DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen
Stiftungsleitfaden für nachhaltiges Investieren veröffentlicht Deutsche Stiftungen sind mit einem geschätzten Gesamtkapital von 110 Milliarden Euro einflussreiche Investoren. Wie Stiftungen bei ihren Geldanlagen ökologische und soziale Kriterien besser und transparent berücksichtigen können, zeigt ein neuer Leitfaden, der in einem Verbändeförderungsprojekt des Umweltbundesamtes erarbeitet wurde. Der Leitfaden „Fair Anlegen & Stiften“ (PDF) wurde im gleichnamigen Projekt von der Berliner Nichtregierungsorganisation Facing Finance erstellt. Das im Rahmen der Verbändeförderung des Umweltbundesamtes und Bundesumweltministeriums teilfinanzierte Projekt analysierte die Internetseiten und Jahresberichte der 38 größten deutschen gemeinnützigen Stiftungen in Bezug auf Richtlinien für die Vermögensanlage. Parallel dazu wurden die Stiftungen schriftlich und anonymisiert zu ihren eigenen Strategien für die Berücksichtigung von Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) – kurz „ESG“ – befragt. Den Ergebnissen zufolge integrieren zehn der 38 Stiftungen ESG-Instrumente in ihre Anlagepolitik. Dies geschieht größtenteils im Rahmen von Ausschlüssen bestimmter Branchen wie Rüstung, Kohle, Tabak oder Glücksspiel. Sechs weitere Stiftungen verweisen lediglich allgemein darauf, dass „Nachhaltigkeit“ ein Thema bei Anlageentscheidungen sei. „Bei 22, also über der Hälfte der analysierten Stiftungen, lässt sich hingegen keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien feststellen“, so Emilia Tafel, Projektkoordinatorin von Facing Finance und Autorin des Leitfadens. Vor diesem Hintergrund soll der Leitfaden einen konstruktiven Dialogprozess unter deutschen Stiftungen anregen, der zu einer stärkeren Berücksichtigung von ESG-Kriterien und mehr Transparenz in der Vermögensanlage führen soll. Hierbei wird Facing Finance die untersuchten Stiftungen im Jahr 2022 beratend begleiten. Dies geschieht sowohl im direkten Gespräch als auch im Rahmen von Fachveranstaltungen. Interessierte Stiftungen sind dort eingeladen, gemeinsam mit Facing Finance Strategien für die Umsetzung einer nachhaltigeren Vermögensanlage zu diskutieren. Thomas Küchenmeister Facing Finance e.V. Geschäftsführender Vorstand E-Mail: kuechenmeister [at] facing-finance [dot] org Telefon: +49 (0)175 4964082 Emilia Tafel Facing Finance e.V. Projektkoordination E-Mail: emilia [dot] tafel [at] facing-finance [dot] org Telefon: +49 (0)30 3266 1679
Indoor air concentrations of formaldehyde, furfural, benzaldehyde, and 11 aliphatic aldehydes (C2-C11) were measured in residences of 639 participants in the German Environmental Survey for Children and Adolescents 2014-2017 (GerES V). Sampling was conducted using passive samplers over periods of approximately seven days for each participant. The most abundant compounds were formaldehyde and hexanal with median concentrations of 24.9 (micro)g m-3 and 10.9 (micro)g m-3, respectively. Formaldehyde concentrations exceeded the Guide Value I recommended by the German Committee on Indoor Guide Values (Ausschuss für Innenraumrichtwerte - AIR) (0.10 mg m-3) for 0.3% of the participating residences. The sum of aliphatic n-aldehydes between C4 (butanal) and C11 (undecanal) exceeded their Guide Value (0.10 mg m-3) for 2.0% of the residences. The geometric mean concentrations of most aldehydes were lower than in the earlier GerES IV (2003-2006) study. Formaldehyde and hexanal concentrations, however, were comparable in both studies and showed no significant difference. Indoor aldehyde concentrations did not exhibit significant correlations with factors collected in questionnaires, such as the age of the participants, their socio-economic status, the location of the residence (former East/West Germany), migration background, tobacco exposure, and the type of furniture used. The validity of the passive sampler measurements was verified against active sampling techniques in a test chamber experiment. © 2021 The Authors
7. Gesundheit, Sicherheit, Fahrgastrechte und Umweltschutz 7.1 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, die geltenden rechtlichen Anforderungen zu verfolgen und Maßnahmen zum Schutz des menschlichen Lebens zu ergreifen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. nationale und internationale Rechtsvorschriften anzuwenden und geeignete Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Rechtsvorschriften zu Gesundheitsschutz und Unfallverhütung. Fähigkeit, Sicherheitsverfahren auf der Grundlage der anwendbaren Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheits- und Arbeitsbedingungen anzuwenden. 2. die Gültigkeit des Zeugnisses des Fahrzeugs und anderer für das Fahrzeug und dessen Betrieb relevanter Dokumente zu kontrollieren und zu überwachen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Rechtsvorschriften über regelmäßige Prüfungen von Ausrüstungen und Bauteilen. Fähigkeit, die Gültigkeit der Zeugnisse und anderer für das Fahrzeug und dessen Betrieb relevanter Dokumente zu überprüfen. 3. die Sicherheitsvorschriften bei allen Arbeitsabläufen durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis sicherer Arbeitsmethoden und sicherer Arbeitsverfahren. Fähigkeit, sichere Arbeitsverfahren zu organisieren und die Besatzungsmitglieder zur Anwendung sicherheitsbezogener Arbeitsvorschriften zu motivieren und dabei zu überwachen. 4. alle für die Reinigung geschlossener Räume erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vor dem Öffnen, Betreten und Reinigen dieser Räume durch andere Personen zu kontrollieren und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, Sicherheitskontrollen zur organisieren und Sicherheitsverfahren zu überwachen, wenn Besatzungsmitglieder oder andere Personen geschlossene Räume ( z. B. Ballasttanks, Kofferdämme, Tanks, Doppelhüllenräume) betreten, einschließlich Wachdienst. Fähigkeit, vor dem Betreten geschlossener Räume eine Risikobewertung durchzuführen. Kenntnis der vor dem Betreten geschlossener Räume und bei Arbeiten in geschlossenen Räumen zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen, z. B.: Gefahren geschlossener Räume, Überprüfung der Atmosphäre vor dem Betreten, Kontrolle des Zutritts zu geschlossenen Räumen, Sicherheitsvorkehrungen für das Betreten geschlossener Räume, Schutzausrüstung (z. B. Gurte und Atemschutzgeräte), Arbeit in geschlossenen Räumen. Fähigkeit, geeignete Maßnahmen im Falle eines Notfalls zu ergreifen. 7.2 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, für den Schutz und die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen zu sorgen, einschließlich der unmittelbaren Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität gemäß der Unterweisung und den Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung ( EU ) Nummer 1177/2010. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. für die Sicherheit der Betroffenen und die eigene Sicherheit Rettungsmittel zu verwenden und Rettungsverfahren anzuwenden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verfügbaren Rettungsmittel. Fähigkeit, für die Sicherheit der Betroffenen und die eigene Sicherheit Rettungsmittel zu verwenden und Rettungsverfahren anzuwenden. 2. Krisenbewältigungsübungen zum Verhalten in Notfällen, z. B. Brand, Leckwarnung, Explosion, Zusammenstoß, Mann-über-Bord- Alarm und Evakuierung, zu organisieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Notmaßnahmen. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in die Notmaßnahmen einzuweisen. Fähigkeit, eine regelmäßige Ausbildung der Besatzungsmitglieder zur Vorbereitung auf Notsituationen zu organisieren; dazu gehört auch die Organisation von Feuerlöschübungen sowie Übungen zum Verlassen des Fahrzeugs. 3. Anweisungen in Bezug auf Brandverhütung, individuelle Schutzausrüstung, Verfahren, Materialien zur Brandbekämpfung, Atemschutzgeräte und Einsatzmöglichkeiten dieser Einrichtungen in Notfällen zu erteilen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der anzuwendenden Brandverhütungsvorschriften sowie der Regelungen zur Verwendung von Tabak und möglichen Zündquellen. Fähigkeit zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften über Brandmeldeanlagen, Löschgeräte und feste Löschanlagen und die zugehörigen Einrichtungen, z. B. Pumpen, Rettungsmittel, Bergegerät, individuelle Schutzausrüstung und Kommunikationsgeräte. Fähigkeit, die Überwachung und Instandhaltung von Brandmelde- und Feuerlöschanlagen und -geräten zu kontrollieren. Fähigkeit, Besatzungsmitglieder und Bordpersonal anzuweisen, sicherheitsbezogene Arbeitsvorschriften anzuwenden und die individuelle Schutz- und Sicherheitsausrüstung instand zu halten. 4. Erste Hilfe zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Fähigkeit, im Einklang mit Erste-Hilfe-Standards und -methoden zu handeln. 5. ein wirksames System zur Kontrolle der Rettungsmittel und der korrekten Anwendung individueller Schutzausrüstung an Bord einzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der anwendbaren Rechtsvorschriften für Rettungsmittel sowie der Vorschriften für sichere Arbeitsbedingungen. Fähigkeit, die Betriebsbereitschaft von Rettungs-, Brandbekämpfungs- und anderen Sicherheitseinrichtungen und -systemen aufrechtzuerhalten und diesbezüglich regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder und das Bordpersonal bezüglich der korrekten Verwendung der (individuellen) Sicherheitsausrüstung anzuleiten, zu motivieren und zu beaufsichtigen. 6. Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität zu organisieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Unterweisung und der Instruktionen nach Anhang IV der Verordnung (EU) Nummer 1177/2010. Fähigkeit, unmittelbar Hilfe zu leisten und Hilfeleistung zu organisieren für Menschen mit Behinderung sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität. 7.3 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Notfall- und Schadensbegrenzungspläne aufzustellen und Notfallsituationen zu bewältigen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Vorbereitungen für Rettungspläne für verschiedene Arten von Notfällen einzuleiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der verschiedenen Arten möglicher Notfälle, wie Zusammenstöße, Feuer, Wassereinbruch, Sinken. Fähigkeit, Notfallpläne für das Verhalten in Notsituationen an Bord zu erstellen und Besatzungsmitgliedern spezielle Aufgaben zuzuweisen hierzu gehört auch die Überwachung und Kontrolle. 2. Unterweisungen in Methoden zur Brandverhütung, Brandursachenerkennung und Brandbekämpfung entsprechend der verschiedenen Fähigkeiten der Besatzungsmitglieder durchzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Brandbekämpfungsmethoden mit besonderem Schwerpunkt auf Taktik und Führung. Kenntnis der Auswirkung des Einsatzes von Wasser zum Feuerlöschen auf die Stabilität des Schiffes und Fähigkeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Fähigkeit, die Kommunikation und Koordination bei Brandbekämpfungseinsätzen zu übernehmen, einschließlich der Kommunikation mit externen Organisationen, und sich aktiv an den Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen zu beteiligen. 3. Unterweisungen im Einsatz von Rettungsmitteln durchzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der besonderen Eigenschaften und Ausstattungen von Rettungsgeräten. Fähigkeit, ein Beiboot zu Wasser zu bringen und wieder an Bord zu nehmen und die Besatzungsmitglieder und das Bordpersonal in die Verwendung eines Beibootes einzuweisen. 4. Anweisungen zu Rettungsplänen, Fluchtwegen und internen Kommunikations- und Alarmsystemen zu erteilen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Rechtsvorschriften für Rettungspläne und Sicherheitsrollen. Fähigkeit, Anweisungen zu Rettungsplänen, Fluchtwegen und internen Kommunikations- und Alarmsystemen zu erteilen. 7.4 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, für die Einhaltung der Umweltschutzanforderungen zu sorgen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. Vorsichtsmaßnahmen gegen Umweltverschmutzung zu ergreifen und entsprechende Ausrüstung zu verwenden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren zur Vermeidung von Umweltverschmutzung. Fähigkeit, Vorsichtsmaßnahmen gegen Umweltverschmutzung zu treffen. Fähigkeit, sichere Bunkerverfahren anzuwenden. Fähigkeit, im Falle eines Schadens, Zusammenstoßes und Auflaufens Maßnahmen zu ergreifen und Anweisungen zu erteilen; hierzu gehört auch das Abdichten von Leckagen. 2. die Umweltschutzgesetze anzuwenden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Umweltvorschriften. Fähigkeit, Besatzungsmitglieder und Bordpersonal dazu zu motivieren, einschlägige Maßnahmen für ein umweltfreundliches Verhalten zu ergreifen oder sich umweltfreundlich zu verhalten. 3. Geräte und Materialien wirtschaftlich und umweltfreundlich einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Verfahren für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen. Fähigkeit, Besatzungsmitglieder anzuweisen, Geräte und Materialien wirtschaftlich und umweltfreundlich einzusetzen. 4. eine nachhaltige Abfallentsorgung anzuordnen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Rechtsvorschriften zur Abfallentsorgung. Fähigkeit, eine nachhaltige Abfallentsorgung zu gewährleisten und Besatzungsmitglieder und Bordpersonal entsprechend anzuleiten. Stand: 07. Dezember 2021
Umwelt, Gesundheit und soziale Lage Der soziale Status entscheidet mit darüber, ob und in welchem Umfang Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch Umweltschadstoffe belastet sind. Sozial schlechter gestellte Menschen sind von Umweltproblemen oftmals stärker betroffen als sozial besser Gestellte. Sozial und gesundheitlich benachteiligt Bildung, Einkommen und Faktoren wie der Migrationshintergrund beeinflussen die Wohnbedingungen und Lebensstile sowie die damit verbundenen Gesundheitsrisiken der Menschen. Das belegen sozial- und umweltepidemiologische Untersuchungen wie die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) , die das Umweltbundesamt seit dem Jahr 1985 durchführt. Diese Studien zeigen, dass sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den meisten Fällen häufiger und stärker von Umweltproblemen betroffen sind als sozial besser Gestellte. Sie verfügen meist auch nicht über das Einkommen und die Bildung, um solche Belastungen zu vermeiden. In einigen Fällen sind aber auch sozial besser Gestellte höher belastet. Beispielsweise fühlten sich in Deutschland nach den Ergebnissen der bundesweit repräsentativen Umweltbewusstseinsstudie von 2016 rund 40 % der Befragten durch Umweltprobleme gesundheitlich „sehr stark“ oder „stark“ belastet. Dabei nahmen Befragte mit niedrigem Sozialstatus subjektiv deutlich häufiger umweltbedingte Gesundheitsbelastungen wahr als Befragte mit hohem Sozialstatus. Das galt insbesondere für Plastikpartikel in Trinkwasser und Lebensmitteln, Folgen des Klimawandels (z. B. Hitzeperioden, Überschwemmungen), Schadstoffe in Trinkwasser und Lebensmitteln sowie Luftschadstoffe ( BMUB/UBA 2017 ). Im Jahr 2019 sah sich in Deutschland mit 29,2 % ein größerer Anteil von armutsgefährdeten Personen Umweltverschmutzung, Schmutz und sonstigen Umweltproblemen ausgesetzt als nicht armutsgefährdete Personen mit 24,5 %. Umweltbedingte Mehrfachbelastungen Für das Land Berlin wurde ein „Umweltgerechtigkeitsmonitoring“ entwickelt, das über die sozialräumliche Verteilung gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen und -ressourcen Auskunft gibt. Aktuelle Daten zeigen, dass es in der Stadt viele Gebiete gibt, die gleichzeitig Lärm- und Luftbelastungen aufweisen, einen Mangel an Grünflächen besitzen und eine hohe soziale Problemdichte (u. a. eine hohe Arbeitslosigkeit) haben und damit mehrfach belastet sind ( SenUVK 2019 ). In einer Studie in Dortmund wurden im nördlichen Teil der Stadt zahlreiche „Hotspots“ identifiziert, in denen es gleichzeitig eine hohe soziale Verwundbarkeit (u.a. mit einer hohen Anzahl an Transferleistungsempfänger*innen und Menschen mit Migrationshintergrund) und umweltbedingte Mehrfachbelastungen gibt. In den „Hotspots“ konzentrierten sich hohe Feinstaub ( PM10 )-, Stickstoffdioxid (NO 2 )- und Lärmbelastungen sowie eine große Entfernung zu Grünflächen ( Shrestha et al. 2016 ). Belastungen durch Straßenverkehr Menschen mit einem niedrigen sozialen Status sind in Deutschland öfter verkehrs- und industriebedingten Luftschadstoffen ausgesetzt als Menschen mit einem hohen Sozialstatus. Sie fühlen sich auch häufiger durch äußere Umwelteinflüsse belästigt. Drei Beispiele: Die Auswertung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV), die das Umweltbundesamt in den Jahren 2003 bis 2006 durchführte, ergab, dass nach Angaben der Eltern, 3- bis 14-jährige Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus häufiger an stark befahrenen Haupt- oder Durchgangsstraßen wohnen als Kinder aus Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus (siehe Abb. „Wohnlage von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Die Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) , die das Robert Koch-Institut ( RKI ) von 2008 bis 2011 durchgeführt hat, zeigen ebenfalls eine stärkere Straßenverkehrsbelastung bei Personen mit niedrigem sozioökonomischen Status. Demnach berichteten 28,3 % der Befragten mit niedrigem Sozialstatus davon, an einer stark oder extrem stark befahrenen Straße zu wohnen, doch nur 14,8 % der oberen Statusgruppe ( Laußmann et al. 2013 ). Daten der Schulanfängerstudie Sachsen-Anhalt, die von 1991 bis 2009 erhoben wurden, weisen auf mögliche Auswirkungen solcher Wohnlagen auf die Gesundheit hin: So stand das Auftreten von Krankheiten wie Bronchitis, Lungenentzündung und Nasennebenhöhlenentzündung bei Kindern nachweislich mit einem erhöhten Autoverkehr in benachteiligten Wohnlagen in Zusammenhang. Je weiter der Kindergarten von einer verkehrsreichen Straße entfernt lag, desto niedriger war auch die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder an einer dieser Krankheiten erkrankten. Weiterhin ergaben sich Zusammenhänge mit der sozialen Situation der Kinder: Kamen sie aus Familien mit einem niedrigeren Sozialstatus, lebten sie näher an verkehrsreichen Straßen und erwiesen sich als anfälliger für Erkältungskrankheiten ( Gottschalk et al. 2011 ). Lärmbelästigung und Lärmbelastung Menschen mit niedrigem sozialen Status sind sowohl subjektiv als auch objektiv mehr Lärm und insbesondere Straßenverkehrslärm im Wohnumfeld ausgesetzt als Menschen mit höherem Status. Fünf Beispiele: Die Auswertung der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV) zeigte, dass sich Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus durch Straßenverkehrslärm tagsüber häufiger belästigt fühlen als Kinder aus Familien mit höherem Sozialstatus. Im Jahr 2019 fühlten sich armutsgefährdete Menschen mit rund 33 % häufiger als nicht armutsgefährdete Menschen (rund 25 %) von Lärm durch Nachbarn oder von der Straße belästigt ( Eurostat 2021 ). Die Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell“ (GEDA) des Robert Koch-Instituts ( RKI ) aus dem Jahr 2012 zeigt, dass sich Personen mit niedrigem sozioökonomischen Status stärker von Lärm durch Nachbarn, Straßen- oder Schienenverkehr belästigt fühlen als Personen mit hohem sozioökonomischen Status (Niemann et al. 2014). Ergebnisse einer regionalen Erhebung in Frankfurt a. M. aus dem Jahr 2014 zeigen zudem, dass sich Familien mit einem niedrigen Sozialstatus häufiger durch Lärm belästigt fühlen als Familien, die einen höheren Sozialstatus aufweisen ( Schade 2014 ). Von Szombarthely et al. 2018 fanden für Hamburg heraus, dass die Wahrscheinlichkeit, in Gebieten mit einer höheren Lärmbelastung zu wohnen, für Haushalte mit niedrigerem Einkommen signifikant höher ist als für Haushalte mit höherem Einkommen. Zugang zu Grünräumen Bundesweit repräsentative und regionale Studien zur sozialräumlichen Verteilung von Umweltressourcen in Deutschland zeigen, dass Menschen mit geringeren Einkommen und niedrigem Bildungsniveau häufig einen schlechteren Zugang zu Umweltressourcen wie Grün- und Freiflächen haben: Eine aktuelle Auswertung der Daten der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen 2014-2017 (GerES V) zeigt, dass Kinder und Jugendliche mit niedrigem Sozialstatus in Städten mit mehr als 20.000 Einwohner*innen länger brauchen, um zu Fuß von zu Hause eine öffentliche Grünfläche zu erreichen als Kinder und Jugendliche mit hohem Sozialstatus ( Rehling et al. 2021 ). Mit Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) und des European Urban Atlas (EUA) fanden Wüstemann et al. 2017 für Gesamtdeutschland einen positiven Zusammenhang zwischen individuellem Einkommen, individueller Bildung und der Anzahl zugänglicher Grünflächen in der Wohnumgebung. Befragte der höchsten Einkommensgruppe hatten beispielsweise mehr nahegelegene Grünfläche zur Verfügung als die der niedrigsten Einkommensgruppe. Ergebnisse des Berliner „Umweltgerechtigkeitsmonitoring“ weisen darauf hin, dass sozial benachteiligte Stadtquartiere in Berlin häufiger über eine überdurchschnittlich schlechte Freiraumversorgung verfügen (vgl. Integrierte Mehrfachbelastungskarten ). Für die Stadt München zeigten Schüle et al. 2017 , dass ein niedriger sozioökonomischer Status einer Nachbarschaft (u. a. Anteil von Haushalten mit geringer Bildung und niedrigem Berufsstatus) mit einer geringeren Verfügbarkeit von Grünflächen in der Nachbarschaft assoziiert ist. Innenraumbelastungen In Innenräumen ist die Situation komplexer. Die Qualität der Innenraumluft ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem von der Wohnungseinrichtung und dem Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. Drei Beispiele aus der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV) des Umweltbundesamtes: Stichwort Benzol: Die Luft in Kinderzimmern von sozial schlecht gestellten Familien enthielt im Schnitt mehr Benzol pro Kubikmeter (m³) als die Luft in Kinderzimmern von Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus. Benzol ist krebserzeugend und kommt beispielsweise in Innenräumen vor, wenn Tabak geraucht wird (siehe Abb. „Benzol in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Stichwort Passivrauchen: Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus waren deutlich häufiger Tabakrauch ausgesetzt als Kinder aus besser gestellten Familien (siehe Abb. „Raucher im Haushalt von 3-14-jährigen nicht rauchenden Kindern nach Sozialstatus“). Stichwort α-Pinen: Die Luft der Kinderzimmer von Familien mit hohem Sozialstatus ist stärker mit α-Pinen belastet. Das ist eine natürlich vorkommende Chemikalie, die aus Holz ausgast und vor allem bei Kindern die Atemwege und die Augen reizen kann (siehe Abb. „α-Pinen in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Raucher im Haushalt von 3-14-jährigen nicht rauchenden Kindern nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Benzol in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten α-Pinen in der Luft des Kinderzimmers von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Schadstoffe im Menschen Die Belastung durch Umweltschadstoffe ergibt ein uneinheitliches Bild, wie zwei Beispiele aus der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen IV (GerES IV) und GerES V zeigen: Stichwort Blei: Kinder mit einem niedrigen Sozialstatus haben im Mittel eine höhere Bleikonzentration im Blut als Kinder mit mittlerem oder hohem Sozialstatus (siehe Abb. „Blei im Blut von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus“). Das Schwermetall Blei kann bereits bei einer geringen Konzentration die Reifung des kindlichen Nervensystems beeinträchtigen. Stichwort polychlorierte Biphenyle ( PCB ): Das Blut der Kinder mit höherem Sozialstatus ist höher mit PCB belastet als das Blut von Kindern mit niedrigem Sozialstatus (siehe Abb. „Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Blut von 3-17-Jährigen nach Sozialstatus“) ( Bandow et al. 2020 ). Der Grund hierfür ist das unterschiedliche Stillverhalten (die Stoffe werden beim Stillen mit der Muttermilch an das Kind weitergegeben). Der Anteil stillender Mütter ist in der oberen Sozialstatusgruppe am höchsten und die Stilldauer ist in dieser Gruppe am längsten. Zudem sind die Mütter mit hohem Sozialstatus tendenziell älter und haben daher im Laufe ihres Lebens bereits mehr PCB im Körper akkumuliert. Chlororganische Substanzen wie PCB werden vor allem über Lebensmittel tierischer Herkunft aufgenommen und können das Immunsystem sowie das Nervensystem schädigen. Blei im Blut von 3-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Polychlorierte Biphenyle (PCB) im Blut von 7-14-Jährigen nach Sozialstatus Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Umweltassoziierte Erkrankungen Auch bei den umweltassoziierten Erkrankungen zeigt sich ein differenziertes Bild in Abhängigkeit vom sozialen Status: Im bundesweiten Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS Welle 1) des Robert Koch-Instituts ( RKI ) wurde in den Jahren 2009 bis 2012 u.a. die Verbreitung von Allergien bei Kindern im Alter von 0-17 Jahren untersucht. Danach berichteten Eltern mit hohem Sozialstatus häufiger eine jemals erhaltene Arztdiagnose an Neurodermitis als Eltern mit niedrigem oder mittlerem Sozialstatus ( Schmitz et al. 2014 ). Bei Erwachsenen mit hohem Sozialstatus treten allergische Erkrankungen wie z. B. Heuschnupfen, Neurodermitis, Kontaktekzem oder Asthma bronchiale insgesamt häufiger auf als bei Erwachsenen mit niedrigem oder mittlerem sozioökonomischen Status. Die Daten der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) der Jahre 2008 bis 2011 konnten dieses Phänomen insbesondere für Frauen aufzeigen ( Langen et al. 2013 ). Die Verbesserung der Datenbasis über die soziale Verteilung von Umweltbelastungen und deren gesundheitliche Auswirkungen ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft. Die Verknüpfung von Umwelt-, Gesundheits- und Sozialberichterstattung ist ein Aufgabenfeld, das stärker verfolgt werden muss. Aussagekräftige Daten bilden die Grundlage, auf der sich umweltpolitische, verkehrsplanerische und verbraucherbezogene Maßnahmen gezielter planen und umsetzen lassen. Tipps zum Weiterlesen: Bolte, G., Bunge, C., Hornberg, C., Köckler, H. (2018): Umweltgerechtigkeit als Ansatz zur Verringerung sozialer Ungleichheiten bei Umwelt und Gesundheit. Bundesgesundheitsblatt, 61. Jg. (6): 674–683. Bolte, G., Bunge, C., Hornberg, C., Köckler, H., Mielck, A. (Hrsg.) (2012): Umweltgerechtigkeit. Chancengleichheit bei Umwelt und Gesundheit: Konzepte, Datenlage und Handlungsperspektiven. Hans Huber Verlag, Bern. Rehling, J., Bunge, C. (2020): Umweltgerechtigkeit in Städten. Empirische Befunde und Strategen für mehr gesundheitliche Chancengleichheit. Informationen zur Raumentwicklung (IzR) 47 (1). Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) Berlin (Hrsg.) (2019): Basisbericht Umweltgerechtigkeit. Grundlagen für die sozialräumliche Umweltpolitik. Berlin.
Background The Global Burden of Disease (GBD) study has generated a wealth of data on death and disability outcomes in Europe. It is important to identify the disease burden that is attributable to risk factors and, therefore, amenable to interventions. This paper reports the burden attributable to risk factors, in deaths and disability-adjusted life years (DALYs), in the 28 European Union (EU) countries, comparing exposure to risks between them, from 2007 to 2017. Methods Retrospective descriptive study, using secondary data from the GBD 2017 Results Tool. For the EU-28 and each country, attributable (all-cause) age-standardized death and DALY rates, and summary exposure values are reported. Results In 2017, behavioural and metabolic risk factors showed a higher attributable burden compared with environmental risks, with tobacco, dietary risks and high systolic blood pressure standing out. While tobacco and air quality improved significantly between 2007 and 2017 in both exposure and attributable burden, others such as childhood maltreatment, drug use or alcohol use did not. Despite significant heterogeneity between EU countries, the EU-28 burden attributable to risk factors decreased in this period. Conclusion Accompanying the improvement of population health in the EU-28, a comparable trend is visible for attributable burden due to risk factors. Besides opportunities for mutual learning across countries with different disease/risk factors patterns, good practices (i.e. tobacco control in Sweden, air pollution mitigation in Finland) might be followed. On the opposite side, some concerning cases must be highlighted (i.e. tobacco in Bulgaria, Latvia and Estonia or drug use in Czech Republic). © The Author(s) 2021
Background Rigorous analysis of levels and trends in exposure to leading risk factors and quantification of their effect on human health are important to identify where public health is making progress and in which cases current efforts are inadequate. The Global Burden of Diseases, Injuries, and Risk Factors Study (GBD) 2019 provides a standardised and comprehensive assessment of the magnitude of risk factor exposure, relative risk, and attributable burden of disease. Methods GBD 2019 estimated attributable mortality, years of life lost (YLLs), years of life lived with disability (YLDs), and disability-adjusted life-years (DALYs) for 87 risk factors and combinations of risk factors, at the global level, regionally, and for 204 countries and territories. GBD uses a hierarchical list of risk factors so that specific risk factors (eg, sodium intake), and related aggregates (eg, diet quality), are both evaluated. This method has six analytical steps. (1) We included 560 risk-outcome pairs that met criteria for convincing or probable evidence on the basis of research studies. 12 risk-outcome pairs included in GBD 2017 no longer met inclusion criteria and 47 risk-outcome pairs for risks already included in GBD 2017 were added based on new evidence. (2) Relative risks were estimated as a function of exposure based on published systematic reviews, 81 systematic reviews done for GBD 2019, and meta-regression. (3) Levels of exposure in each age-sex-location-year included in the study were estimated based on all available data sources using spatiotemporal Gaussian process regression, DisMod-MR 2.1, a Bayesian meta-regression method, or alternative methods. (4) We determined, from published trials or cohort studies, the level of exposure associated with minimum risk, called the theoretical minimum risk exposure level. (5) Attributable deaths, YLLs, YLDs, and DALYs were computed by multiplying population attributable fractions (PAFs) by the relevant outcome quantity for each age-sex-location-year. (6) PAFs and attributable burden for combinations of risk factors were estimated taking into account mediation of different risk factors through other risk factors. Across all six analytical steps, 30†652 distinct data sources were used in the analysis. Uncertainty in each step of the analysis was propagated into the final estimates of attributable burden. Exposure levels for dichotomous, polytomous, and continuous risk factors were summarised with use of the summary exposure value to facilitate comparisons over time, across location, and across risks. Because the entire time series from 1990 to 2019 has been re-estimated with use of consistent data and methods, these results supersede previously published GBD estimates of attributable burden. Findings The largest declines in risk exposure from 2010 to 2019 were among a set of risks that are strongly linked to social and economic development, including household air pollution; unsafe water, sanitation, and handwashing; and child growth failure. Global declines also occurred for tobacco smoking and lead exposure. The largest increases in risk exposure were for ambient particulate matter pollution, drug use, high fasting plasma glucose, and high body-mass index. In 2019, the leading Level 2 risk factor globally for attributable deaths was high systolic blood pressure, which accounted for 108 million (95% uncertainty interval [UI] 951-121) deaths (192% [169-213] of all deaths in 2019), followed by tobacco (smoked, second-hand, and chewing), which accounted for 871 million (812-931) deaths (154% [146-162] of all deaths in 2019). The leading Level 2 risk factor for attributable DALYs globally in 2019 was child and maternal malnutrition, which largely affects health in the youngest age groups and accounted for 295 million (253-350) DALYs (116% [103-131] of all global DALYs that year). The risk factor burden varied considerably in 2019 between age groups and locations. Among children aged 0-9 years, the three leading detailed risk factors for attributable DALYs were all related to malnutrition. Iron deficiency was the leading risk factor for those aged 10-24 years, alcohol use for those aged 25-49 years, and high systolic blood pressure for those aged 50-74 years and 75 years and older. Interpretation Overall, the record for reducing exposure to harmful risks over the past three decades is poor. Success with reducing smoking and lead exposure through regulatory policy might point the way for a stronger role for public policy on other risks in addition to continued efforts to provide information on risk factor harm to the general public. © 2020 The Author(s).
Cannabis-Indoor-Plantage in Teuchern Tag, Uhrzeit 14.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 08:30 ; 29.10.19, 09:00 ; 08.11.19, 09:00 ; 21.11.19, 09:00 ; 25.11.19, 09:00 ; 02.12.19, 09:00 ; 16.12.19, 09:00 Raum 96 13c KLs 11/19 Dem im September 1976 geborenen Angeklagten werden fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Er soll vor dem 17.04.2018 auf einem Anwesen in Teuchern drei Cannabis-Indoor-Plantagen mit insgesamt knapp 200 Cannabispflanzen betrieben haben. Ferner soll er in dem Anwesen Cannabispaste aufbewahrt und Cannabisblüten getrocknet haben. In einem weiteren Raum des Anwesens soll er verschiedene Munition sowie eine Doppellaufpistole aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht konkret eingelassen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren. Vergewaltigung in Halle Tag, Uhrzeit 15.10.19, 08:30 ; 18.10.19, 08:30 ; 23.10.19, 08:30 Raum 141 5 KLs 17/19 Dem im Mai 1964 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll sich im Januar 2019 an einem ihm seit Jahren bekannten Mann vergangen haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der Verkehr einvernehmlich als Gegenleistung dafür stattgefunden habe, dass er den anderen Mann finanziell unterstütze. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Körperverletzung und Diebstahl in Sangerhausen Tag, Uhrzeit 15.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 13:00 ; 06.11.19, 09:30 ; 20.11.19, 10:30 ; 26.11.19, 09:30 ; 17.12.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 21/19 Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten werden Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Er soll im August 2017 in Sangerhausen ein Wahlplakat beschädigt haben. Im September 2018 soll er in Sangerhausen eine Frau in den sog. "Schwitzkasten" genommen haben, um ihr das Mobiltelefon wegzunehmen. Im Juni 2018 soll er jeweils im Zuge von Auseinandersetzungen in Sangerhausen einen Mann geschlagen und einen anderen Mann in den Hals gebissen haben. Im August 2017 soll er aus einem Laden Tabak gestohlen haben. Im Februar 2017 soll er sich gewaltsam seiner Festnahme auf der Grundlage eines Haftbefehls widersetzt haben. Ein psychiatrisches Gutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung zu den jeweiligen Tatzeitpunkten nicht oder jedenfalls nicht vollständig schuldfähig war, so dass statt einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Steuerhinterziehung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:30 ; 23.10.19, 09:30 ; 24.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 Raum 169 2 KLs 8/17 Dem im Januar 1942 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 16 Fällen zur Last gelegt. Er soll zwischen 2007 und 2012 in Halle als gewerbetreibender Unternehmer im Bereich Umwelt-Consulting und Projektmanagement tätig gewesen sein und es unterlassen haben, pflichtgemäß Steuererklärungen abzugeben Dadurch hätten Umsatz-, Einkommens- und Gewerbesteuer in Höhe von insgesamt rund 300.000,00 Euro nicht festgesetzt werden können. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, nicht zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet gewesen zu sein, weil Gegenstand seiner Leistungen ausschließlich im Ausland gelegene Grundstücke gewesen seien, so dass er seiner Meinung nach die so erzielten Einnahmen nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland habe versteuern müssen. Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in Halle Tag, Uhrzeit 17.10.19, 09:00 ; 18.10.19, 09:00 ; 24.10.19, 09:00 ; 29.10.19, 09:00 Raum 3 KLs 11/19 Dem im März 1987 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung in insgesamt sechs Fällen zur Last gelegt. Er soll im Juni 2017 und Juli 2017 als Patient in verschiedenen Krankenhäusern die dortigen Angestellten verbal bedroht und beleidigt und in einem Falle eine andere Patientin geschlagen haben. Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da aber möglicherweise wegen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten statt oder neben einer Strafe auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, ist das Verfahren von der Großen Strafkammer übernommen worden. Bestechlichkeit in Mansfeld Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:00 Raum 96 13 KLs 11/19 Mit Urteil vom 16.12.2018 hatte eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle den im Dezember 1970 geborenen Angeklagten wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (2 KLs 7/16). Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Frühjahr 2009 als Landrat von dem Inhaber eines Küchenstudios mindestens zehn Prozent der Auftragssumme als Gegenleistung dafür gefordert habe, dass er die Kreisverwaltung anweisen werden, den Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamte mit einem Volumen von mehr als 200.000,00 Euro an das besagte Küchenstudio zu vergeben. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.07.2019 den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils aufgehoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, den Urteilsgründen sei nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, welcher Betrag eigentlich zu Unrecht an den Angeklagten geflossen sein solle, so dass nicht erkennbar sei, ob die ausgesprochene Strafe tat- und schuldangemessen sei. Die weitergehende Revision hat der Bundesgerichtshof verworfen. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit (Schuldspruch) hat damit Bestand und ist rechtskräftig. Eine andere Kammer des Landgerichts Halle muss nunmehr die für die Findung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erforderlichen Feststellungen treffen und dann eine neue Strafe festsetzen. Sicherungsverfahren wegen Brandstiftung in Halle Tag, Uhrzeit 22.10.19, 09:30 ; 28.10.19, 09:30 ; 30.10.19, 09:30 ; 05.11.19, 09:30 ; 08.11.19, 09:30 ; 14.11.19, 09:30 Raum 187 3 KLs 17/19 Dem im September 1979 im Irak geborenen Beschuldigten wird Brandstiftung zur Last gelegt. Er soll Anfang April 2019 in der Absicht, seine in der sechsten Etage einer Asylbewerberunterkunft in Halle gelegene Wohnung in Brand zu setzen, im Flur, im Schlafzimmer und in der Küche unter Verwendung von Brandbeschleuniger brennbare Materialien angezündet haben. Trotz des Eingreifens der Feuerwehr sei die Wohnung vollständig ausgebrannt. Der Anklageschrift ist nicht zu entnehmen, dass auch Menschen zu Schaden gekommen wären. Der Angeklagte, der die Vorwürfe abstreitet, soll zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben, so dass statt einer Bestrafung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Abrechnungsbetrug in Mücheln Tag, Uhrzeit 24.10.19, 09:00 ; 07.11.19, 09:00 ; 28.11.19, 09:00 ; 05.12.19, 09:00 ; 12.12.19, 09:00 ; 19.12.19, 09:00 ; 09.01.20, 09:00 ; 16.01.20, 09:00 ; 23.01.20, 09:00 ; 06.02.20, 09:00 ; 20.02.20, 09:00 Raum 96 13 KLs 1/19 Die Angeklagte A.T. ist im November 1963 geboren, ihre Schwester, die Angeklagte, B.T. im September 1969. Den beiden Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 30 Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten betrieben gemeinsam in Mücheln einen Pflegedienst. Zwischen Januar 2013 und Mai 2014 sollen sie in 30 Fällen gegenüber den Krankenkassen Leistungen abgerechnet haben, die entweder gar nicht oder nicht - wie vorgeschrieben - durch besonders qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden seien. Auf diese Weise soll es zu nicht gerechtfertigten Vergütungszahlungen in Höhe von rund 51.000,00 Euro gekommen sein. Die Angeklagten haben über ihre Verteidiger die Art und Weise der Ermittlungen gerügt, sich aber im übrigen nicht zur Sache eingelassen. Im Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren. Betäubungsmittelhandel in Halle Tag, Uhrzeit 24.10.19, 08:30 ; 12.11.19, 08:30 ; 21.11.19, 09:00 Raum 141 5 KLs 19/18 Dem im August 1989 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll am 16.01.2019 in seiner Wohnung in Halle Cannabisblüten, -blätter und -stängel sowie Haschisch vorrätig gehalten haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. In einem Zimmer der Wohnung sei bei einer Durchsuchung ein Indoor-Aufzuchtzelt mit 30 Setzlingen von Cannabispflanzen gefunden worden. Ferner soll er eine Gasdruckwaffe sowie ein Einhandmesser griffbereit aufbewahrt haben. Der Angeklagte hat eingeräumt, an eine Person Drogen verkauft zu haben. Die Anklage geht indes von einem größeren Kundenkreis aus. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de
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