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Gasleitungen (überregional) im Landkreis Osnabrück

Rohrfernleitungen werden für den Gastransport über weite Entfernungen eingesetzt, wo sie trotz hoher Baukosten ökonomischer als Tankwagen sind.

Errichtung einer Anlage zur die großtechnische Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren

Das Projekt "Errichtung einer Anlage zur die großtechnische Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: J. W. Ostendorf GmbH & Co..Die J.W. Ostendorf GmbH & Co KG (JWO-Gruppe) errichtet eine neue Produktionsstätte am Standort Coesfeld zur großtechnischen Anwendung einer neuen Fertigungstechnologie zur umweltfreundlichen Herstellung lösemittelarmer Lacke und Lasuren. Zielsetzung der geplanten Fertigungstechnologie ist es, sowohl die innerbetrieblichen Emissionen bei der Herstellung der Anstrichmittel als auch die anwendungstechnischen Emissionen beim Gebrauch durch den Konsumenten erheblich zu reduzieren. Die Senkung der innerbetrieblichen Emissionen wird vor allem durch eine lagerlose Kleinmengenfertigung erreicht. Deren Kernstück ist die exakte Dosierung der benötigten Basiskomponenten direkt in das Verkaufsgebinde ('Tinting During Filling' - TDF -). bis zu einer Gebindegröße von 0,125 l-Dosen. Die Senkung der anwendungstechnischen Emissionen soll durch Substitution der bestehenden durch lösemittelfreie Rezepturen erreicht werden. Mit der Anwendung der neuen Fertigungstechnologie (das TDF-Verfahren) mit geschlossener Prozessführung werden die innerbetrieblichen Emissionen im Vergleich zu konventionellen Verfahren nochmals deutlich gesenkt: Der Ausstoß flüchtiger organischer Substanzen (VOC), die als Vorläufersubstanzen für den Sommersmog gelten, sinkt um rund 76 Prozent, die Staubbelastung um rund 85 Prozent. Da die Belieferung des Unternehmens künftig mit Tankfahrzeugen erfolgt, werden jährlich rund 200 000 Papiersäcke und 4000 Einweg-Container eingespart. Spüllösungen, die einer speziellen Abwasserbehandlung bedürfen, werden um 66 Prozent reduziert. Um 82 Prozent sinkt die Menge der aufwändig zu entsorgenden Farb- und Lackschlämme. Durch eine energiesparende Mischtechnologie werden über 70 Prozent weniger Energie verbraucht und damit ein deutlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Sicherheitstechnische Weiterentwicklung einer Verladeanlage fuer druckverfluessigte Gase

Das Projekt "Sicherheitstechnische Weiterentwicklung einer Verladeanlage fuer druckverfluessigte Gase" wird/wurde ausgeführt durch: Landesanstalt für Immissionsschutz Nordrhein-Westfalen.Entwicklung und Bau einer Verladeeinrichtung fuer Fluessiggas einschliesslich Schnelltrennkupplung (Lieferung und Montage von Zusatzeinrichtungen fuer eine Dichtheitspruefung/Dichtheitsueberwachung beim Ladevorgang an der loesbaren Verbindung, fuer die Einbindung des Bodenventils am Strassentankwagen in das anlagenseitige Not-Aus-System und eine Ablaufsteuerung. Standort der Anlage ist bei Messer Griesheim in Dortmund.

Triefenstein, Gemarkung Lengfurt - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zement, Heidelberg Materials AG

Die Heidelberg Materials AG betreibt auf ihrem Betriebsgelände Fl.-Nr. 7312, Gemarkung Lengfurt ein Zementwerk. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen mit einer Produktionskapazität von 500 Tonnen oder mehr je Tag ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Cap2U GmbH (ein Gemeinschaftsunternehmen der Linde GmbH und der Heidelberg Materials AG) plant im Bereich des Bauhof-Gebäudes im Nordwesten des Werksgeländes des Zementwerks in Lengfurt die Errichtung und den Betrieb einer eigenständig betriebenen CO2-Produktionsanlage. Zweck dieser Neuanlage ist die Abscheidung von CO2 aus einem Teil-Abgasstrom (ca. 10 % des Ofenabgas-Volumenstroms bei Volllast) des Zementwerks sowie dessen Veredlung (Reinigung), Verflüssigung und anschließende kommerzielle Nutzung in der Industrie, insb. der Getränke- und Lebensmittelindustrie. Das CO2 aus den Lagertanks wird über Tankwagen an die Kunden verteilt. Ein weiteres Ziel des Vorhabens ist die großtechnische Demonstration der Abscheidung, Aufbereitung, Verbringung und Nutzung von CO2 mittels Aminwäsche aus dem Abgasstrom eines Zementklinkerofens zur Vorbereitung der zukünftigen Verbreitung dieser Technologie zu ökonomischen Konditionen in der Zementindustrie als Grundlage für den Aufbau einer klimafreundlichen Kohlenstoff-Kreislaufwirtschaft. Für die CO2-Produktionsanlage selbst hat die Cap2U GmbH als Errichter- und Betreiberin eine eigenständige Genehmigung nach Baurecht beantragt. Das mit Schreiben der Heidelberg Materials AG vom 13.12.2023 beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsvorhaben beschränkt sich auf die Änderungen am bestehenden, immissionsschutzrechtlich genehmigten Zementwerk zur Anpassung an den geplanten Betrieb der als Neuanlage zu errichtenden CO2-Produktionsanlage („Schnittstellen“). Im Wesentlichen umfasst der Antragsgegenstand das Ausschleusen von Ofenabgasen zur Anlage der Cap2U GmbH und die Rückführung des nach erfolgter CO2-Abscheidung verbleibenden Rest-Abgases in das Ofenabgassystem. Zur Dampferzeugung soll in der CO2-Produktionsanlage Wärme aus dem bestehenden Thermalölkreislauf, der bis zur CO2-Produktionsanlage erweitert werden soll, genutzt werden. Weiterhin ist es geplant, dass bestimmte in der CO2-Produktionsanlage anfallenden Prozesskondensate und Flüssigkeiten aus der Amin-Aufbereitungsanlage (flüssige Abfälle) übernommen und ggf. zwischengepuffert werden, bevor sie an Stelle von bisher eingesetztem Brauchwasser (Grundwasser bzw. Mainwasser) im Bereich des Bypasses in das Ofensystem eingedüst und verdampft werden. Der Abfallkatalog bei der Klinkerherstellung soll für den Einsatz der neuen flüssigen Abfälle entsprechend erweitert werden. Zudem soll der in der CO2-Produktionsanlage in einem Filter abgeschiedene Staub aus dem Ofenabgas vom Zementwerk übernommen und im Produktionsprozess eingesetzt werden. Weiterhin soll durch das Zementwerk die Brauchwasserversorgung der CO2-Produktionsanlage erfolgen. Im Durchschnitt werden hierfür durch das Zementwerk ca. 3 m³/h Wasser aus dem Main entnommen und in dem bestehenden Sandfilter vorgereinigt. Das Brauchwasser wird über eine neue, begleitbeheizte und isolierte Rohrleitung der CO2-Produktionsanlage zugeführt. Die Brauchwasserbelieferung selbst soll im Rahmen der für das Zementwerk der Heidelberg Materials AG erteilten wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis für Grund- und Mainwasser (Bescheid des LRA Main-Spessart vom 03.05.2016, Az. 41-641-K) erfolgen. Eine Erhöhung der genehmigten Entnahmemenge aufgrund der Belieferung der CO2-Produktionsanlage ist nicht erforderlich. Zusammenfassend erstreckt sich der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag auf: • Ausschleusen von bis zu 100 % der Ofenabgase (max. 296.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel) nach dem SCR-Reaktor (SCR - selektive katalytische Reduktion) zur geplanten CO2-Produktionsanlage der Cap2U GmbH (zum Zwecke der dort erfolgenden CO2-Abscheidung mittels Aminwäsche) und Rückführung des nach erfolgter CO2-Abscheidung verbleibenden Rest-Abgases (bis zu 290.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel) in das Ofenabgassystem unmittelbar hinter dem Ausschleusepunkt Anmerkung: Innerhalb der baurechtlich zu genehmigenden CO2-Produktionsanlage der Cap2U GmbH erfolgen dann zum einen die Entnahme von Abwärme zur Dampferzeugung aus dem Gesamt-Abgasstrom sowie anschließend die Ausschleusung eines Teilabgasstroms von bis zu 34.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel, die CO2-Abscheidung mittels Aminwäsche aus diesem Teilabgasstrom und die Rückführung des danach verbleibenden Rest-Teilabgasstroms mit bis zu 28.000 m³/h i.N. fe im Jahresmittel in den Gesamt-Abgasstrom. • Erweiterung des bestehenden Thermalölkreislaufes der SCR-Anlage (Thermoöl-Wärmeverschiebesystem) zur Dampferzeugung in der CO2-Produktionsanlage • Übernahme und Zwischenlagerung (max. 25 m³) sowie Dosierung (max. 2,7 m³/h) von Prozesskondensaten der CO2-Produktionsanlage (AVV-Nr. 16 10 02) über die vorhandenen 8 Düsen in den Bypass-Verdampfungskühler oder im Falle einer Betriebsstörung über die SNCR-Anlage in den Steigschacht des Wärmetauscherturms • Übernahme und Zwischenlagerung (max. 1,5 m³) sowie Dosierung (max. 0,7 m³/h) von Flüssigkeit aus der Amin-Aufbereitungsanlage der CO2-Produktionsanlage (AVV-Nr. 16 10 02) in die vorhandene Eindüsung in die Bypass-Mischkammer vor dem By-pass-Verdampfungskühler (Bypass-VDK) oder im Falle einer Betriebsstörung in die vorhandene Eindüsung im Steigschacht des Wärmetauscherturms • Übernahme und Dosierung von in der CO2-Produktionsanlage abgeschiedenem Filterstaub (überwiegend unreagiertes Kalkhydrat, max. 0,05 t/h, AVV-Nr. 10 13 04) aus dem Ofenabgas über das Kalkhydratsilo in die Ofenanlage Ergänzende materielle Anträge für das Vorhaben: • Antrag auf Festlegung eines Überwachungswerts von 40 mg/m³ im ersten Betriebsjahr nach Inbetriebnahme (Einfahrbetrieb) und eines Überwachungswerts von 20 mg/m³ nach Abschluss des Einfahrbetriebes für die Schadstoffe nach Nr. 5.2.5 Klasse I i.V.m. Anhang 3 TA Luft 2021 für den aus der CO2-Produktionsanlage kommenden Teil-Abgasstrom vor dessen Einleitung in den Haupt-Abgasstrom des Zementwerks. • Antrag auf Festlegung eines Emissionsgrenzwert für Formaldehyd in Höhe von 5 mg/m³ gemäß Nr. 5.2.7.1.1 Abs. 10 TA Luft 2021 für das Ofenabgas am Schornstein der Ofenanlage. • Antrag auf Festlegung eines Emissionsgrenzwerts für Acetaldehyd in Höhe von 10 mg/m³ im Ofenabgas am Schornstein der Ofenanlage gemäß LAI-Vollzugsempfehlung vom 21.06.2023 für Acetaldehyd.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Arsol Aromatics GmbH & Co.KG

Die Firma Arsol Aromatics GmbH & Co. KG, Uferstraße 105 in 45881 Gelsenkirchen hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Destillation oder Weiterverarbeitung von Teer oder Teererzeugnissen oder von Teer- oder Gaswasser auf dem Grundstück Uferstraße 105 in 45881 Gelsenkirchen (Gemarkung Hessler, Flur 4, Flurstück 33/75/79/473/481/503/678) beantragt. Gegenstand des Antrages ist im Wesentlichen die Zuordnung der Hauptanlage zur Nr. 4.8 der 4. BImSchV und Entfall der Zuordnung zur Nr. 1.12 der 4. BImSchV, Umnutzung von Tanks und Entfall von drei Tanken im Tanklager, Änderungen der (Eisenbahn-) Kesselwagen (KWG) Be- und Entladung sowie der Tankkraftwagen TKW-Beladung, Austausch und Änderung der bestehenden Hochtemperatur (HT) –Fackel, Entfall der zweiten HT-Fackel, Änderung der baulichen Ausführung der Auffangwanne des Schiffsanlegers, Bauliche Änderungen im Tanklager sowie Anpassungen der feuerwehrtechnischen Einrichtungen.

Kombinierter Schüttgut- und Flüssigkeitstransporter

Das Projekt "Kombinierter Schüttgut- und Flüssigkeitstransporter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Albers Logistik GmbH.Das Unternehmen beabsichtigt, einen Sattelauflieger für ein schweres Nutzfahrzeug zu bauen, der sowohl als Kippfahrzeug Schüttgüter als auch als Tankfahrzeug Flüssigkeiten transportieren kann (kombinierter Auflieger). Dazu ist die Kombination eines handelsüblichen Zweiseiten-Kippaufliegers mit einem einsetzbaren Kunststoff- oder Edelstahl-Tank geplant. Der Schüttgutladeraum ist vom Umfang her größer als der Tank. Dieser Größenunterschied erklärt sich aus der unterschiedlichen Dichte der zu transportierenden Güter; die Tonnage von Schüttgut bzw. Flüssigkeit entspricht sich ungefähr. Die Tonnagenauslastung pro Transport beträgt ca. 26,5 t bei einem Gesamtgewicht von 40 t. Wenn Schüttgut transportiert wird, wird der leere Tank auf Halteschienen oben auf dem Fahrzeug mitgeführt. Die Konstruktion dieses Systems wird in der firmeneigenen Technikabteilung durchgeführt, die notwendigen Bausätze werden von Zulieferfirmen bezogen. Bei Verwendung der herkömmlichen Technik sind Leerfahrten unvermeidbar, wenn es nicht möglich ist, auf der Hin- und der Rückfahrt dieselbe Güterart (Schüttgut oder Flüssigkeit) zu transportieren. Mit Einsatz eines kombinierten Aufliegers ist der Wegfall der bisherigen Leerkilometer auf Strecken, auf denen in der einen Richtung Schüttgüter und in der anderen Richtung Flüssigkeiten transportiert werden, verbunden. Neben der Reduzierung der Betriebskosten durch den geringeren Treibstoffverbrauch entsteht auch eine einmalige Kostenersparnis dadurch, dass die Anschaffung eines kombinierten Aufliegers günstiger ist als die Anschaffung sowohl eines Kippaufliegers als auch eines Tankaufliegers. Das Projekt hat Modellcharakter, da die eingesetzte Technik auf andere Spediteure sowie eine Vielzahl von Branchen übertragbar ist, die eine ähnliche Kombination der zu transportierenden Güter aus Schüttgut und Flüssigkeit aufweisen. Im Bereich der chemischen Industrie z.B. fallen an fast allen Produktionsorten sowohl flüssige Stoffe als auch Schüttgüter an, die zwischen den verschiedenen Produktionszentren transportiert werden müssen. Viele chemische Stoffe verändern bzw. verschmutzen überdies die Transportgefäße derart, dass sie nur unter hohem Kostenaufwand oder gar nicht wieder gereinigt werden können. Die Beförderung anderer Stoffe ist somit vollkommen ausgeschlossen. Kann man die Transportgefäße für zwei verschiedene Güter ausrüsten, liegt der Nutzenfaktor für die Transportwirtschaft besonders in diesem Bereich auf der Hand.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer LNG-Tankstelle am Standort 15749 Mittenwalde; Reg.-Nr.: 50.087.00/24/9.1.1.2V/T12

Die Firma Alternoil GmbH, Portlandstraße 16 in 49439 Steinfeld beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 15749 Mittenwalde, Dahmestraße 5, Gemarkung Mittenwalde, Flur 13, Flurstück 648, eine Gasfüllanlage zur Lagerung und Abgabe von Flüssigerdgas (LNG - Liquified Natural Gas), bezeichnet als LNG-Tankstelle, zu errichten und zu betreiben. Die Tankanlage soll ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m³ besitzen und ein Gewicht von 28,92 t des heruntergekühlten Flüssigerdgases (LNG) speichern können. Die horizontalen, supervakuumisolierten Lagertanks werden für die Lagerung von LNG verwendet und haben Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen angeliefert, in zwei kryogenen Tanks gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (Lkw) wird durch zwei interne LNG-Zapfsäulen erfolgen. Der Betrieb der LNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Die LNG-Tankanlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Errichtung und Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage der BGA Gei-seltal (GLL Geiseltal GmbH & Co. KG)

Die GLL Geiseltal GmbH & Co. KG plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage sowie eines neuen LNG-Lagertanks als Erweiterung ihrer bestehenden Biogasanlage. Die Teile der Biogasaufbereitungs- und LNG-Anlage werden dabei unter der Anlagen-Nr. 400 und der LNG-Lagertank unter der Anlagen-Nr. 500 zusammengefasst. Als das für die Anlage benötigte Biogas wird das in der Hauptanlage erzeugte Biogas verwendet. Dieses wird in der Aufbereitungsanlage zuerst von Fremdstoffen und Feuchte befreit und dann zu Biomethan aufbereitet, welches erneut von Fremdstoffen in der Feinreinigung gereinigt wird. Das gewonnenen Biomethan wird anschließend zu LNG verflüssigt und in einen Kryotank geleitet, von wo aus es über eine kryogene Pumpe an Tankfahrzeuge abgegeben werden kann.

Alternoil GmbH - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine LNG-Tankstelle

Die Alternoil GmbH, Portlandstraße 16, 49439 Steinfeld, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer SB-Tankanlage mit dem Treibstoff LNG (Flüssigerdgas) für den Schwerlastverkehr, beantragt. Die LNG-Tankstelle liefert Flüssigerdgas (LNG) zum Betanken von Fahrzeugen. Dieses wird in zwei kryogenen Tanks (LNG Container und ISO Tank) gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (LKW) erfolgt durch zwei installierte LNGZapfsäulen. Diese haben ein Durchflussmess- und Dosiersystem und zeichnen für jeden Durchfluss die Menge des gelieferten LNG auf. Um den Kälteverlust zu minimieren, sind die Rohrleitungen zwischen dem Lagertank, der Pumpe und den Tanksäulen mit thermischer Isolierung versehen. Der horizontale, supervakuumisolierte Lagertank wird für die Lagerung von LNG verwendet und hat Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen nach Bedarf (voraussichtlich max. 1 TKW pro Tag) angeliefert. Die Anlage wird ohne ständige Beaufsichtigung betrieben und ist kameraüberwacht. Beabsichtigt wird ein durchgängiger Be-trieb – 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr – welcher einem eingeschränkten, nutzungsberechtigten Personenkreis in Selbstbedienung offensteht. Die Tankstelle dient somit nicht der öffentlichen Versorgung. Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im vereinfachten Verfahren (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV i. V. m. § 19 BImSchG) genehmigungsbedürftig. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG war unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine standortbezogene Vorprüfung des Vorhabens durchzuführen.

Wesentliche Änderung einer Biovergärungsanlage auf dem Grundstück Freiheit 15-16, 13597 Berlin

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) beabsichtigen die Änderung der Biovergärungsanlage auf dem Grundstück Freiheit 15-16, 13597 Berlin. Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer in Containerbauweise ausgeführten Anlage zur Reinigung und Verflüssigung des bei der Biogasaufbereitung entstehenden und bisher über einen Biofilter und einen Schornstein in die Atmosphäre abgegebene Off- oder Schwachgas, welches hauptsächlich aus Kohlendioxid besteht. Das gewonnene flüssige Kohlendioxid soll in zwei Druckbehältern gesammelt und aus diesen zur Weitervermarktung in Tankfahrzeuge abgegeben werden. Die Anlage fällt unter die Nr. 8.4.1.1 der Anlage 1 UVPG. Das Vorhaben war damit einer allgemeinen Vorprüfung zu unterziehen.

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