Das Projekt "Untersuchungen von Schadstoffbelastungen an Arbeitsplaetzen bei der Herstellung und Verarbeitung von Metallen Beryllium, Kobalt und deren Legierungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Dortmund, Fachbereich Chemie, Lehrstuhl für Anorganische Chemie II.Ziel des Forschungsvorhabens ist es, an ausgewaehlten Arbeitsplaetzen der herstellenden und verarbeitenden Metallindustrie die auftretenden Kobalt- bzw. Berylliumbelastungen quantitativ zu erfassen. Insbesondere werden Arbeitsplaetze, an denen atembare Staeube entstehen koennen, untersucht.
Das Projekt "Ausbreitung von Luftschadstoffen ohne bzw. mit Laermschutzwand" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).Bei der Planung von Strassenbaumassnahmen muessen im Rahmen von Umweltvertraeglichkeitspruefungen Abschaetzungen der zu erwartenden Immissionsbelastungen durch Kfz-Abgase vorgenommen werden. Hierbei hat sich in juengster Zeit vermehrt gezeigt, dass z.B. in Ballungsgebieten mit hoher Grundbelastung beim Ueberlagern Kfz-bedingter Zusatzbelastung die geltenden Richtwerte - insbesondere beim Stickstoffdioxid - haeufig ueberschritten werden. Da der durch die Abgasgesetzgebung ausgeloeste Rueckgang der Emissionen am Einzelfahrzeug sich nur sehr langsam auf die Gesamtimmissionen auswirkt, besteht bei den Strassenbauaemtern grosser Bedarf an sofort einsetzbaren, strassenbaulichen Minderungsmoeglichkeiten. Hierbei bieten sich primaer die schon seit laengerem zur Reduzierung des Strassenlaerms eingesetzten Laermschutzwaende an. Zwar enthaelt das Merkblatt fuer Luftverunreinigungen an Strassen (MLuS-92) bereits qualitative Angaben ueber moegliche Immissionsreduzierungen durch Laermschutzwaende, diese basieren jedoch nur auf einem relativ kleinen Messdatenkollektiv. Da sie ausserdem nicht fuer die Komponente Stickstoftdioxid - die im BAB-Nahbereich besonders kritische Konzentrationen erreichen kann - gelten, sind quantitative Untersuchungen zum Einfluss einer Laermschutzwand auf die Abgasimmissionen von groesstem Interesse. Nach Aussage von StB21 wird im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A4 im Bereich der Abgasmessstation der BASt auf der noerdlichen Trassenseite eine Laermschutzwand errichtet. Seit 1987 werden an diesem Messquerschnitt Immissionsmessungen bei ungehinderter Abgasausbreitung durchgefuehrt, deren Ergebnisse bereits vorliegen (5. Schlussbericht Projekt-Nummer. 83 604N6).
Das Projekt "Gutachten fuer die Planung einer Anlage zur Herstellung von Polyurethan Weichschaum in der Gemeinde Burbach" wird/wurde gefördert durch: Gemeinde Burbach. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Eine grosse Anzahl von Stoffen, die bei der PUR-Herstellung benoetigt werden, oder dabei entstehen koennen, sind aeusserst gesundheitsgefaehrdend. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sind zum Teil wissenschaftlich ueberholt. Eine Aenderung der Grenzwerte steht in Kuerze bevor. Daraus wird die Annahme abgeleitet, dass die Anlage in ihrer jetzigen Planung, die in naher Zukunft erforderlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt nicht gewaehrleisten kann. Deshalb wird vom Bau der Anlage abgeraten
Das Projekt "Die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung - Anwendung von TRK-Werten" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz.In der Neuordnung in der Arbeitsstoffverordnung wird der Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen besonders geregelt. Diese Vorschriften sehen u.a. eine allgemeine Messverpflichtung fuer krebsgefaehrdete Arbeitsplaetze vor. Die praktische Anwendung von Grenzwerten bei der Arbeitsplatzueberwachung wird z.Z. dadurch erschwert, dass einerseits fuer viele krebserzeugende Arbeitsstoffe die TRK-Werte fehlen, zum anderen in zahlreichen Betrieben keine Erfahrung fuer die Planung und Durchfuehrung der erforderlichen Messung vorhanden ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde eine Schrift zur Einfuehrung in die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung erarbeitet. Anhand der TRGA 401 'Messung und Beurteilung von Konzentrationen von giftiger oder gesundheitsschaedlicher Arbeitsstoffe in der Luft' wird die strategische Planung von Arbeitsplatzmessungen erlaeutert. Darueberhinaus werden die verschiedenen Probenahmetechniken und Analysemethoden zur Bestimmung der Schadstoffkonzentration in der Arbeitsluft beschrieben, die bekannten Analyseverfahren fuer krebserzeugende Arbeitsstoffe gesammelt und tabellarisch aufgefuehrt. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Arbeitsschritte dargestellt und praktische Hinweise gegeben.
Das Projekt "Ableitung einer Innenraumluft-Richtkonzentration für 2-Phenoxyethanol" wird/wurde gefördert durch: ALAB GmbH, Analyselabor in Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).
Das Projekt "Arbeitsbereichsanalyse bei Gefaehrdung durch halogenierte Dioxine/Furane" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Medizinisches Zentrum für Ökologie, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin.Es wird eine Erhebung verfuegbarer Daten zur Arbeitsplatzbelastung durch halogenierte Dioxine/Furane in der Bundesrepublik durchgefuehrt. Diese Daten werden durch die Ergebnisse eigener Messungen in den Bereichen - Bestueckung von flammgeschuetzten Leiterplatten, - Schweissarbeiten, - Schneidbrennarbeiten und durch auslaendisches Datenmaterial ergaenzt. Die Informationen werden gegliedert in aeussere Belastung am Arbeitplatz (Luftmessungen), innere Belastung der Arbeitnehmer (Biomonitoring von Blut- und Fettgewebeproben) und arbeitsplatztypische Kongenerenprofile. Die Werte werden den verschiedenen Branchen und Taetigkeiten der Arbeitnehmer zugeordnet und innerhalb eines jeden Bereiches untereinander verglichen. Ziel der Studie ist ferner das Erstellen einer systematischen Uebersicht ueber die arbeitsmedizinischen Aspekte der Dioxinproblematik und eine Risikoabstufung der einzelnen Taetigkeiten. Ausserdem sollen eventuelle Handlungsdefizite in bezug auf die Datenlage und geltende Arbeitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Eine moegliche Beantwortung der Fragen nach: Korrelationen zwischen innerer und aeusserer Belastung, Hinweise auf besondere Risiken durch eventuelle Kofaktoren und moegliche analytische Leitsubstanzen soll zu einer Verbesserung der sicherheitstechnischen Primaer- und arbeitsmedizinischen Sekundaerpraevention und somit ggf. zu einer Diskussion des gegenwaertig gueltigen TRK-Wertes fuehren.
Das Projekt "Untersuchung der Zusammensetzung und Struktur von oxidischen Komponenten in freigesetzten Stäuben in der Arbeitsluft bei der Herstellung und Verarbeitung nickelhaltiger metallischer Werkstoffe (Nickelhaltige Stäube)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Nickel GmbH / Krupp Thyssen Nirosta GmbH / ThyssenKrupp VDM / Verwaltungsgemeinschaft Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: MOL Katalysatortechnik GmbH.Zielsetzung: Bei der Herstellung, Be- und Verarbeitung von Nickellegierungen können inhalierbare nickelhaltige Stäube auftreten. Im 'Verzeichnis krebserzeugender .. Stoffe' (TRGS 905) sind Nickel und Ni-Carbonat unter K3, Nickeloxid und Nickelsulfid unter K1 eingestuft. Als Grenzwert in der Luft am Arbeitsplatz (TRGS 900 gem. Bundesarbeitsblatt 4/1995) gilt für Nickelmetall und Ni-Carbonat ein MAK-Wert und für Ni-Oxid, Ni-Sulfid (und sulfidische Erze) ein TRK-Wert. Für die betriebliche Praxis der Arbeitsplatzüberwachung stellt sich damit das Problem, welcher Grenzwert jeweils anzuwenden ist, weil mit den üblichen Analyseverfahren nur der Ni-Gehalt als analytische Berechnungsbasis ermittelt werden kann. Es gibt auch Hinweise auf die Bildung von Spinellen, d.s. nickelhaltige Metallkomplexe, die aufgrund ihrer biologischen Nichtlöslichkeit möglicherweise toxikologisch unbedenklich sind. Ziel: Quantitative Analyse der Nickelverbindungen, die in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. -verfahren im Staub auftreten; Ermittlung von Leitkomponenten für die Arbeitsplatzüberwachung; Ermittlung des Auftretens von Spinellen und ggf. der entsprechenden Parameter. Aktivitäten/Methoden: Untersuchungen von Stäuben von Arbeitsplätzen und parallel mit künstlichen Gemischen von Ni, NiO und Nickelkomplexen; quantitative Analyse von Ni (ESR/FMR), NiO und Ni-Komplexen (XRD, ESMA, IR); Ermittlung der Löslichkeit, Analyse der gelösten und ungelösten Verbindungen (AAS, XRD, DSMA, IR). Ergebnisse: Grundlagenerkenntnisse über Strukturen von Nickeloxiden; Vorschlag für Arbeitsstoff- und Arbeitsverfahren-abhängige Mess- und Bewertungsverfahren gesundheitsgefährlicher Nickeloxide am Arbeitsplatz
':F)• ·. . . . . . Ob~rbergamt ' · . in Clausthal-Zellerfeld NiederdchsiKhes Umweltministerium Archivstraße 2-~ 30169 Hannover.Efl9. · .03. Nov, 2000 l,t~ ()O . ·.,__ .... Bind ,._....,.; Heft ~····- Ihr Zeichen, Ihre Nachricht·"'°"'. ~ Zeichen {Bei Antwort a ~ ) Clausthal-Zellerfeld ..12-01/00.-W 3528 Bh. 4.:. 31 .10.2000 Planfeststellungsverfahren Konrad ; Stellungnahme..~ 'Oberbergamtes zu den Antragsunterlagen· . . . . . . - Erlass vom 07.03.2000 _;. 401 - 40326/3-4/5.3 - r- . / ) Die Stellungnahme ~es Oberbergamtes . vom . Januar 1997 wurde unter .Berück- . . .. . ' ' , ' · sichtiguryg. des Standes d~r Technik überprüft. · Sie wird hiermit durch nachfolgende B~richtigu11gen bzw. Ergänzungen aktuali- · : siert: .◄ zu Kapitel 5 „Fahtung;und Transpqrt (unter Ta9!)" ab Seite 51 ff._: ,.. .i Auf .Seite 56 wird der vorletzte und letzte .Ab$atz wie folgt benciltigt bzw. aktuali- . .· . . ,, . siert (durch Untflrstrei~ung kenntlich ger:ilacht): · Aufgrund d~r Umsetzung der EG-Richtl_ inie.89/392/EWG des-Rates vom 14.- Juni 1989 zur _~ng!eichung äer R~tsv<;n-schriften. d~r Mitgliedstaaten für Maschinen (mit· Änderung$ljchtlinien), durch ~ie Neunte VerordnunQ zum Gerätesicherheits... • gesetz ,(Maschinenv.erordnung - 9. GSGV) vom '12. Ma'i 1993 (BGBI. I S. 704) . , . .. . . .· . . ' ' '\ ._, i. .d. F. vom 28. September 1995- (B~BI. 1. S. 1213) darf nach Ablauf der Über- . . ' .. . . , , . gangsfrist in § _6 ·Abs; 2 der 9. GSGV ab 01.01 :1985 diese ·Bauartzulassung nicht mehr· ve~lan_g t werden; Voraussetzu~g .fOr das lnverkehrbring·e n ist nach § J ' 3 der -2- ·~ 9. GSGV, dass jedes Fahrzeug (Maschine) mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und dass eine EG-KonfoOTtitätserklärung nach '(orgeschriebenem Muster bei- gefügt ist. Für die Bereitstellung und Benutzung der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) ist § 17 der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverord- nung - ABBergV) vom 23. Oktober 1995 (BGBI. 1S. 1466), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen vom 10. Au- / gust 1998 (BGBI. 1 S. 2093), einschließlich der dazugehörigen Betriebsplanzulas- . sung zu beachten. Auf Seite 58 wird unter der Überschrift Hinweis der Text wie fotgt aktualisiert: ~er ·Einsatz dieselbetriebener Gleislosfahrzeuge im Untertagebergbau ist Stand der Technik. Nach § 36 Abs. 4 Nr. 4 GefStoffV gelten Dieselmotoremissionen (DME) als krebserzeugende Gefahrstoffe. Daher sind die in § 36 GefStoffV vorge- schriebenen zusätzHchen Maßnahmen ab dem 01.01.2001 durchzuführen. Der TRK-Wert für DME wird in der TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeits- platz" (Ausgabe Oktober-1996 / Fassung Februar 2000) für den Nichtkohlebergbau unter Tage und Bauarbeiten unter Tage auf 0,3mg/m 3, im übrigen auf 0, 1 mg/m3 festgesetzt. Dieser Immissionswert wird mit den vorgesehenen Motoren und Bewetterungsver- hältnissen eingehalten. Die Auslöseschwelle für DME wird in der TRGS 554 uDieselmotoremissionen (DME)" auf 0, 1 mg/m3 festgelegt. Dieser.Grenzwert wird. im Betrieb ohne weitere techn.ische Maßnahmen (z. s.· der Einsatz von Partikel-Filtern) voraussichtlich· überschritten Werden, so dass dann die .in § 36 Abs. 5 GefStoffV genannten Maß- nahmen erforderlich wären. -3- zu Kapitel 12.1 „Verfüllen und Verschließen der Schächte" ab Seite 103 ff.: Es wird darauf hingewiesen, dass zu gegebner Zeit die/ Forschungsergebnisse der ln-Situ-Versuche auf der Schachtanlage Salzdetfurth Berücksichtigung finden sollten. zu Kapitel 16: Abfallentsorgung/ Haufwerksverbringung ab Seite 127 ff: Auf Seite 128. wird unter der Überschrift Durchführung der Prüfung der Text wie folgt aktualisie!!_(durch Unterstreichung kenntlich gemacht):• ~ , Bei der Prüfung der Planaussagen wurden die Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl.I S. 1310) in der Fassung vom 12. februar 1990 (BGBI. 1 S. 216), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 26. Januar 1998 (BGBI. 1S. 164), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBI. 1S. 2705) in der zuletzt geänderten Fassung vom 03.05.. 2000 (BGBI. 1 s. 632) • . ' sowie des r'. Niedersächsischen Abfallgesetze~ (NAbfG) vom 14.10..1994 (Nds. GVBI. S. 467) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des. Gesetzes vom 19.02.1999 (Nds. GVBI. S. 46) zugrunde gelegt. Auf Seite 129 wird unter der Überschrift Bewertung der Text wie folgt aktualisiert (durch Unterstreichung kenntlich gemacht);
Obe·rbergamt . · in Clausthal-Zellerfeld Nds. Umweltministerium Archivstr. 2 ~- 30169 Hannover . · EhJ. 2 t Dez. 2001 1 Mein Zeichen_{Bei Antwort angeben) Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom urchwahl ~O 53 23) 72 32 04 21.-1 2.01 12- 03/01 II-W3528 Bh. 4-XVI · 19.11.01 . 41-40326/3-4/5.3 Planfeststellungsverfahren ~onrad; Stellungnahmen des ..·Oberbergamtes vom 04.02.1997-:- 12.2 - 01/97..:. W 3528 8h. 4 - XIV- und VQm 31 .10.2000...: 12 - 01/00::.. W 3528 Bh. 4 - XV - - Erlass von:- 19.11.2001 - 41 - 40326/3-4/5.3 - Die o. g . .Stellungn~hmen _des Oberbergamtes vom J~nu,r 1997 einschließlich Ergänzung_vom Oktober . 2000 wutden unter Berücksichtigung . des Standes_der . Technik überprQft. . Sie werden hiermit durch nachfolgende Berichtigungen bzw. Ergänzungen aktuali- . . ' . ·Siert: · ◄ Zu Kapitel 1.. Sicberhei~ der Sehachtförderung: ' • .! Seit der letzten Aktualisierung der Stellungnahme im Oktober 2000 .haben sich hinsichtlich der. bei der. Behörde vorliegenden Untertagen keine Veränderungen / • , ergeben. Die Antragsunterlagen für die Erteilung der Seilfahrterlaubnisse liegen nach wie vor · mit dem als in Teilen ,überholt bekannten Stand 1991 für b~ide Schächte. vor. Ausgehend v9n diesem Sachstand sind die Anlagen , aus bergrecht- . . . . ,, ( l_icher Sicht nach wie vor 'grundsätzlich als erlaubnisfähig anzuseh~n. -2- Die zwischenzeitlich erfolgte Überarbeitung von Teilen der TAS haben keinen Ein- .fluss auf die vorstehende Aussage. Den formuUert~n Auflagevorschlägen ist nichts hinzuzufügen. Es erscheint vorstellbar, dass sich mit in der Zwischenzeit bekannten technischen Neuerungen auf dem Gebiet der Schachtfördertechnik eine weitere Erhöhung des Sicherheitsstandards erreichen lassen kann (z.B. vollständiger Ersatz von ver- dickten Spurlatten durch SELDA-Abbremseinrichtungen). .,A ,/ At Kapitel 5. Fahrung und Transport (unter Tage): Seite 51, 3. Absatz, Satz t In diesem ist das Wort „betrieblicher'' zu streichen. Der Anfang des Satzes lautet· neu: .,Im konventionellen Bereich (Überwachungsbe- reich) ... " ) Seite 58, vorletzter Absatz: Der TRK-Wert für DME ist in der TRGS 900 „Grenz- werte in der Luft am Arbeitsplatz" (Ausgabe Oktober 2000/Fassung April 2001) in Verbindung mit TRGS 554 - Dieselmotoremissionen (DME) (Ausgabe März 1999) in Arbeitsbereichen auf 0, 1 mg/m3 festgesetzt worden .(als DME im Sinne der TRGS gilt nur der Partikelanteil des Abgasgemisches). Im Nichtkoh.lebergbau un- ter Tage sowie bei Bauarbeiten unter Tage gilt abweichend eine TRK von 0,3 mg/m3 • Zu Kapitel 10. Rettungswesen: Seite 85, Hinweis zu Ziffer 4: An die Stelle der Empfehlungen des Zentralen Gru- benrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung von Selbstrettern treten die Empfehlungen des Zentralen Grubenrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für die Un- terweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung von Sauerstoffselbstrettem. -3- Zu Kapitel 13. Belange des Strahlens~hutzes aus berg~hnischer Sicht:. Seite. 120,. 2.Absa~1· Satz 1: Im untertägigen Betrieb erfolgt eine Abgrenzung von Kontroll- un~·Überwa.a,ungsbereich.· Zu Kapitel 15. lminiMlonuchutz: '3..(/~ .-1..,,·~~ ' ~ -~ VA/,,..A,/,( (>(,u- ~'f.t:t w,,- 0-f. Z.f?o t.. · , t~ .'Fr- .,. ~ Seite 1-26: In Absatz -1 ist Satz 2 wie folgt zu ändern: ."...des Bundes- . . ' .' lmmissionss~utzgesetzes. (BlmSchG), .sofern die erfqrderliehe standortbezogene Vorprüfung des.Einzelfalles .nach § ·Je Abs. 1_,_ Satz 2 des Gesetzes. Ober die Um- .'1weltvertraglichk~tsprOfung zu ·dem ·Ergebnis kommt, dass keine Umweltvertrag- , ;·. lichkeitsprüfung erforderlich ist." . . . . . . . Der folgende Satz.. : 3 ist wie folgt .zu änqeni: "... können fOt diesen Fall als grund- . .. } .. . . . sätzlich vollstäOO.ig.angesehen werden; allerdings ,müssen sie - aufgrund des neu- en .§ 4d der: Verordnung Ober das Genehmigungsverfahren .(9. s,mschV) um An- gaben Ol>er die E~rg~ffizienz ergän~ werden.ft , . . . . Satz 4 ist standortbezogene. Vorprüfung des Ein- . Folgender . .. anzµfügen: . . . "Sollte die : , zelfalles zu dem Ergebnis kommen. dass eine Umweltvert~lichkeitsprüfung· er- forderlich ist, m0$Sten die Antragsu~t~rlagen nach d~n Maßgaben der 9. BlmSchV ergänzt werden, . . um dann ein öffentliches Verfahren nach § 10 Bl~SchG durchzu- . . ~ führen." Zu.Kapitel 16. Abfallenbiorguna/Haufwerksverbringung: Se~e ·128, letztef Satz: .Das KrW.JAbfG ·vom 27.9.1994 wurde zule~ durch das Gesetz vom 9.9.2001 .(BGBI: IS. 2331) geändert. ' 1
Das Projekt "Begruendungen fuer humantoxikologische Bewertungsmassstaebe fuer ausgewaehlte Bodenschadstoffe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG).Mit den bereits erstellten TRD-Werten (Tolerierbare resorbierte Dosen) gibt es noch nicht zu allen in Altlasten vorkommenden Substanzen die gewuenschten toxikologischen Basisdaten, so dass in der Praxis immer wieder auf die in Deutschland aus fachlichen Gruenden abgelehnte sogenannte 'Holland-Liste' und ihren Bewertungsmassstaeben zurueckgegriffen wird. Um hierzu eine Alternative zu bieten, soll die Liste der Stoffe mit toxikologischen Basisdaten um Stoffe der 'Holland-Liste' erweitert werden. Hierbei kann auf z.Z. laufende Arbeiten des BgVV zurueckgegriffen werden. Insgesamt sind 13 Stoffe zu bearbeiten.
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