Zusammenfassung: Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus ( Eptesicus nilssonii ), Teichfledermaus ( Myotis dasycneme ), Biber ( Castor fiber ), Nutria ( Myocastor coypus ) und Marderhund ( Nyctereutes procyonoides ). Weiterhin wurde der Rothirsch ( Cervus elaphus ), der neuerdings gelegentlich aus Brandenburg auf Berliner Stadgebiet wechselt, in die Liste aufgenommen. Der Anteil gefährdeter Arten beträgt 44 % und liegt damit unter dem der Vorgängerliste (55 %). Der Unterschied ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass einige zuvor als gefährdet eingestufte Arten nun in Kategorie D geführt werden und Nord- und Teichfledermaus als seltene Gäste vorläufig ohne Bewertung blieben (Kategorie N). Aufgrund positiver Bestandsentwicklungen konnten einige Arten, u.a. Großes Mausohr ( Myotis myotis ), Fransenfledermaus ( Myotis nattereri ) und Dachs ( Meles meles ), in niedrigere Gefährdungskategorien gesetzt werden. Beim ursprünglich ungefährdeten Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) hat ein derartig starker Bestandsrückgang stattgefunden, dass es nunmehr als gefährdet angesehen werden muss. Die Wasserfledermaus ( Myotis daubentonii ), deren Bestände in den Winterquartieren ebenfalls deutlich zurückgegangen sind, wurde von Kategorie 3 auf 2 hochgestuft. Die Datengrundlage für die Einschätzung der Gefährdung war bei einer Reihe von Arten, insbesondere bei verschiedenen terrestrischen Kleinsäugern und bei der Mehrzahl der Marderartigen recht dürftig, weil sie bisher zu wenig beachtet wurden. Hier besteht für die Zukunft erheblicher Forschungsbedarf.
Oldenburg. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Er gilt eigentlich als Baumeister der Natur und wichtiger Landschaftsgestalter – in Oldenburg indes bereitet die Aktivität des Bibers entlang der Hunte zunehmend Sorgen um den Hochwasserschutz. Der Grund: Das Gelände im Süden der Stadt liegt teils deutlich tiefer als der Wasserstand des Flusses. Hochwasserschützer arbeiten deshalb mit Hochdruck an Strategien, um den Herausforderungen durch Biber- und Nutriabauten an der Hunte zu begegnen. Zuletzt hatte Mitte November der Einbruch eines Biberbaus am Huntedeich im Bereich Achterdiek für Aufsehen gesorgt. Der Biber hatte sich hier von der Wasserseite aus bis unter den auf der Deichkrone befindlichen Weg gegraben – und von dort aus weiter in den binnenseitigen Deichkörper. Zwar habe zu keinem Zeitpunkt die Gefahr eines Durchbruchs bestanden, wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) betont. In diesem Abschnitt des Deiches sorgt auf der Landseite zusätzlich eine Spundwand für Sicherheit. Zudem ist bereits einen Tag nach seiner Entdeckung der vom Biber geschaffene Hohlraum im Deich durch die Hunte-Wasseracht mit bindigem Bodenmaterial verfüllt und gesichert worden. „Dennoch unterstreicht der jüngste Vorfall noch einmal eindrücklich die enormen Herausforderungen, welche die in der jüngeren Vergangenheit in der Region zugenommene Nutria- und Biberaktivität für den Hochwasserschutz mit sich bringt“, so Armin Heine, Geschäftsbereichsleiter beim NLWKN Brake. Der Landesbetrieb ist für den Hochwasserschutz in diesem Bereich zuständig. Bereits seit einiger Zeit sind die Hochwasserexperten in der Thematik aktiv und mit geeigneten Maßnahmen befasst. Ziel des NLWKN ist es, ganz im Sinne der gegenwärtig auf landesweiter Ebene laufenden Überlegungen am „Runden Tisch Biber“ des Umweltministeriums, gemeinsam mit der Hunte-Wasseracht, den zuständigen Naturschutzbehörden – dem Kreis und der Stadt Oldenburg – sowie örtlichen Naturschutzverbänden eine abgestimmte Strategie zu entwickeln. Hierzu besteht bereits seit längerer Zeit ein enger fachlicher Kontakt. Denn Fakt ist auch: Biber gehören im Gegensatz zu Nutria, die ebenfalls entlang der Hunte aktiv sind, zu den nach Bundesnaturschutzgesetz besonders und streng geschützten Arten. Sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres aktiv vergrämt oder abgefangen werden. Nach der letzten landesweiten Kartierung im Winter 2018/19 liegt die Gesamtpopulation der Biber in Niedersachsen bei etwa 500 Tieren, die sich auf vier Verbreitungsschwerpunkte sowie einige Einzelvorkommen beziehen. Das Stadtgebiet von Oldenburg zählte bisher nicht dazu. „An vielen Gewässern in Deutschland bereitet die langsame Rückkehr des Bibers in der Regel keine größeren Probleme und hat sogar sehr positive Effekte auf die Gewässerlandschaft – etwa für den Wasserrückhalt in der Fläche, die Vielfalt der Gewässerstruktur oder den Artenreichtum. Hier in Oldenburg, wo die Deiche unmittelbar bis an das Ufer heranreichen und der Stauwasserspiegel der Hunte in weiten Teilen mehr als zwei Meter über dem angrenzenden Gelände liegt, ist die Situation allerdings deutlich sensibler“, betont Armin Heine. Beschädigungen der Hochwasserdeiche könnten im schlimmsten Fall zu weiträumigen Überschwemmungen führen und würden daher eine erhebliche Gefährdung für die Anwohner bedeuten. Um sich ein genaues Bild von der Situation und vorhandener Biber- und Nutria-Bauten zu machen, hatte der Landesbetrieb deshalb im September den Stauwasserstand in Teilen der Hunte erstmalig abgesenkt. Die dabei vom Wasser aus kartierten Bauten – insgesamt zählten die Fachleute 37 Biberbauten – sind seither dort, wo sie die Standsicherheit eines Deiches beeinträchtigen könnten, teils fachmännisch verfüllt und gesichert worden oder werden dies in den kommenden Wochen. Das alles erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden. Zusätzliche konkrete Maßnahmen für die gesamte Gewässerstrecke, für die der NLWKN zuständig ist, sind fest eingeplant und zwischen den beteiligten Akteuren abgestimmt. So soll noch in diesem Winter der Startschuss für die umfangreiche Entnahme von Weichhölzern im Bereich zwischen L870 und Wasserkraftwerk Oldenburg erfolgen, um den Abschnitt für den Biber durch Wegnahme des Nahrungsangebots unattraktiv zu machen. Dabei steht vorrangig der jetzt auch durch den entdeckten Biberbau betroffene, besonders sensible Bereich Achterdiek im Fokus. Denkbar sind darüber hinaus auch weitergehende Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes. Bereits vor einem Jahr, nach ersten Hinweisen auf den Biber in der Region, waren bestimmte Baumstämme bis zu einer Höhe von knapp 1,20 Meter durch ein Drahtgeflecht geschützt worden, um kein attraktives Nahrungsangebot zu bieten. Einzelne Bäume waren bereits seinerzeit entfernt worden. In einer Stellungnahme unterstreicht der NLWKN, dass er im Interesse eines verlässlichen Hochwasserschutzes in sensiblen Gewässerabschnitten wie in Oldenburg weder Nutria- noch Biberbaue in den Deichen tolerieren könne. In jenen Bereichen der Hunte, in welchen es genügend Raum zwischen Ufer und Deich gibt, sollen die Biberbaue dagegen belassen werden, um nicht zusätzliche Grabaktivitäten zu provozieren. „Wir nehmen den jüngsten, durch den Biber verursachten Einbruch am Huntedeich und die verständlichen Sorgen der Anwohner sehr ernst. Entsprechend schnell hatten wir Fachleute und Baumaschinen vor Ort, um den Schaden zu bewerten und zu reparieren. Mit unseren Partnern vor Ort prüfen wir aktuell alle Optionen, die zur Verfügung stehen und machbar sind, um den Hochwasserschutz für Oldenburg auch künftig sicherstellen zu können, wie wir es in der Vergangenheit verlässlich getan haben“, betont Armin Heine. Spaziergänger, die auf den Wegen entlang der Hunte unterwegs sind, bittet der Landesbetrieb aktuell um besondere Vorsicht.
Oldenburg. Ab dem 22. September wird sich auf der Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Nutria- und Biberbauten durch die Hunte-Wasseracht und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Baue von Nutria und Biber in den Deichen stellen eine Gefahr für ihre Standsicherheit dar. Ab dem 22. September wird sich auf der Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Nutria- und Biberbauten durch die Hunte-Wasseracht und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Baue von Nutria und Biber in den Deichen stellen eine Gefahr für ihre Standsicherheit dar. „Die Eingänge zu diesen Bauten liegen unterhalb der Wasserlinie und können daher beim Normalwasserstand in der Hunte in der Regel nicht erkannt werden“, erklärt Hergen Oetken, Aufgabenbereichsleiter des NLWKN in der Betriebsstelle Brake-Oldenburg die Hintergründe der geplanten Wasserstandsabsenkung. Erst wenn es im Deichkörper zu Absackungen käme, würden mögliche Gefahrenquellen äußerlich sichtbar werden. Besonders bei Hochwasserlagen mit entsprechend hohen Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten können vorhandene Bauten schnell weiter ausgespült werden – eine ernste Bedrohung für die Standsicherheit eines betroffenen Deichabschnitts. Noch vor der nächsten Hochwassersaison soll die Erkundung an der Hunte deshalb Klarheit bringen, um mögliche Bauten von Biber und Nutria bei Bedarf verfüllen und somit die Deiche langfristig sichern zu können. Die Erkundung – eine Maßnahme des präventiven Hochwasserschutzes – erfolgt mit einem Boot von der Wasserseite aus und wird rund drei Tage dauern. Da die Absenkung in Teilen auch einen Gewässerabschnitt betrifft, der sich im Eigentum der Hunte-Wasseracht befindet, handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von NLWKN und Wasseracht. Die Wasseracht ist vor Ort auch mit Personal beteiligt und beteiligt sich zudem an den Kosten für den hinzugezogenen Biberexperten. Nach Abschluss der Tätigkeiten wird der Stauwasserstand der Hunte wieder auf die gewohnte Höhe angestaut. Zuletzt wurde der Stauwasserstand der Hunte für den Hochwasserschutz 2009 im Rahmen von Deichbauarbeiten abgesenkt. Eine Absenkung zur Suche nach Nutria- und Biberbauten wird dieses Jahr erstmals vorgenommen. Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Das Naturschutzrecht stellt den Biber unter besonderen und strengen Schutz. Nutria dagegen sind eine invasive Art und müssen zurückgedrängt werden. „Bauaktivitäten des Bibers können grundsätzlich einen wichtigen Beitrag für den Naturhaushalt leisten. So bereichern Biber Gewässerlandschaften mit offenen Auen und genügend Abstand zwischen Deichfuß und Ufer. Ein Biberbau in Deichen kann aus Gründen des vorrangigen Hochwasserschutzes jedoch nicht toleriert werden, wenn wir die Menschen am Fluss nicht gefährden wollen“, unterstreicht Oetken. Dies gelte insbesondere für die Hunte: Denn der Stauwasserstand der Hunte liegt in Teilen bis zu 2,50 Meter über dem angrenzenden Gelände. Ein Bruch des Deiches hätte fatale Folgen und wäre mit enormen Sachschäden verbunden, betont Hergen Oetken: „Bei Anwohnerinnen und Anwohnern sind das letzte Winterhochwasser und die Bilder von Sandsäcken und mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen noch sehr präsent. Sie wissen um die Notwendigkeit von sicheren Deichen zum Schutze ihres Eigentums. Wir werden auch gelegentlich von Anwohnern über mögliche Bauten des Nutria informiert. Dafür bin ich sehr dankbar, da wir dann eventuell vorhandene Gefahrenquellen umgehend beseitigen können“, so Oetken. Die Absenkung des Wasserstands der Hunte wird sich im gesamten eingedeichten Verlauf des Flusses bis zur Kampbruchbrücke in der Gemeinde Hatten bemerkbar machen. Dort wird die Absenkung nur wenige Zentimeter tief sein, während sie in Wardenburg noch etwa 80 Zentimeter betragen wird. Zum erstmals durchgeführten Vorhaben hat sich der NLWKN im Vorfeld mit den zuständigen Behörden der Stadt Oldenburg und des Landkreises Oldenburg sowie der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eng abgestimmt. Die Auswirkungen der Maßnahme sind aufgrund der kurzen Dauer und der bewusst gewählten Jahreszeit für die Gewässerökologie unkritisch. Die Wassersportvereine an der Hunte sind ebenfalls informiert und passen ihre Aktivitäten der ungewohnten Situation an. Ein an der Hunte liegendes schwimmendes Hausboot muss aufgrund der Absenkung seinen Liegeplatz verändern.
Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 87 Boletales-Arten bekannt. Davon werden 26 Arten (30 %) in die Rote Liste aufgenommen. Dies ist die erste Rote Liste von Großpilzgattungen für Berlin. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäferartige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäferartige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Ausbreitung des Nagetiers Nutria (auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt), Nutria-Schäden in Landwirtschaft, an Regenrückhaltebecken, an Bachufern und an Deichen, Ausbreitung von invasiven Tierarten, Bedrohung für Artenvielfalt, Maßnahmen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
LfU präsentierte sich beim Rheinland-Pfalz-Tag Vom 20. - 22. Mai fand in Mainz der RLP-Tag statt, passend zum 75. Landesjubiläum. Das LfU beteiligte sich mit einem eigenen Infostand. Mit seinem umfangreichen Informationsangebot stieß das LfU bei den Besucherinnen und Besuchern des Rheinland-Pfalz-Tags auf großes Interesse. Im und vor dem LfU-Zelt in der Bauhofstraße drängten sich an allen drei Veranstaltungstagen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Ob im persönlichen Gespräch oder auf den großformatigen Plakaten: Informationen zu den Arbeitsfeldern des LfU gab es reichlich. Wie ein Magnet zog ein Sandkasten vor dem Zelt das jüngere Publikum an: Die Abteilung Kreislaufwirtschaft hatte zur Schatzsuche eingeladen. Im Sand, den die Kinder mit großem Eifer siebten, waren bunte Edelsteine vergraben. Allerdings förderten die Kleinen dabei auch eine Menge Plastikmüll ans Tageslicht – ein unterhaltsames Spiel mit pädagogischer Botschaft. Im Zeltinnern konnten die Kinder zudem zum Thema Kreislaufwirtschaft auf vorbereiteten Blättern malen oder Rätsel lösen. Vor dem Zelt überprüften Jugendliche und Erwachsene an einer Magnettafel ihre Kenntnisse zu Abfallhierarchie und Mülltrennung. Großen Anklang fand der virtuelle Lärmspaziergang der Abteilung Gewerbeaufsicht, die auch mit dem Lärmmessfahrzeug vor Ort war. Auch Klimaschutzministerin Katrin Eder ließ die unterschiedlichen Lärmpegel der verschiedenen Geräusche – von Mozart bis Düsenjet - auf sich wirken und füllte dabei den vorgelegten Fragebogen aus. Ministerin Eder war besonders angetan von den beiden Aquarien, die die Abteilung Naturschutz aufgestellt hatte. Artenschutzreferent Ludwig Simon erläuterte das Programm zum Schutz der Moorfrösche und die Aufzucht der bedrohten Blattfußkrebse, die in Deutschland nur noch im Laubenheimer Ried zu finden sind. Spontan entschied sich Eder, den Referenten beim bevorstehenden Aussetzen der kleinen Krebse zu begleiten. Simon wiederum flimmerte während der drei Festtage auch über einen aufgestellten Monitor – dort waren zwei SWR-Landesschau-Beiträge zu sehen, in denen Simon über Nutrias und Artenschutz im Dahner Felsenland informierte, und noch ein Beitrag des Offenen Kanals Ludwigshafen zu Flusskrebsen. Reißenden Absatz fanden die Samentütchen und Seedballs mit Wiesenblumensamen sowie die kleinen Holzkreisel mit LfU-Aufdruck. Auch die frisch gedruckten Broschüren „Klimawandel in Städten“ und „Invasive Arten“ wurden gerne mitgenommen – wie auch die weiteren Informationsflyer und Broschüren zu den verschiedenen Themen des Landesamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren gefragte Gesprächspartner. LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann konnte sich an allen drei Tagen vom Erfolg des LfU-Auftritts überzeugen.
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Einleitung 2 Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zu invasiven Arten 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der ersten Unionsliste Pflanzen Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe Heracleum persicum - Persischer Bärenklau Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt Parthenium hysterophorus - Karottenkraut Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich Pueraria montana var. lobata - Kudzu Wirbellose Tiere Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe Orconectes limosus - Kamberkrebs Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse Wirbeltiere Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen Corvus splendens - Glanzkrähe Herpestes javanicus - Kleiner Mungo Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak Myocastor coypus - Nutria Nasua nasua - Roter Nasenbär Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente Perccottus glenii - Amurgrundel Procyon lotor - Waschbär Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling Sciurus carolinensis - Grauhörnchen Sciurus niger - Fuchshörnchen Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte 5 Quellen 6 Anhang VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers
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Boden | 16 |
Lebewesen & Lebensräume | 33 |
Luft | 16 |
Mensch & Umwelt | 33 |
Wasser | 16 |
Weitere | 31 |