Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Für das Grundstück Nr. 23, in Flur 7 der Gemarkung Nahbollenbach wurde ein Antrag zur Waldumwandlung beim Forstamt Birkenfeld gestellt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2,47 ha und wird derzeit als Weihnachtsbaumkultur am Waldrand genutzt. Es handelt sich somit momentan um Wald. In Folge der Waldumwandlung soll die Weihnachtsbaumkultur weiterhin als landwirtschaftliche Sonderkultur betrieben werden, um zukünftig auf der beantragten LN-Fläche eine hybride Agri-Photovoltaikanlage installieren zu können. Die Weihnachtsbaumkultur soll weiterhin auf der landwirtschaftlichen Fläche betrieben werden. Mit der Pflanzung einer zweireihigen Streuobstwiese auf 8m Breite am äußersten Rand der Parzelle 23, soll eine klare Abgrenzung zum anliegenden Wald erwirkt werden. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind. Das betroffene Grundstück liegt in keinem Schutzgebiet, so dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach sich zieht. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen wird deutlich, dass durch das forstliche Vorhaben – der Waldumwandlung des Grundstücks Nr. 23 in Flur 7 der Gemarkung Nahbollenbach keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Streuobstwiese Zossen" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 26.08.1999
Zielsetzung: Streuobst sind hochstämmige Obstbäume, die verstreut und in größeren Abständen in Gärten, an Ortsrändern, entlang von Wegen und Feldern oder auf einer Wiese in der Landschaft stehen. Eine Streuobstwiese erlaubt eine Nutzung auf zwei Etagen: am Boden als Grünland oder Weide und darüber für das Obst. Pflanzenschutzmittel werden nur im geringen Umfang oder gar nicht eingesetzt. Genau das macht Streuobstwiesen zu wertvollen Lebensräumen, die unsere Natur- und Kulturlandschaft mit einer enormen Artenvielfalt bereichern und das Kleinklima fördern. Sie prägen das Landschaftsbild und sind zudem Naherholungsräume für die Menschen. Streuobstwiesen sind allerdings auch extrem bedrohte Lebensräume, die in vielen Bundesländern auf der Roten Liste der Biotoptypen als ‚stark gefährdet’ eingestuft sind. Im Bundesgebiet gibt es nach Schätzungen des NABU nur noch rund 400.000 ha Streuobstwiesen. In Baden-Württemberg gibt es EU-weit die größten zusammenhängenden Streuobstbestände und hier steht fast jeder zweite Streuobstbaum Deutschlands. Baden-Württemberg ist somit als Untersuchungsraum repräsentativ. Laut den jüngsten fachlichen Erhebungen gingen zudem innerhalb von zehn Jahren 17% der Streuobstbestände in Baden-Württemberg verloren. Die verbliebenen Bestände sind in Teilen lückig und vergreist, da bestehende Bestände immer seltener gepflegt werden. Das Projekt "miraculix" fokussiert daher neue Forschungsansätze (u.a. zur Detektion von Misteln) für eine bessere Bewirtschaftung und Bestandssicherung vor allem durch die Mitwirkung von Landkreis, Kommune und Privatpersonen. Durch die Hochschule, die Landkreise und Kommunen können Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung auf diesem Gebiet erweitert werden. Zur Vorbildfunktion gehört auch das verstärkte Engagement der Kommunen durch aktive Mitwirkung am Projekt. Um dies zu erreichen, ist das wesentliche Ziel des Projektes die Konzeption und Implementierung einer innovative App-Lösung, die bei der Bewirtschaftung und der Pflege von Streuobstwiesen unterstützt und damit zum Erhalt der Kulturlandschaft Streuobstwiesen beiträgt. Damit einhergehend werden praxistaugliche und weitestgehend automatisierte Erfassungs- und Monitoringverfahren auf der Basis von UAV-Befliegungen und Bodensichtkontrollen entwickelt und erforscht. miraculix stellt somit eine neue Form der Informations- und Datenbereitstellung für Fachbehörden (bei Kommunen und Landratsämtern), Obstbauberater und Landnutzer unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure (Streuobstvereine und -verbände) zur Verfügung.
Unweit vom Fachbereich Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Osnabrueck - am Oestringer Weg im Stadtteil Haste - liegt eine alte Wassermuehle: die 'Nackte Muehle'. Sie ist eingebettet in ein sehr naturnah strukturiertes Gelaende, zu dem neben dem Gebaeude- und Hofkomplex das Fluesschen Nette, ein verlandeter Muehlenteich, ein Bruchwaldrest, ein groesserer Teich, eine Umflut, eine Streuobstwiese u.v.m. zaehlen. Die teilrestaurierte Saegemuehle und das umgebende Gelaende gehoeren zum 'Technisch-oekologischen Lernstandort Nackte Muehle', auf dem seit einigen Jahren erfolgreiche Umweltbildungsarbeit mit Kindergartengruppen, Schulklassen, Familien und freien Kindergruppen betrieben wird. Sowohl oekologische Themen (z.B. Gewaesseroekologie) als auch solche aus dem Technik-Bereich (z.B. Saegen mittels Wasserkraft) gehoeren zum Programm, wobei in der Verknuepfung beider Komplexe ein besonderer Reiz liegt: das naturnahe Gelaende ist in der vorliegenden Form ueberhaupt erst durch die Errichtung der Muehle entstanden. Die schon seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Traeger der Nackten Muehle (dem Verein fuer Jugendhilfe) und dem Fachbereich Landschaftsarchitektur (Prof. Dr. Herbert Zucchi) hat seit Oktober 1999 eine Intensivierung erfahren: im Rahmen eines von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Projektes geht es darum, die bisherige Arbeit in ein dauerhaft tragfaehiges Konzept zu giessen und das Gelaende lernstandortgerecht 'aufzuarbeiten'. Projektleiterin ist Frau Dipl.-Ing. Bjoerg Dewert, die am Fb Landschaftsarchitektur den Studiengang Landschaftsentwicklung absolviert hat. Auch jetzige Studierende der Landschaftsentwicklung sind regelmaessig in die Arbeit eingebunden, vor allem im Rahmen der Lehrveranstaltung 'Umweltbildung im Freiland'. Als dritter Kooperationspartner ist das Osnabruecker Museum am Schoelerberg - Natur und Umwelt dazugekommen. Das Veranstaltungsangebot unterliegt einer nach wie vor steigenden Anfrage.
Die Diversität, Abundanz und Populationsdynamik von Bienen, Wespen und ihren Gegenspielern sollen auf 45 Streuobstwiesen unterschiedlicher Größe, Bewirtschaftung und Landschaftseinbindung über einen Zeitraum von 3 Jahren untersucht werden. Die Aufstellung von insgesamt 540 Nisthilfen für Bienen und Wespen und die jährliche Auswertung der angelegten Nester erlauben Aussagen zur Artenvielfalt und Häufigkeit sowie zur Populationsentwicklung der einzelnen Arten, zu stadienspezifischen Mortalitätsraten, zu Parasitierungsraten und zum Artenspektrum von Gegenspielern sowie dem resultierenden Reproduktionserfolg. Die Landschaftsstruktur wird in acht Radien von 250m bis 3000m um die Streuobstwiesen mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) erfasst. Die Bedeutung der Habitatgröße und der Landschaftsstruktur auf unterschiedlichen räumlichen Skalen für die Populationsdynamik kann so getestet werden. Zur Bewertung der Habitatqualität wird der Baumbestand, der Totholzanteil, die Vegetationsstruktur und das Blütenangebot erfasst, um Aussagen zur relativen Bedeutung von Ressourcenverfügbarkeit (Nistmöglichkeiten und Pollenquellen) und Regulation durch Gegenspieler für die Populationsentwicklung auf den Streuobstwiesen zu erhalten. Die Analyse von Pollenproben ermöglicht Aussagen zur Ressourcennutzung und zur relativen Bedeutung der Streuobstwiesen und der umgebenden Landschaft als Nahrungsquelle. Detaillierte Auswertungen und Experimente mit Osmia rufa beinhalten die Entfernung der Gegenspieler an 15 Standorten, die Bestimmung von Kokongewichten und Geschlechterverhältnissen und die individuelle Markierung und Beobachtung schlüpfender Weibchen zur Ermittlung von Sammelzeiten und Ansiedlungsraten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 77 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 13 |
| Land | 144 |
| Weitere | 153 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 17 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 51 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Taxon | 6 |
| Text | 106 |
| Umweltprüfung | 50 |
| unbekannt | 118 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 282 |
| Offen | 64 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 359 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 25 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 161 |
| Keine | 102 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 103 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 230 |
| Lebewesen und Lebensräume | 359 |
| Luft | 135 |
| Mensch und Umwelt | 359 |
| Wasser | 171 |
| Weitere | 336 |