Das Projekt "Rechtsgrundlagen für die Marktdurchdringung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor im nationalen, europäischen und internationalen Recht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen - Fachbereich 06 Rechtswissenschaft durchgeführt. A) Problemstellung: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts mindestens die Hälfte des Energiebedarfs aus Erneuerbaren Energien (EE) bereitzustellen. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind stabile und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Energiebereitstellung aus Erneuerbaren Energien erforderlich. B) Handlungsbedarf (BNU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aktuelle Forschungsvorhaben des BMU/UBA zeigen, dass Deutschland im Strombereich derzeit auf dem besten Weg ist, das mittelfristige Ziel, bis 2020 mindestens 20 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien bereitzustellen, zu erreichen. Im Wärmebereich dagegen fehlen bislang wirkungsvolle Instrumente. Für beide Sektoren gleichermaßen von Bedeutung ist die Vereinbarkeit des bestehenden bzw. des zu entwickelnden Instrumentariums mit höherranigem nationalem, supranationellem Recht. Im Hinblick auf das genannte Fernziel müssen insoweit entsprechende Grundlagen gelegt bzw. die grundsätzliche Kompatibilität nachgewiesen werden. C) Ziel des Vorhabens ist es, die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien herauszuarbeiten, die Kompatibilität der vorhandenen bzw. zu entwickelnden Instrumente mit den genannten Rechtsquellen insbesondere unter den Gesichtspunkten des Klima- und Umweltschutzes sowie der menschlichen Gesundheit nachzuweisen und Ansätze für eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen aufzuzeigen.