Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erpro-bung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk. Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das federführende Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN), das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an Dr. Karsten Bugiel (E-Mail: k.bugiel@lm.mv-regierung.de, Referat Forstrecht, Jagdrecht, Recht der Umweltprüfung, Klimaschutzrecht).
Dänemark plant eine Änderung einer bereits bestehenden Durchführungsverordnung über die geologische Speicherung von CO2 unter 100 kt für die Forschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren (siehe Anlage 01). Mit der geplanten Änderung soll der geografische Geltungsbereich auf das gesamte dänische Land- und Meeresgebiet innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgedehnt werden. Die übrigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung bleiben unverändert, insbesondere eine Mengenbegrenzung auf unter 100 kt und die maximale Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Da die Änderung der Durchführungsverordnung den Rahmen für künftige Genehmigungen bildet, wurde von dänischer Seite im 4. Quartal 2025 eine grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) initiiert. Als Grundlage wurde ein Umweltbericht erstellt, der sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Anlage 02). Bewertet werden insbesondere die Umweltfaktoren Wasser (Oberflächen- und Grundwasser), Meer, biologische Vielfalt einschließlich Natura-2000-Gebiete und Anhang-IV-Arten sowie sonstige Natur, Boden und Bodenverunreinigungen, Luft, Emissionen sowie Lärm und Erschütterungen an Land, Landschaft und visuelle Bedingungen, Bevölkerung und Sachgüter einschließlich Fischerei auf See, menschliche Gesundheit, Risiken schwerer Unfälle und Katastrophen sowie Klima. Darüber hinaus werden Wechselwirkungen zwischen den genannten Faktoren, kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und mögliche grenzüberschreitende Effekte einbezogen. Die Prüfung erfolgt auf Planungsebene; konkrete Standorte, Mengen und Methoden einzelner Vorhaben sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Die Änderung der Durchführungsverordnung schafft ausschließlich einen rechtlichen Rahmen. Konkrete Pilot- und Demonstrationsprojekte bedürfen weiterhin einer gesonderten Antragstellung, Fallbearbeitung und Genehmigung, einschließlich unabhängiger fachrechtlicher Bewertungen nach geltendem dänischen Recht. Dabei ist die Einhaltung der einschlägigen europäischen Vorschriften sicherzustellen, unter anderem der UVP-Richtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Aktenzeichens 2025-10173 bis spätestens 07.11.2025 direkt an die dänische Behörde per E-Mail an espoo@sgav.dk Wir möchten Sie darum bitten, außerdem das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein (MEKUN) unter espoo-ccs@mekun.landsh.de in Kopie (CC) zu setzen. Rückfragen zum Verfahren der grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung richten Sie bitte per E-Mail an espoo-ccs@mekun.landsh.de. Hinweis: Die Dokumente zum geplanten Änderungsentwurf der Durchführungsverordnung sowie der Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung liegen zusätzlich vom 9. Oktober bis 7. November 2025 an den folgenden zwei Standorten zur Einsicht aus: 1. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig Holstein Adresse: Mercatorstraße 3 (Empfang, Haus B), 24106 Kiel Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30-17:00Uhr; Freitags von 08:30-13:30Uhr 2. Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein Adresse: Herzog-Adolf-Straße 1 (Empfang), 25813 Husum Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 06:00 – 15:30 Uhr; Freitags von 06:00-12:00 Uhr
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 236 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 9 |
| Land | 100 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 122 |
| Gesetzestext | 7 |
| Text | 95 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 63 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 124 |
| offen | 156 |
| unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 275 |
| Englisch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 8 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 63 |
| Keine | 140 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webseite | 119 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 147 |
| Lebewesen und Lebensräume | 270 |
| Luft | 130 |
| Mensch und Umwelt | 303 |
| Wasser | 130 |
| Weitere | 264 |