Das Projekt "Nachhaltige Entsorgung von Verbrennungsrückständen in der Schweiz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten durchgeführt. In der Schweiz werden jährlich rund 3.6 Mio Tonnen Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt. Dabei fallen rund 800'000 Tonnen Schlacke und 80'000 Tonnen Filterasche an. Aber auch aus anderen Verbrennungsprozessen resultieren Rückstände wie Holzaschen, Klärschlammaschen aus Monoverbrennungsanlagen, Schlacken aus der Sonderabfallverbrennung u.a.. Die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) gibt heute den rechtlichen Rahmen vor, wie diese Verbrennungsrückstände entsorgt werden müssen. Hier besteht aber trotz allen Entwicklungen in den letzten 20 Jahren noch Handlungsbedarf, inbesondere bei der Deponierung der Rückstände, bei der Energieeffizienz der Anlagen, bei der Behandlung der Verbrennungsrückstände mit dem Ziel, Anteile der Rückstände der Verwertung zu zuführen oder Schadstoffe zu entfrachten (Dioxin) sowie der Festlegung von Rahmenbedingungen für neue Technologien.
Das Projekt "Wissenschaftliche Abklärungen TVA - Deponien, Bauabfälle, Bioabfälle, Verbrennungsrückstände" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten durchgeführt. Für die abfallrechtlichen Vorgaben der Technische Verordnung über Abfälle (TVA) müssen fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft oder erarbeitet werden, damit sie in die Rechtssetzung einfliessen können. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Verfahren den Ansprüchen der Umweltverträglichkeit genügen. Nach Inkrafttreten der laufenden TVA-Revision erfordern die neuen Regelungen eine verstärkte Begleitung seitens des Bundesamt für Umwelt (BAFU). Zusätzlich erwächst aus den neuen Regelungen ein zusätzlicher Handlungs- und Forschungsbedarf für Vollzugshilfen. Es sind neue wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von internationalen (insbesondere EU) politischen und rechtlichen Entwicklungen zu überprüfen. Die Vollzugsbehörden der Kantone wie auch die Abfallwirtschaft sind darauf angewiesen, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) solche wissenschaftliche Abklärungen an die Hand nimmt. Entwicklungen bzw. Änderungen in der Abfallwirtschaft (z.B. Veränderungen der Stoffkreisläufe) können so rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls regulatorische Massnahmen situationsgerecht ergriffen werden. Nach Inkrafttreten der laufenden TVA-Revision der erfordern die neuen Regelungen eine verstärkte Begleitung seitens BAFU. Zusätzlich erwächst aus den neuen Regelungen ein zusätzlicher Handlungs- und Forschungsbedarf für Vollzugshilfen.