Informationen und Daten zum Schutz vor Geräuschen, Erschütterungen, Licht und elektromagnetischen Feldern.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Stellingen 49 vom 3. September 1998 (HmbGVBl. S. 199) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Stellingen 49" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Bebauungsplans Stellingen 49 werden im Gewerbegebiet die Festsetzung der geschlossenen Bauweise und die Bezeichnung "(A)" gestrichen. Die Festsetzung einer Gebäudehöhe von 12 m bis 14 m als Mindest- und Höchstmaß wird in eine Gebäudehöhe von 14 m als Höchstmaß geändert. 3. § 2 wird wie folgt geändert: 3.1 Nummer 1 wird wie folgt geändert: 3.1.1 Satz 1 erhält folgende Fassung: "Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchs-belästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 1623), unzulässig." 3.1.2 Es werden folgende Sätze angefügt: "Im Gewerbegebiet sind lärmbelästigende Betriebe und Anlagen zulässig, wenn die Anforderungen gemäß Nummer 6.1 Satz 1 Buchstabe e, unter Beachtung der Nummer 3.2 und insbesondere der Nummer 3.2.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 in den östlich angrenzenden Wohngebieten eingehalten werden. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen." 3.2 Nummern 2 und 3 werden gestrichen. 3.3 Die bisherigen Nummern 4 bis 8 werden Nummern 2 bis 6. 3.4 Es wird folgende Nummer 7 angefügt: "7. Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Gewerbegebiet eine etwa 4860 m2 große Teilfläche des Flurstücks 4351 der Gemarkung Stellingen außerhalb des Plangebiets zugeordnet.
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)
Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See
Messungen nach TA-Luft und TA-Laerm zur Beurteilung der Umweltrelevanz
Gewerbebetriebe und Anlagen zur Energieerzeugung konkurrieren mit ihrer Flächeninanspruchnahme vor allem mit Gebieten, die dem Wohnen dienen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Konkurrenzsituation durch ein engeres Zusammenrücken der entsprechenden Gebietsnutzungen noch verschärft. Gleichzeitig produzieren Privatpersonen vielerorts vermehrt ihre benötigte Wärme und Elektrizität innerhalb von Wohngebieten. All den Anlagen ist gemein, dass sie teilweise in erheblichem Maße tieffrequente Geräusche verursachen können. Es besteht somit ein erhöhtes Belästigungspotential durch tieffrequente Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ob eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Geräusche vorliegt, wird seit längerem im Rahmen der TA Lärm nach dem Beiblatt 1 der DIN 45680 beurteilt. Die darin angegebenen Anhaltswerte sind jedoch in Teilen der Wissenschaft und der betroffenen Öffentlichkeit umstritten. Trotz langer und intensiver Arbeiten konnte das Deutsche Institut für Normung (DIN) bisher keinen Konsens über die geltenden Anhaltswerte oder über Vorschläge für Änderungen oder Aktualisierungen der Anhaltswerte erreichen, da es vor allem keine aktuellen Lärmwirkungsuntersuchungen zu dieser Frage gibt. Neuere Wirkungsuntersuchungen sind besonders wichtig, weil die TA Lärm und damit die DIN 45680 für die meisten industriellen und gewerblichen Anlagen in Deutschland gilt, die tieffrequente Geräusche emittieren, und in bestimmten Fallkonstellationen Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Gerichtsverfahren sind. In diesem Forschungsvorhaben sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung tieffrequenter Geräusche wesentlich erweitert oder fachlich weiter abgesichert werden. Dazu sollen neben einer Überprüfung bereits vorhandener Messergebnisse auch Laboruntersuchungen über den Einfluss tieffrequenter Geräusche im Wachzustand und auf das Schlafverhalten des Menschen vorgenommen werden.
Aufgabenbeschreibung: Die Umweltschutzanforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen, wie z. B. Windenergieanlagen, sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Die Anforderungen hinsichtlich des Lärmschutzes werden für Anlagen in der TA Lärm und für Windenergieanlagen ergänzend in den 'LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei WKA' konkretisiert. Im Rahmen des geplanten Vorhabens zu den Geräuschimmissionen von WEAs sollen Forschungsfragen geklärt werden, wie z. B. über Schallausbreitung bei Windenergieanlagen. Zudem soll die Geräuschentwicklung moderner Windenergieanlagen und deren Auswirkung auf die Bevölkerung ausführlich untersucht werden. Dabei sollen vor allem Langzeitwirkungen von solchen Dauergeräuschen erfasst werden, die nur knapp unterhalb der Richtwerte liegen. Besonderes Augenmerk soll auf charakteristische Belästigungspotentiale durch tieffrequente Geräuschanteile, Amplitudenmodulation und Schwankungsstärke gelegt werden. Schließlich sollen Möglichkeiten zur Verminderung von besonders störenden Geräuschemissionen von Windenergieanlagen aufgezeigt werden. Die Erkenntnisse sollen in einem verständlichen Ratgeber adressatengerecht aufbereitet werden. Der Ratgeber und die Ergebnisse der Untersuchung sollen auf einem Symposium öffentlichkeitswirksam allen relevanten Stakeholdern präsentiert und mit diesen erörtert werden.
Das Flächenpotenzial zur Nutzbarmachung neuer Standorte für Windenergieanlagen (WEA) an Land ist in Deutschland stark abhängig von dem einzuhaltenden Abstand der WEA zu Wohnbauflächen. Zum Schutz des Menschen vor schädlicher Lärmeinwirkung muss jede WEA beziehungsweise jeder Windpark die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einhalten. Vor diesem Hintergrund ist das Ziel des Projektes ein Verfahren zu entwickeln, mit welchem akustische Auffälligkeiten bereits während des Anlagendesigns zuverlässig vorhergesagt werden können. Hierfür sollen Körperschallentstehung sowie der Transfer zum Abstrahlungsort prognostizierbar gemacht und die wesentlichen Einflussgrößen hierauf ermittelt werden. Die Transferpfadanalyse (TPA) ist ein vor allem in der Automobilindustrie oft verwendetes Werkzeug, um solche Geräuschphänomene zu beschreiben. Dabei beschreiben die Transferpfade die Ausbreitung des Körper- bzw. Luftschalls von Quellorten zu einer festgelegten Empfängerposition. Hiermit können die Anteile der verschiedenen Geräuschquellen am Empfänger und die Relevanz der zugehörigen Transferpfade ermittelt werden. Das Ziel der TPA ist, die Ursache störender Geräuschkomponenten zu identifizieren und deren Übertragung zu reduzieren oder gar zu eliminieren. Anhand dieser Modellierung ist es zum einen möglich, die Sensitivitäten bzgl. Massen-, Steifigkeits-, und Dämpfungsverteilung zu erfassen und zum anderen die Fragestellung zu beantworten, warum die tonale Effekte hörbar im Gesamtsystem auftreten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 47 |
| Land | 64 |
| Weitere | 14 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 38 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 24 |
| Umweltprüfung | 33 |
| unbekannt | 28 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 73 |
| Offen | 42 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 122 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 3 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 53 |
| Keine | 57 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 30 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 71 |
| Lebewesen und Lebensräume | 105 |
| Luft | 102 |
| Mensch und Umwelt | 125 |
| Wasser | 67 |
| Weitere | 125 |