API src

Found 808 results.

Related terms

Internationales Engagement Berlins

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 wurden neue Maßstäbe für den internationalen Klimaschutz gesetzt. Berlin ist zwar nicht selbst Vertragspartner und unmittelbar verpflichtet, betrachtet die Vereinbarungen von Paris aber als Handlungsleitfaden für seine zukünftigen Bemühungen zum Schutze des Klimas. Mit seiner Strategie für ein klimaneutrales Berlin 2045 will Berlin daher einen relevanten Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn Berlin kommt wie anderen Städten weltweit eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Städte und Gemeinden nehmen zwar nur zwei Prozent der weltweiten Landfläche ein, beherbergen aber heute schon mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung und werden für rund Zweidrittel des Energieverbrauchs und bis zu 70 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen verantwortlich gemacht. Gleichzeitig ist der Klimawandel in dicht besiedelten, urbanen Gebieten deutlich spürbar. Extremwetterereignisse wie die starken Stürme und Starkregenereignisse des Jahres 2017 und die extreme Sommerhitze der Jahre 2018 und 2019 unterstreichen auch in Berlin die Notwendigkeit des Handelns. Konzepte und Ideen für den praktischen Klimaschutz auf der lokalen Ebene zu entwickeln und umzusetzen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – aus einer globalen Perspektive betrachtet aber nur ein sehr kleiner. Es sei denn, es gelingt, erfolgreiche lokale Initiativen und Lösungsansätze international zu verbreiten, Kräfte und Ressourcen zu bündeln und dadurch ihre Wirkung zu vervielfachen. Die internationale Vernetzung und Austausch über diese Bemühungen nimmt Berlin unter anderem durch die Beteiligung an europäischen und internationalen Initiativen zum Klimaschutz wahr. Darüber hinaus werden regelmäßig internationale und europäische Delegationen empfangen, die sich über die Berliner Klimaschutzpolitik informieren wollen. Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union, die sich seit den 1990er Jahren zum Austausch und zur Entwicklung gemeinsamer Klimaschutzstrategien wie auch zur Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien gebildet haben. Diese internationalen Zusammenschlüsse von Städten und Gemeinden dienen dem Austausch über lokale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien. Außerdem vertreten sie lokale Interessen in der internationalen Klimaschutzpolitik und -diplomatie. Lange vor Verabschiedung des Pariser Klimaschutzübereinkommens Ende 2015 haben sich weltweit Städte und Gemeinden in den unten genannten Bündnissen zu konkreten und ehrgeizigen Minderungszielen verpflichtet und setzten damit wichtige Impulse. In dieser Funktion beteiligen sie sich daran, die internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingungen lokaler Klimapolitik zu verbessern.

Presse und Fotos im Jahr 2022

Die Berliner Wasserbetriebe haben in diesem Jahr für vier Pflanzungen von Bäumen für die Stadtbaumkampagne gespendet. Seit dem 5. Dezember 2022 stehen nun vier Spitzahorn „Cleveland“ an der Rehwiese in Nikolassee. Dieser Standort wurde gewählt, da er zum Wasserschutzgebiet des Wasserwerks Beelitzhof gehört. Die Spende für die Stadtbaumkampagne ist Teil der Umwelt- und Klimaschutzstrategie der Wasserbetriebe. Diese haben sich im Rahmen einer aktiven Klimaschutzpartnerschaft mit dem Land Berlin verpflichtet, ihren Teil zum Erreichen der Klimaneutralität der Stadt bis 2045 beizutragen. Konkret bedeutet das in einer aktuellen Klimaschutzvereinbarung, dass bis Ende 2025 der jährliche CO 2 -Ausstoß um weitere 14.000 Tonnen gegenüber dem Jahr 2014 gesenkt werden soll. Neben dem Realisieren von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien werden ebenfalls Kommunikationsmaßnahmen zur Motivation der Beschäftigten umgesetzt. So startete im Mai 2022 die Kampagne „Ideen fürs das Klima“. Gesucht wurden Anregungen, die den Klimaschutz im Unternehmen voranbringen. Jede eingereichte Idee hat auf die Spende der Wasserbetriebe an die Stadtbaumkampagne eingezahlt. Anlässlich des zehnten Jubiläums der Berliner Stadtbaumkampagne haben Senatorin Bettina Jarasch und Staatssekretärin Dr. Silke Karcher am 7. November 2022 in der Rungestraße in Mitte gemeinsam mit Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann einen neuen Straßenbaum gepflanzt – eine Ulme (botanisch: eine Ulmus Fioretto ). Sie soll symbolisch für die große Resonanz der Stadtbaumkampagne stehen, die mit einer Kombination aus Spenden und öffentlichen Mitteln seit 2012 schon weit mehr als 14.000 zusätzliche Straßenbäume (nach Abschluss der diesjährigen Herbstpflanzungen) in die Stadt gebracht hat. Pressemitteilung vom 07.11.2022 Zum Abschluss der diesjährigen Frühjahrspflanzungen der Stadtbaumkampagne wurde am 11. April 2022 eine Winter-Linde ‚Rancho’ ( Tilia cordata ‚Rancho’ ) von Stadtrat Jochen Biedermann und der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) vor der Hausnummer 35 in der Stuttgarter Straße in Neukölln gepflanzt. Damit sollte auf die notwendigen Pflanzungen im Rahmen der Stadtbaumkampagne – insbesondere vor dem Hintergrund der Schäden durch die Stürme in diesem Frühjahr – öffentlich aufmerksam gemacht werden. In diesem Frühjahr wurden in Neukölln insgesamt 112 Bäume im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzt. Pressemitteilung vom 06.04.2022 Die Berliner Traditionsunternehmen Feuersozietät und Berliner Sparkasse sowie die Deka-Bank wollen gemeinsam ein Zeichen für die Nachhaltigkeit setzen und haben deshalb die Pflanzung von 100 zusätzlichen Straßenbäumen mit einer Spende unterstützt. Im Beisein der Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), Dr. Silke Karcher, und der Bezirksstadträtin des Bezirkes Mitte, Dr. Almut Neumann, fand die Pflanzung am 29. März 2022 in der Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 25 in 10785 Berlin/Mitte statt. Seitens der Spender waren Herr Werner (Vorstand Feuersozietät Berlin), Herr Müller (Vorstand DekaBank), Frau Müller-Ziegler (Vorstand Berliner Sparkasse) und viele andere anwesend. Nach der Pflanzung wurde bei schönstem Sonnenschein zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Am 29. März 2022 pflanzten Herr Preidt vom Fernheizwerk Neukölln AG, Bezirksbürgermeister von Neukölln Herr Hikel und Bezirksstadtrat von Neukölln Herr Biedermann eine Winterlinde in der Donaustraße 102. Die Winterlinde wurde symbolisch gepflanzt für insgesamt 20 Bäume, die vom Unternehmen gespendet wurden und nun verschiedenen Straßen Neuköllns begrünen werden.

Kooperation UBA & IIASA bei Modellierung von Klimaschutzszenarien

Kooperation UBA & IIASA bei Modellierung von Klimaschutzszenarien Veranstaltungort: Elisabeth-Room des IIASA in Laxenburg (Österreich) In einem Eigenforschungsprojekt arbeitet das UBA an der Nutzung und Weiterentwicklung eines integrierten Bewertungsmodells (IAM), das durch das unabhängige Forschungsinstitut IIASA entwickelt wurde. IAMs verbinden wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte zur Entwicklung von Klimaschutzszenarien und sind zentral für den IPCC-Prozess. Nun ist die Kooperation zwischen UBA und IIASA offiziell. Im Rahmen des Eigenforschungsprojektes „Climate Action with Transparent Scenarios“ (CATS) baut das Team des Fachgebiets V 1.1 „Internationaler ⁠ Klimaschutz ⁠" des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) UBA-interne Kapazitäten zur Nutzung und Weiterentwicklung des integrierten Bewertungsmodells (Integrated Assessment Models, IAM) „MESSAGEix“ zu Fragen des Klimawandels auf. Was sind integrierte Bewertungsmodelle (IAMs)? Integrierte Bewertungsmodelle sind wissenschaftliche Werkzeuge, die verschiedene gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Systeme in einem gemeinsamen Modellrahmen abbilden. Sie ermöglichen es, Wechselwirkungen zwischen diesen Systemen zu analysieren und Entwicklungspfade für unterschiedliche Politikszenarien aufzuzeigen. Sie verbinden naturwissenschaftliche Erkenntnisse zum ⁠ Klimawandel ⁠ mit ökonomischen Analysen und helfen so, kosteneffiziente Wege zur Erreichung der Klimaziele zu identifizieren. Die Rolle von IAMs in der internationalen Klimapolitik Das seit vielen Jahren am Internationalen Institut für angewandte Systemanalyse (IIASA) mit Sitz in Österreich entwickelte Bewertungsmodell MESSAGEix ist ein unverzichtbares Instrument für die wissenschaftliche Politikberatung im Bereich Klimaschutz. Die damit erstellten Szenarien fließen regelmäßig in zentrale internationale Berichte ein, darunter die Sachstandsberichte des Weltklimarats (⁠ IPCC ⁠), Analysen für die Europäische Kommission und Szenarien für das Network for Greening the Financial System (NGFS). Kooperation von UBA und IIASA Im Rahmen der Kooperation unterstützt das IIASA das UBA bei Aufbau und Inbetriebnahme der erforderlichen IT-Infrastruktur für die eigenständige Nutzung des Frameworks sowie bei der Weiterentwicklung des Modells zu für das UBA zentralen Fragestellungen. Das UBA wird im Gegenzug zur besseren Dokumentation des Frameworks beitragen und damit dessen Zugänglichkeit für neue Nutzer weiter erhöhen. Daneben ist die inhaltliche Zusammenarbeit bei der Erstellung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen ganz zentral in der Zusammenarbeit. Projektziele und Auftaktworkshop Beim Auftaktworkshop am 10. Dezember 2024 beim IIASA in Laxenburg (Österreich) wurden zentrale Aspekte der Zusammenarbeit diskutiert. Im Fokus standen dabei die Modellierung von Suffizienzansätzen, sozio-ökonomische Entwicklungspfade sowie Open Science-Ansätze in der integrierten Bewertungsmodellierung. Das UBA-Team stellte die Projektziele vor und gab einen Überblick über die deutsche Szenariolandschaft. Seitens des IIASA nahmen der Leiter der Forschungsgruppe "Integrated Assessment and Climate Change" Volker Krey, der Direktor des "Energy, Climate, and Environment Program" Keywan Riahi sowie die Forschenden Oliver Fricko, Fridolin Glatter, Aneeque Javaid, Siddharth Joshi, Jarmo Kikstra, Florian Maczek, Alessio Mastrucci, Measrainsey Meng und Xiaoyang Zhong teil. Das UBA wurde durch den Projektleiter Niklas Roming sowie die wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Eigenforschungsprojekt Kikan Nelle und Lukas Eggert vertreten. IIASA-Generaldirektor Hans Joachim (John) Schellnhuber unterzeichnete bei einer kleinen Zeremonie mit den Workshop-Teilnehmenden die bereits durch UBA-Präsident Dirk Messner gezeichnete Kooperationsvereinbarung. Durch die Nutzung des MESSAGEix-Frameworks wird das UBA die Möglichkeit haben, eigene integrierte Analysen von Klimaschutzstrategien durchzuführen und damit einen wichtigen Beitrag zur evidenzbasierten Umweltpolitik zu leisten.

For a green and just transition in Europe

The new European Commission should pursue ambitious policies aimed at reducing both greenhouse gas emissions and pollution, even as priorities shift to security and defense. Here are recommendations by the German Environment Agency (UBA) and the Federal Agency for Nature Conservation (BfN) for giving impetus to climate, environmental and biodiversity policy.Die neue Europäische Kommission sollte eine ehrgeizige Politik verfolgen, die darauf abzielt, sowohl die Treibhausgasemissionen als auch die Umweltverschmutzung zu reduzieren, auch wenn sich die Prioritäten auf Sicherheit und Verteidigung verlagern. Hier finden Sie Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), um der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik neue Impulse zu geben.

Wärmekataster

Das Wärmekataster stellt ein wesentliches Instrument im Rahmen der Wärmewende und Klimaschutzstrategie des Landes Berlin dar. Es soll über die geodatenbasierte Abbildung von Wärmeverbräuchen und -potenzialen eine Planung der zukünftigen Wärmeversorgung Berlins mit einem möglichst hohen Anteil von klimaneutraler Wärme ermöglichen. Dabei werden vorhandene Potenzialdaten von erneuerbaren Energien und von Abwärmeströmen wie auch die Entwicklung der Energieeffizienz des Gebäudebestands genutzt und flankieren die Erarbeitung einer Wärmeplanung. Das Wärmekataster soll in den Jahren 2024 und 2025 entwickelt werden und bereits ab 2025 für die Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Es soll als digitales Instrument die datentechnische Grundlage der kommunalen Wärmeplanung in Berlin bieten, die wiederum als zentrales Planungsinstrument der öffentlichen Verwaltung für die Wärmewende dient. Dabei wird das Wärmekataster im gesamten Prozess der Wärmeplanung und der darauffolgenden Maßnahmenumsetzung zur Zielerreichung Informationen bereitstellen und für eine reibungslose Speicherung und Analyse der Daten sorgen. Die Stärke des Wärmekatasters besteht darin, vorhandene Informationen zu kombinieren, räumlich darzustellen und auswerten zu können, wobei auch Informationen nicht räumlicher Art verfügbar gehalten werden können und jederzeit abrufbar sind. In diesem Sinne dient das Wärmekataster als zentrales Auskunftssystem, in dem Informationen bzw. Simulationen zu Wärmeverbräuchen von Gebäuden, zur Struktur des Berliner Gebäudebestands, zu Wärmeerzeugungsanlagen und Wärmeleitsystemen, zu vorhandenen Energie- und Wärmepotenziale aber auch zu Zielszenarien der Wärmeplanung sowie projektierten Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmeplanung bereitgehalten werden. Dabei handelt es sich um gleichbleibende Stammdaten (wie z.B. Gebäudedaten) und sich regelmäßig ändernde und zu aktualisierende Bewegungsdaten (wie Energieverbrauch). Die enthaltenen Daten sollen anhand eines im Wärmekataster entwickelten Gebäudemodells dargestellt und ausgewertet werden. Einblick in die gesammelten Informationen soll verschiedenen Stakeholdern gewährt werden. Dabei muss jedoch nach dem Verwendungszweck und dem dargestellten Detaillierungsgrad/der Granularität der Daten unterschieden werden. Geplant ist, dass insbesondere der planenden Verwaltung in den Senats- und Bezirksverwaltungen das Wärmekataster zur Verfügung stehen wird. Darüber hinaus können (aus Datenschutzgründen zusammengefasste) Informationen auch öffentlichen Betrieben, weiteren öffentlichen und privaten Stakeholdern aus Unternehmen und Wissenschaft oder auch Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Das Wärmekataster wird als Basis zur Auswertung der enthaltenen Daten fungieren. Dazu soll das Wärmekataster neben interaktiven Daten-Auswertungsprozessen (eher statistischer Natur) auch spezialisierte geobasierte Auswertungsmethoden für die Berechnung wärmeplanungsrelevanter Kennzahlen und Indikatoren bereitstellen. Zudem wird es aber auch Daten für weitergehende Auswertungsprozesse über Schnittstellen bereitstellen. Da sich die Prozesse der kommunalen und gesamtstätischen Wärmeplanung noch im Aufbau befinden, werden auch zukünftige Anforderungen an Auswertungs- und Analyseprozesse im Wärmekataster umgesetzt werden können. So wird das Berliner Wärmekataster als Datendrehscheibe (DataHub) entwickelt, die Daten zur Wärmeversorgung sammelt und Schwerpunkte auf die Einbindung aus verschiedenen Quellen sowie nach Verarbeitung auch auf die Weitergabe an verschiedene Nutzer legt.

Carbon Capture and Storage (CCS) - Diskussionsbeitrag zur Integration in die nationalen Klimaschutzstrategien

Das ⁠ UBA ⁠-Positionspapier beurteilt den Nutzen des Abscheidens und Speicherns von CO 2 (kurz ⁠ CCS ⁠, für Englisch „Carbon Capture and Storage“) als Klimaschutzinstrument und beschreibt Leitplanken für einen nachhaltigen Einsatz, ebenso wie das nötige ⁠ Monitoring ⁠ und die Risikovorsorge. Auswirkungen von CCS auf menschliche Gesundheit und die Umwelt werden ebenfalls betrachtet. CCS kann laut Papier Treibhausgasminderungen und den schnellen Ausstieg aus fossilen Techniken nicht ersetzen. CCS darf auch nicht dazu führen, fossile Energieversorgungsstrukturen zu verfestigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu behindern. Das UBA schlägt daher vor, die Technik zunächst in Müllverbrennungsanlagen zu testen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch ⁠ CO2 ⁠ anfällt. Veröffentlicht in Position.

Hohe Anforderungen an den Küstenschutz durch turbulente Sturmflutsaison und Klimakrise

Harlesiel. Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). „Die 1,1 Millionen Menschen hier an der Küste sehen sich bereits heute mit wachsenden Herausforderungen durch die Klimakrise konfrontiert. Und die Sturmfluten im Winter haben gezeigt, dass wir noch mehr für den Schutz der niedersächsischen Küste tun müssen. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg wird den Handlungsdruck zukünftig noch erhöhen. Der tiefliegende Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum in Niedersachsens Norden kann nur durch einen wirksamen Küstenschutz dauerhaft gesichert werden“, kommentierte Umweltminister Meyer die Zahlen des vorgestellten Bau- und Finanzierungsprogramms Küstenschutz für 2024. Das Land intensiviere deshalb weiter seine Bemühungen rund um einen kontinuierlich verbesserten Schutz seiner Küsten, so Meyer. „Wir stellen – gemeinsam mit dem Bund – in diesem Jahr 2024 die Rekordsumme von über 80 Millionen Euro für den Küstenschutz auf dem Festland und den Inseln zur Verfügung. Beim Küstenschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgemaß ging bisher von 50 Zentimetern Meeresspiegelanstieg in 100 Jahren aus. Jetzt erhöhen wir viele Deiche vorsorglich schon um das Klimamaß von 100 Zentimetern, was zu erheblich höheren Kosten im Küstenschutz führt.“ Auch für die Folgejahre sind daher bereits über 43 Millionen Euro für die Umsetzung der oft mit großem Aufwand verbundenen Schutzprojekte an der Küste vorgesehen. Der Küstenschutz wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert (70% Bundes- und 30% Landesanteil). Die vorgesehene Verwendung der Küstenschutzmittel erfolgt auf Grundlage der Generalplanung Küstenschutz, der Bedarfsanmeldungen und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben. Für Bauprojekte im Bereich der 22 Hauptdeichverbände sind in diesem Jahr rund 51,5 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt werden in den Verbandsgebieten zwischen Dollart und Elbe Mittel für die Umsetzung oder Planung von über 100 Einzelprojekten zur Verfügung gestellt (vgl. Übersicht im Anhang). Die für landeseigene Vorarbeiten sowie Vorhaben auf dem Festland vorgesehenen Mittel belaufen sich auf knapp 12,9 Millionen Euro. Weitere 15,7 Millionen Euro investieren Land und Bund in den Schutz der Ostfriesischen Inseln – deutlich mehr als im Vorjahr (5,7 Millionen Euro). Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln „Der erhöhte Mittelbedarf auf den Inseln ist eine unmittelbare Folge der jetzt abgeschlossenen, im Vergleich zum Winter 22/23 turbulenten Sturmflutsaison“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden. Der Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln liegt weitgehend in der direkten Verantwortung des NLWKN. Auf Norderney ereigneten sich nach Auswertung des Sturmflutwarndienstes des NLWKN zwischen Oktober und März demnach zwölf, in Emden 15 und in Cuxhaven 13 Sturmfluten, darunter am 22. Dezember eine schwere Sturmflut. „Die jüngste Sturmflutsaison ist damit aus statistischer Sicht durchaus nicht ungewöhnlich, hat aber auf mehreren Ostfriesischen Inseln zu Sandverlusten und Dünenabbrüchen geführt, die wir durch gezielte naturbasierte Maßnahmen in den kommenden Monaten ausgleichen werden, um den Schutz der Inseln sicherzustellen“. Unter anderem auf Langeoog waren durch Sturmfluteinwirkung an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißköper vor der Schutzdüne am Pirolatal deutliche Verluste aufgetreten. Die Düne schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Der Verschleißkörper und der davor liegende Strand sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge mit einem Sandvolumen von 450.000 Kubikmeter verstärkt werden. Auch auf Wangerooge kam es im Zuge der Sturmflutsaison zu Sandverlusten: An der Harlehörndüne sind im mittleren und südlichen Teil der Düne Erosionen am seeseitig gelegenen Verschleißkörper aufgetreten. Dieser war zuletzt 2017 neu errichtet worden. Er soll auf einer Länge von einem Kilometer mit knapp 90.000 Kubikmeter Sand verstärkt werden. An den Nordostdünen, die den unmittelbaren Sturmflutschutz für den östlichen Teil des Inseldorfes bilden, sind an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißkörper ebenfalls erhebliche Verluste aufgetreten. Um die Substanz und Funktion der Schutzdüne zu sichern, ist ein Wiederaufbau des Verschleißkörpers auf einer Länge von fast 800 Metern erforderlich. Hierfür werden knapp 52.000 Kubikmeter Sand benötigt. Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Vielfach agiert der Landesbetrieb als Planungs- und Umsetzungspartner für Küstenschutzprojekte der Hauptdeichverbände. Über ein konkretes Deichbauvorhaben, das bereits in den kommenden Tagen starten soll, informierte sich Umweltminister Christian Meyer im Rahmen seines Ortstermins: Die Deicherhöhung im Bereich des Hafens Harlesiel, die für die Deich- und Sielacht Harlingerland durchgeführt wird (vgl. separate Presseinformation). Auch die 2019 begonnene umfangreiche Deicherhöhung zwischen Manslagt und Upleward in der Krummhörn (Ostfriesland) wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Im Auftrag der Deichacht Krummhörn erhöht der NLWKN hier in diesem Jahr weitere 600 Meter Deich. Die Arbeiten haben bereits im April begonnen. Für 2025 ist der Abschluss des Großprojekts geplant, in dessen Rahmen Fehlhöhen ausgeglichen und rund 4,3 Kilometer Deich auf ein neues Schutzniveau gehoben werden. Beide Deichbauprojekte werden durch eine umfangreiche Salzwiesenrenaturierung begleitet. „Der hierbei entnommene Bodenaushub kommt im Sinne eines nachhaltigen Küstenschutzes im Deichbau erneut zum Einsatz. Auf diese Weise verknüpfen wir die Ziele von Küsten- und Naturschutz in der Region“, betont Dr. Thomas Schoneboom, Geschäftsbereichsleiter Planung und Bau des NLWKN in Aurich. Neben Bauprojekten, die sich bereits in Umsetzung befinden, treiben die Küstenschützer zudem die Planungen von künftigen Deicherhöhungen etwa am Rysumer Nacken (Deichacht Krummhörn) weiter voran. Bei aktuell neu begonnenen Deichbauvorhaben berücksichtigen die Küstenschützer gemäß der niedersächsischen Klimaschutzstrategie bereits ein erhöhtes Vorsorgemaß, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Abseits der großen Deichbauvorhaben zählen Modernisierungen und Anpassungen technischer Anlagen des Küstenschutzes zu den aktuellen Projekten, bei denen der Landesbetrieb als Partner der Verbände in der Region agiert – so etwa am Siel- und Schöpfwerk Neuharlingersiel der Deich- und Sielacht Harlingerland sowie an Siel und Schleuse Harlesiel der Sielacht Wittmund. Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Zwischen Wilhelmshaven und Hooksiel wird die Erneuerung des Deckwerks des Voslapper Seedeiches 2024 mit dem zweiten großen Bauabschnitt fortgesetzt. Mit dem Vorhaben wurde baulich bereits 2016 begonnen, die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand für 2027 vorgesehen. In Folge der zwischen 1999 und 2004 umgesetzten Erhöhung und Verstärkung des Deiches zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld werden auf verschiedenen Teilabschnitten noch fehlende Deichverteidigungswege umgesetzt. An der Hunte startet in diesem Jahr nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten die über drei Jahre vorgesehene bauliche Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg. In Sahlenburg (Cuxhaven) rückt der nicht alltägliche komplette Neubau eines Deiches in den Blick der Küstenschützer. Hier ist die sogenannte Wolskermarsch bisher nur durch eine Düne und eine Promenade mit Deckwerk geschützt. Als Planungspartner des Deichverbands Cuxhaven treibt der NLWKN die Überlegungen für einen Deich in Sonderbauweise inklusive Schöpfwerk voran, um den hier anliegenden Interessen von Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus gerecht werden zu können. Unterelbe und Oste Unterelbe und Oste An der Oste kam es in der abgelaufenen Sturmflutsaison zu mehreren Uferabbrüchen (Großwörden, Hechthausen, Kleinwörden), wodurch teils kein den Deichfuß schützendes Vorland mehr vorhanden ist. Infolgedessen werden dieses Jahr hier mehrere bauliche Abschnitte umgesetzt. Im Verbandsgebiet des Ostedeichverbandes wird zudem die nächste große Schutzdeichverstärkung vorbereitet. Für den Aus- und Neubau des Ostedeiches im Bereich von Ostendorf bis Gräpel erfolgen in 2024 Planungen sowie der erforderliche Grunderwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf den Bedarfen an den Hauptdeichen. Hier werden zum Beispiel im Bereich des Deichverbands Kehdingen-Oste unter anderem die Arbeiten an vorbereitenden Kompensationsmaßnahmen im FFH-Lebensraumtyp Ästuar und die dafür erforderliche Flächenakquisition intensiviert, um die Deichbauplanungen voranzutreiben zu können. Für die Erhöhung des Hauptdeiches an der Elbe werden im Bereich von Hinterbrack bis zur Landesgrenze (im Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes der II. Meile Alten Landes) die Planung sowie mit dem Deichbau einhergehende weitere bauliche Maßnahmen weiterverfolgt. Die bauliche Umsetzung der eigentlichen Deicherhöhung wird dann nach Beginn über mehrere Jahre erfolgen. An der Elbe investiert der NLWKN darüber hinaus aktuell unter anderem in die landeseigenen Sperrwerke, die vor Sturmfluten schützen sollen – so zum Beispiel im Rahmen der Grundinstandsetzung des Ilmenau-Sperrwerks in Hoopte. Die umfangreiche Modernisierung des wichtigen Küstenschutzbauwerks soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Neben der Erhöhung und Verstärkung von über hundert Kilometern Deich steht auch die Anpassung von in der Deichlinie befindlichen Bauwerken im Fokus – Sperrwerke sowie Siel- und Schöpfwerke, die teils bereits Jahrzehnte alt sind und für die Herausforderungen des Klimawandels ebenfalls fitgemacht werden müssen. Das erfordert nicht nur eine entsprechende finanzielle Ausstattung, sondern auch enorme personelle Ressourcen zur Planung und Vorbereitung. Vielerorts erschwerende Rahmenbedingungen, konkurrierende Flächennutzungen und eine auch juristisch zunehmende Komplexität der Planungen stellen die Küstenschützer vor zusätzliche Herausforderungen. „Der Fachkräftemangel im Ingenieurbereich ist spürbar. Wir können nur immer wieder die Werbetrommel für eine Tätigkeit in diesem interessanten Berufsfeld rühren. Engagierte Menschen für diese wichtigen, die Zukunft des Lebens hier an der Küste sichernden, sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen wird zunehmend wichtig“, so die Küstenschützer. Der NLWKN biete bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize. Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24 https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24

Solaranlagen 2023

Erneuerbare Energien, also vorrangig Windkraft, Geothermie, Biomasse und Solarenergie, stellen für die Energieversorgung Berlins als unerschöpfliche Quellen eine bedeutende Alternative bzw. Ergänzung zu den fossilen Brennstoffen dar. Der Ausbau der Solarenergienutzung wird dabei als besonders wichtiger Baustein in der Klimaschutzstrategie Berlins hervorgehoben, da, mit über 560.000 Gebäuden in Berlin, Dächer und Häuserfassaden, im Gegensatz zu geeigneten Windkraftstandorten, reichlich vorhanden sind. Der Senat von Berlin strebt eine klimaneutrale Energieversorgung der Stadt bis 2050 an. Im Berliner Energiewendegesetz vom 22. März 2016 (EWG Bln 2016) § 16 ist die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf öffentlichen Gebäuden als Ziel festgesetzt. Zusätzlich wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Nutzung der Solarpotenziale, im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) durch den Berliner Senat beschlossen (Abgeordnetenhaus Berlin 2016). Eine wichtige Grundlage, die zum Abbau der bestehenden Hemmnisse und des bisher noch vergleichsweise niedrigen Ausbaustandes der Solarenergie beitragen soll, ist gemäß BEK 2030 der „Masterplan Solarcity“. Im September 2019 wurde der verantwortlichen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe nach einem ausführlichen Beteiligungsprozess die „Expertenempfehlung zum Masterplan Solarcity Berlin“ übergeben, die mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog die Basis für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Berlin ist. Die Studie bescheinigt Berlin einen möglichen Solarstromanteil von 25 % – bessere Rahmenbedingungen auf Bundesebene, kreative Ansätze vor Ort sowie die Nutzung eines Instrumentenmixes vorausgesetzt ( Masterplan Solarcity ). Am 10.03.2020 beschloss der Senat auf dieser Grundlage einen umfassenden Maßnahmenplan, um den Solarausbau in Berlin zu beschleunigen (Senatskanzlei 2020). Seit 2021 werden jährlich Monitoringberichte zum Masterplan Solarcity veröffentlicht. Derzeit liegt der zweite Bericht vor, der dritte wird im November 2023 erwartet (SenWEB 2023). Einher mit dem Maßnahmenbündel des Masterplanes geht das Solargesetz Berlin. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind seitdem für Neubauten und Bestandsgebäude unter bestimmten Rahmenbedingungen verpflichtend (SenK 2021). Auf Bundesebene wurden durch das Jahressteuergesetz 2022 die Umsatzsteuer für Lieferungen sowie die Installation von Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb notwendigen Komponenten und der Speicher, auf 0 Prozent gesenkt (JStG 2022, UStG § 12 Abs. 3). Diese Regelung betrifft Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Voraussetzungen für die Befreiung gelten als erfüllt, wenn die Anlagenleistung 30kWp nicht überschreitet. Der Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023. Bisher liegt der Solarstromanteil in Berlin bei unter einem Prozent (Berliner Morgenpost 2022). Um die Ausschöpfung der Solarpotenziale im privaten und öffentlichen Bereich zu fördern, wurde, als ein Element des Masterplans Solarcity, im Mai 2019 das Solarzentrum Berlin eröffnet, das als unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Solarenergie arbeitet ( Solarzentrum Berlin ). Das Zentrum wird von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Landesverband Berlin Brandenburg, mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe betrieben. Da die räumliche Darstellung und Nutzung von energierelevanten Daten, wie z. B. Solardaten, in Berlin zuvor uneinheitlich und durch verschiedene Angebote realisiert wurde, steht mit dem Energieatlas Berlin seit Juli 2018 ein Fachportal zur Unterstützung der Energiewende bereit, das die wichtigsten Daten benutzerfreundlich und anschaulich präsentiert sowie regelmäßig aktualisiert. Die im Umweltatlas an dieser Stelle dargestellten Inhalte für Photovoltaik (PV), d.h. der direkten Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie und Solarthermie (ST), d.h. der Wärmegewinnung aus der solaren Einstrahlung beziehen sich auf die im Energieatlas veröffentlichen Daten und deren Erfassungsstände: 02.03.2023 für die Standortdaten der Photovoltaik-Anlagen und 31.12.2015 bzw. 29.03.2023 (aggregierte BAFA-Daten) für diejenigen der Solarthermie. Im Rahmen der Fortführung des Energieatlas Berlin werden die Aktualität und Güte der Daten im Bereich der Solaranlagen, vor allem derjenigen mit Photovoltaik, kontinuierlich verbessert. Seit Mai 2022 liegt als eine der Maßnahmen des Masterplans Solarcity (SenWEB 2019) die Umsetzung des Solarrechners auch in digitaler Form vor. Mit Hilfe der Kartenebenen „Photovoltaik Potenzial“ und „Solarthermie Potenzial“ können sich Hauseigentümer und Mieter, Besitzer von Gewerbe-Immobilien, Wohnungsbaugesellschaften und Energieversorger über die Möglichkeiten der Photovoltaik-Nutzung auf Dachflächen sowie der Solarthermienutzung auf Dächern informieren. Durch diese Maßnahme soll insbesondere die Photovoltaik (PV)-Nutzung in Berlin weiter gefördert werden (IP SYSCON 2022). Die entsprechenden Kartenebenen ergänzen die drei Umweltatlaskarten „Solaranlagen – Photovoltaik (08.09.1)“, „Solaranlagen – Solarthermie (08.09.2)“ und „Solaranlagen – Solare Einstrahlung (08.09.3) (siehe Kartenbeschreibung ). Diese Informationen gewinnen auch mit der seit dem dem 1. Januar 2023 geltenden Solarpflicht für Neubauten sowie für Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches an Wert ( Solargesetz Berlin 2021). Demnach sind Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern dazu verpflichtet, Photovoltaikanlagen auf ihrem Gebäude zu installieren und zu betreiben. Das Gesetz sieht Ausnahmen, Befreiungen und alternative Erfüllungsoptionen vor. Weitere Informationen und einen Praxisleitfaden zum Solargesetz Im Vergleich zur Solarthermie gibt es in Berlin deutlich mehr erfasste Photovoltaikanlagen. So wurden bis zum 23.07.2023 20.985 Anlagen installiert, die zusammen eine installierte Leistung von rund 230 MWp aufweisen. Der darüber jährlich zu produzierende Stromertrag kann nur geschätzt werden und wird bei ca. 207 Mio. kWh/a liegen (abzüglich 5 % bei der Generatorleistung und durchschnittlichem Stromertrag von 900 kWh/a pro kW). Theoretisch können mit dieser Leistung rund 65.400 Haushalte mit einem angenommenen mittleren Stromverbrauch von je 3.000 kWh/a versorgt werden. Seit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertedarstellungen. Abbildung 1 verdeutlicht die unterschiedlichen Ausbauzahlen je nach Bezirk (Abb. 1a), vor allem Stadtgebiete mit großräumiger Einzel- und Zweifamilienhausbebauung zeigen die größten Anteile. Dazu passend überwiegt mit rund 19.987 von 20.985 Anlagen die geringste Leistungsklasse mit bis zu 30 kWp (Abb. 1b), wie sie auf kleinen Dächern bevorzugt wird. Die Ausbauzahlen wurden 2014 durch die Novellierung des Gesetzes über den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) am 01. August 2014 negativ beeinflusst, bis zu diesem Zeitpunkt wurden noch deutlich mehr Anlagen installiert. Da bis zu diesem Datum rund 88 % der Jahresleistung installiert wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die mit der Novellierung verbundene Verschlechterung der Rahmenbedingungen insbesondere für kleine und mittlere Anlagen zu dem Einbruch des PV-Ausbaus in Berlin auch im Folgejahr 2015 führte. Mit der Novellierung wurde die EEG-Umlage auch für die Eigenstromnutzung eingeführt. Durch diese Änderung verlor das, z. B. bei Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin, eingesetzte Contracting-Modell, bei dem die Bewohner und Bewohnerinnen mit hauseigenem PV-Strom versorgt wurden, die PV-Anlage jedoch im Eigentum des Investors verblieb, deutlich an Attraktivität. Seit dem Inkrafttreten der EEG-Novelle im August 2014 ist dieser Trend laut Bundesnetzagentur auch deutschlandweit in den beiden Folgejahren zu beobachten gewesen, es wurden nur noch rund 50.000 Anlagen zugebaut (Bundesnetzagentur 2020). Im Jahr 2019 stieg der jährliche Zuwachs für Anlagen nach dem EEG erstmals wieder auf über 100.000 neuen Anlagen. Zum 01. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage für auf Null gesetzt und mit der EEG-Novelle 2023 komplett abgeschafft. Im Jahr 2022 wurden nach Daten der Bundesnetzagentur mit 386.719 neuen Anlagen der bis dahin größte Anstieg verzeichnet. Überschritten wurde dieser neue Höchstwert jedoch schon im ersten Halbjahr 2023 mit 479.504 zugebauten Anlagen (Bundesnetzagentur 2023, Stand Juni 2023). Betrachtet man die flächenbezogene Photovoltaik-Leistung, so lag das Bundesland Berlin 2022 mit 189,6 kWp/km² (kWp = Kilowattpeak) nur knapp über dem bundesweiten Durchschnitt von 188,5 kWp/km², deutlich über dem Wert etwa von Hamburg als zweitgrößter deutscher Stadt (94 kWp/m²), aber auch deutlich hinter einigen Flächenstaaten (Bayern, Baden-Württemberg) (Agentur für erneuerbare Energien 2023). In den Bestandsdaten nicht erfasst sind netzferne Anlagen u.a. für die Eigenversorgung und Inselanlagen, wie beispielsweise PV-Module auf Parkautomaten, Parkbeleuchtungsanlagen und in Kleingartenanlagen. Die Anzahl dieser Anlagen wird auf zusätzlich rund 2.500 geschätzt. Der öffentlichen Hand kommt beim PV-Ausbau eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) im Jahr 2021 ist bei Neubauten die Errichtung von Solaranlagen auf der gesamten technisch nutzbaren Dachfläche Pflicht. Bei Bestandsgebäuden ist grundsätzlich bis zum 31.12.2024 nachzurüsten. Ausnahmen gelten u. a. für Dachflächen, die aufgrund ihrer Lage und Ausrichtung ungeeignet sind oder wenn öffentlich-rechtlich Vorschriften der Errichtung von PV-Anlagen entgegenstehen. Laut Masterplanstudie zum Masterplan Solarcity Berlin ist das Land Berlin Eigentümerin von 5,4 % der Berliner Gebäude, auf deren Dachfläche 8,3 % des Solarpotenzials entfällt (SenWEB 2019). Auf den öffentlichen Gebäuden Berlins befinden sich 691 PV-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 42,1 MWp (Stand 01.04.2023). In diesen Zahlen enthalten sind neben den Gebäuden der Berliner Bezirke auch der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), Gebäude der Berliner Anstalten des öffentlichen Rechts, der Städtische Wohnungsbaugesellschaften sowie bestimmter Landesunternehmen. Nach Berechnungen der Berlin Energieagentur und IDU IT+Umwelt GmbH basierend auf dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) und Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) entfielen im Jahr 2022 5 % der Anlagen und 16,4 % der installierten Leistung auf PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin ( Abb. 2a+b ). Die meisten der 20.985 PV-Anlagen in Berlin befinden auf sich auf Gebäuden, die Privatpersonen gehören (84,7 %). Dabei ist zu beachten, dass zwar die Gebäude Eigentum von natürlichen Personen sind, die PV-Anlagen jedoch nicht zwangsläufig ihnen gehören müssen, weil Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche zur Nutzung an Dritte verpachten können. Auf den Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften sind 9,5 % der PV-Anlagen installiert. Die PV-Anlagen auf privaten Gebäuden machen einen Anteil von 47,2 % fast die Hälfte der gesamten installierten Leistung aus, ein weiteres gutes Drittel (34,8 %) entfällt auf PV-Anlagen auf Gebäuden von Unternehmen und Genossenschaften. Diese beiden Akteursgruppen zusammen sind demnach für den Großteil der installierten PV-Leistung verantwortlich. Mit der Erstellung des Energieatlas wurde die bisherige Erfassung im Solaranlagenkataster nicht weitergeführt, sondern umgestellt auf eine Kombination mehrerer Quellen (vgl. Datengrundlage) und Auswertedarstellungen. Im Land Berlin gab es zum Stand 29.03.2023 rund 8.250 solarthermische Anlagen mit mehr als 81.000 m² installierter Kollektorfläche (letzter erfasster Stand 31.12.2015 für 7.733 Anlagen, IP SYSCON 2016). Die durchschnittliche Kollektorfläche betrug somit über die Jahre rund 10 m². Die Entwicklung in Abbildung 3 verdeutlicht, dass im Vergleich zu den Vorjahren in den Jahren ab etwa 2013 sich der Zuwachs an Neuinstallationen stark verringert hat. Insgesamt zeigt sich somit seitdem ein abnehmender Trend. Hauptsächlich werden solarthermische Anlagen in Berlin für die Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung genutzt. Darüber hinaus gibt es einige größere Solaranlagen für die Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung sowie für solare Luftsysteme und Klimatisierung. Vergleichbar der Verteilung bei den PV-Anlagen ist ein eindeutiger Schwerpunkt in den Außenbereichen der Stadt in den dort noch überwiegend vorhandenen landschaftlich geprägten Siedlungstypen (vgl. Darstellung auf Postleitzahlebene im Geoportal Berlin , Karte Solaranlagen – Solarthermie, Ebene „Summe der solarthermischen Anlagen pro Postleitzahl“). Aufgrund der nicht lückenlosen Erfassung von Anlagen für Warmwasserbereitung kann von einer höheren Gesamtanzahl solarthermischer Anlagen in Berlin ausgegangen werden. Für die größte Anzahl der Anlagen wurde sich für den Flachkollektor entschieden. Tabelle 1 zeigt, welche Kollektorarten 2014 und 2015 installiert wurden. Tab. 1: Kollektorart und -anzahl der 2014 und 2015 installierten solarthermischen Anlagen (Erfassungsstand 31.10.2015, letzter verfügbarer Stand für diese Unterteilung, Quelle: IP SYSCON 2016) Kollektorart Anzahl Flachkollektor 80 Vakuumröhrenkollektor 52 Luftkollektor 4 keine Angaben 9 Die meisten solarthermischen Anlagen sind in Berlin auf Einfamilienhäusern installiert worden. Tabelle 2 zeigt die Anlagenzahl pro Gebäudetyp nach den Nutzungsangaben der in diesen Jahren noch genutzten Liegenschaftskarte ALK (SenStadtUm 2016). Tab. 2: Anzahl der installierten solarthermischen Anlagen, bezogen auf den Gebäudetyp der ALK (Erfassungsstand 31.12.2015, letzter verfügbarer Stand für diese Unterteilung, Quelle: IP SYSCON 2016) Gebäudetyp Anzahl Einfamilienhaus 4.895 Mehrfamilienhaus 563 sonstiges (kein Wohnhaus) 66 keine Angaben 1.753 Der Zubau neuer solarthermischer Anlagen ist in Berlin seit 2013 gegenüber den Vorjahren deutlich gesunken und seitdem rückläufig. 2014 ist hinsichtlich Zahl und Leistung zugebauter Anlagen die geringste Steigerung seit dem Jahr 2000 zu verzeichnen gewesen. 2021 konnte der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr mit 145 neuen Anlagen fast verdoppelt werden, 2022 ging er mit nur 57 neuen Anlagen jedoch wieder deutlich zurück. Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben, nur noch höher aggregierte Daten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, die keine Rückschlüsse nach Kollektorarten, Gebäudetypen oder Kollektorflächen mehr zulassen. Deutschlandweit hat sich der Zubau der Thermie-Kollektorfläche seit 2015 verlangsamt und bis zum Jahresende 2021 auf einen Zuwachs von unter 600.000 m²/a reduziert, insgesamt flacht die Kurve an Zuwachsfläche und Anlagen seit einigen Jahren deutlich ab (Bundesverband Solarwirtschaft 2023). Somit spiegelt die Situation in Berlin auch den deutschlandweiten Trend wider (vgl. Abb. 3 ). Die flächendeckende Analyse solarer Einstrahlung dient der Berechnung der nutzbaren Strahlung und wird als ganzjähriger Summenwert wiedergegeben (IP SYSCON 2022). Für den Berliner Raum wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) für den aktuellen langjährigen Betrachtungszeitraum 1991-2020 eine mittlere Jahressumme der Globalstrahlung, also der Summe wechselnder Anteile aus direkter und diffuser Sonneneinstrahlung, auf eine horizontale Fläche in Höhe von 1081-1100 kWh/m² angegeben. Der Berliner Raum liegt damit ziemlich exakt im Mittel der in Deutschland vorkommenden Bandbreite an Einstrahlungswerten (vgl. Abb. 4 ). Im Vergleich der beiden letzten Referenzzeiträume 1981-2010 zu 1991-2020 nahm die solare Einstrahlung im Zuge des Klimawandels in Berlin und Brandenburg um 40 bis 50 kWh/m² pro Jahr, also rund 5 %, zu. Die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche wird je nach örtlicher Lage von verschiedenen Faktoren beeinflusst (vgl. Methode ).

Solaranlagen 2023

Energie aus Sonnenlicht gewinnen – das gilt als zentrales Element der Berliner Klimaschutzstrategie. Aufgrund der dichten Bebauung gibt es im Stadtgebiet wenig Platz für Windkraftanlagen, dafür jedoch umso mehr potenzielle Flächen für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen. 25 Prozent Solarenergienutzung zur Strom- und Wärmerzeugung könnte die Stadt im Jahr 2050 aus Sonnenenergie decken, besagen langfristige Prognosen. Bis dahin ist jedoch noch viel zu tun. Um Aspekte wie energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energien in seinen städtebaulichen Planungen berücksichtigen zu können, hat das Land Berlin untersucht, welche Gebäudedächer sich grundsätzlich für die Installation solartechnischer Anlagen eignen. Bisher wird Sonnenenergie stärker in den Randbezirken genutzt. Doch auch im übrigen Stadtgebiet gibt es viele geeignete Flächen. Detaillierte Informationen über die langfristigen Potenziale, die für die Nutzung von Sonnenenergie in Berlin bestehen, erhalten Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich über Standorte und Leistungsdaten der bereits bestehenden Solarthermie- und Photovoltaikanlagen informieren. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell mit einem Bearbeitungsstand vom Oktober 2023. Die Daten im Geoportal Berlin können ggf. einen neueren Datenstand haben. Einleitung Datengrundlage Methode Kartenbeschreibung Literatur Karten Download

Solaranlagen

2023 (aktuell) Energie aus Sonnenlicht gewinnen – das gilt als zentrales Element der Berliner Klimaschutzstrategie. Aufgrund der dichten Bebauung gibt es im Stadtgebiet wenig Platz für Windkraftanlagen, dafür jedoch umso mehr potenzielle Flächen für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen. 25 Prozent Solarenergienutzung zur Strom- und Wärmerzeugung könnte die Stadt im Jahr 2050 aus Sonnenenergie decken, besagen langfristige Prognosen. Bis dahin ist jedoch noch viel zu tun. Um Aspekte wie energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energien in seinen städtebaulichen Planungen berücksichtigen zu können, hat das Land Berlin untersucht, welche Gebäudedächer sich grundsätzlich für die Installation solartechnischer Anlagen eignen. Bisher wird Sonnenenergie stärker in den Randbezirken genutzt. Doch auch im übrigen Stadtgebiet gibt es viele geeignete Flächen. Detaillierte Informationen über die langfristigen Potenziale, die für die Nutzung von Sonnenenergie in Berlin bestehen, erhalten Sie hier. Darüber hinaus können Sie sich über Standorte und Leistungsdaten der bereits bestehenden Solarthermie- und Photovoltaikanlagen informieren. Energieatlas Berlin Energiewendegesetz für Berlin

1 2 3 4 579 80 81