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Auswahl bedeutender Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes Neubau Hochwasserschutz Silberhütte-TV 1 Neubau Deich Derenburg Glaswerk Sanierung rechter Elbehauptdeich km 40,4 - 42,1 in Magdeburg Cracau Informationsveranstaltung zur geplanten Baumaßnahme in Cracau Sanierung rechter Elbehauptdeich km 9,0 - 10,18 bei Schartau Deichrückverlegung Klietznick Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Hochwasserschutz Krottorf / Bode, Baulos 3 Flutberme - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Hochwasserschutz linker Elbedeich km 10,37 - 11,86 bei Breitenhagen Neubau Deich Ilse/Ellerbach Sanierung rechter Elbedeich km 11,5 - 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Sanierung rechter Elbedeich km 40,34 - 41,20 bei Jerichow Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich km 33,9 – 35,5 bei Magdeburg Randau-Calenberge Rückbau Wehr Oschersleben Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Sanierung Treueldeich km 0,0 – 2,7 Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Planungsbeginn: Instandsetzung/ Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Hochwasserschutz Krottorf/ Bode - Sanierung Mühlgraben Deichrückverlegung Sandau Süd Instandsetzung Deich Drohndorf an der Wipper Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Neubau Deich Berßel Bäckergarten km 0+000,000 - 0+337,300 Rechter Elbedeich km 5,4 - 6,5 bei Niegripp HWSB Fischbeck km 41,3 - 48,00

Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020

Kosten

Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067. VDI-Richtlinienreihe 2067 Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten. Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.

Bebauungsplan Rahlstedt 128 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 128 für das Gebiet zwischen Güstrower Weg, Parchimer Straße, Hagenower Straße und der Trasse der Deutschen Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Parchimer Straße - Hagenower Straße - Güstrower Weg - Nordgrenze des Flurstücks 582 - Westgrenze des Flurstücks 5192 - über das Flurstück 4138 (Bahntrasse) sowie die Ostgrenze des Flurstücks 4462 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

Umweltgerechtigkeit 2013 (Umweltatlas)

Darstellung der Umweltgerechtigkeit in Berlin 2013 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Bioklima, Soziale Problematik sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung Umwelt, Integrierten MehrfachbelastungUmwelt und Soziale Problematik sowie der Mehrfachbelastungskarte - thematisch und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".

Umweltgerechtigkeit 2021/2022 (Umweltatlas)

Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".

Katasterübersichtskarte (KUEK5) - Verkehr, Verkehrswege (oben)

Die Katasterübersichtskarte (KUEK5) ist ein speziell für Dresden entwickelter Geobasisdatenbestand (Grundlagenkarte) und bildet das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden mit Hilfe ausgewählter, zum Teil generalisierter Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im Maßstab 1:5.000 ab. Darstellung der Verkehrswege (Trassen der Standseilbahn u. Tunnelmünder) im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden.

Katasterübersichtskarte (KUEK5) - Verkehr, Verkehrswege (oben) (WMS Dienst)

Die Katasterübersichtskarte (KUEK5) ist ein speziell für Dresden entwickelter Geobasisdatenbestand (Grundlagenkarte) und bildet das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden mit Hilfe ausgewählter, zum Teil generalisierter Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im Maßstab 1:5.000 ab. Darstellung der Verkehrswege (Trassen der Standseilbahn u. Tunnelmünder) im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden.

Katasterübersichtskarte (KUEK5) - Verkehr, Verkehrswege (oben) (WFS Dienst)

Die Katasterübersichtskarte (KUEK5) ist ein speziell für Dresden entwickelter Geobasisdatenbestand (Grundlagenkarte) und bildet das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden mit Hilfe ausgewählter, zum Teil generalisierter Daten aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im Maßstab 1:5.000 ab. Darstellung der Verkehrswege (Trassen der Standseilbahn u. Tunnelmünder) im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden.

WMS ALKIS Fachdaten

Hinweis: Seit Dezember 2o25 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Mit diesem Web Map Service (WMS) werden ausgewählte Fachdaten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Denkmalschutzrecht, Brunen/Bohrungen, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Lärmschutzzonen) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert. Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst und umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. OGC: WMS Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Kreisstraßennetz (Landkreis Heidekreis)

Trassen aller Kreisstraßen mit Bezeichnung im Landkreis Heidekreis.

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