Energiepolitik von Schweden und Norwegen, Auswirkungen auf Energieversorgung und Strompreis sowie Wettbewerbsfähigkeit; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Europa und Eine Welt
Steckersolargeräte reduzieren eigene Stromkosten - auch für Mieter*innen Wie Sie mit Balkon-Solaranlagen umweltfreundlich Strom erzeugen Die Südausrichtung der Module liefert die besten Erträge, Ost- oder Westausrichtungen sind ebenfalls möglich. Ein einzelnes Modul (ca. 400 Watt) ist aus finanzieller Sicht in der Regel die optimale Größe, weil damit die Haushaltsgrundlast gedeckt werden kann. Batteriespeicher lohnen sich bei Steckersolargeräten in der Regel nicht. Achten Sie darauf, dass das Gerät die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Normale Schutzkontaktstecker sind für die Stromeinspeisung u. a. aus Gründen des Personenschutzes nicht zulässig. Organisieren Sie eine Sammelbestellung , um zusätzliche Fahrten und Kosten der Spedition zu reduzieren. Achten Sie auf eine normgerechte Montage , die auch Windlasten standhält. Melden Sie das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister an. Nutzen Sie das Steckersolargerät möglichst lange. Entsorgen Sie es anschließend sachgerecht bei Ihrer kommunalen Sammelstelle. Gewusst wie Steckersolargeräte (auch: Balkonkraftwerke, Mini-PV) erzeugen aus Sonnenlicht klimafreundlichen Strom. Mit ihnen können auch Mieter*innen einfach und unbürokratisch einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst erzeugen und damit einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leisten. Süd-, Ost- oder Westausrichtung möglich: Nach Süden ausgerichtete Module liefern im Jahresverlauf die höchsten Erträge. Bei nach Osten oder Westen ausgerichteten Modulen sind ebenfalls gute Erträge zu erwarten. Bei diesen Ausrichtungen passen Stromerzeugung und Stromverbrauch möglicherweise besser zusammen, da die Stromerträge morgens (bei Ostausrichtung) bzw. am späten Nachmittag (bei Westausrichtung) höher sind. Senkrecht am Balkongeländer angebrachte Module (90° „Dachneigung“) liefern im Sommer niedrigere, im Winter dafür etwas bessere Erträge. (Teil-)Verschattungen der Module können den Stromertrag deutlich reduzieren. Rechnerisch vereinfacht liefern im optimalen Anstellwinkel südausgerichtete Module ihre volle Nennleistung während 950 Stunden eines Jahres, die sogenannten Volllaststunden (tatsächlich arbeiten Photovoltaikanlagen meist in Teillast). Werden Module senkrecht am Balkon montiert, sinkt der Jahresertrag um ca. 30 Prozent (d.h. 665 Volllaststunden). Ein so montiertes Steckersolargerät mit 800 Watt hat demnach einen Jahresertrag von 532 Kilowattstunden (kWh). Davon können ohne Speicher in Durchschnitt 45 Prozent zeitgleich im Haushalt verbraucht werden, d.h. 240 Kilowattstunden. Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 37 ct/kWh ergeben sich Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr. Bei Kosten von 400 Euro dauert es dementsprechend knapp fünf Jahre bis die Anschaffungskosten eingespart wurden. Steigt der Strompreis zwischenzeitlich an, kann sich die Amortisation beschleunigen. Ein Modul meist ausreichend: Balkonsolaranlagen sind vollständig auf den zeitgleichen Eigenverbrauch ausgerichtet. Stromüberschüsse werden unvergütet ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Daher ist es – im Unterschied zu größeren Photovoltaikanlagen – besonders sinnvoll, die Anlagengröße an den eigenen Stromverbrauch anzupassen. Die Dauerlast in durchschnittlichen Haushalten liegt meist deutlich unter 100 Watt. Daher kann bereits ein einzelnes Modul mit z. B. 400 Watt Leistung die ökonomisch sinnvollste Variante sein. Die passende Größe können Sie mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin ermitteln. Neben den klassischen Glasmodulen mit Aluminiumrahmen können auch Steckersolargeräte mit flexiblen ETFE-Modulen genutzt werden, die geringere Anforderungen an die Montage stellen. Dieser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Strom und Geld Sie mit einem Steckersolargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen. Batteriespeicher bei Steckersolargeräten unrentabel: Überschüssiger Solarstrom wird bei Steckersolargeräten ohne Vergütung ins Netz eingespeist. Es erscheint deshalb naheliegend, durch Batteriespeicher diesen überschüssigen Strom zu speichern und ebenfalls für den Eigenverbrauch nutzbar zu machen. Aber ein sehr großer Teil der Stromerzeugung aus Steckersolargeräten wird bereits zeitgleich direkt im Haushalt verbraucht. Die überschüssige Stromerzeugung dürfte daher – gerade in den Wintermonaten – kaum ausreichen, um den Speicher effektiv zu beladen. Im Verhältnis zu den hohen Anschaffungskosten wird er sich darum in der Regel nicht lohnen. Aus Umweltsicht sind Energiespeicher auf Netzebene zu bevorzugen und von Heimspeichern eher abzuraten, da Heimspeicher in der Regel auf Eigenverbrauch und nicht im Hinblick auf den gesamten Netzbedarf optimiert werden. Normgerechte Geräte kaufen: Achten Sie beim Kauf darauf, dass der enthaltene Wechselrichter die in Deutschland geltende Anschlussnorm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Demnach dürfen nur Geräte mit einer Wechselrichterleistung von derzeit bis zu 600 Voltampere (Watt) durch elektrotechnische Laien in Betrieb genommen werden. Anschluss an das Hausnetz: Vielfach werden Steckersolargeräte mit einem klassischen Schutzkontaktstecker (Schuko-Stecker) angeboten. Dieser ist allerdings für die Stromeinspeisung bisher nicht zugelassen, da die Gefahr eines Stromschlags besteht, wenn der Stecker nicht eingesteckt ist, die Solaranlage aber Strom produziert. Die Anschlussnorm soll bis Sommer 2025 überarbeitet werden. Derzeit sieht sie als Stand der Technik eine spezielle Energiesteckdose oder einen Festanschluss vor. Wenden Sie sich für die Einbindung in das Hausnetz am besten an eine Elektrofachkraft. Achtung: Aus Brandschutzgründen darf ein Steckersolargerät auf keinen Fall über eine Mehrfachsteckdose an das Hausnetz angeschlossen werden! Transport sorgsam planen: Für Steckersolargeräte werden meist marktgängige Photovoltaikmodule mit Abmessungen von ca. 1,8 x 1,0 m genutzt. Wenn Sie ein Steckersolargerät vor Ort kaufen, achten Sie auf einen sicheren Transport. Wenn das Modul z B. aus Platzmangel quer aufgestellt im Kofferraum transportiert wird, können bereits beim Transport Mikrorisse entstehen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und die Lebensdauer verkürzen. Darum erfolgt die Anlieferung meist mit einer Spedition. Angesichts hoher Speditionskosten und langer Fahrtwege bietet es sich an, gleich eine Sammelbestellung z. B. mit Ihren Nachbarn aufzugeben. Auf stabile Anbringung achten: Standard-Solarmodule wiegen jeweils etwa 20 Kilogramm und tragen zudem eine Windlast z. B. in das Balkongeländer ein (Eurocode 1: DIN EN 1991-1-4:2010-12: Teil 1 bis 4). Insbesondere bei schräg installierten Modulen müssen zusätzlich die Schneelasten (DIN EN 1991-1-3) berücksichtigt werden. Sowohl das Balkongeländer als auch die Unterkonstruktion und das Montagematerial müssen diesen Kräften sicher standhalten können. Beachten Sie deshalb unbedingt die Montagehinweise des Herstellers. Kabelbinder sind z. B. zur Anbringung definitiv nicht geeignet. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Montage am besten von Fachkräften durchführen. Beim Marktstammregister anmelden: Steckersolargeräte müssen Sie nicht beim Netzbetreiber, wohl aber innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dabei werden nur wenige Daten abgefragt. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür auch eine einseitige Anleitung als PDF . Balkon-Solaranlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Defekte Module richtig entsorgen: Photovoltaikmodule halten im Regelfall 20 bis 30 Jahre. Für die Herstellung werden Ressourcen und Energie aufgewendet. Je länger ein Steckersolargerät genutzt wird, desto geringer sind folglich die Umweltwirkungen pro erzeugte Kilowattstunde. Nach ein bis zwei Jahren haben Photovoltaikanlagen so viel Energie erzeugt, wie für deren Herstellung und Entsorgung aufgewendet wird. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektroaltgeräte getrennt vom übrigen Müll z. B. über den kommunalen Wertstoffhof zu entsorgen, sodass diese fachgerecht recycelt werden können. Dies gilt entsprechend auch für nicht mehr funktionstüchtige Steckersolargeräte. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Steckersolargerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp Alte Elektrogeräte richtig entsorgen . Was Sie sonst noch tun können: Einige Bundesländer und Gemeinden bieten Zuschussförderungen für Steckersolargeräte an. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Gemeinde nach. Für die Wirtschaftlichkeit ist in der Regel keine Förderung notwendig, da sich Steckersolargeräte durch den hohen Eigenverbrauch meist innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hintergrund Weitere Informationen zu Steckersolaranlagen finden Sie auf unserer UBA -Themenseite Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) .
Bei der Jahrestagung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin hat Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Dienstag das Sondierungspapier von Union und SPD begrüßt. „Auch wenn Koalitionsverhandlungen noch geführt und eine Regierung gebildet werden muss, steht für mich außer Frage, dass Entlastungen bei den Strompreisen auf die Agenda für die ersten 100 Tage gehören“, betonte Willingmann. „Energie muss für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Industrie bezahlbar bleiben. Deshalb begrüße ich die Maßnahmen im Sondierungspapier, Stromsteuer und Netzentgelte zu senken. Ebenso wichtig ist der Bau neuer Kraftwerke.“ Neben Willingmann waren als Redner beim VKU-Verbandstag der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Andreas Jung in Vertretung für CDU-Chef Friedrich Merz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke geladen. Im Sondierungspapier haben sich Union und SPD auf eine schnelle Entlastung von fünf Cent pro Kilowattstunde verständigt. Hierfür soll die Stromsteuer von aktuell 2,05 Cent auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Zudem sollen die Übertragungsnetzentgelte halbiert werden. „Gerade die Netzentgelte waren für Verbraucherinnen und Verbraucher in Sachsen-Anhalt in den vergangenen Jahren eine erhebliche Belastung. Deshalb setze ich mich schon seit Jahren für eine Senkung der Entgelte ein. Es ist gut, dass hier jetzt endlich Bewegung hineinkommt“, so Willingmann. Ursprünglich hatte der Bund schon früher eine Senkung geplant, wollte 5,5 Milliarden Euro für das Jahr 2024 bereitstellen. Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Sondervermögen im November 2023 fehlten dem Bund dafür jedoch dafür die notwendigen Mittel. Eile hält der Minister auch beim Thema Kraftwerksstrategie für geboten. Union und SPD haben sich im Sondierungspapier darauf verständigt, dass 20 Gigawatt Gaskraftwerksleistung bis 2030 ausgeschrieben werden sollen. „Es steht außer Frage, dass wir Gaskraftwerke als Brückentechnologie in den nächsten Jahren benötigen. Allerdings ist inzwischen viel Zeit bei der Entwicklung der Kraftwerksstrategie verstrichen. Die neue Strategie darf jetzt nicht noch monatelang verhandelt werden. Wir brauchen hier zügig einen Beschluss, da sonst der Zeitplan für den Kohleausstieg bis 2038 ins Wanken geraten könnte“, warnte Willingmann. „Zu begrüßen ist der Hinweis im Sondierungspapier, dass die Kraftwerke vorrangig an bereits bestehenden Standorten entstehen sollen, denn das bietet auch für Standorte in Sachsen-Anhalt Perspektiven.“ Bekenntnis zur Wasserstoffwirtschaft im Sondierungspapier Willingmann begrüßt im Weiteren, dass im Sondierungspapier ein Bekenntnis zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft enthalten ist. „Nachdem Friedrich Merz zeitweise an der Zukunft der Wasserstoffwirtschaft gezweifelt hat, ist es nunmehr ein gutes Signal, dass die für Sachsen-Anhalt bedeutsame Zukunftsbranche ausdrücklich im Papier zu den strategischen Industrien gezählt wird, die weiter gestärkt werden sollen“, erklärte der Minister. „Das klare Bekenntnis ist auch eine Ermutigung für Unternehmen, Wasserstoffprojekte jetzt weiter entschlossen voranzutreiben.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Stromnetzkosten der Energiewende fair verteilen Stromkunden in Regionen, die besonders stark zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beitragen, sollen nicht gleichzeitig durch hohe Kosten für den Verteilnetzausbau belastet werden. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur wird bereits ein teilweiser Ausgleich erreicht; eine Kurzstudie im Auftrag des UBA schlägt darüber hinaus bundeseinheitliche Netzentgelte vor. Der Norden und Nordosten Deutschlands tragen durch die hohen Ausbaumengen insbesondere der Windenergie besonders dazu bei, dass Deutschland seinem Ziel näherkommt, die Stromerzeugung komplett auf erneuerbare Energien umzustellen. Deren Ausbau führt zu einem hohen Ausbaubedarf des Stromnetzes in diesen Regionen. Stromkund*innen in diesen Regionen müssen somit besonders hohe Netzentgelte zahlen. Mit einer Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024 wird ab dem Jahr 2025 ein teilweiser Ausgleich erreicht. Welche Entlastung bringt die Festlegung der Bundesnetzagentur vom August 2024? Der Haushaltsstrompreis besteht zu etwa einem Drittel aus Netzentgelten . Diese untergliedern sich weiter in Übertragungsnetzentgelte (vier Übertragungsnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 30 %) und Verteilnetzentgelte (866 Verteilnetzbetreiber, Kostenanteil ca. 70 %). Während der Anteil der Übertragungsnetzentgelte seit 2023 bereits bundesweit einheitlich ist, führt die hohe Spannweite bei den Verteilnetzentgelten dort bislang tendenziell zu hohen Strombezugskosten, wo die Verteilnetzkosten, mitverursacht durch den Ausbau erneuerbarer Energien, hoch sind. Die Festlegung der Bundesnetzagentur ermöglicht einen teilweisen Ausgleich überdurchschnittlich hoher Netzkosten in einigen Verteilnetzgebieten. Diese Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Stromkunden gewälzt. Für das erste Anwendungsjahr 2025 prognostizieren die Netzbetreiber einen Wälzungsbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Für Haushaltskund*innen ( außerhalb der entlasteten Verteilnetzgebiete ) resultiert daraus eine Kostensteigerung um ca. 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), was bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh rund 42 Euro/Jahr entspricht. Umgekehrt beträgt die Entlastung bei gleichem Jahresverbrauch in den entlasteten Verteilnetzgebieten circa 200 Euro/Jahr. Welche zusätzlichen Reformoptionen empfiehlt die Kurzstudie im Auftrag des UBA ? Die Festlegung der Bundesnetzagentur trägt zu einer sachgerechten Verteilung der Stromnetzkosten bei; eine umfassendere Netzentgeltreform sollte sich jedoch anschließen. Für eine solche Reform haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des UBA verschiedene Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltstruktur hinsichtlich ihrer Eignung und rechtlichen Umsetzbarkeit bewertet. Im Ergebnis der Kurzstudie steht die Empfehlung des Öko-Instituts, bundeseinheitliche Netzentgelte anzustreben. Diese beheben regionale Netzentgeltunterschiede und können dadurch die politische Diskussion um die ungerechte Lastenverteilung der Netzkosten entschärfen. Bestehende Gegenargumente werden analysiert und größtenteils entkräftet. Die Stiftung Umweltenergierecht erörtert darauf aufbauen, dass bundeseinheitliche Netzentgelte auch rechtlich umsetzbar sind. Angesichts der bereits einheitlichen Übertragungsnetzentgelte wäre die Übertragung auf die Verteilnetze ein nächster logischer Schritt. Besonders Verbraucher*innen in ländlichen Regionen mit hohen Netzentgelten, die einen großen Beitrag zur Energiewende leisten, würden dadurch entlastet. Darüber hinaus skizziert die Kurzstudie einen eigenen Reformvorschlag transformationsgekoppelter Netzentgelte. Dabei würden die Verteilnetzentgelte an den Beitrag von Regionen beziehungsweise von Verteilnetzgebieten zur Energiewende gekoppelt. Verteilnetzentgelte würden dort geringer ausfallen, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. Regionen mit einem geringen Ausbau würden hingegen die netzbezogenen Kosten der Energiewende durch höhere Netzentgelte finanzieren. Dieser Ansatz ginge sowohl über die abfedernde Wirkung (aktuelle Festlegung der Bundesnetzagentur) als auch über eine bundeseinheitliche Angleichung der Netzentgelte hinaus. Angesichts des Ziels einer treibhausgasneutralen Stromversorgung könnte er als gerechtere Lastenteilung empfunden werden: In Regionen, die durch hohen Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) einen besonders hohen Beitrag leisten, sind die Netzentgelte und Strompreise für Verbraucher*innen besonders niedrig. Regionen mit wenig EE-Ausbau profitieren dennoch von dessen strompreissenkenden Effekten, tragen aber anteilig höhere Kosten für den Netzausbau. Die Forschenden stellen allerdings fest, dass die Umsetzung dieses Modells komplex und rechtlich schwer umsetzbar ist. Hintergrund ist vor allem die adäquate Ableitung beziehungsweise die Grundlage für den Transformationsbeitrag eines Netzgebietes. Die kostensenkende Wirkung einer zusätzlichen EE-Anlage bliebe für die Stromkund*innen unklar; zudem gibt es für eine finanzielle Beteiligung von Bürger*innen auch Instrumente außerhalb der Netzentgelte. Der Ansatz transformationsgekoppelter Netzentgelte trägt gleichwohl dazu bei, die Diskussion zu konkretisieren und einer nachhaltigen und gerechten Lösung näherzukommen.
Wünsch: Bei anderen Fachministerkonferenzen gibt es schon lange festgefügte Strukturen, Abläufe und Verfahren. Da dies aber die erste Energieministerkonferenz überhaupt war, hatten wir 2023 in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit zu gestalten. Und das hat sehr viel Spaß gemacht. Mit welchen Schwerpunkten gehen wir in unser Konferenzjahr? Wo und wie oft wollen wir uns treffen? Wie organisieren wir die Konferenz? Wie wollen wir die Kolleginnen und Kollegen einbinden? Und auch: Wie hebt sich das von den Energieministertreffen ab, die es in den Jahren davor gegeben hat? Mit unserer Umsetzung dieser ersten Energieministerkonferenz konnten wir auch eine eigene Struktur für die folgenden Jahre entwerfen und umsetzen. 2024 übernimmt Schleswig-Holstein den Vorsitz. Vorausschauend hat ein Team aus dem Norden unsere Kolleginnen und Kollegen über das Jahr bei den Veranstaltungen begleitet, um sich anzuschauen, wie wir das organisieren und was alles zu beachten ist. Wünsch: Die Energieministerkonferenz ist insgesamt sehr aufwändig, weil wir im Ablauf mit 16 Ländern gemeinsam um Formulierungen ringen, die dann in politisches Handeln umgesetzt werden sollen. Im Regelfall folgt dann mindestens eine Adressierung an den Bund. Das Verfahren dafür ist, dass man sich politisch einigt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag formuliert und mit einer Forderung an den Bund herantritt, wie wir zum Beispiel in diesem Jahr nach einem Industriestrompreis. Wenn alle 16 Länder so etwas gemeinsam vertreten, hat das ja ein enormes Gewicht. Die Amtschefkonferenz bereitet die jeweilige Energieministerkonferenz vor. Unsere Aufgabe ist es, die Beschlüsse und Themen zunächst in Ländervorbesprechungen und danach in großen Länderrunden miteinander zu diskutieren, die Tagesordnung zu straffen und bestimmte Tagesordnungspunkte schon endgültig zu besprechen. Den Ministerinnen und Ministern wird dann eine Liste mit zwei Blöcken vorgelegt. Zum einen mit Punkten, die von uns unter den Ländern bereits einvernehmlich besprochen wurden, die so genannte grüne Liste. Zum anderen mit Beschlussvorschlägen, bei denen es noch unterschiedliche Positionen gibt, die es in der Diskussion unter den Ministerinnen und Ministern aufzulösen gilt. Wünsch: Wir haben uns in Sachsen-Anhalt entschieden, als Staatssekretäre nicht schon Wochen vorher zu beraten, wie beispielsweise in der Wirtschaftsministerkonferenz üblich, sondern unmittelbar einen Tag davor. Dieses Modell haben wir bewusst gewählt, weil sonst tagespolitisch zwischenzeitlich immer noch etwas passieren könnte, das die Überarbeitung unserer Beschlussvorschläge aus wichtigen Gründen erforderlich macht. Das hat sich aus meiner Sicht auch bewährt. Wünsch: Gerade im Themenbereich Energie müssen wir häufig mit hochkomplexen Sachverhalten umgehen. Wir haben Vorgaben der Europäischen Union, Bundesregeln und manchmal auch Länderregularien zu beachten, die untereinander abgeglichen werden müssen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Reform der Netzentgelte. Im Strompreis für Privatverbraucher und Unternehmen steckt für jede Kilowattstunde auch ein Anteil für unsere Stromnetze, je nachdem, wie sich die Kosten über die Jahre entwickeln. Dabei müssen wir nicht nur rechtliche Vorgaben beachten, sondern brauchen auch Kalkulationen. Denn regional haben wir eine unterschiedliche Struktur der Netzentgelte. Es gibt Bundesländer, die viel erneuerbare Energie haben und somit höhere Netzentgelte zahlen, weil die Aufwendungen für die Anbindung von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen größer sind. Auch die Übertragungsnetze sind aufwändiger. Hier bundesweit einen Ausgleich zu schaffen, ist eine hochkomplexe Aufgabe. Daher ist es wichtig, dass wirklich alle Akteure mitmachen. Bei den Beschlussvorschlägen sitzt in der ACK daher auch der Bund mit am Tisch, meistens über die Abteilungsleitung. Alle 16 Bundesländer sowie die Bundesnetzagentur diskutieren mit und jedes Land hat noch je eigene Vorstellungen, die sie einbringen wollen. Das macht das Verfahren komplex, am Ende zu einer gemeinsamen Erklärung oder Forderung der Länder zu kommen. Wünsch: Als Vorsitzland muss man einerseits den inhaltlichen Rahmen vordenken und andererseits den gesamten formalen organisatorischen Rahmen abbilden, von der Geschäftsordnung über das Einladungsprozedere, die Definition der Veranstaltungen und die Festlegung von Orten bis hin zu den Sonderkonferenzen. Das ist herausfordernd. Ich musste also unter anderem eine Geschäftsstelle mit Kollegen und Kollegen einrichten sowie Haushaltsmittel für das Vorsitzjahr organisieren. Und in meiner Funktion sind wesentliche Abstimmungen notwendig. Ich habe also sehr viel telefoniert, beispielsweise mit dem Koordinator der grün-geführten Energieministerien und mit dem Bund. Ich musste die politische Linie mit meinem Minister abstimmen und dafür Sorge tragen, dass die Beschlüsse pünktlich vorliegen. Da ich in meiner beruflichen Vita schon zweimal das Vergnügen hatte, für Sachsen-Anhalt als Vorsitzland tätig zu sein, einmal für eine Justizministerkonferenz und einmal für eine Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister, konnte ich auf einen gewissen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Aber es ist ein erheblicher organisatorischer und inhaltlicher Aufwand, der einen über das ganze Jahr begleitet. Umsetzbar sind derart große Veranstaltungen natürlich nicht im Alleingang; das geht nur mit einem guten Team, das auch im Jahr der Energieministerkonferenz ganz herausragend gearbeitet hat. Wünsch: Die neu eingerichtete Ministerkonferenz hat nicht nur für Jubel gesorgt. Insbesondere innerhalb der Wirtschaftsministerkonferenz gab es einige Irritationen, dass das Thema Energie von der Wirtschaft abgekoppelt worden ist und wir eine eigene Ministerkonferenz eingerichtet haben. Ich möchte aber unterstreichen, dass dieser Schritt wichtig war. Nicht nur wegen der Energiekrise, die wir zu bewältigen hatten. Der Strukturwandel, der komplette Umbau der Energieversorgung hin zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und Energieversorgung − dafür ist eine eigene Länderkonferenz notwendig. Ich glaube, diese erste Energieministerkonferenz 2023 in Sachsen-Anhalt hat deutlich gezeigt, dass sie trotz der Querschnittsthemen zu Wirtschaft oder Umwelt als eigenständige Konferenz wichtig ist.
Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.
Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067. VDI-Richtlinienreihe 2067 Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten.Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Strompreisentwicklung in der Industrie und deren Auswirkungen auf den Industriestandort
Während Strom in Sachsen-Anhalt heute schon zu mehr als 62 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, kommen in der Wärmeversorgung noch immer hauptsächlich fossile Energieträger zum Einsatz. 54,8 Prozent der rund eine Million Haushalte in Sachsen-Anhalt heizen noch immer mit Gas, weitere 14 Prozent mit Öl. Den Ausstoß von Treibhausgasen auch hier zu senken, wird viel Geld kosten. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hält deshalb für eine nachhaltige Finanzierung der Energie- und Wärmewende für notwendig. Bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) am heutigen Mittwoch in Berlin wird der Minister für die Auflage eines Energiewendefonds werben. Zugleich wird Willingmann einen entsprechenden Antrag bei der Energieministerkonferenz am Freitag in Brunsbüttel einbringen. „Die Kosten der Energie- und Wärmewende sind beträchtlich. Wir benötigen dabei nicht nur passende Unterstützungsangebote für Eigenheimbesitzer, die auf Wärmepumpen umrüsten wollen. Wir müssen vor allem auch den Kommunen und ihren Stadtwerken finanziell unter die Arme greifen. Gerade städtische Versorger haben oft keine üppige Eigenkapitaldecke, müssen aber in den nächsten Jahren beträchtliche Investitionen in ihre Wärmenetze stemmen“, so Willingmann. Der Minister verweist in diesem Zusammenhang auf Berechnungen des Bundesverbands der Energiewirtschaft, wonach sich die Transformationskosten allein für die Energiewirtschaft auf 750 Milliarden Euro bis 2030 und auf rund 1,4 Billionen Euro bis 2045 summieren. „Ich halte daher die Einführung eines Energiewendefonds für notwendig“, so Willingmann. „Wir müssen die Kapitalausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Versorgungsunternehmen stärken. Dann kann es den Unternehmen im Weiteren auch gelingen, privates Kapital für die notwendigen Investitionen zu akquirieren.“ Besonders kleinere Energieversorger verfügen oft nicht über direkten Zugang zum Kapitalmarkt, da sie für institutionelle Investoren wie Versicherungsunternehmen, Pensionswerke und Investmentfonds weniger attraktiv sind. Ihre Investitionsprojekte erfordern oftmals eine lange Kapitalbindung mit Amortisationszeiten von mehr als 20 Jahren und eine Eigenkapitalquote von bis zu 50 Prozent. Dies schränkt die Möglichkeiten der Versorger ein, Fremdkapital zu beschaffen und erfordert andere Wege der Finanzierung, etwa durch Förderprogramme oder staatliche Unterstützung. Strenge Bankenregulierungen wie die Basel-Vorschriften erschweren darüber hinaus Investitionen in neue Technologien im Energiebereich. Damit die kommunalen Versorger ihre Verteilnetze für Strom, Gas und Fernwärme den künftigen Erfordernissen anpassen können, müssen zunächst die Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen, kleinere Kommunen haben dafür bis 2028 Zeit. In den Wärmeplänen wird beschrieben, welche nachhaltige Heiztechnik wo künftig zum Einsatz kommen soll. Schon die Kosten der Planung der künftigen Wärmeversorgung sind für finanzschwache Kommunen eine Herausforderung. „Wenn wir bei der Wärmewende ernsthaft weiter vorankommen wollen, müssen sich Bund und Länder zeitnah auf einen tragfähigen Förderrahmen verständigen“, fordert Willingmann. Dazu zählen nach Ansicht des Ministers auch staatliche Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen. Hintergründe zum eaD und zur EnMK Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) ist ein Zusammenschluss von Energie- und Klimaschutzagenturen auf Bundesebene. Der Verband fungiert als zentrale Plattform und Netzwerk für die Agenturen, die in Deutschland in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und erneuerbare Energien tätig sind. Der eaD unterstützt die Energiewende und den Klimaschutz durch Förderung von Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Er setzt sich für die Umsetzung der nationalen Klimaziele ein, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene. Die Energieministerinnen und -minister der Länder beraten im Rahmen ihrer Herbstsitzung am Donnerstag und Freitag zusammen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel. Themen der Energieministerkonferenz (EnMK) werden neben der Wärmewende unter anderem der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland, Strompreise und -netzentgelte, sowie der weitere Ausbau erneuerbarer Energien. Insgesamt werden die Energieministerinnen und -minister der Länder 18 Beschlussvorlagen beraten. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Mit Ökostrom das Klima schützen So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label). Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten. Gewusst wie Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland am meisten Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken. Gelabelte Ökostromtarife: Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in Europa mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das "Grüner Strom"-Label sowie das ok-power-Label garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden. Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer Denkwerkstatt Konsum vorbei. Grüner Strom - Label Quelle: Grüner Strom Label e.V. Ok-Power-Label Quelle: EnergieVision e.V. Ok-Power-Label (Plus) Quelle: EnergieVision e.V. Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen. Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat. Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis . Stromkosten sparen: Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken Elektrogeräte , Heizen & Bauen und Mobilität . Auch die Stromsparinitiative gibt hilfreiche Hinweise. Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Ökostrom = 466 Netzteile ausstecken. Stecker ziehen ist gut - auf Ökostrom umsteigen noch viel besser! Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz. Hintergrund Umweltsituation : Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2023 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund 250 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten (Mio. t CO 2 e) vermieden werden . Davon entfielen 195 Mio. t CO 2 e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien . Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2023 wurden in Deutschland insgesamt 272 Terawattstunden ( TWh ) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie hier . Gesetzeslage : Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit Regionalnachweisen (s.u.). Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt. Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie hier . Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 24 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2023). Insgesamt gab es laut Marktanalyse Ökostrom II 1.157 Ökostromprodukte im Jahr 2017. Knapp 80 % der Stromanbieter haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt. Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2022 gut 43 % (Bundesnetzagentur 2023) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2021 entfielen auf den Haushaltssektor gut 37 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2022). Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" ( UBA 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2022 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 178.946.257 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt). Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013. Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt. Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. Für 2022 hat sich diese Menge mit gut 618.871 MWh nochmals fast verdreifacht. Die gelieferte Menge Regionalstrom steigt seit 2019. Herkunftsnachweis Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: UBA HKNR (2022) Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Regionalnachweis Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: RNR (2022) Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Weitere Informationen finden sich unter: Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis ( UBA -Themenseite) Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien (UBA-Themenseite) Erneuerbare Energien in Zahlen ( BMWK ) Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023 (BMWK) Monitoringberichte (Bundesnetzagentur) Quellen: UBA (2019): Marktanalyse Ökostrom II UBA (2018): Verbrauchersicht auf Ökostrom BMWK (2024): Erneuerbare Energien in Deutschland Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase (UBA-Themenseite) Monitoringberichte der Bundesnetzagentur
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