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Verifikation der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der der Kraft-Wärme-Kopplung (2011 - 2012)

Das Projekt "Verifikation der Vereinbarungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der der Kraft-Wärme-Kopplung (2011 - 2012)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.

Verifikation der Vereinbarungen zw. Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der dt. Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2010; Wirkungsanalyse und Identifizierung von Maßnahmen

Das Projekt "Verifikation der Vereinbarungen zw. Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der dt. Wirtschaft zur Klimavorsorge, zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2010; Wirkungsanalyse und Identifizierung von Maßnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Mit Schreiben vom 14. Juni 2007 hat die EU-KOM die im Energie- und Stromsteuergesetz verankerte Spitzenausgleichsregelung unter Auflagen bis zum 31.12.2012 genehmigt. Demnach ist eine Weiterführung der Sonderregelungen, die für die deutsche Wirtschaft gemäß Paragraph 55 EnergieStG bzw. Paragraph 10 StromStG Steuerentlastungen von jährlich ca. 2 Mrd. Euro sichert, vorerst bis zum 31.12.2009 und darüber hinaus stufenweise jährlich bis längstens zum 31.12.2012 zulässig, sofern unabhängige Prüfberichte eine im Notifizierungsbescheid benannte Zielerreichungsquote bei der Umsetzung der Klimavorsorgevereinbarung zwischen der Deutschen Wirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland (2000) bescheinigen. Detaillierte Regelungen zum nun notwendigen Bericht wurden Anfang 2009 im EnergieStG und im StromStG verankert. Der Bericht wird vereinbarungsgemäß zu 50 Prozent durch die deutsche Wirtschaft und zu 50 Prozent durch die Bundesregierung (BMU, BMWi, BMF) finanziert. Der finanzielle Anteil des BMF beschränkt sich jedoch lediglich auf den ersten Teilbericht über die Erfüllung der Emissionsziele, da der KWK-Teil keine Bewandnis in der Tätigkeit des BMF hat. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem, neben der im Jahr 2000 und 2003 getroffenen Vereinbarung über die Anfertigung eines Berichtes, Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Das Projekt "Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ÖKOTEC Energiemanagement GmbH durchgeführt. A) Ausgangslage Die aktuellen Ausnahmeregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz sind bei der EU-Kommission notifiziert. Die Ausnahmen wurden jedoch nur bis Ende 2012 unter Auflagen erteilt. Die umweltpolitische Gegenleistung der deutschen Industrie für die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen, d.h. die Klimavorsorgevereinbarung läuft am 31.12.2012 aus. Eine Neuregelung ist aus diesem Grund zwingend. Das Energiekonzept vom 28.09.2010 sieht deshalb vor, dass der im Rahmen der Energie- und Stromsteuer gewährte sogenannte Spitzenausgleich ab 2013 an gleichzeitig erbrachte, nachgewiesene Energieeinsparungen gekoppelt wird. B) Bedarf Der Bundesregierung liegen derzeit jedoch keine verlässlichen Aussagen über die Höhe von Energieeinsparungen vor, die von den Betrieben in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt und realistisch im Rahmen einer Neuregelung eingefordert werden können. BMF, BMWi, BMU, BMELV, BMVBS und BMI haben sich deshalb einvernehmlich darauf verständigt, dass zur Erkenntnisgewinnung wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist, die im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit durch die eigenverantwortliche Hinzuziehung von Gutachten bzw. Stellungnahmen durch die Ressorts erfolgen soll. Ziel ist hierbei, die jeweiligen Ergebnisse bis spätestens zum Ende der Sommerpause zu erhalten und unter den Ressorts auszutauschen.

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Das Projekt "Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EPROPLAN GmbH Beratende Ingenieure durchgeführt. A) Ausgangslage Die aktuellen Ausnahmeregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz sind bei der EU-Kommission notifiziert. Die Ausnahmen wurden jedoch nur bis Ende 2012 unter Auflagen erteilt. Die umweltpolitische Gegenleistung der deutschen Industrie für die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen, d.h. die Klimavorsorgevereinbarung läuft am 31.12.2012 aus. Eine Neuregelung ist aus diesem Grund zwingend. Das Energiekonzept vom 28.09.2010 sieht deshalb vor, dass der im Rahmen der Energie- und Stromsteuer gewährte sogenannte Spitzenausgleich ab 2013 an gleichzeitig erbrachte, nachgewiesene Energieeinsparungen gekoppelt wird. B) Bedarf Der Bundesregierung liegen derzeit jedoch keine verlässlichen Aussagen über die Höhe von Energieeinsparungen vor, die von den Betrieben in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt und realistisch im Rahmen einer Neuregelung eingefordert werden können. BMF, BMWi, BMU, BMELV, BMVBS und BMI haben sich deshalb einvernehmlich darauf verständigt, dass zur Erkenntnisgewinnung wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist, die im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit durch die eigenverantwortliche Hinzuziehung von Gutachten bzw. Stellungnahmen durch die Ressorts erfolgen soll. Ziel ist hierbei, die jeweiligen Ergebnisse bis spätestens zum Ende der Sommerpause zu erhalten und unter den Ressorts auszutauschen.

Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer

Das Projekt "Untersuchung von Energieeinsparpotentialen für ein Nachfolgemodell ab dem Jahr 2013 ff zu Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bei der Energie- und Stromsteuer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IREES GmbH - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien durchgeführt. A) Ausgangslage Die aktuellen Ausnahmeregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz sind bei der EU-Kommission notifiziert. Die Ausnahmen wurden jedoch nur bis Ende 2012 unter Auflagen erteilt. Die umweltpolitische Gegenleistung der deutschen Industrie für die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen, d.h. die Klimavorsorgevereinbarung läuft am 31.12.2012 aus. Eine Neuregelung ist aus diesem Grund zwingend. Das Energiekonzept vom 28.09.2010 sieht deshalb vor, dass der im Rahmen der Energie- und Stromsteuer gewährte sogenannte Spitzenausgleich ab 2013 an gleichzeitig erbrachte, nachgewiesene Energieeinsparungen gekoppelt wird. B) Bedarf Der Bundesregierung liegen derzeit jedoch keine verlässlichen Aussagen über die Höhe von Energieeinsparungen vor, die von den Betrieben in den Jahren 2013 bis 2020 erzielt und realistisch im Rahmen einer Neuregelung eingefordert werden können. BMF, BMWi, BMU, BMELV, BMVBS und BMI haben sich deshalb einvernehmlich darauf verständigt, dass zur Erkenntnisgewinnung wissenschaftliche Begleitung erforderlich ist, die im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit durch die eigenverantwortliche Hinzuziehung von Gutachten bzw. Stellungnahmen durch die Ressorts erfolgen soll. Ziel ist hierbei, die jeweiligen Ergebnisse bis spätestens zum Ende der Sommerpause zu erhalten und unter den Ressorts auszutauschen.

Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende

Das Projekt "Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.

Energiemanagementsysteme: Energieverbrauch in Unternehmen senken

Energiemanagementsysteme: Energieverbrauch in Unternehmen senken Mit Hilfe von Energiemanagementsystemen (EMS) können Unternehmen ihre Energieeffizienz steigern. Das schont das Klima und senkt Betriebskosten. Wie viele Unternehmen diese Chance bereits nutzen, was andere davon abhält, wie man die Quote steigern könnte und welche Energieeinsparungen sich damit erreichen ließen, zeigen die Ergebnisse eines Forschungsprojekts des Umweltbundesamtes. Über ein Energiemanagementsystem (EMS) verfügen 18 bis 23 Prozent aller Unternehmen. Bei Industrieunternehmen sind es 24 bis 28 Prozent, bei Unternehmen im Gewerbe, Handel, Dienstleistungs (GHD)-Sektor 6 bis 10 Prozent.  Der Anteil der Unternehmen mit EMS steigt mit der Unternehmensgröße. Ein Energieaudit haben 40 bis 50 Prozent aller Unternehmen durchgeführt: 54  bis 61 Prozent der Industrieunternehmen und 26 bis 37 Prozent der Unternehmen im GHD-Sektor. Der Anteil der Unternehmen mit dem europäischen Umweltmanagement ⁠ EMAS ⁠ (Eco-Management and Audit Scheme) liegt in Deutschland zwischen 6 und 12 Prozent. Dabei verfügen 5 bis 10 Prozent der Industrieunternehmen und 8 bis 13 Prozent der Unternehmen im GHD-Sektor über ein EMAS. 6 bis 11 Prozent aller Unternehmen verfügen über ein anderes Umweltmanagementsysteme (UMS) als EMAS : 9 bis 13 Prozent der Industrieunternehmen und 3 bis 8 Prozent der Unternehmen im GHD-Sektor. Auch im Falle der UMS steigt der Anteil der Unternehmen mit UMS mit der Zahl der Beschäftigten. Finanzielle Hemmnisse (Zugang zu Kapital), Aspekte der Informationsbeschaffung und Auswertung sowie mangelndes Bewusstsein und / oder Priorisierung seitens des Unternehmensmanagements sind die größten Barrieren für die Umsetzung von Energieeffizienz in Unternehmen. Die meisten Hürden werden in den frühen Phasen auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz identifiziert, wo Bewusstseinsbildung, Durchführung eines Audits und Einführung von EMS verortet werden können. Dabei spielen verhaltensbasierte Barrieren, die in der Regel unternehmensintern sind, eine große Rolle. Ökonomische Hemmnisse sind dagegen vor allem relevant, wenn es um die konkrete Planung und Umsetzung einer Maßnahme geht. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden auch Vorschläge für zielgruppenspezifische Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und große Unternehmen ausgearbeitet, mit denen sich die Verbreitung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen sowie deren Wirksamkeit steigern ließen. So wäre zum Beispiel eine Ausweitung von Informations- und Förderangeboten für die Zielgruppe der KMU eine erfolgversprechende Strategie, die Verbreitung von Energieaudits zu steigern. Durch eine stärkere Nutzung webbasierter Plattformen für eine schrittweise Implementierung  von Energiemanagementsystemen könnte ein niederschwelligerer Zugang zum Energiemanagement ermöglicht werden. Zur Steigerung der Wirksamkeit von Energieaudits und Energiemanagement- systemen können zwei Punkte wesentlich beitragen: Zum einen ist eine hohe Qualität der Audits sicherzustellen, sodass diese umfassend die wirtschaftlichen Einsparpotenziale in den Unternehmen identifizieren. Zum anderen ist die Umsetzungsrate der empfohlenen wirtschaftlichen Maßnahmen möglichst weitgehend zu steigern. Die im Rahmen der Förderstrategie für Energieeffizienz angedachte Vereinheitlichung der Förderlandschaft kann hier für KMU wirkungsvolle Anreize setzen, die Umsetzung von Maßnahmen zu steigern. Im Rahmen der Energiemanagementsysteme im Kontext der Besonderen Ausgleichsregelung und des Energie- Stromsteuergesetzes könnte aufgrund der vom Staat gewährten Vergünstigungen eine weitergehendere Gegenleistung der Unternehmen eingefordert werden: Identifizierung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen und Abschluss einer unternehmensindividuellen Vereinbarung über die Umsetzung von Maßnahmen. Berichterstattung über Energieeffizienzmaßnahmen, die infolge des Energiemanagementsystems umgesetzt wurden. Bei einer Steigerung der Wirkung von Energiemanagementsystemen um 50 Prozent und deren Verbreitung um 10 Prozent wurde für Industrie und Gewerbe zusammen eine Energieeinsparung von 10,5 Petajoule abgeschätzt. Dies entspricht 0,26 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs der Industrie oder 2,9 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Bei einer Steigerung der Wirkung von Energieaudits um 50 Prozent und deren Verbreitung um 10 Prozent wurde für Industrie und Gewerbe zusammen eine Energieeinsparung von 8,5 Petajoule abgeschätzt.

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