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Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Tanklager Britzer Zweigkanal

Das Tanklager befindet sich auf einem Hafengrundstück im Berliner Bezirk Neukölln. Von 1969 bis 1986 wurden hier auf einer Fläche von ca. 2.700 m² von verschiedenen Pächtern Vergaserkraftstoffe und Heizöl gelagert. 1996 plante der Eigentümer eine Neubebauung des Tanklagerbereichs. Bei der Altlastenerkundung wurden Grundwasser- und Bodenkontaminationen durch BTEX, MKW und Naphthalin festgestellt. Das Sanierungskonzept sah vor, zuerst das Tanklager rückzubauen und den kontaminierten Boden zu entsorgen und anschließend das Grundwasser zu sanieren. Parallel zum Tanklagerrückbau wurde 2001 mit den Voruntersuchungen für die Grundwassersanierung begonnen. Hierbei wurde bei den zur vertikalen Schadenseingrenzung durchgeführten Sondierungen Methyltertiärbutylether (MTBE) aufgefunden. MTBE, das seit den 80er Jahren vor allem Superbenzin zugesetzt wird, stellte die Sanierungsplanung vor besondere Anforderungen. Die für eine Anlagenplanung wesentlichen Eigenschaften von MTBE sind dessen niedrige Flüchtigkeit aus Wasser sowie die hohe Wasserlöslichkeit und Polarität, welche die Ausbreitung mit der Grundwasserströmung im Vergleich zu BTEX-Verunreinigungen verstärken und sowohl die Strippung als auch die Aktivkohleadsorption erschweren. Es wurde eine zweistufige Strippanlage konzipiert, über die 95 % der Schadstoffe abgetrennt und anschließend an Luftaktivkohle adsorbiert werden. Die geringe Flüchtigkeit von MTBE wurde mit einem hohen Luft-/Wasserverhältnis von 180:1 und einer geringen Berieselungsdichte in den Kolonnen berücksichtigt. Für die Einhaltung der Einleitgrenzwerte bei den zu Sanierungsbeginn zu erwartenden hohen Schadstoffkonzentrationen (max. 17 mg/l BTEX, 10 mg/l MTBE) wurde zeitweise eine Wasseraktivkohlestufe installiert. Sowohl bei der Auslegung der Luft- als auch der Wasseraktivkohlestufe wurden die Verweilzeiten aufgrund der geringen Adsorptionsneigung von MTBE entsprechend verlängert. Der Anlagenaufbau wurde so an die Neubaumaßnahme gekoppelt, dass verschiedene Leistungen (z.B. Rohrleitungsverlegung) für beide Projekte gemeinsam ausgeführt wurden und so Synergieeffekte entstanden. Der Sanierungsbereich umfasste eine Fläche von ca. 4.000 m², aus dem mit vier Brunnen gefördert wurde. Von Sanierungsbeginn an wurden die geforderten Einleitgrenzwerte mit Konzentrationen von 50 µg/l sicher unterschritten. Nach 5 Monaten Sanierung konnte die Wasseraktivkohlestufe rückgebaut werden. Nach gut 3 Jahren Betriebsdauer konnte die Sanierung im Oktober 2006 beendet werden. Dabei wurden 255.942 m³ Grundwasser gereinigt. Für die Bodensanierung sind etwa 300.000 € aufgewendet worden. Die Kosten für die Grundwassersanierung betrugen für den Zeitraum der Maßnahme seit 2003 ca. 200.000 €, was einem Reinigungspreis von ca. 1,28 €/m³ entspricht. Für die Nachsorge (Grundwassermonitoring und Bodenuntersuchungen) wurden brutto rund 54.000 € aufgewandt. Trotz der erhöhten Anforderungen, welche die Abreinigung von MTBE an die Anlagentechnik stellt, lagen die Kosten nicht wesentlich über denen einer vergleichbaren BTEX- oder LCKW-Sanierung. Es wurde im Rahmen der Nachsorge ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt. Seit 2010 wurde das Monitoring durch Parameter ergänzt, die eine Bewertung der natürlichen Rückhalte- bzw. Abbauvorgänge möglich machen. Durch das abschließende Grundwassermonitoring im Herbst 2013 konnte das Vorergebnis von 2011 bestätigt werden, das auf dem teilsanierten ehem. Schadensgrundstück für die BTEX ein relevanter Konzentrationsrückgang stattfindet. Schadstoffverlagerungen nach außerhalb des Sanierungsgrundstücks sind aufgrund annähernd stationärer Grundwasserströmungsverhältnisse sowie durch baubedingte Abschirmmaßnahmen (eine Spundwand im Abstrom bindet zwischen 2,6 m und 4,2 m tief in das Grundwasser ein) nicht zu erwarten. Dies wurde auch durch Untersuchungen auf einem im unmittelbaren Grundwasserabstrom befindlichen Grundstück bestätigt. Die dort untersuchten Grundwassermessstellen waren annähernd unbelastet. Aufgrund des Nachweises eines weiterführenden natürlichen Schadstoffabbaus konnte das Grundwasser-Monitoring im Jahr 2013 beendet werden. Da eine weitere Grundwassergefährdung auszuschließen ist, sind weitere Maßnahmen bei gleichbleibender Nutzung nicht erforderlich. Das Grundstück ist inzwischen mit Büro- und Werkstattgebäuden bebaut und wird als Außenbezirksstelle des Wasser- und Schifffahrtsamtes Berlin genutzt.

Zukunftsaufgabe naturnaher Landschaftswasserhaushalt

Ein intakter, naturnaher Landschaftswasserhaushalt ist für den Natur-, Klima- und Ressourcenschutz sowie bei der Anpassung an den Klimawandel von besonderer Bedeutung. Derzeit ist der Wasserhaushalt jedoch massiv anthropogen überprägt. Die Fachtagung „Zukunftsaufgabe naturnaher Landschaftswasserhaushalt“ am 18. April 2024 thematisierte Aspekte zur Wiederherstellung eines naturnahen Landschaftswasserhaushalts und bot Austauschmöglichkeiten zu naturschutzfachlichen Zielsetzungen und Umsetzungsdefiziten sowie zu möglichen Forschungsfragen und Anwendungsprojekten. Ausgehend vom Status quo geschah dies vor dem Hintergrund aktueller Rahmenbedingungen, künftiger klimatischer Veränderungen und möglicher Synergien zwischen Naturschutz und weiteren Handlungsfeldern. Diese Veröffentlichung fasst die wichtigsten Inhalte der Tagung sowie die identifizierten Forschungs- und Umsetzungsbedarfe zusammen.

ÖKOPROFIT-Einsparergebnisse

Bei ÖKOPROFIT® (ÖKOlogisches PROjekt Für Integrierte Umwelt-Technik) handelt es sich um ein Umweltberatungsprogramm, das Unternehmen und Einrichtungen durch vorsorgenden Umweltschutz wirtschaftlich stärkt. Das Programm steht für die Zusammenarbeit von Kommunen, Unternehmen sowie Einrichtungen und Fachleuten, welche die hierdurch entstehenden Synergieeffekte nutzen. Ziel ist es, dass die teilnehmenden Betriebe und Einrichtungen ihre Ressourcen effizient einsetzen und gebrauchen. Durch ein System koordinierter umwelt- und ressourcenschonender Maßnahmen wird es Unternehmen sowie Einrichtungen ermöglicht, ihre Betriebskosten zu senken. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Reduktion des Energie- und Wasserverbrauchs sowie der Abfallreduktion und der Erhöhung der Materialeffizienz, auch als Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Das MUNV NRW fördert seit dem Jahr 2000 die Kommunen aus NRW bei der Entwicklung und Umsetzung von ÖKOPROFIT-Projekten in Ihrer Region. Im Rahmen der Bewilligung durch das Umweltministerium liegen Name und Anzahl der geförderten Kommunen/Kreise und die Name und Anzahl der beteiligten Unternehmen vor.

Die Landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete im Freistaat Sachsen

Das Klima, der Boden und die naturräumliche Gliederung bilden die Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von landwirtschaftlichen Gebieten hinsichtlich ihrer Produktionsfaktoren und Ertragsfähigkeit. Das Material enthält Darstellungen der Standortfaktoren, gegliedert nach landwirtschaftlichen Vergleichsgebieten und Gemeinden aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Für den Freistaat Sachsen werden die Einflüsse von Boden, Klima und Höhenlage auf Regionen bezogen dargestellt. Diese Regionen sollen "Landwirtschaftliche Vergleichsgebiete" sein, die auf der Grundlage von vergleichbaren Standortvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Erzeugung basieren. Die Einteilung Sachsens in insgesamt zwölf landwirtschaftliche Vergleichsgebiete erfolgte in Anlehnung an die naturräumliche Gliederung Deutschlands. Des weiteren wurden auch meteorologische Daten auf der Basis langjähriger Mittel und die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung, sowie die Hangneigungsklassen, Untersuchungen zur verfügbaren Feldkapazität und phänologische Daten bei der Einteilung berücksichtigt. Ausgewählte Angaben zur Entwicklung der Struktur der landwirtschaftlichen Unternehmen lassen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Standortfaktoren und Faktorausstattungen weitere Aussagen im Sinne von Synergieeffekten innerhalb und zwischen den Regionen für eine differenzierte Betrachtung der wirtschaftlichen Tätigkeit erkennen.

Renaturierung der Schmiecha im Bereich Bodelschwinghstraße / Hofmannthalstraße

Die Stadt Albstadt orientiert sich für das Vorhaben der Renaturierung der Schmiecha am Stadtentwicklungskonzept 2030+ aus dem Jahr 2018 und dem daraus entwickelten Leit- und Impulsprojekt „Schmiecha – Grünes Band im Talgang“. Die Schmiecha verbindet die Stadtteile Ebingen, Truchtelfingen, Tailfingen und Onstmettingen. Die Entwicklung von Aufenthalts-, Erholungs- und Spielbereichen entlang der Schmiecha als „Grünes Band“ im Talgang kombiniert mit dem Ausbau der Radverkehrsverbindungen und Fußwege kann wesentlich zur Aufwertung des Talgang beitragen und Synergien zwischen Gestaltung, Nutzung, Wasserführung und Hochwasserschutz herstellen. Der Park in Onstmettingen ist der Auftakt für das „Grüne Band“ im Talgang.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und sonstiger Rechtsvorschriften

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).

Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften - Auen der WRRL-Prioritätsgewässer (zusammengeführt)

Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.

Synergiepotenziale zwischen Niedersächsischen Moor- und Gewässerlandschaften (Überlagerungen Programmkulissen)

Der Datenbestand zeigt die Überlagerungsgebiete der beiden niedersächsischen Programmkulissen "Niedersächsische Moorlandschaften" (NML) und "Niedersächsische Gewässerlandschaften" (NGL).Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern. Hier dargestellt werden die in den NGL enthaltenen Fließgewässer und Auenbereiche der Prioritätsgewässer der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die sich mit der Kulisse der NML überlagern. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.Die Überlagerungsflächen weisen eine Kulisse aus, innerhalb derer die Umsetzung "blau-grüner" (kombinierte Arten- und Biotopschutz- und Wasserschutz-) Maßnahmen sowohl zur Erreichung der Ziele des Aktionsprogramms Niedersächsische Moorlandschaften als auch der Ziele des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften führen kann. Die Nutzung solcher Synergiepotenziale durch die Verknüpfung der Programme Niedersächsische Moorlandschaften und Niedersächsische Gewässerlandschaften und die Identifikation entsprechender Kulissen, ist erklärtes Ziel des Landes Niedersachsen.

„IAW-Industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Fern-wärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt“ in den Gemarkungen Spergau (Stadt Leuna, Landkreis Saalekreis), Wengelsdorf und Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Landkreis Burgenlandkreis), Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz (Stadt Bad Dürrenberg, Landkreis Saalekreis) sowie Prittitz (Stadt Teuchern, Landkreis Burgenlandkreis)

Die Vorhabenträgerin, die Stadtwerke Leipzig GmbH, plant die Neuerrichtung einer Fernwärmetrasse zur Einbindung bisher ungenutzter, unvermeidbarer industrieller Abwärme mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km durch die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das antragsgegenständliche Vorhaben umfasst die Verlegung einer Rohrleitung, bestehend aus zwei Rohren für den Vor- und Rücklauf, jeweils mit einer Leitungsdimension von DN 700 und einem Nenndruck von 25 bar, inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen, im Land Sachsen-Anhalt von Leuna bis an die Landesgrenze zu Sachsen (ca. 14 km). Mit dem Vorhaben wird die Verbindung zwischen dem Heizwerk Kulkwitz und den Entstehungsorten industrieller Abwärme in Leuna möglich, die derzeit überwiegend ungenutzt über Luftkühler an die Umgebung abgegeben werden. Bei der Landesdirektion Sachsen wird für den Abschnitt Landesgrenze bis nach Kulkwitz zeitgleich ein Planfeststellungsverfahren geführt. Im Rahmen dessen werden die Unterlagen ebenfalls in der Stadtverwaltung Markranstädt ausgelegt. Die Fernwärmetrasse ist räumlich eng mit dem eigenständigen Vorhaben der Vorhabenträgerin „IAW-Industrielle Abwärme – Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz“ verbunden. Vorgesehen ist, die geplante Fernwärmetrasse in einem Abstand von 2,50 m parallel der Wasserstofftrasse zu verlegen. Durch diese Schutzstreifenüberlappung sowie durch die enge räumliche Verbundenheit sollen sich positive Synergieeffekte in Bezug auf die Planung und den Bau ergeben und der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Nutzung eines gemeinsamen Baufeldes geringer gehalten werden. Für das Bauvorhaben selbst werden Grundstücke in den Gemarkungen Spergau, Wengelsdorf, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz beansprucht. Darüber hinaus sollen Grundstücke für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Spergau, Großkorbetha, Prittitz, Bad Dürrenberg und Angersdorf in Anspruch genommen werden.

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