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Vortragsreihe des Monitoringzentrums - Die Rolle der Taxonomie für das Verständnis von Biodiversität

Themenfeld Block 4 "Forschung/Taxonomie"

Nachhaltiges Finanzsystem

Nachhaltiges Finanzsystem Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr ⁠Nachhaltigkeit⁠ und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen ⁠ Klima ⁠- und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich ⁠ Klimaschutz ⁠ sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von ⁠ Biodiversität ⁠ und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als ⁠ UBA ⁠ in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der ⁠ OECD ⁠, der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu ⁠ Klima ⁠-Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die ⁠Biodiversität⁠, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das ⁠ UBA ⁠ wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).

Tag der Taxonomie

Taxonomie in Aktion: Die Veranstaltung informiert darüber, wie am Botanischen Garten Berlin neue Arten entdeckt und erforscht werden.

Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen

Die Anforderungen der EU-Taxonomie und die Vorgaben zur Berichterstattung gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden in vielen großen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden fachliche Hintergründe, Rahmenwerke, Regulierungen sowie Praxisansätze für das Management physischer Klimarisiken in Unternehmen analysiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Darüber hinaus haben die Untersuchungen gezeigt, dass der Aufwand zur Ermittlung und Ableitung von Informationen über lokalen Klimagefahren hoch ist. Dies ist ein wesentliches Hemmnis, um in einem Unternehmen die Klimarisiken zu bestimmen. Um Synergien bei Klimarisikoanalysen in der Wirtschaft zu erschließen, kommen verschiedeneAnsätze in Betracht. Beispielsweise könnten Klimarisikoanalysen für Industriegebiete oder für Ballungsräume initiiert werden. Die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Anforderungen an eine Klimarisikoanalyse sollten u.a. anhand der Umsetzungspraxis evaluiert und optimiert werden, um die regulatorischen Anforderungen zu verbessern. Quelle: Forschungsbericht

Bewertung der Biologischen Vielfalt mittels DNA-Extraktion aus Bodenproben von Dauerbeobachtungsflächen (BDF)

Die ⁠ Biodiversität ⁠ im Boden beeinflusst die Fruchtbarkeit und Struktur des Bodens sowie die Verfügbarkeit von Wasser und Nährstoffen für Pflanzen und andere Organismen. Das ⁠ Monitoring ⁠ der Bodenbiodiversität kann dazu beitragen, Umweltprobleme frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit neuen genetischen Methoden lassen sich dabei Kosten einsparen, einen höheren Grad der Standardisierung erreichen und neue Organismen-Arten bestimmen. Die Erfassung der Umwelt-⁠ DNA ⁠ (eDNA) hat aber auch Grenzen und sollte für wichtige Organismengruppen weiterhin mit der klassischen morphologischen Taxonomie kombiniert werden. Der vorliegende Bericht stellt ein methodisches Grundwerk dafür dar. Veröffentlicht in Texte | 142/2023.

Willingmann tauscht sich mit Delegation der Partnerregion Centre-Val de Loire zu energiepolitischen Themen aus

Sachsen-Anhalt feiert in diesem Jahr mit der französischen Region Centre-Val de Loire das 20-jährige Bestehen der Regionalpartnerschaft. Am Mittwoch hat Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann eine Delegation aus der Region im Norden Frankreichs empfangen, die anlässlich des Jubiläums in dieser Woche das Land bereist. Im Mittelpunkt der Gespräche in Aschersleben standen energiepolitische Themen. So besichtigte die Delegation gemeinsam mit dem Minister auch ein Bauprojekt für energieautarkes Wohnen. „Sachsen-Anhalt stellt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern den Herausforderungen der Transformation der Energiewirtschaft. Ein wichtiges Thema hierbei ist die Reduktion der Emissionen im Gebäudesektor, hier müssen Deutschland und Frankreich in den kommenden Jahren gleichermaßen vorankommen, um die Pariser Klimaziele zu erfüllen“, betonte Willingmann. „Das Bauprojekt für energieautarkes Wohnen der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft zeigt beispielhaft auf, wie Emissionen von Gebäuden erfolgreich gesenkt werden können. Ich freue mich, den Austausch mit unserer Partnerregion hierzu sowie zu zahlreichen weiteren Themen auch über den aktuellen Besuch hinaus fortzuführen.“ Beim Energieautarkieprojekt der Gebäude- und Wohnungsgesellschaft Aschersleben (AGW) handelt es sich um einen Plattenbau aus den 1970er Jahren, der klimaneutral saniert und umgebaut wurde. Heute kann der Gebäudekomplex CO2-frei betrieben und zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Über 60 Prozent des Energiebedarfs produziert das Gebäude mit PV-Modulen selbst, während der Rest als grüner Strom aus dem Netz bezogen wird. Strom dient auch als Energieträger für Infrarotheizungen und Warmwasserspeicher in den Wohnungen. Zum Projekt zählt zudem die Einführung eines speziellen Mietpreismodells. Durch eine garantierte Mietpauschale über eine Energieflatrate werden alle Kosten für Wohnen, Heizen, Kalt- und Warmwasser sowie Haushaltsstrom für fünf Jahre zu einem Preis von 11 Euro pro Quadratmeter abgedeckt. Frankreich verfolgt im Stromsektor aktuell das Ziel, bis 2030 einen Anteil von 40 Prozent erneuerbarer Energien (u.a. Wind, PV) an der Stromerzeugung zu erreichen. Der meiste Strom, rund 65 Prozent, wird in Frankreich aktuell mit Atomkraft erzeugt. In Deutschland beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bereits 51,8 Prozent, in Sachsen-Anhalt 62,5 Prozent. Bis 2030 soll er auf mindestens 80 Prozent steigen. Auf wesentliches Betreiben Frankreichs hat die EU in ihrer Taxonomie allerdings auch Atomkraft als grüne Energie eingestuft. Strom ist in Frankreich zudem der wichtigste Energieträger in der Wärmeversorgung, es folgen Erdgas und Erneuerbare Energien. In Deutschland wird aktuell hauptsächlich noch mit Erdgas geheizt, gefolgt von Öl und Fernwärme. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X .

Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU Taxonomie

Eine robuste Bewertung des Klimarisikos und der ⁠ Vulnerabilität ⁠ ist für Unternehmen erforderlich, die die Taxonomiekonformität gemäß der EU-Taxonomieverordnung in Bezug auf wesentliche Beiträge zur Klimaanpassung für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten erreichen wollen. Die entsprechenden rechtlichen Anforderungen sind in Anhang 1, Anlage A der delegierten Verordnung 2021/2139 definiert. Um die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, hat das Umweltbundesamt die Empfehlung "Durchführung einer robusten ⁠ Klimarisiko ⁠- und ⁠ Vulnerabilitätsanalyse ⁠ nach EU Taxonomie" entwickelt. Diese Empfehlungen beschreiben wie ein Leitfaden, wie Unternehmen praktisch vorgehen können, um die gesetzlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Veröffentlicht in Fact Sheet.

RRVS Building survey for building exposure modelling in Chía (Colombia)

Abstract

How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?

A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Umgang mit physischen Klimarisiken in der Finanzwirtschaft

Die physischen Auswirkungen des Klimawandels werden sich auf die Finanzwirtschaft übertragen. Dies kann sowohl direkt auf die Geschäftsaktivitäten von Finanzdienstleistern als auch indirekt auf die Aktivitäten in der Realwirtschaft mit Rückwirkung auf die Finanzwirtschaft geschehen. Die Auswirkungen könnten massive finanzielle Folge haben und sich auf die Stabilität des Finanzsystems auswirken.In diesem Bericht werden neben den Übertragungswegen physischer Klimarisiken in die Finanzwirtschaft auch der Umgang mit diesen Risiken seitens verschiedener Akteure analysiert. Vor dem Hintergrund der regulatorischen Entwicklungen in der EU werden Empfehlungen zur besseren Umsetzung gegeben.

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