Das Umweltbundesamt hat in diesem Forschungsprojekt nachgewiesen, dass dynamische NOx-Messverfahren für Diesel-Pkw in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) angewendet werden können. Schwerpunkte waren hierbei die Fahrzeugkonditionierung, die Validierung der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (M1/N1) und ein daraus abgeleiteter Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. In einem nächsten Schritt sollten auf Basis dieser Empfehlungen ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet werden. Veröffentlicht in Texte | 108/2024.
Empfehlung für Stickstoffoxid-Messungen bei Abgasuntersuchungen Die Abgasnachbehandlungstechnik von modernen Pkws wird bei der Abgasuntersuchung (AU) unzureichend geprüft. Das ist ein Grund, warum die Luftbelastung durch Stickstoffoxide (NOx) hoch bleibt. Im Rahmen eines UBA-Projekts wurden zwei praxisnahe NOx-Messverfahren für die AU verifiziert und ein Revisionsvorschlag für die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kfz vorgelegt. Die periodische Abgasuntersuchung (AU) von Kraftfahrzeugen (Kfz) soll unter anderem sicherstellen, dass die Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen einhalten. Bisher werden hier jedoch nur die Abgase Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC) und Partikel gemessen. Die für die Umwelt und Gesundheit schädlichen Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Stickstoffmonoxid (NO) – zusammengefasst sogenannte NO x -Emissionen – werden bei den derzeit eingesetzten Abgasuntersuchungsmethoden noch nicht überprüft. Im vom UBA beauftragten Forschungsvorhaben "Fortentwicklung der Abgasuntersuchung" wurden hierzu bereits im Jahr 2020 zwei Messverfahren zu dem Zweck entwickelt, das Fahrzeug durch eine gewisse Anzahl von Aufwärm-Zyklen in einer kurzen Zeit so zu konditionieren, dass die Überprüfbarkeit der NOx-Systeme ab der erforderlichen Temperatur von mindestens 180 °C möglich wird: das ASM 20 (Acceleration Simulation Mode, max. Geschwindigkeit 20 km/h)-Verfahren und die Kurzfahrt mit Beschleunigung auf 20 km/h. Das Ziel und Ergebnis des nun abgeschlossenen Forschungsvorhabens ist der Nachweis, dass diese dynamischen NO x -Messverfahren statistisch validiert sind und in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der AU angewendet werden können. Um das Abgasnachbehandlungssystem zuverlässig und unter standardisierten Messbedingungen überprüfen zu können, stand vor allem eine realistische und für die Werkstätten umsetzbare Fahrzeugkonditionierung im Vordergrund, die eine Messtemperatur von mindestens 180 °C im Abgasstrang gewährleistet. Dabei wurde die wissenschaftliche Validität der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; M1/N1) nachgewiesen und bestätigt, dass die beiden Konditionierungsmethoden grundsätzlich geeignet sind, die Wirkung des Abgasnachbehandlungssystems nachzuweisen. Im Vorhaben wurde daraus ein Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen abgeleitet. Gemäß Erwägungsgrund 9 der Richtlinie besteht die Notwendigkeit neuer Prüfmethoden zur genauen Messung von NOx-Emissionen aufgrund von unzureichenden Verbesserungen der Luftqualität trotz verschärfter Emissionsnormen. Die konkrete Empfehlung zu umfassenderen Prüfzyklen liegt hiermit vor und dient als Arbeitsgrundlage für die europäische Kommission.
Die PLE Pipeline Engineering GmbH (PLE) plant im Auftrag der ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) in der Stadt Forst (Lausitz) OT Bohrau, Landkreis Spree-Neiße, den Neubau einer Molchstation an der bestehenden Gashochdruckleitung FGL 014, einer Leitung im Sinne von § 43 Absatz 1 Nummer 5 EnWG. Mit der neuen Molchstation sollen zukünftig Reinigungs- und Inspektionsmolche zur technischen Überprüfung des Zustandes der Gashochdruckleitung ein- und ausgefahren werden. Geplanter Baubeginn nach derzeitigem Kenntnisstand ist Ende September 2024.
Das Umweltbundesamt hat in diesem Forschungsprojekt nachgewiesen, dass dynamische NOx-Messverfahren für Diesel-Pkw in der Praxis bei den Kfz-Prüfstellen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) angewendet werden können. Schwerpunkte waren hierbei die Fahrzeugkonditionierung, die Validierung der dynamischen Messverfahren an 33 Fahrzeugen (M1/N1) und ein daraus abgeleiteter Revisionsvorschlag für die Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. In einem nächsten Schritt sollten auf Basis dieser Empfehlungen ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erarbeitet werden.
Die belgische Regierung hat aufgrund der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus entstandenen Energiekrise entschieden, die Laufzeit der beiden Reaktoren Tihange 3 und Doel 4 zu verlängern. Der Druckwasserreaktor Tihange 3 hat eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist seit 1985 in Betrieb. Die Entscheidung der belgischen Regierung sieht eine Verlängerung der bis dato geltenden Laufzeit bis 2025 um weitere zehn Jahre auf 2035 vor. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Tihange zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 60 km. Der Druckwasserreaktor Doel 4 hat ebenfalls eine elektrische Leistung von ca. 1000 MW und ist gleichfalls seit 1985 in Betrieb. Auch hier ist eine Verlängerung der Laufzeit um zehn Jahre bis 2035 vorgesehen. Die kürzeste Entfernung des Kraftwerksstandortes Doel zur nordrhein-westfälischen Grenze beträgt ca. 130 km. Nach derzeitigen Planungen sollen beide Reaktoren nach einer technischen Überprüfung ab November 2026 wieder ans Netz gehen. Nähere Einzelheiten zum Projekt ergeben sich aus den untenstehenden Dokumenten zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bisher kein Nachweis des ASP-Virus – erfolgreiche Bekämpfung einer Rinderseuche – Amerikanische Faulbrut im Monitoring Magdeburg/Halle (Saale) . Bei der Tierseuchensituation in Sachsen-Anhalt gibt es neben der zunehmenden Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest viele Fortschritte zu verzeichnen. Das geht aus dem „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ hervor, den Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute gemeinsam mit Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz, vorgestellt hat. ASP-Virus bisher in keiner Probe nachgewiesen Die Afrikanische Schweinepest (ASP) verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. „Es ist wichtig, dass wir infizierte Wildschweine frühzeitig erkennen. Deshalb zahlen wir für jede eingesendete Probe von tot aufgefundenen Wildschweinen 50 Euro. Ich rufe alle Jägerinnen und Jäger auf, sich zu beteiligen. Je mehr dieser gezielten Beprobungen wir durchführen können, desto besser greift die Früherkennung“, appellierte die Ministerin. Im gesamten Jahr 2019 wurden Proben von insgesamt 205 als „auffällig“ geltenden Wildschweinen auf ASP untersucht. Die meisten Proben (98) stammten von Unfallwild im Straßenverkehr. Das ASP-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden. Im Jahr 2020 wurden deutlich mehr Proben eingeschickt: 359 Proben wurden bis 31.12.2020 untersucht. Es war kein ASP-Virus-Fall dabei. Darüber hinaus hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Schwarzwild zu schaffen. Zur Gewährung einer Prämie für jagdlich erlegtes Schwarzwild in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Stück wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung und die Konditionen der Umsetzung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium der Finanzen wird diese Verwaltungsvereinbarung in Kraft treten. Bei Rindern zeichnet sich Freiheit von einer weiteren Tierseuche ab Anders als die Situation bei Schweinen war die Tierseuchenlage bei Rindern im Jahr 2019 ruhig. Das liegt an den in den letzten Jahren mit viel Einsatz durchgeführten Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen. „Diese Programme dienen in erster Linie der Gesunderhaltung von Tieren und landwirtschaftlichen Tierbeständen; darüber hinaus aber auch der Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung. Ihre Durchführung erfordert von den Betrieben einen hohen, auch finanziellen, Aufwand“, stellte Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz fest. In den 1990er bis 2000er Jahren war die Bovine Virusdiarrhoe, bekannt unter dem Kürzel BVD, mit hohen Verlusten und Schäden verbunden. Seit 2004 laufen in Sachsen-Anhalt und seit 2011 in der gesamten Bundesrepublik verbindliche Bekämpfungsprogramme. „Es zeichnet sich das Erreichen der Seuchenfreiheit für unser Bundesland ab. Wir haben keine Geburten BVD-infizierter Rinder mehr seit 2018“, freute sich Dr. Gaede und erläuterte weiter: „Dies war für das Landesamt für Verbraucherschutz der Anlass, gemeinsam mit dem Ministerium, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig (UFZ) in einem umfassenden epidemiologischen Modellprojekt alternative Strategien zur Ohrstanzendiagnostik zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass in Abhängigkeit von der Betriebsstruktur und ab bestimmten Betriebsgrößen eine Umstellung von der Ohrstanzendiagnostik auf serologische Überwachungsverfahren ohne Sicherheitseinbußen kostensparend möglich ist.“ Eine Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis erfordert Anpassungen im nationalen Recht. Die Bienenseuche ist in Sachsen-Anhalt noch relativ selten Zu den Nutztieren gehören auch die Bienen. Eine gefürchtete Bienenseuche ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. An AFB erkrankt nur die Bienenbrut, jedoch nicht die erwachsenen Bienen. Verursacher ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, das bislang in Sachsen-Anhalt noch relativ selten auftritt. Durch eine gezielte Früherkennung von Infektions- und Seuchenherden kann einer Weiterverbreitung wirksam begegnet werden. In Sachsen-Anhalt wird deshalb seit 2013 ein AFB-Monitoring auf der Grundlage bakteriologischer Untersuchungen von Futterkranzproben (FKP) durchgeführt. Ergänzend dazu werden amtliche Abklärungsuntersuchungen von Verdachtsfällen und freiwillig durch Imkerinnen und Imker veranlasste Untersuchungen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.516 FKP aus 766 Bienenhaltungen analysiert. Dabei erwiesen sich 11 Proben aus 5 Bienenhaltungen als positiv. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (2018: 24 Proben aus 12 Bienenhaltungen). Im Jahr 2020 wurden bis 30.11.2020 1.371 Proben genommen und zwei Fälle von AFB festgestellt. Hintergrund Der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Im Jahr 2019 führten die Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Fachbereich Veterinärmedizin mehr als 600.000 diagnostische Untersuchungen zu Tierseuchen, Zoonosen und Tierschutzfragestellungen durch. Daneben wurden 21.181 Proben im biologischen Hemmstofftest auf Antibiotikarückstände und weitere 3.173 Proben im Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht. Die Gesunderhaltung der Tierbestände, darin eingeschlossen der Schutz vor Tierseuchen und Zoonosen sowie die Einhaltung von Tierschutznormen, sind ein integraler Bestandteil des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Als solche gehören sie zu den Kernelementen staatlicher Daseinsvorsorge. Hierbei nimmt das Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Aufgaben im Rahmen der Überwachung, Vermeidung und ggf. Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen wahr. Zudem obliegen ihm zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Tierschutz, Rückstandsanalytik und technische Überwachung von Maschinen und Einrichtungen entlang der Lebensmittelkette. Zu diesen Aufgabenfeldern liegt nunmehr der „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ mit ausgewählten Schwerpunkten vor, der im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung steht. Antworten zu zahlreichen Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf den FAQ-Seiten des Ministeriums zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA
Ab 1. Januar 2011 dürfen nur noch Autos mit grüner und gelber Schadstoffplakette in die Umweltzonen von Augsburg, Osnabrück, Düsseldorf und Wuppertal fahren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Wer gegen die Bestimmung verstößt und bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, muss 40 Euro bezahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.
Zum Fachbereich Wasserwirtschaft gehören sechs Fachreferate in der Pirnaer Zentrale, in denen grundlegende fachtechnische Aufgaben gelöst werden. Das Referat Wassermenge ist unter anderem für Aufgaben im Bereich Hydrologie und Talsperrenbewirtschaftung zuständig. Zu diesem Referat gehört auch die Talsperrenmeldezentrale. Um die Wasserbeschaffenheit in den Stauanlagen und ihren Zuflüssen kümmert sich das Referat Wassergüte und das Referat Technische Überwachung beschäftigt sich mit der Kontrolle der Bauwerke. Die fachtechnische Begleitung von Bauprojekten erfolgt im Referat Wasserbau/Management Großprojekte. Im Referat EU-Richtlinien/Naturschutz werden unter anderem die Hochwassergefahrenkarten erarbeitet. Den Gesamtüberblick über alle Gewässer, Talsperren, wasserwirtschaftliche Anlagen und Anlagenteile, die zur Landestalsperrenverwaltung gehören, hat das Zentrale Asset Management.
BUNDESGESELLSC HAFT FÜR ENDLAGERUN G 5. Statusbericht der BGE Seite: 1 von 5 St and: 31. August 2018 BereichEntwicklungen Geschäftsführung der BGEWechsel in der Geschäftsführung Frau Heinen-Esser wurde zur Landwirtschafts- und Umweltministerin von Nordrhein- Westfalen benannt und ist aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Mit dem Ausscheiden von Ursula Heinen-Esser als Ge- schäftsführeri n der BGE hat Dr. Ewold Seeba als Stell- vertretender Vorsitzender am Dienstagi, den 29. Mai 2018 den Vorsitz der Geschäftsführung kommissarisch übernommen. In der Interimszeit werden die bisherigen Bereiche von Ursula Heinen- Esser vollständig von Herrn Dr. Seeba geführt, bei der Wahrnehmung der Geschäfte im Bereich Standortauswahl wird Dr. Seeba vom techni- sehen Geschäftsführer, Dr. Thomas Laut sch, unterstützt. Mit Schreiben vom 1. August 2018 hat das Bundesum- weltministerium die neuen Geschäftsführer der BGE und BGZ benannt. Neuer Vorsitzender der Geschäftsführung der BGE wird Stefan Studt. Er folgt auf Ursula Heinen- Esser. Stefan Studt ist Jurist und war von 2012 bis 2014 Chef der Staatskanzlei und von 2014 bis 2017 lnnenmi- nister in Schleswig- Holstein. Herr Studt wird zum 1. September 2018 der Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE. Zudem wurde Herr Steffen Kanitz als neues Mitglied der Geschäftsführ ung bestellt. Steffen Kani tz ist Dipl. Kauf- mann und war zwischen 2013 bis 2017 für die CDU Mit- glied des Deutschen Bundestages und in dieser Zeit Mit- glied der Endlagerkommission. Derzeit leitet Herr Kanitz den Bereich Bereitstellungslager Konrad bei der Bundes- gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) als Generalbe- vollmächtigter. Herr Kanitz wird seine Tätigkeit als Ge- schäftsführer der BGE zum 1. September aufnehmen und für die Bereiche Standortauswahl und Produktkontrolle verantwortlich sein. Der kommissarische Vorsitzende der Geschäftsführung, Dr. Ewold Seeba, übernimmt zum 1. November 2018 den BUNDE SGESELLSCHAFT FÜR E NDLAGERUNG 5. Statusbericht der BGE Seite: 2 von 5 St and: 31. August 2018 Vorsitz der Geschäftsführung der BGZ. Herr Prof. Dr. Lennartz scheidet Ende August aus der Geschäftsführung aus. Besetzung der Lei tungs- ebeneÜber die Besetzung der ersten Leitungsebene hat die Geschäftsführung, nach Ausschreibung und Bewerbung, entschieden. Die Bereichsleiter wurden am 31. August 2018 benannt. Aufbau StandortauswahlVon den in 2017 ausgeschriebenen 13 Stellen konnte das Besetzungsverfahren für 9 Stellen (4 Stellen im Bereich Projektmanagement und Dokumentation, 4 Stellen i m Bereich Standortsuche und Erkundung und 1 Stelle im Bereich Geoinformatik) abgeschlossen werden, die Be- setzung der Stelle der Vorzimmerassistenz der Bereichs- leitung ist noch nicht abgeschlossen und 3 Stellen kann- ten nicht mit Expertinnen aus dem Bereich Geoinforma- tik besetzt werden. Im Juni 2018 wurden 12 weitere Stellenausschreibungen im Bereich Standortauswahl veröffentlicht, darunter auch nochmal die 3 nicht be- setzten Stellen aus dem Bereich Geoinformatik. Zudem ist die Ausschreibung weiterer Stellen in 2018 in Pla- nung. Bis zur Festlegung der Aufbauorganisation im Bereich Standortauswahl durch die Geschäftsführung und di e künftige Bereichsleitung, arbeiten alle neu gewonnen Mitarbeiter in der Struktur der Arbeitsgruppe Standort- auswahl. Stand Standortauswahl- verfa hrenBewertung der Datenabfrage zu den Ausschlusskriterien Auf der vom NBG ausgerichteten Veranstaltung am 18. Juni 2018 in Hannover sowie auf der 19. Sitzung des Gremiums am 2. Juli 2018 in Berlin berichtete Jörg Wei- denbach über den Stand der Abfrage zu den Ausschl uss- kriterien und über die beginnende Auswertung der Da - ten. Die technische Überprüfung der gelieferten Datensätze konnten die Fachleute der BGE in den folgenden Wochen abschließen. Soweit erforderlich, wurden die Lagebe- zugssysteme definiert, Attribute erläutert und eine Kennzeichnung der Datensätze bzw. Attribute mit Nut- BUND ESGESELLSCHAFT FÜR E NDLAGERUNG 5. Statusbericht der BGE Seite: 3 von 5 St and: 31. August 2018 zungseinschränkungen, wie Rechte Dritter, vorgenom- men. Auch die Übersetzung von Sachinformationen in alphanumerische Kennwerte wurde vorangetrieben. Für die Anwendung der sechs Ausschlusskriterien liegt jedoch weiterhin nicht die erforderliche Datenbasis vor. Dies liegt zum einen darin begründet, dass eine Auswer- tung analoger Karten und Dokumente bei den Behörden noch nicht abschätzbare Kapazitäten erfordern wird. Zudem wurden die Daten zu den Bergwerken noch nicht vollständig erfasst. Es wurde ei ne erste Archivsichtung analog vorliegender Risswerke durchgeführt. Im Ergeb- nis dazu wird eine Ausschreibung für die Sichtung und Erfassung analog vorliegender Daten vorbereitet. Ferner stellt sich die Anwendung der Prognose- Kriterien als sehr komplexe Aufgabe dar. Betreffend die großräu- migen Vertikalbewegungen und die vulkanische Aktivi- tät haben die Behörden, bis auf wenige Ausnahmen, kei- ne Angaben zur Prognose vorgenommen. Es müssen nun wissenschaftlich fundierte Prognosen erarbeitet werden. Die ersten Anwendungen haben mithin aufgezeigt, dass weitere Arbeiitsschritte vollzogen und weitere wissen- schaftliche Studien eingeholt werden müssen, um eine bundesweite Anwendung der Ausschlusskriterien vorzu- nehmen. Dabei wird stets bedacht, dass die Anwendung der Ausschlusskriterien (und die Anwendung aller weite- ren Anforderungen) für das gesammelte Verfahren er- forderlich ist. Das bedeutet z.B., dass nach einer erstma- ligen Anwendung der Ausschlusskriterien, diese Krite- rien im weiteren Verfahren stetig im Hi nblick auf eine ergänzte Datengrundlage erneut angewendet werden. Zurverfügungstellung von Daten. welche mit Rechten Dritter behaftet sind Rheinland- Pfalz liefert weiterhin Daten, bei denen es sich um von privater Seite erhobene Daten handelt, nicht koordinatengenau an die BGE. Auf Nachfrage hat das Bundesland mit Schreiben vom 8. August 2018 die rechtlichen Bedenken dargelegt. Aus Sicht der BGE ist die Regelung zur Lieferung von geologischen Daten an die BGE im StandAG, einem Bundesgesetz, eindeutigi.
„Gute Luft“ – was ist das eigentlich? Und was können wir tun, damit sie besser wird? Wie steht es um den Schutz der Ökosysteme vor Luftschadstoffen und was hat das Klima damit zu tun? Das Umweltbundesamt informiert Sie über diese und andere Themen in Zusammenhang mit unserem wichtigsten Lebenselixier, der Luft. Auf unseren Internetseiten erfahren Sie, wie sich die Luftqualität entwickelt hat und welche Schadstoffe unsere Gesundheit gefährden. Wir nennen Verursacher und zeigen Maßnahmen auf. Aktuell ist die Luftqualität in Deutschland schlecht. Warum ist das so? Und wie gefährlich ist die Situation? weiterlesen Knisterndes Kaminfeuer – gemütlich, aber oft alles andere als umweltfreundlich. Holzheizungen verursachen viel Feinstaub und CO₂. Wer dennoch mit einem Kaminofen heizen möchte, sollte auf emissionsarme Modelle, richtige Bedienung und regelmäßige Wartung achten. Wie sich die Umweltbelastung durch Kaminöfen reduzieren lässt, zeigt der neue UBA-Erklärfilm „Heizen mit Holz“. weiterlesen Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand 03.02.2025). weiterlesen Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht. weiterlesen Thru.de ist das zentrale deutsche Portal für transparente und frei zugängliche Emissions- und Abfalldaten. Hier können Sie unter anderem recherchieren, welche und wie viele Schadstoffe Betriebe, Kläranlagen oder der Verkehr in die Umwelt freisetzen. Derzeit überarbeiten wir thru.de und möchten gerne Ihre Bedürfnisse und Ideen berücksichtigen. Nehmen Sie hierfür gerne an unserer Umfrage teil! weiterlesen Die Abgasnachbehandlungstechnik von modernen Pkws wird bei der Abgasuntersuchung (AU) unzureichend geprüft. Das ist ein Grund, warum die Luftbelastung durch Stickstoffoxide (NOx) hoch bleibt. Im Rahmen eines UBA-Projekts wurden zwei praxisnahe NOx-Messverfahren für die AU verifiziert und ein Revisionsvorschlag für die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kfz vorgelegt. weiterlesen Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie. weiterlesen Der Umweltmonitor 2024 des Umweltbundesamtes (UBA) zieht erneut eine gemischte Bilanz zum Zustand der Umwelt in Deutschland. Während bei den Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen Erfolge verzeichnet werden können, zeigen viele Indikatoren einen deutlichen Handlungsbedarf. Der Umweltmonitor bildet zehn zentrale Themenfelder mit jeweils drei Schlüsselindikatoren ab. weiterlesen
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Umweltprüfung | 2 |
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