Deutsche Strukturpolitik Verschiedene Regionen unterscheiden sich nicht allein durch geographische Gegebenheiten, sondern auch durch ihre Wirtschaftsstruktur. Strukturpolitik zielt darauf ab, überall in Deutschland gute wirtschaftliche Bedingungen und gleiche Entwicklungschancen für alle zu schaffen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) sollten strukturpolitische Maßnahmen allerdings auch verstärkt Umwelt- und Klimaaspek Wirtschaftliche Merkmale einer Region prägen deren Charakter und das Leben ihrer Einwohner*innen. So gibt es Regionen mit einer Konzentration auf eine Branche (z. B. Chemieindustrie in Ludwigshafen, Automobilindustrie in Schwaben), während in anderen Regionen eine Vielzahl von Branchen und Unternehmenstypen angesiedelt ist. Auch die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, für die Arbeitnehmer*innen gesucht werden, die Abdeckung mit schnellem Internet, die Entfernung zu medizinischer Versorgung oder die Luft- und Wasserqualität haben Einfluss auf die Lebensqualität in den einzelnen Regionen. Zentrales Leitbild der deutschen Raumordnungspolitik ist laut Raumordnungsgesetz die "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" . Dieser Anspruch lässt sich aus dem Grundgesetz ( Artikel 72 Absatz 2 GG ) herleiten. Das bedeutet aber nicht, dass die bestehenden Lebensverhältnisse überall gleich sein müssen. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erstmals in Deutschland erfasst Im Sommer 2024 veröffentlichte die Bundesregierung ihren ersten Gleichwertigkeitsbericht . Der Bericht stellt die regional unterschiedlichen Lebensumstände in Deutschland dar und wertet verschiedene Indikatoren aus, die Aspekte der Lebensqualität messen, wie etwa die Arbeitslosenquote oder die Lebenserwartung. Zudem wurden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Menschen befragt, wie sie ihre persönliche Lebenssituation einschätzen. Die deutsche Strukturpolitik versucht mit Hilfe politischer Maßnahmen, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erreichen. Das Ziel ist, überall in Deutschland gute wirtschaftliche Bedingungen und gleiche Entwicklungschancen für alle Bürger*innen zu schaffen. Eine wichtige politische Maßnahme ist das Gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen (GFS) , das rund 20 einzelne Förderprogramme bündelt. Der Fokus liegt hierbei auf strukturschwachen Regionen, die mithilfe von Indikatoren für ihrer Wirtschaftssituation und existierende Infrastruktur identifiziert werden. Mehr Förderung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit Im Jahr 2022 wurde die GRW reformiert und die Förderung erweitert. Vor der Reform stand die Schaffung von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt. Mit der Reform sind zusätzliche Kriterien wie die Nachhaltigkeitstransformation und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen hinzugekommen. Nun können im Rahmen der Strukturförderung auch Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz, wie die Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien oder die Umgestaltung bereits genutzter statt der Erschließung unbebauter Flächen, gefördert werden. Unternehmen, die in Umwelt- und Klimaschutz investieren, können seit der Reform mehr Förderung erhalten ohne zwingend neue Arbeitsplätze zu schaffen. Des Weiteren kann über die reformierte GRW die regionale Daseinsvorsorge gefördert werden, wenn sie zur regionalen Wirtschaftsstruktur beiträgt. Somit können zum Beispiel ländliche Regionen sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitskräfte attraktiver werden. Strukturförderung sollte künftig ökologische Aspekte einbeziehen Eines der wichtigsten Programme in der GFS ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) . Der GRW kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie auch im Grundgesetz ( Artikel 91a Absatz 1 GG ) verankert ist als Aufgabe, bei der der Bund die Länder unterstützen soll. Das Ziel der GRW ist es, Unternehmen zu fördern und Infrastruktur, die wirtschaftlich genutzt wird, auszubauen, um so Anreize für Ansiedlung von Unternehmen zu schaffen. Mit diesen Anreizen sollen Regionen attraktiv für Unternehmen werden, die wiederum Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen. Bislang orientiert sich Strukturpolitik in Deutschland an Indikatoren, die Entwicklungen in der Vergangenheit beschreiben. Zum Beispiel werden für die Identifizierung von strukturschwachen Regionen Indikatoren verwendet, die zeigen, wie sich die Arbeitsplatzsituation in den letzten Jahren entwickelt hat. Gleichzeitig wissen wir, dass in Zukunft große Veränderungen auf uns zukommen: Zum einen spüren wir bereits jetzt die Auswirkungen des Klimawandels und einer immer älter werdenden Gesellschaft. Zum anderen werden wir uns und unsere Lebensweise verändern müssen, wenn wir den drei großen ökologischen Krisen (Verschmutzung, Klimawandel , und Artenverlust) begegnen wollen. Es stellt sich daher die Frage, wie eine Strukturpolitik aussehen müsste, um diese Veränderungen aktiv anzugehen. Ein solcher Ansatz wird vorausschauende Strukturpolitik genannt. In einem Vorhaben am Umweltbundesamt wird zurzeit erarbeitet, wie genau eine vorausschauende Strukturpolitik in Deutschland aussehen könnte.
Die Bundesregierung hat 2024 erstmalig einen Gleichwertigkeitsbericht veröffentlicht. Der Bericht enthält eine umfassende Analyse des Stands und der Entwicklung der Lebensbedingungen vor Ort auf Basis von Indikatoren auf Ebene der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte ebenso wie Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und einem Überblick über die regionale Mittelverteilung der Förderprogramme, die im Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen enthalten sind.
Unter Federführung des Landes Sachsen-Anhalt haben die Innenministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg‑Vorpommern, Sachsen und Thüringen sowie die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport heute eine gemeinsame Handreichung zum Thema „Rechtsextremistisch genutzte Immobilien in Ostdeutschland“ veröffentlicht. Neben einem Lagebild zur Situation in den ostdeutschen Bundesländern enthält die Broschüre Handlungsempfehlungen, die sich sowohl an Verantwortungsträger in den Kommunen als auch an private Immobilienbesitzer richten. In Ostdeutschland sind rechtsextremistisch genutzte Immobilien überproportional stark verbreitet. 61 Prozent der bundesweit 210 rechtsextremistisch genutzten Immobilien befanden sich im Jahr 2022 in den Bundesländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin. Um die Nutzung von Immobilien für rechtsextremistische Zwecke einzudämmen, hatten sich die Innenminister der ostdeutschen Länder und der ehemalige Innensenator von Berlin bereits im September 2020 im Rahmen der Sicherheitskooperation Ost darauf verständigt, den länderübergreifenden Austausch der Verfassungsschutzbehörden zu diesem Themenkomplex zu intensivieren. Zu diesem Zweck wurde eine aus Vertretern der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der ostdeutschen Bundesländer bestehende Arbeitsgruppe eingerichtet, die auch die neue Handreichung erarbeitet hat. Kommunen und Immobilienbesitzer finden in der Broschüre Hilfestellungen und Anregungen für Maßnahmen, die geeignet sein können, die Nutzung von Immobilien zu rechtextremistischen Zwecken einzudämmen oder Versuche von Rechtsextremisten, Immobilien zu solchen Zwecken zu erwerben, erfolgreich zu verhindern. Die in der Publikation aufgezeigten Best-Practice-Beispiele zeigen, dass der demokratische Rechtsstaat den Bestrebungen seiner Feinde, für den Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung neue Räume und Ressourcen zu erschließen, keineswegs machtlos gegenübersteht. Dr. Tamara Zieschang, Ministerin für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt: „Für die Landesregierung hat der Kampf gegen den Rechtsextremismus höchste Priorität. Dazu gehört auch die Eindämmung des Immobilienerwerbs. Um ein weiteres Ausbreiten rechtsextremistisch genutzter Immobilien zu verhindern, muss der Staat alle rechtlich zulässigen Maßnahmen konsequent anwenden. Neben den Sicherheitsbehörden kommt dabei auch den Verantwortungsträgern in den Kommunen eine wichtige Schlüsselrolle zu, geeignete Maßnahmen zu nutzen, um den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie zu erschweren. Die vorliegende Broschüre soll die Kommunen bei dieser Tätigkeit unterstützen.“ Iris Spranger , Senatorin für Inneres und Sport des Landes Berlin: „In Berlin gibt es zurzeit wenig Immobilien, die von Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten genutzt werden. Mit dieser Broschüre erhalten unsere Behörden und potenzielle Vermieter nun ein Kompendium an die Hand, das sie in die Lage versetzt, weitere Anmietungen oder den Erwerb von Immobilien durch Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten zu verhindern. Wir senden damit aus der Bundeshauptstadt ein deutliches Signal, dass wir dem Rechtsextremismus auch im eigentlichen Wortsinn keinen Raum für Hass und Hetze geben wollen. Über zielführende rechtsstaatliche Handlungsoptionen und Möglichkeiten klärt diese informative Broschüre auf. Sie soll ebenso Behörden und Zivilgesellschaft für dieses Thema sensibilisieren.“ Michael Stübgen , Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg: „Extremisten sind immer auf der Suche nach Gebäuden und Grundstücken. Dort planen und koordinieren sie ihre Aktivitäten. Ebenso schulen sie Szeneangehörige. Und sie veranstalten Konzerte mit rechtsextremistischen Bands. Dabei kommt es immer wieder zu Straftaten. Solche Immobilien mit strategischer Szene-Bedeutung müssen im Sinne der wehrhaften Demokratie beobachtet und wo immer es geht dem Zugriff von Extremisten entzogen werden. Die vorliegende Handreichung dient diesem Zweck und damit dem Schutz unserer Freiheit.“ Christian Pegel , Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg‑Vorpommern: „Der Rechtsextremismus ist weiterhin leider die mit absolutem Abstand größte Gefahr für unsere Gesellschaft. Und rechtsextremistische Bestrebungen sind äußerst facettenreich. Umso entscheidender ist es, diese einzudämmen und Maßnahmen zu ergreifen, um strategisch dagegen vorzugehen. Immobilien spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie als Rückzugs-, Schulungs- und Veranstaltungsräume für die Szene dienen. Folglich ist eine gemeinsame Aufgabe, zu informieren, zu sensibilisieren und den Kommunen im Umgang mit rechtsextremistischem Immobilienerwerb die passenden Instrumente an die Hand zu geben.“ Armin Schuster , Sächsischer Staatsminister des Innern: „Der Immobilienbesitz ist nicht nur ein Statussymbol, sondern wegen der bei Veranstaltungen erzielten Einnahmen auch fester Bestandteil eines szeneinternen Finanz- und Wirtschaftskreislaufs. Mit unserem Expertennetzwerk wollen wir im Freistaat Sachsen diesem Treiben im wahrsten Sinne des Wortes einen Riegel vorschieben. Mit entsprechenden Maßnahmen werden Innenministerium, Landesdirektion, Landesamt für Verfassungsschutz und Polizei mit den betroffenen Kommunen diesen Rechtsextremisten immer wieder Nadelstiche versetzen. Es soll ihnen so schwer wie möglich gemacht werden, Immobilien zu erwerben oder verfassungsfeindliche Veranstaltungen auszurichten. Wir senden damit das Signal: ihr seid bei uns nicht willkommen!“ Georg Maier , Thüringer Minister für Inneres und Kommunales: „Szeneimmobilien dienen Extremisten als Rückzugsräume und als Anker ihrer politischen Vernetzung. Oft werden sie auch genutzt, um demonstrativ einen Platz im öffentlichen Raum zu beanspruchen. Beides können demokratische Gemeinwesen nicht akzeptieren: Es gehört zu den Kernaufgaben einer wehrhaften Demokratie, frühzeitig vor der Etablierung derartiger Strukturen zu warnen und politischen Entscheidungsträgern vor Ort die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen die Etablierung solcher extremistischen Strukturen vorgehen zu können. Extremisten verhalten sich dabei oft geschickt, indem sie ihre Anliegen zu verschleiern versuchen und gar in der Rolle als Kümmerer vor Ort oder als scheinbar finanzkräftiger Investor gerade in strukturschwächeren Regionen auftreten. Die vorliegende Publikation gibt der Öffentlichkeit nicht nur notwendige Informationen an die Hand, um mit Szeneimmobilien umzugehen. Sie eröffnet auch ein Format, um miteinander über rechtsstaatliche Gegenstrategien ins Gespräch zu kommen.“ Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden: lsaurl.de/Immobilien Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) Umwelt- und Klimaschutz sind trotz vielfältiger Krisen weiterhin wichtig Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV). Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden. Die Folgen der Klimakrise, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind, machen den Menschen in Deutschland große Sorgen. So nehmen 85 Prozent der Befragten bereits sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels in Form von anhaltender Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren wahr. Entsprechend hoch ist der Stellenwert von Anpassungs- und Schutzmaßnahmen: Gut zwei Drittel der Befragten sehen es etwa als sehr wichtig an, Wälder zu Mischwäldern umzubauen, die gegen Trockenheit robust sind. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die Klimafolgen ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die vergangenen Jahre zeigen sehr deutlich: Die Wetterextreme nehmen zu – mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und auch auf die Gesundheit der Menschen. Das zwingt uns, vorzusorgen und uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen und uns zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung schützen. Mit dem Nationalen Hitzeschutzplan, der Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz gibt es drei weitere Bausteine, die uns helfen, die negativen Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt zu mildern." Bei den umweltpolitischen Handlungsbedarfen steht für die Befragten das Thema Plastikmüll ganz oben auf der Liste: Eine große Mehrheit von 75 Prozent hält die Verringerung von Plastikmülleinträgen in die Natur für eine zentrale Aufgabe der Politik. 72 Prozent der Befragten finden es zudem sehr wichtig, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, also Rohstoffe und Güter stärker wiederzuverwerten und eine lange Produktnutzung zu fördern. Dazu Steffi Lemke: „Gegen die weltweite Plastikvermüllung wollen wir international bis 2024 ein rechtlich verbindliches Abkommen erreichen. National habe ich bereits ein Gesetz vorgestellt, das überflüssige Verpackungen vermeiden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen stärken soll - unter anderem durch verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und ein größeres Mehrwegangebot für To-Go-Verpackungen.“ Beim Schwerpunktthema der Studie, dem umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Befragten dieses Ziel unterstützt. Dazu sagt UBA -Präsident Dirk Messner: „Es ist enorm wichtig, dass eine so deutliche Mehrheit den ökologischen Wirtschaftsumbau grundsätzlich befürwortet. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist unerlässlich, wenn wir die Klimaschutzziele einhalten und unseren Beitrag dazu leisten wollen, einen gefährlichen Klimawandel jenseits der Zwei-Grad-Grenze zu verhindern." Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Unsicherheit , Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervorruft. So befürchten drei Viertel der Befragten, dass die ökologische Transformation die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland vergrößert. Rund 40 Prozent haben Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus der Wirtschaft. „Der ökologische Wirtschaftsumbau muss sozialverträglich erfolgen, wenn wir die Menschen auf dem Weg dorthin nicht verlieren wollen“, sagt Dirk Messner. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, die CO2 -Bepreisung durch ein Klimageld sozial auszugestalten oder auch berufliche Perspektiven für Menschen aus unteren Einkommensgruppen und aus strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Wir müssen deutlicher machen, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Job-Maschine werden kann." Die Befragungsergebnisse unterstreichen dies: Jeweils mehr als 80 Prozent der Befragten sind dafür, dass der Staat stark betroffene Regionen beim Umbau zu einer umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaft unterstützt und erforderliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Dirk Messner: „Den Umbau sollte der Staat auch aus ökonomischen Gründen forcieren. Je länger wir die notwendigen Maßnahmen hinauszögern, umso mehr wächst die Gefahr, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten weiter sinkt, etwa bei der Elektromobilität oder bei den erneuerbaren Energien." Die Umweltbewusstseinsstudie erhebt im Auftrag des BMUV und des UBA seit 1996 alle zwei Jahre repräsentative Daten über umweltbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in Deutschland. Für die aktuelle Studie wurde im Sommer 2022 eine repräsentative Befragung bei 2.073 Bürger*innen ab 14 Jahren online durchgeführt. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor. Mit der Feldarbeit war das forsa Institut beauftragt.
Bild: Kreuzung auf freiem Feld (C) V. Jorch Mit dem Bundeswettbewerb unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz strukturschwache Regionen dabei, ihre eigenen Potenziale stärker zu nutzen. Damit wird der Bundeswettbewerb strukturschwachen Regionen dabei helfen, durch eine stärkere regionale Wirtschaftsdynamik regionale Disparitäten abzubauen und Beiträge zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten. Zudem unterstützt er die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie . Ein begrenzter Anteil der Mittel des Wettbewerbs steht auch für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen zur Verfügung. Damit können beispielsweise Ansätze für eine präventive regionale Strukturpolitik und Begleitung von Transformationsprozessen verfolgt werden. „Zukunft Region“ ist Bestandteil des 2020 eingerichteten „Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen“ (GFS) . Thematische Förderaufrufe eröffnen regionale Entwicklungsperspektiven Konzeptionell ist der Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ als ein umsetzungsorientierter Bottom-up-Ansatz angelegt. Als zweistufiger Prozess zielt er in der ersten Phase auf eine stärkere Vernetzung und Kooperation der regionalen Akteure ab, die in einer anschließenden zweiten Stufe in die Umsetzung praxisorientierter Projekte für die wirtschaftliche Entwicklung der Region mündet. Mit der Umsetzungsorientierung sollen konkrete Projekte auf den Weg gebracht werden, die einen erkennbaren Beitrag für die regionale Wirtschaft leisten, mit denen die Vernetzung stabilisiert und mit denen aus den Netzwerken nachhaltige Strukturen für die Zeit nach dem Auslaufen der Förderung entwickelt werden. Für die Durchführung des Bundeswettbewerbs werden Förderaufrufe zu übergeordneten Themen veröffentlicht. Der aktuelle zweite Förderaufruf folgt dem Oberthema „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“. Mit dem Förderaufruf werden Regionen bei der Weiterentwicklung von bestehenden bzw. dem Aufbau von neuen regionalen Wertschöpfungsketten und der Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation unterstützt. Antragsskizzen für die zweite Wettbewerbsrunde können bis zum 24.05.2024 um 15:00 Uhr (Ausschlussfrist) für die Entwicklungs- und die Umsetzungsphase über das Portal positron:s eingereicht werden. Die eingegangenen Skizzen werden durch eine Jury bewertet. Die Jury setzt sich aus Experten:innen aus der Wissenschaft, Wirtschaft, Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung, den kommunalen Spitzenverbänden und Gewerkschaften zusammen. Quelle: BMWK
Bild: Der Domplatz von Erfurt mit Marktständen, von lapping auf Pixabay Das Studierendenprojekt „Regionale Ernährungsnetzwerke Erfurt – Erfurt is(s)t regional“, das die Themen regionale Ernährung und Raumplanung miteinander verknüpft, wurde durch Prof. Dr. Antje Matern von der Fachhochschule Erfurt organisiert. Einen Einstieg in die Thematik erhielten die Studierenden durch einen Input von Nadine Pannicke-Prochnow (UBA) und Veronika Jorch (UBA) vom Stadt-Land-Plus Querschnittsvorhaben am 27.Oktober 2023. Dabei wurden den Studierenden Einblicke in aktuelle Arbeiten des UBA zu regionalen Ernährungssystemen sowie konkrete Ansätze und Ergebnisse der Stadt-Land-Plus-Vorhaben ReProLa, WERTvoll, VoCo, OLGA, KOPOS und NACHWUCHS vermittelt. Ein weiterer Input und Begleitung während der Bearbeitungsphase wurde durch Frank Mittelstädt, Agenda-2030-Koordinator der Stadtverwaltung Erfurt geleistet. Mithilfe der Inputs und ergänzenden Materialien erarbeiteten die Studierenden vier Kleinprojekte unter dem Motto „Regionale Ernährungsnetzwerke Erfurt – Erfurt is(s)t regional“. Während der dreimonatigen Projektzeit besuchten die Studierenden auch die Metropolregion Nürnberg, in der sie Einblicke in das Verbundvorhaben ReProLa erhielten. Weitere Gespräche mit verschiedenen Akteur:innen der regionalen Ernährungs- und Lebensmittelbranche in Erfurt folgten. Die Kleinprojekte wurden am 7.2.2024 an der Hochschule Erfurt in einer Abschlusspräsentation vorgestellt. Zu den Gästen zählten auch das thüringische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und Mitarbeitende der Großküche eines Erfurter Altenpflegeheimes, die für eines der Studierendenprojekte interviewt worden sind und sich nun von den Ergebnissen für ihre Arbeit inspirieren lassen wollten. Die Präsentationen begannen mit einer allgemeinen Einführung in das Thema regionale Ernährung, bei dem positive sowie negative Aspekte aufgezeigt wurden und auch die Frage gestellt wurde, was die richtige Definition für regionale Ernährung ist. Die Studierenden hatten sich geeinigt, dass jedes Teilprojekt die Definition selbst festlegt, da für unterschiedliche Produkte und Themenaspekte unterschiedliche Definitionen realistisch sind. Die Möglichkeit der Ernährungssouveränität der Stadt Erfurt wurde im ersten Teilprojekt thematisiert. Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten und um das Thema greifbar zu machen, fokussierten sich die Studierenden ausschließlich auf das Stadtgebiet. Mit Karten und Diagrammen stellten sie dar, wie eine stadtinterne Versorgung mit Obst und Gemüse aussehen könnte. Dafür müsste auf erheblichen Flächenanteilen von Getreideanbau auf Obst- und Gemüseanbau umgestellt werden. Dass das grundsätzlich möglich ist, zeigt sich anhand der Tatsache, dass bereits vor der politischen Wende 1990 auf einem Großteil der Flächen Obst und Gemüse produziert wurde. Im zweiten Teilprojekt ging es um ZFarming, abgekürzt für zero-acreage farming, d.h. Landwirtschaft in, an und auf Gebäuden, d.h. ohne die Nutzung von herkömmlichen Acker- oder Freiflächen. Diese innovativen Ansätzen für Dachgärten und vertikalen Farmen sind platzsparend, aber nicht immer nachhaltig aufgrund des Verbrauchs anderer Ressourcen wie Wasser oder Energie. Gleichzeitig sahen die Studierenden Potenziale für die Schulung des Ernährungsbewusstseins in der Bevölkerung und eine Erhöhung der lokalen und verbrauchsnahen Produktion von Blattgemüse durch ZFarming-Ansätze. Um die Wertschöpfung im Bäckereihandwerk mit Fokus auf Brot ging es im dritten Teilprojekt. Die Studierenden hatten mittels Interviews mit Betrieben herausgefunden, dass Regionalität und Bio seitens der Betreibe zwar gewünscht sei, aber die Organisation und dahinterstehende Logistik, z.B. durch Mindestbestellmengen und hohe Transaktionskosten, eine Umsetzung oft unattraktiv machen. Eine Bündelung bzw. Pooling verschiedener Produkte von vielen kleinen Herstellern könnten den Such-, Vergleichs-, und Bestellaufwand verringern und praktikabler machen. Gleichzeitig rücken diese Bestrebungen aufgrund anderer Probleme in der Branche, wie hohem Preisdruck und Fachkräftemangel, oftmals in den Hintergrund. Die Gemeinschaftsverpflegung gilt als guter Hebel für mehr gesunde und nachhaltige Ernährung, wie auch in der Ernährungsstrategie der Bunderegierung aufgeführt. Um wirklich nachhaltige Produkte zu erlangen, wurde im vierten Teilprojekt Regionalität mit Bio und Saisonalität verbunden. Die Studierenden fokussierten sich auf die Großküchen von Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern, da Ansätze für die Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen in Erfurt schon etabliert oder auf dem Weg sind. Die Studierenden identifizierten den geringen Kostensatz für die Verpflegung in den Zieleinrichtungen als größten Hinderungsgrund für den Bezug von nachhaltigen Produkten. Ein Lösungsansatz, um die höheren Preise für nachhaltige Ausgangsprodukte decken zu können, waren Kosteneinsparung, bspw. durch die Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Das Gesamtfazit der Studierenden war sehr optimistisch. Insgesamt sind in der Region Erfurt bislang die Netzwerke für regionale und nachhaltige Ernährung noch wenig ausgereift, sodass der erste Schritt meist die Suche der relevanten Akteur:innen und deren Vernetzung ist. Grundsätzlich stellt in vielen Teilen Ostdeutschlands und strukturschwachen Regionen das Zusammenbringen von Akteur:innen und das Schaffen von Netzwerken und Strukturen eine der größten Herausforderungen für die Bereitung regionaler Ernährungssysteme dar. Im Vergleich dazu ist in den westlichen Bundesländern und strukturstarken Regionen in Deutschland der hohe Flächennutzungsdruck und die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen die größte Herausforderung für eine regionale Ernährung. Die Ergebnisse der vier Studierendenprojekte sind hier zusammengefasst: Einführung des Themas durch die Studierenden Ernährungssouveränität ZFarming Wertschöpfungsketten Gemeinschaftsverpflegung Im Rahmen der Querschnittsaufgabe Verstetigung und Transfer werden vom Querschnittsvorhaben Optionen für einen weiteren Austausch zwischen Fachhochschule, UBA und Stadt diskutiert und geprüft. Dabei wird auch erwogen, ähnliche Transferaktivitäten mit anderen Fachhochschulen anzustoßen.
Quelle: Rat für nachhaltige Entwicklung (RNE) Es will einfach nicht klappen, mit der Wende im Verkehr: 1990 emittierte der Sektor in Deutschland 163 Millionen Tonnen CO2 oder äquivalente Klimagase. 2019, das Jahr vor der Pandemie, waren es 164 Millionen Tonnen. „Wir reden von Klimaneutralität, aber die Zahlen im Verkehrssektor sprechen eine andere Sprache“, sagte Werner Schnappauf, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) zur Eröffnung des parlamentarischen Abends „Stadt. Land. Mobilität?“ Ende Mai in Berlin. Doch Nichtstun ist künftig keine Option mehr. „Gesunde Ökosysteme und eine reiche Artenvielfalt sind die Grundlage für das Überleben der Menschheit“, formuliert der IPCC in seinem jüngsten Sachstandsbericht zum Klimawandel. Deutschland hat sich deshalb ein Klimaschutzgesetz gegeben, das strikte Klimaziele bis 2030 vorschreibt: Der Verkehrssektor darf dann nur noch 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent ausstoßen. Und 2045, in 23 Jahren, will Deutschland nur noch so viel Treibhausgase emittieren, wie es an anderer Stelle wieder bindet, etwa durch Aufwuchs von Wäldern. Auch der Verkehr muss also klimaneutral werden. Dazu kommt der gesellschaftliche Druck. Markus Lewe, Oberbürgermeister der Stadt Münster, Mitglied des RNE und Präsident des Deutschen Städtetages, formulierte es so: „Der Protest von der Straße, Fridays for Future und ähnliche, muss jetzt in eine geordnete Governance überführt werden. Das ist auch eine Überlebensfrage der Demokratie.“ Der RNE hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit 25 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern im Rahmen des Dialogs Nachhaltige Stadt einen Appell mit sechs zentralen Empfehlungen veröffentlicht, was jetzt zu tun ist, um die Mobilitätswende zu schaffen. Viele der Punkte kamen in Berlin zur Sprache, sie sind hier nachzulesen. Markus Lewe: Planungsprozesse verschlanken Der parlamentarische Abend baute nun auf den Appell und einem gemeinsamen Dialogprozess mit den Landkreisen seit Anfang 2022 auf. Das Ziel: Die Kommunen mit anderen staatlichen Ebenen besser ins Gespräch bringen – deshalb waren nicht nur Vertreter*innen aus Städten und Landkreisen gekommen, sondern auch Bundestagsabgeordnete und Vertreter*innen der Bundesregierung. Wie also kann es gelingen, die nötigen Änderungen schnell voranzubringen? Ein zentraler Punkt, der immer wieder angeführt wurde: Die gesamte Governance in Deutschland ist noch nicht auf den Wandel eingestellt – „weder auf Bundes-, noch auf Landes- noch auf kommunaler Ebene“, so Lewe. Gerichte müssten deshalb besser ausgestattet werden, um über Klagen gegen wichtige Projekte schneller zu entscheiden, die Verwaltungen müssten agiler werden, Planungsprozesse radikal verschlankt werden. Als Beispiel nannte Lewe die Güterzugstrecke Münster-Warstein, die seine Stadt und umliegende Landkreise seit 2006 für den Personenverkehr reaktivieren wollen – ein Projekt, das sich immer wieder verzögert. Olaf Gericke, Landrat des an Münster angrenzenden Landkreises Warendorf und Mitglied des Präsidiums des Deutschen Landkreistages, forderte, Klagewege zu verkürzen. Es sei ein hohes Gut und Ausdruck eines modernen Staates, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeiten hätten, gegen staatliche Entscheidungen vor Gericht ziehen zu können. „Wir haben aber der Frage, staatliche Entscheidungen zu hinterfragen, so viel Raum gegeben, dass Entscheidungen nun sehr viel länger dauern“, sagte Gericke. Er fragte, ob es wirklich nötig sei, dass alle Entscheidungen in die letzte Instanz gingen. Der zweite Punkt, der viel Raum einnahm: Kommunen müssen nicht nur finanziell besser ausgestattet werden, sie brauchen auch bessere Gesetze der Bundesebene. „Wir wollen ein modernes Verkehrsrecht für die Mobilitätswende. Dazu brauchen wir eine stärkere Ausrichtung auf Klimaschutz, auf Verkehrssicherheit, auf Lebensqualität, auf die Attraktivität der Städte und mehr Entscheidungsspielraum der Kommunen“, sagte Andreas Grund, Bürgermeister von Neustrelitz und Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Mehr Beinfreiheit für die Kommunen forderten gleich mehrere Bürgermeister. Claudia Kalisch: Fördermittel vereinfachen Konkret könnte das etwa eine Änderung der Straßenverkehrsverordnung bringen. Die macht es derzeit beispielsweise kompliziert, Fahrradstraßen anzulegen. Städte und Kommunen wollen selbst darüber entscheiden, ob sie autofreie Innenstädte einrichten und fordern, selbst über die Höhe von Parkgebühren oder Bußgeldern entscheiden zu dürfen, um Projekte zur Verkehrswende auch selbst finanzieren zu können. Zuletzt forderten mehr als hundert Kommunen – so auch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister des vom RNE organisierten Dialogs „Nachhaltige Stadt“ – auf Initiative des Deutschen Städtetags und Agora Verkehrswende, Kommunen das Recht einzuräumen, auf ihren Gebieten frei entscheiden zu können, wo sie überall Tempo 30 einrichten wollen – auch stadtweit, wenn sie das für angemessen halten. Klaus Bonhoff, Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten im Bundesverkehrsministerium, bekräftigte die Haltung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), der sich offen für eine solche Regelung zeigt. Die Liste der weiter angesprochenen Punkte ist lang: So warnten einige Bürgermeister und Bürgermeisterinnen vor Personalmangel in der Verwaltung, gerade im technischen Bereich oder zur Planung von Projekten für die Verkehrswende. Auch das verzögere den Wandel. Alex Maier, Oberbürgermeister von Göppingen, forderte, Planung und Umsetzung besser zu zentralisieren, ohne den Kommunen selbst die Entscheidungshoheit zu nehmen. Auch die Förderlandschaft des Bundes beklagten einige als zu zerfahren. „Bitte keine Fördermittel mehr“, sagte Claudia Kalisch, die Oberbürgermeisterin von Lüneburg. Sie forderte den Bund auf, Projekte entweder durchzufinanzieren oder einfachere Programme aufzulegen. Es würden zu viele Gelder zum Fördermittelmanagement verbraucht, die besser genutzt werden könnten, um Dinge umzusetzen, sagt sie. Andere Teilnehmende sprechen davon, dass die Anträge zu aufwändig seien, oft förderten verschiedene Ministerien ähnliche Vorhaben, statt die Gelder stringenter zu bündeln. Förderhöhen seien zu niedrig, die Zeiträume zu kurz, der Eigenanteil der Kommunen zu hoch – was dazu führt, dass ausgerechnet strukturschwache Regionen wenig profitieren, die weder Personal für die Anträge noch genug Mittel für den Eigenanteil haben. Boris Palmer: „Infrastruktur first“ ist keine Lösung Nicht zuletzt fürchteten einige Teilnehmende, dass das Neun-Euro-Ticket seine Wirkung verfehlen könnte – weil dadurch Gelder für andere wichtige Verkehrsprojekte für eine bessere Infrastruktur im ÖPNV nicht mehr vorhanden sein könnten. Außerdem könnte es im Herbst, nach Ende des Tickets, ein böses Erwachen geben, wenn aufgrund der steigenden Inflation öffentlicher Nahverkehr auf einmal teurer sei als zuvor. Bonhoff widersprach hier: Das Ticket sei eine Folge des russischen Kriegs in der Ukraine, das Menschen dazu animieren soll, das Auto stehen zu lassen – seine Wirkung werde genau analysiert. Auch der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer war in Sachen Neun-Euro-Ticket anderer Meinung. Er forderte, die Kommunen viel mehr mit kostenlosem Nahverkehr experimentieren zu lassen. „Ich denke nicht, dass wir mit ‚Infrastruktur first‘ zum Ziel kommen“, sagte er – und gab zu bedenken: „Schienen, die bis heute nicht geplant sind, gehen bis 2030 auch nicht in Betrieb.“ In Tübingen seien seit 2018 die Busse in der gesamten Stadt samstags immer kostenlos. Das bringe an diesem Tag 30 Prozent mehr Fahrgäste, so Palmer – insgesamt eine halbe Million mehr im Jahr. Dafür verzichte die Stadt auf 200.000 Euro an Einnahmen. „Ich finde keine andere Möglichkeit, wie man so günstig so viele zusätzliche Fahrgäste gewinnen kann“, sagte Palmer. Was bleibt von dem Abend? Der Druck für Änderungen sei so groß wie nie, sagte Lewe. Das dürfte, auch im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben zur CO2-Reduktion, in diesem Jahrzehnt für viel Bewegung sorgen. „Es ist ernst. Und wir haben keine Zeit zu verlieren“, so Schnappauf. Darin waren sich alle einig. Mehr zum Thema „Nachhaltige Entwicklung in Stadt und Land“ finden Sie hier . Wie kann die Mobilitätswende in Stadt und Land schnell vorangebracht werden?
Das zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministerium zählende Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet eine neue Außenstelle an zwei Standorten im Mitteldeutschen Revier, in Borna (Sachsen) und in Merseburg (Sachsen-Anhalt), ein. An diesen beiden neuen Standorten werden künftig Aufgaben nach dem neuen Sorgfaltspflichtengesetz wahrgenommen. Das Sorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 und definiert, welche Pflichten Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten haben und wie sie diesen in ihren Lieferketten nachkommen müssen. Die Schaffung zweier neuer Standorte im Mitteldeutschen Revier ist ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung der Zusage der Bundesregierung, bis 2029 5.000 neue Arbeitsplätze in den strukturschwachen Regionen zu schaffen. Ziel ist es, den Aufbau beider neuer Standorte zum 1. Januar 2023, d.h. zum Inkrafttreten des Sorgfaltspflichtengesetzes, abzuschließen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu: „Die zwei neuen Standorte in Borna und Merseburg sind ein starkes Bekenntnis für das Mitteldeutsche Revier und für die Menschen vor Ort! Wir lösen als Bundesregierung unser Versprechen ein, die vom Strukturwandel betroffenen Kohleregionen aktiv zu unterstützen. Und wir geben damit zugleich Impulse für die Ansiedlung weiterer Unternehmen und den Start weiterer Projekte in der Region.“ Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Die Ansiedlung der neuen BAFA-Außenstelle in Borna ist ein starkes Signal für die Stadt und das Mitteldeutsche Revier. Die Bundesbehörde schafft hochwertige Arbeitsplätze und stärkt damit die gesamte Region. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis des Bundes an die hier lebenden Menschen und gleichzeitig ein weiterer Mosaikstein, damit der Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier ein Erfolg wird. Ich freue mich sehr, dass nach dem gelungenen Aufbau der BAFA-Außenstelle in Weißwasser nun ein zweiter Standort in Sachsen entstehen wird.“ Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff erklärte: „Die Akzeptanz der Energiewende und der Erfolg des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier hängen entscheidend davon ab, wie es uns gelingt, neue und zukunftsträchtige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Mit den beiden BAFA-Standorten in Merseburg und Borna haben wir hier einen weiteren wichtigen Schritt in diese Richtung getan. Dafür bin ich dem Bund dankbar. Auch weiterhin brauchen wir Verlässlichkeit, d. h. die konsequente Einhaltung und Umsetzung des ‚Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen.“ Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Parlamentarischer Staatssekretär Marco Wanderwitz, sagte hierzu: „Die Ansiedlung von Behördenstandorten in Ostdeutschland ist und bleibt für mich ein wichtiges Anliegen. Vieles haben wir in den vergangenen Jahren erreicht, aber natürlich müssen wir am Ball bleiben. Mit den zwei neuen BAFA Standorten in Borna und Merseburg haben wir insgesamt 28 neue Behördenansiedlungen seit 2018 durchgesetzt. Diese gute Entwicklung müssen wir weiter vorantreiben.“ BAFA-Präsident Torsten Safarik: „Mit Borna und Merseburg wird das BAFA zusätzlich zum bestehenden Standort in Weißwasser / Oberlausitz insgesamt über drei Standorte in ehemaligen Kohleregionen in den Neuen Bundesländern verfügen. An den zwei neuen Standorten werden wir mit unseren künftigen Kolleginnen und Kollegen das neue Sorgfaltspflichtengesetz effizient und schlank umsetzen. Dabei bauen wir auf unsere breite Erfahrung im Bereich der Außenwirtschaft und Wirtschaftsförderung auf. Mit unserer Arbeit stärken wir die Unternehmen in Deutschland und tragen dazu bei, den Schutz der Menschenrechte weltweit zu verbessern.“ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Logo REGION.innovativ Quelle: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-16-Bekanntmachung-REGIONinnovativ.html In der dritten Förderrunde des BMBF-Programms REGION.innovativ steht das Thema „Regionale Faktoren für Innovation und Wandel erforschen – Gesellschaftliche Innovationsfähigkeit stärken“ im Fokus. Innovationen sind treibende Kräfte des Wohlstands und tragen zu einer hohen Lebensqualität in Deutschland bei. Die Voraussetzungen für erfolgreiche Innovationsprozesse sind allerdings regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Mit der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen um. Ziel ist es, die regional vorhandenen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationspotenziale zu unterstützen und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar zu machen. Damit leistet „Innovation & Strukturwandel“ einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Es dient zugleich der Umsetzung der Ziele aus der Hightech-Strategie 2025, mit der die Bundesregierung die großen gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland angeht. Mit der Fördermaßnahme REGION.innovativ werden im Rahmen der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ ausgewählte Themenschwerpunkte, die für strukturschwache Regionen von besonderer Bedeutung sind, gefördert. Mit dieser Richtlinie wird der dritte Themenschwerpunkt ausgeschrieben. Wandel durch Innovation anstoßen Im Fokus dieser Fördermaßnahme steht die Frage, wie sich komplexe Innovationszusammenhänge auf regionaler Ebene darstellen und wie insbesondere strukturschwache Regionen durch Innovationen Wandel anstoßen und erfolgreich gestalten können. Innovationsfähigkeit wird bisher primär aus einer ökonomischen Perspektive diskutiert. Dies gilt gleichermaßen für die Kriterien, mit denen die regionale Innovationsfähigkeit bemessen wird, wie auch für die Erklärungsansätze für unterschiedliche regionale Innovationsleistungen. Strukturschwache Regionen sind demnach durch eine geringere Wirtschaftsleistung und ein geringeres Innovationsniveau gekennzeichnet. Das räumliche Muster dieser strukturschwachen Regionen einerseits und strukturstarker Regionen, in denen sich ein Großteil der gemessenen Innovationsleistung konzentriert, andererseits, bewegt sich dabei über die Zeit nur sehr langsam. Angesichts sich verändernder wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen in den Regionen und komplexer werdender Innovationsprozesse ist ein umfassenderes Verständnis der regionalen Innovationsfähigkeit erforderlich. Insbesondere die sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung kann hierzu wertvolle Beiträge liefern. Weitere Informationen Link zur BMBF Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ Link zur Bekanntmachung bei BMBF.de
Symbolbild Innovation Quelle: BMBF (gekürzt) 17.05.2021 - 29.10.2021 Bekanntmachung Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von Regionen Vom 17. Mai 2021 1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Förderziel und Zuwendungszweck Ein wirkungsvoller Transfer von Ideen, Wissen und Technologien zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ist ein wesentlicher Treiber eines innovationsbasierten, regionalen Strukturwandels. Denn die Grundlage für Innovationen und damit Wertschöpfungspotenziale liegt oft in neuen Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Forschung. Hochschulen – Universitäten wie Fachhochschulen – und Forschungseinrichtungen sind vor diesem Hintergrund von herausragender Bedeutung für die regionale Entwicklung. Ihre Leistungsfähigkeit in Forschung und Entwicklung (FuE) ist ein Standortfaktor, der für etablierte Unternehmen ebenso wie für Start-ups zunehmend an Bedeutung gewinnt. Gerade in strukturschwachen Regionen gehen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen maßgebliche Impulse für den Erfolg der regionalen Wirtschaft, den Transfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie den Auf- und Ausbau von Netzwerken und Clustern aus. Das Potenzial der Hochschulen und Forschungseinrichtungen für einen gelingenden Transfer wird jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Zwar haben sich in vielen strukturschwachen Regionen leistungsfähige Forschungsprofile entwickelt, die wesentliche Innovationsimpulse für die Ausrichtung der regionalen Wirtschaft auf neue Wertschöpfung geben könnten. Doch mangelt es häufig an inhaltlich zielgerichteten und methodisch effektiven Transferkonzepten. Eine Zusammenarbeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit regionalen Partnern findet oft nur punktuell statt, klassische Transferformate treffen nicht die spezifischen Bedarfe der überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Transferthemen orientieren sich zu wenig an den besonderen Herausforderungen und Chancen des regionalen Strukturwandels. Erschwerend kommt in strukturschwachen Regionen hinzu, dass potenzielle Transferpartner aus dem wirtschaftlichen, aber auch gesellschaftlichen und öffentlichen Bereich oft weniger aufgeschlossen gegenüber Forschung und Innovation sind. Gerade in Zeiten immer kürzerer Innovationszyklen und komplexer Problemstellungen ist eine enge Interaktion zwischen den Forschungs- und Anwendungspartnern und die gemeinsame Suche nach geeigneten Lösungsansätzen jedoch unerlässlich. Hier setzt die Förderrichtlinie „T!Raum“ an. Ziel ist es, Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei zu unterstützen, diese Herausforderungen gemeinsam mit regionalen Forschungs- und Anwendungspartnern zu meistern, indem sie auf experimentelle Weise spezifische Formate für den Wissens-, Ideen- und Technologietransfer entwickeln und erproben und so neue Innovationspfade eröffnen. Dabei sind nicht nur die regionalspezifischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, sondern auch die jeweiligen Bedarfe der verschiedenen Innovationsfelder. So erfordern mathematisch-naturwissenschaftliche Gebiete womöglich andere Herangehensweisen im Transfer als geistes- und sozialwissenschaftliche Themen oder Fragen der Kreativwirtschaft. Gefordert sind daher Transferkonzepte, die passfähig sowohl zum Thema als auch zu den spezifischen Herausforderungen, Rahmenbedingungen und potenziellen Anwendungspartnern in der Region sind. Dafür müssen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ausgetretene Pfade verlassen und neue Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Disziplinen und Branchen, zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Anbietern und Produzenten schaffen. Mit der Förderrichtlinie „T!Raum“ sollen daher mittel- bis langfristig neue themenspezifische Transferkonzepte ermöglicht und die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Mitgestalter und Treiber zukunftsweisender Innovationsfelder in strukturschwachen Regionen gestärkt werden. Der Maßnahme liegt dabei ein breites Transferverständnis zugrunde: Transfer zielt sowohl auf technologische als auch soziale Neuerungen, d. h. es geht um den Transfer in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, aber auch um den Transfer in neue soziale Praktiken, neue Formen der Organisation oder der Wissensvermittlung. Ziele der Maßnahme sind im Einzelnen, dass die Dynamik von regionalen Innovationsprozessen in profilgebenden regionalen Zukunftsthemen erhöht und damit der Strukturwandel in der Region unterstützt wird; neues Wissen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen schneller bei regionalen Partnern, u. a. Unternehmen, gesellschaftlichen oder öffentlichen Einrichtungen zur Anwendung gebracht und dort auf innovative und neue Wertschöpfung schaffende Weise verwertet wird; die für den Transfer erforderlichen Methodenkompetenzen, Infrastrukturen und Ressourcen in der Region, insbesondere bei den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, dauerhaft auf- und ausgebaut werden; Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit ihren regionalen Partnern Transferaktivitäten kontinuierlich reflektieren und auf zukünftige gemeinsame Herausforderungen und Innovationspotenziale ausrichten; eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Region entsteht und sich die Durchlässigkeit zwischen den Bereichen erhöht. Zur Erreichung der oben genannten Ziele wird die Entwicklung und Umsetzung von „Transferraum-Initiativen“ in strukturschwachen Regionen Deutschlands über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert. Ein Transferraum ist nicht als physischer Ort zu verstehen, sondern als konzeptioneller Rahmen, der sich aus einer Vielzahl an Projekten zusammensetzt. Ausgangspunkt bilden initiale Partnerschaften von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gegebenenfalls weiteren Partnern, die sich dynamisch weiterentwickeln. Es sollen neue Partner in den Transferraum eintreten, diesen aber auch wieder verlassen können. Gefördert werden themenspezifische Transferräume, die von leistungsfähigen Forschungsschwerpunkten der regionalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen maßgeblich initiiert werden und sich für die jeweilige Region zukunftsweisenden Innovationsthemen widmen. Aufgrund der oben beschriebenen Rolle der Hochschulen in den strukturschwachen Regionen sollte die Federführung bei ihnen liegen. Gemeinsam mit regionalen und gegebenenfalls ausgewählten überregionalen Partnern sollen neue Konzepte für forschungsbasierten Transfer entwickelt, erprobt und etabliert werden und der Transfer durch eine experimentelle Herangehensweise eine neue Qualität erreichen. Abhängig vom jeweils bestehenden Ausgangsniveau sollen durch die Transferräume die bestehenden Transferaktivitäten substantiell weiterentwickelt, neu ausgerichtet und unterschiedliche Transferformate konzeptionell zusammengeführt werden. Mit der Maßnahme „T!Raum“ wird das Angebot unterbreitet, völlig neuartige und unkonventionelle Ansätze zu entwickeln, zu testen und in die Anwendung zu bringen. Dabei können sie sich sowohl auf Forschungsbereiche beziehen, in denen Transferaktivitäten bisher gar nicht oder nur vereinzelt durchgeführt werden, als auch auf solche, die bereits intensiv in Transferaktivitäten eingebunden sind. Wichtig ist jedoch, dass die neu zu entwickelnden Transferformate einen deutlichen Fortschritt im Transfer im jeweiligen Forschungsbereich erzielen können. Die entstehenden Transferräume sollen von einer offenen Innovations- und Wagniskultur geprägt sein und sich durch Dynamik und Weitsicht auszeichnen. Dies erfordert eine hohe Kompetenz der Partner in Forschung und Transfer verbunden mit der Bereitschaft, sich auf neue Partner einzulassen und neue Wege in der Zusammenarbeit zu beschreiten. So sollen Transferformate etabliert werden, die den Bedarf der Transferpartner in strukturschwachen Regionen treffen und die Reichweite sowie den Erfolg der Zusammenarbeit erhöhen. Die Transferräume sollen sich zu sichtbaren Anlaufstellen für Forschung und Innovation im jeweiligen Themenfeld in der Region und darüber hinaus entwickeln. Zugleich sollen die Transferräume durch Kooperationen mit ausgewählten überregionalen Partnern neue Innovationsimpulse in die Region bringen. Die Themen der Transferräume sollen einen hohen Forschungsgehalt aufweisen und so ausgerichtet sein, dass sie aktuell wie auch längerfristig einen deutlichen Mehrwert für Innovationskraft und Wertschöpfung in der Region bieten können. Die Förderung ist grundsätzlich offen für alle Themen und Technologien. Die Themen der Transferräume können das gesamte Spektrum von Innovationen, d. h. sowohl technologische wie auch soziale und organisatorische Innovationen, umfassen. Bevorzugt werden Themen, die sich mit den aktuellen großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie sie beispielsweise in der Hightech-Strategie 2025 beschrieben werden, sowie den Anforderungen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen und damit den regionalen Strukturwandel in zukunftsfähige Richtungen lenken können. 1.2 Rechtsgrundlagen Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage der Artikel 18, 25 Absatz 2, Artikel 26 bis 29 sowie Artikel 31 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie). Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen im Sinne der De-minimis-Beihilfen-Verordnung der EU-Kommission gewährt. 2 Gegenstand der Förderung 2.1 Entwicklung und Umsetzung von Transferräumen Auf Grundlage eines thematisch fokussierten, gesamthaften Transferkonzepts wird die Entwicklung und Umsetzung von „Transferräumen“ gefördert. Mit dem Transferkonzept entwerfen die Förderinteressenten die thematische und konzeptionelle Vision für den Transferraum sowie die strategischen, strukturell-inhaltlichen und organisatorischen Entwicklungslinien, die umgesetzt werden sollen. Im Transferkonzept sollen Transferpotenziale dargestellt, Wege und Ideen für innovative Transferformate vorgedacht und Transferaktivitäten systematisch zusammengeführt werden. Im Laufe der Förderung wird das Transferkonzept von den Partnern des Transferraums kontinuierlich fortgeschrieben, regelmäßig reflektiert, falls erforderlich angepasst und durch konkrete Projekte getestet und umgesetzt. Eine Förderung für Projekte kann erstmalig beantragt werden, nachdem das initiale Transferkonzept in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurde (siehe Nummer 7 zum Verfahren ). Strukturell besteht der Transferraum aus einem Bereich des Managements und der konzeptionellen Entwicklung (im Folgenden „Lenkungsbereich“) sowie aus einem Bereich der Durchführung von Transferaktivitäten in unterschiedlichen Formaten (im Folgenden „Werkstattbereich“). Lenkungsbereich Der Transferraum erfordert den Aufbau eines leistungsfähigen Lenkungsbereichs, d. h. von Strukturen, Prozessen und Kompetenzen für ein professionelles Management. Diese Aufgaben übernehmen zunächst die initialen Partner des Transferraums. Der Lenkungsbereich ist für die inhaltliche Ausrichtung des Transferraums sowie die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von passenden Transferformaten verantwortlich. Dies erfordert erstens, dass der Lenkungsbereich strategisch-analytische Aufgaben wahrnimmt, wie beispielsweise die Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts des Transferraums. Dabei sollen die Transferpotenziale und -bedarfe in der Region kontinuierlich eruiert und Kontakte zu potenziellen Transferpartnern geknüpft und gepflegt werden. In diesem Zusammenhang kann auch eine sichtbare Transferanlaufstelle im Transferraum installiert werden. Zudem sollen von Beginn an Perspektiven für eine Fortführung des Transferraums über die Förderung hinaus erarbeitet und hierfür frühzeitig Finanzierungs- und Steuerungsmodelle entwickelt werden. Zweitens ist es Aufgabe des Lenkungsbereichs, Transferformate strukturell und inhaltlich (weiter) zu entwickeln, (neu) auszurichten oder zusammenzuführen. Die Umsetzung der verschiedenen Transferformate soll eng begleitet, methodisch unterstützt und der Erfolg fortlaufend überprüft werden. Hierzu können kompetenzstärkende Aktivitäten, wie beispielsweise externe Beratung und Coaching, durchgeführt werden, insbesondere zu Transferorganisation und -methoden. Zudem soll der Lenkungsbereich geeignete Methoden und Prozesse etablieren, die ein Monitoring der Transferraumaktivitäten anhand quantitativer und qualitativer Zielindikatoren ermöglichen. Die Ergebnisse des Monitorings sollen kontinuierlich in das Transferkonzept zurückfließen und als Grundlage für ein Nach- oder Umsteuern der Aktivitäten des Transferraums dienen. Als dritte Aufgabe obliegt dem Lenkungsbereich die operative Steuerung des Transferraums, in die Aktivitäten fallen wie beispielsweise Organisation und Management der Transferräume, Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation. Alle genannten Tätigkeiten sind in Einzel- oder Verbundprojekten förderfähig, siehe hierzu Nummer 5 . Von den Partnern und gegebenenfalls Gremien des Lenkungsbereichs wird erwartet, dass sie die Entwicklung und Nutzung des Transferraums in einer Partnerschaft auf Augenhöhe beabsichtigen und betreiben. Weitere Partner aus der Region sollen in geeigneter Weise, z. B. in Form begleitender Beiräte, in Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse des Lenkungsbereichs einbezogen werden. Insgesamt soll die Zusammenarbeit im Transferraum über gut ineinandergreifende Gremien und Prozesse organisiert werden. Rechtliche Fragen der Zusammenarbeit im Transferraum sowie unterschiedliche Rollen und Aufgaben von Partnern, die kontinuierlich oder punktuell im Transferraum und an Transferformaten mitwirken, müssen im Lenkungsbereich geklärt werden. Werkstattbereich Abgleitet aus dem Transferkonzept des Transferraums soll im Werkstattbereich ein Portfolio an Transferformaten umgesetzt werden. In allen Transferformaten soll ein intensiver Austausch zwischen Wissenschaft und Anwendungspartnern gelebt werden, der die gemeinsame Anwendung von Wissen und die Entwicklung innovativer Lösungen befördert. In ihrer Kombination sollen die Transferformate geeignet sein, die regionalen Anwendungspartner im Themenfeld des Transferraums bei einer zukunftsfähigen Ausrichtung ihrer Innovationstätigkeit zu unterstützen. Dies kann abhängig von den regionalen und thematischen Voraussetzungen ganz unterschiedliche Formate des Transfers erfordern. Gefördert wird ein breites Spektrum an Transferaktivitäten, die einen engen Forschungsbezug aufweisen. Denkbar sind im Innovationsfeld des Transferraums demnach neben anwendungsorientierten FuE-Vorhaben auch Projekte, die von kurzer Laufzeit sind oder bereits ein hohes Technology-Readiness-Level (TRL) haben, folglich eine zeitnahe Verwertungsperspektive aufweisen. Weiterhin können im Werkstattbereich beispielsweise Projekte zur Entwicklung von Organisations- und Prozessinnovationen oder transferunterstützende oder -begleitende Aktivitäten gefördert werden, z. B. die Durchführung von Veranstaltungen und Workshops. Darüber hinaus sind auch der Aufbau von Innovationslaboren oder kompetenzstärkende Aktivitäten (z. B. Coaching und externe Beratung zu Transfer- und Innovationsprozessen) und Projekte zur Stärkung eines Transfers über Köpfe denkbar. Alle genannten Tätigkeiten sind in Einzel- oder Verbundprojekten förderfähig, siehe hierzu Nummer 5 . 2.2 Wissenschaftliche Begleitforschung Die Förderung der Transferräume soll wissenschaftlich begleitet werden. Es werden ein oder mehrere wissenschaftliche Begleitvorhaben als Zuwendung gefördert, die das Thema „Transfer“ wissenschaftlich und mit empirischen Ansätzen, die über die Maßnahme „T!Raum“ hinausgehen, beleuchten. Durch die Begleitforschung soll die Wissensbasis zu grundlegenden Fragen des Wissens-, Ideen- und Technologietransfers sowie zu innovativen Förderansätzen (experimentelle Designs, flexible Förderansätze u. a.) in strukturschwachen Regionen erweitert werden. Die Analysen und Aufbereitungen aus der Begleitforschung sollen nicht nur die geförderten Transferräume umfassen, sondern auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus anderen Kontexten einschließen. Es sollen jeweils aktuell relevante und innovative Fragestellungen bearbeitet und dadurch auch förderpolitische Diskussionen bereichert werden. Neben einem zentralen Begleitforschungsprojekt können daher eigenständige Vorhaben mit innovativen wissenschaftlichen Fragestellungen zu einzelnen Aspekten des Transfers gefördert werden. Erkenntnisse aus der zentralen Begleitforschung sollen kontinuierlich in die Steuerung der Maßnahme und Begleitung der geförderten Transferräume einfließen. Hierbei ist eine enge Abstimmung mit den begleitenden Aktivitäten des durch den Zuwendungsgeber beauftragten Projektträgers sowie der beauftragten Agentur für Fachkommunikation erforderlich. Um eine enge Anbindung der Begleitforschung an die Transferräume zu ermöglichen, wird erwartet, dass ein Beitrag zur Vernetzung der Initiativen geleistet wird. Die zentrale Begleitforschung umfasst daher neben den Forschungsaktivitäten folgende weitere Aufgaben: wissenschaftliche Reflektion und Synthese der Erkenntnisse aus den geförderten Transferräumen; fortlaufende Unterstützung von Lernprozessen der Transferräume; inhaltliche und organisatorische Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen Veranstaltungen zur Vernetzung und Austausch der geförderten Vorhaben untereinander sowie mit relevanten Fachkreisen. So sind jährlich Statusseminare mit allen Transferräumen durchzuführen; um den Beitrag der Transferräume zu einem nachhaltigen Strukturwandel nachvollziehbar zu machen, soll die Begleitforschung zusammen mit den Transferräumen geeignete quantitative und/oder qualitative Indikatoren/Kenngrößen zur Wirkungsmessung ausarbeiten und damit eine fundierte Basis für die Wirkungsevaluation der Fördermaßnahme schaffen. Die Richtlinie „T!Raum“ zielt auf eine mittel- bis langfristige Förderung ab. Daher sollte der Gesamtprojektplan für die zentrale Begleitforschung einen Zeitraum von bis zu neun Jahren umfassen ( siehe auch die Nummern 5 und 7.2 ). 3 Weitere Informationen Weitere Informationen, insb. zum Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger sowie zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zu Art und Umfang sowie Höhe der Zuwendung, zu sonstigen Zuwendungsbestimmungenund und zum Verfahren finden Sie auf der Seite des BMBF . Zentrale Ansprechpartnerin, insbesondere für Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, ist Dr. Anja Gorka, Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich GTI – GTI 7, Zimmerstraße 26 – 27, 10969 Berlin E-Mail: ptj-transferraum@fz-juelich.de
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