Das Projekt "Technische Innovation und Recht - Antrieb oder Hemmnis?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Technik- und Umweltrecht durchgeführt. Das Forschungsvorhaben beschaeftigt sich mit der Frage, wie das Recht auf technische Innovationen wirkt. Der Forschungsansatz ist dabei weit gespannt und reicht auf der einen Seite von der Behauptung nachhaltiger 'Innovationshemmnisse durch Recht' bis hin zu der Vermutung einer grundsaetzlichen 'Innovationsfoerderung durch Recht' auf der anderen Seite. Das Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, dieses Spektrum sowohl im grundsaetzlichen als auch im besonderen auszuleuchten. Als Referenzgebiet der allgemeinen Analyse wird der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie in den Blick genommen, wobei es vor allem um die nationalen wie internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen neuen Entwicklungen in diesem Bereich geht. Ausgehend vom Thema des Forschungsvorhabens liegt der Schwerpunkt der Analyse auf der Frage, wie sich Regelungen zur Informations- und Kommunikationstechnik auf Innovationen auswirken. Als erster Schritt in diesem Forschungsvorhaben hat in der Zeit vom 27. bis 29. September 1995 ein internationales und interdisziplinaeres Symposium zum Thema 'Technische Innovation und Recht' in Dresden stattgefunden.
Das Projekt "Luftreinhaltepolitik: Ein Vergleich von Regierungsstilen in der BRD, in Frankreich, GB und den USA" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bamberg, Lehrstuhl fur Soziologie II durchgeführt. Das Projekt untersucht die Luftreinhaltepolitik der vier Laender in vergleichender Perspektive, und zwar im Hinblick auf stationaere Quellen und Verkehr. Ziel ist es, die Strukturmerkmale und Hauptproblematiken der nationalen Politikstile zu bestimmen und in bezug auf die wissenschaftliche Definition des Umweltproblems, die Formulierung politischer Massnahmen und ihre administrative Durchfuehrung sowie die oeffentlichen Auseinandersetzungen zu analysieren. Die Regulierung beider Bereiche entfaltet sich naemlich als ein voraussetzungsvoller Prozess, der Wissenschaft und Technik, Recht und Verwaltung, Politik und Medienoeffentlichkeit einbindet und zu koordinieren strebt. Dabei wird in den Laendern in Form eines technizistischen Konsensmodells (BRD), eines pluralistischen Wettbewerbmodells (USA), eines technokratischen Etatismusmodells (Frankreich) und eines konsultationsgestuetzten Kompromissmodells (GB) verfahren, die jeweils eigene Regulierungsformen und -problematiken hervorbringen.
Das Projekt "The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen' durchgeführt. Die Dissertation der Bearbeiterin basiert auf einem Vergleich von zwei Abfallregulierungssystemen: dem italienischen und dem deutschen. Die Arbeit geht von der Hypothese aus, dass es keinen goldenen Weg gibt, ein Entsorgungssystem zu implementieren, aber unterschiedliche nationale gleichwertige Regelwerke. Die Unterschiede lassen sich auch anhand von Politik, Organisation und Regulation in den Kulturen erklären. Mit ihrer Dissertation möchte die Bearbeiterin untersuchen, ob Verständnis des Verantwortungsprinzips (bei der Übertragung von Verantwortung) eine Veränderung stattfindet, von seiner Definition in EU Gesetzgebung zu seiner Implementierung in nationalen Gesetzen bis zu den Praxen. Die italienische und die deutsche Gesetzgebung haben nämlich unterschiedliche Facetten dieses Prinzips in ihrer Regulierung angewendet (geteilte- vs. Produktverantwortung). Diese Facetten haben die nationalen Regulierungssysteme so geprägt, dass sich unterschiedliche Praxen und Wege der Regulierung etabliert haben. In den letzten Jahren scheint, dass unter dem Begriff der 'extended producer responsibility' (die von der EU Gesetzgebung übernommen wurde) beide Facetten zusammengeführt wurden. Die Frage die am Ende der Arbeit entsteht ist, ob es im Laufe der Jahre zu einer Transformation des Verantwortungsprinzips geführt hat.
Das Projekt "Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Im Rahmen des 'CoAct'-Projektes wird die Realisierung einer Anlage zur Umwandlung von Rest-Biomassen in Aktivkohle und Brennstoffe geprüft. Neben dem technischen Verfahren stehen die ökonomischen und ökologischen Wirkungen sowie Fragen der Koordination im Vordergrund des Projektes. Ziel des Projektes ist es, ein Realisierungskonzept mit den dazu benötigten Akteuren zu entwickeln. Das IfLS wird Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Bereitstellung der Biomasse von Naturschutzflächen oder sonstigen Landschaftspflegematerialien ('Rest-Biomassen') durchführen. Darüber hinaus wird es untersuchen, wie Wertschöpfungsketten im Bereich Aktivkohle und Energie im Bodenseekreis aufgebaut werden können. Im Rahmen einer Szenarienentwicklung wird geklärt, welche Akteure unter welchen Bedingungen sich am Aufbau und Betrieb einer 'CoAct'-Anlage beteiligen würden. Dazu wird das IfLS gemeinsam mit den Projektpartnern mit Akteuren aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie dem (kommunalen) Abfall-, Abwasser und Energiebereich zusammenarbeiten. Die Verbundpartner werden ein Konzept für die Anlage erarbeiten, die den Erfordernissen der verfügbaren Biomasse entspricht. Zusätzlich wird geprüft, welche Wasserqualitäten mit Hilfe der erzeugten Aktivkohle in Kläranlangen zu erreichen sind. Darüber hinaus wird eine ökologische Folgenabschätzung einer solchen Anlage unternommen. Durch das Verfahren muss die 'Rest-Biomasse' nicht kompostiert sondern kann weiter genutzt werden. Mit der gewonnenen Aktivkohle und Energie können Abwässer gereinigt bzw. das Klima geschützt werden. Zusätzlich profitiert die regionale Wirtschaft von der gesteigerten Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen. So will das CoAct-Projekt die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung und der Zusammenarbeit von städtischen und ländlichen Räumen erproben und verbessern. Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Juli 2018 - Juli 2023) und wird von der Universität Kassel koordiniert, die im Verbund mit den Fachgebieten Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe und Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie dem Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung - CliMA vertreten ist. Neben dem IfLS beteiligen sich darüber hinaus das ifeu - Institut für Energie und Umwelt (Heidelberg), das DVGW-Technologiezentrum Wasser (Karlsruhe), die Bodensee-Stiftung (Radolfzell), die Firmen Krieg und Fischer (Göttingen) und Pyreg (Dörth) sowie die Stadt Friedrichshafen und der Bodenseekreis am CoAct-Projekt. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus'. Ziel der BMBF Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus' ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen.
Das Projekt "Die Einbeziehung von Umweltschutzaspekten in der Produktnormung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung durchgeführt. Die Produktnormen der nationalen und europaeischen Organisationen mit regelsetzender Kompetenz (also des Deutschen Instituts fuer Normung DIN oder der Europaeischen Normenorganisationen CEN/ CENELEC) sind auch fuer den Umweltschutz von hoher Relevanz. Deshalb sieht sich die staatliche Umweltpolitik veranlasst, die technische Normung zum Gegenstand ihrer Politik zu machen, um ein moeglichst hohes Umweltschutzniveau bei den Produktnormen sicherzustellen. Mit verschiedenen institutionellen Vorkehrungen soll die Beruecksichtigung des Umweltschutzes in der Produktnormung verbessert werden. Das Forschungsvorhaben untersucht die bestehenden Arbeitsstrukturen bei den Normenorganisationen und bei den betroffenen Kreisen im Vorfeld der Normung (Umweltverbaende, Verbraucherverbaende, Gewerkschaften etc.) im Hinblick auf ihre Effektivitaet bei der Durchsetzung von Umweltschutzzielen, wobei insbesondere auch die vom Staat veranlassten institutionellen Vorkehrungen einer naeheren Analyse unterzogen werden sollen. Auf der Grundlage dieser Ist-Analyse werden dann in einem zweiten Schritt moegliche neue Wege zur Integration umweltrelevanter Anforderungen und zur Institutionalisierung einer umweltorientierten Interessenvertretung im Bereich der Produktnormung dargestellt und einer ersten Bewertung unterzogen.
Das Projekt "Fachliche Begleitung der Einführung des neuen Regelwerkes, der Überführung in die Genehmigungs- und Aufsichtspraxis in Deutschland sowie seiner bundeseinheitlichen Anwendung, Sicherstellung der internationalen Vergleichbarkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das kerntechnische Regelwerk wird derzeit umfassend überarbeitet, da das bestehende Regelwerk Lücken aufweist und zum Teil veraltet ist. Regelentwürfe mit grundlegenden Sicherheitsanforderungen wurden in 11 Modulen erarbeitet, die derzeit als Revision B im Internet veröffentlicht sind (http://regelwerk.grs.de). Das Öko-Institut war an der Erstellung mehrerer Fachmodule beteiligt. Zusätzlich zu dem für die Einführung der Regeln vorgeschrieben Beteiligungsverfahren ist nun ein Kommunikations- und Diskussionsprozess vorgesehen, in dem die Fachöffentlichkeit (Betreiber, Behörden, Gutachter, Hersteller, RSK) einbezogen werden. Dieser Kommunikationsprozess wird durch ein Vorhaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) begleitet und unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH, dem Physikerbüro Bremen und weiteren Experten sollen die vorgebrachten Anmerkungen und Argumente frühzeitig aufgegriffen und im Hinblick auf eine Fortschreibung der Regelentwürfe geprüft werden. Weiterhin ist eine exemplarische Anwendung zur praktischen Erprobung des aktualisierten Regelwerks vorgesehen.
Das Projekt "Graduiertenkolleg Umwelt- und Technikrecht. Generalthema: Umbildung der Rechtsordnung durch Umweltschutz und Technikkontrolle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Trier, Institut für Umwelt- und Technikrecht durchgeführt. Aufbaustudium im Umwelt- und Technikrecht fuer besonders qualifizierte Juristen (mindestens 1 Staatsexamen). Qualifikationsnachweis durch muendliche Abschlusspruefung. Neben dieser Spezialausbildung Promotion im Umwelt- und Technikrecht.
Das Projekt "Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Umwelt- und Verhaltensökonomik durchgeführt. Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.
Das Projekt "Teilprojekt 1.6 - Teilprojekt 1.9: Generierung und Immobilisierung, Analyttransport, Modellierung, Umwelt- und Technikrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Fachrichtung Biologie, Institut für Genetik durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer neuartigen Generation von Sensoren für die Technik, die mittels lebender Zellen die Erfassung von biomolekularen oder nichtbiologischen Analyten ermöglichen. Die Arbeiten der Partnerinstitute der Technischen Universität Dresden fokussieren auf die Generierung und Immobilisierung von für photonische Systeme maßgeschneiderten Zellen (lfG), die Entwicklung und Erprobung geeigneter Mikroarchitekturen für einen optimalen Transport des Analyten (IfWW), Untersuchungen und Modellierung von photonischen und impedimetrischen Ganzzellsensoren in technischer Umgebung (IfE) sowie die Begleitung zu juristischen Fragestellungen zu den angestrebten Ganzzellsensoren im Bereich des Umwelt- und Technikrechts (ITUR).
Das Projekt "Weiterentwicklung des kerntechnischen Regelwerks" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Zur Aktualisierung des untergesetzlichen kerntechnischen Regelwerks laufen seit 2003 Vorhaben, an denen das Öko-Institut im Unterauftrag der GRS beteiligt ist. Nach Vorlage der Revision B der Regelentwürfe wurden Kommunikations- und Beteiligungsprozesse initiiert, in denen insbesondere RSK, Länderbehörden und Sachverständige einbezogen sind. Aus dem bisherigen Verlauf (etwa bis Jahresmitte 2007) wurde deutlich, dass zur Unterstützung dieser Prozesse sowie zur sachgerechten Auswertung der vorgebrachten Kommentare eine deutlich stärkere Präsenz der am Vorhaben beteiligten Organisationen erforderlich ist. Damit soll die Implementierung des neuen Regelwerks in dem vom BMU gewünschten Zeitrahmen ermöglicht werden. Aufbauend auf die bisherige Zuarbeit erfolgt nun eine intensivere Bearbeitung im Rahmen eines neu aufgelegten BMU-Vorhabens.
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