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Stromspeicher

Flächenbezogene Informationen zum Ausbaustand der Stromspeicher in Bezug auf die Anzahl der Anlagen und deren gesamte Leistung.

Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck

Der Kanalisations-Zweckverband (KZV) „Schwarzachgruppe“ plant, eine energieintelligente kommunale Energieplus-Kläranlage zu errichten. Die Kläranlage soll mindestens so viel Energie produzieren, wie für den Betrieb benötigt wird. Dies soll durch die Kombination verschiedener, auf den konkreten Standort der Kläranlage angepasster Maßnahmen erfolgen. Die Kläranlage soll hinsichtlich Effizienz der Behandlung, Energieerzeugung, Energiespeicherung und Einbindung über ein „Smart Grid“ in das regionale Stromversorgungsnetz so optimiert werden, dass sie ohne Co-Vergärung (von zum Beispiel Lebensmittelresten) ganzjährig die Energieautarkie erreicht. Das Projekt besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammen eine höchst energieeffiziente Kläranlage darstellen: Zum einen werden Energieeffizienzpotentiale weitestgehend ausgeschöpft, u.a. mittels moderner Pumpen und Gebläse sowie der Abwärmenutzung an den verschiedenen Anlageteilen. Zum anderen werden alle Möglichkeiten der Energieerzeugung und -speicherung genutzt, die auf dem Standort der Kläranlage möglich und sinnvoll sind, darunter eine Wasserkraftanlage im Kläranlagenablauf, Photovoltaik, Stromspeicherung in Batterien und entsprechend gezielte Abschaltung des Blockheizkraftwerks, Klärgasspeicher, Wärmespeicher (Warmwasserspeicher) und die Kopplung der verschiedenen Speicher zur kontinuierlichen Bereitstellung von Energie (thermisch oder elektrisch nach Bedarf). Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Projektes ist die Einbindung der Kläranlage in einen netzdienlichen Betrieb, d.h. die intelligente Steuerung der Energieerzeuger zum Zweck der Netzentlastung bzw. Einspeisung bei Bedarf. Dazu bedarf es eines sog. „Smart Micro Grids“ welches ein intelligentes Energiemanagementsystem beinhaltet. Dieses ermöglicht es die Betriebsweisen an unterschiedliche Bedingungen bspw. Tag/Nacht oder Winter/Sommer anzupassen, aber auch auf aktuelle Bedarfe des Netzes oder einzelner Anlagenteile zu reagieren. Im Allgemeinen sind Abwasserbehandlungsanlagen im kommunalen Bereich mit durchschnittlich 20 Prozent anteilsmäßigem Strombedarf der größte kommunale Stromverbraucher. Angesichts des erheblichen Energiebedarfs von Abwasserentsorgungsanlagen ist die Verbesserung der Energieeffizienz ein wichtiger Ansatzpunkt für eine klimafreundliche Abwasserentsorgung in Deutschland. Das Pilotprojekt zielt darauf ab, in der Bilanz ohne externen Strombedarf auszukommen. Zusätzlich soll die Anlage netzdienlich betrieben werden, d. h. die Stromabgabe an das Netz sowie die Stromabnahme aus dem Netz werden so abgestimmt, dass sie zu einer Netzentlastung beitragen. Mit dem Vorhaben kann eine Energieeinsparung von 100 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs von 652.980 Kilowattstunden erzielt werden. Das bedeutet eine CO 2 -Einsparung in der Größenordnung von 300 Tonnen pro Jahr (basierend auf einem Energiebedarf von jährlich 652.980 Kilowattstunden). Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2018 Status: Laufend

Förderung im Rahmen der BEK-Umsetzung

Zur Unterstützung der Strategien und Maßnahmen im Klimaschutz sind bereits mehrere Förderprogramme und Förderrichtlinien vorhanden. Weitere befinden sich in der Bearbeitung. Bild: SenUVK Projektförderung Für die Umsetzung der Strategien und Maßnahmen des BEK 2030 werden vom Land Berlin Mittel zur Verfügung gestellt, die sowohl zur Förderung von Projekten der Hauptverwaltung und der Bezirksverwaltungen als auch anderer öffentlicher Stellen und Privater vorgesehen sind. Weitere Informationen Bild: BA Tempelhof-Schöneberg, Heiß/Preussler Förderaufruf „Beschaffung akkubetriebener Gartengeräte durch öffentliche Einrichtungen im Land Berlin“ In Berlin besteht ein hoher Altbestand an benzinbetriebenen Gartengeräten, die durch Abgase und Lärm der Umwelt schaden. Inzwischen gibt es für viele Geräte eine Variante mit Akku-Betrieb. Um eine breite Nutzung von umweltfreundlichen Gartengeräten zu erreichen, wird deren Beschaffung unterstützt. Weitere Informationen Bild: SenStadtWohn Förderprogramm Stromspeicher (SenWEB) Mit Geldern des Stromspeicher-Förderprogramms Berlin wird der Kauf eines Stromspeichers unterstützt, der zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Das Programm ist eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030. Weitere Informationen Bild: belchonock/Depositphotos.com Berliner Heizungsaustauschprogramm (2019-2021) Berlin ist auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045. Die klimafreundliche Wärmeversorgung der Berliner Wohngebäude spielt hierbei eine wichtige Rolle. Weitere Informationen

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

Willingmann wirbt für E-Autos als Stromspeicher

Sachsen-Anhalt zählt bundesweit zu den Vorreitern beim Ausbau erneuerbarer Energien. Bereits heute wird hier viel Strom mit Windkraft und Photovoltaik erzeugt, manchmal sogar zu viel. Denn der Ausbau der Stromnetze hat erst in den vergangenen drei Jahren richtig Fahrt aufgenommen. Um grünen Strom besser einzusetzen und einen Beitrag zur klimaneutralen Transformation zu leisten, wirbt Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dafür, Elektroautos in den kommenden Jahren verstärkt als Stromspeicher zu nutzen. „An wind- und sonnenreichen Tagen müssen wir immer häufiger Windräder und PV-Anlagen herunterregeln, weil sonst die Netze überlastet werden. Neben dem weiteren Ausbau der Stromnetze, dem Bau von Großspeichern und Power-to-Heat-Anlagen könnten in den kommenden Jahren auch Elektroautos verstärkt als Energiespeicher genutzt werden“, erklärte Willingmann am heutigen Freitag. Denn mit einer durchschnittlichen Batterie eines Elektroautos könnte schon heute ein Vier-Personen-Haushalt gut zwei Tage mit Strom versorgt werden. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr bereits ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem der Weg für das so genannte bidirektionale Laden regulatorisch und steuerlich geebnet werden sollte. Durch den Bruch der Berliner Regierungskoalition wurde das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht im Bundestag jedoch nicht mehr verabschiedet. Willingmann hofft, dass die nächste Bundesregierung das Thema wieder aufgreifen wird. „Wir werden die Energiewende vor allem dann erfolgreich gestalten, wenn wir innovative Lösungen wie das bidirektionale Laden fördern“, so der Minister. „Wer eine PV-Anlage auf dem Dach hat, könnte den produzierten Strom gleich selbst im Auto speichern und nutzen. Darüber hinaus würden Stromverbraucher grundsätzlich profitieren, weil künftig weniger Erzeugungsanlagen kostenintensiv abgeregelt werden müssten.“ Nach Angaben der Bundesnetzagentur stieg die abgeregelte Leistung in Sachsen-Anhalt von 253 Gigawattstunden im Jahr 2020 auf 665 Gigawattstunden im Jahr 2023. Die Kosten für die Abregelung beliefen sich 2023 bundesweit auf 3,2 Milliarden Euro. Die Zahl der Elektroautos ist in Sachsen-Anhalt zuletzt beständig gestiegen. Zum 1. Oktober 2024 waren insgesamt 33.300 Fahrzeuge gemeldet, davon 18.676 reine Elektroautos und 14.041 Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid-Antrieb. Der Marktanteil belief sich auf 2,6 Prozent. Zum Vergleich: 2020 waren lediglich 2.589 Fahrzeuge gemeldet (Marktanteil: 0,2 Prozent). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Speicherförderung: Energieministerium stellt weitere 11 Mio. Euro für Unternehmen bereit

Für Investitionen sachsen-anhaltischer Unternehmen in Batteriespeicher stellt das Energieministerium weitere elf Millionen Euro zur Verfügung. Heute startet der zweite Förderaufruf im Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“. Gefördert werden Investitionen in stationäre, elektrochemische Speicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden für regenerativ erzeugten Strom inklusive erforderliches Batteriemanagementsystem sowie Speicher-Wechselrichter. Unternehmen können bis zum 21. März Förderanträge bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Unterstützt werden private und öffentliche Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, mit variierenden Fördersätzen je nach Betriebsgröße. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, mittlere bis zu 40 Prozent und große sowie öffentlich-rechtliche Antragsteller bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Vorhaben dürfen höchstens 200.000 Euro betragen; der maximale Zuschuss beträgt somit bis zu 100.000 Euro (für kleine Unternehmen). Gefördert werden können Investitionen, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen. Das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ richtet sich ausschließlich an Unternehmen und hat ein Volumen von insgesamt 22 Millionen Euro, das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Aus der ersten Förderrunde, die von Mitte Oktober bis Ende November 2024 lief, liegen 75 Anträge vor. Dahinter stehen Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 6,4 Millionen Euro. Auf dem Weg zur Klimaneutralität müssen fossile Energieträger wie Gas und Öl durch regenerative wie Wind und Sonne ersetzt werden. Da nicht immer Wind weht bzw. Sonne scheint, wenn Strom benötigt wird, braucht es u.a. Batteriespeicher, die erneuerbare Energie puffern können. Dazu sagt Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Unser Ziel ist es, regenerativ erzeugten Strom noch stärker in das Stromsystem zu integrieren, um so CO2-Emissionen zu verringern. Batteriespeicher bieten hier für die heimische Wirtschaft großes Potenzial sowie stärken darüber hinaus die Versorgungssicherheit unserer Unternehmen.“ Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden sich auf den Internetseiten der IB unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-stromspeicher. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme am einzelnen Netzbestandteil oder in einem kleinräumigen Gebiet (Quartier) gefördert. Hier geht es zu den Aufrufen Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058); Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.); Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme; Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen; Angewandte, projektbezogene Forschung und Studien (inkl. Machbarkeitsanalysen) zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschaft- und Geschäftsmodellen. Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche Unternehmen Unternehmen Öffentliche und private Forschungseinrichtungen Die Antragsberechtigung setzt den Sitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin voraus. Hinweis: Bei Investitionsmaßnahmen (Aufruf 3.1) sind die Anträge von den (späteren) Eigentümer:innen oder Betreiber:innen der geförderten Technik zu stellen. Der Verkauf, die Weitergabe oder eine sonstige Veräußerung der geförderten Anlagen ist für die Dauer der Zweckbindung nicht zulässig. Ausgeschlossen von der Antragsberechtigung sind Projektentwickler, Unternehmenskooperationen sowie natürliche Personen (mit Ausnahme solcher Personen, die selbständig ein Gewerbe oder ein Handwerk ausüben). Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Stromspeicher in Rheinland-Pfalz

Bau eines Batteriespeichers in Wittlich-Wengerohr, Ansiedlung weiterer Großspeicher, Anschaffung von kommunalen Speichern über die KIPKI-Förderung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Heute schon an morgen denken, Unternehmen sollten jetzt

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 1. November 2024 Heute schon an morgen denken, Unternehmen sollten jetzt Energieeffizienzprojekte anpacken Staatssekretär Thomas Wünsch und Partner der LENA weißen bei Energieeffizienzroadshow auf Unterstützungspakete hin Die zweite Station der Energieeffizienzroadshow der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) fand am 29. Oktober mit viel Rückenwind der Landesregierung im Landratsamt in Stendal statt. Wurden doch in den vergangenen Tagen mehre neue Förderprogramme für Unternehmen und Verwaltung veröffentlicht. Energiestaatsekretär Thomas Wünsch und der Hausherr, Landrat Patrick Puhlmann, stellten fest, dass sich die Altmark immer mehr zu einer Erneuerbaren Energieregion entwickelt. In diesem Zusammenhang bekräftigten sie, dass eine enge Wechselwirkung zwischen der Erzeugung Erneuerbaren Energien, der regionalen Nutzung und dem Bemühen der Unternehmen klimafreundlicher zu werden besteht. Doch jede Kilowattstunde, die erste gar nicht verbraucht wird ist auch für Unternehmen die günstigste. Denn nicht zuletzt tragen Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und zur Substitution fossiler Energieträger zur regionalen Wertschöpfung und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Deshalb lud die LENA gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stendal zur kompakten Veranstaltung „Energieeffizienzroadshow Sachsen-Anhalt“ ein, der etwa 30 Unternehmensvertreterinnen und - vertreter folgten. Unterstützung erhielt die LENA dabei von der Kreishandwerkerschaft Stendal und der IHK Magdeburg, die den Interessierten eine Übersicht der jeweiligen Informations- und Unterstützungsangebote präsentierten. Eine ganze Reihe von Fragen konnte Christian Ballerstedt von der Investitionsbank Sachsen- Anhalt beantworten, nachdem er die neuen Förderprogramme „Sachsen-Anhalt Energie“ sowie „Sachsen-Anhalt Stromspeicher“ umfassend vorstellte. Damit können Unternehmen für Ersatzinvestitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, energetische Gebäudesanierung, Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien sowie Stromspeicher bis zu 50 % Zuschuss erhalten. Alle Vorträge und Informationen zur Veranstaltung finden Sie in den kommenden Tagen unter www.lena.sachsen-anhalt.de. Auskünfte werden auch telefonisch unter 0391-5067-400 erteilt. Vor-Ort-Termine für eine Orientierungsberatung bietet die LENA den interessierten Unternehmen gern an.

89 Millionen Euro für neues Förderprogramm // Willingmann: „Öffizienz stärkt Zukunftsfähigkeit“

Kraftvoll für den Klimaschutz: Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann hat am heutigen Dienstag den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Zum Programmstart sagte Willingmann: „Wer auf Energieeffizienz setzt, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe: Entsprechende Investitionen reduzieren den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase und helfen dabei, Energiekosten zu sparen. Auch beim Klimaschutz sollte die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir daher unter anderem Kommunen, weitere Schulträger oder gemeinnützige Sportvereine bei ihren Investitionen in Energieeffizienz. Öffizienz stärkt Zukunftsfähigkeit!“ Durch das neue Förderprogramm soll die Energieeffizienz in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen verbessert, Energie eingespart und dadurch die Treibhausgas-Emissionen im Land gesenkt werden. In Frage kommen dafür u. a. Kitas, Schulen, Sportstätten, Schwimmbäder, Gebäude der öffentlichen Verwaltung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie kulturelle Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken oder Theater. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel an Fassaden, Dächern, Fenstern, Türen oder Heiz- und Kühlanlagen. Dies kann kombiniert werden mit • der Installation von Anlagen, die selbst genutzten Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, wie etwa Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen, • der Errichtung von Anlagen zur Speicherung der regenerativen Energie, die am Gebäudestandort erzeugt wird, • der Anbindung an energieeffiziente Fernwärme- oder Fernkältesysteme, • Investitionen in Dachbegrünung oder in die Sammlung und Nutzung von Regenwasser. Zuwendungsfähig sind zudem etwa die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Anträge stellen können u.a. Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Unternehmen, anerkannte Kita- und Schulträger, gemeinnützige Sport- oder Fördervereine sowie Träger von Kultureinrichtungen. Details zum neuen Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ sind auf den IB-Internetseiten unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz zu finden. Hintergrund: Um die Steigerung der Energieeffizienz in der heimischen Wirtschaft voranzubringen, hatte das Energieministerium im Juli 2024 das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ im Volumen von 42 Millionen Euro neu aufgelegt. Unterstützt werden kleine, mittlere und große Unternehmen u. a. bei der energieeffizienten Erneuerung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter technischer Anlagen sowie der Installation erneuerbarer Energiequellen für die Versorgung mit Strom und Wärme. Mitte Oktober 2024 ging zudem das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ an den Start. Unterstützt werden hierbei Investitionen von Unternehmen in Speicher für regenerativ erzeugten Strom. Das Programm soll die heimische Wirtschaft auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen und hat ein Gesamtvolumen von 22 Millionen Euro. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

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