API src

Found 1 results.

Leitfaden Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer

Das Projekt "Leitfaden Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Wien, Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft (E226) durchgeführt. Gemäß Paragraph 30a Abs. 2 Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) sind mit Verordnung die zu erreichenden Zielzustände sowie die im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot maßgeblichen Zustände für Oberflächengewässer mittels charakteristischer Eigenschaften sowie Grenz- oder Richtwerten näher zu bezeichnen. Insbesondere sind für chemische Schadstoffe der gute chemische Zustand sowie die chemischen Komponenten des guten ökologischen Zustandes in Form von Umweltqualitätsnormen auf der Grundlage des Anhangs F festzulegen. Durch die Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer, BGBl. II Nr. 96/2006, wurden Umweltqualitätsnormen zur Beschreibung des guten chemischen Zustandes und der chemischen Komponenten des guten ökologischen Zustandes für synthetische und nicht-synthetische Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern festgelegt. Weiters wurden die maßgeblichen Zustände für die Anwendung des Verschlechterungsverbots beschrieben. Diese Verordnung gilt für alle Oberflächenwasserkörper (Paragraph 30a Abs. 3 Z 2 WRG 1959) einschließlich erheblich veränderter sowie künstlicher Oberflächenwasserkörper (Paragraph 30b Abs. 3 Z 1 und 2 WRG 1959).

1