Überblicksstudie über verfügbare und umweltfreundliche Techniken Rotorblätter von Windenergieanlagen bestehen aus Faserverbundstoffen, die bislang sehr unterschiedlich entsorgt wurden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun ein umfangreiches Kompendium über die nachhaltige Nutzung und die Abfallbehandlung von Rotorblättern vorgelegt. Mit dem Ende der Lebensdauer von vielen Windenergieanlagen in den nächsten beiden Jahrzehnten werden auch viele Faserverbundwerkstoffe anfallen, für deren Verwertung es noch keine eindeutigen Vorgaben gibt. In diesem Jahrzehnt ist mit einem Abfallaufkommen von jährlich bis zu 20.000 Tonnen Rotorblattmaterial zu rechnen, für die 2030er-Jahre werden bis zu 50.000 Tonnen pro Jahr vorhergesagt. Die Rotorblattstudie des UBA zeigt nun, wie diese Mengen am besten demontiert und recycelt werden können. Während für das Recycling der meisten Bestandteile von Windenergieanlagen ausreichende Kapazitäten und klare Verfahren zur Verfügung stehen, ist dies bei Rotorblattabfällen bislang noch nicht der Fall. Die Verwertung dieser sehr großen und hochfesten Anlagenteile wurde bislang nur von einzelnen Entsorgungsfachbetrieben vorgenommen, welche aber keine Daten zur Wiederverwertung bzw. Recyclingfähigkeit lieferten. Die Verwertung war damit technisch und wirtschaftlich kaum einzuschätzen oder zu bewerten. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Unsere Studie zeigt: Wir müssen Klimaschutz von Anfang an mit zirkulärem Wirtschaften verbinden. Wie für Rotorblätter gilt dies ebenso für Lithium-Ionen-Batterien, Solaranlagen oder andere Klimatechnik. Abfall zu vermeiden sollte bei jeder technischen Klimaschutzinnovation das Ziel sein. Zusätzlich müssen Recyclingkonzepte für die Produkte entwickelt werden.“ Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden nun die verfügbaren Demontagetechniken untersucht, anhand umweltrelevanter Kriterien beurteilt und Anforderungen an den Arbeits- und Umweltschutz formuliert. Werden die Rotorblätter beispielsweise vor dem Recycling direkt am Standort der Windenergieanlage zerkleinert, kann carbon- oder glasfaserhaltiger Staub freigesetzt werden. Hier müssen entsprechend Verfahren festgelegt werden, damit dieser Staub nicht in die Umwelt gelangt oder die Gesundheit der Arbeitenden beeinträchtigt. Für die folgende Rotorblattaufbereitung in einem Recyclingbetrieb werden verbindliche qualitätssichernde Standards vorgeschlagen. Besonderes Augenmerk der Studie liegt auf Zerkleinerungstechnologien und Methoden der Fraktionierung. Für die Trennung sämtlicher Komponenten wurde ein mehrstufiges Ablaufschema entwickelt, das für alle Rotorblattvarianten verwendet werden kann. Die verschiedenen möglichen Verwertungsverfahren für die unterschiedlichen Bestandteile eines Rotorblatts werden detailliert beschrieben, um so allen Verwertern Zugang zu den sichersten und umweltfreundlichsten Verfahren zu geben. Dabei zeigt sich: Bei der Verwertung von Carbonfasern haben sich Pyrolyse und Rückgewinnung etabliert. Die Verwertung von glasfaserverstärkten Kunststoffen verläuft bisher hingegen noch nicht optimal. Die Verwertung im Zementwerk ist eine Möglichkeit. Neue Forschungen legen jedoch nahe, den Einsatz in der hochwertigeren Glasverhüttung zu prüfen. Das Umweltbundesamt empfiehlt für die Zukunft technische Normen, nach welchen einerseits die Beschaffenheit von Rotorblättern für die spätere Demontage und das Recycling dokumentiert wird und welche andererseits produktspezifische Separations- und Verwertungsverfahren festschreiben.
The evaluation was implemented at three levels: individual project, cluster, and finally at the level of the overall programme. The methodology was developed specifically for the ICI evaluation, accompanying the projects. The individual project and cluster evaluation was implemented on the basis of the OECD /DAC evaluation criteria accepted as universal standard (relevance, effectiveness, efficiency, sustainability, impact), supplemented by two criteria usually applied in development cooperation, i.e. "coherence & coordination" and "planning & steering", as well as technical standards for the evaluation of climate impacts. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2013.
The Tailings Management Facility (TMF) Safety Methodology is mainly based on the requirements and principles declared in “Safety guidelines and good practices for tailings management facilities” endorsed by the Conference of the Parties to the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents as well as other comparable international TMF standards. The TMF Safety Methodology is a powerful tool for the process of harmonizing technical standards for the entire life cycle of TMFs throughout the UNECE region. The Tailings Management Facility Safety Methodology, which consists of a Checklist for verifying the actual safety situation of tailings management facilities and the Tailings Management Facility Hazard and Risk Indexes (THI or TRI) for assessment of TMFs on regional, national and international basis. Veröffentlicht in Texte | 114/2023.
Im Rahmen des Vorhabens wurden Vorschläge zur systematischen Identifizierung künstlicher Quellen nichtionisierender Strahlung erarbeitet, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung liefern können. Aufgrund der unterschiedlichen Expositionscharakteristika und der ungleichen gesundheitlichen Risiken nieder- und hochfrequenter Strahlung auf der einen und optischer Strahlung auf der anderen Seite wurde von den Forschungsnehmern ein differenziertes Bewertungsschema gewählt. Bei der Mehrzahl der im Rahmen des Projekts als relevant identifizierten Quellen beruht die Einordnung auf der Bewertung unbeabsichtigt emittierter niederfrequenter Felder (z.B. Streufelder). Da alle netzbetriebenen elektrischen Geräte von derartigen Feldern umgeben sind, war die Zahl der in diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums zu erfassenden Quellen auch besonders groß. Einige der als relevant bzw. bedingt relevant identifizierten Quellen unterliegen in Deutschland immissionsschutzrechtlichen Regelungen, so z.B. mit hoher Spannung betriebene elektrische Energieversorgungsleitungen und Mobilfunksendeanlagen. Hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor schädlichen Feldeinwirkungen berücksichtigen diese Regelungen neben den Immissionen der betroffenen Anlage allerdings nur Beiträge anderer ortsfester Emittenten vergleichbarer Art. Mögliche Expositionsbeiträge netzbetriebener elektrischer Geräte oder mobiler Hochfrequenzsender (z.B. Mobiltelefone) bleiben unberücksichtigt. Gerätehersteller und Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts zwar Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllen, der Betrieb von Geräten unterliegt aber keinen Regelungen, die den Strahlenschutz unmittelbar betreffen. Bereits einzelne Geräte können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Expositionen über den z.B. von der EU als Grenzwerte empfohlenen Höchstwerten verursachen. Die gleichzeitige Einwirkung mehrerer Quellen ist abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen nicht geregelt. Im Bereich der künstlichen optischen Strahlung existiert eine umfassende gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Exposition aktuell nur im Arbeitsschutz. Die Projektergebnisse geben Hinweise auf Quellen nichtionisierender Strahlung, bei denen hinsichtlich möglicher Expositionen von Personen Kenntnislücken bestehen. Sie geben weiter Hinweise, welche Techniken in Zukunft für die Exposition der Bevölkerung relevant werden könnten. Sie bestätigen indirekt auch die Bedeutung, die dem europäischen Normungsprozess zukommt: Die Anwendung harmonisierter technischer Normen ist zwar nicht verbindlich. Die dort definierten Verfahren werden aber von Herstellern vielfach angewendet, um die Übereinstimmung eines Produktes mit den wesentlichen Anforderungen an die Gerätesicherheit einschließlich des Schutzes vor Gefahren durch Strahlung zu dokumentieren. Die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt. Da weitergehende Regelungen derzeit fehlen, können die in europäischen Normen definierten Verfahren auch für den Strahlenschutz hohe Bedeutung erlangen.
Angesicht der Folgen des Klimwandels sollten Normen und technische Regel dabei unterstützen, Sicherheitsstandards und Resilienz langfristig zu wahren. Der Bericht zeigt, welche Normen den Klimawandel bereits explizit berücksichtigen und wo besonderer Handlungsbedarf besteht. Dies gilt insbesondere für den der Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und die verbesserte Hochwasservorsorge im Falle von Starkniederschlägen. Die Autoren analysieren Barrieren und Erfolgsfaktoren, diskutieren häufig geäußerte Thesen und geben Empfehlungen zur besseren strategischen Berücksichtigung des Themas. Quelle: www.umweltbundesamt.de
The Tailings Management Facility Safety Methodology (hereinafter TMF Safety Methodology) is mainly based on the requirements and principles declared in "Safety guidelines and good practices for tailings management facilities" endorsed by the Conference of the Parties to the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents as well as other comparable international TMF standards. The TMF Safety Methodology is a powerful tool for the process of harmonizing technical standards for the entire life cycle of TMFs throughout the UNECE region. The Tailings Management Facility Safety Methodology, which consists of a Checklist for verifying the actual safety situation of tailings management facilities and the Tailings Management Facility Hazard and Risk Indexes (THI or TRI) for assessment of TMFs on regional, national and international basis. Based on a strategy of the German Federal Environment Agency (UBA) the TMF Safety Methodology was developed since 2013 within the following projects - "Improving the safety of industrial tailings management facilities based on the example of Ukrainian facilities" (2013-2015), Report No. (UBA-FB) 002317/ENG, ANH2 - "Raising Knowledge among Students and Teachers on Tailings Safety and its Legislative Review in Ukraine" (2016-2017) on the results of trainings conducted at National Mining University (Dnipro, Ukraine). Report No. (UBA-FB) 002638/E. - "Assistance in safety improvement of tailings management facilities (TMF) in Armenia and Georgia" (Project No. 83392), according a follow up activity at TMFs in Armenia and Georgia the Methodology has been improved in 2018-2019. - "Capacity development to improve safety conditions of tailings management facilities in the Danube River Basin â€Ì Phase I: North-Eastern Danube countries " (Project No. 118221) 2019- 2020. - Improving the safety of tailings management facilities in Kyrgyzstan (Project No. 154973) 2021-2022. Quelle: Forschungsbericht
The Tailings Management Facility Safety Methodology (hereinafter TMF Safety Methodology) is mainly based on the requirements and principles declared in "Safety guidelines and good practices for tailings management facilities" endorsed by the Conference of the Parties to the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents as well as other comparable international TMF standards. The TMF Safety Methodology is a powerful tool for the process of harmonizing technical standards for the entire life cycle of TMFs throughout the UNECE region. The Tailings Management Facility Safety Methodology, which consists of a Checklist for verifying the actual safety situation of tailings management facilities and the Tailings Management Facility Hazard and Risk Indexes (THI or TRI) for assessment of TMFs on regional, national and international basis. Based on a strategy of the German Federal Environment Agency (UBA) the TMF Safety Methodology was developed since 2013 within the following projects - "Improving the safety of industrial tailings management facilities based on the example of Ukrainian facilities" (2013-2015), Report No. (UBA-FB) 002317/ENG, ANH2 - "Raising Knowledge among Students and Teachers on Tailings Safety and its Legislative Review in Ukraine" (2016-2017) on the results of trainings conducted at National Mining University (Dnipro, Ukraine). Report No. (UBA-FB) 002638/E. - "Assistance in safety improvement of tailings management facilities (TMF) in Armenia and Georgia" (Project No. 83392), according a follow up activity at TMFs in Armenia and Georgia the Methodology has been improved in 2018-2019. - "Capacity development to improve safety conditions of tailings management facilities in the Danube River Basin â€Ì Phase I: North-Eastern Danube countries " (Project No. 118221) 2019- 2020. - Improving the safety of tailings management facilities in Kyrgyzstan (Project No. 154973) 2021-2022. Quelle: Forschungsbericht
Die Möglichkeiten von Normen und technischen Regeln zur Förderung von Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel werden in Deutschland bereits seit längerem erwogen. Die "Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)" empfahl bereits 2008 u. a. die Berücksichtigung klimatischer Entwicklungen bei technischen Baubestimmungen und Normen mit Bezug zu Bautechnik (Bundesregierung 2008: 20). Besonders bei baulichen Strukturen und großen Inf-rastruktursystemen (Energie, Verkehr usw.), die auf jahrzehntelange Nutzung ausgelegt sind, ist eine Beachtung der Klimaveränderung notwendig, um Sicherheitsstandards und Resilienz langfristig zu wahren (vgl. CEN-CENELEC o. D.). Bereiche, in denen Normung die Anpassung an den Klimawandel konkret unterstützt und Beiträge zur Resilienz gegenüber den Folgen des Klima-wandels liefern kann, sind u. a.: der Schutz von Personen und Gütern durch klimaangepasstes Bauen, die Reduzierung der Auswirkung von Hitzewellen durch angepasste Gebäudetechnik und die verbesserte Hochwasservorsorge durch Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf Starkniederschläge. Bisher sind die Folgen des Klimawandels oder die Notwendigkeiten zur Anpassung kaum in Normen und technischen Regeln berücksichtigt. Wenn das Thema dort auftaucht, dann meist in wenig verbindlicher Art und Weise. Will man Klimafolgen und Anpassung mittelfristig in umfassender Art und Weise in Normen berücksichtigt sehen, scheinen verschiedene Dinge nötig, u. a.: Einbezug von Klimafolgen und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen muss in den jeweiligen Arbeitsbereichen stärker als Stand der Technik etabliert bzw. wahrgenommen werden, Normungsgremien müssen vertrauter werden beim Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit und hierfür Unterstützung erfahren. Darüber hinaus müssen normierende Organisationen dem Thema mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an Gremien die Sensibilitäten schärfen und eine Berücksichtigung begünstigen. Quelle: Forschungsbericht
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels" wurden fünf Normen bzw. technische Regeln untersucht. Dieser Bericht enthält Vorschläge dafür, wie die Folgen des Klimawandels in diesen Dokumenten angemessener adressiert werden können sowie weitere, allgemeinere Empfehlungen zum Thema. Die DIN 4108-2:2013-02 regelt die Anforderung an den Wärmeschutz von Gebäuden. Die zu erwartenden Klimaveränderungen können dazu führen, dass die bisherigen Anforderungen nicht mehr ausreichen, um während länger anhaltender Hitzeperioden ein behagliches Innenraumklima sicherzustellen. Die VDI-Richtlinie 6004 beschäftigt sich mit der Naturgefahr Hochwasser im Planungsprozess technischer Gebäudeausrüstung. Aktuell werden Bemessungshochwasser angesetzt, die statistisch einmal in 100 Jahren vorkommen, diese Grundlage bildet zukünftige Klimaentwicklung allerdings nicht ab. Die letzte Überarbeitung der DIN 19700-11, die sich mit Talsperren beschäftigt, entstand aus den Erfahrungen des Jahrhunderthochwasser 2002. Um die Funktionsfähigkeit von Talsperren auch in Zukunft zu gewährleisten, sollte die Norm allerdings explizit projizierte Veränderungen von Niederschlag, Temperatur und Strahlung berücksichtigen. Das Arbeitsblatt DWA-A 138 für Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser wird derzeit überarbeitet. Trockenperioden und Starkregen sind neue Herausforderungen für die Wasserwirtschaft, weshalb die logische Konsequenz darin besteht, Niederschläge vor Ort zu belassen und dem natürlichen Wasserhaushalt zuzuführen. Für das Regelwerk der DWA bedeutet dies grundlegend veränderte Zielstellungen, weshalb der langfristige Wasserhaushalt stärker berücksichtigt werden muss. Eng damit einher geht das DWA-A 117 zur Bemessung von Regenrückhalteräumen, welches aber letztendlich nur die Zwischenspeicherung von Starkregen mit nachfolgender Entleerung beinhaltet. Aspekte einer zeitgemäßen Regenwasserbewirtschaftung wie die langfristige Speicherung und Nutzung zur Bewässerung werden bislang nicht berücksichtigt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "REACh und Normung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. (I) da der Staat die Wirtschaftsakteure stärker als in der Vergangenheit in die Pflicht nimmt. Er weist ihnen im Sinne des Vorsorgeprinzips (precautionary principle) die Verantwortung zu: entlang der Wertschöpfungskette, einen sicheren Produktionsprozess in allen Stufen der Produktherstellung und -verarbeitung zu garantieren und dem Konsumenten bzw. Endverbraucher (z.B. Handwerker) in sich sichere Produkte auf dem Markt anzubieten. Im Prozess der Wertschöpfung kommt dabei Informations-, Kommunikations- und Kooperationspflichten Bedeutung zu, um die Informationstransparenz zu erhöhen, um gleichzeitig das Sicherheitsniveau beim Umgang mit chemischen Einsatzstoffen zu erhöhen. Die nun anstehende Umsetzung der REACh-VO beinhaltet Anforderungen, denen seitens der Wirtschaftsunternehmen Rechnung zu tragen ist. So müssen zur Erfüllung der vorgesehenen Informationspflichten angemessene Verfahren entwickelt werden, soweit diese nicht bereits durch die Vorgaben der REACh-VO vorbestimmt sind. Um solche Verfahren zu konzipieren und zu vereinheitlichen, könnte es sich für Unternehmen durchaus lohnen, freiwillige Vereinbarungen wie etwa technische Normen zu nutzen. Es scheint von außen betrachtet wenig sinnvoll, dass Unternehmen je für sich Prozeduren entwickeln, mit denen sie ihre Kunden informieren, einzelne Stoffgehalte oder die Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Produkten prüfen. Wesentlich effizienter könnte es sein, unternehmens- oder branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln. Von dieser These ausgehend wurde im Vorhaben REACh und Normung, das im Auftrag der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) aus zwei unterschiedlichen Perspektiven nach Schnittstellen zwischen REACh und der etablierten technischen Normung gesucht. 1.) Zum einen wurde der Text der REACh-Verordnung inklusive der dazugehörenden Anhänge darauf hin untersucht, inwieweit der Verordnungstext Gestaltungsspielräume offen lässt, die durch technische Normen gefüllt werden könnten. 2.) Zum anderen wurde anhand von vier Stoffen aus der ECHA-Kandidatenliste Dibutylphthalat - DBP (Stoff 4), Bis(2-ethylhexyl)phthalat - DEHP (Stoff 10), Hexabromcyclododecan (Stoff 11) und Bis(tributylzinn)oxid (Stoff 13) der Bestand technischer Regeln mittels einer Datenbankrecherche daraufhin analysiert, ob es bereits jetzt technische Normen gibt, in denen explizit auf die genannten chemischen Substanzen Bezug genommen wird. Ziel dieser von zwei Seiten ansetzenden Analyse war es, einen Eindruck davon zu bekommen, welche Potentiale die technische Normung für die Umsetzung der REACh-Verordnung in die betriebliche Praxis bieten kann. Zugleich ging es aber auch darum Problembereiche zu identifizieren, in denen die etablierten Verfahren der technischen Normung nicht den Anforderungen entsprechen, die das Rechtsgebiet der Chemikaliensicherheit aufwirft.
Origin | Count |
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Bund | 167 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 150 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 13 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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