Das Projekt "Auslegungs- und Subsumtionsprobleme des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln, Institut für Energierecht durchgeführt. Die als Rechtsgutachten verfasste Untersuchung beschaeftigt sich mit einzelnen sich aus der Verabschiedung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes ergebenden Auslegungs- und Subsumtionsfragen. In einem ersten Teil widmen sich die Autoren der Frage nach der Bedeutung und dem Anwendungsbereich des Paragraph 6 Abs. 2 S. 2 KrW-/AbfG. Insbesondere der dort verwendete Begriff der 'Abfaelle aus nachwachsenden Rohstoffen' und das Verhaeltnis der Norm des Paragraph 6 Abs. 2 S. 2 KrW-/AbfG zu den uebrigen Normen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden unter Beruecksichtigung der Zielsetzungen des Gesetzes sowie seiner Entstehungsgeschichte naeher konkretisiert. Im zweiten Teil der Abhandlung liegt der Schwerpunkt in der Auslegung des durch die Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes in Paragraph 1 S. 1 StrEG eingefuegten Begriffs der 'Produkte oder biologischen Rest- und Abfallstoffe der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz' und der damit zusammenhaengenden Frage, ob und inwieweit nach dem Stromeinspeisungsgesetz auch die energetische Verwertung von Altprodukten zulaessig ist.