Neue Studie zu „Nutzen statt Besitzen“: Carsharing muss besser mit Bus & Bahnen verzahnt werden Ob Carsharing oder gemeinschaftliches Wohnen – Leihen, Tauschen oder gemeinsames Benutzen liegen im Trend. Und davon kann nicht nur der eigene Geldbeutel profitieren, sondern auch die Umwelt und der Arbeitsmarkt. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). So könnte ein koordinierter Ausbau von Carsharing und öffentlichem Nahverkehr die klimaschädlichen CO2-Emissionen um mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr senken. Das entspricht rund vier Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in Deutschland. „Carsharing-Angebote müssen viel besser mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden, zum Beispiel durch eine höhere Zahl von Carsharing-Stellplätzen an Verkehrsknotenpunkten. Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend erforderlich. Nur wenn es gelingt, Carsharing besser mit Bus und Bahn zu verbinden, wird der Verzicht aufs eigene Auto ausreichend attraktiv“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Vom Wohnungstausch im Urlaub, über Tauschbörsen bis hin zum Online-Streaming von Filmen: Der Trend zum Teilen und gemeinsamen Nutzen (Sharing Economy) hat sich deutlich verstärkt. Neue technische Möglichkeiten wie internetbasierte soziale Netzwerke und mobile Ortungsdienste haben wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Das prominenteste Beispiel ist das flexible Carsharing, bei dem man bequem mit dem Mobiltelefon prüft, wo in der Nähe ein freies Fahrzeug verfügbar ist. Ein größeres Mobilitäts-Angebot mit ÖPNV und Carsharing – wie Kombitickets, oder Bus-Carsharing-Angebote auf dem Land – könnte vor allem im Dienstleistungsbereich neue Arbeitsplätze schaffen. Die Beschäftigungsgewinne bei den Verkehrs- und Infrastrukturbetrieben wären beim zugrundegelegten Szenario deutlich höher als die Beschäftigungsverluste in Bereichen, wie dem Fahrzeugbau. Die klimaschädlichen CO2 -Emissionen gehen in Abhängigkeit vom Ausbaupfad, um mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr zurück, die Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid um rund fünf Prozent und von Stickoxiden sogar um mehr als sechs Prozent. Um diese Werte zu erreichen, stützt sich die Studie auf folgendes Szenario: Der Anteil des flexiblen Carsharings steigt auf 1,4 Prozent der gesamten Verkehrsleistung . Dabei ist zu berücksichtigen, dass flexibles Carsharing nur für kurze Fahrten von circa sieben Kilometer Länge und vorwiegend innerhalb von Städten eingesetzt wird. Die Verkehrsleistung des öffentlichen Verkehrs steigt um circa 5,2 Prozent auf 21,1 Prozent und der Fahrradanteil um 0,2 Prozent auf drei Prozent am gesamten Modal Split. Der Fußverkehr bleibt konstant. Ein weiteres Beispiel der Studie: gemeinschaftliche Wohnformen. Angesichts des demografischen Wandels gewinnen Wohngemeinschaften von Senioren und Häuser, in denen mehrere Generationen wohnen, zunehmend an Bedeutung. Auf diese Weise können Senioren lange selbständig in ihrer gewohnten Umgebung leben, ohne auf sich allein gestellt zu sein. Das gemeinschaftliche Wohnen bietet dabei auch Vorteile für den Umweltschutz, denn es wird weniger Wohnfläche pro Person benötigt. Nach den Ergebnissen der Studie ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterialien einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Durch die gemeinsame Nutzung werden außerdem weniger Geräte wie Kühltruhen, Waschmaschinen oder Trockner benötigt. Dies reduziert den Materialverbrauch zusätzlich. Auch die erzielten Energieeinsparungen wären beträchtlich. Sie kämen nicht nur der Haushaltskasse zugute, sondern könnten nach den Schätzungen der Studie auch die CO2-Emissionen um eine Million Tonnen verringern. Wie die Diskussion um den Taxidienst Uber gezeigt hat, können die neuen Angebote der Sharing Economy allerdings auch Risiken bergen, etwa für den Verbraucherschutz. Der Gesetzgeber sollte daher sicher stellen, dass sie bestehende Standards – zum Beispiel Versicherungspflichten – oder den Arbeitnehmerschutz nicht unterlaufen.
Ob Bürgerenergie-Genossenschaften oder das gemeinsame Nutzen von Autos oder Werkzeugen – soziale Innovationen gestalten unsere Konsumwelt nachhaltiger. Welche Typen sozialer Innovationen es gibt und wie man ihre Potenziale systematisch fördern kann, zeigt dieser Leitfaden des UBA . Die Broschüre richtet sich unter anderem an Politik, Verwaltung, Stiftungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Bildungseinrichtungen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet sie Anregungen, welche Ideen es bereits gibt. Wissenschaftlich unterscheiden lassen sich zum Beispiel die Innovationstypen „Konsumgemeinschaften“, wie Tauschbörsen oder Leihläden, und „Do-it-yourself“, wie Nähcafés oder private Reparatur-Werkstätten. Möglichkeiten, sie zu fördern, sind zum Beispiel, Plattformen für den Austausch zu bieten, Ideenwettbewerbe auszuloben und Projekte finanziell zu unterstützen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Das Projekt "Projekt BeNN - Wissenschaftliche Begleitforschung, Moderation und Coaching regionaler Netz-werke auf dem Gebiet neuer Nutzungsstrategien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr.-Ing. Matthias Teller, BfU - Beratungsbüro für Umwelt- und Unternehmensentwicklung durchgeführt. Dieses Projekt wurde vom Umweltbundesamt im Rahmen des Förderschwerpunktes 'Nachhaltiges Wirtschaften: Möglichkeiten und Grenzen von neuen Nutzungsstrategien, Teil A: Regionale Ansätze' in Auftrag gegeben. In diesem Förderschwerpunkt wurden in mehreren Projekten Netzwerke aufgebaut bzw. weiterentwickelt. Ziel dieser Netzwerke ist es, das Zusammenwirken von Wirtschafts- und/oder Sozialpartnern zu unterstützen, die sich im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens in unter-schiedlichen Bereichen mit dem Aufbau neuer Nutzungsstrategien befassen. Neue Nutzungsstrategien können bei einer Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit wichtige Beiträge leisten, indem Produkte oder deren Teile wiederverwendet (Recycling) oder weiterverwendet (Nachnutzung) werden. Auch die Mehrfachnutzung (z.B. durch Sharing) oder Gemeinschaftsnutzung gehören genauso wie Dienstleistungsangebote zu diesem Bereich. Das Projekt BeNN begleitete forschend die Netzwerkentwicklungen in den Projekten des oben genannten Förderschwerpunktes. Zentrales Thema im Förderschwerpunkt war die Untersuchung der notwendigen Bedingungen für einen erfolgreichen Aufbau von Netzwerken zur Schaffung und Etablierung von nachhaltigen Wirtschaftsstrukturen - im Sinne neuer Nutzungsstrategien - und der Frage, inwiefern die Schaffung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen mit der Entwicklung von Netzwerken verknüpft ist. Unsere Forschung untersuchte daher zum einen, welche Funktionen Netzwerke bei dem Aufbau nachhaltiger Strukturen haben können, zum zweiten die strukturellen Anforderungen an derartige Netzwerke und zum dritten, welche methodische Unterstützung Netzwerke in ihren Entwicklungsprozessen helfen können. Diesbezüglich beschäftigte BeNN die zentrale Fragestellung, welche Rolle unterstützende Funktionen wie Moderation und Coaching in der Komplexität und Vielschichtigkeit von Netzwerkarbeit haben können. Neben den Netzwerken des Förderschwerpunktes wurden Referenzprojekte in Deutschland, Österreich und den USA untersucht, um möglichst breite Erfahrungen mit Netzwerken für neue Nutzungsstrategien vor unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Hintergründen zu sammeln. Insgesamt wurden neun Netzwerke im Profit-Bereich und sieben Netzwerke im Non-Profit Bereich untersucht. Die vorwiegend im Profit-Bereich agierenden Netzwerke bilden einen großen Teil der Wertschöpfungskette ab - von der Produktion (Landmaschinen, Möbel, EDV) und von Dienstleistungsangeboten (Mobilität, Reparatur, Sozialbetreuung) bis hin zur Verbrauchermotivierung bzw. -beratung hinsichtlich nachhaltigen Konsums. Die vorwiegend im Non-Profit-Bereich agierenden Netzwerke reichen von lokalen Netzwerken wie Gemeinschaftseinrichtungen und Tauschbörsen über Regional-Entwicklungsnetzwerke bis hin zu informellen nationalen Netzwerken.
Das Projekt "Teilprojekt 3: Szenario- und Potenzialanalyse, Geschäftsmodellentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZT - Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnütziger GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die sozial-ökologischen Potenziale von Peer-to-Peer Sharing zu untersuchen und eine Professionalisierung der Plattformen und ihre Etablierung als Konsumalternative zu unterstützen. Mit Blick darauf wird das IZT Szenario- und Potenzialanalysen durchführen (AP5), Perspektiven für Geschäftsmodelle des Peer-to-Peer Sharing (AP7) entwickeln und an anderen Arbeitspaketen mitwirken, speziell AP 1, Bestandsaufnahme Peer-to-Peer-Sharing, AP 3 Praxisdialog und Ergebnistransfer und AP 4: Analyse des Nutzerverhaltens. AP5: Im Rahmen des Vorhabens sollen drei unterschiedliche Szenarien erarbeitet werden: Ein 'Trend-Szenario', das von einer Fortsetzung der bisherigen Entwicklungen ausgeht. Ein 'Wandel-Szenario', das auf der Annahme beruht, dass ein umfassender kultureller Wandel hin zu einer Kultur des Teilens stattgefunden hat und dementsprechend die technisch-wirtschaftlichen Potenziale ausgeschöpft werden. Ein 'Beschleunigungs-Szenario', das zwischen den beiden anderen liegt, also von einem über den Trend hinausgehenden Zuwachs einer Sharing Economy ausgeht. AP7: Mit Blick auf Geschäftsmodelle sind sechs Fokusgruppen mit NutzerInnen zu verschiedenen peer-to-peer-Formen (z.B. Kleidertausch, Nachbarschaftsauto) sowie zentralen Ansatzpunkten (z.B. Informationsstrategie, Plattformgestaltung) zur Gewinnung von neuen NutzerInnen geplant. Die Themen für die Fokusgruppen werden im Kontext der Forschungsergebnisse und in Abstimmung mit den Praxispartnern festgelegt.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Ökobilanzierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Das Vorhaben zielt darauf ab, die sozial-ökologischen Potenziale von Peer-to-Peer Sharing zu untersuchen und eine Professionalisierung der Sharing-Plattformen und ihre Etablierung als Konsumalternative zu unterstützen. Ziel dieses Teilprojektes ist die Quantifizierung der Umweltwirkung einer Auswahl der in den Peer-to-Peer Sharing Systemen geteilten Produkte sowie der durch die NutzerInnen-Befragung gesicherten Alternativen. Die berechneten Umweltwirkungen sollen in den Kontext des Gesamtprojekts eingefügt und zur Synthese der Ergebnisse mit den Nutzerbefragungen und der Analyse der Rahmenbedingungen verwendet werden, um in drei verschiedenen Szenarien als Grundlage für die Perspektivenermittlung des Peer-to-Peer zu dienen. Für die Betrachtung der Umweltwirkungen des Peer-to-Peer-Sharing wird die Methode der Ökobilanzierung nach ISO 14040/14044 verwendet. Die Ergebnisse der Nutzerbefragung fließen hierbei in die Festlegung der zu vergleichenden Szenarien und die anschließende Hochrechnung in den gesamtwirtschaftlichen Kontext ein. Die Hochrechnungen werden sowohl mit Hilfe von statistischen Daten, repräsentativen Umfragen und möglichst aktuellen Daten zur Verbreitung der zu betrachtenden Produkte und Dienstleistungen stattfinden.
Das Projekt "Teilprojekt 1: Bestandsaufnahme, Konzeptionierung, Verbraucherempirie, Innovationsumfeld und Governance-Strukturen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Das Projekt Peer-Sharing beschäftigt sich mit innovativen Online-Plattformen, die als Intermediäre den Verleih, Kauf oder Tausch von Produkten und Dienstleistungen von Privat zu Privat vermitteln. Noch ist dieses sogenannte Peer-to-Peer Sharing zwar ein Nischenphänomen, weist allerdings eine beachtliche Dynamik auf. Seine sozial-ökologischen Potenziale sind weitgehend unerforscht. Hier knüpft das Projekt an. Es hat zum Ziel, zu untersuchen, wie Peer-to-Peer-Sharing ökologisch wirkt und was Verbraucher/innen motiviert oder hemmt mitzumachen. Auch geht es darum zu ermitteln, welche Faktoren die Tragfähigkeit und Verbreitung von Peer-to-Peer Sharing hindern oder fördern. In Reallaboren werden mit vier Peer-to-Peer Sharing Plattformen (Airbnb, Kleiderkreisel, Drivy und flinc) Geschäftsmodell- und Governance-Analysen, empirische Untersuchungen des Verbraucherverhaltens, ökobilanzielle Berechnungen und Potenzialabschätzungen durchgeführt. Weiterhin kooperiert das Projekt mit dem internationalen Sharing-Netzwerk Ouishare und dem Onlineportal für nachhaltigen Konsum Utopia und etabliert so einen intensiven Austausch mit Anbietern und Nutzern. In Dialogveranstaltungen werden weitere Stakeholder, vor allem aus Politik und Zivilgesellschaft, für das Thema mobilisiert. Das Projekt wird durch das BMBF im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung (SÖF) gefördert.
Ob Bürgerenergie-Genossenschaften oder das gemeinsame Nutzen von Autos oder Werkzeugen – soziale Innovationen gestalten unsere Konsumwelt nachhaltiger. Welche Typen sozialer Innovationen es gibt und wie man ihre Potenziale systematisch fördern kann, zeigt dieser Leitfaden des UBA. Die Broschüre richtet sich unter anderem an Politik, Verwaltung, Stiftungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Bildungseinrichtungen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet sie Anregungen, welche Ideen es bereits gibt. Wissenschaftlich unterscheiden lassen sich zum Beispiel die Innovationstypen „Konsumgemeinschaften“, wie Tauschbörsen oder Leihläden, und „Do-it-yourself“, wie Nähcafés oder private Reparatur-Werkstätten. Möglichkeiten, sie zu fördern, sind zum Beispiel, Plattformen für den Austausch zu bieten, Ideenwettbewerbe auszuloben und Projekte finanziell zu unterstützen.
Carsharing könnte CO2-Emissionen um sechs Millionen Tonnen senken Neue Studie zu „Nutzen statt Besitzen“: Carsharing muss besser mit Bus & Bahnen verzahnt werden Ob Carsharing oder gemeinschaftliches Wohnen – Leihen, Tauschen oder gemeinsames Benutzen liegen im Trend. Und davon kann nicht nur der eigene Geldbeutel profitieren, sondern auch die Umwelt und der Arbeitsmarkt. Das zeigt eine neue Studie für das Umweltbundesamt (UBA). So könnte ein koordinierter Ausbau von Carsharing und öffentlichem Nahverkehr die klimaschädlichen CO2-Emissionen um mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr senken. Das entspricht rund vier Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in Deutschland. „Carsharing-Angebote müssen viel besser mit dem öffentlichen Personennahverkehr verzahnt werden, zum Beispiel durch eine höhere Zahl von Carsharing-Stellplätzen an Verkehrsknotenpunkten. Eine bundeseinheitliche Regelung ist dringend erforderlich. Nur wenn es gelingt, Carsharing besser mit Bus und Bahn zu verbinden, wird der Verzicht aufs eigene Auto ausreichend attraktiv“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Vom Wohnungstausch im Urlaub, über Tauschbörsen bis hin zum Online-Streaming von Filmen: Der Trend zum Teilen und gemeinsamen Nutzen (Sharing Economy) hat sich deutlich verstärkt. Neue technische Möglichkeiten wie internetbasierte soziale Netzwerke und mobile Ortungsdienste haben wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Das prominenteste Beispiel ist das flexible Carsharing, bei dem man bequem mit dem Mobiltelefon prüft, wo in der Nähe ein freies Fahrzeug verfügbar ist. Ein größeres Mobilitäts-Angebot mit ÖPNV und Carsharing – wie Kombitickets, oder Bus-Carsharing-Angebote auf dem Land – könnte vor allem im Dienstleistungsbereich neue Arbeitsplätze schaffen. Die Beschäftigungsgewinne bei den Verkehrs- und Infrastrukturbetrieben wären beim zugrundegelegten Szenario deutlich höher als die Beschäftigungsverluste in Bereichen, wie dem Fahrzeugbau. Die klimaschädlichen CO2 -Emissionen gehen in Abhängigkeit vom Ausbaupfad, um mehr als sechs Millionen Tonnen pro Jahr zurück, die Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid um rund fünf Prozent und von Stickoxiden sogar um mehr als sechs Prozent. Um diese Werte zu erreichen, stützt sich die Studie auf folgendes Szenario: Der Anteil des flexiblen Carsharings steigt auf 1,4 Prozent der gesamten Verkehrsleistung . Dabei ist zu berücksichtigen, dass flexibles Carsharing nur für kurze Fahrten von circa sieben Kilometer Länge und vorwiegend innerhalb von Städten eingesetzt wird. Die Verkehrsleistung des öffentlichen Verkehrs steigt um circa 5,2 Prozent auf 21,1 Prozent und der Fahrradanteil um 0,2 Prozent auf drei Prozent am gesamten Modal Split. Der Fußverkehr bleibt konstant. Ein weiteres Beispiel der Studie: gemeinschaftliche Wohnformen. Angesichts des demografischen Wandels gewinnen Wohngemeinschaften von Senioren und Häuser, in denen mehrere Generationen wohnen, zunehmend an Bedeutung. Auf diese Weise können Senioren lange selbständig in ihrer gewohnten Umgebung leben, ohne auf sich allein gestellt zu sein. Das gemeinschaftliche Wohnen bietet dabei auch Vorteile für den Umweltschutz, denn es wird weniger Wohnfläche pro Person benötigt. Nach den Ergebnissen der Studie ließen sich pro Jahr rund eine Million Tonnen Baumaterialien einsparen, wenn rund 1,6 Millionen Menschen zusätzlich in gemeinschaftlichen Wohnformen wohnen würden. Durch die gemeinsame Nutzung werden außerdem weniger Geräte wie Kühltruhen, Waschmaschinen oder Trockner benötigt. Dies reduziert den Materialverbrauch zusätzlich. Auch die erzielten Energieeinsparungen wären beträchtlich. Sie kämen nicht nur der Haushaltskasse zugute, sondern könnten nach den Schätzungen der Studie auch die CO2-Emissionen um eine Million Tonnen verringern. Wie die Diskussion um den Taxidienst Uber gezeigt hat, können die neuen Angebote der Sharing Economy allerdings auch Risiken bergen, etwa für den Verbraucherschutz. Der Gesetzgeber sollte daher sicher stellen, dass sie bestehende Standards – zum Beispiel Versicherungspflichten – oder den Arbeitnehmerschutz nicht unterlaufen.
An Schulen sammelt sich eine große Menge an Abfall – von Kunststoffen und Druckerpatronen über Bioabfälle bis hin zu Restmüll. Unnötiger Abfall sollte vermieden werden, keine Frage. Wo dies nicht möglich ist, sind das Trennen und Recyclen von Abfällen klimafreundliche Maßnahmen. Nicht zuletzt sollten von vornherein Schulmaterialien in ihrer umweltfreundlichsten Variante zum Einsatz kommen. Zu vielen herkömmlichen Materialien, die heute in der Schule Verwendung finden, gibt es umweltfreundliche Alternativen – etwa Produkte, die mit dem Umweltengel ausgezeichnet sind. So kann für Kopien, wenn sie nicht vermieden werden können, Recyclingpapier benutzt werden. Lehrerinnen und Lehrer können selbst Recyclingpapier verwenden und ihre Schülerinnen und Schüler bitten, dies ebenso zu tun. Über die Einsparung von Papier hinaus lohnt es sich, auf umweltfreundliches Schulmaterial zu setzen. So reduzieren nachfüllbare Stifte beispielswiese den Plastikmüll. Auch Hefter und Bucheinbände aus Plastik können durch Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen ersetzt werden. Pfandsysteme in Mensen und Cafeterien leisten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz, indem große Mengen an Abfall vermieden werden. Abfall lässt sich nicht immer und an allen Stellen wirkungsvoll vermeiden und minimieren. Umso wichtiger ist das Etablieren eines funktionierenden Abfalltrennungssystems an der Schule. Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht verschiedene Abfallsorten kennen, und dass es sinnvoll ist, sie unterschiedlich zu behandeln. Eine effektive Mülltrennung kann direkt vor Ort an der Schule durchgeführt werden. Dafür ist das Etablieren eines simplen und selbsterklärenden Abfalltrennungssystems genauso wichtig, wie die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl der entsprechenden Abfallbehälter. Recycling und Upcycling beschreiben das Wieder- und Neuverwerten nutzlos gewordener Gegenstände. Statt Altes wegzuwerfen, können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gemeinsam überlegen, ob es innerhalb einer Schule eine neue Verwendungsmöglichkeit geben kann. Werden neue Bänke auf dem Schulhof benötigt, könnten diese zum Beispiel aus alten Paletten gebaut werden. Auch alte Kleidungsstücke kommen durch Upcycling wieder zu neuem Glanz. Viele Dinge, die zunächst als “Müll” angesehen werden, erlangen durch kreative neue Verwendungen wieder einen praktischen Nutzen oder entwickeln eine neue Ästhetik. In Schul-AGs oder durch Gründung einer Schülerfirma können Schülerinnen und Schüler vielseitig Themen wie der sinnvolle Umgang mit Abfällen und nachhaltiges Handeln vertiefen und praktisch umsetzen. Vom Einsammeln von Abfällen auf dem Schulhof bis zum Upcycling alter Kleidung oder das Schaffen von Kunstobjekten aus „Müll“ – verschiedene Aktionen schärfen den Blick für „Liegengebliebenes“. Neben einer Müll-AG können schulinterne Flohmärkte und Tauschbörsen zu einem größeren Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und Konsum beitragen. Bild: pressmaster/Depositphotos.com Bernhard-Grzimek-Schule Die Grundschule in Lichtenberg befindet sich ganz in der Nähe des Tierparks und engagiert sich – dem Namensgeber der Schule entsprechend – besonders im Bereich Tierschutz und Artenvielfalt. Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Gustav Falke Schule Abfallmanagement, Begrünung des Schulhofes, umweltfreundliches Schulessen, Aktionstage und mehr: Die Kinder der Grundschule in Mitte befassen sich mit einer großen Bandbreite an Klimaschutz-Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: Robert-Jungk-Oberschule Robert-Jungk-Oberschule Durch ihr aktives Engagement im Klima- und Umweltschutz ehrt die Robert-Jungk-Oberschule ihren Namensgeber im gesamten Schulalltag. Weitere Informationen Bild: Carlo-Schmid-Oberschule Carlo-Schmid-Oberschule Die Schülerinnen und Schüler der Carlo-Schmid-Oberschule legen ein vorbildliches Engagement im Klima- und Ressourcenschutz an den Tag. Die Spandauer integrierte Sekundarschule konnte bereits bei mehreren Wettbewerben im Umwelt- und Klimaschutzbereich überzeugen. Weitere Informationen Bild: ArturVerkhovetskiy - depositphotos Grundschule am Stadtpark Steglitz Die Steglitzer Grundschule informiert und schult ihre Schützlinge in Sachen Umwelt- und Klimaschutz auf vielfältige Art und Weise. Im Unterricht werden immer wieder Bezüge zu aktuellen Erkenntnissen und Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit hergestellt. Weitere Informationen
Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott. Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum. Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung. Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen. Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" . Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung: Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte. Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist. Gewusst wie Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und Klima . Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll: Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt. Kommunale Sammelstellen: Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen verwenden. Kennzeichnung für Elektrogeräte-Rücknahmestellen Quelle: Plan E Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen Quelle: Batterie Zurück Rücknahmestellen im Handel: Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt: Die Rücknahmepflicht gilt für stationären Handel, Onlinehandel und Versandhandel gleichermaßen. Achten Sie auch auf Sammelstellenkennzeichen. Wenn Sie diese Kennzeichnungen im Handel sehen, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte sowie auch Batterien abgegeben werden können. Es braucht keinen Kassenbon oder Kaufbeleg. Es ist egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde (ob im Geschäft, online oder im Ausland). (Kleinere) Einzelhändler oder auch Hersteller nehmen oft freiwillig kostenfrei Elektroaltgeräte zurück – fragen Sie am besten nach. Stationärer Handel - Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei kein neues Gerät gekauft werden. Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 m 2 (z. B. größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte) und Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m 2 , die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei größeren Ketten finden Sie Sammelboxen für Elektrokleingeräte meist direkt im Eingangsbereich, an der Information oder im Bereich der Einpacktische. Stationärer Handel - Größere Elektrogeräte mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach. Online- und Versandhandel: Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m 2 bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen kleine und größere Elektroaltgeräte ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung. Abholung bei Lieferung: Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen. Achtung! An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel: Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden. Löschen Sie persönliche Daten: Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen. Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Was Sie noch tun können: Funktioniert das Gerät noch? Verkaufen Sie das Gerät z. B. über Kleinanzeigenbörsen oder nutzen Sie Gebraucht-Warenhäuser, Flohmärkte und Tauschbörsen. Vielleicht können auch Freunde oder Familienmitglieder Ihr nicht mehr benötigtes Gerät gebrauchen. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und leisten einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz. Prüfen Sie, ob eine Reparatur möglich ist. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und sparen sich den Neukauf. Überlegen Sie, ob es beim Kauf wirklich ein Elektrogerät sein muss. Salz- und Pfeffermühlen gibt es auch ohne elektrische Funktion. Kinderschuhe müssen nicht blinken und Grußkarten nicht singen. Mechanische bzw. von Strom unabhängige Alternativen sind oftmals langlebiger, preisgünstiger und fast immer umweltfreundlicher. Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku. Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten , gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.: Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" Batterie Zurück Hintergrund Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie Lithium-Batterien . Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z. B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. Elektroschrott-Aufkommen 2019 Quelle: Plan E Recycling-Kreislauf Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Quelle: Plan E Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Quelle: Plan E Elektroschrott-Aufkommen 2019 Recycling-Kreislauf Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Gesetzeslage: Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind: Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen Vermeidung von Abfällen von Elektro und Elektronikgeräten Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern Effizienz der Ressourcennutzung verbessern. In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Marktbeobachtung: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt. Weitere Informationen finden Sie unter: Elektroaltgeräte ( UBA -Themenseite) Elektro- und Elektronikaltgeräte (Daten zur Umwelt)
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