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Umweltgerechtigkeit 2021/2022 (Umweltaltlas)

Umweltgerechtigkeit in Berlin 2021/22 durch die Bewertung der Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, Grünversorgung, Thermische Belastung, Soziale Benachteiligung sowie der Darstellung der Integrierten Mehrfachbelastung, Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung sowie der Integrierten Mehrfachbelastung einschließlich des Kernindikators Soziale Benachteiligung und weiterer Ergänzungsindikatoren als "Berliner Umweltgerechtigkeitskarte".

Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) Verfahrensstand Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Welzow-Süd Aufstellungsbeschluss am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) am 07.05.2009 Freigabe der Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) am 01.04.2011 / 28.07.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG (a. F.) vom 01.09.2011 bis 30.11.2011 Erörterung vom 11. bis 14.09.2012 in Cottbus Satzungsbeschluss am 07.07.2014 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 30.03.2015 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 30.04.2015 In Kraft getreten am 16.07.2015 (öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 29 des Sächsischen Amtsblattes vom 16.07.2015, S. A383) Hinweis zum länderübergreifenden Verfahren Unter Beachtung der Planungshoheit beider Länder wurden zwei abgestimmte und koordinierte Braunkohlenplanverfahren mit integrierter Strategischer Umweltprüfung auf der Grundlage der §§ 12 bis 20 des Gesetzes zur Regional- und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung in Brandenburg bzw. gemäß § 4 Abs. 4 und 5 sowie § 6 und § 11 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Im Interesse einer engen Abstimmung und Verzahnung der beiden selbstständigen Planverfahren wurde am 6. Juli 2009 eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin und Brandenburg und dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien geschlossen. Damit wurde dem in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 3 ROG festgeschriebenen Gebot der Landes- bzw. Regionsgrenzen übergreifenden Abstimmung von Raumordnungsplänen entsprochen.

Fortschreibung Braunkohlenplan Tagebau Nochten (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Verfahrensstand Titel: Fortschreibung zum Braunkohlenplan Tagebau Nochten Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007 Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008 Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009 Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010 Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011 Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG vom 07.11.2011 bis 20.01.2012 Erörterung vom 11. bis 13.12.2012 in Schleife Beschlussfassung über die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Hinweise und Anregungen am 01.07.2013 Satzungsbeschluss am 01.10.2013 Genehmigung der Satzung durch die oberste Landesplanungs- und Raumordnungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium des Innern) am 05.03.2014 Beschluss über den Beitritt zum Genehmigungsbescheid vom 02.04.2014 In Kraft getreten am 15.05.2014 (Öffentliche Bekanntmachung im Amtlicher Anzeiger Nr. 20 des Sächsischen Amtsblattes vom 15.05.2014, S. 276)

Bebauungsplaene Wallerfangen/Dueren - An der Kerlinger Strasse Satzung

Bebauungsplaene und Umringe der Gemeinde Wallerfangen (Saarland), Ortsteil Dueren:Bebauungsplan "An der Kerlinger Strasse Satzung" der Gemeinde Wallerfangen, Ortsteil Dueren

Umweltgerechtigkeit 2013 (Umweltatlas)

Bewertung des Kernindikators Lärmbelastung innerhalb des Modellvorhabens "Umweltgerechtigkeit im Land Berlin".

Vorranggebiet Neubau Strasse

Ziel im Regionalplan, mit dem eine Trassensicherung für den Neubau von Straßen erfolgt. Damit soll eine Nutzung dieser Trassenbereiche, die eine künftige Realisierung ausschließen würde, vermieden werden. Datenherkunft -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Südwestsachsen, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 06.10.2011)

Vorrangtrasse Neubau Bundesstrasse (FEV)

Ziel im Regionalplan, mit dem eine Trassensicherung für den Neubau von Straßen erfolgt. Damit soll eine Nutzung dieser Trassenbereiche, die eine künftige Realisierung ausschließen würde, vermieden werden (nachrichtlich Übernahme der Daten aus dem Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr ,FEV). Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz/Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)

Vorbehaltsgebiet Neubau Staatsstrasse

Ziel im Regionalplan, mit dem eine Trassensicherung für den Neubau von Straßen erfolgt. Damit soll eine Nutzung dieser Trassenbereiche, die eine künftige Realisierung ausschließen würde, vermieden werden. Datenherkunft:-Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)

Vorbehaltsgebiet Neubau Bundesstrasse

Ziel im Regionalplan, mit dem eine Trassensicherung für den Neubau von Straßen erfolgt. Damit soll eine Nutzung dieser Trassenbereiche, die eine künftige Realisierung ausschließen würde, vermieden werden. Datenherkunft -Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)

Vorranggebiet Neubau Bundesstrasse

Ziel im Regionalplan, mit dem eine Trassensicherung für den Neubau von Straßen erfolgt. Damit soll eine Nutzung dieser Trassenbereiche, die eine künftige Realisierung ausschließen würde, vermieden werden. Datenherkunft:- Planungsverband Region Chemnitz mit rechtlicher Grundlage Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge, Fortschreibung (Stand 31.07.2008)

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