Der Bebauungsplan Rissen 40 für den Geltungsbereich südlich Sülldorfer Landstraße zwischen Ole Kohdrift und Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ole Kohdrift - Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 3656, 587 und 4697 der Gemarkung Rissen - Grete Nevermann-Weg - Sülldorfer Landstraße - über das Flur stück 459, Ostgrenze des Flurstücks 2466 der Gemarkung Rissen - Alte Sülldorfer Landstraße - Rissener Landstraße - Ostgrenzen.der Flurstücke 4044 und 3915 der Gemarkung Rissen - Rissener Busch - Herwigredder - Raalandsweg -Achter de Höf - Westgrenzen der Flurstücke 784 und 785 der Gemarkung Rissen - Raalandsweg - Westgrenze des Flurstücks 762 der Gemarkung Rissen - Rissener Dorfstraße.
Der Bebauungsplan Rissen 43 für den Geltungsbereich zwischen Rissener Landstraße, Alte Sülldorfer Landstraße und Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)
Der Bebauugsplan Rissen 4 für den Geltunsbereich Raalandswg - Rissener Dorfstraß - Herwigredder - Rissener Busch -Westgrenzen der Flurstücke 940 und 2540 der Gemarkung Rissen - Rissener Landstraße - Sülldorfer Brooksweg (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rissen 5 für den Geltungsbereich Rissener Landstraße - Westgrenze des Flurstücks 573 der Gemarkung Rissen - Sülldorfer Landstraße - Achtern Sand- Bahnanlagen - Ostgrenze des Flurstücks 2466 der Gemarkung Rissen -Sülldorfer Landstraße - Ortwinstieg - Buschredder - Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rissen 3 für den Geltungsbereich Voßhagen - Wedeler Landstraße - über die Flurstücke 580, 579 und 577 der Gemarkung Rissen zur Sülldorfer Landstraße - Ostgrenze des Flustücks 574 der Gemarkung Rissen - Rissener Landstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 2541 und 939 der Gemarkung Rissen -Rissener Busch -Herwigredder - Raalandsweg - Achter de Höf - Wittenbergener Weg - Südgrenze des Flurstücks 2806, über die Flurstücke 1581 und 1580 der Gemarkung Rissen bis zur Rissener Dorfstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 226)wird festgestellt.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Die Peter-Lenné-Schule in Zehlendorf trägt seit 2014 den Zusatz „Oberstufenzentrum Natur und Umwelt“ und zeigt so ihr umfassendes Engagement für den Klimaschutz. Im Oberstufenzentrum setzen sich Schülerinnen und Schüler mit der gesamten Bandbreite der Klimaschutz-Maßnahmen auseinander. An der Peter-Lenné-Schule können Jugendliche unter anderem den Bildungsgang Umweltschutztechnische:r Assistent:in absolvieren. Energiemanagement Ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und Energie trägt einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Peter-Lenné-Schule verfolgt auch hier einen ganzheitlichen Ansatz. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach mit 300 kW Peak wird zurzeit von den Berliner Stadtwerken installiert, mehrere kleine Anlagen auf dem Schulgelände dienen Unterrichtszwecken. Durch umfangreiche Dämmungsarbeiten an den Schulgebäuden in den Jahren 2006 bis 2009 verbesserte die Schule ihre Energieeffizienz erheblich. Im Sinne einer nachhaltigen Wasserversorgung kommen an dem Oberstufenzentrum Brunnen, Zisternen sowie Regenwasserrückhaltebecken zum Einsatz. Regenwasser wird aufgefangen, gespeichert und als Brauchwasser genutzt. Somit wird im erheblichen Maße Trinkwasser eingespart und die Grundwasserneubildung durch Versickerung ermöglicht. Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden regelmäßig mit aktuellen Projekten und Lösungen, Ressourcen zu schonen. So entwickelten sie etwa ein Pflanzenkläranlagenmodell und besuchten energieeffiziente Gewächshäuser. Besondere Highlights im Engagement für den Klimaschutz an der Schule sind die Projekte BELARE und Smart House. BELARE steht für BioEnergieLAbor für REgenerative Energieformen. Das Labor wurde im Oktober 2017 eröffnet. Schülerinnen und Schüler befassen sich in dem Labor vornehmlich mit der Gewinnung regenerativer Energie, vornehmlich mit Biomasse, aber auch mithilfe von Sonne, Wind und Erdwärme. Auch eine pflanzliche Kläranlage zur naturnahen Reinigung der Abwässer gehört zum BELARE-Gebäude. Bei dem Kooperationsprojekt „Smart House“ handelt es sich um ein zusätzliches Gebäude auf dem Schulgelände. Das Smart House wurde als autarkes Gebäude konzipiert und aus vornehmlich nachhaltigen Baumaterialen errichtet. Es wird mit einer kombinierten Photovoltaik- und Solarthermieanlage und einem System zum Auffangen des Regenwassers ausgestattet. Ab 2021 können Schülerinnen und Schüler in dem Haus zum Thema smarte Haustechnik experimentieren und so das „Haus der Zukunft“ entwickeln. Jedes Jahr dreht sich am Umwelttag alles rund um den Klimaschutz. Workshops, Sammelaktionen und Informationsstände bringen den Schülerinnen und Schüler einfache Alltagsgesten für den Klimaschutz nahe. Außerdem stellen die Auszubildende eigene Projekte vor und informieren zu ihren Erkenntnissen. Der Informationsfluss erfolgt im Rahmen der Umwelttage auf Augenhöhe von Schülerin zu Schüler und regt so zu einem regelmäßigen Austausch von Peer zu Peer an. Seit 2019 stehen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNESCO besonders im Fokus der Aktionstage. Das 15.000 Quadratmeter große Schulgelände ist eine wahrhaftige Oase für die Biodiversität in der Hauptstadt. Blumen, Stauden, Bäume, Gehölze und Sträucher sowie ein großes Insektenhotel und eine Teichanlage bieten Vögeln und Kleinstlebewesen einen Lebensraum. Darüber hinaus wohnen zahlreiche Tierarten auf dem Gelände: Hühner, Enten und Gänse sind ebenso im Kleintierbereich der Peter-Lenné-Schule zuhause wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ziegen, Schafe und Schweine. Die Bienenvölker der Oberstufenzentrums bescheren der Schule jedes Jahr eine reiche Honigernte. Ein Teil des Schulgartens wird zum Anbau von Futtermitteln für die Tiere genutzt. Abfälle werden kompostiert und ebenso wie der Tiermist als Dünger auf den Pflanzflächen wiederverwendet. So lernen die Schülerinnen und Schüler den Kreislauf der Natur in der Praxis kennen. Die Peter-Lenné-Schule kann als grüner Lernort von anderen Schulklassen besucht werden. Das Netzwerk der grünen Lernorte in Steglitz-Zehlendorf umfasst Freilandlabore, Botanik- und Gartenarbeitsschulen sowie das BNE Zentrum. Ziel des Projekts ist es, auch Schulen ohne eigenen Garten einen weitreichenden Einblick in die Arbeit mit und in der Natur zu geben und die Schülerinnen und Schüler so für den Umwelt- und Klimaschutz zu sensibilisieren. Darüber hinaus nimmt die Schule regelmäßig am „Green Day“ teil. An diesem Tag stellen sich „grüne“ Berufe und Ausbildungsstätten vor. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Heiz-Management | Energierundgang | Ökologisches Schulessen | Abfalltrennung | Recycling | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte Das Zehlendorfer Oberstufenzentrum für Natur und Umwelt bietet unter anderem die Bildungsgänge Floristik, Forstwirtschaft, Gartenbau, Tierpflege und Umweltschutz an. Derzeit werden über 1000 Jugendliche an der Schule von 83 Lehrkräften betreut. In der angeschlossenen Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Ländern des globalen Südes in den Schwerpunkten Wassermanagement und Regenerativen Energien fortgebildet. Das Oberstufenzentrum für Agrarwirtschaft besteht seit 1903 und sieht seine Aufgabe in der Verknüpfung von Traditionen mit einer nachhaltigen Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dem weitläufigen Schulgelände zahlreiche Möglichkeiten, praktisch zu forschen und zu arbeiten. Darüber hinaus wird die Schülerschaft aktiv in die Weiterentwicklung und Gestaltung des Lernraums eingebunden. Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Kritikfähigkeit stehen ebenso im Fokus der individuellen Förderung der Jugendlichen wie die Vermittlung fachlicher Inhalte. Umweltschule in Europa (2014 bis 2020) „Herausragender Lernort“ im Weltaktionsprogramm (WAP) Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) 2019 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Schulen in Steglitz-Zehlendorf engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Stellingen 3 vom 8. Oktober 1965 mit der Änderung vom 16. April 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1965 Seite 182, 1968 Seite 78) werden folgende Nummern 6 bis 8 angefügt: "6. Für die in der Anlage mit "A", "B und "C" bezeichneten Bereiche gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124). 6.1 In dem mit "A" bezeichneten Bereich: Die Festsetzung ¿Industriegebiet" wird in die Festsetzung "Gewerbegebiet" geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig. 6.2 In dem mit "B" bezeichneten Bereich: Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig. 6.3 In dem mit "C" bezeichneten Bereich: Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5 m festgesetzt. Entlang der Kieler Straße sind Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. 6.4 In den mit "A" und "C" bezeichneten Bereichen: Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. 6.5 In den mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen: Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig. 7. In den in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen entlang der Kieler Straße und beiderseits der Straße Holstenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 8. Die nicht überbaubaren Flächen der in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereiche sind mit Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen."
Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."
Origin | Count |
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Bund | 223 |
Land | 343 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
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Text | 197 |
Umweltprüfung | 30 |
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License | Count |
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geschlossen | 309 |
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