API src

Found 178 results.

Related terms

REACh und Normung

Das Projekt "REACh und Normung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. (I) da der Staat die Wirtschaftsakteure stärker als in der Vergangenheit in die Pflicht nimmt. Er weist ihnen im Sinne des Vorsorgeprinzips (precautionary principle) die Verantwortung zu: entlang der Wertschöpfungskette, einen sicheren Produktionsprozess in allen Stufen der Produktherstellung und -verarbeitung zu garantieren und dem Konsumenten bzw. Endverbraucher (z.B. Handwerker) in sich sichere Produkte auf dem Markt anzubieten. Im Prozess der Wertschöpfung kommt dabei Informations-, Kommunikations- und Kooperationspflichten Bedeutung zu, um die Informationstransparenz zu erhöhen, um gleichzeitig das Sicherheitsniveau beim Umgang mit chemischen Einsatzstoffen zu erhöhen. Die nun anstehende Umsetzung der REACh-VO beinhaltet Anforderungen, denen seitens der Wirtschaftsunternehmen Rechnung zu tragen ist. So müssen zur Erfüllung der vorgesehenen Informationspflichten angemessene Verfahren entwickelt werden, soweit diese nicht bereits durch die Vorgaben der REACh-VO vorbestimmt sind. Um solche Verfahren zu konzipieren und zu vereinheitlichen, könnte es sich für Unternehmen durchaus lohnen, freiwillige Vereinbarungen wie etwa technische Normen zu nutzen. Es scheint von außen betrachtet wenig sinnvoll, dass Unternehmen je für sich Prozeduren entwickeln, mit denen sie ihre Kunden informieren, einzelne Stoffgehalte oder die Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Produkten prüfen. Wesentlich effizienter könnte es sein, unternehmens- oder branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln. Von dieser These ausgehend wurde im Vorhaben REACh und Normung, das im Auftrag der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) aus zwei unterschiedlichen Perspektiven nach Schnittstellen zwischen REACh und der etablierten technischen Normung gesucht. 1.) Zum einen wurde der Text der REACh-Verordnung inklusive der dazugehörenden Anhänge darauf hin untersucht, inwieweit der Verordnungstext Gestaltungsspielräume offen lässt, die durch technische Normen gefüllt werden könnten. 2.) Zum anderen wurde anhand von vier Stoffen aus der ECHA-Kandidatenliste Dibutylphthalat - DBP (Stoff 4), Bis(2-ethylhexyl)phthalat - DEHP (Stoff 10), Hexabromcyclododecan (Stoff 11) und Bis(tributylzinn)oxid (Stoff 13) der Bestand technischer Regeln mittels einer Datenbankrecherche daraufhin analysiert, ob es bereits jetzt technische Normen gibt, in denen explizit auf die genannten chemischen Substanzen Bezug genommen wird. Ziel dieser von zwei Seiten ansetzenden Analyse war es, einen Eindruck davon zu bekommen, welche Potentiale die technische Normung für die Umsetzung der REACh-Verordnung in die betriebliche Praxis bieten kann. Zugleich ging es aber auch darum Problembereiche zu identifizieren, in denen die etablierten Verfahren der technischen Normung nicht den Anforderungen entsprechen, die das Rechtsgebiet der Chemikaliensicherheit aufwirft.

Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)

Das Projekt "Toxikologische Basisdaten und Textentwurf für die Ableitung von EU-LCI-Werten für Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt. Das Umweltbundesamt arbeitet federführend an die Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 90 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 25 Stoffen befinden sich derzeit in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 70 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen/innen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Triethylamin (CAS Nr. 121-44-8), Tributylphosphat (CAS 126-73-8), Triethylphosphat (CAS Nr. 78-40-0), Methylmethacrylat (CAS Nr. 80-62-6) und Ethylmethylketon (CAS Nr. 78-93-3).

Mobiles Notfallsystem für den Einsatz bei Havarien mit Chlor

Das Projekt "Mobiles Notfallsystem für den Einsatz bei Havarien mit Chlor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH durchgeführt. Das Unternehmen Akzo Nobel Industrial Chemicals GmbH betreibt Chloralkali-Elektrolysen an den Standorten Bitterfeld, Frankfurt am Main und Ibbenbüren. Aus einer Kochsalzlösung werden die Produkte Chlor, Natronlauge und Wasserstoff er-zeugt. Während ein Teil zu Folgeprodukten wie Salzsäure, Bleichlauge und Eisensalz-lösungen weiterverarbeitet oder über Rohrleitungen transportiert wird, wird ein Teil der Chlorproduktion an Kunden über den Schienenverkehr ausgeliefert. Trotz hoher Sicherheitsstandards, die für den Transport von Chlor bereits heute gelten, bleibt ein Restrisiko, wenn es zu einem Zugunglück kommt. Dann müssen die Kesselwagen ggf. restlos entleert werden. Damit dabei kein Chlor austreten kann, wird das Unternehmen ein innovatives mobiles Notfallaggregat für Chlorunfälle bereitstellen. Mit der Anlage soll künftig im Falle einer Havarie schnell eine vollständige und risikofreie Umwandlung des Chlors erfolgen, das dann sicher abtransportiert werden kann. Das Vorhaben wird aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert. Das Notfallaggregat wird eine mobile Chlorabsorptionsanlage, ein Notfall-Kit, das den Anschluss an Chlor-Kesselwagen und die Hilfsenergieversorgung ermöglicht, und einen Teststand umfassen. Die neun Tonnen schwere Anlage soll in ISO-Containern untergebracht werden, deren Transport an den Ort der Havarie über Straße, Schiene und möglicherweise auch Luft möglich ist. Einmal vor Ort, soll die Anlage innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit sein. Das Notfallaggregat ist durch Verwendung moderner Werkstoffe bis hin zur Kopplung von Mehrfachreaktionskreisläufen innovativer als die bisher angewandte Technik. Die vorgesehene Kühlung sorgt für eine Steigerung der Effizienz und der Sicherheit bei der Absorption. Eine Steuereinheit des Aggregats garantiert, dass etwa bei der Über-schreitung der sicheren Prozessbedingungen eine Notabschaltung erfolgt. Die Kombination dieser Ansätze führt nicht nur zu einer vollständigen Umwandlung des Chlors, sondern im Vergleich mit herkömmlichen Verfahren auch zu einer Durchsatz-steigerung um den Faktor 10. Das Unternehmen plant, das Notfallsystem im Rahmen des Transport-Unfall-Informations-Systems (TUIS) Behörden, Feuerwehren, Polizei und anderen Einsatzkräften zur Verfügung zu stellen. Damit wird der Schutz von Bevölkerung und Umwelt erheblich erhöht.

Unterstuetzung der Jahrestagung des ISO Technical Committee/Sub-Committee 'Protection of the Marine Environment' vom 13. bis 15.06.2000 in Bremen

Das Projekt "Unterstuetzung der Jahrestagung des ISO Technical Committee/Sub-Committee 'Protection of the Marine Environment' vom 13. bis 15.06.2000 in Bremen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GAUSS Gesellschaft für den Angewandten Umweltschutz und Sicherheit im Seeverkehr GmbH durchgeführt. Die diesjaehrige Jahrestagung des ISO Technical Committee/Sub-Committee 'Protection of the Marine Environment' findet vom 13.-15. 06.2000 in Bremen statt. Es werden ISO-Mitglieder aus der ganzen Welt sowie Repraesentanten der UNO-Unterorganisation IMO und verschiedener anderer international und national taetiger Einrichtungen erwartet. Der Arbeitsschwerpunkt der Veranstaltung soll bei der Schaffung von Normen im Bereich der Oelbekaempfung liegen. Mit der Ausrichtung der Tagung durch die GAUSS wird dem Land Bremen die Chance eroeffnet, sich als Kompetenzzentrum fuer Meeresumweltschutz und Sicherheit im Seeverkehr auch gegenueber den zustaendigen Ausschuessen der Internationalen Normungsorganisation ISO zu profilieren. Das geplante Rahmenprogramm soll darueber hinaus dazu beitragen, Kontakte zu knuepfen und auszubauen, um die gesamte Veranstaltung zu einem Gewinn fuer Bremen zu machen.

U-Values for better energy performance of buildings

Das Projekt "U-Values for better energy performance of buildings" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. In der EU-weiten Studie im Auftrag des europäischen Dämmstoffherstellerverbands EURIMA ermittelte Ecofys nach Kostengesichtspunkten und Klimaschutzzielen optimierte Dämmstandards für bestehende und neue Gebäude. Im Ergebnis liegen diese deutlich über den derzeitigen nationalen Standards. Somit besteht ein erheblicher Spielraum für eine Anhebung nationaler Anforderungen. Die Untersuchung basiert auf Berechnungen zu 100 europäischen Städten und ist damit umfassender als sämtliche bisherige Analysen.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE

Das Projekt "Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) bzw. aus dem K967 des DKE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. a) In Umsetzung des normenpolitischen Konzepts der Bundesregierung soll die Normung die Durchsetzung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen unterstützen. Der Strahlenschutz ist ein diesbezüglich prioritäres Ziel, für das die Vorschriften des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) durch Normen zu ergänzen sind, um eine bundeseinheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Normen aus dem Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) des DIN sowie aus dem K967 'Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung' des DKE in DIN besitzen für den Vollzug von StrlSchV und RöV eine hohe praktische Relevanz. Es ist wichtig, dass die entsprechenden Normen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik widerspiegeln. Nachdem bereits Normen im Rahmen vorhergehender Forschungsvorhaben überarbeitet wurden, haben folgende weitere Normen eine besondere Bedeutung für den Vollzug: - DIN 25404 (Kerntechnik; Formelzeichen), - DIN 25415 (Radioaktiv kontaminierte Oberflächen ...) - DIN 25422 (Aufbewahrung und Lagerung radioaktiver Stoffe), - DIN 25425 Reihe mit 5 Teilen (Radionuklidlaboratorien ...), - DIN 25700 (Oberflächenkontaminationsmessungen an Fahrzeugen und ...), - DIN 54115 Reihe mit 7 Teilen (Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln ...). b) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und RöV sowie entsprechende Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an der Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes, da internationale Normen einen erheblichen Einfluss auf das deutsche Normenwerk haben. c) Ziel des Vorhabens: Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie direkte Beteiligung an der internationalen Normungsarbeit.

Internationale Normen auf dem Gebiet der Wasserbeschaffenheit (ISO/TC 147 und ISO/TC 147/SC2

Das Projekt "Internationale Normen auf dem Gebiet der Wasserbeschaffenheit (ISO/TC 147 und ISO/TC 147/SC2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. Internationale technische Regeln ueber die Terminologie und die Analysenverfahren im Wasserbereich bilden eine Voraussetzung fuer die Festlegung rechtsmittelfester Anforderungen in internationalen und supranationalen Richtlinien. Die internationale Organisation fuer Normung (ISO) bietet die Organisationsstruktur fuer die Schaffung eines entsprechenden weltweit anerkannten technischen Regelwerkes. Die aktive Mitarbeit deutscher Fachkreise in den Gremien der ISO bietet die Moeglichkeit, die internationalen Normen dahingehend zu beeinflussen, dass sie als rechtsmittelfeste technische Regeln fuer die Anwendung und Umsetzung von EG-Richtlinien und anderen Dokumenten des EG-Rates dienen koennen.

Teilvorhaben 5: Brandschutz/Glimmen

Das Projekt "Teilvorhaben 5: Brandschutz/Glimmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Wasser, Umwelt, Bau und Sicherheit durchgeführt. Das übergeordnete, primäre Ziel dieses Forschungsverbundes ist, die Marktpotentiale von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen deutlich zu erhöhen. Dieses primäre Ziel soll dadurch erreicht werden, dass zum einen die Anwendbarkeit für den Hersteller, Planer und Verarbeiter erleichtert wird. So sind z.B. im Schall- und Brandschutz aufwändige und somit teure Bauteilprüfungen erforderlich, die sich stark reduzieren lassen, wenn entsprechende Materialkennwerte zur Berechnung von Konstruktionen vorhanden sind. Somit ist ein sekundäres Ziel dieses Forschungsvorhabens die Ermittlung von erforderlichen Materialkennwerten. Zum anderen sollen mit diesem Forschungsvorhaben echte Anwendungshemmnisse ausgeräumt werden. So sind z.B. diverse Normen und andere baurechtliche Vorschriften in Zeiten entstanden, in denen Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen quasi nicht existent waren, so dass sich in diesen Regelwerken Randbedingungen 'eingeschlichen' haben, die den spezifischen Eigenschaften von nachwachsenden Rohstoffen nicht gerecht werden. Somit ist als weiteres sekundäres Ziel die Entwicklung von Messverfahren geplant, mit denen die spezifischen Eigenschaften von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen besser berücksichtigt werden. Weiterhin sollen mit diesem Forschungsvorhaben Nachhaltigkeitsbewertungen vorgenommen werden, um einen potentiellen Zusatznutzen der Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen aufzuzeigen.

Teilprojekt 7

Das Projekt "Teilprojekt 7" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. durchgeführt. Konzeptionelle Veränderungen in den Bereichen der Wasserver- und Abwasserentsorgung sind mit Auswirkungen auf den rechtlichen und organisatorischen Rahmen verbunden. Das Ziel besteht darin, Änderungsbedarfe zu identifizieren und bestehende Hemmnisse zu beseitigen. Das technische Regelwerk von DWA und DVGW, DIN- und CEN-Normen, Regelungen von fbr und VDI-Richtlinien sollen auf mögliche Hemmnisse oder fehlende Regelungen zu neuartigen Sanitärsystemen untersucht und zusammen mit den Teilprojektpartnern sollen Überarbeitungsvorschläge verfasst werden. Auch gilt es, die rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Hemmnisse in den Modellregionen gemeinsam mit den regionalen Partnern zu identifizieren und Vorschläge zu ihrem Abbau zu erarbeiten sowie die Übertragung des rechtlichen Änderungsbedarfes von der Modellregion auf das gesamte Bundesland zu erreichen. Zudem sollen geeignete Betreibermodelle für neuartige Sanitärsysteme, die sowohl die Aspekte der Finanzierung (Förderung/Gebührenmodelle) als auch Betrieb und Wartung berücksichtigen, konzipiert werden. Dies geschieht in Kooperation mit den Partnern vor Ort und dem Hessischen Ministerium für Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Projektergebnisse sollen zielgruppenspezifisch (Bürger/Politik) kommuniziert werden. Hierzu dienen der Internetauftritt, eine Bürgerbroschüre, Materialien für die Politikberatung und ein Beteiligungsworkshop in der Modellregion, in dessen Rahmen die Bürger über die Maßnahmen informiert werden.

Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung bzw. DKE - Los 1 - DIN

Das Projekt "Überarbeitung von technischen Strahlenschutznormen aus dem Bereich des Normenausschusses Materialprüfung bzw. DKE - Los 1 - DIN" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. A) Normen aus den Bereichen des Normenausschusses 'Materialprüfung' (NMP) bzw. DKE des DIN besitzen für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) sowie der Röntgenverordnung (RöV) eine hohe praktische Relevanz. Es ist daher wichtig, dass diesbezügliche Normenwerke auf dem aktuellen Stand von W/T zu halten sind. Besondere Bedeutung für den praktischen Vollzug haben hierbei die folgenden Normenwerke: - DIN 25426-ff. 'Umschlossene radioaktive Stoffe' mit einem direkten fachlichen Bezug zu Aufgaben im Bereich des BMU, des BfS und der Länder (z.B. Sicherheit von umschlossenen Quellen, einschließlich von HRQ - betrifft infolge der Klassifizierungs- und Kennzeichnungsregeln auch das HRQ-Register und Bauartzulassungen gemäß StrSchV), - DIN 25415 'Dekontamination von radioaktiv kontaminierten Oberflächen', - DIN 25466 'Radionuklidabzüge: Regeln für die Ausführung und Prüfung'. Von Bedeutung sind weiterhin die DIN 25407 'Abschirmwände gegen Ionisierende Strahlung' sowie weitere 4 Normen (DIN 25430, -25462, -25412, -25413). Von Interesse ist weiterhin die Überarbeitung der DIN 25401: Teil 8 und 9. B) Handlungsbedarf: Da die durch AtG, StrlSchV und Richtlinien vorgegebenen Regelungen durch Normen weiter präzisiert und Ausführungshinweise gegeben werden, besteht ein erhebliches Interesse des Bundes an einer Koordinierung der Normungsarbeit. Auch eine frühzeitige und direkte Einflussnahme auf die internationale Normung liegt im Interesse des Bundes und kann vom DIN nur dann geleistet werden, wenn er über Arbeitsausschüsse verfügt, die eine Spiegelfunktion internationaler Normungsgremien wahrnehmen. C) Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der o.g. Normen zur Anpassung an die 2001 novellierte StrlSchV und an den aktuellen Stand von W und T, sowie die Einflussnahme auf die internationale Normungsarbeit.

1 2 3 4 516 17 18