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Fahrverbot für laute Güterwagen auf der Schiene

Am 21. Dezember 2016 stimmte das Bundeskabinett dem von Bundesverkehrsminister Dobrindt eingebrachten Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Schienengüterwagen ab Ende 2020 zu. Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12. 2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Kein Güterwagen darf bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, wie er in den geltenden Lärmschutz-Richtlinien (TSI Lärm) für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist. Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Liquefied Natural Gas (LNG) Kesselwagen

Das Projekt "Liquefied Natural Gas (LNG) Kesselwagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VTG Deutschland GmbH durchgeführt. Das Unternehmen baut zwei innovative Kesselwaggons, um damit erstmals Flüssigerdgas (LNG) auf der Schiene zu transportieren. Bisher ist der Transport von LNG nur per Schiff oder LKW möglich. Die neuartigen Kesselwaggons werden mit einem vakuumisolierten Tank sowie einer speziellen Aufhängungs- und Lagerungstechnologie ausgestattet. Der Tank ist mit einer speziellen Isolierung versehen, wodurch die erforderliche Transporttemperatur für LNG von minus 162°C sichergestellt ist. Zwei der innovativen Kesselwagen ersetzen drei LKWs. Gegenüber dem Transport von LNG per LKW können mit dem Vorhaben die Transportkosten reduziert werden. Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, die Radsätze der Waggons mit einem innovativen, lärmmindernden Anstrich zu versehen. Dabei handelt es sich um eine lösemittelfreie, aus zwei Komponenten bestehende Beschichtung auf Polyurethanbasis, die abriebfest und mechanisch beanspruchbar ist. Dies führt dazu, dass die Grenzwerte der TSI Lärm ( TSI Lärm - Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem 'Fahrzeuge - Lärm' des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems (2011/229/EU), Beschluss der Kommission vom 4. April 2011.) um 2 bis 3 dB(A) unterschritten werden können.

Measures to abate railway noise in Germany

Environmental noise is an important issue causing one of the most common public com-<BR>plaints in Germany and within the EU. Noise causes health threats, like cardiovascular ef-<BR>fects and cognitive impairment and has an enormous negative economic impact. The most<BR>important source for rail noise is freight trains that operate around the clock. The enormous<BR>ecological "Achilles' heel" of railway traffic is the noise. Especially during the nights, the<BR>noise impairment is up to 25 dB(A) above the threshold, which is to be aspired in terms of a<BR>precautious health protection of the people. Noise is of high relevance with respect to any<BR>expansion, upgrade or construction measures of railway infrastructure. Therefore, it is agreed<BR>to enlarge noise protection measures to a wide degree. There are a number of technical<BR>measures available, e.g. retrofitting of the freight wagons to alternative brake systems.<BR>Moreover, legal measures like the TSI Noise exist. This Noise Technical Specification for<BR>Interoperability constitutes general requirements for the transnational railway traffic in Eu-<BR>rope. The presentation gives an overview on these technical and legal measures to efficiently<P>abate railway noise in Germany. Quelle: http://iiav.org

Ausstattung von drei Dieselloks mit Absorberjalousien zur Minderung des Außengeräuschpegels

Das Projekt "Ausstattung von drei Dieselloks mit Absorberjalousien zur Minderung des Außengeräuschpegels" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Havelländische Eisenbahn AG durchgeführt. Die Havelländische Eisenbahn AG setzt drei moderne und leistungsstarke Großdieselloks vom Typ 'Blue Tiger' bei Kalksteintransporten in Rübeland (Harz) ein. Der 'Blue Tiger' ist eine 126 Tonnen schwere, sechsachsige Güterzuglok mit einem langsamlaufenden 2,5 MW Dieselmotor und elektrischer Traktion über sechs Fahrmotoren. Obwohl die Loks durch Motorkapselung und Kunststoffklotz-Bremsen bereits vergleichsweise lärmarm sind, kommt es auf der extrem steilen Einsatzstrecke wegen hoher Zug- und Bremskräfte zu einem erhöhten Lärmpegel durch Hilfsaggregate wie Lüfter und Kompressor. Dies führte in der Vergangenheit zu Beschwerden der Anwohner. Das am Vorhaben beteiligte Fachgebiet Schienenfahrzeuge der Technischen Universität Berlin hat zur Vorbereitung der Lärmminderungsmaßnahmen neben Stillstandsmessungen zunächst Vorbeifahrtmessungen, insbesondere bei Langsamfahrten und Anfahrten unter Last durchgeführt, um die Ausgangssituation in den relevanten Betriebszuständen zu ermitteln. Die seit Juni 2006 EU-weit für Neufahrzeuge verbindlichen Lärmgrenzwerte der TSI Noise (Technische Spezifikation für die Interoperabilität des europäischen Bahnsystems) werden beim 'Blue Tiger' durch den Betrieb des Kolbenkompressors zur Bereitstellung des Luftvorrats für die Bremse überschritten, was insbesondere bei hohem Rangieraufkommen und auf Steilstrecken ein Problem darstellt. Zur Verminderung des tieffrequenten Ansauggeräuschs des Kolbenkompressors werden Schalldämpfer eingesetzt. Moderne, luftdurchlässige Absorberjalousien im Kühlerraum sollen die von Traktionslüfter und E-Bremse ausgehenden hochfrequenten Geräusche reduzieren. Die bereits aus dem industriellen Bereich bekannte Technologie der Absorberjalousien muss dazu den besonderen Erfordernissen des Schienenverkehrs wie Witterungsfestigkeit, Haltbarkeit bei Erschütterungen und besondere Beschichtung wegen Abgasen, angepasst werden. Das Vorhaben der HVLE ist ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und wird mit rund 73 000 Euro im Rahmen des BMU-Umweltinnovationsprogramms gefördert. Es soll beispielhaft gezeigt werden, dass mit relativ geringem finanziellen und Entwicklungsaufwand die anspruchvollen Lärmstandards, die für Neufahrzeuge gelten, auch im bestehenden Schienenfahrzeugpark erreicht werden können.

Lärmminderungs­maßnahmen an drei Großdieselloks vom Typ Blue Tiger

Die Havelländische Eisenbahn AG setzt drei moderne und leistungsstarke Großdieselloks vom Typ "Blue Tiger" bei Kalksteintransporten in Rübeland (Harz) ein. Der "Blue Tiger" ist eine 126 Tonnen schwere, sechsachsige Güterzuglok mit einem lang-sam laufenden 2,5 Megawatt-Dieselmotor und elektrischer Traktion über sechs Fahrmotoren. Obwohl die Loks durch Motorkapselung und Kunststoffklotz-Bremsen bereits vergleichsweise lärmarm waren, kam es auf der extrem steilen Einsatzstre-cke wegen hoher Zug- und Bremskräfte zu einem erhöhten Lärmpegel durch Hilfs-aggregate wie Lüfter und Kompressor. Dies führte zu Beschwerden der Anwohner. Vor diesem Hintergrund unternahm die Havelländische Eisenbahn AG Maßnahmen, um die Außengeräusche ihrer Dieselloks zu verringern. Die am Vorhaben beteiligte Technische Universität Berlin führte zur Vorbereitung der Lärmminderungsmaßnahmen neben Stillstandsmessungen zunächst Vorbei-fahrtmessungen, insbesondere bei Langsamfahrten und Anfahrten unter Last durch, um die Ausgangssituation in den relevanten Betriebszuständen zu ermitteln. Die Messungen wurden an den einzelnen Aggregaten der ursprünglichen Lok vorgenommen, wodurch die sogenannten Intensitätspegel als auch die Hauptlärmquellen festgestellt werden konnten. Die seit Juni 2006 EU-weit für Neufahrzeuge verbindlichen Lärmgrenzwerte der TSI Noise (Technische Spezifikation für die Interoperabilität des europäischen Bahnsystems) wurden beim "Blue Tiger" durch den Betrieb des Kolbenkompressors zur Bereitstellung des Luftvorrats für die Bremse überschritten, was insbesondere bei hohem Rangieraufkommen und auf Steilstrecken ein Problem darstellte. Zur Verminderung des tieffrequenten Ansauggeräuschs des Kolbenkompressors wurden Schalldämpfer eingesetzt. Moderne, luftdurchlässige Absorberjalousien im Kühlerraum sollten die von Traktionslüfter und E-Bremse ausgehenden hochfrequenten Geräusche reduzieren. Die bereits aus dem industriellen Bereich bekannte Technologie der Absorberjalousien musste dazu den besonderen Erfordernissen des Schienenverkehrs wie Witterungsfestigkeit, Haltbarkeit bei Erschütterungen und besondere Beschichtung wegen Abgasen, angepasst werden. Ziel des Vorhabens war, die Lärmgrenzen der TSI-Noise einzuhalten. Dieses Ziel wurde mit den durchgeführten Maßnahmen erreicht: Das Kompressorgeräusch ist beim Betrieb nicht mehr wahrnehmbar. Die Lok unterschreitet bei laufendem Kompressor den EU-Grenzwert um 5 Dezibel und bei Stillstand sogar um 6 Dezibel. Fährt sie konstant mit 80 Kilometer pro Stunde, sinkt das Vorbeifahrgeräusch um ca. 3 Dezibel. Auch innerhalb des Führerhauses reduzierte sich der Geräuschpegel um insgesamt 3 Dezibel (gemessen am Kompressor). Zugleich verringerten sich die hochfrequenten Anteile der Lüftergeräusche und Nebenaggregate. Die neuen Absorberverkleidungen erlauben weiterhin einen uneingeschränkten Betrieb. Luftwechsel und Kühlwirkung blieben unverändert. Das Vorhaben der Havelländischen Eisenbahn ist ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Auch bei anderen Fahrzeugen, die über einen ähnlichen Aufbau verfügen, lassen sich die Maßnahmen prinzipiell anwenden. Aufgrund der vielen Bestandsfahrzeuge lässt sich der Schienenverkehrslärm mittelfristig nur verringern, wenn ältere, lärmintensive Baureihen nachgerüstet werden. Das Projekt trug dazu bei, den Stand der Lärmminderungstechniken bei Schienenfahrzeugen weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für die Diskussion, auf europäischer Ebene auch für Bestandsfahrzeuge Lärmgrenzwerte einzuführen. Branche: Schifffahrt und Verkehr Umweltbereich: Lärm Fördernehmer: Havelländische Eisenbahn Bundesland: Berlin Laufzeit: 2006 - 2008 Status: Abgeschlossen

Lärm/Rechtliche Grundlagen: Straßen- und Schienenverkehr

Lärmvorsorge Die rechtlichen Vorgaben für den Neubau oder für die wesentliche Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienen) sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV ) zu finden. Diese Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dient der Lärmvorsorge und bezieht sich im Wesentlichen auf die Immissionsgrenzwerte und auf die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel. Als Vorsorgemaßnahmen sollen primär aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. die Errichtung von Schallschutzwänden durchgeführt werden. Können die Immissionsgrenzwerte trotz aktiver Schallschutzmaßnahmen nicht erreicht werden, kommen auch passive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Schallschutzfenster in Frage. Bei einem Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung von Verkehrswegen besteht ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Lärmsanierung Regelungen zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen, die sich in der Baulast des Bundes befinden, sind in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ( VLärmSchR 97 ) festgelegt. Die Lärmsanierung an bestehenden Schienen der Eisenbahnen des Bundes sind in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ( Lärmsanierungs-Richtline ) geregelt. Detaillierte Informationen zur Lärmvorsorge und zur Lärmsanierung an Schienenwegen sind bei dem BMVI zu finden. An bestehenden Straßen und Schienen besteht derzeit kein Rechtsanspruch auf Einhaltung der in diesen beiden Richtlinien aufgeführten Immissionsgrenzwerte. Literatur: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) <link file:7049>Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (Lärmsanierungs-Richtlinie) Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Beschluss der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; TSI Noise (2011/229/EU) Verordnung Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (1222/2009/EG) Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (661/2009/EG) Beschluss der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; HS TSI Rolling stock (2008/232/EG) Richtlinie über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (RL 97/24/EG) Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (RL 70/157/EWG)

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