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s/tusch/Busch/gi

Der Umwelt zuliebe: Gartenabfälle verwerten statt verbrennen

<p> Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen <ul> <li>Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten.</li> <li>Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen).</li> <li>Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen).</li> </ul> Gewusst wie <p>Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt.</p> <p><strong>Nicht offen verbrennen:</strong> Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten.</p> <p><strong>Kompostieren:</strong> Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/torffrei_gaertnern_fnr_pressedienst_kompost_infografik.jpg"> </a> <strong> Was gehört auf den Kompost und was nicht? </strong> Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) <p><strong>Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen:</strong> Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf.</p> <p><strong>Neue Lebensräume schaffen:</strong> Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfällen</a>.</li> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.</li> </ul> Hintergrund <p>Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde.&nbsp;So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.</p> </p><p> Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen <ul> <li>Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten.</li> <li>Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen).</li> <li>Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen).</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt.</p> <p><strong>Nicht offen verbrennen:</strong> Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten.</p> <p><strong>Kompostieren:</strong> Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/torffrei_gaertnern_fnr_pressedienst_kompost_infografik.jpg"> </a> <strong> Was gehört auf den Kompost und was nicht? </strong> Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) </p><p> <p><strong>Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen:</strong> Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf.</p> <p><strong>Neue Lebensräume schaffen:</strong> Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfällen</a>.</li> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde.&nbsp;So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Social TrAnsformation of the BuiLding sEctor: Sozialgerechte Transformation des Mehrfamilienhausbestands hin zur Klimaneutralität mit Reallaborcharakter, Teilprojekt: Umsetzung einer versorgungssicheren, klimagerechten und wirtschaftlich tragbaren Energieversorgung in einem Mehrfamilienhaus

Im Rahmen des Projekts STABLE soll die Sanierung eines Mehrfamilienhauses (MFH) wissenschaftlich begleitet werden, wobei eine sozialgerechte Klimaneutralität oberste Prämisse ist. Das Projektkonsortium bringt die notwendigen Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis an einen Tisch und schafft somit einen Verfahrensrahmen für die gesellschaftlich akzeptierte Energiewende im Gebäudebereich. Die Untersuchung aller relevanten Akteur:innen stellt sicher, dass die Transformation im Sinne der Gesellschaft stattfindet, was den langfristigen Erfolg des Konzepts sichert. Das Projekt umfasst sowohl die Konzeptionierung eines klimaneutralen Energiesystems für ein existierendes MFH als auch dessen Umsetzung und nachträgliche Begleitung. Damit ermöglicht das Projekt die ganzheitliche Untersuchung des Energiesystems auf der einen Seite und der relevanten Akteur:innen auf der anderen Seite. Für relevante Akteur:innen werden partizipative Methodiken angewandt, um die Energiewende für alle erlebbar zu machen, Bewohner:innen einzubinden und Interessenskonflikte sichtbar zu machen. Die Begleitung der Umsetzung garantiert, dass die zur sozialverträglichen Transformation des Gebäudebestandes existierenden Hürden erkannt sowie Lösungsstrategien entwickelt werden. Zudem wird durch den Dialog mit allen relevanten Akteur:innen angestrebt, dass ein Drehbuch die Erfahrungen aus den Beteiligungsprozessen und innovativen Partizipationsformaten für Sanierungsprojekte anderer Gebäudetypen übertragbar macht.

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen militärische Belange

Militärische Belange schränken die Nutzbarkeit der Flächen für die Windenergie zusätzlich ein, was durch eine Berücksichtigung diverser Gebietskategorien abgebildet wird. Eine Bewertung als Ausschluss erfolgt lediglich für die Liegenschaftsflächen der Truppenübungsplätze einschließlich der Gaststreitkräfte, während alle anderen Gebietskategorien über die Konfliktrisikoklassen in die Potenzialbetrachtung eingehen. Die Daten wurden von der Bundeswehrverwaltung kategorisiert und bereitgestellt. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

Wallhecken im Landkreis Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.

„Waschmaschine Defekta: 15.000 Euro“ – Kampagne für Stadtsauberkeit startet

Das kaputte Regal, die defekte Waschmaschine – regelmäßig wird Sperrmüll illegal auf der Straße entsorgt. Der Berliner Senat hat deshalb im letzten Jahr die Bußgelder für solche Tatbestände erhöht. Die Kampagne „Einfach abstellen hat seinen Preis“ informiert ab sofort zu den Kosten der illegalen Ablagerungen und informiert, wie Sperrmüll korrekt entsorgt werden kann. Zentraler Anlaufpunkt ist die Webseite berlin.de/stadtsauberkeit . Illegale Ablagerungen sind in den zurückliegenden Jahren zu einem immer größeren Ärgernis geworden. Solche Ordnungswidrigkeiten beschäftigen zahlreiche Behörden: die Ordnungsämter, die Berliner Forsten – und natürlich die Berliner Stadtreinigung (BSR). Letztlich kostete ihre Beseitigung die Berlinerinnen und Berliner allein im vergangenen Jahr mehr als 13 Millionen Euro. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) möchte mit der Kampagne „Einfach abstellen hat seinen Preis“ das Thema illegale Müllentsorgung noch stärker in den Fokus rücken. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat am Samstag gemeinsam mit der BSR-Vorstandsvorsitzenden Stephanie Otto und Bezirksstadtrat Christopher Schriner die Kampagne vorgestellt. Genutzt wurde dafür der „Kieztag“ in Mitte, ein Angebot des Bezirks in Kooperation mit der BSR, auf dem Bürgerinnen und Bürger kostenlos ihren Sperrmüll abgeben konnten. Senatorin Ute Bonde : „Unsere Kampagne richtet sich an diejenigen, die ihren Sperrmüll, ihre Elektrogeräte, ihren Schrott im öffentlichen Raum abstellen und damit ihr Problem buchstäblich bei anderen abladen. Ein solches Verhalten ist keine Bagatelle – sondern eine Sünde an der Natur und an der Gesellschaft, die mit angemessenen Bußgeldern geahndet wird. Unsere Kampagne will aber auch die vielen Möglichkeiten der legalen Entsorgung aufzeigen – so wie hier beim Kieztag der BSR in Mitte. Ich bedanke mich bei allen, die solche Angebote schon jetzt nutzen – und natürlich auch bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR, der Ordnungsämter, der Berliner Forsten und bei den vielen Ehrenamtlichen, die für Sauberkeit in unserer Stadt sorgen.“ Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR : „Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gibt es viele gute Angebote zur Abfallentsorgung, z.B. die 14 BSR-Recyclinghöfe, den günstigen BSR-Sperrmüll-Abholservice, die Tiptapp-App zur Transporthilfe bei der Sperrmüllentsorgung sowie die entgeltfreien Kieztage, die von jedem Berliner Bezirk in Kooperation mit der BSR angeboten werden. Auch für Gewerbetreibende existieren in Berlin zahlreiche legale Möglichkeiten für die Entsorgung von Abfällen. Am heutigen Kieztag hier in Mitte sehen wir, dass viele Berlinerinnen und Berliner bereits verantwortungsvoll und im Sinne ihrer Stadt handeln. Die BSR unterstützt die Bürgerinnen und Bürger hierin durch umfassende Aufklärung, bspw. mit digitalen Informationsangeboten, regelmäßigen Sauberkeitskampagnen und unserem beliebten „Kehrenbürger“-Projekt. Darüber hinaus ist aber auch die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen wichtig, denn nichts Anderes sind illegale Ablagerungen. Hier hat die Politik schon vieles auf den Weg gebracht – und genau hier setzt auch die aktuelle Bußgeld-Kampagne an.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Mitte : „Müll verbindet uns im Ärger und trennt uns im Verhalten. Gerade deshalb ist der Zustand des öffentlichen Raums kein Nebenthema, sondern eine Frage von Respekt, Lebensqualität und Verantwortung. Müll bindet Kräfte, die eigentlich Grün pflegen und Kieze gestalten sollten. Deshalb setzen wir auf Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, bessere Angebote und konsequente Ahndung. Der Bezirk und das Land handeln – dauerhaft sauber wird es aber nur, wenn alle den öffentlichen Raum wieder als gemeinsame Sache begreifen.“ Die Kampagne zur Stadtsauberkeit wird einen Monat lang berlinweit ausgespielt. Im Layout eines Möbelkatalogs thematisiert die Kampagne die neuen Bußgelder für illegale Ablagerungen, die im Herbst vergangenen Jahres spürbar erhöht worden sind. Wer beispielsweise Stühle, Tische, Matratzen oder ausgediente Kinderwägen rechtswidrig auf Straßen oder in Grünanlagen abstellt, muss mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen. Für größere Möbelstücke wie Sofas drohen bis zu 4.000 Euro, eine Waschmaschine sowie Elektrogeräte wie Lampen kosten den Müllsünder bis zu 15.000 Euro. Der neue Bußgeldkatalog belegt Autoreifen bis zu fünf Stück mit einem Bußgeld von 700 bis 3.500 Euro. Handelt es sich um mehr Reifen, ist ein Bußgeldrahmen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. Wer einen Autoreifen legal bei der BSR entsorgt, muss dafür nur 3 Euro auf den Tisch legen. Die Informationen werden in mehreren Sprachen auf den sozialen Netzwerken ausgespielt, sind auf Citylightplakaten und im Berliner Fenster zu sehen. Informationsmaterialien und die Webseite unter berlin.de/stadtsauberkeit unterfüttern die Kampagne mit Details zu den Bußgeldern und zu legalen Entsorgungsmöglichkeiten.

Waldmehrungsplanung in Sachsen

Der Datensatz enthält alle im Rahmen der Sächsischen Waldmehrungsplanung erfassten potentiellen Erstaufforstungsflächen. Erstaufforstung ist die Bepflanzung einer meist landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche mit Waldbäumen und Sträuchern.

Verabschiedung der Fachkräftestrategie für Rheinland-Pfalz 2022- 2026 durch den Ovalen Tisch der Ministerpräsidentin

Der Ministerrat nimmt die Ministerratsvorlage der Staatskanzlei zur Kenntnis.

Naturnaher Uferschutz am Rhein

Um die Ufer von Binnenwasserstraßen vor schädlichen Auswirkungen der schiffsinduzierten und natürlichen hydraulischen Belastungen zu schützen, werden diese bisher überwiegend mit Schüttsteindeckwerken, die aus großen Wasserbausteinen bestehen, gesichert. Mit der im Jahr 2000 eingeführten Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll der ökologische Zustand der Wasserstraßen langfristig verbessert werden. Sie sind naturnäher zu gestalten, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schaffen und zu erhalten. Eine solche ökologische Aufwertung kann erreicht werden, indem die Schüttsteindeckwerke durch naturnahe technisch-biologische Ufersicherungen ersetzt werden. Die Ufer werden dabei entweder allein durch Pflanzen oder durch Pflanzen und technische Komponenten geschützt. Wo genau diese umweltfreundlichen Ufersicherungen anwendbar sind, wie sie geplant, bemessen und ausgeführt werden können und wie sie ökologisch zu bewerten sind, damit beschäftigt sich seit einigen Jahren ein interdisziplinäres Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG). Dessen Ziel ist es, Empfehlungen und Grundlagen zu erarbeiten, um die neu entwickelten Ufersicherungsarten an Binnenwasserstraßen einzusetzen. Die enge Zusammenarbeit verschiedener Fachreferate der BAW (Erdbau und Uferschutz; Schifffahrt) und der BfG (Landschaftspflege, Vegetationskunde; Tierökologie) ermöglicht eine fachübergreifende Projektbearbeitung aus technischer und ökologischer Sicht (ufersicherung.baw.de). Einen besonderen Schwerpunkt des Forschungsprojektes bildet seit 2011 ein Naturversuch auf einem ein Kilometer langen Flussabschnitt am rechten Rheinufer bei Worms (km 440,6 bis km 441,6). In Kooperation mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Mannheim werden in neun Versuchsfeldern unterschiedliche technisch-biologische Ufersicherungsmaßnahmen an der größten und meist befahrenen Wasserstraße in Deutschland getestet. Im Untersuchungsgebiet verkehren rund 120 Güterschiffe pro Tag. Je nach Abfluss schwankt der Wasserstand um über 6 m. Die Böschungen sind zudem relativ steil geneigt. In vier Versuchsfeldern wurde die Steinschüttung oberhalb des mittleren Wasserstands durch Weidenspreitlagen, vorkultivierte Röhrichtgabionen und Pflanzmatten sowie Steinmatratzen ersetzt. In weiteren vier Feldern blieb die Steinschüttung erhalten und wurde durch verschiedene Maßnahmen ökologisch aufgewertet. Dabei wurde das Ufer mit Weidensetzstangen und -faschinen, mit Busch- und Heckenlagen begrünt, die Uferstruktur wurde mittels Kies, großen Einzelsteinen und Totholzfaschinen verbessert; zudem wurden durch einen der Böschung vorgelagerten Steinwall geschützte Bereiche geschaffen. Ein Versuchsfeld blieb zum Vergleich ohne Sicherung. (Text gekürzt)

Arboretum Liliental

Das Projekt umfasst die Betreuung, Pflege, Erneuerung von Anpflanzungen von insges. ca. 240 Baum- und Straucharten im Versuchsgelände Liliental der Forstlichen Versuchsanstalt Baden-Württemberg. Es beinhaltet die Dokumentation, Aufnahme- und Boniturarbeiten sowie Auswertung der Anpflanzungen und Anbauversuche im Versuchsgelände. Da es sich bei vielen der im Liliental angebauten Versuche um exotische Arten handelt, können Erkenntnisse über deren Anbauwert in Bezug auf Klimawandel gewonnen bzw. aktualisiert werden. Darüber hinaus werden die Anpflanzungen/Anlagen und Anbauversuche in ein waldpädagogisches Konzept intergriert, welches laufend an die Leitlinien der FVA und von Forst-BW angepasst wird.

Oekologische Begleituntersuchungen bei Sukzession und Walderneuerung mit Hilfe von Vorwaeldern auf Sturmschadensflaechen

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens werden die oekologischen Auswirkungen von nach Baum- und Straucharten und nach Pflanzendichten variierenden Vorwaeldern untersucht. Es wird insbesondere den Fragen der Schutzwirkungen, z.B. Spaetfrostschutz und der Beeinflussung des Wasser- und Naehrstosshaushaltes nach Sukzessionen, bzw. gezielt eingebrachten Vorwaldbaumarten, nachgegangen. In zusaetzlichen Versuchsparzellen (in nicht vom Sturm geschaedigten Fichtenparzellen und auf vegetationslos zu haltenden Flaechen) werden Vergleichsdaten gewonnen.

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