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Notwendigkeit der Testung von Biozidprodukten und deren Eluaten im Rahmen der Zulassung mit dem Ziel einer adäquaten Umweltbewertung von Stoffgemischen - Erweiterung der Datenbasis für Holzschutzmittel

Das Projekt "Notwendigkeit der Testung von Biozidprodukten und deren Eluaten im Rahmen der Zulassung mit dem Ziel einer adäquaten Umweltbewertung von Stoffgemischen - Erweiterung der Datenbasis für Holzschutzmittel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. Biozid-Produkte unterliegen EU-weit einer Zulassungspflicht, d.h. sie dürfen nur dann in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie von der Zulassungsstelle zugelassen worden sind bzw. unter bestimmte Übergangsfristen fallen. Das Zulassungsverfahren ist in zwei Schritte gegliedert. Im ersten Schritt, dem Wirkstoffverfahren, erfolgt die Umweltprüfung aller Wirkstoffe auf EU-Ebene, mit dem Ziel, über die Aufnahme in den Anhang I bzw. IA der Richtlinie 98/8 EG zu entscheiden. Im Rahmen dieser Prüfung müssen auch Daten für eine repräsentative Beispielformulierung und Beispielanwendung des jeweiligen Wirkstoffes vorgelegt werden. In einem zweiten Schritt wird dann auf nationaler Ebene über die Zulassung von Biozid-Produkten entschieden. Grundsätzlich dürfen nur Biozid-Produkte in den Mitgliedsstaaten der EU zugelassen werden, deren Wirkstoffe die Prüfung im Rahmen des jeweiligen EU-Wirkstoffprogramms bestanden haben und in die Positivliste der Richtlinie 98/8/EG (Anhang I/ IA) aufgenommen wurden. Die prinzipielle Vorgehensweise bei der Produktzulassung ist in der Richtlinie 98/8/EG bzw. Verordnung 528/2012 (ab 1. September 2013) sowie in den Technical Notes for Guidance (TNsG) on Product Evaluation geregelt. Allerdings gibt es, trotz der bereits angelaufenen Produktzulassung und dem damit verbundenen Verfahren der gegenseitigen Anerkennung, bisher kein zwischen den Mitgliedsstaaten (MS) abgestimmtes Verfahren für die Zulassung von Biozid-Produkten (BP), die mehrere Wirkstoffe und/oder bedenkliche Beistoffe ('Substances of Concern', SoC) enthalten. Auf technischer Ebene wurde sich darauf verständigt, dass die Kombinationswirkung der BP-Komponenten im Rahmen der Umweltrisikobewertung zu berücksichtigen ist und dass das Konzept der Konzentrationsadditivität für die Vorhersage der zu erwartenden Kombinationswirkung Anwendung finden sollte. Es ist jedoch noch immer nicht geklärt, wie dies in der Praxis umzusetzen ist. Ein Hauptdiskussionspunkt zwischen den MS ist nach wie vor die Frage, inwieweit die Testung von BP und damit die Berücksichtigung der Gesamt-Ökotoxizität des BP für die BP-Zulassung notwendig ist. Unter der Federführung von Deutschland wurde ein Vorschlag für ein harmonisiertes Vorgehen erarbeitet, dass sich derzeit in der Abstimmung auf EU-Ebene befindet. Im Rahmen der Entwicklung des Vorschlags haben sich folgende offene Punkte ergeben, die dringend einer Klärung bedürfen: Welche Beistoffe sind in Produkten enthalten?, Welche dieser Stoffe sind SoC?, Welche Beistoffe sind relevant für die Mischungsbetrachtung?, Ist deren Einfluss auf die Produkttoxizität in Tests belegbar? Wie können Synergisten adäquat bewertet werden?, Ist bei Anwesenheit eines Synergisten im Produkt immer eine Testung des Produktes notwendig? Ist eine Mischungsbewertung auch für das terrestrische Kompartiment machbar? Ziel des Vorhabens ist es, die bestehenden offenen Fragestellungen zu klären und die bestehende Datenbasis für Biozid-Produkte zu vergrößern.

Dialogues on the appropriate management of substances of concern in the circular economy

The project "Dialogues on the appropriate management of substances of concern in the circular economy" aimed to develop a common understanding of the challenges at the interface between chemicals and waste legislation among the stakeholders involved. Furthermore, a current status quo was established on the basis of a literature review. Three workshops were organised as part of the project to address specific aspects of the interface. These took place online with 15 to 30 participants each. The presentations and documentation of the dialogues can be downloaded via an external link.

Dialoge mit ausgewählten Interessenträgern zur Ausschleusung besorgniserregender Stoffe aus dem Wertstoffkreislauf

Das Projekt "Dialoge mit ausgewählten Interessenträgern zur Ausschleusung besorgniserregender Stoffe aus dem Wertstoffkreislauf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Im Rahmen des durch die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie gestellten Mandats ist seitens der ECHA eine Datenbank zu entwickeln, die den Verbrauchern und auch der Abfallwirtschaft Auskunft über besorgniserregende Stoffe in Produkten geben soll. Im laufenden Entwicklungs- und Beteiligungsprozess sind bereits einige Probleme und Herausforderungen bei der erfolgreichen Umsetzung dieses Mandats identifiziert worden. Ein Kernproblem für die Abfallwirtschaft ist das Vorkommen von besorgniserregenden Stoffen (auch POP-Stoffe) in Abfällen. Das Vorkommen dieser steht oft einem hochwertigen Recycling entgegen, da sich diese Stoffe als Verunreinigungen im Wertstoffkreislauf anreichern und damit auch Neuprodukten kontaminieren können. Daraus resultieren folgende Fragen/Herausforderungen: 1) Welche Abfälle bzw. Abfallströme sind besonders relevant in Hinblick auf Recyclingfähigkeit und Schadstoffanreicherung; 2): Wie können Daten zu vorhandenen Schadstoffgehalten in diesem Abfällen in geeigneter Weise und adressatengerecht an die Abfallwirtschaft übermittelt werden, sodass eine umweltgerechte und ressourcenorientierte Behandlung erfolgen kann? 3): Wie kann eine Früherkennung von Schadstoffen erreicht werden bzw. wie können Folgen von Stoffregulierungen für die Abfallwirtschaft besser abgeschätzt werden? Das Vorhaben soll an den genannten Fragestellungen ansetzen, diese weiter entwickeln und dann einen mehrstufigen Dialogprozess mit den beteiligten Interessenträgern (Vollzugsbehörden aus der Abfallwirtschaft, Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe, Vollzugstellen für Chemikaliensicherheit usw.) starten. Ziel des Projekts ist es, den Informationsfluss zwischen Herstellern/Inverkehrbringern von Produkten einerseits aber auch den Vollzugsstellen der Abfallwirtschaft und Regulierungsstellen der Chemikaliensicherheit langfristig zu verbessern und so eine gezielte Vermeidung und Ausschleusung von Schadstoffen abzusichern.

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