Das Projekt "Bilanz zu Tempo 30 - Expertise ueber die Auswirkungen auf Staedtebau und Verkehr" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Verkehrswesen durchgeführt. Die Zonengeschwindigkeits-Verordnung vom 19.2.1985, auf deren Grundlage in fast jeder Stadt Tempo 30-Zonen versuchsweise eingefuehrt wurden (insgesamt ueber 5000 Tempo-30 Zonen), laeuft am 31.12.1989 aus. Fuer die Diskussion, welche Regelung danach gelten soll, stellt die Expertise die Auswirkungen von Tempo 30 auf Staedtebau und Verkehr dar. Auf der Basis der ueberwiegend positiven Erfahrungen mit Tempo 30-Zonen wird empfohlen, zumindest die bisherige Zonenregelung in die Strassenverkehrsordnung zu uebernehmen. Darueberhinaus wird empfohlen, anstelle der Zonenregelung innerorts zwei gleichberechtigte Tempolimits einzufuehren: Tempo 50 mit Vorfahrt auf allen Hauptverkehrsstrassen und Tempo 30 mit Rechts-vor-Links auf den uebrigen Strassen. Ausnahmen von dieser Grundregel sind moeglich.