Gemeinsame Presseerklärung von WBGU, UBA und SRU anlässlich der UN-Klimakonferenz in Durban Klimaberater der Bundesregierung setzen weiter auf UN-Klimaprozess - Fortschrittsallianzen sollen Klimaschutz stärken Keine Entwarnung beim Klimawandel: Die weltweiten Treibhausgasemissionen haben einen neuen Höchststand erreicht - nie wurde in der Menschheitsgeschichte so viel Kohlendioxid (CO2) aus fossilen Brennstoffen in die Atmosphäre entlassen, wie im Jahr 2010. Ein politischer Kraftakt ist notwendig, um bei der UN-Klimakonferenz in Durban wirksame Regeln zur Emissionsminderung zu vereinbaren. Das Kyoto-Protokoll, der bislang einzige internationale Vertrag mit verbindlichen Minderungszielen, läuft Ende 2012 aus. Wichtige Emittenten wie die Vereinigten Staaten haben das Kyoto-Protokoll nie unterzeichnet. Führende Klimaberater der Bundesregierung setzen dennoch weiter auf den UN-Klimaprozess: Nur mit einem rechtsverbindlichen Abkommen unter dem Regime der Vereinten Nationen lasse sich der Klimawandel in den Griff bekommen, sagten hochrangige Vertreter von UBA, WBGU, SRU und PIK auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Start der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmen-Konvention im südafrikanischen Durban. Zugleich sollte die EU unverzüglich ihre Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die zu einem raschen Übergang in Richtung einer klimaverträglichen Wirtschaft bereit sind, forcieren. Nur durch erfolgreiche Fortschrittsallianzen können die Verweigerer des Klimaschutzes unter Zugzwang gesetzt werden. Zudem sollte die EU mit gutem Beispiel vorangehen und mit der Zusage nach Durban fahren, bis 2020 die Treibhausgase um 30 Prozent zu reduzieren. Dazu sind verbindliche Energieeffizienzziele und verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erforderlich. „In Durban müssen die Weichen für eine schnelle Trendumkehr bei den globalen Klimagas-Emissionen gestellt werden. Dazu muss der Abschluss eines neuen umfassenden und rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens auf den Weg gebracht werden, damit es auch nach 2012 weltweit verbindliche Ziele im Klimaschutz gibt“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Der Prozess dahin ist langwierig und schwierig. Wir müssen die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre aber langfristig auf einem Niveau stabilisieren, das die Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt. Das kann nur mit beherzten Schritten erreicht werden“, so Flasbarth. „Wir müssen die Vereinbarungen der Klimakonferenz von Cancún zügig umsetzen. Schon heute gibt es konkrete Ansatzpunkte: Etwa beim Waldschutz in Entwicklungsländern, beim klimaverträglichen Umbau unserer Energieversorgung und bei der Umlenkung von Investitionen in klimaverträgliche Infrastrukturen. Wichtig ist es, einen bruchlosen Übergang vom geltenden Kyoto-Protokoll zu einem neuen umfassenden Klimavertrag zu gewährleisten “, sagte Flasbarth. Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) betont: „Der Klimaverhandlungsprozess droht in eine ziellose Routine abzugleiten. Deshalb ist es wichtig, dass in Durban ambitionierte Beschlüsse angesteuert werden. Ein Signal wäre es, festzulegen, bis wann die Trendumkehr bei den Emissionen erreicht werden soll.“ Messner unterstreicht die Bedeutung, die Transformation zur Klimaverträglichkeit zu beschleunigen: „Das globale Energiesystem kann so transformiert werden, dass eine Begrenzung auf zwei Grad Celsius möglich ist. Investitionen in den Klimaschutz zahlen sich langfristig in den Industrie- und Entwicklungsländern aus. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzmarkt- und die Klimakrise nur gemeinsam gelöst werden können. Nachhaltiges Wachstum, nachhaltige Finanzsysteme und der Übergang zu einer klimaverträglichen Weltwirtschaft gehören zusammen“. „Wer das Zwei-Grad-Ziel für richtig hält, und hierzu hat die internationale Staatengemeinschaft sich bekannt, der muss anerkennen, dass dieses Ziel auch eine feste Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen bedeutet“, sagte Wolfgang Lucht vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Hieran gemessen genügen die bislang vorliegenden Zusagen für eine Verringerung der Emissionen keineswegs. Bliebe es dabei, wäre weltweit mit zunehmend einschneidenden Folgen des Klimawandels zu rechnen. Ein Anstieg des Meeresspiegels, tiefgreifende Veränderungen bei Ökosystemen und eine Abnahme der landwirtschaftlichen Produktivität in wichtigen Regionen können durch effektive Klimaschutzmaßnahmen vermieden werden.“ Sinnvoll wäre, wenn die Staatengemeinschaft für jedes Jahrzehnt bis 2050 Emissionsmengen festlegen und verteilen würde. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), betont: „Für Europa ist eine sichere Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, technisch möglich und langfristig die kostengünstigste Option. Die EU sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen. Wichtig ist daher: Ein 30 Prozent-Klimaschutzziel für 2020, verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz und einen weiteren Fahrplan zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030. Wer im Klimaschutz voranschreitet, wird auch industriepolitisch gewinnen“. Die zunächst hohen Investitionen für die erneuerbaren Energien lösen Innovationen aus, sind eine wirksame Gegenmaßnahme gegen die sich abzeichnende Rezession in Europa und vermeiden zudem Energie- und Umweltfolgekosten. In Durban wird auch über die Weiterführung des Kyoto-Protokolls mit neuen Zielen für die Zeit nach 2012 verhandelt. Zwar hat nur ein Teil der Industrieländer signalisiert, sich bereits in Durban für die Zeit nach 2012 weiter zu verpflichten. Dennoch darf die politische Bedeutung des Protokolls nicht unterschätzt werden. Viele Staaten haben sich bereits freiwillig eigene Ziele zur Emissionsbegrenzung gesetzt und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Diese reichen in der Summe allerdings nicht aus, um mehr als zwei Grad Celsius Erwärmung zu vermeiden. Der WBGU hat dargelegt, dass hierfür bis Mitte des Jahrhunderts nicht mehr als 750 Milliarden Tonnen CO2 aus fossilen Quellen emittiert werden sollten. Für die Erreichung der zwei Grad Celsius-Grenze ist deshalb entscheidend, dass auch die freiwillig angebotenen Emissionsminderungen aller Staaten erhöht werden. Letztlich geht jedoch kein Weg an einem rechtsverbindlichen, ausreichend ambitionierten Abkommen vorbei, das alle Staaten einschließt. Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz bergen die Gefahr, dass langfristig notwendige Emissionsminderungen nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand erreichbar sein werden. Ein fortschrittlicher Klimaschutz muss sich auch auf neue Allianzen und Klimaschutzinstrumente wie die Einführung regionaler Emissionshandelssysteme stützen. Diese zeigen, dass Staaten ambitionierte Klimaschutzstrategien umsetzen können und eine klimaverträgliche Entwicklung ohne erhebliche Wohlstandseinbußen möglich ist. Berlin/Dessau-Roßlau, 24.11.2011
Der Klimawandel hat weltweit bereits begonnen und verläuft dynamischer als noch vor wenigen Jahren erwartet. Im Wesentlichen als Folge des Ausstoßes von Treibhausgasen ist die Temperatur im vergangenen Jahrhundert um durchschnittlich 0,7°C gestiegen. Es sind unter anderem häufigere Wetterextreme – beispielsweise Hitzewellen – und ein drastischer Rückgang der Gebirgsgletscher zu beobachten. Bei ungebremstem Ausstoß der Treibhausgase ist mit einer weiteren Erwärmung um 1,4 bis 5,8°C bis zum Jahr 2100 zu rechnen – verbunden mit ernsten Folgen für Menschen und die übrige Natur, z.B. mit einem Anstieg des Meeresspiegels. Es ist dringend erforderlich, den Ausstoß an Treibhausgasen zu senken. Sollen im Rahmen einer globalen Klimaschutzstrategie die wirtschaftlich hoch entwickelten Länder einen sozial gerechten Beitrag zur CO2 -Emissionsminderung übernehmen, so müssen die Industriestaaten ihre CO2-Emissionen bis 2050 überproportional um 80 % gegenüber dem Niveau von 1990 verringern. Veröffentlicht in Texte | 05/2010.
Klimaschutzstrategien folgen heute im Wesentlichen zwei Ansätzen. Erstens sollen Maßnahmen ergriffen werden, um durch den Menschen verursachte Treibhausgasemissionen zu vermindern. Zweitens sollen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass sich Mensch und Umwelt an unvermeidbare Klimaänderungen anpassen können, durchgeführt werden. Seit einiger Zeit werden darüber hinaus in Literatur und Medien verstärkt Vorschläge diskutiert, dem Klimawandel durch großtechnische Eingriffe in die globalen ökologischen Abläufe entgegen zu wirken. Diese Maßnahmetypen werden unter dem Begriff Geo-Engineering zusammengefasst. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Das UBA -Positionspapier beurteilt den Nutzen des Abscheidens und Speicherns von CO 2 (kurz CCS , für Englisch „Carbon Capture and Storage“) als Klimaschutzinstrument und beschreibt Leitplanken für einen nachhaltigen Einsatz, ebenso wie das nötige Monitoring und die Risikovorsorge. Auswirkungen von CCS auf menschliche Gesundheit und die Umwelt werden ebenfalls betrachtet. CCS kann laut Papier Treibhausgasminderungen und den schnellen Ausstieg aus fossilen Techniken nicht ersetzen. CCS darf auch nicht dazu führen, fossile Energieversorgungsstrukturen zu verfestigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu behindern. Das UBA schlägt daher vor, die Technik zunächst in Müllverbrennungsanlagen zu testen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch CO2 anfällt. Veröffentlicht in Position.
Am 25. Juni 2015 startete das Bundesumweltministerium den öffentlichen Dialogprozess für einen nationalen Klimaschutzplan 2050. Zum Auftakt der Konferenz in Berlin begrüßte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks neben Vertretern aus Bund, Land, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Zivilgesellschaft auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "In Elmau haben sich die sieben führenden Industriestaaten verpflichtet, nationale Klimaschutzstrategien für den Weg in eine klimaneutrale, dekarbonisierte Weltwirtschaft zu entwickeln, damit die Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Werten eingehalten werden kann. Wir haben uns die Erarbeitung eines Klimaschutzplans in dieser Legislaturperiode schon im Koalitionsvertrag vorgenommen. Dabei geht es darum, die Zwischenziele für das Erreichen des Langfristziels einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirtschaft bis 2050 zu verankern, die Reduktionsschritte nach 2020 zu beschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen zu hinterlegen." Zum Erfolg brauchen wir die breite Mitwirkung von Wirtschaft und Gesellschaft", so Hendricks. Die Empfehlungen aus dem Dialog- und Beteiligungsprozess werden in den Klimaschutzplan 2050 einfließen, der im Sommer 2016 im Kabinett verabschiedet werden soll. Der Klimaschutzplan soll in regelmäßigen Abständen angepasst und fortgeschrieben werden.
Im März 2011 startete unter Vorsitz des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie das Forschungsprojekt „Low Carbon Future Cities“ mit dem Ziel, für die chinesische Stadt Wuxi und für die Region Düsseldorf umfassende kommunale Klimaschutzstrategien zu erarbeiten und umzusetzen. Die Stiftung Mercator stellt dafür 1,65 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es Bausteine für Stadtentwicklungskonzepte zu erarbeiten, die neben der zentralen Anforderung der Senkung von Treibhausgasemissionen zugleich auch Wege zur Minderung des Ressourcenverbrauchs sowie zur Anpassung an die nicht vermeidbaren Folgen des Klimawandels aufzeigen. Dieser integrative Ansatz soll weit über die beteiligten Ballungsräume hinaus wirken und Anstöße für eine nachhaltige Entwicklung der Städte der Zukunft geben.
Mit dem Übereinkommen von Paris ist das Thema langfristige, strategische Planung für die Erreichung transformativer Klimaschutzziele in den Fokus gerückt. Klimaschutzszenarien spielen eine entscheidende Rolle in der langfristigen Klimaschutzplanung. Die Modellierung - die in solchen Szenarien durchgeführt wird - informiert die Entwicklung von 2050 Klimaschutzstrategien, die der Politik als Richtschnur für die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft dienen können. Alle EU Mitgliedstaaten waren aufgefordert, bis Anfang 2020 solche nationale Klimaschutzstrategien vorlegen. Aufgrund von inhaltlichen und methodischen Unterschieden der entsprechenden Klimaschutzszenarien und deren zugrundeliegenden Modellierungen, unterscheiden sich diese Strategien wesentlich in Hinsicht auf Ambition, Umfang und Inhalt. Um dieser Vielfalt Struktur zu geben, beschreibt dieser Bericht einen Kriterienkatalog für die vergleichende und normative Auswertung langfristiger Klimaschutzszenarien, so wohl in Europa als auch weltweit. Quelle: Forschungsbericht
Das UBA-Positionspapier beurteilt den Nutzen des Abscheidens und Speicherns von CO2 (kurz CCS , für Englisch "Carbon Capture and Storage") als Klimaschutzinstrument und beschreibt Leitplanken für einen nachhaltigen Einsatz, ebenso wie das nötige Monitoring und die Risikovorsorge. Auswirkungen von CCS auf menschliche Gesundheit und die Umwelt werden ebenfalls betrachtet. CCS kann laut Papier Treibhausgasminderungen und den schnellen Ausstieg aus fossilen Techniken nicht ersetzen. CCS darf auch nicht dazu führen, fossile Energieversorgungsstrukturen zu verfestigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu behindern. Das UBA schlägt daher vor, die Technik zunächst in Müllverbrennungsanlagen zu testen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch CO2 anfällt. Quelle: umweltbundesamt.de
Deutschland hat sich im Jahr 2013 durch Unterzeichnung der "Minamata Konvention" zur Minderung von Quecksilberemissionen verpflichtet. Minderungspflichten ergeben sich auch aus der OSPAR- und die HELCOM-Konvention, dem UNECE-Schwermetallprotokoll sowie aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, der EU-Industrieemissionsrichtlinie und ihren BVT-Merkblättern. Der vorliegende Forschungsbericht wurde vor diesem Hintergrund beauftragt, um die Grundlage für eine nationale Quecksilberstrategie im Industriebereich zu schaffen. Im ersten Teil des Berichtes werden die Ein- und Austräge von Quecksilber in 30 Sektoren untersucht. Die Beschreibung jedes Sektors umfasst die eingesetzten Roh-, Zusatz- und Brennstoffe, die eingesetzten Prozesse und das Freisetzungsverhalten für Quecksilber. Für jeden Sektor erfolgt eine Abschätzung der Einträge über die Einsatzstoffe sowie der Austräge über Luft, Wasser, Abfälle, Produkte und Nebenprodukte (vgl. Teil 1, Kapitel 2). Teil 2 des Berichtes beschreibt Quecksilberminderungstechniken und deren Übertragbarkeit auf Anlagen, in denen die Techniken noch keine Anwendung finden. Dabei wird auf Techniken fokussiert, die eine dauerhafte Ausschleusung von Quecksilber aus der Biosphäre gewährleisten, d. h. Quecksilber in sogenannte "langzeitsichere Senken" überführen. Für Branchen mit relativ hohen Emissionen an die Luft oder in Gewässer werden Minderungspotentiale quantifiziert. Soweit möglich werden Kosten abgeschätzt, die mit der Minderung verbunden sind. Die Gesamtkosten werden zusätzlich als spezifische Kosten je Kilogramm Quecksilberminderung ausgewiesen, um volkswirtschaftlich besonders effiziente Maßnahmen zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in Vorschläge für eine Quecksilberminderungsstrategie für die deutsche Industrie. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt zielte auf die Erarbeitung einer Liste von Prioritäten für Ziele des Bodenschutzes in der 20. Legislaturperiode sowie von Strategien für deren Umsetzung unter Beachtung aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen. Auf Basis zahlreicher Dokumente an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik wurden der aktuelle Stand ermittelt, notwendige Reformen beschrieben und deren Umsetzungchancen eingeschätzt. Die wesentlichen Ergebnisse sind in zehn Steckbriefen zu Themenfeldern des Bodenschutzes dokumentiert. Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Projektarbeit wurden mit prominenten Fachleuten des Bodenschutzes und angrenzender Fachrichtungen im Rahmen eines Workshops "Strategische Fragen des Bodenschutzes" diskutiert und dort im Wesentlichen bestätigt. Im Rahmen des Projektr wurden zwei Fachtagungen der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) Böden geplant und das Umweltbundesamt bei der Durchführung unterstützt: 2019 zu den Synergien zwischen Naturschutz und Bodenschutz sowie 2020 zu Kunststoffen in Böden. Aus den Auswertungen der Fachtagungen der Jahre 2018, 2019 und 2020 entstanden die KBU-Positionen "Bodenmarkt und Kapital. Korrektur gravierender Fehlentwicklungen notwendig" bzw. "Boden und Biodiversität - Forderungen an die Politik" bzw. "Plastik und andere persistente "neue" Stoffe im Boden - Weitere Heurausforderungen im Bodenschutz." Quelle: Forschungsbericht
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