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How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?

A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Veröffentlicht in Fact Sheet.

How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU taxonomy reporting?

A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Quelle: umweltbundesamt.de

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 82

Liebe Leser*innen, neue Themen erfordern oft neue Methoden. Gemeinsam mit Kommunen hat das Umweltbundesamt in den letzten Jahren Peer-Learning Methoden, Visionsentwicklungen und Kooperationsformate zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erprobt. Die Ergebnisse fasst unser aktueller Schwerpunktartikel zusammen. Außerdem berichten wir von neuen Forschungsergebnissen zu klimaresilienten Infrastrukturen, Klimarisikoanalysen in Unternehmen und transdisziplinärer Forschung zur Klimaanpassung. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team Forschungsbasierte Methoden unterstützen kommunale Klimaanpassung Drei kommunale Netzwerke zur Klimaanpassung erproben Peer-Learning-Formate Quelle: Adelphi Da bereits viele Kommunen bei der Klimaanpassung fortgeschritten sind, ist der Bedarf für Unterstützung sehr unterschiedlich. Das Umweltbundesamt hält daher unterschiedlich nutzbare Methoden für Kommunen bereit. Sie alle haben gemein, dass sie zusammen mit kommunalen Akteuren erprobt und ausgewertet wurden. Das Vorhaben „Kommunen vernetzen“ setzte auf gegenseitiges Lernen und wendete mit den Netzwerken Bodensee und Oberschwaben, Schleswig-Holstein sowie Emsland einzelne Peer-Learning Methoden an. Innerhalb von drei Jahren erreichte es damit konkrete Netzwerkaktivitäten, vermittelte Fach- und Methodenwissen und erstellte eigene Roadmaps zur Verstetigung der Anpassungsaktivitäten. Teilnehmende Kommunen bestätigten den Wissensgewinn durch die Netzwerke und eine intensive, gemeinsame Arbeit. In anderen Vorhaben arbeiteten Kommunen mit der Stadtgesellschaft partizipativ an Zukunftsvisionen und Maßnahmen für eine klimaangepasste Stadt. Die aufbereiteten Erkenntnisse stehen nun auch anderen Kommunen online zur Verfügung. Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im UBA sucht Verstärkung Das Umweltbundesamt (UBA) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Fachgebiet I 1.6 „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung“ eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in. Zu den Aufgaben zählen die Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen und wirksamen Maßnahmen. Bewerber*innen mit interdisziplinären Analysefähigkeiten und Kenntnissen in der Klimaanpassungspolitik sind gefragt. Empfehlungen für Klimarisikoanalyse in Unternehmen nach EU-Taxonomie Immer mehr Unternehmen setzen sich mit den Auswirkungen des Klimawandels auseinander – für einige werden Klimarisikoanalysen sogar zur Pflicht. So sieht beispielsweise die EU-Taxonomie-Verordnung vor, dass große Unternehmen qualitative Angaben machen müssen, inwieweit ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig sind und wie sie sich an Klimawandelfolgen anpassen. Dazu müssen sie auch eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchführen. Zur Unterstützung hat das Umweltbundesamt die Empfehlungen „How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting? Recommendations for companies“ entwickeln lassen. Wie ein Leitfaden beschreibt das Dokument, wie die Unternehmen vorgehen können, um die rechtlichen Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen. Forschungsergebnisse zu klimaresilienten Infrastrukturen in der Praxis besser umsetzen Warum werden Forschungsergebnisse zu klimaresilienten Infrastruktursystemen nicht konsequenter in die Praxis übertragen? Dieser Frage wurde in mehreren UBA-Workshops nachgegangenen. Die Ergebnisse der Workshops fasst das englischsprachige UBA-Papier „Climate resilient infrastructure systems – Improving science-policy-practice collaboration” zusammen. Neben der Erläuterung der Hindernisse für einen erfolgreichen Transfer gibt das Papier auch Empfehlungen zu deren Überwindung. Zielgruppen der Veröffentlichung sind unter anderem Fördereinrichtungen, politische Entscheidungsträger, Forschungsinstitute sowie Praktiker, die Infrastruktursysteme entwerfen und verwalten. Studie über transdisziplinäre Forschung zur Klimaanpassung Transdisziplinarität gewinnt bei der wissenschaftlichen Begleitung der Folgen des Klimawandels als Forschungsmodus immer mehr an Bedeutung – auch Akteure aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft sollten verstärkt aktiv eingebunden werden. Das Umweltbundesamt hat in einer Studie untersuchen lassen, welche Besonderheiten bezüglich der Methoden und Vorgehensweisen in transdisziplinären Forschungsprozessen für das Handlungsfeld Klimaanpassung bestehen. Dafür werden in dem Abschlussbericht „Transdisziplinarität in der Anpassungsforschung“ unter anderem Arbeiten aus der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung herangezogen und verglichen. Deutschland zahlt 60 Millionen Euro in globalen Anpassungsfonds Deutschland stockt seinen finanziellen Beitrag im internationale Anpassungsfonds (Adaptation Fund) um 60 Millionen Euro auf. Dabei kommen je 30 Millionen Euro aus dem Auswärtigen Amt und dem Bundesumweltministerium. Der Anpassungsfonds wurde durch das Kyoto-Protokoll ins Leben gerufen und unterstützt Länder beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels – insbesondere Entwicklungsländer. Bislang wurden weltweit seit 2010 rund 924 Millionen US-Dollar für 132 Projekte in rund 100 Ländern bereitgestellt. Mit der Aufstockung ist Deutschland der größte Geberstaat für das zentrale, multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung. BMEL-Förderprogramm: 900 Millionen Euro für zukunftsfähige Wälder Mit einem 900 Millionen Euro schweren Wald-Klima-Paket will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Wälder in Deutschland zukunftsfähiger gestalten. Dazu wurde Ende vergangenen Jahres das BMEL-Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet; die Gelder werden über mehrere Jahre bewilligt. Gefördert werden kommunale und private Waldbesitzende, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten. Zu den Kriterien zählen etwa die Verwendung von standortheimischen Baumarten, Baumdiversität sowie die Vermeidung von Kahlflächen. Wattenmeerstaaten vereinbaren besseren Schutz des Weltnaturerbes Die Wattenmeerstaaten Deutschland, Dänemark und die Niederlande wollen ihr gemeinsames Weltnaturerbe besser schützen. Dafür haben die Staaten ein trilateral koordiniertes Forschungsprogramm in Höhe von 15 Millionen Euro vereinbart – Deutschland wird dazu 11 Millionen Euro beisteuern. Unter anderem sollen Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet werden. Gastgeber des Treffens war Wilhelmshaven, das kurz zuvor vom Bundesumweltministerium einen Förderbescheid bekommen hat, um ein nachhaltiges Klimaanpassungsmanagement aufzubauen –unter anderem zum Schutz der Küste. Mit dem Geld soll auch eine Personalstelle für eine*n Klimaanpassungsmanager*in finanziert werden. Neuer „EU-Kommunal-Kompass“ gibt Überblick zu Fördermitteln Der neue „EU-Kommunal-Kompass“ gibt einen schnellen Überblick zu Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte aus dem Europäischen Strukturfonds. Das Webangebot richtet sich in erster Linie an kommunale Akteur*innen, die Förderanträge stellen wollen. Auf der Webseite finden sich alle Fördermöglichkeiten, die im Rahmen der Strukturfonds in Deutschland für den Zeitraum 2021 bis 2027 zur Verfügung stehen. Die datenbankgestützte Recherche kann für sechs Handlungsfelder durchgeführt werden - darunter nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel. Außerdem gibt es Zusatzinformationen zu Finanzierungsbedingungen und -möglichkeiten sowie Tipps zur Antragstellung und Good-Practice-Beispiele. Hitzeaktionsplan für ältere Menschen in Köln Die Stadt Köln hat einen Hitzeaktionsplan für ältere Menschen veröffentlicht. Vorangegangen war ein dreieinhalbjähriges Forschungs- und Entwicklungsprojekt, bei dem untersucht wurde, wie Menschen im Alter für das Thema Sommerhitze sensibilisieret werden und die gesundheitlichen Folgen der Klimaveränderung abgemildert werden können. Die Ergebnisse wurden nun in dem rund 250-seitigen „Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt Köln“ zusammengefasst sowie die abgeleiteten Maßnahmen vorgestellt. In einem konkreten Hitzeeinsatzplan wurden erste verbindliche Aktionen mit den Akteur*innen vereinbart und angewandt. Forschende weisen Dürrestress bei Rotbuchen in Norddeutschland nach Rotbuchen leidet nicht nur im Süden Europas unter dem Klimawandel; auch in Norddeutschland haben sie teilweise Dürrestress. Das hat ein Forschungsteam der Universität Göttingen herausgefunden. Die Wissenschaftler*innen haben eine große Spanne von feuchten bis sehr trockenen Standorten in Norddeutschland ausgewählt und Holzproben entnommen, um die Jahresringe der Bäume zu vermessen. Durch Verbindung der Daten mit denen von Klimastationen ließen sich Klima-Wachstumsbeziehungen ableiten. Das Ergebnis: Trockenheit und Hitze im Juni, dem Hauptwachstumsmonat der Buche, sind die wichtigsten Klimafaktoren, die das Dickenwachstum beeinflussen – wobei die Auswirkungen an trockeneren Standorten stärker sind. Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften: good practices gesucht! Um das Bewusstsein und das Wissen zu klimaangepasstem Bauen in der Fachwelt und der Öffentlichkeit zu fördern, bereitet das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) derzeit eine digitale Karte vor, die gute Beispiele für klimaangepasstes Bauen anschaulich präsentieren wird. Themen sind beispielsweise Hitzeschutz, Starkregen- und Hochwasservorsorge oder Biodiversität und Artenvielfalt am Gebäude. Der Fokus liegt auf öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften. Herausragende Beispiele im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau sind ebenfalls möglich. Ebenfalls möglich sind gute Beispiele, die einen Prozess beschreiben (bspw. Akteurs-übergreifende Klimarisikoanalyse für Gebäude und die Gebäudenutzung). Sollten Sie besonders gelungene Beispiele für klimaangepasste Gebäude kennen, schicken Sie gerne eine entsprechende Nachricht bis zum 07. Februar 2023 an svenja.binz@bbr.bund.de und claudia.koerner@ecolo-bremen.de . UV-Schutz in Kommunen: Beispiele aus der Praxis gesucht Der Klimawandel macht UV-Schutz immer bedeutender. Um Kommunen über mögliche Schutzmaßnahmen zu informieren, startet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im April eine UV-Schutz-Kampagne. Dafür sucht das BfS Beispiele aus der Praxis. Praktizieren Sie bereits UV-Schutz in Ihrer Kommune, etwa in Kindergärten und Schulen, oder denken Sie darüber nach, das zu tun? Dann melden Sie sich bei uns unter uv-schutz@bfs.de . Als Dankeschön winkt ein UV-Schutz-Aktionstag des BfS vor Ort. Daten zur hitzebedingten Mortalität in Deutschland 2022 Der Sommer 2022 war der viertwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Hohe Temperaturen führen regelmäßig auch zu erhöhten Sterberaten, etwa durch Hitzeschlag. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) analysiert hat, gab es zwischen Mitte April und Anfang September 2022 eine Übersterblichkeit von rund 4.500 Sterbefällen. Für das Jahr 2021 hingegen konnten Wissenschaftler*innen laut einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt keine signifikant erhöhte Übersterblichkeit aufgrund von Hitze feststellen. Im Jahr 2020 lag die Übersterblichkeit demnach bei 3.700 Fällen. Laut RKI ist die hitzebedingte Mortalität auch ein Indikator für klimabedingte Gesundheitsrisiken. BUND-Broschüre zu naturbasierten Lösungen in der EFRE-Förderung Die meisten Programme der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind in Deutschland mittlerweile genehmigt. Nun geht es darum, die Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien auszuarbeiten. Der BUND hat daher in einer Broschüre Vorschläge und Auswahlkriterien für Projekte zur Umsetzung von naturbasierten Lösungen entwickelt. Die Publikation „Vorschläge und Kriterien für die Verankerung von naturbasiertem Klimaschutz und lokaler Klimafolgenanpassung in der EFRE Förderperiode 2021-2027“ wurde im Rahmen des Verbändeförderprojekt 2022 „Fit und Regional“ entwickelt und bietet unter anderem eine Checkliste zur Überprüfung der EFRE-Förderrichtlinien. Wie Klimaanpassung in die Stadtplanung integriert werden kann Um Städte besser gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen, sollen Klimaanpassungsmaßnahmen besser in die kommunale Planung eingebunden werden. Wie das gelingen kann, fasst die Handlungsempfehlung „Stärkung der Integration von Klimaanpassung an Hitze und Starkregen in die kommunale Planung“ zusammen. Dabei wurden für Bund, Länder und Kommunen zwölf Handlungsempfehlungen entwickelt und erläutert. Die Empfehlungen richten sich an politische Entscheidungsträger*innen und Akteur*innen, die direkt oder indirekt bei der Integration von Klimaanpassung in kommunale Planungsprozesse mitwirken und -entscheiden und wurden im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungsprojektes ExTrass entwickelt. Deutscher Landschaftsarchitektur-Preis 2023: Sonderpreis für Klimaanpassung Alle zwei Jahre lobt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen den Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis aus. Für 2023 werden erneut herausragende – auch konzeptionelle – Planungsleistungen gesucht, die ästhetisch anspruchsvolle, innovative sowie ökologische und partizipative Lösungen darstellen. Vergeben werden ein erster Preis und Auszeichnungen in neun verschiedenen Kategorien, darunter Pflanzenverwendung, Landschafts- und Umweltplanung, Wohnumfeld/Arbeitsumfeld und Junge Landschaftsarchitektur. In diesem Jahr wird erstmals auch ein Sonderpreis zur Klimaanpassung/Klimaschutz vergeben. Mit vertikaler Begrünung gegen Starkregen, Hitze und Trockenheit Vertikale Begrünungssysteme – also Pflanzen an Wänden und Fassaden – helfen Städten, Lärm und Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen und sich zeitgleich an die Folgen des Klimawandels wie Hitze und Starkregenereignisse anzupassen. Schon seit 2013 beschäftigt sich das Fraunhofer UMSICHT mit bodenungebundenen, begrünten Wänden und hat nun gemeinsam mit dem Partnerunternehmen Biolit Green Systems GmbH ein Begrünungssystem entwickelt: Pflanzsteine, bestehend aus einer Pflanzen- und einer integrierten Bewässerungsrinne. Da die Module des Systems flexibel und frei skalierbar sind, eignen sich die fertigen Wände demnach sowohl für Städte als auch für Privatleute. Verbundprojekt für besseren Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen gestartet Besonders ältere Menschen leiden unter Hitzewellen; viele Kommunen und Pflegeeinrichtungen haben sich allerdings noch nicht ausreichend an die Folgen des Klimawandels angepasst. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) haben daher ein gemeinsames Projekt gestartet, das Pflegebedürftige und die Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen künftig besser vor den gesundheitsschädlichen Folgen von Hitzewellen schützen soll. EEA Bericht: EU-Staaten mit Fortschritten bei Klimawandelanpassung Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union machen Fortschritte bei der Anpassung an den Klimawandel. Zu diesem Schluss kommt der neue Bericht „Advancing towards climate resilience in Europe“, den die Europäische Umweltagentur (EEA) verfasst hat. Auch wenn die Höhe der Investitionen und die Finanzierung der Umsetzung der Anpassungspläne sehr unterschiedlich sei, hätten die Länder erkannt, wie wichtig es sei, sich an die Auswirkungen von Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Starkregenereignissen und Temperaturschwankungen anzupassen. Europäische Klimaanpassungs-Plattform Climate-ADAPT jetzt auch auf Deutsch Die Europäische Klimaanpassungsplattform Climate-ADAPT ist mittlerweile in fünf Sprachen abrufbar: Französisch, Deutsch, Italienisch, Polnisch und Spanisch. Die Übersetzungen werden durch ein Programm automatisch durchgeführt. Climate-ADAPT ist ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur (EEA) und bietet viele Informationen, Zahlen und Fakten sowie eine Datenbank rund um das Thema Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Außerdem gibt es Länderprofile, einen Veranstaltungskalender, zahlreiche Fallstudien sowie Handlungsanleitungen. Sommer 2022: Mehr als 20.000 Hitzetote in Westeuropa Über 20.000 Menschen sind 2022 in Westeuropa aufgrund des heißen Sommers gestorben. Diese Zahl hat die britische Zeitschrift „ The Guardian“ auf Basis von Daten zur Übersterblichkeit in einzelnen Ländern errechnet. In England und Wales gab es laut Statistik zwischen dem 1. Juni und dem 7. September 3.271 zusätzliche Todesfälle. In Frankreich etwa hat es zwischen dem 1. Juni und 15. September 10.420 mehr Tote als für den Zeitraum üblich gegeben. In Spanien gab es demnach zwischen Juni und August 4.655 hitzebedingte Todesfälle und das Robert Koch-Institut schätzt für Deutschland, dass in den Sommermonaten 4.500 Menschen aufgrund der extremen Temperaturen als Folge des Klimawandels gestorben sind. Positionspapier: Klimawandel führt auch zu psychischer Belastung Der Klimawandel hat auch Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Menschen – etwa durch posttraumatische Belastungsstörungen bei erlebten Katastrophen oder permanentem Stress durch Auswirkungen wie Nahrungsmittel- und Wasserknappheit. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat daher ein Positionspapier erstellt, das neben Klimaschutzmaßnahmen für die Infrastruktur auch neue Abläufe in der Psychiatrie empfiehlt, sowie Ideen für eine nachhaltige psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungskette und neue Behandlungsangebote entwickelt. Stadtquartiere an Sommerhitze anpassen – HeatResilientCity zeigt Wirkung von Maßnahmen Wie lässt sich die enorme Belastung durch Sommerhitze in Städten mindern? Welche Rolle spielen die gebaute Umwelt – etwa Plätze und die Gestaltung von Straßen und Wegen – oder Stadtgrün wie Bäume und Wiesen? In fünf Steckbriefen zeigt das Projektteam von HeatResilientCity auf, wie sich verschiedene Maßnahmen auf die Wärmebelastung in dicht bebauten Stadtquartieren auswirken. Das vom BMBF geförderte Projekt forscht dazu in Erfurt und Dresden. Braucht es robuste Infrastrukturen gegen die Klimawandelfolgen? Müssen Infrastrukturen vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels besonders robust gestaltet werden? Nein, heißt es in einer Studie der Arbeitsgruppe Ressourcenökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Gegenteil: Es könnte kostengünstiger sein, sich für verletzlichere Infrastrukturen mit kürzerer Lebensdauer zu entscheiden. So heißt es in der englischsprachigen Studie „Adapting Long-Lived Investments under Climate Change Uncertainty“, dass sich vor allem bei langlebigen Infrastrukturen heutige Entscheidungen in wenigen Jahren als Fehlinvestitionen erweisen könnten - etwa wenn der Klimawandel die Erwartungen überholt und sich die robuste Struktur nachträglich nicht leicht ändern lässt. Meeresspiegel-Anstieg beschleunigt Erosion von Felsküsten Der Anstieg des Meeresspiegels als Folge der Klimaerwärmung bedroht auch die weltweiten Felsenküsten und beschleunigt deren Erosion. Je nachdem wie stark die Klimaerwärmung voranschreitet, könnten sich Felsenküsten bis zum Jahr 2100 mit bis zu zehnfacher Geschwindigkeit bisheriger Erosion zurückziehen – mit dramatischen Folgen für Menschen und Infrastruktur. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Imperial College in London, die im Fachmagazin „Nature Communications“ veröffentlicht wurde. Die Studie ist nach Angaben der Wissenschaftler*innen eine der ersten, die sich mit dem Rückgang felsiger Küstenabschnitte beschäftigt. Gründachkataster Ruhr Gründachkataster Ruhr Quelle: tetraeder.solar.gmbh Ein grünes Hausdach ist ein optischer Blickfang und schafft zudem eine Vielzahl positiver Effekte für Gebäude, Mensch und Umwelt. So schützt der Begrünungsaufbau die Dachabdichtung vor Witterungseinflüssen. Gleichzeitig dämmt die Begrünung vor Kälte im Winter und dient als Hitzeschutz im Sommer. Begrünte Dächer bilden außerdem wichtige Ersatzlebensräume und Trittsteinbiotope für Tiere und Pflanzen. Durch die Vegetation können große Mengen an CO2 und Staub reduziert werden. Würden alle geeigneten Dächer in der Metropole Ruhr, sowohl alle Flachdächer als auch leicht geneigten Dächer bis 30° begrünt werden, so könnten über 25.000 Tonnen CO2 und Staub pro Jahr gebunden werden. Die Emschergenossenschaft (EG) und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben daher gemeinsam ein Gründachkataster für das Ruhrgebiet erstellen lassen. Hier können die Bürgerinnen und Bürger der Region die Gründach-Eignung ihres Gebäudes prüfen. Das Kataster zeigt durch Einfärbung der Dachflächen nicht nur an, wie gut sich das Gebäude für ein Gründach eigne. Über eine Detailanalyse können auch die eingesparte Abwassermenge, die CO2-Absorption und der gehaltene Feinstaub pro Jahr geschätzt werden.

Die EU-Taxonomie und die Abfallwirtschaft

Die EU-Taxonomie ist ein nachhaltiges ("grünes") Finanzierungsinstrument, um Investitionen in nachhaltigere, umweltverträglichere wirtschaftliche Aktivitäten umzulenken. Ziel der Taxonomie ist es, Investoren, politischen Entscheidungsträgern und Unternehmen die Definition nachhaltiger Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, um Transparenz zu schaffen und Greenwashing zu vermeiden. Experten gehen davon aus, dass die EU-Taxonomie als weltweites Vorbild für internationale grüne Finanzierungen dienen wird. Die Taxonomie befasst sich mit sechs Umweltzielen: Klimaschutz, Klimawandelanpassung, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Wandel zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Verschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Für jedes dieser Umweltziele wurde bereits oder wird in Kürze eine Liste mit technischen Bewertungskriterien verfügbar sein. Die Abfallwirtschaft wird in den meisten Zielen addressiert und trägt ganz offensichtlich erheblich zum Ziel des "Übergangs zur Kreislaufwirtschaft" bei. Allerdings wird in der Taxonomieverordnung jede Tätigkeit, die die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen erhöht, als "erheblich beeinträchtigend" für die Kreislaufwirtschaft eingestuft. Dies führt nicht nur zum Ausschluss der energetischen Abfallverwertung selbst, sondern auch zum Ausschluss aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten (z. B. Restmüllentsorgung, Behandlung von Asche/Schlacke). Quelle: https://muellundabfall.de/

Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen

Das Projekt "Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Die EU-Kommission (KOM) hat am 21.04.2021 als Teil eines Sustainable Finance Package den Entwurf für eine Novelle der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34 vorgelegt, die zuletzt 2014 mit der Richtlinie 2014/95 über die nicht finanzielle Berichterstattung geändert worden war. Diese 'Non Financial Reporting Directive' (NFRD) wird damit zu einer allgemeinen 'Corporate Sustainability Reporting Directive' (CSRD), was einen Paradigmenwechsel von der Rechnungslegung im Bilanzrecht hin zur allgemeinen Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet. Mit dem neuen Regelungspaket wird außerdem eine enge Verzahnung und Kohärenz mit den 2019 und 2020 geschaffenen neuen Berichtsanforderungen zum Gegenstand ökologisch nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) und zur Veröffentlichung von Informationen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Nachhaltigkeit von Investitionsentscheidungen (Offenlegungsverordnung) hergestellt. Hier stehen zentrale Prozesse zur Standardisierung von Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Das Vorhaben soll einen Beitrag zu diesem Standardisierungsprozess insb. hinsichtlich der Umweltberichtsanforderungen leisten und das Umweltressort (vertreten durch UBA in entsprechenden Gremien) bei den Verhandlungen zu den Standards unterstützen. Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die europäischen Berichtsstandards soll die Berichtspraxis deutscher Unternehmen gesondert berücksichtigt werden.

F+E-Vorhaben Sustainable Finance und Biodiversität für die Erstellung eines Praxisleitfadens für mehr Biodiversitätsschutz in Finanzierungsentscheidungen.

Das Projekt "F+E-Vorhaben Sustainable Finance und Biodiversität für die Erstellung eines Praxisleitfadens für mehr Biodiversitätsschutz in Finanzierungsentscheidungen." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH durchgeführt. Im Rahmen dieses Vorhabens ist es zunächst angedacht Chancen und Risiken im Bereich Sustainable Finance und Biodiversität näher zu beleuchten und diese Erkenntnisse auf nationaler Ebene zielgerichtet zu kommunizieren, mit dem Ziel Biodiversität und Ökosystemleistungen zukünftig in nationale Strategien für Sustainable Finance sowie bei der Umsetzung im Rahmen des EU-Verordnungsentwurfes zur Taxonomie stärker zu integrieren. Als Ergebnis des Vorhabens soll ein Praxisleitfaden für mehr Biodiversitätsschutz in Finanzierungsentscheidungen entstehen, der sich an relevante Praktiker/innen und Akteure/innen richtet, sie informiert und ihnen wichtige Argumente an die Hand gibt. 1. Recherche und Analyse nationaler und europäischer nachhaltiger Finanzierungsinstrumente, im Rahmen dessen bereits Biodiversitätsaspekte Berücksichtigung finden. 2. Recherche und Analyse von potenziellen Risiken und Chancen auf die Biodiversität, im Zusammenhang von Investitions- und Kreditvergabeentscheidungen (Risikoscreening). 3. Recherche und Analyse nationaler und europäischer Methoden und Verfahren, wie finanzielle Risiken auf die Biodiversität und Ökosystemleistungen systematisch in Finanzentscheidungen integriert werden können. Im speziellen die Analyse der praktischen Verwertbarkeit bzw. nationalen Umsetzbarkeit, unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Strategien u.a. zur Biodiversität und zum Sustainable Finance. 4. Recherche relevanter nationaler und europäischer Akteure und Interessengruppen, die im Bereich Sustainable Finance und Biodiversität als Multiplikator und/oder als Zielgruppe für die zu entwickelnden Informationsmaterialen (Vgl. 2.6) dienen. 5. Analyse und Kommentierung der EU-Arbeiten zum Thema Sustainable Finance und Biodiversität, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung und den Arbeiten in der geplanten Sustainable Finance Plattform. 6. Entwicklung eines deutschsprachigen Flyers / Kurzpapiers (max. 4 Seiten)

Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich

Ein Ziel des deutschen Klimaschutzplans 2050 sind "effiziente Finanzmärkte für klimabewusste Investitionsentscheidungen". Als Lenkungsinstrumente können die Schaffung und Ausweitung von Transparenz im Kapitalmarktrecht und die Einführung eines Labels zur Kennzeichnung bestimmter Finanzprodukte dienen. Das im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführte Forschungsprojekt "Nachhaltige Kapitalanlagen durch Finanzmarktregulierung - Reformkonzepte im deutsch-französischen Rechtsvergleich" setzt sich mit beiden Lenkungsinstrumenten auseinander. Die Studie analysiert zunächst, ob und inwieweit institutionelle Anleger bereits nach geltendem deutschen Recht zur Berichterstattung über Umwelt- und Sozialbelange sowie Belange der Unternehmenführung verpflichtet sind. Sie betrachtet im Anschluss die Regime in Frankreich und untersucht, ob der deutsche Gesetzgeber berechtigt wäre, vergleichbare Transparenzregeln im Unternehmens- und Finanzmarktrecht vorzusehen und wie sich diese möglichst friktionslos in das bestehende Regime einfügen ließen. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werden Reformvorschläge für das deutsche Recht entwickelt. Die Studie betrachtet ferner die Zertifizierung nachhaltiger Fonds im französischen und deutschen Recht. Sie setzt sich mit den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission für eine "Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen" auseinander und geht der Frage nach, ob der deutsche Gesetzgeber befugt wäre, auf der Grundlage der europäischen Verordnung ein "grünes Label" zu schaffen. Die Studie entwickelt ferner einen Regelungsvorschlag für die Kennzeichnung ökologisch nachhaltiger Fonds in Deutschland. Quelle: Forschungsbericht

BASE Ist Kernenergie nachhaltig? Ein fachlicher und rechtlicher Exkurs

Ist Kernenergie nachhaltig? Ein fachlicher und rechtlicher Exkurs Anfang 09.11.2021 14:00 Uhr Ende 09.11.2021 15:30 Uhr Veranstaltungsort Brüssel Quelle: pa/dpa | Arne Immanuel Bänsch Fachveranstaltung Präsentation der Ergebnisse der beiden Studien „ Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre ,Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 (‛Taxonomy Regulation‛) ” vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie „ Kernenergie und die Taxonomie-Verordnung “ (Legal Opinion) von Redeker Sellner Dahs im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Derzeit wird auf europäischer und internationaler Ebene intensiv diskutiert, ob Kernenergie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivität eingestuft werden kann. Anlass ist der aktuelle Prüfprozess der Europäischen Kommission im Rahmen der technischen Kriterienentwicklung zur Taxonomie Verordnung und der entsprechende Prüfbericht des Joint Research Center. Fachstellungnahme des BASE Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Sozietät Redeker Sellner Dahs haben im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Klassifizierung der Kernenergienutzung nach der Taxonomie-Verordnung fachlich und juristisch geprüft. Das BASE kommt in seiner Fachstellungnahme zum Ergebnis, dass der JRC-Bericht die Risiken und negativen Folgen der Kernenergienutzung nur unvollständig behandelt. Insbesondere werden die Folgelasten für kommende Generationen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Sozietät Redeker Sellner Dahs prüft im Rechtsgutachten, ob die Kernkraft vom Anwendungsbereich der ‛Taxonomy Regulation‛ erfasst ist, erläutert das mit Blick auf das Vorsorgeprinzip erhöhte Schutzniveau der Verordnung und ordnet die Ergebnisse des Berichts des JRC insoweit rechtlich ein. Informationen zur Veranstaltung Die Autoren laden ein zu einer Fachveranstaltung am Dienstag, den 09.11.2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr in der Ständigen Vertretung des Landes Österreich bei der Europäischen Union, Avenue de Cortenbergh 30, 1040 Brüssel. Es referieren Jochen Ahlswede (Leiter der Abteilung Forschung des BASE) sowie Dr. Simone Lünenbürger und Dr. Korbinian Reiter (beide Redeker Sellner Dahs). Im Anschluss an die Vorträge stehen die Referierenden für Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wird in englischer Sprache abgehalten. Die Teilnehmerzahl vor Ort ist auf 25 Personen begrenzt. Die Veranstaltung wird auch per WebEx übertragen. Die Anmeldung wird erbeten bis Freitag, 5. November 2021, um 14 Uhr an Michaela.WENISCH@bmeia.gv.at. Sie erhalten am Montag, den 8.11.2021 Rückmeldung, ob Ihre Anmeldung zu einer Teilnahme vor Ort berücksichtigt werden konnte bzw. Sie erhalten die Zugangsdaten zur webex-Übertragung. Bitte beachten Sie folgende coronabedingte Einschränkungen bei einer Teilnahme in Präsenz: Für die physische Teilnahme gilt die 3G-Regel. Teilen Sie uns bitte bei der Anmeldung Ihren 3G-Status (geimpft / genesen / getestet) mit. Im Gebäude besteht Maskenpflicht und bitte halten Sie Abstand (1,5 m). Antigen-Tests sind 24 Stunden ab Testabnahme gültig. Adresse Ständige Vertretung des Landes Österreich bei der Europäischen Union Avenue de Cortenbergh  30 1040 Brüssel Fachstellungnahme des BASE BASE nimmt Stellung zum JRC-Bericht Gutachten von Redeker Sellner Dahs und deutsche Zusammenfassung Kernenergie und die Taxonomie-Verordnung (PDF, 172 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Nuclear Power and the Taxonomy Regulation (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 28.10.2021

BASE nimmt Stellung zum JRC-Bericht

BASE nimmt Stellung zum JRC-Bericht Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” Quelle: pa/dpa | Arne Immanuel Bänsch Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Nutzung der Atomkraft nicht ökologisch nachhaltig und diese Form der Energiegewinnung daher auch nicht als Teil der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union ( EU ) zu sehen ist – zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Grundlage hierfür ist eine Fachstellungnahme für das Bundesumweltministerium, an dem auch das Bundesamt für Strahlenschutz beteiligt war. BASE-Stellungnahme ist Reaktion auf Bericht des Joint Research Centres Anlass für diese Stellungnahme ist der Bericht des sogenannten Joint Research Centres, einer Generaldirektion der EU, deren Ursprung die Nuklearforschung war. Dieses kam im März 2021 zu einer positiven Bewertung der Atomkraft: Demnach sei der Kriterienkatalog des sogenannten „do no significant harm“-Prinzips erfüllt – eine Ab- und Einschätzung, die Energieerzeugungsformen entsprechend ihrer Umweltbilanz bewertet. Wenn die EU -Kommission dieser Bewertung des JRC folgen und Atomenergie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsform bewerten würde, erschiene sie auch als entsprechende finanzielle Anlage- und Investitionsform attraktiv und würde etwa mit den Erneuerbaren Energien gleichgesetzt werden. Schwere AKW -Unfälle im JRC-Bericht nicht ausreichend beurteilt Zum Hintergrund: Die Bewertung der Atomkraft ist auf europäischer Ebene umstritten. Eine technische Experten-Gruppe etwa kam 2020 zu der Auffassung, dass eine Entscheidung zugunsten der Nutzung von Atomkraft als Teil der Taxonomie nicht zu treffen sei. Daraufhin wurde das Joint Research Center der EU mit einer Bewertung der Atomenergie beauftragt. Das BASE weist nun in seinem Bericht auf folgende negativ zu wertende Punkte mit Blick auf Atomkraft hin: mangelnde Berücksichtigung der Gefahr schwerer Unfälle, ungelöste Endlager - bzw. Entsorgungsproblematik und eine ungenügende Betrachtung von Folgelasten für kommende Generationen. Als Fazit kommt der Bericht daher zu folgender Einschätzung: „Der JRC-Bericht betrachtet die Folgen und Risiken der Kernenergienutzung für Mensch und Umwelt sowie für nachfolgende Generationen nur unvollständig oder spart diese in seiner Bewertung aus. Soweit er sie behandelt, werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zum Teil nicht korrekt berücksichtigt. Der JRC-Bericht liefert somit einen unvollständigen Beitrag, mit dem die Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung nicht umfassend bewertet werden kann.“ Fachstellungnahme (Deutsch) Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre der Europäischen Kommission „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛” (PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Expert Response (Englisch) Expert response to the report by the EU Comission`s Joint Research Centre (PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) BASE-Fachstellungnahme in Brüssel vorgestellt BASE-Fachstellungnahme: Kernenergie ist nicht „grün“ Stand: 14.07.2021

Nuclear Power and the Taxonomy Regulation

Nuclear Power and the Taxonomy Regulation Gutachten von Redeker Sellner Dahs Nuclear Power and the Taxonomy Regulation (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 28.10.2021

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