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Klassierung krebserzeugender Stoffe zur Begrenzung der Massenkonzentrationen im Abgas nach 2.3 TA Luft

Das Projekt "Klassierung krebserzeugender Stoffe zur Begrenzung der Massenkonzentrationen im Abgas nach 2.3 TA Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Entsprechend dem fortgeschrittenen Stand der Wirkungsforschung sind die Klassierungen der krebserzeugenden Stoffe in Nr.2.3 der TA Luft zu ueberpruefen und ggf. neu festzulegen. Pruefung der Emissionsrelevanz wird ueber die Laendergremien organisiert, nicht ueber dieses Vorhaben. Um die Klassierungen dem Stand des Wissens anzupassen, ist fuer die nach der Gefahrenstoff-V als kanzerogen eingestuften Stoffe (K 1 und 2) zu pruefen, ob anhand von Risikoabschaetzungen Gruppierungen in die Klassen der TA-Luft moeglich sind. Als Grundlage kann hier in erster Linie die Legaleinstufung des kanzerogenen Potentials der EU und, ersatzweise, der MAK-Kommission dienen, fuer die Beachtung der kanzerogenen Potenz waeren Literaturrecherchen durchzufuehren. Die ermittelten Angaben zum unit risk (Quantifizierung der Wirkpotenz) waeren dann auf ihre Qualitaet zu pruefen. Hinsichtlich qualitativ nicht ausreichender Angaben sind Vorschlaege fuer eine alternative Beruecksichtigung der kanzerogenen Potenz und entsprechende Klassierungsvorschlaege zu machen. Bezueglich der Stoffe sind u.a. Chlorpropen, Chlortoluol, Diamindiphenylmethan, Dichlorpropan, technisches Dinitrotoluol, polymeres MDI relevant, aber auch die Hauptbestandteile der Pyrolyseprodukte wie Benzol, Toluol, Xylol, Phenole, Kyesole, Naphthalien und Anthracen. Dabei ist das T25 -Konzept der EU (Entwurf der Richtlinie zur Setzung von Konzentrationsgrenzen fuer Kanzerogene in Gemischen) zu beachten. Die geplanten Kosten enthalten Anwendungen fuer notwendige Konsensgespraeche mit den beteiligten Gremien (VCI, LAI u.a.). Es sind insbesondere die als kanzerogen eingestuften Stoffe zu bearbeiten, die als emissionsrelevant anzusehen sind.

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