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Evaluierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Beherrschung umgebungsbedingter Gefahrenquellen für Industrieanlagen zur Berücksichtigung des Klimawandels in technischen Regeln für die Anlagensicherheit

Gegenstand des Vorhabens sind die Evaluierung und Fortentwicklung technischer Regeln für Anlagensicherheit (TRAS) zur Beherrschung der Gefahrenquellen Niederschläge, Hochwasser, Wind, Schnee- und Eislasten (TRAS 310 und 320). Das Ergebnis soll Grundlagen für die Arbeit des Bund-Länder Ausschusses Anlagenbezogener Immissionsschutz und Störfall-Vorsorge (AISV) und der Kommission für Anlagensicherheit (KAS). Im Vorhaben sollen Anwender der einschlägigen technischen Regeln (Betreiber, Behörden, Sachverständige) nach Erfahrungen befragt und repräsentative Beispiele der Anwendung untersucht werden. Es ist zu prüfen, ob sich der Kenntnisstand bezüglich der betrachteten Gefahrenquellen national oder international weiter entwickelt hat und ob andere, die Gefahrenquellen betreffende Regeln, fortentwickelt wurden. Die Evaluation soll mit einem Evaluationsbericht und einem Fachgespräch abgeschlossen werden. Für die Fortentwicklung soll geprüft werden, ob weitere Gefahrenquellen einbezogen werden müssen, ob aktuellere, die Gefahrenquellen betreffende Erkenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels vorliegen und ob sich der Stand der Technik bei Vorkehrungen und Maßnahmen gegen die betrachteten Gefahrenquellen weiter entwickelt hat. Beratungen der jeweiligen Fachkreise zur verbesserten Anwendung und Fortschreibung der technischen Regeln sollen dokumentiert und so ausgewertet werden, dass konkrete Hinweise für Verbesserungsvorschlägen erarbeitet werden können. Die Ergebnisse von Evaluation und Fortentwicklung sollen Hinweise für Fortschreibungen der TRAS 310 und 320 liefern.

Datenbanken/Informationen

Folgende Datenbanken/Informationsquellen werden als fachliche Arbeitsgrundlage verwendet: 1. Gemeinsamer Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) Der GSBL stellt einen umfangreichen Merkmalskatalog zu den chemischen Stoffen zur Verfügung. Er enthält Informationen zu gefährlichen Stoffeigenschaften, Umwelt- und Verbraucherschutz, Arbeitsschutz und Ersteinsatzmaßnahmen sowohl in interpretierender textlicher Form als auch in Form von Messdaten. 2. IGS-Stoffliste des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen 3. Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" (www.baua.de) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" entwickelt, in welchem alle relevanten Regelungen und Hinweise zu den Bereichen Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen zusammenfasst sind. Es enthält die einschlägigen bzw. in Bezug genommenen EG-Richtlinien in aktueller, konsolidierter Fassung. Die EG-Regelungen werden ergänzt um die neugefassten entsprechenden Texte der Gefahrstoffverordnung sowie die zugehörigen TRGS 200, TRGS 201 und die Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 220. 4. Technische Regeln für Gefahrstoffe (www.baua.de) Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS und BekGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben. 5. reach-clp-biozid Helpdesk Der reach-clp-biozid Helpdesk ist bei der BAuA eingerichtet. Er ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von chemischen Stoffen und Biozidprodukten. Zu folgenden drei Verordnungen werden Hilfestellungen und Informationen gegeben: •der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), •der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1772/2008) und •der Biozid-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012). Auf der Internetseite des reach-clp-biozid Helpdesks (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Startseite.html) sind umfangreiche Informatioen zu den drei Verordnungen und zu einzelnen Fragestellungen sowie Publikationen - wie z. B. die REACH-Info- und Biozid-Info-Broschüren - zu finden.

Synopse zu Wirkmechanismen von Spurenstoffen im Säugerorganismus als Grundlage der Bewertung des Wirkungspotenzials von Stoffsummen und der Erkennung 'neuer' toxischer Endpunkte

A) Problemstellung: Chemische Noxen treten in der Umwelt nicht einzeln, sondern in Mischungen aus Stoffen mit unterschiedlichen Wirkmechanismen und -endpunkten auf. Diese Stoffsummen sind mit den üblichen Verfahren toxikologisch nicht bewertbar, denn weder ist ihre Zusammensetzung vorhersagbar, noch ist in der Regel bekannt, welche Mischungskomponenten möglicherweise additiv/synergistisch/potenzierend zusammenwirken und welche 'neuen' toxischen Endpunkte dabei bisher auf der molekularen Ebene unterbewertet bis übersehen wurden. B) Handlungsbedarf (UBA): Das UBA kann Stoffsummen und vermutete 'neuartige' Wirkungen zurzeit nur ad hoc von Fall zu Fall und eher spekulativ anstatt auf Grundlage wissenschaftlich gestützter Höchstwerte bewerten. Es benötigt deshalb eine wissenschaftliche Grundlage 1) zur Erstbewertung von Summen ähnlich wirkender Stoffe nach TRGS 403 und 2) zur Erkennung und Priorisierung 'neuer' toxischer Endpunkte von Einzelstoffen im Spurenbereich (kleiner als 1 myg/l), z.B. im Trinkwasser. C) Methode und Ziel des Vorhabens: Lehrbücher, Übersichten und Originalberichte aus Zeitschriften der biochemischen und biochemisch-toxikologischen Grundlagen- und angewandten Forschung werden systematisch auf funktionell kritische biochemische Schaltstellen und Endpunkte gesichtet, diese dann biochemisch systematisiert und theoretisch nach experimenteller Testbarkeit klassifiziert. Die potenziell in vitro testbaren und mutmaßlich auch einige neue biochemisch-toxikologische Parameter/Endpunkte sind Startpunkt für ein Anschlussprojekt, in dem geprüft wird, welche Parameter sich standardisiert in vitro in An- und Abwesenheit chemischer Noxen tatsächlich experimentell testen lassen. Auf dieser biochemisch-toxikologischen Grundlage wird es 1)möglich sein, das Wirkungspotenzial chemischer Noxen für 'neue' Wirkungen frühzeitig zu priorisieren und 2) wesentlich mehr Stoffgruppen als bisher auf wissenschaftlicher Grundlage nach TRGS 403 zu bewert.

Entwurf einer bundeseinheitlichen Regelung des Umgangs mit wassergefährdenen Stoffen - Auswertung des geltenden Landesrechts, Ausarbeitung von materiellen Anforderungen mit Begründung und Abschätzung der Folgekosten

A) Problemstellung: Die Paragraphen 19g - l WHG werden durch Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) und Jauche-Gülle-Silagesaft (Bioabfall)-Verordnungen (JGS(B)V) der Länder konkretisiert. Die Fortschreibung der Muster-VAwS der LAWA (Stand 2001) wird nicht mehr betrieben. Eine Muster JGS(B)V wurde nicht erstellt. Die Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder entwickeln sich systematisch und materiell immer weiter auseinander. Dies führt zu einer Unüberschaubarkeit der Anforderungen woraus u.a. eine Belastung von Anlagenherstellern und -betreibern resultiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aufgrund der Förderalismusreform hat der Bund die konkurrierende abweichungsfeste Gesetzgebungskompetenz für Anlagenregelungen in der Wasserwirtschaft, also auch im Bereich der Paragraphen 19g-l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55), erhalten. Somit kann er für diese Materie ein umfassendes untergesetzliches Regelwerk mit einheitlichen Anforderungen an den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen schaffen und bei der EU-Kommission notifizieren. Dies bedeutet eine erhebliche Rechtsvereinfachung, da die zahlreichen Regelungen der Länder entfallen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Ausarbeitung rechtsverbindlicher Anforderungen des Bundes zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Es ist zu ermitteln, durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen bei verschiedenen Anlagenarten ein dem Paragraph 19g WHG entsprechendes Schutzniveau erreicht werden kann und welche untergesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung desselben erforderlich sind. Bisheriges Unfallgeschehen, bisherige Mängel im Anlagenbestand und Vollzug sind zu analysieren. Auf dieser Grundlage, aufgrund der 'Muster-VAwS' der LAWA, des einschlägigen Landesrechts, der Bundes-VwVwS und einer Analyse vergleichbaren Rechts anderer EU-Mitgliedsstaaten ist der Entwurf einer Verordnung (und ggf. einer Verwaltungsvorschrift) des Bundes zu den Paragraphen 19g - l WHG (UGB II-Paragraphen 54, 55) auszuarbeiten und zu begründen. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht, dem GSPG, dem Baurecht sowie nachgeordneten Verordnungen und Technischen Regeln ist zu prüfen. Der sich ergebende Handlungsbedarf für Bund, Länder, Anlagenhersteller und -betreiber ist zu bestimmen und die daraus resultierenden Kosten abzuschätzen. Der Fortschreibungsbedarf bezüglich der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe ist aufzuzeigen.

Entwicklung und Erprobung eines kostengünstigen Messgerätes zur Online-Bestimmung der Formaldehydabgabe im Produktionsprozess - Entwicklung eines Messgerätes zur Formaldehydbestimmung

Für die Herstellung der Holzwerkstoffe und Dekorfolien werden vorrangig Klebstoffe auf der Basis von Harnstoff-Formaldehyd eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass nach ihrer Herstellung über einen längeren Zeitraum Formaldehyd emittiert. Formaldehyd steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wurde deshalb nach TRGS 905 in die Kategorie C3 eingestuft. Unter diesem Hintergrund wurde ein Formaldehydanalysator entwickelt, der gestattet die Formaldehydemission zu kontrollieren und aus den Ergebnissen von Langzeitmessungen Hinweise für die Fertigung von Holzwerkstoffen abzuleiten. Der Analysator benutzt ein standardisiertes fotometrisches Bestimmungsverfahren, welches eine flüssige Probe für die Analyse voraussetzt. Für eine kontinuierliche Überwachung der Formaldehydemission, wurde eine automatisierte Probenvorbereitungseinheit für den Analysator entwickelt. Diese gestattet, bei einem Messtakt von 5 Minuten, den emittierten Formaldehyd zu in einem Waschgefäß zu absorbieren und eine wässrige Probe bereitzustellen. Weiterhin wurde ein neues Analysengerät entwickelt, welches auf der Basis der Fließ-Injektions-Analyse (FIA) arbeitet und zur kontinuierlichen Überwachung der Formaldehydemission eingesetzt werden kann. Dazu wird die automatisierte Probenvorbereitung mit einer eigenen Steuereinheit in den Analysator integriert. Das gleiche Analysengrundgerät kann aber auch als Laboranalysenautomat in Kombination mit einem Autosampler betrieben werden. In dieser Betriebsart müssen die Proben vorher manuell vorbereitet werden. Der integrierte fotometrische Detektor und die Steuerung des Analysensystem, einschließlich der Steuersoftware wurden entwickelt, das Analysengerät konstruiert, gefertigt, getestet und dem Projektpartner 'Institut für Holztechnologie Dresden gGmbH' zur Durchführung von Messreihen mit realen Proben übergeben. Die Ergebnisse zeigen, dass die entwickelte Lösung funktioniert und die geforderten Ergebnisse erreicht werden. Auch Messserien über längere Zeiträume zur Erfassung des Verlaufes der Formaldehydemission sind erfolgreich durchgeführt wurden.

Entwicklung und Erprobung eines kostengünstigen Messgerätes zur Online-Bestimmung der Formaldehydeabgabe aus Holzwerkstoffen im Produktionsprozess - Messgerät zur Online-Bestimmung der Formaldehydeabgabe aus Holzwerkstoffen im Produktionsprozess

Für die Herstellung der Holzwerkstoffe und Dekorfolien werden vorrangig Klebstoffe auf der Basis von Harnstoff-Formaldehyd eingesetzt. Dies hat zur Folge, dass nach ihrer Herstellung über einen längeren Zeitraum Formaldehyd emittiert. Formaldehyd steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wurde deshalb nach TRGS 905 in die Kategorie C3 eingestuft. Unter diesem Hintergrund wurde ein Formaldehydanalysator entwickelt, der gestattet die Formaldehydemission zu kontrollieren und aus den Ergebnissen von Langzeitmessungen Hinweise für die Fertigung von Holzwerkstoffen abzuleiten. Der Analysator benutzt ein standardisiertes fotometrisches Bestimmungsverfahren, welches eine flüssige Probe für die Analyse voraussetzt. Für eine kontinuierliche Überwachung der Formaldehydemission, wurde eine automatisierte Probenvorbereitungseinheit für den Analysator entwickelt. Diese gestattet, bei einem Messtakt von 5 Minuten, den emittierten Formaldehyd zu in einem Waschgefäß zu absorbieren und eine wässrige Probe bereitzustellen. Weiterhin wurde ein neues Analysengerät entwickelt, welches auf der Basis der Fließ-Injektions-Analyse (FIA) arbeitet und zur kontinuierlichen Überwachung der Formaldehydemission eingesetzt werden kann. Dazu wird die automatisierte Probenvorbereitung mit einer eigenen Steuereinheit in den Analysator integriert. Das gleiche Analysengrundgerät kann aber auch als Laboranalysenautomat in Kombination mit einem Autosampler betrieben werden. In dieser Betriebsart müssen die Proben vorher manuell vorbereitet werden. Der integrierte fotometrische Detektor und die Steuerung des Analysensystems, einschließlich der Steuersoftware wurden entwickelt, das Analysengerät konstruiert, gefertigt, getestet und dem Projektpartner 'Institut für Holztechnologie Dresden gGmbH' zur Durchführung von Messreihen mit realen Proben übergeben. Die Ergebnisse zeigen, dass die entwickelte Lösung funktioniert und die geforderten Ergebnisse erreicht werden. Auch Messserien über längere Zeiträume zur Erfassung des Verlaufes der Formaldehydemission sind erfolgreich durchgeführt worden.

Validierung des Leuchtbakterientests

Die Luft an Arbeitsplätzen ist häufig mit einer Vielzahl von chemischen Substanzen belastet. Mit Hilfe der chemischen Analytik können die Einzelsubstanzen detektiert werden, aber es können keine Aussagen über die Gesamttoxizität der gas- bzw. dampfförmigen Stoffe in der Luft getroffen werden. Mit dem Leuchtbakterientest steht möglicherweise ein elegantes Verfahren zur Verfügung, um die Gesamttoxizität von komplexen Gemischen zu beurteilen (Leitkomponentenprinzip nach TRGS 403 'Bewertung von Stoffgemischen in der Luft an Arbeitsplätzen'). Dies gilt insbesondere, wenn die Gemische Stoffe ohne Luftgrenzwerte oder unbekannte bzw. wenig untersuchte Substanzen enthalten, sich also den klassischen Bewertungsmethoden entziehen. In einem früheren Projekt (BIA 7003 Thermodesorption zur Probenaufarbeitung für bakterielle Toxitätstests) wurde bereits ein Verfahren entwickelt, mit dem komplexe gasförmige Substanzgemische beprobt und einem wässrigen Toxizitäts- und Mutagenitätstest zugeführt werden können. Die Verfahrensparameter sollten nun optimiert und die Anwendbarkeit des Verfahrens auf eine größere Anzahl von Substanzgruppen geprüft werden. Gleichzeitig sollte gezeigt werden, dass das Verfahren für Konzentrationen in MAK-Wert-Bereichen der Luftschadstoffe geeignet und der verwendete Leuchtbakterientest (Microtox-Test) in diesen Konzentrationsbereichen sensitiv genug ist. Langfristig war das Ziel die Erarbeitung einer validierten BIA-Messmethode.

Reinigungsarbeiten unter Verwendung benzolhaltiger Benzine

Zielsetzung: In der Vergangenheit wurden bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, insbesondere im Bereich des Maschinenbaus und des Kfz-Gewerbes, technische Bauteile häufig mit benzolhaltigem Benzin (Vergaser-Kraftstoff) gereinigt. Benzol ist gemäß TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz, Luftgrenzwerte) als krebserzeugender Gefahrstoff eingestuft. Erkrankungen von Beschäftigten, die Reinigungsarbeiten unter Verwendung benzolhaltiger Benzine durchführten, lassen einen Kausalzusammenhang zu der Benzolexposition vermuten. Den Berufsgenossenschaften liegen für die jeweiligen Berufskrankheitsermittlungen Expositionsdaten, die auf Gefahrstoffmessungen an entsprechenden Arbeitsplätzen basieren, nur in unzureichendem Umfang vor. Daher erfolgt in diesen Fällen die Expositionsbeurteilung oft mit Hilfe von Berechnungsverfahren. Im Rahmen des Projektes wird eine konkrete Arbeitssituation nachgestellt, in der benzolhaltiges Benzin als Reinigungsmittel eingesetzt wird. Die Benzolkonzentrationen, die sich unter den gewählten Bedingungen einstellen, werden mit verschiedenen Messsystemen ermittelt. Ein Vergleich der messtechnisch ermittelten Konzentrationswerte mit den rechnerisch bestimmten ist im Hinblick auf eine Validierung der Berechnungsverfahren vorgesehen. Aktivitäten/Methoden: In einer Kabine, die für das modellhafte Nachstellen von Arbeitsverfahren geeignet ist, werden Reinigungsarbeiten unter Verwendung benzolhaltiger Benzine als Reinigungsmittel simuliert. Die sich dabei einstellende Benzolkonzentration wird messtechnisch sowohl mit direkt anzeigenden Messgeräten als auch mit sammelnden Messverfahren ermittelt. Als Reinigungsmittel wird handelsübliches Benzin (Ottomotor-Kraftstoff) eingesetzt, das zuvor mit Benzol bis auf einen Benzolgehalt von ca. 6 Prozent angereichert worden ist. Benzolgehalte in dieser Höhe waren in der Vergangenheit in Kraftstoffen üblich. Während der Versuchsdurchführung wird die Person, die die Reinigungsarbeiten durchführt, mit einem fremdbelüfteten Chemikalienschutzanzug vor einer Exposition gegenüber Benzol geschützt. Die messtechnisch ermittelten Benzolkonzentrationswerte werden mit berechneten Werten verglichen.

Abbau der Belastungsschwerpunkte durch Holzstaub in der holzverarbeitenden Industrie der neuen Bundeslaender (NBL)

Durch Erhebungen in der Holzbranche werden Belastungsschwerpunkte ermittelt. Es wird ueberprueft, inwieweit die Gefahrstoffverordnung in den NBL auf diesem Gebiet umgesetzt wurde. Auf der Grundlage der TRGS 402 werden die Holzstaubexpositionen an Holzbearbeitungsmaschinen bestimmt und bewertet. Der Stand der eingesetzten lufttechnischen Massnahmen wird ermittelt, moegliche Loesungen zur Verbesserung der Lueftungstechnik werden vorgeschlagen.

Messung von N-Nitroso-Verbindungen (N-Nitrosamine) an Arbeitsplaetzen und in der Umgebung von Betrieben der Eisen- und Stahlindustrie sowie von Kokereien

In den Untersuchungen ist die Entwicklung neuer Probennahme- und Analysenverfahren fuer N-Nitrosamine enthalten, um eine nicht auszuschliessende Artefaktbildung waehrend dieser Schritte zu verhindern. Die anschliessend ermittelten Messwerte sollen eine sachliche Grundlage fuer die auch in den EG-Staaten zu erwartende Grenzwertdiskussion fuer Nitrosamine im Kokereiumfeld schaffen. Letzter Stand der Arbeiten zum 31.12.1995: Es wurde ein geeignetes Messverfahren zur Bestimmung der in TRGS 552 genannten N-Nitrosamine entwickeit bzw. modifiziert. - Es erfolgten erste Messungen an Kokereiarbeitsplaetzen. Danach liegt die Belastung an Kokereiarbeitsplaetzen mit den in der TRGS 552 genannten N Nitrosaminen deutlich unterhalb des geltenden Grenzwertes von 1 Mikrogramm/m3. - Analysenverfahren zum Nachweis von Aminen als Vorlaeuferverbindungen der N-Nitrosamine wurden optimiert. Geeignet dafuer sind GC-MSD- bzw. GC-FID-Kombinationen.

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