<p> <p>Dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p> </p><p>Dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p><p> Zeitliche Entwicklung der Bruttostromerzeugung <p>Die insgesamt produzierte Strommenge wird als <em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a></em> bezeichnet. Sie wird an der Generatorklemme vor der Einspeisung in das Stromnetz gemessen. Zieht man von diesem Wert den Eigenverbrauch der Kraftwerke ab, erhält man die <em>Nettostromerzeugung</em>.</p> <ul> <li>In den Jahren 1990 bis 1993 nahm die Bruttostromerzeugung ab, da nach der deutschen Wiedervereinigung zahlreiche, meist veraltete Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern stillgelegt wurden. </li> <li>Seit 1993 stieg die Stromerzeugung aufgrund des wachsenden Bedarfs wieder an. In der Spitze lag der deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2007 bei 625 Terawattstunden (Milliarden Kilowattstunden). Gegenüber diesem Stand ist der Verbrauch bis heute wieder deutlich gesunken.</li> <li>Im Jahr 2009 gab es einen stärkeren Rückgang in der Stromerzeugung. Ursache dafür war der stärkste konjunkturelle Einbruch der Nachkriegszeit und die folgende geringere wirtschaftliche Leistung (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“). </li> <li>Seit 2017 hat die inländische Stromerzeugung, mit Ausnahme einzelner Jahre, tendenziell abgenommen. Gründe dafür sind ein rückläufiger Stromverbrauch, die Außerbetriebnahme von konventionellen Kraftwerken und mehr Stromimporte.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Bruttostromerzeugung-verbrauch_2026-05-15.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Bruttostromerzeugung-verbrauch_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (66,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung des Stromhandelssaldos <p>Importe und Exporte im europäischen Stromverbund gleichen Differenzen zwischen Stromnachfrage und -Stromangebot in den einzelnen Ländern effizient aus. Die Abbildung „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a>“ zeigt, dass die Bruttostromerzeugung in den Jahren 2003 bis 2022 stets größer war als der Verbrauch. Entsprechend wies Deutschland in diesem Zeitraum beim Stromaußenhandel einen Exportüberschuss auf (siehe Abbildung „Stromimport, Stromexport und Stromhandelssaldo“). Im Jahr 2017 erreichte der Überschuss mit 52,5 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> einen Höchststand, damals wurden 8 Prozent der Stromerzeugung exportiert. In den folgenden Jahren ging der Netto-Export zurück. Seit dem Jahr 2023 ist Deutschland wieder Nettoimporteur - mit einem Nettoimport von etwa 19 TWh wurden im Jahr 2025 etwa 4 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Der Netto-Stromimport ist Ergebnis des europäischen Strombinnenmarktes, der es im Rahmen der vorhandenen Interkonnektor-Kapazitäten erlaubt, einen grenzüberschreitenden Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch herzustellen und insofern nationale Schwankungen abzufedern. Die inländische Erzeugung hätte in bestimmten Bedarfsfällen zu höheren Kosten geführt als der Import von Strom aus unseren Nachbarländern. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Stromimport-export-Saldo_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromimport, Stromexport, Stromhandelssaldo </strong> Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromimport-export-Saldo_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (90,83 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern <p>Die Struktur der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> hat sich seit 1990 deutlich geändert (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung nach Energieträgern“). Im Folgenden werden die nicht-erneuerbaren Energieträger kurz dargestellt. Erneuerbare Energieträger werden im darauffolgenden Abschnitt näher erläutert. </p> <ul> <li>Der Anteil der Energieträger <em>Braunkohle</em>, <em>Steinkohle</em> und <em>Kernenergie</em> an der Bruttostromerzeugung hat stark abgenommen. 2025 hatten die drei Energieträger zusammen nur noch einen Anteil von 20%. Im Jahr 2000 waren es noch 80 %. Die Kosten für CO2-Emissionszertifikate machen den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlicher.</li> <li>Der Einsatz von <em>Steinkohle</em> zur Stromerzeugung ist gegenüber früheren Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 trugen Steinkohlekraftwerke noch etwa 6 % zur gesamten Bruttostromerzeugung bei, im Jahr 2000 waren es noch 25 %.</li> <li>Auch die Stromerzeugung aus <em>Braunkohle</em> verringerte sich in den letzten Jahren deutlich. 2025 lag die Stromerzeugung aus Braunkohle auf dem niedrigsten Wert seit 1990. Mit nur mehr 74 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> halbierte sich die Stromerzeugung aus Braunkohle innerhalb der letzten 10 Jahre. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2025 bei 15 %.</li> <li>Die deutliche Abnahme der <em>Kernenergie</em> seit 2001 erfolgte auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie gemäß Atomgesetz (AtG) in den Fassungen von 2002, 2011 und 2022. Die Stromerzeugung aus Kernenergie betrug 2023 nur noch einen Bruchteil der Erzeugung von Anfang der 2000er Jahre. Im Frühjahr 2023 wurde die Stromerzeugung aus Kernkraft gemäß AtG vollständig eingestellt.</li> <li>Der Anteil von <em>Mineralöl</em> an der Stromerzeugung hat sich nur wenig geändert und bleibt marginal. Er schwankt seit 1990 zwischen 1 % und 2 % der gesamten Stromerzeugung.</li> <li>Die Stromerzeugung auf Basis von <em>Erdgas</em> lag 2025 höher als im Jahr 2000, insbesondere durch den Zubau neuer Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Höhepunkt der Erzeugung wurde im Jahr 2020 erreicht (95 TWh). Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang steigt die Erdgasverstromung seit 2024 wieder an. </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Bruttostromerzeugung-ET_2026-05-15.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung nach Energieträgern </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Bruttostromerzeugung-ET_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (46,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern <p>Der Strommenge, die auf Basis <em>erneuerbarer Energien</em> (Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>, biogener Anteil des Abfalls, Geothermie) erzeugt wurde, hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Im Jahr 2023 machte grüner Strom erstmals mehr als 50 % der insgesamt erzeugten und verbrauchten Strommenge aus. Diese Entwicklung setzte sich in den Folgejahren fort, so dass der Anteil erneuerbaren Stroms am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2025 bei 55,1 % lag.</p> <p>Angestoßen wurde das Wachstum der erneuerbaren Energien maßgeblich durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025“). Das EEG hat ganz wesentlich zum Rückgang der fossilen Stromerzeugung und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen beigetragen (vgl. Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a>“).</p> <p>Die verschiedenen <em>erneuerbaren Energieträger</em> tragen dabei unterschiedlich stark zum Anstieg der Erneuerbaren Strommenge bei.</p> <ul> <li>Die Stromerzeugung aus <em>Wasserkraft</em> war bis etwa zum Jahr 2000 für den größten Anteil der erneuerbaren Stromproduktion verantwortlich. Danach wurde sie von <em>Photovoltaik</em>-, <em>Windkraft</em>- und <em>Biomasseanlagen</em> deutlich überholt. Im Jahr 2025 wurden auf Basis der Wasserkraft nur noch etwa 6 % des erneuerbaren Stroms erzeugt – und ca. 3 % der insgesamt erzeugten Strommenge.</li> <li>In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der <em>Windenergie</em> am schnellsten: Im Jahr 2025 wurde knapp die Hälfte (46 %) des erneuerbaren Stroms und etwa 26 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms durch Windenergieanlagen an Land und auf See bereitgestellt (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“).</li> <li>Bemerkenswert ist wegen des starken Zubaus der letzten Jahre zudem die Entwicklung der Stromerzeugung aus <em>Photovoltaik</em>, die im Jahr 2025 bereits 32 % des erneuerbaren Stroms beisteuerte und inzwischen 18 % der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> ausmacht.</li> </ul> <p>Ausführlicher werden die verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10321">Erneuerbare Energien in Zahlen</a>“ beschrieben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025 </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.png">Bild herunterladen</a> (156,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.png">Bild herunterladen</a> (116,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,55 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> </p><p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen und Ihren Wäschetrockner nutzen <ul> <li>Kaufen Sie einen <strong>Wäscheständer </strong>oder eine <strong>Wäscheleine</strong>: Das ist die energieeffizienteste Methode zum Trocknen von Wäsche und hilft, Stromkosten zu sparen.</li> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die <strong>gemeinschaftliche Nutzung</strong> eines Wäschetrockners an.</li> <li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät möglichst hoher <strong>Energieeffizienzklasse </strong>– idealerweise Klasse A.</li> <li><strong>Auslastung </strong>ist ebenso wichtig: Achten Sie beim Kauf auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße bzw. maximalen Füllmenge. Kleinere Trommeln sind allerdings nicht automatisch sparsamer, wenn sie häufiger laufen müssen. Ein zu großer Trockner, der oft nur halb leer ist, verbraucht mehr Energie pro Kilogramm Wäsche als ein passender, gut gefüllter Trockner.</li> <li><strong>Schleudern </strong>Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl. Höhere Drehzahlen entfernen mehr Restwasser aus der Wäsche, was die Trocknungszeit und den Energieverbrauch des Trockners erheblich reduziert.</li> <li>Sofern möglich, <strong>reparieren </strong>Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li><strong>Entsorgen </strong>Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte: </strong>Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten hängen stark vom Gerätetyp, der Effizienzklasse und der Nutzungshäufigkeit ab. Bei durchschnittlich etwa 160 Trocknungsgängen pro Jahr und einem durchschnittlichen Strompreis von rund 0,30 bis 0,36 Euro pro kWh können die jährlichen Stromkosten zwischen etwa 40 und 200 Euro liegen. Besonders effizient sind Geräte mit Wärmepumpentechnologie. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Wäschetrockner das neue EU-Energielabel mit Effizienzklassen von A bis G. Die sparsamsten Geräte erreichen heute meist die Klassen A oder B, während viele Modelle in Klasse C liegen. Moderne Wärmepumpentrockner verbrauchen etwa 73 bis 97 kWh pro 100 Trocknungszyklen, während ältere Geräte ohne Wärmepumpe rund 340 kWh pro 100 Zyklen benötigen. Dadurch ergeben sich je nach Effizienzklasse und Gerätetyp jährliche Stromkosten von ungefähr 40 Euro bei sehr effizienten Geräten bis zu rund 200 Euro bei älteren, ineffizienten Trocknern.</p> <p><strong>Geräte vergleichen:</strong> Die <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/tumbledryers20232534">EPREL-Datenbank der EU</a> hilft Verbraucher*innen, Haushaltsgeräte besser zu vergleichen. In der Datenbank sind alle in der EU gehandelten Produkte mit Energielabel – etwa Wäschetrockner – registriert. Dort können Nutzer*innen zum Beispiel nachsehen, wie hoch der Stromverbrauch eines Modells ist, welche Energieeffizienzklasse es hat oder wie groß die Trommel ist. So lässt sich vor dem Kauf leichter erkennen, welche Geräte besonders sparsam sind und langfristig weniger Stromkosten verursachen.</p> <p><strong>Die richtigen Handgriffe: </strong>Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p> <p><strong>So lange wie möglich nutzen: </strong>Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">so lange wie möglich zu nutzen</a> und bei Bedarf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">zu reparieren bzw. reparieren zu lassen</a>. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen. Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.<br>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p> <p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Trocknen Sie möglichst ihre Wäsche im Freien oder in unbeheizten und gut belüfteten Räumen. Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie vor allem im Winter ausreichend (kurzes Stoßlüften von jeweils 5-10 Min.). Damit verhindern Sie Schimmelbildung in der Wohnung.</li> <li>Reinigen Sie regelmäßig alle Siebe des Trockners gemäß Bedienungsanleitung, da sonst mit längerer Trocknungsdauer und höherem Energieverbrauch zu rechnen ist.</li> <li>Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes darauf, dass es einen Feuchtigkeitsmesser hat. So schaltet sich der Wäschetrockner ab, wenn der gewünschte Trocknungsgrad erreicht ist.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Propan (R290)).</li> <li>Wie bei der Waschmaschine gilt auch beim Trockner: Gerät voll beladen. Das bringt bei höchster Effizienz den günstigsten Energieverbrauch.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> </ul> Hintergrund <p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die neuen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R2533-20251124">Ökodesign-Vorschriften</a> erlauben im Wesentlichen nur noch Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, weil andere Bauarten (z. B. klassische Abluft- oder einfache Kondensationstrockner mit Heizstab) die aktuellen Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Bei einem Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie kondensiert feuchte Luft an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p> <p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p> <p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p> </p><p> Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen und Ihren Wäschetrockner nutzen <ul> <li>Kaufen Sie einen <strong>Wäscheständer </strong>oder eine <strong>Wäscheleine</strong>: Das ist die energieeffizienteste Methode zum Trocknen von Wäsche und hilft, Stromkosten zu sparen.</li> <li>In Mehrfamilienhäusern bietet sich die <strong>gemeinschaftliche Nutzung</strong> eines Wäschetrockners an.</li> <li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät möglichst hoher <strong>Energieeffizienzklasse </strong>– idealerweise Klasse A.</li> <li><strong>Auslastung </strong>ist ebenso wichtig: Achten Sie beim Kauf auf eine zur eigenen Haushaltsgröße passenden Trommelgröße bzw. maximalen Füllmenge. Kleinere Trommeln sind allerdings nicht automatisch sparsamer, wenn sie häufiger laufen müssen. Ein zu großer Trockner, der oft nur halb leer ist, verbraucht mehr Energie pro Kilogramm Wäsche als ein passender, gut gefüllter Trockner.</li> <li><strong>Schleudern </strong>Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl. Höhere Drehzahlen entfernen mehr Restwasser aus der Wäsche, was die Trocknungszeit und den Energieverbrauch des Trockners erheblich reduziert.</li> <li>Sofern möglich, <strong>reparieren </strong>Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li><strong>Entsorgen </strong>Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p><strong>Sparsame Geräte: </strong>Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten hängen stark vom Gerätetyp, der Effizienzklasse und der Nutzungshäufigkeit ab. Bei durchschnittlich etwa 160 Trocknungsgängen pro Jahr und einem durchschnittlichen Strompreis von rund 0,30 bis 0,36 Euro pro kWh können die jährlichen Stromkosten zwischen etwa 40 und 200 Euro liegen. Besonders effizient sind Geräte mit Wärmepumpentechnologie. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Wäschetrockner das neue EU-Energielabel mit Effizienzklassen von A bis G. Die sparsamsten Geräte erreichen heute meist die Klassen A oder B, während viele Modelle in Klasse C liegen. Moderne Wärmepumpentrockner verbrauchen etwa 73 bis 97 kWh pro 100 Trocknungszyklen, während ältere Geräte ohne Wärmepumpe rund 340 kWh pro 100 Zyklen benötigen. Dadurch ergeben sich je nach Effizienzklasse und Gerätetyp jährliche Stromkosten von ungefähr 40 Euro bei sehr effizienten Geräten bis zu rund 200 Euro bei älteren, ineffizienten Trocknern.</p> <p><strong>Geräte vergleichen:</strong> Die <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/tumbledryers20232534">EPREL-Datenbank der EU</a> hilft Verbraucher*innen, Haushaltsgeräte besser zu vergleichen. In der Datenbank sind alle in der EU gehandelten Produkte mit Energielabel – etwa Wäschetrockner – registriert. Dort können Nutzer*innen zum Beispiel nachsehen, wie hoch der Stromverbrauch eines Modells ist, welche Energieeffizienzklasse es hat oder wie groß die Trommel ist. So lässt sich vor dem Kauf leichter erkennen, welche Geräte besonders sparsam sind und langfristig weniger Stromkosten verursachen.</p> <p><strong>Die richtigen Handgriffe: </strong>Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p> <p><strong>So lange wie möglich nutzen: </strong>Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/produkte-laenger-nutzen">so lange wie möglich zu nutzen</a> und bei Bedarf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren">zu reparieren bzw. reparieren zu lassen</a>. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen. Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.<br>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p> <p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_waeschetrockner.jpg"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Wäschetrockner </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Trocknen Sie möglichst ihre Wäsche im Freien oder in unbeheizten und gut belüfteten Räumen. Wenn Sie die Wäsche in der Wohnung trocknen, lüften Sie vor allem im Winter ausreichend (kurzes Stoßlüften von jeweils 5-10 Min.). Damit verhindern Sie Schimmelbildung in der Wohnung.</li> <li>Reinigen Sie regelmäßig alle Siebe des Trockners gemäß Bedienungsanleitung, da sonst mit längerer Trocknungsdauer und höherem Energieverbrauch zu rechnen ist.</li> <li>Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes darauf, dass es einen Feuchtigkeitsmesser hat. So schaltet sich der Wäschetrockner ab, wenn der gewünschte Trocknungsgrad erreicht ist.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Propan (R290)).</li> <li>Wie bei der Waschmaschine gilt auch beim Trockner: Gerät voll beladen. Das bringt bei höchster Effizienz den günstigsten Energieverbrauch.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/32341">Wäsche waschen und Waschmittel</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die neuen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R2533-20251124">Ökodesign-Vorschriften</a> erlauben im Wesentlichen nur noch Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie, weil andere Bauarten (z. B. klassische Abluft- oder einfache Kondensationstrockner mit Heizstab) die aktuellen Energieeffizienzanforderungen nicht mehr erfüllen können. Bei einem Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie kondensiert feuchte Luft an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p> <p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p> <p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
<p> Wie Sie beim Kauf Ihres Fernsehers auch auf die Umwelt achten <ul> <li>Vorsicht Stromfresser! Kaufen Sie einen Fernseher mit möglichst hoher Energieeffizienzklasse – idealerweise Klasse A (siehe EU-Energielabel).</li> <li>So groß wie nötig, so klein wie möglich: Je größer der Bildschirm, desto größer die Stromrechnung.</li> <li>Sofern möglich, reparieren Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei den kommunalen Sammelstellen oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Seit dem Siegeszug von Flachbildschirmen gehören Fernsehgeräte – neben Kühl- und Gefriergeräten – zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Aus Umweltsicht steht deshalb die Reduktion des Stromverbrauchs beim Fernsehen im Vordergrund. Daneben enthalten Fernsehgeräte wertvolle Rohstoffe wie Edel-, Sondermetalle und Seltene Erden, aber auch Schadstoffe (z.T. Quecksilber, halogenierte Flammschutzmittel). Durch die gesonderte Entsorgung können Wertstoffe wiedergewonnen werden und Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen.</p> <p><strong>Sparsame Fernsehgeräte: </strong>Flachbildschirme sind sparsamer als gleichgroße Röhrenfernseher. Aber weil die Bildschirme größer geworden sind, steigt auch der Stromverbrauch für die Fernsehgeräte. Denn es gilt: Je größer der Bildschirm, desto höher der Stromverbrauch. Ältere und Geräte mit über einem Meter Bildschirm-Diagonale können bei durchschnittlicher Nutzung einen Stromverbrauch von über 200 kWh im Jahr haben. Damit ließen sich zum Beispiel zwei effiziente Kühlschränke betreiben. Aber auch innerhalb gleicher Größen gibt es noch Verbrauchsunterschiede. So die umweltfreundlichste Option LCD-LED-Fernseher (4K, Full-HD). Sie sind in der Regel langlebiger, reparierbar, sowie gut recyclebar undhaben technisch bedingt einen geringeren Stromverbrauch als OLED-, 8K- MicroLED- und die inzwischen nicht mehr produzierten Plasma-Fernseher. Über die Lebenszeit können sich hieraus beträchtliche Unterschiede bei den Stromkosten ergeben.</p> <p><strong>Kennzeichnung: </strong>Seit 2011 müssen Fernsehgeräte mit dem EU-Energieetikett gekennzeichnet werden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch), Klasse A bis C sind also am energieeffizientesten. Besonders bei viel genutzten Geräten spart man Stromkosten und gleichzeitig den eigenen CO2-Fußabdruck. Weiterhin finden Sie auf dem Etikett einen QR-Code, der direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL) verlinkt, wo weitere Informationen über das betreffende Model, grundsätzlich aber auch aller anderer in der EU gehandelten Modelle, verfügbar sind. Die Datenbank liefert außerdem zusätzliche Informationen über den Verbrauch im Standby-Modus, die Panel-Technologie, das Vorhandensein von Spracherkennung, automatischer Helligkeitsregelung und Raumsensor oder die angebotene Mindestgarantiezeit. Neu ist die Angabe des Energieverbrauches im HDR Modus, da dieser bis zu zwei Mal so viel Energie verbrauchen kann. Ebenso neu ist die Angabe der Bildauflösung neben der Bilddiagonalen, um ähnliche Bildschirme besser miteinander vergleichbar zu machen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/eu-energielabel_tv.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel für Fernsehgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission <p><strong>Reparierbarkeit:</strong> Mit Aktualisierung der im Internet frei zugänglichen Ökodesign-Produktverordnung für Displays (EU 2019/2021) wurden weitere Aspekte zur Verbesserung der Reparierbarkeit definiert. So müssen leicht kaputt gehende Teile eines Bildschirms Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Reparaturbetrieben innerhalb von drei Wochen zur Verfügung gestellt werden, und zwar mindestens sieben Jahre nachdem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wurde. Gleiches gilt für Reparaturanleitungen und auch Software-Updates. Achten Sie zudem auf eine möglichst lange Herstellergarantie.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Fernsehers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun und beachten können:</strong></p> <ul> <li>Die ideale Größe für komfortables Fernsehen ist abhängig von der Entfernung des Betrachters zum Gerät. Die <strong>Bildschirmdiagonale</strong> sollte nur halb so groß sein wie die Entfernung zum Gerät, da sonst die Augen überanstrengt werden.</li> <li>Passen Sie nach dem Kauf, wenn nötig, die <strong>Helligkeit</strong> und das <strong>Kontrastverhältnis</strong> entsprechend Ihrem Aufstellungsort an. Aktivieren Sie, wenn nicht bereits voreingestellt, die automatische Helligkeitsregelung, die das Bild energiesparend herunter dimmt, wenn es im Raum dunkel ist und das menschliche Auge mit einer geringeren Helligkeit zufrieden ist.</li> <li>Die <strong>Integration weiterer Funktionen</strong> (z.B. zweiter Empfänger oder Festplatte) kann den Gesamtenergieverbrauch gegenüber mehreren Einzelgeräten senken.</li> <li>Welche Geräte möchten Sie anschließen, welche Signale empfangen? Achten Sie darauf, dass die von Ihnen benötigten <strong>Schnittstellen</strong> und <strong>Tuner</strong> bereits an Bord sind.</li> <li>Verwenden Sie <strong>Steckdosenleisten mit Schalter</strong>, um Displays komplett auszuschalten, wenn Sie nicht benutzt werden. Obwohl der Standby-Verbrauch gering ist, summiert er sich über das Jahr – nur ganz ausgeschaltet bedeutet keinen Stromverbrauch.</li> <li><strong>Verzichten Sie auf Schnellstartfunktionen</strong> und schalten sie, wenn nicht benötigt, W-Lan und Netzwerkfunktionen ab, da diese einen erhöhten Standby-Verbrauch verursachen.</li> <li>Kaufen Sie sich einen <strong>gebrauchten Fernseher</strong> statt eines neuen Fernsehers: Wenn Sie nicht den technisch letzten Schrei benötigen, bietet die bei Fernsehgeräten hohe Bereitschaft zum Neukauf die Chance auf günstige Schnäppchen.</li> <li><strong>Reparatur</strong> spart Ressourcen und ist oft günstiger als ein Neukauf. Hersteller sind durch die Display-Verordnung (2019/2021) dazu verpflichtet Ersatzteile und Reparaturinformationen verfügbar zu machen – nutzen Sie das zu Ihrem Vorteil.</li> </ul> </p><p> Wie Sie beim Kauf Ihres Fernsehers auch auf die Umwelt achten <ul> <li>Vorsicht Stromfresser! Kaufen Sie einen Fernseher mit möglichst hoher Energieeffizienzklasse – idealerweise Klasse A (siehe EU-Energielabel).</li> <li>So groß wie nötig, so klein wie möglich: Je größer der Bildschirm, desto größer die Stromrechnung.</li> <li>Sofern möglich, reparieren Sie statt neu zu kaufen – die Geräte sind dafür gemacht.</li> <li>Entsorgen Sie Ihr Altgerät sachgerecht bei den kommunalen Sammelstellen oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Seit dem Siegeszug von Flachbildschirmen gehören Fernsehgeräte – neben Kühl- und Gefriergeräten – zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Aus Umweltsicht steht deshalb die Reduktion des Stromverbrauchs beim Fernsehen im Vordergrund. Daneben enthalten Fernsehgeräte wertvolle Rohstoffe wie Edel-, Sondermetalle und Seltene Erden, aber auch Schadstoffe (z.T. Quecksilber, halogenierte Flammschutzmittel). Durch die gesonderte Entsorgung können Wertstoffe wiedergewonnen werden und Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen.</p> <p><strong>Sparsame Fernsehgeräte: </strong>Flachbildschirme sind sparsamer als gleichgroße Röhrenfernseher. Aber weil die Bildschirme größer geworden sind, steigt auch der Stromverbrauch für die Fernsehgeräte. Denn es gilt: Je größer der Bildschirm, desto höher der Stromverbrauch. Ältere und Geräte mit über einem Meter Bildschirm-Diagonale können bei durchschnittlicher Nutzung einen Stromverbrauch von über 200 kWh im Jahr haben. Damit ließen sich zum Beispiel zwei effiziente Kühlschränke betreiben. Aber auch innerhalb gleicher Größen gibt es noch Verbrauchsunterschiede. So die umweltfreundlichste Option LCD-LED-Fernseher (4K, Full-HD). Sie sind in der Regel langlebiger, reparierbar, sowie gut recyclebar undhaben technisch bedingt einen geringeren Stromverbrauch als OLED-, 8K- MicroLED- und die inzwischen nicht mehr produzierten Plasma-Fernseher. Über die Lebenszeit können sich hieraus beträchtliche Unterschiede bei den Stromkosten ergeben.</p> <p><strong>Kennzeichnung: </strong>Seit 2011 müssen Fernsehgeräte mit dem EU-Energieetikett gekennzeichnet werden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch), Klasse A bis C sind also am energieeffizientesten. Besonders bei viel genutzten Geräten spart man Stromkosten und gleichzeitig den eigenen CO2-Fußabdruck. Weiterhin finden Sie auf dem Etikett einen QR-Code, der direkt auf die EU-Produktdatenbank (EPREL) verlinkt, wo weitere Informationen über das betreffende Model, grundsätzlich aber auch aller anderer in der EU gehandelten Modelle, verfügbar sind. Die Datenbank liefert außerdem zusätzliche Informationen über den Verbrauch im Standby-Modus, die Panel-Technologie, das Vorhandensein von Spracherkennung, automatischer Helligkeitsregelung und Raumsensor oder die angebotene Mindestgarantiezeit. Neu ist die Angabe des Energieverbrauches im HDR Modus, da dieser bis zu zwei Mal so viel Energie verbrauchen kann. Ebenso neu ist die Angabe der Bildauflösung neben der Bilddiagonalen, um ähnliche Bildschirme besser miteinander vergleichbar zu machen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1/bilder/eu-energielabel_tv.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel für Fernsehgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> <p><strong>Reparierbarkeit:</strong> Mit Aktualisierung der im Internet frei zugänglichen Ökodesign-Produktverordnung für Displays (EU 2019/2021) wurden weitere Aspekte zur Verbesserung der Reparierbarkeit definiert. So müssen leicht kaputt gehende Teile eines Bildschirms Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Reparaturbetrieben innerhalb von drei Wochen zur Verfügung gestellt werden, und zwar mindestens sieben Jahre nachdem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wurde. Gleiches gilt für Reparaturanleitungen und auch Software-Updates. Achten Sie zudem auf eine möglichst lange Herstellergarantie.</p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Fernsehers und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun und beachten können:</strong></p> <ul> <li>Die ideale Größe für komfortables Fernsehen ist abhängig von der Entfernung des Betrachters zum Gerät. Die <strong>Bildschirmdiagonale</strong> sollte nur halb so groß sein wie die Entfernung zum Gerät, da sonst die Augen überanstrengt werden.</li> <li>Passen Sie nach dem Kauf, wenn nötig, die <strong>Helligkeit</strong> und das <strong>Kontrastverhältnis</strong> entsprechend Ihrem Aufstellungsort an. Aktivieren Sie, wenn nicht bereits voreingestellt, die automatische Helligkeitsregelung, die das Bild energiesparend herunter dimmt, wenn es im Raum dunkel ist und das menschliche Auge mit einer geringeren Helligkeit zufrieden ist.</li> <li>Die <strong>Integration weiterer Funktionen</strong> (z.B. zweiter Empfänger oder Festplatte) kann den Gesamtenergieverbrauch gegenüber mehreren Einzelgeräten senken.</li> <li>Welche Geräte möchten Sie anschließen, welche Signale empfangen? Achten Sie darauf, dass die von Ihnen benötigten <strong>Schnittstellen</strong> und <strong>Tuner</strong> bereits an Bord sind.</li> <li>Verwenden Sie <strong>Steckdosenleisten mit Schalter</strong>, um Displays komplett auszuschalten, wenn Sie nicht benutzt werden. Obwohl der Standby-Verbrauch gering ist, summiert er sich über das Jahr – nur ganz ausgeschaltet bedeutet keinen Stromverbrauch.</li> <li><strong>Verzichten Sie auf Schnellstartfunktionen</strong> und schalten sie, wenn nicht benötigt, W-Lan und Netzwerkfunktionen ab, da diese einen erhöhten Standby-Verbrauch verursachen.</li> <li>Kaufen Sie sich einen <strong>gebrauchten Fernseher</strong> statt eines neuen Fernsehers: Wenn Sie nicht den technisch letzten Schrei benötigen, bietet die bei Fernsehgeräten hohe Bereitschaft zum Neukauf die Chance auf günstige Schnäppchen.</li> <li><strong>Reparatur</strong> spart Ressourcen und ist oft günstiger als ein Neukauf. Hersteller sind durch die Display-Verordnung (2019/2021) dazu verpflichtet Ersatzteile und Reparaturinformationen verfügbar zu machen – nutzen Sie das zu Ihrem Vorteil.</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen <ul> <li>Die <strong>Südausrichtung </strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li> <li>Unter finanziellen Gesichtspunkten ist in der Regel <strong>ein einzelnes Modul</strong> (ca. 450 Watt) die optimale Größe, weil damit die Grundlast eines Durchschnittshaushalts gedeckt werden kann.</li> <li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten oftmals nicht.</li> <li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende <strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong> und die <strong>Produktnorm DIN VDE V 0126-95</strong> erfüllt.</li> <li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nur dann zulässig, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.</li> <li>Organisieren Sie eine <strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li> <li>Achten Sie auf eine <strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält. </li> <li>Melden Sie das Steckersolargerät im <strong>Marktstammdatenregister </strong>an.</li> <li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li> </ul> Gewusst wie <p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p> <p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong> Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° "Dachneigung") liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p> <p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. <strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong> Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p> <strong>Galerie: Balkonkraftwerke – clever, günstig, nachhaltig</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg7.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/neu_balkonkraftwerke_sharepic1_mitlogo-1.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg5.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Ein Modul meist ausreichend: </strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Wohnungen liegt meist deutlich unter 100 Watt, in Einfamilienhäusern oft etwas höher. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 450 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem <a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin</a> ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die durch ihr niedriges Gewicht geringere Anforderungen an die Montage stellen.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_htw_berlin.jpg"> </a> <strong> Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin </strong> <br> <p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen.</p> Quelle: Screenshot https://solar.htw-berlin.de/ <p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong> Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Winter- und Übergangsmonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Hinzu kommen Speicherverluste beim Ein- und Ausspeichern. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. </p> <p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong> Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Das Gerät sollte außerdem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 einhalten.</p> <p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong> Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung nur dann normgerecht nutzbar, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Demnach ist der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose normgerecht zulässig, sofern das Steckersolargerät weitere Schutzmaßnahmen erfüllt: Dazu zählt z. B. ein spezieller Schutzkontaktstecker mit Abdeckungen der Kontaktstifte, ein interner Trennschalter im Schutzkontaktstecker oder – bei entsprechend ausgelegtem Wechselrichter – eine galvanische Trennung.</p> <p>Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung über 960 Watt ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer höheren Modulleistung die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt über deutlich längere Zeiträume am Stecker anliegt. Der Schutzkontaktstecker ist dafür nicht normgerecht vorgesehen. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. </p> <p><strong>Achtung:</strong> Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p> <p><strong>Transport sorgsam planen:</strong> Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p> <p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong> Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p> <p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong> Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a> anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_marktstammregister.jpg"> </a> <strong> Anmeldung beim Marktstammregister </strong> <br> <p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p> Quelle: Screenshot https://www.marktstammdatenregister.de/ <p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong> Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren.</li> </ul> Hintergrund <p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong> Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p> <p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110863">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p> </p><p> Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen <ul> <li>Die <strong>Südausrichtung </strong>der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich.</li> <li>Unter finanziellen Gesichtspunkten ist in der Regel <strong>ein einzelnes Modul</strong> (ca. 450 Watt) die optimale Größe, weil damit die Grundlast eines Durchschnittshaushalts gedeckt werden kann.</li> <li>Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten oftmals nicht.</li> <li>Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende <strong>Anschlussnorm VDE-AR-N 4105</strong> und die <strong>Produktnorm DIN VDE V 0126-95</strong> erfüllt.</li> <li>Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung nur dann zulässig, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht.</li> <li>Organisieren Sie eine <strong>Sammelbestellung</strong>, um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren.</li> <li>Achten Sie auf eine <strong>normgerechte Montage</strong>, die auch Windlasten standhält. </li> <li>Melden Sie das Steckersolargerät im <strong>Marktstammdatenregister </strong>an.</li> <li>Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten.</p> <p><strong>Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich:</strong> Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° "Dachneigung") liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren.</p> <p>Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. <strong>Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden.</strong> Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen.</p> <strong>Galerie: Balkonkraftwerke – clever, günstig, nachhaltig</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg7.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg6.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/neu_balkonkraftwerke_sharepic1_mitlogo-1.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg3.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg4.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/warewunder_instagramm_mit_logo_1balkonkraftwerk_jpg5.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Ein Modul meist ausreichend: </strong>Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Wohnungen liegt meist deutlich unter 100 Watt, in Einfamilienhäusern oft etwas höher. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 450 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem <a href="https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/">Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin</a> ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die durch ihr niedriges Gewicht geringere Anforderungen an die Montage stellen.<br> </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_htw_berlin.jpg"> </a> <strong> Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin </strong> <br> <p>Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen.</p> Quelle: Screenshot https://solar.htw-berlin.de/ </p><p> <p><strong>Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel:</strong> Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Winter- und Übergangsmonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Hinzu kommen Speicherverluste beim Ein- und Ausspeichern. Im Verhältnis zu den Anschaffungskosten und der begrenzten Haltbarkeit wird sich ein Batteriespeicher für Steckersolargeräte bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch eher nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. </p> <p><strong>Normgerechte Geräte kaufen:</strong> Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Das Gerät sollte außerdem die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 einhalten.</p> <p><strong>Anschluss an das Hausnetz:</strong> Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung nur dann normgerecht nutzbar, wenn die Modulleistung 960 Watt (d. h. zwei Standardmodule) nicht überschreitet und das Steckersolargerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. Demnach ist der Anschluss an eine herkömmliche Haushaltssteckdose normgerecht zulässig, sofern das Steckersolargerät weitere Schutzmaßnahmen erfüllt: Dazu zählt z. B. ein spezieller Schutzkontaktstecker mit Abdeckungen der Kontaktstifte, ein interner Trennschalter im Schutzkontaktstecker oder – bei entsprechend ausgelegtem Wechselrichter – eine galvanische Trennung.</p> <p>Für Steckersolargeräte mit einer Modulleistung über 960 Watt ist für den normgerechten Anschluss weiterhin eine spezielle Energiesteckvorrichtung (z. B. der sogenannte Wieland-Stecker) oder ein Festanschluss durch eine Elektrofachkraft erforderlich. Hintergrund ist, dass bei einer höheren Modulleistung die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt über deutlich längere Zeiträume am Stecker anliegt. Der Schutzkontaktstecker ist dafür nicht normgerecht vorgesehen. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. </p> <p><strong>Achtung:</strong> Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden!</p> <p><strong>Transport sorgsam planen:</strong> Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben.</p> <p><strong>Auf stabile Anbringung achten:</strong> Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen.</p> <p><strong>Beim Marktstammregister anmelden:</strong> Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt">Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur</a> anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige <a href="https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf">Anleitung als PDF</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/screenshot_marktstammregister.jpg"> </a> <strong> Anmeldung beim Marktstammregister </strong> <br> <p>Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.</p> Quelle: Screenshot https://www.marktstammdatenregister.de/ </p><p> <p><strong>Defekte Module richtig entsorgen:</strong> Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">Alte Elektrogeräte richtig entsorgen</a>.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Miet- und Eigentumsrecht:</strong> Durch die Novellierung des Mietrechts (BGB) und des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurden Steckersolargeräte in den Katalog privilegierter baulicher Veränderungen aufgenommen. Anlagenbetreiber müssen für die Installation eines Steckersolargerätes zwar weiterhin eine Zustimmung einholen, Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft können diese aber nur noch aus triftigem Grund verweigern.</p> <p>Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110863">Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen <ul> <li>Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.</li> <li>Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne.</li> <li>Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li> <li>Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> Gewusst wie <p>Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.</p> <p><strong>Sparsames Gerät kaufen:</strong> Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/refrigeratingappliances2019">EU-Produktdatenbank</a> (EPREL).</p> <p><strong>Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren: </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Kühlschrank sein. Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) <p><strong>Die richtige Größe: </strong>Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen.</p> <p>Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. </p> <p>Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">gesonderten Umwelttipp</a>.</p> 08.05.2018 Produkte länger nutzen <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R-600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.</li> <li>Den Kühlschrank nicht lange offen stehen lassen.</li> <li>Temperatur regulieren: 7 °C im Kühlschrank und minus 18 °C im Gefrierfach reichen aus.</li> <li>Keine warmen Speisen hineinstellen, erst abkühlen lassen.</li> <li>Das Gerät bei Bedarf abtauen.</li> <li>Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie Ihren Kühlschrank auf die niedrigste (wärmste) Stufe stellen.</li> <li>Kühlschrank regelmäßig auswischen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_kuehlschrank_2010.png"> </a> <strong> EU-Energielabel Kühlgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission Hintergrund <p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten.</p> <p>In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).</p> <p><strong>Quellen: </strong>GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908">Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung</a>.</p> </p><p> Mit welchen Umwelttipps Sie beim Kühlschrank Energie sparen <ul> <li>Kaufen Sie Kühlschränke mit niedrigem Stromverbrauch.</li> <li>Stellen Sie Kühlschränke nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine oder Waschmaschine oder in die Sonne.</li> <li>Öffnen Sie den Kühlschrank jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li> <li>Nutzen Sie Ihren Kühlschrank so lange wie möglich und reparieren Sie diesen bei Bedarf. Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Kühlschränke gehören zu den größten Stromverbrauchern im Haushalt. Auch die Herstellung eines Kühlschranks benötigt wertvolle Ressourcen und verursacht umweltschädliche Emissionen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Umweltbelastungen verringern können.</p> <p><strong>Sparsames Gerät kaufen:</strong> Kühl- und Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 20 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 300 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf jedem Gerät in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Kaufen Sie deswegen ein sparsames Gerät. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgt die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Die sparsamsten Kühlgeräte befinden sich aktuell in den Klassen A oder B. Vergleichen Sie in Geschäften, in Katalogen oder im Internet mehrere Geräte, ob nicht eines davon eine noch höhere Kennzeichnung trägt. Mittels des QR-Codes auf dem Label finden Sie weitere Informationen über das betreffende Model auf der neuen <a href="https://eprel.ec.europa.eu/screen/product/refrigeratingappliances2019">EU-Produktdatenbank</a> (EPREL).</p> <p><strong>Möglichst lange nutzen und bei Bedarf reparieren: </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Kühlschrank mehr als rund 240 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Falls Sie Ihren Kühlschrank innerhalb der letzten zwei Jahre gekauft oder eine Zusatzgarantie abgeschlossen haben, sollten Sie für die Reparatur Ihre Verbraucherrechte in Anspruch nehmen.</p> <p>Grundsätzlich ist es sinnvoll, schon beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit zu achten. Leider lassen sich diese Merkmale beim Kauf nicht feststellen. Hilfsweise können Sie Folgendes tun:</p> <ul> <li>Fragen Sie nach dem Reparatur- und Wartungsangebot sowie nach der Ersatzteilverfügbarkeit.</li> <li>Fragen Sie, welche einfachen Reparaturen Sie selbst durchführen können.</li> <li>Garantiedauer sowie Zusatzgarantien können ein Merkmal für einen langlebigen Kühlschrank sein. Prüfen Sie vorab, ob Zusatzkosten entstehen und welche Reparaturfälle abgedeckt sind.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11901/bilder/250409_uba_kuehlgeraete.png"> </a> <strong> Vergleichsrechnung Kühl- und Gefriergeräte </strong> <br> <p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p> Quelle: Umweltbundesamt / Öko-Institut (2025) </p><p> <p><strong>Die richtige Größe: </strong>Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Achten Sie auf die angegebenen Jahreswerte in kWh – es kann durchaus sein, dass größere Geräte genauso viel oder weniger Strom verbrauchen.</p> <p>Die Stiftung Warentest gibt als Richtgröße für Kühlschränke bei 1- bis 2-Personen-Haushalten ca. 90 Liter Nutzinhalt an. Kühlgeräte gibt es mit und ohne Gefrierfach oder als Kühl-Gefrier-Kombination. Falls Sie bereits ein separates Gefriergerät haben, wäre ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. </p> <p>Unsere Tipps zu Kühl-Gefrier-Kombinationen und Gefrierschränken finden Sie in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/15333">gesonderten Umwelttipp</a>.</p> 08.05.2018 Produkte länger nutzen </p><p> <p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Kühlschranks und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Als Alternative zum Neukauf können Sie auch Gebrauchtgeräte z. B. mit Garantie vom Händler erwerben, denn so wird die Herstellung eines Neugerätes vorerst vermieden.</li> <li>Kaufen Sie Geräte mit halogenfreien Kältemitteln (in der Regel Isobutan (R-600a)) und halogenfreien Schäumungsmitteln.</li> <li>Den Kühlschrank nicht lange offen stehen lassen.</li> <li>Temperatur regulieren: 7 °C im Kühlschrank und minus 18 °C im Gefrierfach reichen aus.</li> <li>Keine warmen Speisen hineinstellen, erst abkühlen lassen.</li> <li>Das Gerät bei Bedarf abtauen.</li> <li>Wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie Ihren Kühlschrank auf die niedrigste (wärmste) Stufe stellen.</li> <li>Kühlschrank regelmäßig auswischen.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-energielabel_kuehlschrank_2010.png"> </a> <strong> EU-Energielabel Kühlgeräte </strong> Quelle: Europäische Kommission </p><p> Hintergrund <p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten.</p> <p>In Altgeräten können FCKW und HFKW jedoch vorkommen. Durch illegal entsorgte Kühlschränke können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und/ oder zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R600a) als Kältemittel und Pentan (R-601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p> <p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Besonders energieeffiziente Kühlgeräte sind nach dem Energieeffizienzlabel mit in der höchsten Energieeffizienzklasse bewertet, s. EU-Energielabel. Ihre Marktanteile lagen im Jahr 2018 bei 82,9 %. Die Marktentwicklung der energieeffizienten Kühlgeräte zeigt beispielhaft, wie stark effiziente Haushaltsgeräte an Bedeutung zulegen konnten: Ihr Marktanteil stieg von lediglich 9 % im Jahr 2008 innerhalb von nur 6 Jahren auf 68,9 % im Jahr 2014 (GfK 2015).</p> <p><strong>Quellen: </strong>GfK - Gesellschaft für Konsumforschung (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908">Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) wurden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Bereits vorhandene OWEA in der Deutschen Bucht entsprechen in dieser Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik. Hier bietet sich für den Betreiber die Möglichkeit des Repowerings und damit die Option, mehr Strom pro Anlage zu geringeren Kosten (OPEX) zu produzieren. Durch das Repowering steigt die Energieeffizienz schneller an als beim konservativen Ansatz (Betrieb der Altanlagen bis zum Lebensdauerende, Abriss und Neubau): Neben der Möglichkeit, vorzeitig auf größere und im Betrieb kostengünstigere, wenigere Anlagen umzusteigen, reduziert sich die Stillstandzeit des Parks, die aus durch Abschalten des alten Windparks bis zur Inbetriebnahme des Nachfolgers entsteht, deutlich. Da vorhandene Fundamente nicht ausreichend tragfähig für die Lasten einer größeren Windturbine sind, sollen diese für das Repowering verstärkt werden. Das Fraunhofer IWES (FhG-IWES) hat in Eigenforschung und im BMWK-Forschungsvorhaben InGROW eine Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Monopiles für das Offshore-Repowering entwickelt und patentiert. Das Konzept des FhG-IWES; das als 'InGROW-Gründungskonzept' bezeichnet wird, soll die Schaffung einer hybriden, standsicheren Gründung für das Repowering mit Erhöhung der Turbinenleistung ermöglichen. Mit dem hier beantragten Vorhaben soll dieses Verfahren weiter entwickelt werden mit dem Ziel, die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Konzepts zu validieren und den zugehörigen Technologischen Reifegrad (TRL) auf 5 zu erhöhen. Die Validierung des InGROW-Gründungskonzepts erfolgt durch die Umsetzung eines großmaßstäblichen Demonstrators zum Nachweis der Herstellbarkeit und Funktionsweise sowie durch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Genehmigungsfähigkeit des Konzepts. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für den künftigen Eintritt in die Anwendungsphase geschaffen.
Regelbare Kraftwerke, welche Strom je nach Bedarf liefern können, indem sie ihre Leistung anpassen und kurzfristig ein- und ausgeschaltet werden können, gewinnen im Kontext der Energiewende zunehmend an Bedeutung. Bei der direkten Stromgewinnung, z.B. mittels Photovoltaik oder Windkraft, muss die gewonnene elektrische Energie sofort in das Netz eingespeist werden, oder in großen Batteriespeichersystem gespeichert werden. Dafür benötigte Speichersysteme mit langfristiger Betriebszuverlässigkeit und wettbewerbsfähigen Kosten sind noch nicht kommerziell verfügbar. Wärme kann hingegen zu wesentlich geringeren Kosten als Strom gespeichert und bei Bedarf zur Stromerzeugung genutzt werden. So kann aus überschüssigem Strom erzeugte Wärme in großem Umfang und über lange Zeiträume gespeichert werden, aber auch einem CSP (Concentrated Solar Power)-Kraftwerk die notwendige Flexibilität verleihen, Wärme und Strom dann zu liefern, wenn eine große Nachfrage besteht. Dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für die weitere kommerzielle Nutzung von CSP. Durch leistungsfähige Wärmespeicher kann der Stromgewinnungsprozess weitestgehend von der Wärmegewinnung entkoppelt werden und so das Potential der Regelbarkeit und Flexibilität optimal genutzt werden. Kommerziell verfügbar sind im Bereich von Temperaturen über 700°C aktuell lediglich Wärmespeichersysteme, welche auf dem Prinzip der sensiblen, also nicht reaktiven, Wärmespeicherung basieren. Ein Einsatz von redoxaktiven Materialien birgt das Potential, die Speicherkapazität und Effizienz von Wärmespeichersystem bedeutend zu steigern. Bei der zyklischen Reduktion und Oxidation solcher redoxaktiver Materialien kann zusätzliche Wärme gespeichert (Reduktion) und wieder entnommen werden (Oxidation). Im Projekt Porotherm-Solar werden Speichermodule aus redoxaktivem Perowskit entwickelt und unter Realbedingungen in einem Demonstrator erprobt.
Das Vorhabenziel ist die Entwicklung, Implementierung und Optimierung eines intelligenten Energiemanagementsystems und eine Validierung an der Kläranlage Bad Wörishofen. Dabei wird eine generische Systemarchitektur geschaffen, die Entscheidungsunterstützung durch Simulationen und mathematische Optimierung bietet, welche sich leicht auf andere Kläranlagen übertragen lassen soll. Hierzu werden die Systemmodule definiert und der Datenfluss festgelegt, um Kläranlagenbetreiber bei Entscheidungen im Anlagen- und Energiemanagement zu unterstützen. Technische und regulatorische Anforderungen werden berücksichtigt, ebenso wie Aspekte der Cyber-Sicherheit. Für die Integration in die Betriebsprozesse werden Datenformate und Schnittstellen definiert und die Anbindung an das Prozessleitsystem vorbereitet. Ein benutzerfreundliches Bedienkonzept erhöht die Akzeptanz. Im Rahmen der technischen Umsetzung wird ein Optimierungsverfahren für intelligentes Lastmanagement entwickelt, das den Energieverbrauch durch zeitliche Glättung von Spitzenlasten optimiert. Hierbei werden prognostizierter Verbrauch, Energieerzeugung und variable Stromtarife einbezogen, um die Eigenenergieerzeugung zu maximieren und Stromkosten zu reduzieren. Flexible Prozesse wie der Betrieb von Zentrifugen werden integriert, um die Energieeffizienz weiter zu steigern. Externe Datenquellen, etwa Wetter-, Prozess- und Kanalnetz-Daten, werden über einheitliche Schnittstellen angebunden und für Prognosen nutzbar gemacht. Im Testbetrieb wird das iEEMS an die spezifischen Bedingungen der Kläranlage angepasst und unter realen Betriebsbedingungen evaluiert. Handlungsempfehlungen werden durch Fachkräfte geprüft und umgesetzt. Die Mensch-Technik-Interaktion sowie die in vorherigen Arbeitspaketen definierten Leistungskennzahlen (KPIs) werden bewertet, um das System weiter zu optimieren. Der ganzheitliche Ansatz ermöglicht eine nachhaltige Steigerung der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit der Kläranlage
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 210 |
| Kommune | 1 |
| Land | 12 |
| Weitere | 18 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 39 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 160 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 69 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 62 |
| Offen | 161 |
| Unbekannt | 15 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 220 |
| Englisch | 46 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 17 |
| Bild | 26 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 41 |
| Keine | 125 |
| Webseite | 88 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 128 |
| Lebewesen und Lebensräume | 167 |
| Luft | 114 |
| Mensch und Umwelt | 238 |
| Wasser | 91 |
| Weitere | 226 |