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GS 6 - Stellungnahme des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld zu den Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren "Konrad" (PDF, nicht barrierefrei)

':F)• ·. . . . . . Ob~rbergamt ' · . in Clausthal-Zellerfeld NiederdchsiKhes Umweltministerium Archivstraße 2-~ 30169 Hannover.Efl9. · .03. Nov, 2000 l,t~ ()O . ·.,__ .... Bind ,._....,.; Heft ~····- Ihr Zeichen, Ihre Nachricht·"'°"'. ~ Zeichen {Bei Antwort a ~ ) Clausthal-Zellerfeld ..12-01/00.-W 3528 Bh. 4.:. 31 .10.2000 Planfeststellungsverfahren Konrad ; Stellungnahme..~ 'Oberbergamtes zu den Antragsunterlagen· . . . . . . - Erlass vom 07.03.2000 _;. 401 - 40326/3-4/5.3 - r- . / ) Die Stellungnahme ~es Oberbergamtes . vom . Januar 1997 wurde unter .Berück- . . .. . ' ' , ' · sichtiguryg. des Standes d~r Technik überprüft. · Sie wird hiermit durch nachfolgende B~richtigu11gen bzw. Ergänzungen aktuali- · : siert: .◄ zu Kapitel 5 „Fahtung;und Transpqrt (unter Ta9!)" ab Seite 51 ff._: ,.. .i Auf .Seite 56 wird der vorletzte und letzte .Ab$atz wie folgt benciltigt bzw. aktuali- . .· . . ,, . siert (durch Untflrstrei~ung kenntlich ger:ilacht): · Aufgrund d~r Umsetzung der EG-Richtl_ inie.89/392/EWG des-Rates vom 14.- Juni 1989 zur _~ng!eichung äer R~tsv<;n-schriften. d~r Mitgliedstaaten für Maschinen (mit· Änderung$ljchtlinien), durch ~ie Neunte VerordnunQ zum Gerätesicherheits... • gesetz ,(Maschinenv.erordnung - 9. GSGV) vom '12. Ma'i 1993 (BGBI. I S. 704) . , . .. . . .· . . ' ' '\ ._, i. .d. F. vom 28. September 1995- (B~BI. 1. S. 1213) darf nach Ablauf der Über- . . ' .. . . , , . gangsfrist in § _6 ·Abs; 2 der 9. GSGV ab 01.01 :1985 diese ·Bauartzulassung nicht mehr· ve~lan_g t werden; Voraussetzu~g .fOr das lnverkehrbring·e n ist nach § J ' 3 der -2- ·~ 9. GSGV, dass jedes Fahrzeug (Maschine) mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und dass eine EG-KonfoOTtitätserklärung nach '(orgeschriebenem Muster bei- gefügt ist. Für die Bereitstellung und Benutzung der Fahrzeuge (Arbeitsmittel) ist § 17 der Bergverordnung für alle bergbaulichen Bereiche (Allgemeine Bundesbergverord- nung - ABBergV) vom 23. Oktober 1995 (BGBI. 1S. 1466), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen vom 10. Au- / gust 1998 (BGBI. 1 S. 2093), einschließlich der dazugehörigen Betriebsplanzulas- . sung zu beachten. Auf Seite 58 wird unter der Überschrift Hinweis der Text wie fotgt aktualisiert: ~er ·Einsatz dieselbetriebener Gleislosfahrzeuge im Untertagebergbau ist Stand der Technik. Nach § 36 Abs. 4 Nr. 4 GefStoffV gelten Dieselmotoremissionen (DME) als krebserzeugende Gefahrstoffe. Daher sind die in § 36 GefStoffV vorge- schriebenen zusätzHchen Maßnahmen ab dem 01.01.2001 durchzuführen. Der TRK-Wert für DME wird in der TRGS 900 „Grenzwerte in der Luft am Arbeits- platz" (Ausgabe Oktober-1996 / Fassung Februar 2000) für den Nichtkohlebergbau unter Tage und Bauarbeiten unter Tage auf 0,3mg/m 3, im übrigen auf 0, 1 mg/m3 festgesetzt. Dieser Immissionswert wird mit den vorgesehenen Motoren und Bewetterungsver- hältnissen eingehalten. Die Auslöseschwelle für DME wird in der TRGS 554 uDieselmotoremissionen (DME)" auf 0, 1 mg/m3 festgelegt. Dieser.Grenzwert wird. im Betrieb ohne weitere techn.ische Maßnahmen (z. s.· der Einsatz von Partikel-Filtern) voraussichtlich· überschritten Werden, so dass dann die .in § 36 Abs. 5 GefStoffV genannten Maß- nahmen erforderlich wären. -3- zu Kapitel 12.1 „Verfüllen und Verschließen der Schächte" ab Seite 103 ff.: Es wird darauf hingewiesen, dass zu gegebner Zeit die/ Forschungsergebnisse der ln-Situ-Versuche auf der Schachtanlage Salzdetfurth Berücksichtigung finden sollten. zu Kapitel 16: Abfallentsorgung/ Haufwerksverbringung ab Seite 127 ff: Auf Seite 128. wird unter der Überschrift Durchführung der Prüfung der Text wie folgt aktualisie!!_(durch Unterstreichung kenntlich gemacht):• ~ , Bei der Prüfung der Planaussagen wurden die Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl.I S. 1310) in der Fassung vom 12. februar 1990 (BGBI. 1 S. 216), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 26. Januar 1998 (BGBI. 1S. 164), des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBI. 1S. 2705) in der zuletzt geänderten Fassung vom 03.05.. 2000 (BGBI. 1 s. 632) • . ' sowie des r'. Niedersächsischen Abfallgesetze~ (NAbfG) vom 14.10..1994 (Nds. GVBI. S. 467) - zuletzt geändert durch Artikel 2 des. Gesetzes vom 19.02.1999 (Nds. GVBI. S. 46) zugrunde gelegt. Auf Seite 129 wird unter der Überschrift Bewertung der Text wie folgt aktualisiert (durch Unterstreichung kenntlich gemacht);

GS 7 - Stellungnahme des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld zu den Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren "Konrad" (PDF, nicht barrierefrei)

Obe·rbergamt . · in Clausthal-Zellerfeld Nds. Umweltministerium Archivstr. 2 ~- 30169 Hannover . · EhJ. 2 t Dez. 2001 1 Mein Zeichen_{Bei Antwort angeben) Ihr Zeichen. Ihre Nachricht vom urchwahl ~O 53 23) 72 32 04 21.-1 2.01 12- 03/01 II-W3528 Bh. 4-XVI · 19.11.01 . 41-40326/3-4/5.3 Planfeststellungsverfahren ~onrad; Stellungnahmen des ..·Oberbergamtes vom 04.02.1997-:- 12.2 - 01/97..:. W 3528 8h. 4 - XIV- und VQm 31 .10.2000...: 12 - 01/00::.. W 3528 Bh. 4 - XV - - Erlass von:- 19.11.2001 - 41 - 40326/3-4/5.3 - Die o. g . .Stellungn~hmen _des Oberbergamtes vom J~nu,r 1997 einschließlich Ergänzung_vom Oktober . 2000 wutden unter Berücksichtigung . des Standes_der . Technik überprQft. . Sie werden hiermit durch nachfolgende Berichtigungen bzw. Ergänzungen aktuali- . . ' . ·Siert: · ◄ Zu Kapitel 1.. Sicberhei~ der Sehachtförderung: ' • .! Seit der letzten Aktualisierung der Stellungnahme im Oktober 2000 .haben sich hinsichtlich der. bei der. Behörde vorliegenden Untertagen keine Veränderungen / • , ergeben. Die Antragsunterlagen für die Erteilung der Seilfahrterlaubnisse liegen nach wie vor · mit dem als in Teilen ,überholt bekannten Stand 1991 für b~ide Schächte. vor. Ausgehend v9n diesem Sachstand sind die Anlagen , aus bergrecht- . . . . ,, ( l_icher Sicht nach wie vor 'grundsätzlich als erlaubnisfähig anzuseh~n. -2- Die zwischenzeitlich erfolgte Überarbeitung von Teilen der TAS haben keinen Ein- .fluss auf die vorstehende Aussage. Den formuUert~n Auflagevorschlägen ist nichts hinzuzufügen. Es erscheint vorstellbar, dass sich mit in der Zwischenzeit bekannten technischen Neuerungen auf dem Gebiet der Schachtfördertechnik eine weitere Erhöhung des Sicherheitsstandards erreichen lassen kann (z.B. vollständiger Ersatz von ver- dickten Spurlatten durch SELDA-Abbremseinrichtungen). .,A ,/ At Kapitel 5. Fahrung und Transport (unter Tage): Seite 51, 3. Absatz, Satz t In diesem ist das Wort „betrieblicher'' zu streichen. Der Anfang des Satzes lautet· neu: .,Im konventionellen Bereich (Überwachungsbe- reich) ... " ) Seite 58, vorletzter Absatz: Der TRK-Wert für DME ist in der TRGS 900 „Grenz- werte in der Luft am Arbeitsplatz" (Ausgabe Oktober 2000/Fassung April 2001) in Verbindung mit TRGS 554 - Dieselmotoremissionen (DME) (Ausgabe März 1999) in Arbeitsbereichen auf 0, 1 mg/m3 festgesetzt worden .(als DME im Sinne der TRGS gilt nur der Partikelanteil des Abgasgemisches). Im Nichtkoh.lebergbau un- ter Tage sowie bei Bauarbeiten unter Tage gilt abweichend eine TRK von 0,3 mg/m3 • Zu Kapitel 10. Rettungswesen: Seite 85, Hinweis zu Ziffer 4: An die Stelle der Empfehlungen des Zentralen Gru- benrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für die Unterweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung von Selbstrettern treten die Empfehlungen des Zentralen Grubenrettungswesens der Bergbau-Berufsgenossenschaft für die Un- terweisung im Gebrauch sowie die Instandhaltung von Sauerstoffselbstrettem. -3- Zu Kapitel 13. Belange des Strahlens~hutzes aus berg~hnischer Sicht:. Seite. 120,. 2.Absa~1· Satz 1: Im untertägigen Betrieb erfolgt eine Abgrenzung von Kontroll- un~·Überwa.a,ungsbereich.· Zu Kapitel 15. lminiMlonuchutz: '3..(/~ .-1..,,·~~ ' ~ -~ VA/,,..A,/,( (>(,u- ~'f.t:t w,,- 0-f. Z.f?o t.. · , t~ .'Fr- .,. ~ Seite 1-26: In Absatz -1 ist Satz 2 wie folgt zu ändern: ."...des Bundes- . . ' .' lmmissionss~utzgesetzes. (BlmSchG), .sofern die erfqrderliehe standortbezogene Vorprüfung des.Einzelfalles .nach § ·Je Abs. 1_,_ Satz 2 des Gesetzes. Ober die Um- .'1weltvertraglichk~tsprOfung zu ·dem ·Ergebnis kommt, dass keine Umweltvertrag- , ;·. lichkeitsprüfung erforderlich ist." . . . . . . . Der folgende Satz.. : 3 ist wie folgt .zu änqeni: "... können fOt diesen Fall als grund- . .. } .. . . . sätzlich vollstäOO.ig.angesehen werden; allerdings ,müssen sie - aufgrund des neu- en .§ 4d der: Verordnung Ober das Genehmigungsverfahren .(9. s,mschV) um An- gaben Ol>er die E~rg~ffizienz ergän~ werden.ft , . . . . Satz 4 ist standortbezogene. Vorprüfung des Ein- . Folgender . .. anzµfügen: . . . "Sollte die : , zelfalles zu dem Ergebnis kommen. dass eine Umweltvert~lichkeitsprüfung· er- forderlich ist, m0$Sten die Antragsu~t~rlagen nach d~n Maßgaben der 9. BlmSchV ergänzt werden, . . um dann ein öffentliches Verfahren nach § 10 Bl~SchG durchzu- . . ~ führen." Zu.Kapitel 16. Abfallenbiorguna/Haufwerksverbringung: Se~e ·128, letztef Satz: .Das KrW.JAbfG ·vom 27.9.1994 wurde zule~ durch das Gesetz vom 9.9.2001 .(BGBI: IS. 2331) geändert. ' 1

Ertüchtigung der stationären Messtechnik

Das Projekt "Ertüchtigung der stationären Messtechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Der überwiegende Teil der bei der Arbeitsgruppe Angewandte und Technische Radiochemie der Technischen Universersität München vorhandenen Messtechnik zur zerstörungsfreien Untersuchung radioaktiver Abfallgebinde oder anderer großer Objekte mit radioaktivem Inventar wurde im Rahmen verschiedener, vom StMUG geförderter FuE-Projekte entwickelt und instrumentiert. Sie sind nach wie vor einsatzfähig, entsprechen aber nicht mehr voll dem aktuellen Stand der Messtechnik. Die mittlere Lebensdauer einzelner Komponenten ist bereits erreicht. Folgende Systeme sollen deshalb ertüchtigt werden: - Das integrierte Tomographie-System (ITS), mit welchem die Verfahren der Digitalen Ra-diographie (DR) und der Transmissions-Computer-Tomographie (TCT) realisiert werden können, durch Austausch der 30 Stück seit 20 Jahren in Betrieb befindlichen Plastikszintillations-Detektoren samt Fotomultipliern - Der segmentierte Gamma-Scanner vom Typ GERNOD durch Austausch des Stickstoff-gekühlten Reinst-Germanium-Detektors durch einen mit neuartiger Elektro-Kühlung; zusätzlicher Einbau einer ODL-Sonde.

Ausbreitung von Luftschadstoffen ohne bzw. mit Laermschutzwand

Das Projekt "Ausbreitung von Luftschadstoffen ohne bzw. mit Laermschutzwand" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt. Bei der Planung von Strassenbaumassnahmen muessen im Rahmen von Umweltvertraeglichkeitspruefungen Abschaetzungen der zu erwartenden Immissionsbelastungen durch Kfz-Abgase vorgenommen werden. Hierbei hat sich in juengster Zeit vermehrt gezeigt, dass z.B. in Ballungsgebieten mit hoher Grundbelastung beim Ueberlagern Kfz-bedingter Zusatzbelastung die geltenden Richtwerte - insbesondere beim Stickstoffdioxid - haeufig ueberschritten werden. Da der durch die Abgasgesetzgebung ausgeloeste Rueckgang der Emissionen am Einzelfahrzeug sich nur sehr langsam auf die Gesamtimmissionen auswirkt, besteht bei den Strassenbauaemtern grosser Bedarf an sofort einsetzbaren, strassenbaulichen Minderungsmoeglichkeiten. Hierbei bieten sich primaer die schon seit laengerem zur Reduzierung des Strassenlaerms eingesetzten Laermschutzwaende an. Zwar enthaelt das Merkblatt fuer Luftverunreinigungen an Strassen (MLuS-92) bereits qualitative Angaben ueber moegliche Immissionsreduzierungen durch Laermschutzwaende, diese basieren jedoch nur auf einem relativ kleinen Messdatenkollektiv. Da sie ausserdem nicht fuer die Komponente Stickstoftdioxid - die im BAB-Nahbereich besonders kritische Konzentrationen erreichen kann - gelten, sind quantitative Untersuchungen zum Einfluss einer Laermschutzwand auf die Abgasimmissionen von groesstem Interesse. Nach Aussage von StB21 wird im Rahmen des geplanten 6-streifigen Ausbaus der A4 im Bereich der Abgasmessstation der BASt auf der noerdlichen Trassenseite eine Laermschutzwand errichtet. Seit 1987 werden an diesem Messquerschnitt Immissionsmessungen bei ungehinderter Abgasausbreitung durchgefuehrt, deren Ergebnisse bereits vorliegen (5. Schlussbericht Projekt-Nummer. 83 604N6).

Gutachten fuer die Planung einer Anlage zur Herstellung von Polyurethan Weichschaum in der Gemeinde Burbach

Das Projekt "Gutachten fuer die Planung einer Anlage zur Herstellung von Polyurethan Weichschaum in der Gemeinde Burbach" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Eine grosse Anzahl von Stoffen, die bei der PUR-Herstellung benoetigt werden, oder dabei entstehen koennen, sind aeusserst gesundheitsgefaehrdend. Die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) sind zum Teil wissenschaftlich ueberholt. Eine Aenderung der Grenzwerte steht in Kuerze bevor. Daraus wird die Annahme abgeleitet, dass die Anlage in ihrer jetzigen Planung, die in naher Zukunft erforderlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt nicht gewaehrleisten kann. Deshalb wird vom Bau der Anlage abgeraten

Die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung - Anwendung von TRK-Werten

Das Projekt "Die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung - Anwendung von TRK-Werten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Arbeitsschutz durchgeführt. In der Neuordnung in der Arbeitsstoffverordnung wird der Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen besonders geregelt. Diese Vorschriften sehen u.a. eine allgemeine Messverpflichtung fuer krebsgefaehrdete Arbeitsplaetze vor. Die praktische Anwendung von Grenzwerten bei der Arbeitsplatzueberwachung wird z.Z. dadurch erschwert, dass einerseits fuer viele krebserzeugende Arbeitsstoffe die TRK-Werte fehlen, zum anderen in zahlreichen Betrieben keine Erfahrung fuer die Planung und Durchfuehrung der erforderlichen Messung vorhanden ist. Im Rahmen dieses Projektes wurde eine Schrift zur Einfuehrung in die Praxis der Arbeitsplatzueberwachung erarbeitet. Anhand der TRGA 401 'Messung und Beurteilung von Konzentrationen von giftiger oder gesundheitsschaedlicher Arbeitsstoffe in der Luft' wird die strategische Planung von Arbeitsplatzmessungen erlaeutert. Darueberhinaus werden die verschiedenen Probenahmetechniken und Analysemethoden zur Bestimmung der Schadstoffkonzentration in der Arbeitsluft beschrieben, die bekannten Analyseverfahren fuer krebserzeugende Arbeitsstoffe gesammelt und tabellarisch aufgefuehrt. Anhand von Beispielen werden die einzelnen Arbeitsschritte dargestellt und praktische Hinweise gegeben.

Anreicherung und analytische Bestimmung von Aminen an Arbeitsplaetzen

Das Projekt "Anreicherung und analytische Bestimmung von Aminen an Arbeitsplaetzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität-Gesamthochschule Paderborn, Fachbereich 13, Organische Chemie durchgeführt. Amine treten an zahlreichen Arbeitsplaetzen in der Raumluft auf. Ein grosser Teil dieser Verbindungen ist toxisch bzw. kanzerogen, so dass eine Ueberwachung gefaehrdeter Arbeitsplaetze notwendig ist. Dazu muessen analytische Verfahren erarbeitet werden, mit deren Hilfe Schadstoffe im Konzentrationsbereich der MAK- bzw. TRK-Werte bestimmt werden koennen. Wie wir zeigen konnten, vereinigt die Kombination des 'personal sampling' mit der Headspace-Gaschromatographie den Vorteil einer einfachen Probenvorbereitung mit dem Vorzug eines automatisierbaren Analysenverfahrens. Ein solches Kombinationsverfahren soll fuer die Analytik von Aminen erarbeitet werden.

Untersuchungen zur Abschaetzung des Asbestrisikos bei der Sanierung von Asbestzementfassaden und beim Gebaeudeabriss. Teil 1: Bei der Sanierung von verwitterten Asbestzementfassaden auftretende Asbeststaubimmissionen

Das Projekt "Untersuchungen zur Abschaetzung des Asbestrisikos bei der Sanierung von Asbestzementfassaden und beim Gebaeudeabriss. Teil 1: Bei der Sanierung von verwitterten Asbestzementfassaden auftretende Asbeststaubimmissionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Es wurden vier unterschiedliche Reinigungsverfahren fuer verwitterte Asbestzementprodukte im Hinblick auf die dabei auftretende Asbeststaubimmission untersucht und der Einfluss der Vorbehandlungsverfahren auf die nachfolgende Beschichtung ueberprueft. Die beim Reinigen anfallenden Rueckstaende wurden durch licht- und rasterelektronenmikroskopische Untersuchungen charakterisiert und der erodierende Einfluss des Windes auf die niedergeschlagenen Rueckstaende bezueglich der Freisetzung inhalierbarer Feinfasern in Laborversuchen simuliert. Unter dem Aspekt der Arbeitsplatzbelastung sind die trockenphysikalischen Verfahren Buersten und Sandstrahlen als ungeeignet einzustufen, da hier Faserkonzentrationen oberhalb des zur Zeit gueltigen TRK-Wertes erzeugt werden. Die bei den nassphysikalischen Reinigungsverfahren gemessenen Faserkonzentrationen liegen unterhalb des TRK-Wertes und sind unter diesem Aspekt als unkritisch einzustufen. Bei den Hochdruckreinigungsverfahren wurden aber Fasern freigesetzt, die - verglichen mit den normalerweise in der Aussenluft gefundenen Fasern - , mehr duennere und laengere Anteile enthalten. Sie haben daher ein erhoehtes kanzerogenes Potential, wenn man das Pott'sche Modell zugrunde legt. Durch Windeinfluesse konnten aus den niedergeschlagenen Rueckstaenden im untersuchten Zeitraum keine Asbestfasern freigesetzt werden.

Arbeitsbereichsanalyse bei Gefaehrdung durch halogenierte Dioxine/Furane

Das Projekt "Arbeitsbereichsanalyse bei Gefaehrdung durch halogenierte Dioxine/Furane" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Medizinisches Zentrum für Ökologie, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin durchgeführt. Es wird eine Erhebung verfuegbarer Daten zur Arbeitsplatzbelastung durch halogenierte Dioxine/Furane in der Bundesrepublik durchgefuehrt. Diese Daten werden durch die Ergebnisse eigener Messungen in den Bereichen - Bestueckung von flammgeschuetzten Leiterplatten, - Schweissarbeiten, - Schneidbrennarbeiten und durch auslaendisches Datenmaterial ergaenzt. Die Informationen werden gegliedert in aeussere Belastung am Arbeitplatz (Luftmessungen), innere Belastung der Arbeitnehmer (Biomonitoring von Blut- und Fettgewebeproben) und arbeitsplatztypische Kongenerenprofile. Die Werte werden den verschiedenen Branchen und Taetigkeiten der Arbeitnehmer zugeordnet und innerhalb eines jeden Bereiches untereinander verglichen. Ziel der Studie ist ferner das Erstellen einer systematischen Uebersicht ueber die arbeitsmedizinischen Aspekte der Dioxinproblematik und eine Risikoabstufung der einzelnen Taetigkeiten. Ausserdem sollen eventuelle Handlungsdefizite in bezug auf die Datenlage und geltende Arbeitsschutzmassnahmen aufgezeigt werden. Eine moegliche Beantwortung der Fragen nach: Korrelationen zwischen innerer und aeusserer Belastung, Hinweise auf besondere Risiken durch eventuelle Kofaktoren und moegliche analytische Leitsubstanzen soll zu einer Verbesserung der sicherheitstechnischen Primaer- und arbeitsmedizinischen Sekundaerpraevention und somit ggf. zu einer Diskussion des gegenwaertig gueltigen TRK-Wertes fuehren.

Untersuchungen von Schadstoffbelastungen an Arbeitsplaetzen bei der Herstellung und Verarbeitung von Metallen Beryllium, Kobalt und deren Legierungen

Das Projekt "Untersuchungen von Schadstoffbelastungen an Arbeitsplaetzen bei der Herstellung und Verarbeitung von Metallen Beryllium, Kobalt und deren Legierungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fachbereich Chemie, Lehrstuhl für Anorganische Chemie II durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, an ausgewaehlten Arbeitsplaetzen der herstellenden und verarbeitenden Metallindustrie die auftretenden Kobalt- bzw. Berylliumbelastungen quantitativ zu erfassen. Insbesondere werden Arbeitsplaetze, an denen atembare Staeube entstehen koennen, untersucht.

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