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Eine „Stromlücke” ist nicht zu erwarten

Umweltbundesamt legt Kurz-Studie zur angeblichen „Stromlücke” wegen des Atomausstiegs bis 2020 vor Der bis zum Jahr 2020 vorgesehene Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie gefährdet nicht die Versorgung Deutschlands mit Strom. Das ist das zentrale Ergebnis einer der aktuellen Kurz-Studie „Atomausstieg und Versorgungssicherheit” des Umweltbundesamtes (UBA).Presseschlagzeilen der vergangenen Wochen zeichneten das Bild von Stromengpässen in Deutschland spätestens ab dem Jahr 2012, sollte es beim beschlossenen Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft bleiben. Das UBA widerspricht dem auf Basis eigener Berechnungen. „Die Versorgungssicherheit mit Strom ist in Deutschland nicht gefährdet - eine „Stromlücke” ist nicht zu erwarten”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des UBA. Ausgehend von Daten über den bestehenden Kraftwerkspark rechnet das ⁠ UBA ⁠ in seiner Studie vor, dass unter Beibehaltung des gesetzlich festgelegten Zeitplans (Novelliertes Atomgesetzes (AtG) vom 22. April 2002) trotz anstehender Stilllegungen von Kraftwerken genug Strom in Deutschland zur Verfügung stehen wird, indem die folgenden Ziele der Bundesregierung realisiert werden: Senkung des Bruttostromverbrauchs um elf Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber 2005, Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), vor allem auf Erdgas-Basis, um den Anteil von KWK-Strom auf 25% bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln und Ausbau der erneuerbaren Energien auf knapp 30% der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. Natürlich spielt auch der Ersatz von Kraftwerken – etwa durch den derzeit vielerorts diskutierten Neubau hoch effizienter Kohlekraftwerken - eine Rolle. Die Frage, welcher Kraftwerkstyp gebaut wird, wird nach Ansicht des UBA maßgeblich durch den Europäischen Emissionshandel beeinflusst. Die Verknappung und Versteigerung der Zertifikate sowie steigende Brennstoffpreise und der Anstieg der Investitionskosten für den Kraftwerksbau werden – gegenwärtige Strompreise unterstellt - dazu führen, dass herkömmliche Kondensations-Kohlekraftwerke (Steinkohle oder Braunkohle) –  im Gegensatz zur Kraft-Wärme-Koppelung und erneuerbaren Energien - unwirtschaftlich werden. Dies dürfte aus dem Eigeninteresse der Investoren in Richtung emissionsarmer Stromerzeugung und sparsamer Stromnutzung wirken.

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Windenergie an Land: mehr Potenzial als benötigt

Über ein Zehntel der Landesfläche eignet sich prinzipiell für Windenergieanlagen In Deutschland bieten sich mehr Möglichkeiten für die Windenergie an Land als bisher angenommen. Bis zu 13,8 Prozent der deutschen Landesfläche lassen sich auf der Basis der getroffenen Annahmen und modernster Anlagen nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Theoretisch ließe sich auf dieser Fläche eine Strommenge erzeugen, die den in bisherigen Szenarien angenommen Bedarf an landseitiger Windenergie übersteigt. Das zeigt: „Grundsätzlich ist für den Ausbau der Windenergie an Land mehr Platz vorhanden als wir praktisch brauchen, selbst dann, wenn man innerhalb des Erneuerbaren-Energiemixes den Anteil der Windenergie an Land vergrößert. Wir müssen das Potenzial nur zu einem kleinen Teil ausschöpfen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Bundesweit betrachtet besteht damit ein großer Gestaltungsspielraum für den Ausbau der Windenergie an Land und für den künftigen erneuerbaren Energiemix insgesamt,“ sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Ergebnisse stellen die Windkraft auf See und deren weitere Förderung nicht in Frage. Bis zur Mitte des Jahrhunderts müsse aber darüber nachgedacht werden, in welcher Größenordnung der Ausbau der Windkraft auf See erfolgen soll. Um eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist der Ausbau von Windenergieanlagen besonders wichtig. Die Windenergie an Land ist nach der Wasserkraft die günstigste erneuerbare Energieform. Schon heute produzieren diese Windenergieanlagen im Schnitt Strom zu acht Cent je Kilowattstunde, also zu einem Preis, der nur knapp über dem von Strom aus Kohle und Gas liegt. Derzeit sind an Land rund 30 Gigawatt Windenergie installiert, die bereits acht Prozent des deutschen Stroms liefern. Das Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) hat im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ berechnet, welche Fläche in Deutschland sich prinzipiell für die Windenergienutzung eignet. Das Ergebnis: Es ließen sich theoretisch 13,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen nutzen. Das entspricht einer Leistung von 1200 Gigawatt. Diese Menge übersteigt bei Weitem die Leistung an Windkraft, die das UBA im Jahr 2010 in einem ⁠ Szenario ⁠ zu Grunde gelegt hatte, um die Stromerzeugung zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen – zusammen mit Offshore-Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Geothermie. Demnach würde man im Jahr 2050 60 Gigawatt Windenergie an Land benötigen. Die Berechnungen in der Potenzialstudie basieren auf folgenden zwei Anlagentypen: eine Starkwindanlage, welche mit einer Nabenhöhe von 100 Metern und einem Rotordurchmesser von 104 Metern über eine Leistung von 3,4 Megawatt verfügt. Ferner eine Schwachwindanlage, die für niedrigere und mittlere Windgeschwindigkeiten unter 7,5 Metern pro Sekunde in Nabenhöhe von 140 Metern geeignet ist und mit einem Rotordurchmesser von 114 Metern eine Leistung von 3,2 Megawatt erbringt. Mit dieser modernen Anlagentechnik lässt sich im Bundesdurchschnitt eine hohe Auslastung erzielen, von ca. 2.400 Volllaststunden im Jahr. Heute liegt der Durchschnitt aller bestehenden Windenergieanlagen bei 1.700 Volllaststunden. Diese Technik ermöglicht – vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung – einen verhältnismäßig geringen Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung. Aus den gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben ergibt sich für diese Windenergieanlagen ein Mindestabstand von 600 Metern. Damit lassen sich die geltenden Lärmrichtwerte auch in der Nacht einhalten. Legt man größere Abstände zu Siedlungsgebieten zugrunde, verringert sich das hier errechnete Flächenpotenzial. Verdoppelte man zum Beispiel den Abstand auf 1.200 Meter, läge es bei 3,4 Prozent der deutschen Landesfläche. Das errechnete Flächenpotenzial ist an detaillierte Annahmen geknüpft. Neben den Siedlungsbereichen wurden Nationalparke und andere Schutzgebiete, die für den Naturschutz relevant sind, ausgeschlossen sowie Straßen, Wasserflächen und Flughäfen. Nicht möglich war es, den Flächenbedarf durch Anforderungen des besonderen Artenschutzes in die Flächenmodellierung einzubeziehen. Das sind Naturschutzanforderungen für besonders gefährdete Arten, die man nicht auf konkrete Schutzgebiete beziehen kann. Dazu gehören beispielsweise Rast- und Brutstätten bedrohter Vogelarten – auch außerhalb von Schutzgebieten. Um diese Aspekte einzubeziehen, sind lokale Daten nötig, die bei der Planung von Windenergieanlagen konkret berücksichtigt werden müssen. In der Realität ergeben sich vor Ort noch weitere Einschränkungen des ermittelten Potenzials. „Eine bundesweite Studie kann natürlich nicht alle wichtigen Aspekte – vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung vor Ort oder die Wirtschaftlichkeit eines konkreten Projektes –  berücksichtigen“, sagt Flasbarth. Die Genehmigung einer Windenergieanlage ist letztendlich immer eine Einzelfallentscheidung, die vor Ort zu treffen ist. UBA-Präsident Jochen Flasbarth warnte davor, die Ergebnisse so zu interpretieren, als ob die Windenergie an Land die anderen erneuerbaren Energietechniken in den Hintergrund dränge: „Trotz des hohen Windenergiepotenzials an Land ist die Kombination mit anderen regenerativen Energiequellen, wie Photovoltaik und Windenergie auf See, wichtig und sinnvoll.“ Verschiedene Studien zeigen, dass ein hoher Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung nur mit einem geeigneten Technologiemix erreichbar ist, um die fluktuierende Verfügbarkeit unterschiedlicher erneuerbarer Energiequellen auszugleichen. Die Potenzialstudie zeigt aber, dass beim Ausbau der Windenergie an Land Spielraum besteht. Stand der Windkraft in 2012: Im Jahr 2012 gab es in Deutschland rund 23.000 Anlagen an Land mit einer Nennleistung von 31.000 Megawatt.

China’s Pilot Emissions Trading Systems and Electricity Markets (Hubei and Shenzhen)

Electricity generation is the largest source of greenhouse gas emissions in many countries. Most emissions trading systems (ETS) therefore address emissions from electricity generation. The de-sign of an ETS and the structure and regulation of the electricity sector have a large impact on the environmental effectiveness and the quality of the carbon price signal. This report analyses the interaction of carbon and electricity markets in two pilot systems in China: Hubei and Shenzhen. The two pilot systems have adopted very different design features due to the specific local circum-stances. Due to strong government regulation of China’s electricity sector, carbon pricing has played a very limited role in driving low carbon investments. A more market-oriented electricity trading market and deregulation of electricity pricing for certain end-users seems necessary for an effective ETS in China. However, this will depend on the political acceptability of electricity price increases resulting from a strong carbon price signal. This case study is part of the project “Influence of market structures and market regulation on the carbon market” that aims to identify the impact of market structures and regulations on carbon markets and to investigate the interdependencies between carbon and energy markets in Europe, California, China, South Korea, and Mexico. Veröffentlicht in Climate Change | 37/2021.

Price Determinants of the European Carbon Market and Interactions with Energy Markets

This report explores the determinants of short run price movements in the carbon market and their interaction with energy markets, in particular with the electricity market. Focusing on Phase 2 of the EU ETS we conduct econometric time series analysis based on continental EU and UK market data. Our findings suggest that market fundamentals have a dominant effect on the EUA price, but that non-fundamental factors may also play a role. We further found that the electricity price has a significant positive impact on the carbon price in the short run. Veröffentlicht in Climate Change | 11/2012.

Emissionshandel: Deutsche Anlagen stießen 2019 14 Prozent weniger CO2 aus

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Emissionshandel 2021 mit Rekordeinnahmen von über 12 Milliarden Euro

Einnahmen fördern Klimaschutz und entlasten Verbraucher mit 4,7 Mrd. € beim Strompreis Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat dem Bund im Jahr 2021 Auktionserlöse in Höhe von 5,3 Milliarden Euro generiert. Die Einnahmen sind damit doppelt so hoch wie im Jahr 2020. Zusätzlich wurden durch den Zertifikateverkauf beim neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), das seit 2021 die Sektoren Wärme und Verkehr umfasst, rund 7,2 Milliarden Euro eingenommen. Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen belaufen sich damit für 2021 auf rund 12,5 Milliarden Euro und fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Sie eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen und werden außerdem genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren. „Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung leisten einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Energiewende, finanzieren Klimaschutzprojekte und werden außerdem zur Entlastung der Verbraucher genutzt. Damit zeigen wir, dass ⁠ Klimaschutz ⁠ und sozialer Ausgleich Hand in Hand gehen können. Dies kann und muss auch mit weiter steigenden CO₂-Preisen möglich sein“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Der EU-ETS zielt seit 2005 darauf ab, die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und seit 2012 auch des innereuropäischen Luftverkehrs zu begrenzen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rund 101 Millionen Emissionsberechtigungen im Gesamtwert von über 5,3 Milliarden Euro für Deutschland an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert. Aufgrund der sinkenden Maximalmenge insgesamt handelbarer Zertifikate (dem „Cap“) im Emissionshandel sind das sechs Millionen Emissionsberechtigungen weniger als im Vorjahr (2020: ca. 107 Mio.). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen jedoch um mehr als zwei Milliarden Euro (2020: 2,66 Mrd. €), was an dem gestiegenen Durchschnittserlös pro Berechtigung liegt. Dieser stieg von 24,61 Euro im Jahr 2020 auf 52,50 Euro im Jahr 2021 und hat sich damit mehr als verdoppelt. Seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde dabei am 17. Dezember mit 82,25 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion erzielt. Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für die Bereiche Wärme und Verkehr, um dort den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu senken. Bis 2022 sind zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS, ab 2023 alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst ein gesetzlich festgelegter Festpreis bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO₂ startete in 2021 mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Seit Verkaufsbeginn im Oktober 2021 wurden insgesamt rund 287 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Sämtliche Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Der Fonds fördert Klimaschutzmaßnahmen, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen, nationale und internationale Klimaschutzprojekte, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden außerdem über den EKF 4,7 Mrd. Euro aus Erlösen des nEHS zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet. Durch den Zuschuss konnte der Strompreisanstieg in Deutschland gedrosselt werden. Die unmittelbar aus den Erlösen resultierende Entlastung der EEG-Umlage lag für das Jahr 2021 bei 1,37 ct/kWh. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist mit der Veräußerung von entsprechenden Berechtigungen und nEHS-Zertifikaten beauftragt.

Energiesparen im Haushalt

Kein Haushalt kann heute mehr ohne solche Energieträger auskommen. Eine Zeit lang sah es so aus, als wenn beispielsweise der Strom immer billiger werden würde. Auch Heizenergie war zu günstigen Konditionen zu erhalten. Das ist aber nun endgültig vorbei. Treibstoffpreise, Heizölpreise, Strompreise, Gaspreise - alles steigt und wir sind noch längst nicht am Ende der Preisentwicklung angelangt. Veröffentlicht in Ratgeber.

Umstrukturierung der Stromversorgung in Deutschland

Technisch und wirtschaftlich möglich wäre ein Ausstieg aus der Nutzung der Atomkraft schon ab dem Jahr 2017. Das ergaben Berechnungen des ⁠ UBA ⁠ im Vorfeld zum Energie-Gipfel im Kanzleramt 2011. Nötig für die Energiewende ist in jedem Fall ein schneller Neubau von hocheffizienten und flexiblen Gaskraftwerken. Deutlich höhere Strompreise oder Versorgungsengpässe erwartet das UBA durch den Ausstieg nicht. Wichtig ist, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter an Fahrt gewinnt und Deutschland endlich mehr Energie spart. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

UBA hält aktuelle Strompreiserhöhungen für überzogen

Energieversorger nutzen EEG-Umlage als Vorwand Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt: Rund 85 Prozent der Strompreissteigerungen zwischen 2000 und 2010 sind auf andere Faktoren als die EEG-Umlage zurückzuführen. Die aktuellen Aufschläge bei den Strompreisen lassen sich nicht mit der EEG-Umlage begründen, denn der Erhöhung der Umlage stehen erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüber. Zu verdanken ist dies auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einem Rückgang der Preise an der Strombörse führte. „Das EEG ist nicht nur wichtig und notwendig für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Wer bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur auf einzelwirtschaftliche Kosten schaut, blendet wesentliche Aspekte aus: Gesamtwirtschaftlich gesehen, verringern die erneuerbaren Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden in Milliardenhöhe. Wegen der steigenden Preise fossiler Energien wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien mittelfristig am Markt sogar günstiger sein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Während die EEG-Umlage bis zum Jahr 2009 relativ konstant war, stieg sie in den letzten beiden Jahren stark an. Ein Großteil dieses Anstiegs geht auf die gesunkenen Beschaffungskosten für konventionellen Strom zurück. Sinken die Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse, nimmt der Abstand zu den gewährten Einspeisevergütungen zu. Dies erhöht unmittelbar die EEG-Umlage. Paradoxerweise tragen auch die erneuerbaren Energien zu niedrigeren Preisen an der Strombörse und damit zur Erhöhung der EEG-Umlage bei. Denn sie verdrängen die teuersten konventionellen Stromanbieter vom Markt. In der Folge sinkt der Börsenpreis. Somit sind die tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien niedriger als die EEG-Umlage. Ein weiterer Grund für den Anstieg der EEG-Umlage liegt in dem überraschend starken Preisverfall bei der Photovoltaik - allein von Anfang 2009 bis Anfang 2010 fielen zum Beispiel die Großhandelspreise der Photovoltaik-Module um bis zu 34,5 Prozent. Diese Entwicklung war nicht prognostiziert worden und führte damit zu einer überhöhten Förderung der Photovoltaik und einem sehr starken Wachstum der installierten Kapazitäten. Die bereits geplante vorzeitige Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik ist deshalb richtig. Die Erhöhung der EEG-Umlage diente vielen Stromversorgungsunternehmen als Begründung, ihre Preise Anfang dieses Jahres zu erhöhen. Angesichts der stark gesunkenen Preise an der Strombörse ist diese Argumentation jedoch nicht stichhaltig, zumal auch die Umlage für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung leicht sank. Viele Stromversorger reichten diese Kosteneinsparungen nicht an die Stromverbraucher weiter. Dies zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt für Endkunden nur unzureichend funktioniert und Maßnahmen erforderlich sind, die den Wettbewerb stärken. Verbraucher und Verbraucherinnen können den ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen begegnen, indem sie den Stromversorger wechseln. Das erzeugt Wettbewerbsdruck. Durch einen Wechsel lassen sich derzeit bis zu 200 Euro pro Jahr einsparen. Auch Angebote von Ökostromanbietern können zu erheblichen Kostensenkungen führen. Insgesamt ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG sehr erfolgreich. Sie trägt wesentlich zum ⁠ Klimaschutz ⁠ bei, weil es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich war, anspruchsvollere Emissionsobergrenzen beim Emissionshandel festzulegen. Im europäischen und internationalen Vergleich schneidet das deutsche EEG zudem sehr gut ab. Im Gegensatz zu anderen Formen der Stromerzeugung ist die Förderung der Erneuerbaren Energien für die Öffentlichkeit transparent. So ist die Kernenergie nur deshalb einzelwirtschaftlich rentabel, weil sie in Milliardenhöhe direkte und indirekte Subventionen erhält. Außerdem wird die konventionelle Stromerzeugung durch die mangelnde Anlastung der Umweltkosten begünstigt. Ohne diese Wettbewerbsverzerrungen wären viele Techniken zur Nutzung der erneuerbaren Energien schon heute wettbewerbsfähig und der Förderbedarf für die erneuerbaren Energien deutlich geringer. 10.02.2011

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