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Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase

<p> <p>Erneuerbare Energien vermeiden Treibhausgase. In vielen Bereichen verdrängen sie fossile Energieträger und vermeiden damit Emissionen. Die meisten Emissionen werden durch die erneuerbare Stromerzeugung eingespart, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor tragen erneuerbare Energien zum Klimaschutz bei. 2025 wurden so 265 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden.</p> </p><p>Erneuerbare Energien vermeiden Treibhausgase. In vielen Bereichen verdrängen sie fossile Energieträger und vermeiden damit Emissionen. Die meisten Emissionen werden durch die erneuerbare Stromerzeugung eingespart, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor tragen erneuerbare Energien zum Klimaschutz bei. 2025 wurden so 265 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente vermieden.</p><p> <p>Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger führt zu einer Verdrängung fossiler Energien und somit zu einer zunehmenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase. Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass der Einsatz erneuerbarer Energien in den letzten Jahrzehnten so einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> leisten konnte. Im Jahr 2025 vermieden erneuerbare Energien 265 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Wert damit mehr als verfünffacht (siehe Abb. „Vermiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“).</p> <p>Ein Diagramm zeigt die Entwicklung der durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger vermiedenen Treibhausgas-Emissionen unterteilt nach Strom, Wärme und Verkehr. 1990 wurden 28 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden, 2025 265 Millionen Tonnen.</p> <strong> Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien </strong> <p>Bilanzierung der Emissionsminderung durch die Nutzung von Biokraftstoffen und Strom im Straßenverkehr unter Berücksichtigung des aktuellen Strommix,</p> <p>Berechnung für Biokraftstoffe basierend auf vorläufigen Daten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das Jahr 2024, sowie auf den fossilen Basiswerten gemäß § 3 und § 10 der 38. &nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a>.</p> <p>Hinweis: Biogene CO₂-Emissionen bei energetischer Nutzung von holzbasierter fester <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> werden im Rahmen der Bilanzierung nicht berücksichtigt.</p> Quelle: <p>Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_KLIM-04_Vermied-Treibhausgase-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (50,69 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_KLIM-04_Vermied-Treibhausgase-EE_2026-05-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (45,93 kB)</a></li> </ul> </p><p> Beiträge der verschiedenen Erneuerbaren Energieträger zur Treibhausgasvermeidung <p>Wichtigster Energieträger bei der Vermeidung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen ist die Windenergie. Sie kommt ausschließlich in der Stromerzeugung zum Einsatz. Zweitwichtigster Energieträger ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>: Vor allem die erneuerbare Wärmeversorgung, aber auch erneuerbare Kraftstoffe basieren bislang überwiegend auf Bioenergieträgern. Auch in Kraftwerken wird mit Biomasse Strom bzw. mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zusätzlich Wärme erzeugt (siehe Abb. „Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Jahr 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Vermied-THG-Emi-EE-2025_2026-05-15.png"> </a> <strong> Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien im Jahr 2025 </strong> Quelle: Umweltbundesamt unter Verwendung von Daten der AGEE-Stat Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Vermied-THG-Emi-EE-2025_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (85,33 kB)</a></li> </ul> </p><p> Stromerzeugung <p>In Summe leisten die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung den mit Abstand wichtigsten Beitrag bei der Vermeidung von Treibhausgasen. Ihr Anteil beträgt etwa 78 %. Der Umfang der vermiedenen Emissionen ist in den vergangenen Jahrzehnten fast kontinuierlich gewachsen. Insbesondere durch die Entwicklung bei der Windenergie und der Photovoltaik werden mittlerweile fast 3-mal so viele Treibhausgase vermieden wie noch 2010. (siehe Abb. „Stromsektor: Vermiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Stromsektor-vermied-THG-Emi-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromsektor: Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt unter Verwendung von Daten der AGEE-Stat Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Stromsektor-vermied-THG-Emi-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (47,18 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wärmeerzeugung <p>Im Wärmesektor trägt vor allem die Nutzung fester <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a> (also vor allem Holz) zur Vermeidung von Treibhausgasen bei (siehe Abb. „Wärmesektor: Vermiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien“). Allerdings ist die Bedeutung von fester Biomasse zwischen 2010 und 2025 in etwa konstant geblieben. Zugenommen hat der Beitrag biogener Gase und vor allem die Emissionsvermeidung durch die Nutzung von Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme. Sie machen nun knapp 19 % der Emissionsvermeidung im Wärmesektor aus.&nbsp;</p> <p>Ausführlichere Informationen zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor finden Sie auch im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/42350">Energieverbrauch für fossile und erneuerbare Wärme</a>“.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Waermesektor-vermied-THG-Emi-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Wärmesektor: Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt unter Verwendung von Daten der AGEE-Stat Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Waermesektor-vermied-THG-Emi-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (50,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkehr <p>Biokraftstoffe und Elektrifizierung im Verkehr vermeiden ebenfalls Emissionen im Umfang von mehreren Millionen Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (siehe Abb. „Verkehrssektor: Vermiedene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen durch die Nutzung biogener Kraftstoffe und Strom“). Allerdings bleibt der Verkehrssektor der Bereich mit dem geringsten Anteil an erneuerbaren Energien – und damit auch der Sektor mit der geringsten Emissionsvermeidung.</p> <p>Die Menge vermiedener Treibhausgas-Emissionen geht im Wesentlichen einher mit der Entwicklung des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Verkehrssektor (siehe Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/energie/erneuerbare-energien-im-verkehr">Erneuerbare Energie im Verkehr</a>“). Im Jahr 2025 wie schon im Jahr 2010 wird die Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen vor allem Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO) sowie Bioethanol getragen. Der größte Zuwachs bei der Emissionsvermeidung ist jedoch der Elektromobilität zu verdanken. Im Jahr 2025 war die Nutzung von Strom im Verkehr bereits für etwa 22 % der hier vermiedenen Emissionen verantwortlich.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Verkehrssektor-vermied-THG-Emi-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Verkehrssektor: Vermiedene Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung biogener Kraftstoffe </strong> Quelle: Umweltbundesamt unter Verwendung von Daten der AGEE-Stat Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Verkehrssektor-vermied-THG-Emi-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (53,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Methodische Hinweise <p>Die Berechnungen zur Emissionsvermeidung durch die Nutzung erneuerbarer Energien basieren auf einer Netto-Betrachtung (Netto-Bilanz). Dabei werden die durch die Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien verursachten Emissionen mit denen verrechnet, die durch die Substitution fossiler Energieträger brutto vermieden werden. Vorgelagerte Prozessketten zur Gewinnung und Bereitstellung der Energieträger sowie für die Herstellung und den Betrieb der Anlagen werden dabei weitestgehend mit einbezogen.</p> <p>Die detaillierte Methodik zur Berechnung des Indikators wird in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114339">Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2024"</a> beschrieben.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Erneuerbare Energien in Deutschland: Wachstum 2025 verhalten

<p> <p>Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2025 auf 23,8 Prozent gestiegen – ein Plus von 1,3 Prozentpunkten zum Vorjahr. Bei der Stromerzeugung gab es witterungsbedingt lediglich einen leichten Zuwachs, während die erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich zulegte. Im Verkehr wurden mehr Biokraftstoffe und erneuerbarer Strom genutzt als im Vorjahr.</p> </p><p>Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2025 auf 23,8 Prozent gestiegen – ein Plus von 1,3 Prozentpunkten zum Vorjahr. Bei der Stromerzeugung gab es witterungsbedingt lediglich einen leichten Zuwachs, während die erneuerbare Wärmeerzeugung deutlich zulegte. Im Verkehr wurden mehr Biokraftstoffe und erneuerbarer Strom genutzt als im Vorjahr.</p><p> Erneuerbarer Strom – weiterhin Eckpfeiler der Energiewende <p>Nach aktuellen Auswertungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) wurde im Jahr 2025 in Deutschland mit 290&nbsp;Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) rund ein Prozent mehr erneuerbarer Strom erzeugt als noch im Vorjahr. Bei leicht sinkender Stromnachfrage stieg der Anteil erneuerbarer Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> von 54,4&nbsp;Prozent im Jahr 2024 auf 55,1&nbsp;Prozent im Jahr 2025 an.&nbsp;</p> <p>Maßgeblich für die in den letzten Jahren positive Entwicklung sind weiterhin <strong>Windenergie</strong> und <strong>Photovoltaik.&nbsp;</strong>Beide sind inzwischen für über drei Viertel des erneuerbaren Stroms verantwortlich. Allerdings sorgten im Jahr 2025 ein historisch windschwaches Frühjahr und sehr trockenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wetter">Wetter</a> für ungewöhnlich schlechte Witterungsbedingungen für Wind- und Wasserkraft. Die Rückgänge dieser beiden Energieträger wurden durch den anhaltenden Zubau neuer Photovoltaikanlagen und vergleichsweise sonniges Wetter aufgefangen.&nbsp;</p> <p>Trotz der ungünstigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> stellten <strong>Windenergieanlagen</strong> an Land und auf See mit 134&nbsp;TWh den Löwenanteil des grünen Stroms bereit. Windenergie ist damit weiterhin der wichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Nach einer Reihe von Jahren mit vergleichsweise wenig neu zugebauten Windenergieanlagen kam der Zubau im vergangenen Jahr wieder stärker in Fahrt (plus 5.100&nbsp;Megawatt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mw">MW</a>), insgesamt 77.900&nbsp;MW Gesamtleistung). Viele Genehmigungen deuten darauf hin, dass sich der Trend in diesem Jahr weiter beschleunigen könnte.</p> <p>Die <strong>Solarstromerzeugung</strong> nahm auch aufgrund der sonnigen Witterung auf insgesamt 91,6&nbsp;TWh zu (plus 21&nbsp;Prozent). Die Photovoltaik ist damit nach der Windenergie und vor Braunkohle und Erdgas der zweitwichtigste Energieträger im deutschen Strommix. Zudem blieb der Ausbau gegenüber dem Vorjahr stabil: Die installierte Leistung des PV-Anlagenparks stieg innerhalb der letzten 12 Monate um etwa 17&nbsp;Prozent (plus 17.600&nbsp;MW) und erreichte zum Ende des Jahres 2025 eine installierte Gesamtleistung von fast 120&nbsp;Gigawatt.&nbsp;</p> <p>Aufgrund eines außergewöhnlich trockenen Jahres lag die Stromerzeugung aus <strong>Wasserkraft</strong> hingegen erheblich unter dem Vorjahreswert. Die Stromerzeugung aus <strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a></strong> und biogenem Abfall blieb ebenfalls leicht unter dem Vorjahresniveau.&nbsp;</p> <p>Der Ausbau der Photovoltaik liegt bisher auf Kurs, um die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu erreichen. Bei Windenergieanlagen an Land und auf See bedarf es zur Zielerreichung einer weiteren Beschleunigung. Hinreichend erneuerbarer Strom für die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors ist zudem eine zentrale Voraussetzung für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele und der Ziele der Energieunion der EU.</p> Erneuerbare Wärme weiterhin durch Biomasse dominiert&nbsp; <p>Mit einem Anteil von 84&nbsp;Prozent (175&nbsp;TWh) war <strong>Biomasse</strong> auch im Jahr 2025 mit großem Abstand die wichtigste erneuerbare Wärmequelle. Dabei dominierte die Nutzung von fester Biomasse (weit überwiegend Holz) mit 136&nbsp;TWh. Gasförmige und flüssige Bioenergieträger steuerten 25&nbsp;TWh und biogener Abfall weitere 14&nbsp;TWh bei. Insgesamt stieg die energetische Nutzung der Biomasse im Wärmebereich vor allem aufgrund der kühleren Witterung um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr an.&nbsp;</p> Wärmepumpen bleiben ein Treiber der Wärmewende <p>Neben den Biomassen trugen <strong>Umweltwärme und Geothermie&nbsp;</strong>mit 25&nbsp;TWh bedeutend zur erneuerbaren Wärme bei. Die durch Wärmepumpen nutzbar gemachte Erd- und Umweltwärme wuchs um 17&nbsp;Prozent im Vergleich zum Vorjahr an. Hier machte sich der gestiegene Absatz von Wärmepumpen in den letzten zwei Jahren bemerkbar. <strong>Solarthermie</strong> steuerte mit 9&nbsp;TWh etwa vier Prozent zur erneuerbaren Wärme bei. Die mit Solarthermieanlagen erzeugte Wärmemenge stieg wegen der sonnigen Witterung an, obwohl der Anlagenbestand leicht rückläufig war.</p> <p>Die insgesamt erzeugte erneuerbare Wärmemenge nahm im Vergleich zum Vorjahr um knapp 6&nbsp;Prozent auf nunmehr 210&nbsp;TWh zu. Da gleichzeitig witterungsbedingt auch der gesamte Wärmebedarf – und damit auch der Verbrauch fossiler Heizenergieträger – leicht zulegte, erhöhte sich der Anteil der erneuerbaren Energieträger von 18,2 im Jahr 2024 auf 19,0&nbsp;Prozent im Jahr 2025.</p> Mehr Biokraftstoffe und mehr grüner Strom im Verkehrssektor <p>Auch im Jahr 2025 blieb der Verkehrssektor der Bereich mit der geringsten Verbreitung erneuerbarer Energien. Der Einsatz von Biokraftstoffen stieg gleichwohl um gut 9 Prozent an. Zudem wurde 12 Prozent mehr erneuerbarer Strom im Verkehr verbraucht als im Vorjahr.</p> <p>Insgesamt erhöhte sich somit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/endenergieverbrauch">Endenergieverbrauch</a> aus erneuerbaren Energieträgern im Verkehr um 10,0 Prozent (auf knapp 48&nbsp;TWh). Gleichzeit wuchs auch der gesamte Endenergieverbrauch im Verkehr um rund zwei Prozent an. Der Anteil am gesamten Endenergieverbrauch im Verkehr stieg daher von 7,4&nbsp;Prozent im Vorjahr auf 8,0&nbsp;Prozent an.</p> Gesamtanteil erneuerbarer Energien am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttoendenergieverbrauch">Bruttoendenergieverbrauch</a>&nbsp; <p>Insgesamt ergibt sich unter den spezifischen Berechnungsvorgaben der europäischen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2018/2001/EU) ein vorläufiger Gesamtanteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 23,8 Prozent im Jahr 2025. Mit dem 2024 aktualisierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) hat sich Deutschland verpflichtet, einen Anteilswert von 41 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen.&nbsp;</p> Treibhausgase in Höhe von 265&nbsp;Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden <p>Durch den Ersatz fossiler durch erneuerbare Energieträger sinken die fossilen Treibhausgasemissionen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen insgesamt 265&nbsp;Millionen Tonnen (Mio. t) CO2-Äquivalente durch den Einsatz erneuerbarer Energien vermieden. Davon entfielen rund 207&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente auf den Stromsektor, 43&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente auf den Wärmesektor und etwa 15&nbsp;Mio. t CO2-Äquivalente auf den Einsatz von erneuerbarem Strom und Biokraftstoffen im Verkehr.&nbsp;</p> Weitere Informationen <p>Die vorgenannten Zahlen stammen von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), deren Geschäftsstelle im Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) angesiedelt ist. Die AGEE-Stat bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/erneuerbare-energien-in-deutschland-2025">Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2025“</a> erstellt. Die Daten werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen durch die AGEE-Stat aktualisiert und dienen als Grundlage für nationale und internationale Berichtspflichten.</p> <p>Die AGEE-Stat stellt ihre regelmäßig veröffentlichten Zeitreihen und Kennzahlen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland auch über den <a href="https://datacube.uba.de/?fs%5b0%5d=Kollektionen,0%7CArbeitsgruppe%20Erneuerbare%20Energien-Statistik%20%28AGEE-Stat%29%23AGEE%23&amp;pg=0&amp;bp=true&amp;snb=7">DataCube</a> des Umweltbundesamtes bereit. Damit sind zentrale Daten erstmals maschinenlesbar über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/api">API</a>-Schnittstelle abrufbar. &nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Ressortforschungsplan 2024, Empfehlungen zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Richtlinie (EU) 2023/2413 Artikel 29 -31 a, Anhang V und VI sowie der Durchführungsverordnungen (EU) 2022/996 und (EU) 2022/2448

Mit Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie (EU) 2023/2413 für erneuerbare Energien (RED) am 20. November 2023 wurden unter anderem neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitskriterien und die Vorgaben zur Treibhausgaseinsparung bei der Förderung von Stromerzeugung und der Herstellung von Kraftstoffen aus Biomasse aufgestellt. Zur nationalen Umsetzung müssen die Biostrom-Nachhaltigkeits-VO (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-VO (Biokraft-NachV) angepasst werden. Dazu sollen EU-rechtlich unbedingt erforderlichen Anpassungserfordernisse, sowie der Handlungsspielraum für national darüberhinausgehende Regelungen ermittelt werden. Es sind die jeweiligen Auswirkungen der Regelungsoptionen auf die Nutzung relevanter Biomasseströme sowie auf Biodiversität, Luft- und Bodenqualität abzuschätzen. Darüber hinaus sollen vor dem Hintergrund des Biodieselskandals und der vermuteten Betrugsfälle bei der Biokraftstoffdeklaration in 2023 Möglichkeiten geprüft werden, das nationale Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsnachweisverfahren im Hinblick auf eine verbesserte Betrugsprävention auszugestalten.Unter enger Einbindung der Branche sollen konkrete Umsetzungsempfehlungen anhand von Praxisbeispielen erarbeitet werden.Im Sinne einer Optimierung des bestehenden Systems soll darüber hinaus das bestehende Verfahren zur Aufnahme eines Rohstoffes in Codeliste das nachhaltigen Biomassesystems NABISY (Nabisy-Biomasse-Codeliste) qualitativ verbessert und damit nachvollziehbarer und nachhaltiger gestaltet werden. Darüber hinaus sollen Vorschläge für Inhalt und Format einer regelmäßigen Evaluierung der Nachhaltigkeitsverordnungen erarbeitet werden. Dies schließt auch Vorschläge zur Revision der bisherigen Fortschrittsberichte der BLE ein.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Reallabor zur Herstellung von FT-Treibstoffen und SNG aus Biomasse und biogenen Reststoffen für die Land- und Forstwirtschaft (FT/SNG-Reallabor)

Bedeutung des Projekts für die Praxis: Der fortschreitende Klimawandel macht es unabdingbar, möglichst rasch konkrete und wirk-same Maßnahmen einzuleiten, um weitergehende Folgen für Mensch und Natur zu verhin-dern. Dabei sind alle Branchen gefordert, entsprechende Konzepte zu erarbeiten und auch rasch umzusetzen. Für die Land- und Forstwirtschaft heißt das kompakt zusammengefasst 'Raus aus dem Öl'. Der Energieverbrauch der Landwirtschaft ist mit 22 PJ vergleichsweise gering und entspricht auch nur etwa 10 % der derzeit bereits eingesetzten Bioenergie. Umso mehr stellt sich die Frage, warum sich nicht die Land- und Forstwirtschaft selbst die nötigen Treibstoffe und synthetisches Erdgas aus Holz bzw. aus biogenen Reststoffen und Abfällen produziert? Wesentliche Kernkomponenten der dafür erforderlichen Technologien wurden in Österreich entwickelt und sind nun - auch weitgehend industriell erprobt - großtechnisch verfügbar. Die erforderlichen Ressourcen in Bezug auf Holz und biogene Rest- und Abfallstoffe sollten vorhanden sein, wenn man davon ausgeht, dass die Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse künftig keine großen Wachstumsmärkte darstellen. Einerseits, da der Wärmebedarf in künftigen Gebäuden abnehmen und andererseits Strom aus anderen erneuerbaren Quellen kostengünstiger herstellbar sein wird. Für die Umstellung der kompletten Landwirtschaft auf Bioenergie wären etwa 1-2 Millionen Tonnen Biomasse bzw. biogenen Reststoffe und Abfälle erforderlich. Der dadurch von der Land- und Forstwirtschaft erzielbare Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses wäre beispielgebend für andere Branchen und auch die damit verbundene Reduktion des CO2 Footprints der Produkte könnte mittelfristig auch Wettbewerbsvorteile ergeben. Die Land- und Forstwirtschaft könnte damit ein erster Wirtschaftszweig mit voll-ständiger Energieversorgung aus erneuerbarer Energie sein. Mit einer derartigen Umstellung wird weiters die Abhängigkeit von zugekauften Treibstoffen (fossil als auch erneuerbar) minimiert und damit die Krisensicherheit erhöht. Aktuelle Ausgaben für den Diesel in der Land- und Forstwirtschaft liegen bei ca. 300 Millionen Euro bei Gesamtausgaben für die Energie in diesem Sektor von 500 Millionen Euro. Würde die Produktion der Treibstoffe und des Erdgases unter Einhaltung bestimmter Mindestgrößen für die Produktionsanlagen regional verteilt in Österreich erfolgen, würde zusätzlich eine maxi-male Wertschöpfung in den Regionen erzielt werden.

Windkraft war 2020 die bedeutendste Energiequelle für

Nr. 120/2022 Halle (Saale), 26. April 2022 Windkraft war 2020 die bedeutendste Energiequelle für die Stromerzeugung in Sachsen-Anhalt Insgesamt lag 2020 die Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 24,8 Mill. MWh (Rückgang zum Vorjahr um 3,7 %), wie das Statistische Landes- amt mitteilt. Auf die erneuerbaren Energien entfielen dabei 15,2 Mill. MWh Strom (Anstieg um 1 % im Vergleich zum Vorjahr). Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung insgesamt betrug damit 61,5 % (2019: 58,1 %). Den größten Beitrag zur Stromerzeugung insgesamt in Sachsen-Anhalt leistete die Windenergie mit einem Anteil von 37,2 % (2019: 36,4 %). Weitere wichtige Energie- träger waren Erdgas mit einem Anteil von 15,8 % (2019: 15,7 %) sowie Braunkohle mit einem Anteil von 15,5 % (2019: 19,3 %). Bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dominierte 2020 die Windener- gie, deren Anteil bei 60,5 % lag (2019: 62,2 %). Insgesamt wurden aus Windenergie 9,2 Mill. MWh Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Gegenüber dem Vor- jahr war hier ein Rückgang um 1,8 % zu verzeichnen. Zweitwichtigster Energieträger bei den erneuerbaren Energien war die Biomasse mit einem Anteil von 20,4 % (2019: 20,3 %) und einer Stromerzeugung von 3,1 Mill. MWh. Als Biomasse zur Stromerzeugung werden nachwachsende Rohstoffe, wie Holz, aber auch pflanzliche und tierische Abfälle sowie Biogas eingesetzt. Der Anteil der Biomasse am Strommix Sachsen-Anhalt betrug 12,6 %. Auch die Photovoltaik hat sich zu einer wichtigen Stromquelle bei den erneuerbaren Energien entwickelt und lag mit einer Stromerzeugung von 2,8 Mill. MWh bei einem Anteil von 18,1 % an 3. Stelle der erneuerbaren Energien. Zur Stromerzeugung ins- gesamt steuerte die Photovoltaik einen Anteil von 11,1 % (2019: 9,7 %) bei. Zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien trugen weiterhin noch Wasserkraft sowie Deponie- und Klärgas bei. Weitere Informationen zum Thema Energie finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt. PRESSEMITTEILUNG Pressesprecherin Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Tel. 0345 2318-702 Fax 0345 2318-913 Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht. Die Landesregierung bittet: Machen Sie mit - Impfen schützt Sie und andere! Gemeinsam gegen Corona Internet: https://statistik.sachsen- anhalt.de E-Mail: pressestelle@ stala.mi.sachsen-anhalt.de 2/2

Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Mit der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2413, RED III) wurden die Anforderungen an die Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zur Treibhausgas-Einsparung als Voraussetzung für die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffherstellung angepasst. Zur nationalen Umsetzung dieser neuen Anforderungen müssen die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) geändert werden. Der Referentenentwurf zielt außerdem darauf ab, die Betrugsprävention entsprechend den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der national rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu verbessern. Die Anpassungen der BioSt-NachV und der Biokraft-NachV erfolgen aus rechtssystematischen Gründen weitestgehend parallel. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von zertifizierter Biomasse in beiden Verordnungen erhalten und zusätzlicher Aufwand für Wirtschaftsakteure und Verwaltung vermieden.

ERA-NET SUMFOREST: Untersuchung von nachhaltigem und multifunktionalem Waldmanagement unter Berücksichtigung europäischer Forst- und Bionenergiepolitiken (FutureBioEcon)

Ziel dieses Projektes ist es, nachhaltige Wege zur Verwirklichung der Bioökonomie durch europäische und nationale Politikmaßnahmen zu schaffen. Europäische und nationale Bioökonomie-politiken zielen auf eine beträchtliche Zunahme des Einschlags in Nutzwäldern ab. Dieses Projekt analysiert, wie die Waldbewirtschaftung modifiziert werden sollte, wenn alternative Holzqualitäten und Holzprodukte in zunehmenden Mengen angestrebt werden. Klimaschutz ist ein Hauptmotiv zur Steigerung der Nutzung von Biomaterialien. In diesem Projekt untersuchen wir zwei alternativen Strategien zur Maximierung des Beitrages zum Klimaschutz aus Wäldern. Wir untersuchen (i) die optimale Zuteilung der Biomasse für verschiedene Holzproduktkategorien und (ii) optimale Managementpläne (d. H. Kombination von Managementsystemen), um den Klimaschutz innerhalb der Einschränkung des gewünschten Stroms von Biomasse aus den Wäldern zu maximieren. Ziel ist es, Erkenntnisse für die Schaffung von im Wesentlichen kohlenstoffneutralen Flächengebrauchs- und Managementstrategien zu liefern. Dies wird durch die Lebenszyklusanalyse von Alternativszenarien erreicht, die sowohl Kohlenstoff-Speicherung in Wäldern und in Holzprodukten, und energetischen Biomassenutzung einschließlich der Substitutionseffekte im Vergleich zu fossilen Ressourcen analysieren. Eine umfassende Nachhaltigkeitsanalyse wird durchgeführt, um zu testen, ob und wie die steigende Nachfrage nach Waldbiomasse und Waldprodukten umweltverträglich und sozialverträglich gestaltet werden kann. Dazu kombinieren wir Ökosystemdienstleistungen (Ecosystem Services - ESS) und Biodiversitätskennzahlen mit der Lebenszyklusanalyse. Wir analysieren, wie die Bereitstellung von Waldbiomasse und Kohlenstoff-Sequestrierung mit der Erhaltung sozial wichtiger ESS Indikatoren und Biodiversität in Einklang gebracht werden kann. Unser Projekt basiert auf einer Top-down-Strategie, in der wir zuerst auf europäischer Ebene Bioenergie-Szenarien entwickeln, ihre Konsequenzen auf nationaler Ebene abschätzen und in einem zweiten Schritt auf nationaler Ebene politische Szenarien für eine detaillierte Analyse erstellen. Fallstudien beinhalten die Analyse der Verringerung des Waldbrandrisikos in Spanien (Katalonien), Quantifizierung optimaler Anteile an verschiedenen Holzproduktarten in Finnland und Schweden die einen maximalen Beitrag zum Klimaschutz leisten unter Berücksichtigung des Bioenergie Sektors, der Bauindustrie und der Forstindustrie, und eine Nachhaltigkeitsanalyse des Forstsektors in drei Ländern (Finnland, Spanien und Schweden).

Weiterer Fortschritt in Richtung klimaneutrales Landesforsten

Ziel einer klimaneutralen Forstverwaltung durch bilanzielle CO2-Neutralität bis 2025, Projekt beschränkt auf Verwaltung, eigener Strom aus Dach-Photovoltaik für Dienstgebäude und E-Wagen-Flotte, Wärmeversorgung mit erneuerbarer Energie Biomasse; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Monitoring 'Nachwachsende Rohstoffe'

In dem Monitoring-Vorhaben soll untersucht werden, wie sich seit der Vorlage des Berichts 'Nachwachsende Rohstoffe' der Enquete-Kommission 'Technikfolgenabschaetzung und -bewertung' der Kenntnisstand zu nachwachsenden Rohstoffen (NR) entwickelt hat und welche weiteren Fortschritte zu erwarten sind. Das bestehende Informationsangebot soll ergaenzt werden durch eine Abfolge von Berichten, die nicht auf spezialwissenschaftliche Interessen, sondern auf den politischen Entscheidungsbedarf ausgerichtet sind, und die nicht das sehr breite Gesamtspektrum der NR behandeln, sondern ausgewaehlte Bereiche (Produktlinien). Fuer die jeweils in den Mittelpunkt gerueckte Gruppe von Produktlinien wird dabei auf wichtige Entwicklungen in den letzten fuenf Jahren eingegangen, die den Stand von Wissenschaft und Technik, die agraroekonomischen Rahmenbedingungen, die Perspektiven der Verwendung und Vermarktung, die Bewertung und die Foerderung veraendert haben und den aktuellen Stand praegen. Dies entspricht der Frage: Welche wesentlichen Veraenderungen haben sich in den letzten fuenf Jahren ergeben, und wo stehen wir gegenwaertig? Die ueber diese Uebersichtsdarstellung hinaus zu behandelnden Fragen sind dann: Welche moeglichen Fortschritte erscheinen in den naechsten 5-10 Jahren sowie langfristig erreichbar? Welche wesentlichen Innovationshemmnisse bestehen? Welche Massnahmen und Rahmenbedingungen bei Forschung, Entwicklung, Demonstration, Foerderung, Markteinfuehrung waeren Voraussetzung zur Realisierung der moeglichen Fortschritte? Welche der moeglichen Fortschritte erscheinen angesichts des Spektrums an Vor- und Nachteilen als erstrebenswert? Als erstes Thema wurde aufgrund des grossen Einsatzpotentials, der klimapolitischen Bedeutung und des politischen Entscheidungsbedarfs 'Verbrennung von Biomasse zur Waerme- und Stromerzeugung' behandelt Der zweite Sachstandsbericht beschaeftigt sich mit der Vergasung und Pyrolyse von Biomasse. Der dritte Sachstandsbericht ueber 'Pflanzliche Oele und andere Wertstoffe aus Pflanzen' ist im November 1997 erschienen.

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