Windenergieanlagen geregelt und umweltfreundlich demontieren Der Rückbau von Windenergieanlagen verläuft in Deutschland unterschiedlich. Dadurch könnten Risiken für Mensch und Umwelt entstehen. Zudem kann Verunsicherung den Rückbau verteuern. Eine Studie für das Umweltbundesamt schlägt daher Angleichungen rechtlicher Vorgaben, Prüfung von Rückstellungen sowie Informationspflichten für Hersteller vor. Am Ende der Entwurfslebensdauer einer Windenergieanlage folgt entweder eine Laufzeitverlängerung um wenige Jahre oder ein Rückbau. Das betrifft irgendwann sämtliche der derzeit rund 30.000 installierten Anlagen. Die Studie „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen zur Sicherung einer guten Praxis bei Rückbau und Recycling von Windenergieanlagen“ ( UBA -Text 48/2023) schlägt eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften vor, nennt unterschiedliche Modelle und bietet gute Grundlagen für Genehmigungsbehörden sowie auch die technische Normung. Die Empfehlungen der Studie bieten neben den bestehenden Betreiberverpflichtungen nach Immissionsschutz-, Bau- und Abfallrecht ein schlankes und doch tragfähiges Konzept für Rückbauten. Die Vorschläge sollen die Rückbauplanung und -ausführung unterstützen, ohne die Technikoffenheit und die Fortentwicklung der Abbruchtechnik einzuschränken. Die Vorteile des offen gehaltenen Konzepts liegen in der hohen Individualisierbarkeit – eine vollständige Standardisierung des Rückbaus sei nicht möglich. Als notwendig erachtet die Studie die Nennung von Rückbauten gegenüber den regionalen Bauordnungsbehörden sowie die Austragung deinstallierter Anlagen aus dem Marktstammdatenregister. Das Marktstammdatenregister muss zu jeder Zeit die aktuell installierte Leistung abbilden, regionale Raumordnungspläne müssen den Bebauungszustand der Windfläche jederzeit korrekt wiedergeben. Beide Forderungen sind in Expertenkreisen anerkannt, in der Praxis aber oft nicht umgesetzt. Betreiber und Rückbauunternehmen müssen diese Formalität aufmerksamer erfüllen. Für die Planung von Rückbauten sind genaue und anlagenindividuelle technische Informationen erforderlich, über welche die Hersteller verfügen dürften. In Fachkreisen umstritten ist die Frage nach der Herausgabe dieser Herstellerinformationen für die Rückbauplanung. Gemeint sind damit technische Daten, wie die Anlagenhöhe, der Rotordurchmesser, die Maße und Gewichte der mittels Krans zu senkenden Komponenten, Betriebsmittel und weitere. Bedenken bestehen hinsichtlich der Anforderungen an die Genauigkeit der Angaben, möglicher Veränderungen der Anlagen während der Laufzeit, und mit Blick auf Haftungsrisiken bei Irrtümern. Die Umsetzungsvorschläge der Studie variieren daher zwischen einer Informationsbereitstellung durch die Anlagenhersteller als Voraussetzung für eine Genehmigung und der gänzlich freiwilligen Übermittlung dieser Informationen auf Nachfrage der Rückbauunternehmen. Bei jedem Grad der Verbindlichkeit sind branchenweit abgestimmte und geordnete Datensätze hilfreich, denn sie schaffen Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Herstellerbranche wird daher die Festschreibung eines Informations-standards nahegelegt, nicht zuletzt um Inhalt und Umfang freigegebener technischer Informationen maßgebend zu bestimmen. Im Batterie- und Elektroaltgerätegesetz sowie in den Statuten der freiwilligen Selbstverpflichtung der Schaltanlagenhersteller und SF6-Produzenten ist geregelt, dass für bestimmte elektrische Komponenten sowie chemische Energiespeicher einer Windenergieanlage Regelungen der bestehenden Herstellerverantwortung greifen und die sich selbstverpflichtenden Unternehmen die F-Gase-Entnahme und ihr Recycling bei Bedarf unterstützen. Die gesetzlichen Vorgaben erleichtern somit die Entsorgung der chemischen und elektronischen Komponenten von Windenergieanlagen und entlasten damit auch Anlagenbetreiber und Rückbauunternehmen.
Normung und Umweltschutz Normung ist wichtig für den Umweltschutz. Viele nationale und europäische Rechtsregelungen verweisen auf Normen. Normung entlastet hier idealerweise die Umweltgesetzgebung. Normung ist wichtig für den Umweltschutz Die Festlegung von Normen hat sich deutlich auf die europäische Ebene verlagert und ersetzt die nationale Normung weitgehend. Das liegt an der europäischen Gesetzgebung, die ähnlich der deutschen Verfahrensweise zunehmend auf Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) zurückgreift. Die Normen dienen als Instrument, um Rechtsvorschriften zu konkretisieren, wie beispielsweise beim Umweltrecht und bei Qualitätsanforderungen. Die CEN-Mitglieder müssen europäische Normen in ihre nationalen Regelwerke übernehmen und entgegenstehende Normen zurückziehen. Das UBA wirkt bei der europäischen Normung mit, um europaweit einen einheitlichen Vollzug der Rechtsvorschriften auf hohem Technikniveau zu erreichen. Ziel ist es auch, die Produktanforderungen so zu beeinflussen, dass Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden – beispielsweise bei den im Rahmen der Bauproduktenverordnung erarbeiteten Normen. Die enge Zusammenarbeit zwischen der europäischen Gesetzgebung und der Normung hat besonders bei den technischen produktbezogenen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz weitreichende Konsequenzen. Die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) müssen nicht in das nationale Regelwerk übernommen werden. Es besteht jedoch eine enge technische Zusammenarbeit zwischen CEN und ISO, geregelt in der Wiener Vereinbarung . So nimmt die Bedeutung der internationalen Normungsarbeit seit etlichen Jahren zu. DIN – Nationale Normung Die Basis für die Mitwirkung des UBA in nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland. Zum 30-jährigen Bestehen des Bündnisses veranstaltete das DIN ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift aus dem Jahr 2005 entnommen werden. Auch wenn die Normung sich in den letzten Jahren weiterentwickelt hat sind die Beiträge in ihren Kernaussagen noch aktuell. Kooperationsvertrag Der Normenvertrag schafft die Voraussetzungen dafür, dass das Umweltrecht auf die Normen als Instrument zurückgreifen kann. Auf Seiten der Wirtschaft bestanden zunächst starke Vorbehalte gegen eine vertragliche Bindung mit der Bundesregierung, weil der Verlust der Selbstverwaltung an der Normung interessierten Kreise befürchtet wurde. Um diese Befürchtungen auszuräumen und die Bedeutung der Normung als Aufgabe der Selbstverwaltung der der an der Normung interessierten Kreise und das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Normung deutlich zu machen, wurde die Form des Kooperationsvertrages gewählt. Der Kooperationsvertrag regelt im Bereich der Normung die Zuständigkeits- und Kompetenzverteilung zwischen der Legislative und Exekutive einerseits und dem DIN andererseits. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als alleinige nationale Normungsorganisation für das Bundesgebiet an. Weil allein die nationalen Normungsorganisationen Mitglieder des Europäischen Komitees für Normung (CEN) sowie der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sind, erhält die Bundesregierung durch die Anerkennung des DIN Zugang zur nationalen, europäischen und internationalen Normung. Die wesentlichen Passagen des Normenvertrages auch aus der Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind: Die Bundesregierung erkennt das DIN als zuständige nationale Normenorganisation sowie als die nationale Normenorganisation in nichtstaatlichen internationalen Normenorganisationen an. Das DIN verpflichtet sich bei seinen Normungsarbeiten das öffentliche Interesse zu berücksichtigen. Das DIN sorgt dafür, dass die Normen bei der Gesetzgebung als Umschreibungen technischer Anforderungen herangezogen werden können. Das DIN verpflichtet sich, Anträge der Bundesregierung auf Durchführung von Normungsarbeiten, für die von der Bundesregierung ein öffentliches Interesse geltend gemacht wird, bevorzugt zu bearbeiten. Das DIN verpflichtet sich, Normen, die einer Regelung der Bundesregierung widersprechen, anzupassen, zurückzuziehen oder nicht herauszugeben. Die Bundesregierung hat die Absicht, das Normenwesen auch künftig im Rahmen der verfügbaren Mittel des Bundeshaushaltes zu fördern. Zum 30-jährigen Bestehen des Normenvertrages veranstaltete das DIN im Jahr 2005 ein Kolloquium. Die Würdigung des Vertrages aus politischer Sicht, Hintergründe zu seinem Entstehen sowie Bewertungen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes können der Festschrift entnommen werden. CEN - Europäische Normung Die Normung verlagert sich seit Jahren immer mehr von der nationalen auf die europäische Ebene. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Europaweit geltende Normen erstellen das Europäische Komitee für Normung ( CEN ) und Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC). CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie Island, Norwegen, Mazedonien, Türkei und die Schweiz. Außerdem gibt es eine größere Anzahl von sogenannten affilierten Mitgliedern und Partner-Normungsorganisationen. Die CEN-Arbeitsverfahren sind unter CEN-BOSS zusammengefasst. Die Grundsätze ihrer Zusammenarbeit sind als Allgemeine Leitlinien veröffentlicht. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ( KAN ) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Die Politik des Neuen Ansatzes ( New Approach ) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 eingeführt mit dem Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung von Umwelt- und gesundheitsrelevanten Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Die EU-Verordnung zur Normung setzt unter anderem auf eine stärkere Beteiligung schon bei der Mandatserstellung und auf beschleunigte Prozesse in der Normung. Auch wenn es grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Normen zügig erarbeitet werden, muss man das aus Sicht des Umweltschutzes auch kritisch betrachten. Wo es oftmals sowieso schon schwer ist, Umweltgesichtspunkte adäquat in Normen einzubringen, könnte eine Beschleunigung der Arbeit dieses noch erschweren. Die Rolle der Europäischen Kommission für die Normung wird in dem „ Vademecum on European Standardisation “ erläutert. ISO - Internationale Normung Internationale Normen (ISO) werden durch die zunehmende Globalisierung auch für das UBA wichtiger. Die weltweit geltenden Maßstäbe werden bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) erarbeitet. Die Zahl der Mitglieder, Komitees und veröffentlichten Normen sowie die Finanzierung der ISO können für das jeweils aktuelle Berichtsjahr der Seite „ ISO in figures “ entnommen werden. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat vor einigen Jahren zwei Berichte (KAN-Berichte 34 und 35) mit anschaulichen deutschsprachigen Übersichten über die Verfahrensabläufe bei der ISO und beim CEN herausgebracht. Neuer Ansatz - New Approach Die Politik des Neuen Ansatzes (New Approach) zur technischen Harmonisierung und Normung wurde 1985 in der EU mit dem Ziel eingeführt, den europäischen Binnenmarkt zu vereinheitlichen und zu beleben. Richtlinien nach diesem Konzept legen nur die grundlegenden Schutzanforderungen fest, denen die betroffenen Produkte genügen müssen, damit sie in allen Mitgliedsstaaten gehandelt werden dürfen. Die öffentlichen Belange – wie Umwelt- und Gesundheitsschutz – und wie diese technisch zu realisieren sind, legt CEN im Auftrag der EU-Kommission in europäischen Normen fest. Vor allem bei den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz haben die darin festgelegten Anforderungen einen erheblichen Einfluss auf den inhaltlichen Spielraum der Normengestaltung. Umweltpolitisches Ziel des UBA ist es, in den europäischen Richtlinien nach dem Neuen Ansatz und in den Mandaten an CEN eine noch konkretere Festlegung umwelt- und gesundheitsrelevanter Vorgaben zu erreichen. Das UBA wird deshalb auch zukünftig auf allen Gestaltungsebenen mitarbeiten, damit Umwelt- und Gesundheitsaspekte in Richtlinien, Normungsaufträge der EU-Kommission an das CEN und in die Normen einfließen. Gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft übermitteln die Mitgliedsstaaten der Kommission jeden Entwurf einer technischen Vorschrift, sofern es sich nicht um eine vollständige Übertragung einer internationalen oder europäischen Norm handelt. In dem Fall reicht die Mitteilung aus, um welche Norm es sich handelt.
Das Projekt "U-Values for better energy performance of buildings" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Commissioned by EURIMA (European Insulation Manufacturers Association) we have created a new study, analyzing U-values (insulation thickness) for a better energy performance of European buildings. The study provides findings for 100 European cities. Aim of the study is to contribute to the discussion of policy makers when reconsidering national regulations. The study reveals that there is significant room for improvement of standards.
Das Projekt "Teilvorhaben H2HohlZug: Standardisierung der Hohlzugprobentechnik zur Ermittlung von Werkstoffkennwerten unter Druckwasserstoff" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWE Power AG durchgeführt. Für die Qualifizierung von Bauteilen für die zukünftige Wasserstoffinfrastruktur ist die Kenntnis über die Eigenschaften und das Verhalten von Materialien in Wechselwirkung mit einem wasserstoffhaltigen Gasgemisch unabdingbar. Als Betreiber von Anlagen, in denen diese Wechselwirkung stattfindet, obliegt es RWE einen sicheren Anlagenbetrieb sowie einen effizienten Ressourceneinsatz zu gewährleisten. Dabei trägt die Weiterentwicklung einer effizienten Prüfmethode zur Ermittlung mechanischer Kennwerte unter Wasserstoffeinfluss sowie deren Normung dazu bei sowohl technische als auch regulatorische Grundlagen zu schaffen, auf denen entsprechende Betriebs- und Prüfkonzepte basieren können. Das Projekt hat somit zum Ziel, die bereits bekannte Methode der Hohlzugprobentechnik in eine robuste Prüfmethode für den industriellen Einsatz weiterzuentwickeln und auf Grundlage einer breiten wissenschaftlichen Datenbasis deren Normung zu erreichen. Das Projekt ergänzt den Verbund 'Normung' in Bezug auf die normungsbegleitende Forschung im ISO TC 164/SC 1/WG 9. In diesem Rahmen bringt RWE seine Erfahrungen der industriellen Praxis ein und beteiligt sich wie folgt: 1. Aufbau eines Prüfstands für Hohlzugprobenversuche 2. Erarbeitung von Geometrievorgaben (Vergleichbarkeit zur Vollzugprobe): Durchführung von SSRT* an Voll- sowie Hohlzugproben unter inerten Prüfbedingungen (AP1). 3. Bewertung des Einflusses der Oberflächenbeschaffenheit wie sie im Rahmen der betrieblichen Fertigungsprozesse zu erwarten ist (AP2): Messung der Oberflächenrauigkeit mittels Tastschnittverfahren und Durchführung von SSRT bei verschiedenen Oberflächengütern. 4. Bewertung des Einflusses der Gasreinheit durch Simulation betriebsrelevanter Verunreinigungen (beispielsweise bei der Gasspeicherung in Kavernen) durch Testgase: Durchführung von SSRT unter entsprechenden Bedingungen (AP3). 5. Nachweis der Robustheit des Prüfverfahrens: Durchführung eines Round-Robin Versuchs, Analyse und Bewertung der Ergebnisse (AP4).
Das Projekt "Untersuchung zu Belastbarkeit, Regenerationsverhalten und Artendynamik von Schotterrasen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Landschaftsarchitektur durchgeführt. Die Bodenversiegelung als Folge anthropogener Flaechennutzung nimmt staendig zu. Innenstaedte und Gewerbegebiete erreichen nicht selten Versiegelungsgrade von mehr als 85 Prozent. Dabei wird die tiefbautechnisch uebliche, an hohen Anforderungen orientierte Befestigung von Parkplaetzen zunehmend kritisch gesehen. Bei nur periodisch oder gering belasteten Parkplaetzen wuerden sich vielfach auch Schotterrasen anbieten, die visuell, kleinklimatisch, oekologisch und kostenmaessig einen guenstige Alternative zu den altbekannten Rasengittersteinen und den in neuerer Zeit vielfach entwickelten Rasenfugenpflaster und Steinsystemen aus haufwerksporigem Beton (Einkornbeton) darstellen koennen. Obwohl Schotterrasen eigentlich eine alte Bauweise sind, entsprechen sie zumeist nicht den heutigen Anforderungen, da in der Vergangenheit keine Weiterentwicklung erfolgt ist. Ein definierter, in Normen oder Richtlinien niedergelegter Stand von Wissenschaft und Technik liegt nicht vor. Alternative Belagsarten wie Schotterdecken und wasserdurchlaessige Pflastersteinsysteme sind zumeist langfristig nicht ausreichend wasserdurchlaessig (wie in einer Dissertation der Universitaet Hannover nachgewiesen wurde) und, zumindest im Fall der Steinsysteme, auch mit erheblich hoeheren Baukosten verbunden. Literatur zu Schotterrasen gibt es generell wenig. In den einschlaegigen Fachbuechern findet sich nur jeweils ein kurzer, zum Teil nicht einmal einseitiger Abschnitt. Zu den Grenzen der Belastbarkeit aus Sicht der Vegetation sind ueberhaupt keine Untersuchungen bekannt. Auf eine aufwendige Kanalisation kann bei Schotterrasenparkplaetzen zumeist verzichtet werden. Sie koennen deshalb zur Entlastung des Kanalnetzes durch Versickerung von Oberflaechenwasser und zur Grundwasserneubildung beitragen. Die Eignung von Schotterrasen als Belag fuer gering belastete Verkehrs- und Stellflaechen fuer den KFZ-Verkehr, z.B. Parkplaetze, Feuerwehrzufahrten, Festplaetze, ist durch die Belastbarkeit und das Regenerationsverhalten der Rasennarbe begrenzt. Waehrend die infrage kommenden Graeser und die fuer eine ausreichende Tragfaehigkeit notwendigen Oberbauten bekannt sind, fehlen Kenntnisse ueber Eignung und Verhalten der Rasennarbe in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Bauweisen, Baustoffen, Pflegeintensitaet und -frequenz, die in einem Freilandversuch untersucht werden. Aus den Ergebnissen des Vorhabens sollen Empfehlungen fuer Eignung und Anlage von Schotterrasenflaechen in Abhaengigkeit von der jeweiligen Belastung ableitbar sein. Wo Schotterrasen dann anstelle 'harter' Flaechenbefestigungen geeignet sind, koennen Bau- und Entwaesserungskosten (Abwasserabgabe, Kanalgebuehren) gespart werden. Deshalb sind auch Messungen zu Wasserdurchlaessigkeit und Versickerung, sowie die Erfassung des in das Kanalnetz zu leitenden restlichen Sickerwassers geplant. Der Versuchsplan wurde mit dem Foerdererkreis Landschafts- und Sportplatzbauliche Forschung Giessen e.V. abgestimmt und von diesem befuerwortet.
Das Projekt "Publikation: Umweltschutz - Normsetzung durch private Verbaende" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brennecke durchgeführt.
Das Projekt "Schallschutz: Regeln fuer die Baukunde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein durchgeführt. Ausarbeiten der Gundlagen, publizieren als Normen und Empfehlungen, Durchfuehrung von Einfuehrungs- und Weiterbildungskursen. Publiziert (neu seit 1980): 181/3 'Schallschutz in Bauten: Heizungs-, Lueftungs- und Klimaanlagen', Empfehlung. In Revision: 181 'Schallschutzmassnahmen'. Seminar: Messung der Luftschalldaemmung in Bauten (zusammen mit der EMPA)
Das Projekt "Wasser und Abwasser, Regeln der Baukunde auf verschiedenen Gebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein durchgeführt. Ausarbeiten der Grundlagen, Publikation als Norm, Durchfuehrung von Einfuehrungs- und Weiterbildungskursen. Publiziert (neu seit 1980): - Norm SIA 385/1 Anforderungen an das Wasser und an die Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbaedern. Tagungen (seit 1980): Studientagungen fuer die richtige Bemessung von Kanalisationen aufgrund der Norm 190 (1977) und Orientierung ueber den neuesten Stand der Kenntnisse (Publikation der Referate).
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung, Realisierung, Verifizierung und Standardisierung eines Konzeptes zur Energiemessung, Kommunikation und Abrechnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Automation und Kommunikation e.V. durchgeführt. Das Hauptziel des Verbundvorhabens ist die prototypische Entwicklung und praktische Erprobung von IKT-Systemen zur Unterstützung öffentlich nutzbarer Systeme für dynamisches, induktives Laden (DWPT) mit den Aspekten Kommunikation zwischen Ladeinfrastruktur und Fahrzeug, Messung der übergegangenen Energie und eichrechtskonforme Abrechnung (EKA). Weitere Ziele sind die Bestimmung der Nachhaltigkeit solcher DWPT-Ladesysteme insgesamt sowie die Entwicklung nachhaltiger Ladestrategien, die auf positiven Effekten des DWPT auf die Batterielebensdauer aufsetzt. Im Teilvorhaben werden folgende Hauptziele verfolgt: - Entwicklung von Methoden und Verfahren zur Energiemessung, Kommunikation und Abrechnung des Energietransfer in DWPT-Systemen - Verwertung der Projektergebnisse durch Transfer in die Normung und Standardisierung. Das ifak entwickelt, realisiert und verifiziert, gemeinsam mit den Verbundpartnern, Methoden und Verfahren für ein wirtschaftliches Mess- und Abrechnungsverfahren für dynamische Induktivladesysteme. Besondere Schwerpunkte sind dabei: - Erforschung von Methoden und Verfahren für die messtechnische Ermittlung und Auswertung der Energieflüsse und Verluste in einem DWPT-System - Entwicklung, Aufbau und Test eines EKA-Systems in Kooperation mit den Industriepartnern, - Wissenschaftliche und technische Unterstützung der Industrie- und Forschungspartner mit dem Know-how auf dem Gebiet der induktiven Energie- und Datenübertragung, - Transfer der Projektergebnisse in die Normung und Standardisierung. Alle Projektergebnisse werden über die Arbeit des GAK 353.0.1 in die internationale Normungsarbeit von IEC und ISO einfließen.
Das Projekt "Teilvorhaben: Interoperable und eichrechtskonforme induktive Ladesysteme mit Energiesteuerung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Automation und Kommunikation e.V. durchgeführt. Das Verbundvorhaben ChaNGe verfolgt vor dem Hintergrund technischer, wirtschaftlicher und regulatorischer Anforderungen das Ziel, das Wireless-Power-Transfer-Gesamtsystem weiterzuentwickeln und ihm zur Marktreife zu verhelfen. Im Ergebnis soll eine leistungsstarke (11 kW/22 kW) bidirektionale Ladetechnik entwickelt werden, die einen herstellerübergreifenden Einsatz gewährleistet, sich in individuelle Ökosysteme einbinden lässt und einen Beitrag zur umweltfreundlichen Mobilitätswende leistet. Im Teilvorhaben ChaNGe-ifak werden folgende Hauptziele verfolgt: -Ausarbeitung der Interoperabilitätsanforderungen für Wireless Power Transfer Systeme in Form eines Leitfadens -Sicherstellung der Einsatzmöglichkeit eines Wireless Power Transfer durch die gemeinsame Entwicklung eines Prüfkonzepts und -systems zur Bewertung der Mess- und Eichrechtskonformität -Skalierbare Integration von Wireless Power Transfer Systemen in Energiesysteme durch die Entwicklung und Erprobung eines Energiecontrollers für eine betreiber-, netz- oder ressourcendienliche Steuerung der Ladevorgänge -Verwertung der Projektergebnisse durch Transfer in die Normung und Standardisierung Weitere Schwerpunkte sind die wissenschaftliche und technische Unterstützung der Industrie- und Forschungspartner mit dem Know-how auf dem Gebiet der induktiven Energie- und Datenübertragung, insbesondere bei: -der Weiterentwicklung des WPT-Systems um die Funktion des unidirektionalen und bidirektionalen Ladens auf 11 kW und 22 kW Basis und -dem Aufbau und Betrieb WPT/EMS Demonstrationssystem. Alle Projektergebnisse werden über die Arbeit des GAK 353.0.1 in die internationale Normungsarbeit von IEC und ISO einfließen.
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Lebewesen & Lebensräume | 71 |
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