Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.
Im Klimaschutzprogramm (KSP) 2026 aus Ihrem Hause wird eingangs präzisiert, dass die durch die Ministerien eingebrachten Maßnahmenvorschläge durch ein Gutachterkonsortium im Auftrag des BMUKN hinsichtlich ihrer THG-Minderungswirkung bewertet wurden. Diese Bewertung dient grundsätzlich als Grundlage für die Einschätzungen zur Gesamtwirkung des Programms. 1. Wir bitten um Übersendung des genannten Gutachtens bzw. der Bewertung. Insbesondere möchten wir die Bewertung der THG-Minderungswirkung aller Einzelmaßnahmen mit Bezug zur Anwendung von CCS/CCU Technik nachvollziehen: 2. Im Anhang des Klimaschutzprogramms sind Einzelmaßnahmen mit Bezug zur Anwendung der CCS/CCU Technik summarisch beschrieben. Es handelt sich dabei um folgende Abschnitte 8.1.1. Weiterentwicklung des Strommarkts und Dekarbonisierung der Energieerzeugung 8.1.3 CCS an Müllverbrennungsanlagen in Verbindung mit einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft 8.3.3 Abscheidung und Speicherung/Nutzung unvermeidbarer Restemissionen Wir bitten um die Dokumentation die dieser summarischen Beschreibung und der Bewertung ihrer der THG Minderungswirkung zugrunde liegt, also z.B. eine detaillierte Auflistung und Beschreibung der Einzelmaßnahmen und ihrer THG-Minderungswirkung. 3. Wir bitten um Zusendung oder mindestens Nennung der Quellen und Dokumente, auf deren Grundlage das BMUKN bzw. das Gutachterkonsortium die Bewertung der THG-Minderungswirkung der geplanten Einzelmaßnahmen mit Bezug zu CCS/CCU Technik vorgenommen hat, um diese im Einzelnen nachvollziehen zu können.
In diesem Vorhaben wird ein Simulations-Werkzeugkasten zur Untersuchung von Marktdesigns im Energiesystem entwickelt. Hierin bilden lernende Agenten das Verhalten von Teilnehmern in miteinander verknüpften Märkten im Energiesystem nach. Das strategische Verhalten im wiederkehrenden Handel wird dabei möglichst realistisch und unter Berücksichtigung technischer Restriktionen der Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen oder Speicher modelliert. Die sich aus der Interaktion der lernenden Agenten ergebenden Strategien der Teilnehmer und das emergente Marktergebnis erlauben Rückschlüsse auf die Einflussfaktoren, die für ein geeignetes Marktdesign bestimmend sind. Daraus können Schlussfolgerungen in Bezug auf die optimale Weiterentwicklung der Strommärkte gezogen werden. Der Modellfokus liegt auf dem deutschen Strommarkt, jedoch wird die europäische Vernetzung zu den weiteren europäischen Strommärkten ebenfalls berücksichtigt. Ein besonderes Augenmerk bei der Entwicklung der Modellkomponenten wird auf die Wiederverwendung und Wiederverwertbarkeit sowie auf die Interoperabilität mit bestehenden Modellen der Energiesystemanalyse gelegt. Die beteiligten Projektpartner bringen Implementierungen aus bestehenden Modellen ein und entwerfen auf dieser Basis und unter Berücksichtigung weiterer existierender Modelle eine neue Modellarchitektur im Rahmen des Vorhabens. Es werden Schnittstellen geschaffen, über die quelloffene bestehende Modelle verknüpft werden können, sodass einerseits Modelle wiederverwendet werden können und andererseits andere Forschungsgruppen die neu geschaffene agentenbasierte Simulation als ein Modul mit ihren Modellen verknüpfen können. Im Teilvorhaben werden die Erzeugeragenten definiert. Sie können unterschiedliche Marktregeln befolgen, Angebote auf parallelen Märkten formulieren und das von diesen Märkten gesendete Feedback verarbeiten. Ebenfalls werden die Simulationsergebnisse validiert und Metriken zur Bewertung der Marktmechanismen entwickelt.
In diesem Vorhaben wird ein Simulations-Werkzeugkasten zur Untersuchung von Marktdesigns im Energiesystem entwickelt. Hierin bilden lernende Agenten das Verhalten von Teilnehmern in miteinander verknüpften Märkten im Energiesystem nach. Das strategische Verhalten im wiederkehrenden Handel wird dabei möglichst realistisch und unter Berücksichtigung technischer Restriktionen der Erzeugungs- bzw. Verbrauchsanlagen oder Speicher modelliert. Die sich aus der Interaktion der lernenden Agenten ergebenden Strategien der Teilnehmer und das emergente Marktergebnis erlauben Rückschlüsse auf die Einflussfaktoren, die für ein geeignetes Marktdesign bestimmend sind. Daraus können Schlussfolgerungen in Bezug auf die optimale Weiterentwicklung der Strommärkte gezogen werden. Der Modellfokus liegt auf dem deutschen Strommarkt, jedoch wird die europäische Vernetzung zu den weiteren europäischen Strommärkten ebenfalls berücksichtigt. Ein besonderes Augenmerk bei der Entwicklung der Modellkomponenten wird auf die Wiederverwendung und Wiederverwertbarkeit sowie auf die Interoperabilität mit bestehenden Modellen der Energiesystemanalyse gelegt. Die beteiligten Projektpartner bringen Implementierungen aus bestehenden Modellen ein und entwerfen auf dieser Basis und unter Berücksichtigung weiterer existierender Modelle eine neue Modellarchitektur im Rahmen des Vorhabens. Es werden Schnittstellen geschaffen, über die quelloffene bestehende Modelle verknüpft werden können, sodass einerseits Modelle wiederverwendet werden können und andererseits andere Forschungsgruppen die neu geschaffene agentenbasierte Simulation als ein Modul mit ihren Modellen verknüpfen können. Im Teilvorhaben werden die Erzeugeragenten definiert. Sie können unterschiedliche Marktregeln befolgen, Angebote auf parallelen Märkten formulieren und das von diesen Märkten gesendete Feedback verarbeiten. Ebenfalls werden die Simulationsergebnisse validiert und Metriken zur Bewertung der Marktmechanismen entwickelt.
a) Zielstellung, fachliche Begründung: Im Rahmen der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger ermittelt das UBA jährlich die Emissionen Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, die durch die Nutzung erneuerbarer Energien vermiedenen werden. Zu diesem Zweck wird eine jährlich aktualisierte Analyse der durch erneuerbare Energien verdrängten fossilen Kraftwerke benötigt. Dabei hat eine Verschiebung zwischen verschieden fossilen Energieträgern eine signifikante Wirkung auf das Ergebnis. Mittels der bereits gewonnenen Erkenntnisse aus dem Vorgängerforschungsvorhaben 'SeEIS' (Substitutionseffekte erneuerbarer Energien im Stromsektor) soll eine Aktualisierung der Ergebnisse bewerkstelligt werden, welche die dynamischen Entwicklungen im europäischen Strommarkt abbildet. Ferner soll geprüft werden, inwieweit sich der methodische Ansatz mit Blick auf die EE-Ausbauziele vereinfachen lässt. b) Output: Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Substitutionseffekte erneuerbarer Energien technologiespezifisch (Wind-onshore, -offshore, PV, Wasserkraft, Biomasse (ggf. differenziert) /Geothermie) jeweils für Deutschland und seine Nachbarländer zu untersuchen bzw. zu aktualisieren.
Der Fokus des avisierten Forschungsvorhabens liegt auf der Umsetzung von optimierten Betriebsstrategien mit Hilfe der prädiktiven Regelung mit KI unter Berücksichtigung von technischen, wirtschaftlichen und regulatorisch-rechtlichen Aspekten. Die grundlegenden technischen Aspekte beinhalten dabei die simulationsgestützte Entwicklung einer KI- und prognosebasierten Betriebsführung für das Wärmenetz zur maximalen Nutzung des eigenen lokal erzeugten Stroms aus PV- und Windkraftanlagen und der erlösoptimierten Vermarktung der Residualmengen im Strommarkt. Darüber hinaus sollen die Einbindung von Abwärme aus der Wasserstoffproduktion ins Wärmenetz und die Nutzung von thermischen Speichern (zentral und dezentral) im Lastmanagement mitberücksichtigt werden. Damit soll eine Erhöhung des Gesamtwirkungsgrads der Wasserstoffproduktion durch die Einbindung der Abwärme ins Wärmenetz ermöglicht werden.
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie beim Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht. Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Emissionsberichtigungen regulieren deren Preis. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art Treibhausgasemissionen eingespart werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land, das durch große Braunkohlevorkommen im Süden bereits früh gute Bedingungen für energieintensive Unternehmen bot. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass für Sachsen-Anhalt sowohl der Energie- als auch der Industriesektor von großer Bedeutung sind – Sektoren, die großes Potential zur Senkung von Treibhausgasen besitzen, weshalb sie seit 2005 am Europäischen Emissionshandel teilnehmen. Aus diesem Grund werden der Emissionshandel und etwaige Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen im Land inhaltlich begleitet, um die Ergebnisse der Politik oder der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein. In Sachsen-Anhalt stammen aktuell rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen. Während zur Einführung des Europäischen Emissionshandels ca. zwei Drittel der sachsen-anhaltischen EU-ETS 1-Emissionen aus Energieerzeugungsanlagen stammten, verringerte sich dieser Wert über die Jahre auf ca. die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen (siehe Diagramm 1). Damit stellen sie 2024 ca. 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (CO 2 -Äq.). Ein CO 2 -Äquivalent beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). So wird beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N 2 O) in seiner Klimawirkung mit einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO 2 berücksichtigt bzw. 265 Kilogramm CO 2 -Äquivalent (1 kg CO 2 = 1 kg CO 2 -Äq.). Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass man sogar für 1 Kilogramm N 2 O 273 ± 130 Kilogramm CO 2 -Äq. ansetzen sollte. Die andere Hälfte stammt aus den Industrieanlagen, deren Emissionsmenge 2013 auf ein den Energieanlagen vergleichbares Niveau gehoben wurde. Die Emissionen aus der Industrie waren lange Zeit konstant und begannen erst in den letzten Jahren etwas zu sinken. Ursachen für diese Entwicklungen liegen einerseits in der Reduktion der Emissionen aus Energieanlagen infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg und der Preisentwicklung am Strommarkt und für Emissionsberechtigungen. Eine Rolle spielen außerdem die Witterung in den Wintermonaten sowie das Auftreten von Wind und Sonnenschein generell. Andererseits wird das Emissionshandelssystem im Bereich der Industrieanlagen weiterhin fortwährend überarbeitet. Weitere Tätigkeiten werden einbezogen, wodurch die Zahl der Anlagen bzw. der Emissionen aus diesen teilweise schlagartig steigt (siehe 2013). Die Emissionen der letzten Jahre stehen deutlich im Zeichen der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Zuletzt entspannten sich die äußeren Umstände ein wenig. Damit verbundene Rebound-Effekte führten u. a. dazu, dass die Emissionen im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nicht weiter sanken. Im Hinblick auf die verwendeten Einsatzstoffe in den emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt zeigt sich, dass drei Stoffe bzw. Stoffgruppen das Gros der sachsen-anhaltischen Emissionen verursachen: Braunkohle, Erdgas und sonstige Brennstoffe wie beispielsweise Rest- und Abfallstoffe der Wirtschaft (siehe Diagramm 2). Der zuletzt absteigende Trend der Emissionen aus diesen Einsatzstoffen liegt in den bereits oben genannten Aspekten begründet: die Stromerzeugung mit Braunkohle ist verglichen mit anderen Energieträgern kostenintensiv, nicht zuletzt durch die hohen spezifischen Emissionen je Kilowattstunde und entsprechend hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten. Infolge des Ukrainekonfliktes stieg der Preis von Erdgas, was die Energieerzeugung aus diesem ebenso verteuerte. Der Einsatz sonstiger Brennstoffe, die oftmals Verwendung in Industrieprozessen finden, sank aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und, damit teilweise verbunden, sinkender Produktionsmengen der letzten Jahre ebenfalls. Berechtigungen (bzw. Zertifikate) zum Ausstoß von Treibhausgasen erhalten die zum Emissionshandel verpflichteten Unternehmen auf zwei Wegen: zum einen werden Berechtigungen unter bestimmten Bedingungen kostenlos verteilt, zum anderen können die Zertifikate an der EEX in Leipzig ersteigert werden. Zur Einführung des Emissionshandels waren die meisten Anlagen sehr gut mit kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, bei den Industrieanlagen lag die Zahl kostenloser Zertifikate sogar über der Emissionsmenge (siehe Diagramm 3). Mit einer derartigen Konstellation zeigt ein Instrument wie der Emissionshandel wenig Wirkung. Die Preise für die Zertifikate waren sehr gering und es wurde wenig in den Klimaschutz investiert. Im Laufe der Zeit wurde der Mechanismus zur Vergabe kostenloser Emissionsberechtigungen immer weiter optimiert. Zum Beispiel erhalten Energieanlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, seit 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Industrieanlagen werden hinsichtlich eines Benchmarks betrachtet, der die umweltschonendsten Produktionsmethoden als Standard für die Verteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt. Seit 2013 dürfen außerdem nur eingeschränkt Zertifikate aus Kyoto-Mechanismen in den Emissionshandel einfließen. Anhand dieser und anderer Aspekte verringerte sich die Ausstattung von Energieanlagen mit kostenlosen Zertifikaten deutlich. Sie müssen inzwischen den Großteil ihrer Zertifikate ersteigern, was wiederum Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schafft. Industrieanlagen erhalten immer noch sehr viele Zertifikate kostenlos zugeteilt. Dies soll vor allem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Produktion in Regionen auslagern, wo dem Klimaschutz eine geringere Bedeutung beigemessen wird als in der Europäischen Union (sog. Carbon Leakage). Doch auch hier wurden in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Mit dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM werden nach und nach für Produkte, die in der Europäischen Union dem Emissionshandel unterliegen und eingeführt werden, ebenso Zertifikate fällig. Durch den zusätzlichen Kostenfaktor verlieren diese gegenüber emissionsärmer produzierten inländischen Produkten an Attraktivität. Je weiter CBAM voranschreitet, umso mehr werden die kostenlosen Berechtigungen für Industrieanlagen zurückgefahren. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2030 keinerlei Zertifikate mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden und alle Anlagenbetreiber ihren Bedarf durch Ersteigerung decken müssen. Dies gilt sowohl für Energie- als auch für Industrieanlagen. Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte verglichen mit anderen Bundesländern einen hohen CO 2 -Ausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt. Nichtsdestotrotz entsteht dadurch eine Verantwortung für das Land, seinen Treibhausgasausstoß zu verringern. Für die Braunkohlekraftwerke im Land, die für sehr hohe CO 2 -Emissionen verantwortlich sind, liegen teilweise bereits Pläne für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, manche befinden sich auch schon in der Umsetzung. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk beispielsweise muss infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) spätestens Ende 2034 den Betrieb einstellen. Da der Standort jedoch für die Energieerzeugung erhalten bleiben soll, werden hier zukünftig klimaschonendere Wege beschritten. Aber auch Kraftwerke, die nicht vom KVBG betroffen sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß weiter verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen. Auch die Industrieanlagen müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren. Da bei den Industrieanlagen aktuell verringerte Emissionen noch vielfach auf verringerte Produktionen infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind hier noch die Herausforderungen noch größer. Letzte Aktualisierung: 20.10.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 496 |
| Kommune | 4 |
| Land | 25 |
| Weitere | 4 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 160 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 444 |
| Text | 33 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 65 |
| Offen | 450 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 459 |
| Englisch | 112 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 284 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 207 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 195 |
| Lebewesen und Lebensräume | 336 |
| Luft | 209 |
| Mensch und Umwelt | 515 |
| Wasser | 117 |
| Weitere | 492 |