Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Espenhain Planungsstand: fortgeschriebene Fassung wurde am 25.09.2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern genehmigt, verbindlich seit 15.04.2004 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Kippenrückgewinnung und Verkippung des Randschlauches) wurde im Mai 2001 abgeschlossen. Arbeiten an den Nord- und Nordostböschungen von Markkleeberger und Störmthaler See, die Ostböschung der ehemaligen Tagebauausfahrt, die Bereiche Göhrener und Getzelauer Insel sowie am Dammbauwerk zwischen den Restseen bildeten die verbliebenen Handlungsschwerpunkte. * Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrieren sich auf die Nordböschung des am 15.07.2006 in öffentliche Nutzung übergebenen Markkleeberger Sees (Uferpromenade im Bereich Bornaische Straße mit archäologischer Fundstätte), das Dammbauwerk zwischen den Seen (Wildwasserstrecke "Kanu-Park", Gewässerverbund), das Steilufer im Bereich Störmthal-Güldengossa (Erhalt "geologischer" und "ökologischer Fenster) sowie das Umfeld des künftigen Wassersportzentrums Gruna (Regattastrecke, Hafen, Strand). * Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden die Altablagerungen an der B 2/95 (Schutz des Grundwassers, Fassung und Behandlung von Deponiegasen, niveaugleiche Verfüllung) sowie die industrielle Absetzanlage zur Ascheverspülung im östlichen Teil der Halde Trages (Begrünung, Sukzession). Der Betrieb der Zentraldeponie Cröbern soll so erfolgen, dass Grundwasserschutz (Basisabdichtung) und Sichtschutz (Schutzwaldgürtel) gewährleistet werden. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau entstehen der 2,5 km² große Markkleeberger See (Flutung 1999-2006) sowie der 7,3 km² große Störmthaler See (2003-2011). Die Vorflutgestaltung schließt einen Verbund zwischen beiden Seen, die Anbindung des Markkleeberg Sees über die Kleine Pleiße an die Pleiße, die Bespannung des Gösel-Altlaufes zwischen Pötzschau und Dreiskau-Muckern sowie die Renaturierung der Pleiße ein. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Waldmehrung (naturnahe, standort- und funktionsgerechte Aufforstungen mit Schwerpunkt Alt- und Neukippenbereiche) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen und Halde Trages). * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen mit Beschränkung von Sanierungsmaßnahmen auf den Abbau örtlicher Gefährdungspotenziale (Südufer Markkleeberger See mit Getzelauer Insel, Westufer Störmthaler See mit Göhrener Insel), den Erhalt bestehender Formen und Lebensräume (Erosionsformen Halde Trages, Göselaue, Steilufer Störmthal-Güldengossa) sowie gezielte Vernetzungen mit dem Tagebauumfeld (Oberholz) ein. * Freizeit und Erholung werden sich am Markkleeberger See auf das Nord- und Ostufer (Uferpromenade, Wachauer und Auenhainer Strand, Wildwasserstrecke, Segelstützpunkt) und am Störmthaler See auf das Wassersportzentrum Gruna auf der Magdeborner Halbinsel (Kanuregattastrecke, Segelhafen, Strand) konzentrieren. Beide Seen werden untereinander mit einem auch für Segelboote befahrbaren, mit einer Schleuse versehenen Kanal verknüpft und mittelfristig in einen "Gewässerverbund Region Leipzig" eingebunden. * Das Verkehrsnetz wird mit dem im August 2006 fertig gestellten Neubau der Autobahn A 38, der A 72 (Leipzig-Chemnitz) und der K 7924 (Dreiskau-Muckern - Störmthal) schrittweise ausgebaut. Damit werden neben der Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur Voraussetzungen zur Erschließung der Bergbaufolgelandschaft geschaffen. Bei der Herstellung des Wegenetzes bilden Querungen von Pleiße und B 2/95 im Bereich Gaschwitz/Großdeuben Schwerpunkte. * Die Revitalisierung der bis 1993 vom Abbau bedrohten Ortslage Dreiskau-Muckern (EXPO-Dorf 2000) ist weit fortgeschritten (1993 50, 2001 300 Einwohner). Im Sanierungsgebiet entstanden im Rahmen der Initiative "Kunst statt Kohle" mehrere Landschaftskunstwerke (Butterfly am Südufer des künftigen Störmthaler Sees), die in Zukunft ergänzt werden sollen. Der Dispatcherturm (Magdeborner Halbinsel) und der Aussichtsturm (Rundwanderweg Halde Trages) bieten markante Ausblicke.
Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Haselbach Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 14.06.2006, zur Zeit laufenden Teilfortschreibung Inhalt: * Zur Entwicklung des länderübergreifenden Sanierungsgebietes entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalen Planungsverband Westsachsen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen eine gemeinsame raumordnungsplanerische Grundlage, deren Verbindlichkeit im Zuge der jeweils geltenden Landesgesetze (Freistaat Sachsen - Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan, Freistaat Thüringen - Bestandteil des Regionalen Raumordnungsplanes) hergestellt wurde. * Nach dem Abschluss der bergbaulichen Sanierung mit Tagebau-Großgeräten (Außenverkippung mit Massen aus dem Tagebau Schleenhain) im März 1995 bildeten der Abbruch der Tagesanlagen einschließlich Rekultivierung und Aufforstung der Flächen, Böschungssanierungen und die Herstellung einer regelbaren Vorflutanbindung an die Schnauder verbliebene Handlungsschwerpunkte. Ohne Beeinträchtigungen der Wiedernutzbarmachung im östlichen Teil des Sanierungsgebietes sollen in den nächsten ca. 25 Jahren die südöstlich des Haselbacher Sees auf Thüringer Gebiet aufgehaldeten Tone abtransportiert werden. * Bereits 1974 erfolgte die Ausweisung des Restloches Haselbach III als künftiges Naherholungsgebiet (weitentwickelten Kippenforstbeständen). Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung konzentrierten sich u.a. auf die Besandung von Strandbereichen. Künftige Schwerpunkte bilden die zu renaturierenden Fliegewässerabschnitte der Schnauder westlich des Haselbacher Sees und des Saalgrabens einschließlich wiederherzustellender Teiche im Kammerforst (Thüringen). Schwerpunkte bei der Sanierung von Altlasten bilden kontaminierte Flächen im Gelände der ehemaligen Tagesanlagen Haselbach, die Haus-Industriemüll- bzw. Bauschuttdeponie Restloch -Haselbach I (Thüringen) sowie die Altablagerungen Restloch Regis IV und Brücke Heuersdorf. * Im Zuge der Restlochflutung unter Einleitung von Sümpfungswässern aus dem aktiven Bergbau (Tagebau Vereinigtes Schleenhain) entstand der 3,3 km² große Haselbacher See (Flutung 1993...2000; Ausgleich von Abström- und Verdunstungsverlusten infolge des benachbarten aktiven Tagebaues Vereinigtes Schleenhain weiter erforderlich). Die Vorflutgestaltung erfolgte durch eine regelbare Anbindung an die Schnauder. * Schwerpunkt der in den Kippenbereichen etablierten Forstwirtschaft besteht mittelfristig im waldökologischen Umbau forstlicher Reinbestände. Durch Sukzession entstandene Waldzellen insbesondere in den Böschungssystemen des Haselbacher Sees (Nord-, Ostböschung) sollen erhalten und der weiteren natürlichen Entwicklung überlassen werden. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (südöstliche Randzone des Haselbacher Sees, ehemalige Ausfahrt des Tagebaues am Kammerforst [Thüringen]) sowie länderübergreifende Vernetzungen durch Landschaftsverbünde ein (Integration von Kippenflächen des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain; Flächen der Tonhalde Haselbach nach abgeschlossener Rohstoffrückgewinnung; Restloch Haselbach I nach Sanierung). * Freizeit- und Erholungsnutzungen werden sich auf das Nordwest-, Nord-, und Ost- (Sachsen) sowie das Südwestufer mit Badestränden einschließlich angrenzender Liegewiesen und zweckentsprechender Infrastruktur konzentrieren (landschaftsverträgliche wassergebundene Freizeit-, Erholungs- und Sportnutzungen (Baden, Kanu, Rudern, Segeln [kleine Bootsklassen], Angeln und Tauchen). Der aktuelle Erschließungsschwerpunkt auf sächsischer Seite biegt beim Nordwestufer (' Zuwegungen, Parkmöglichkeiten, Strand). Im Hinterland des Ostufers bestehen Möglichkeiten zur baulichen Einordnung von Sport- und Freizeiteinrichtungen auf 12 ha Fläche. * Das Verkehrsnetz wird mit dem Neubau der K 7932 Regis-Breitingen - B 93 und der K 7931 Neukieritzsch - Deutzen (Fertigstellung 2002/03) schrittweise ausgebaut (zugleich Erschließung der Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz) sowie die Anlage von Parkmöglichkeiten.
Das ArL Leine-Weser hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf des Plans nach § 41 FlurbG für die vereinfachte Flurbereinigung Despetal, Landkreis Hildesheim, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. U.a. sind folgende Maßnahmen geplant: Ländlicher Wegebau vorwiegend auf vorhandener Trasse, Rekultivierung von nicht mehr benötigten Wegen, Erneuerung von Durchlässen, geringfügige Umlegung eines Gewässers 3.Ordnung zur Vermeidung von Überflutungsschäden, Anlage einer Sukzessionsfläche und eines Ruderalgebüschs, Anlage mehrerer Saumstreifen in Ackerlagen, Gewässern sowie an einem Weg
Auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes und des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) werden im Flurbereinigungsverfahren "Letschin" Grundstücke neu geordnet. Es erfolgt eine Neuzuteilung der Flächen an die Eigentümer, Flurstücke werden neu ausgewiesen. Mit dem Wege- und Gewässerplan werden mehrere Wegebaumaßnahmen geplant. Die Wege sind in der Örtlichkeit teilweise vorhanden und befinden sich in schlechtem Zustand. Diese Wege erschließen landwirtschaftliche Flächen und Hofstellen und dienen der infrastrukturellen und touristischen Entwicklung. Weiterhin erfolgt die Errichtung von Durchlässen innerhalb von Gewässerquerungen im Trassenverlauf der Wege. Die Neuversiegelung infolge der Wegebaumaßnahmen soll durch die Anlage natürlicher Sukzessionsflächen kompensiert werden.
Die Firma Moränekies Baustetten GmbH & Co. KG mit Betriebssitz in 88471 Laupheim, Vorholzstraße 14 hat am 04.04, ergänzt am 16.05.2024, beim Landratsamt Biberach einen vollständigen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Abbaustätte auf der Ge-markung Baustetten eingereicht. Hierfür war eine allgemeine Vorprüfung des Einzel-falls durchzuführen. Die Abbaustätte befindet sich östlich von Baustetten zwischen dem Militärflugplatz Laupheim und der Ortschaft Walpertshofen an der Kreisstraße K 7516. Es handelt bei dem Vorhaben um die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaus sowie eine Änderung der Rekultivierungsplanung. Dadurch erweitert sich die Ab-baustätte auf rd. 19 Hektar. Die Fläche der Erweiterung soll nach Verfüllung der Kiesgrube vollständig der land-wirtschaftlichen Nutzung zurückgeführt werden. Auf den Flächen (Flst.nr. 353, 355) wird nach Abbauende auf einem planmäßigen Bereich nahe des Hardter Wegs eine dauerhafte Ausgleichsfläche für den Artenschutz entstehen. Die mit Genehmigung von 2008 vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Sukzessionsflächen werden teilweise an-gepasst. Dadurch werden die artenschutzrechtlichen Maßnahmen konzentriert und für die landwirtschaftliche Folgenutzung eine verbesserte Situation der Bewirtschaftung geschaffen. Auf dem Bestandsgelände und den Flächen der Erweiterung wird der Tro-ckenabbau weitergeführt. Die Aufbereitung der Rohstoffe wird auf dem bestehenden Gelände ohne Veränderungen stattfinden. Für das Vorhaben ergibt sich die Rechtsgrundlage aus § 19 Abs. 1, Abs. 2 und § 17 Abs. 5 Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG). Zusammen mit der Erweiterungsfläche wird auf rd. 19 Hek-tar eingegriffen, sodass das Vorhaben § 7 Abs. 1, Abs. 3 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4.2.2 UVwG unterfällt. Es findet das UVPG auf das Vorhaben Anwendung. Zu beurteilen war, ob durch das Vorhaben er-hebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden könnten.
Die Gemeinde Pilsach beantragte am 04.07.2023, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 27.09.2023, die Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 KrWG für die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie, Erd- und Steindeponie) „Pfeffertshofen“ auf den Grundstücken mit den FlNrn. 330, 331, 332 (TF), 333, 336, 337 (TF) der Gemarkung Pfeffertshofen (ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie/ Rekultivierung). Die Deponie soll endgültig stillgelegt und gemäß § 10 Abs. 1 DepV mittels geeigneter Maßnahmen gesichert werden. Um allerdings auf die Böschungen Rekultivierungsmaterial aufbringen zu können, muss diese zuerst standsicher abgeflacht und profiliert werden. Für die Folgenutzung der Deponie soll eine Sukzessionsfläche mit erlebbarem ökologischen Lehrpfad eingerichtet werden.
Das ArL Braunschweig hat dem ML einen Auszug aus dem Entwurf zum Plan nach § 41 FlurbG für das Unternehmensflurbereinigungsverfahren A39-Ehra, Landkreis Gifhorn, vorgelegt. Auf Grundlage des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG erfolgt der Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. U.a. sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Wegebau (im Wesentlichen Schotterwege) sowie fünf Wendeanlagen zur Erschießung landwirtschaftlich genutzter Flächen, die aufgrund des Baus der A 39 erforderlich sind. - Rekultivierung von halbruderalen Staudenfluren zu Ackerland - Umwandlung von Ackerflächen zu Sukzessionsflächen mit Einzelbaumpflanzungen, Erhaltungsmaßnahmen einer Waldfläche
Prüfbericht 2023: Lumbricidenuntersuchungen in Sachsen-Anhalt auf aus- gewählten Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) Auftragnehmer:Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 51 Reilstraße 72 06114 Halle (Saale) Auftraggeber:Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 23 Frau Eichhorn Reideburgerstraße 47 06116 Halle (Saale) Probenahme:Die Entnahme der Proben erfolgte durch Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Hinweis:Der Prüfbericht darf ohne schriftliche Zustimmung des Laboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt wer- den. Prüfleiter: Bereich BiologieInes Koth Anfertigung des Prüfberichtes:Ines Koth genehmigt durch:.................................. Dr. F. Hahne, DL 51 i.V. Halle (Saale), 27.03.2024 Seite 1 von 36 Prüfbericht 2023: Lumbricidenuntersuchungen in Sachsen-Anhalt auf aus-gewählten Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) Inhalt 1. Einleitung .................................................................................................................................... 3 2. Methoden .................................................................................................................................... 3 3. Termine der Probennahmen ....................................................................................................... 4 4. Fangergebnisse auf den einzelnen Bodendauerbeobachtungsflächen........................................ 5 4.1 BDF 32 Klein Wanzleben....................................................................................................... 5 4.2 BDF 21.2 Biberwerda 2 ......................................................................................................... 7 4.3 BDF 21.1 Biberwerda 1 ......................................................................................................... 9 4.4 BDF 25 Saalegaster Aue ..................................................................................................... 11 4.5 BDF 55 Ziegelroda .............................................................................................................. 14 4.6 BDF 16 Golpa Nord ............................................................................................................. 16 4.7 BDF 57 Schierke ................................................................................................................. 18 4.8 BDF 42 Jeggeleben ............................................................................................................. 20 4.9 BDF 53 Gimritz .................................................................................................................... 22 4.10 BDF 36 Leimbach .............................................................................................................. 24 4.11 BDF 63 Oschersleben ....................................................................................................... 26 4.12 BDF 51 Zöberitz ................................................................................................................ 28 4.13 BDF 28 Ladeburg .............................................................................................................. 30 5. Klasseneinteilung anhand des Lumbricidenvorkommens .......................................................... 33 6. Übersicht gefundene Arten........................................................................................................ 34 7. Literatur..................................................................................................................................... 36 Seite 2 von 36 Prüfbericht 2023: Lumbricidenuntersuchungen in Sachsen-Anhalt auf aus-gewählten Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) Prüfbericht 2023: Lumbricidenuntersuchungen in Sachsen-An- halt auf ausgewählten Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) 1. Einleitung Gemäß § 10 des Bodenschutz-Ausführungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA) vom 02.04.2002 werden durch die Landesfachbehörden Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) ein- gerichtet und betreut. Entsprechend dem Sonderarbeitsgruppen-Papier zu Einrichtung und Betrieb von Boden-Dauerbe- obachtungsflächen gehören die Untersuchungen von Lumbriciden zu den obligatorischen boden- zoologischen Parametern. Im Jahr 2023 wurden 13 BDF untersucht. Dabei handelte es sich um 6 Forstflächen und 5 Acker- flächen, sowie jeweils eine Brache und eine Sukzessionsfläche. 2. Methoden Die Erfassung der Lumbriciden erfolgt in Anlehnung an die Vorschriften DIN ISO 11268-3:2015-11 und DIN ISO 23611-1:2018-10. Die Beprobung wurde auf jeweils 8 Teilflächen je BDF außerhalb der Kernfläche (50 m x 50 m) vorgenommen. Dies geschieht durch Handauslese aus der organischen Auflage und durch Aus- treibung mit Formalin aus dem Mineralboden. Dafür muss der Boden eingeebnet und der Bewuchs flach abgeschnitten werden. Die Regenwürmer wurden mit verdünnter Formalinlösung (0,2 %) auf einem Achtel Quadratmeter Boden ausgetrieben. Dazu werden ca. 6 bis 8 l Formalinlösung (ab- hängig von der Feuchtigkeit des Bodens) auf jede Teilfläche in zwei bis drei Schüben gleichmäßig gegossen. Die Austreibungszeit beträgt mindestens 30 min. Die Regenwürmer werden durch die Formalinlösung gereizt und steigen quantitativ an die Bodenoberfläche. Hier liest man sie ab, sam- melt sie zum Entkoten in Wasser und tötet sie danach in Ethanol ab. Auf Ackerflächen kann man diese Methode nicht anwenden, weil die Wurmgänge durch die Bodenbearbeitung zerstört sind und nicht mit der Formalinlösung gefüllt werden können. Auf diesen Flächen ist eine Handauslese (in Ringgröße) bis zur Pflugsohle erforderlich. Die anektischen Arten werden durch die anschlie- ßende Formalinanwendung in der Pflugsohle aus der Tiefe erfasst. Eine vollständige Ermittlung des Regenwurmbesatzes ist meist nur in Kombination von Handauslese und Austreibung möglich. Für die Einschätzung der Entwicklung des Lumbricidenvorkommens kann die Kenntnis des pH- Wertes im Boden von Bedeutung sein. Aus diesem Grund wird der pH-Wert einer Bodenprobe der jeweiligen BDF nach DIN EN ISO 15933:2012-11 gemessen. Nach den Feldarbeiten erfolgt die Artbestimmung der in Ethanol konservierten Tiere für jede Probe einzeln im Labor. Je BDF erhält man 8 Parallelproben, welche separat bearbeitet, ausgezählt und gewogen werden. Das Gewicht der Tiere wird nach Art und Altersstruktur erfasst. Die Bestimmung bis auf das Artniveau erfolgt mit einschlägiger Bestimmungsliteratur (SIMS and GERARD 1999; KRÜCK 2018). Anschließend werden die Individuendichte und Biomassewerte auf die Fläche von 1 m² zusammen gerechnet, sowie die Klasseneinteilung nach nutzungstypischen Vorkommen (TISCHER 2005) vor- genommen. Die Artendiversität für jede BDF kann mittels Shannon-Wiener Index anhand der Anzahl der Arten und der Anzahl der Individuen je Art berechnet werden. Die Arten- oder Biodiversität hat dabei keine Einheit und keinen Grenzwert. Der kleinstmögliche Wert ist 0 und tritt auf, wenn keine oder nur eine Art auf der BDF gefunden wurde. Der Shannon-Wiener-Index wird größer je mehr Arten in Seite 3 von 36 Prüfbericht 2023: Lumbricidenuntersuchungen in Sachsen-Anhalt auf aus-gewählten Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF)
Seminarthema 2024 Inhaltsschwerpunkte max. Teilnehmendenzahl für LSA Kurslänge Datum (in Tagen) Anmeldeschluss MWL ST1Natürliche Wiederbewaldung – eine Chance für Vermittlung von praxisorientierten Inhalten zu Potenzialen und den Naturschutz? Grenzen der Nutzung natürlicher Wiederbewaldungsprozesse auf Störungsflächen (natürliches Verjüngungspotenzial von Wäldern, Vegetationsentwicklung auf Sukzessionsflächen, Bedeutung von Sukzessionsflächen für die Artenvielfalt, Exkursion zu Sukzessionsflächen und einer Brandfläche im Burgwald)10110.09.202423.08.2024Anmeldeschluss bei NWFVA (Meldung durch MWL) 27.08.2024OrtZielgruppeOrganisator:inDozentenBemerkungen Hessisches FoA BurgwaldRL, FAL, FNTobias Hoppmann, tobias.hoppmann@nw- fva.de, 0551-69401-438Dr. Peter Meyer, Dr. Eike Feldmann, Tobias Hoppmann, N. N.Der Termin ist eine gemeinsame Veranstaltung für Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Schleswig- Holstein ST2Habitatbäume erkennen, bewerten und erhalten Vermittlung von praxisorientiertem Wissen zur Ansprache und zum Management von Habitatbäumen im Wald (Geschichte des Habitatbaumschutzes, Baummikrohabitate: Ein Blick für die Vielfalt, naturschutzfachliche Bedeutung von Habitatbäumen, Habitatbaumkonzepte als Bestandteil der integrativen Forstwirtschaft, Exkursion mit Praxisbeispielen)10112.03.202423.02.202427.02.2024NW-FVA Hann. MündenRL, FAL, FNDr. Jonas Hagge, jonas.hagge@nw-fva.de, 0551-69401-425Dr. Jonas Hagge, Dr. Andreas Mölder Der Termin ist eine gemeinsame Veranstaltung für Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Schleswig- Holstein ST3Waldgräser - Bestimmung und ÖkologieVermittlung von praxisorientierten Inhalten zur Ansprache und Ökologie von Gräsern im Wald (Bestimmungsmerkmale von Süßgräsern, Sauergräsern und Binsen, Kennenlernen von Gräserarten, Indikatorfunktion und Waldbindung von Gräsern, Einführung in Bestimmungshilfen, Gräserexkursion)10104.06.202417.05.202421.05.2024Witzenhausen (Hessen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, marcus.schmidt@nw- fva.de, 0551/69401-235Katja Lorenz, Anna Nehrkorn, Julian Wellhäuser, Dr. Marcus Schmidt Der Termin ist eine gemeinsame Veranstaltung für Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Schleswig- Holstein ST4Renaturierung von WaldmoorenVermittlung von praxisorientierten Inhalten zur Ansprache und Renaturierung von Waldmooren (Vorstellung unterschiedlicher Moortypen, Einführung in die Torfansprache, Renaturierung und Management von Waldmooren, Möglichkeiten des Monitorings zur Erfolgskontrolle, Untersuchungsergebnisse der NW-FVA zum Themenbereich, Waldmoorexkursion)10112.06.202424.06.202428.06.2024Vogelsberg (Hessen)RL, FAL, FNDr. Marcus Schmidt, marcus.schmidt@nw- fva.de, 0551/69401-235Maria Aljes, Philipp Küchler, Der Termin ist eine gemeinsame Dr. Marcus Schmidt Veranstaltung für Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Hessen und Schleswig- Holstein. Bitte Gummistiefel mitbringen ST5Waldschutz-Meldeportal, Schadensmeldungen (Portal, App)Nutzung des Waldschutz-Meldeportals und/oder der App "Schadensmeldungen mobile", um Schäden im Wald aufzunehmen, zu dokumentieren und externe Dienstleister bei Bedarf einzubinden.10111.04.202422.03.202428.03.2024Olaf Segger (NW-FVA) ST6a Umgang mit kalamitätsgeschädigten Laubholzbeständen (nur für Mitarbeiter:innen LFB)50128.05.202410.05.202414.05.2024FBZ Mitarbeitende, Olaf Segger, Magdeburgerforth die das olaf.segger@nw-fva.de, Waldschutz- 0551/69401-261 Meldeportal und/oder die App "Schadensmeld ungen mobile" nutzen, um Schäden im Wald aufzunehmen, zu Forstbetrieb Süd nur für Axel Noltensmeier, Mitarbeiter:inne axel.noltensmeier@nw- n des LFB: RL, fva.de, 0551/69401-178 FAL, FNST6b Umgang mit kalamitätsgeschädigten Laubholzbeständen (nur LZW)50129.05.202410.05.202414.05.2024Forstbetrieb Südnur für Axel Noltensmeier, Mitarbeiter:inne axel.noltensmeier@nw- n des LZW: RL, fva.de, 0551/69401-178 FAL, FNMitabeiter:innen der NW- FVA - Abt. Waldwachstum ST6c Umgang mit kalamitätsgeschädigten Laubholzbeständen (freie Belegung)50130.05.202410.05.202414.05.2024Forstbetrieb Südfreie Belegung: Axel Noltensmeier, RL, FAL, FN axel.noltensmeier@nw- fva.de, 0551/69401-178Mitabeiter:innen der NW- FVA - Abt. Waldwachstum Mitabeiter:innen der NW- FVA - Abt. Waldwachstum
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