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Lenkungswirkung von Endenergiepreisen im Verkehrssektor

Im Verkehrssektor besteht akuter klimapolitischer Handlungsbedarf. Diese Studie fokussiert auf die Lenkungswirkung staatlich bestimmter Energiepreisbestandteile. Mithilfe des am Öko-Institut entwickelten Modells TEMPS (Transport Emissions and Policy Scenarios) werden in vier Szenarien die Lenkungswirkungen von Energiepreisen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die deutliche Erhöhung der ⁠ CO2 ⁠- bzw. der Energiepreise in keiner der untersuchten Szenarien ausreicht, um die nationalen sektorspezifischen Klimaschutzziele bis 2030 oder die Klimaneutralität 2045 zu realisieren. Die Erhöhung des CO2-Preises oder die Anpassung der Energiebesteuerung wirken mittelfristig und setzen Anreize zur Verkehrsverlagerung und -vermeidung, insbesondere im Personenverkehr. Die (moderate) Anpassung der Stromsteuer hat von allen Szenarien und Sensitivitäten die kleinste Minderungswirkung. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2025.

Dekarbonisierung der Prozesswärme in der Industrie: Reformoptionen für die prozessbezogenen Entlastungsregelungen bei der Energie- und Stromsteuer

⁠ Prozesswärme ⁠ wird in sehr vielen industriellen Produktionsprozessen benötigt und basiert bislang dominiert vor allem auf fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle. Der industrielle Anlagenpark hat Potenzial zur Umstellung auf Direktelektrifizierung oder zur Umstellung auf Wasserstoff. Die bisherige Struktur der staatlich bestimmten Energiepreisbestandteile begünstigt den Einsatz fossiler Energieträger. Dieses Kurzpapier betrachtet mögliche Ansätze zum Abbau von Entlastungen für fossile Energieträger bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Prozesse und Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit ⁠ CO2 ⁠-neutraler Prozesstechnologien zu verbessern. Durch ergänzende Förderprogramme zur Dekarbonisierung kann in Summe eine mögliche Ausgestaltung belastungsneutral für die Wirtschaft gestaltet werden. Veröffentlicht in Climate Change | 19/2025.

Neue UBA-Studie: Rolle von Energiepreisen für den Klimaschutz

Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass die CO₂-Bepreisung allein nicht ausreichen wird, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Stattdessen ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der die Lenkungswirkung von Energiepreisen mit dem Ausbau öffentlicher Infrastrukturen und der Förderung von Klimaschutztechnologien kombiniert. Die deutschen Klimaziele können nur durch den kombinierten Einsatz verschiedener energie- und klimapolitischer Instrumente erreicht werden. Dies sind zentrale Ergebnisse einer neuen Studie, die das Öko-Institut zusammen mit dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung und Professor Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ vorgelegt hat. Die Studie untersucht mit Hilfe empirischer Daten und Modell-Analysen, wie sich die Energienachfrage bei steigenden Preisen verändert. Die Studie hebt hervor, dass Energie- und Strompreise sowie staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Netzentgelte erhebliches Potenzial bieten, Energieeinsparungen zu fördern und Treibhausgasemissionen zu senken. Besonders in den energieintensiven Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie können diese Maßnahmen eine signifikante Wirkung entfalten. Gleichzeitig betonen die Forschenden die Notwendigkeit, die negative Auswirkungen hoher Energiepreise auf einkommensschwache Haushalte abzumildern. Ein konkretes Beispiel aus der Studie verdeutlicht das Potenzial dieses Ansatzes: Wärmepumpen mit flexiblen Stromtarifen können wirtschaftlich konkurrenzfähig zu Erdgasheizungen sein. Für ein Einfamilienhaus liegen die jährlichen Gesamtkosten einer Wärmepumpe mit flexiblem Tarif bei 5.090 Euro, während eine Gas-Brennwert-Anlage mit 5.224 Euro zu Buche schlägt. Viele private Haushalte achten weniger auf die Gesamtkosten, sondern besonders auf die Anschaffungskosten der Heizungsanlage. Diese werden gegenüber zukünftigen Kosten im Betrieb häufig überbewertet. Das hat auch damit zu tun, dass Menschen oft kurzfristig handeln. Um den Markthochlauf von Wärmepumpen zu beschleunigen, empfiehlt die Studie eine Reihe politischer Maßnahmen, darunter die Senkung der Anschaffungskosten, eine einkommensgestaffelte Förderung und die kontinuierliche Beobachtung des Verhältnisses von Strom- und Gaspreisen. Denn ob sich eine Wärmepumpe im Vergleich zur Erdgasheizung wirklich lohnt, hängt nicht nur vom Strompreis, sondern auch vom Erdgaspreis ab. Im Falle einer ungünstigen Entwicklung sollte der Staat aktiv gegensteuern, z.B. durch niedrige Mehrwertsteuern für Strom mit flexiblen Stromtarifen. Die Forschenden kommen zu dem Schluss, dass effektiver ⁠ Klimaschutz ⁠ mehr erfordert als nur ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung. Sie empfehlen der Bundesregierung, verschiedene preisliche Hebel zu nutzen. So sollte die Ausgestaltung der staatlich bestimmten Bestandteile von Energie- und Strompreisen reformiert werden. Zu diesen Preisbestandteilen gehören beispielsweise Steuern und/ oder Netzentgelte. Flankierend sollte die Bundesregierung Infrastrukturen ausbauen und gezielte Hilfen für einkommensschwache Haushalte bereitstellen. Dieser umfassende Ansatz verspricht, die Klimaziele Deutschlands erreichbar zu machen und gleichzeitig soziale Härten zu vermeiden.

Der Einfluss von CO₂- und Energiepreisen auf Energieverbräuche in der Industrie

Die Studie soll den Beitrag von CO2- und Energiepreisen zum Klimaschutz in der Industrie ermitteln. Dazu wird ein gesamtwirtschaftliche Modell (PANTA RHEI) verwendet, das Energieverbrauch und Emissionen verschiedener Industriesektoren im Kontext der wirtschaftlichen Entwicklung abbildet. In PANTA RHEI werden verschiedene Szenarien modelliert.Bei mittleren Elastizitäten reicht eine Emissionsminderung von 20 Mt CO2 nicht aus, um das Sektorziel für die Industrie zu erreichen. Die Stellschrauben jenseits der CO2-Preise, insbesondere die staatlichen Komponenten der Strom- und Gaspreise für die Industrie, tragen nur begrenzt zur CO2-Minderung bei.Die begrenzten Effekte lassen sich mit den bestehenden, starken Pfadabhängigkeiten im Industriesektor erklären. Politische Maßnahmen und Investitionen in erste Anlagen können diese Hürden überwinden.

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

Zur Besteuerung von Wasserstoff und wasserstoffbasierten Energieprodukten im Rahmen der Energiesteuer

Der Verbrauch von Wasserstoff ist im Rahmen der Energiebesteuerung bisher nicht mit einem eigenständigen Steuersatz belegt. Das Gleiche gilt für die unter Verwendung von Wasserstoff hergestellten synthetischen Brennstoffe (im Folgenden vereinfachend: Derivate). Das führt jedoch nicht zu einer Freistellung von Wasserstoff und seinen Derivaten von der Energiebesteuerung. Vielmehr wird Wasserstoff grundsätzlich nach bestehenden, anderen Steuersätzen behandelt. Das vorliegende Papier geht im Einzelnen der Frage nach, in welchen Fällen, nach welchen Vorschriften und in welchem Umfang Wasserstoffnutzung der Energiebesteuerung unterliegt. Sowohl nach dem deutschen Recht als auch nach der Europäischen Richtlinie kommt es für die energiesteuerrechtliche Behandlung von Wasserstoff und Wasserstoff-Derivaten auf den jeweiligen Verwendungszweck an.

Die Lenkungswirkung von Endenergiepreisen zur Erreichung der Klimaschutzziele

Die Studie untersucht die klimapolitische Lenkungswirkung von Energie- und Strompreisen sowie staatlich bestimmter Preisbestandteile. Der Fokus liegt auf den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie.Bestehende Modellierungsansätze werden kritisch hinterfragt und in Bezug zu empirischen Energiepreiselastizitäten gesetzt.Diese Potenzialanalysen stützen den breiten Konsens, dass die Klima- und Energiewendeziele Deutschlands nur mit einem Mix aus energie- und klimapolitischen Instrumenten erreicht werden können. Der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur sowie Förderprogramme für einkommensschwache Haushalte flankieren die Lenkungswirkung von Energiepreisen und können diese verstärken.Neben flankierenden Instrumenten und Ansätzen sollten auch die Energie- und Strompreise selbst reformiert werden. Denn so lassen sich die klimapolitische Lenkungswirkung der Energie- und Strompreise deutlich erhöhen und Hemmnisse für den Klimaschutz abbauen.

Dekarbonisierung der Prozesswärme in der Industrie: Reformoptionen für die prozessbezogenen Entlastungsregelungen bei der Energie- und Stromsteuer

Prozesswärme wird in sehr vielen industriellen Produktionsprozessen benötigt und basiert bislang dominiert vor allem auf fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle. Der industrielle Anlagenpark hat Potenzial zur Umstellung auf Direktelektrifizierung oder zur Umstellung auf Wasserstoff. Die bisherige Struktur der staatlich bestimmten Energiepreisbestandteile begünstigt den Einsatz fossiler Energieträger. Dieses Kurzpapier betrachtet mögliche Ansätze zum Abbau von Entlastungen für fossile Energieträger bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Prozesse und Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit CO2-neutraler Prozesstechnologien zu verbessern. Durch ergänzende Förderprogramme zur Dekarbonisierung kann in Summe eine mögliche Ausgestaltung belastungsneutral für die Wirtschaft gestaltet werden.

Lenkungswirkung von Endenergiepreisen im Verkehrssektor

Im Verkehrssektor besteht akuter klimapolitischer Handlungsbedarf. Diese Studie fokussiert auf die Lenkungswirkung staatlich bestimmter Energiepreisbestandteile.Mithilfe des am Öko-Institut entwickelten Modells TEMPS (Transport Emissions and Policy Scenarios) werden in vier Szenarien die Lenkungswirkungen von Energiepreisen untersucht.Die Ergebnisse zeigen, dass die deutliche Erhöhung der CO2- bzw. der Energiepreise in keiner der untersuchten Szenarien ausreicht, um die nationalen sektorspezifischen Klimaschutzziele bis 2030 oder die Klimaneutralität 2045 zu realisieren. Die Erhöhung des CO2-Preises oder die Anpassung der Energiebesteuerung wirken mittelfristig und setzen Anreize zur Verkehrsverlagerung und -vermeidung, insbesondere im Personenverkehr. Die (moderate) Anpassung der Stromsteuer hat von allen Szenarien und Sensitivitäten die kleinste Minderungswirkung.

Ergebnisse der EnMK23: Bezahlbare Energiepreise, Ausbau der erneuerbaren Energien, faire Verteilung der Netzentgelte Frühjahrskonferenz in Merseburg: Energieminister werben für Absenkung der Stromsteuer und die Einführung eines Industriestrompreises Herbstkonferenz in Wernigerode: Beratungen über Industriestrompreis, Netzentgelte und Wärmewende Beschlüsse der Energieministerkonferenz 2023 in Sachsen-Anhalt

Deutschlands erste Energieministerkonferenz überhaupt hat 2023 in Sachsen-Anhalt stattgefunden. Zu ihr gehörten die beiden turnusmäßigen Tagungen im März in Merseburg (Saalekreis) und im September in Wernigerode (Landkreis Harz) sowie zwei Sondersitzungen in Berlin. Verhandelt wurde ein umfangreiches Spektrum an Themen rund um Energie. Jeweils zwei Tage lang waren die Energieministerinnen und -minister der Bundesländer in Merseburg und Wernigerode versammelt, um die wichtigen energiepolitischen Themen zu erörtern. Auch Bundesminister Robert Habeck, der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sowie Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber nahmen daran teil. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Vorhaben, die vom Energieministerium in Sachsen-Anhalt initiiert und von der Energieministerkonferenz 2023 auf den Weg gebracht wurden. Zudem finden Sie hier sämtliche Ergebnisprotokolle . Einigkeit herrschte vor allem bei den Überlegungen zu einem möglichen Industriestrompreis, weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie über eine gerechte Verteilung der Netzentgelte. Außerdem gab es Gespräche, wie sich Bürgerinnen und Bürger und Kommunen an den Erträgen aus großflächigen PV-Anlagen und Windparks beteiligen lassen. Ergebnisprotokolle der EnMK 2023 Ergebnisprotokoll der 1. EnMK vom 30. März 2023 Ergebnisprotokoll der 2. EnMK vom 28. September 2023 Erklärung des Gemeinsamen Treffens der drei Fachministerkonferenzen Energie - Umwelt – Wirtschaft im Juni 2023 in Berlin Eckpunkte einer erneuerbaren, energieeffizienten, resilienten, umwelt- und naturverträglichen und sicheren Energieversorgung

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