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Daten zur Luftqualität 2018: 57 Städte über dem NO2-Grenzwert

Umweltbundesamt veröffentlicht Magazin „Gesunde Luft“ Die Messdaten für Stickstoffdioxid (NO2) im Bundesgebiet für das Jahr 2018 liegen vor: Demnach überschritten im vergangenen Jahr noch 57 Städte den Luftqualitätsgrenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³) im Jahresmittel. Im Jahr 2017 waren noch 65 Städte betroffen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Die Luft in den Städten wird besser und der Trend geht in die richtige Richtung. Dennoch sieht man: Die bislang beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, damit wirklich überall der EU-Grenzwert für NO2 im Jahresmittel zum Schutz der Gesundheit eingehalten wird. Neben den angelaufenen Software-Updates brauchen wir insbesondere eine schnelle Nachrüstung älterer Diesel-Pkw mit wirksamen Katalysatoren zur deutlichen Reduzierung des Stickoxidausstoßes. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung solche Katalysatoren liegen vor und Nachrüstunternehmen haben erste Anträge auch für Pkw gestellt. Nun kommt es darauf an, dass der Genehmigungsprozess rasch durchlaufen wird. Alle Automobilhersteller sind dazu aufgerufen, die Nachrüstunternehmen technisch und die Kunden beim Kauf der Systeme finanziell zu unterstützen.“ Im Vergleich zum Vorjahr wurde in 13 Städten der Grenzwert nicht mehr überschritten. Gleichzeitig liegen fünf Städte wieder geringfügig über dem Wert: Leipzig, Ulm, Koblenz, Eschweiler und Sindelfingen. Insgesamt setzt sich der langsame Rückgang der NO 2 -Belastung in den Städten fort. Im Mittel lagen die NO 2 -Werte (Jahresmittelwert) an verkehrsnahen Messstationen rund 1,5 µg/m³ unter denen des Jahres 2017. Auch wenn im Jahr 2018 nur an einer industrienahen Messstation der Feinstaub (PM 10 )-Grenzwert (nicht mehr als 35 Tage mit Tagesmittelwerten über 50 µg/m³) überschritten wurde, ist die Belastung dennoch zu hoch und ein Risiko für die Gesundheit. Deutlich wird dies, wenn die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) – maximal drei Tage mit Werten oberhalb von 50 µg/m³ – zur Bewertung herangezogen wird. An 78 Prozent aller 374 Messstellen wurde dieser von der WHO emfohlene Wert überschritten. Nicht nur Ballungsräume und große Städte waren hiervon betroffen, sondern auch Kleinstädte und ländliche Gebiete. Es bedarf also weiterer Anstrengungen, um das Gesundheitsrisiko durch Feinstaub zu verringern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Emissionen aus der Holzverbrennung in Privathaushalten und die nicht-verbrennungsbedingten Partikelemissionen aus dem Abrieb von Bremsen, Kupplungen und Reifen zu legen. Auch die Landwirtschaft, die mit Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe, insbesondere Ammoniak aus der Tierhaltung, zur sekundären Feinstaubbildung beiträgt, muss in die Minderungsanstrengungen einbezogen werden. Nachträgliche Datenlieferungen oder Korrekturen aus den Ländermessnetzen sind bis zum Termin der offiziellen Berichterstattung an die EU-Kommission am 30.09.2019 noch möglich. Magazin „Gesunde Luft“: Das ⁠ UBA ⁠ greift das Thema auch im aktuellen Magazin „Schwerpunkt: Gesunde Luft“ auf. In knapper und verständlicher Form stellt das Magazin die relevantesten Luftschadstoffe vor, erläutert Grundlagen der Luftreinhaltung und stellt Messverfahren und Berechnungsmethoden zur Krankheitslast vor. Das Heft ist hier zum Download verfügbar.

Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des ⁠ UBA ⁠ zu ⁠ REACH ⁠ ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.

Ruߟpartikelfilter: Bundesumweltministerium weist Vorwurf der Lüge zurück

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundestag wurde umfassend und wahrheitsgemäß informiert Zu einer Meldung der Nachrichtenagentur ddp, das Bundesumweltministerium habe den Deutschen Bundestag mit Aussagen gegenüber dem Umweltausschuss sowie mit Antworten auf Anfragen der Opposition zum Thema Dieselrußpartikel-Filter belogen, erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums: Das Bundesumweltministerium weist die Behauptung, das Bundesumweltministerium habe den Deutschen Bundestag belog Der von der Nachrichtenagentur ddp behauptete Widerspruch zwischen Aussagen des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums zum Thema Dieselrußpartikel-Filter existiert nicht. Was die Nachrichtenagentur ddp als Beleg für ihre Behauptung anführt, basiert auf einer offenkundigen Fehlinterpretation einer unstrittigen Aktenlage. In der Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags vom 12.12.2007 haben die Vertreter von ⁠ BMU ⁠ und ⁠ UBA ⁠ Übereinstimmend klargestellt, dass es in der Phase der Formulierung des Forschungsauftrags zwischen beiden Häusern zunächst ein unterschiedliches Verständnis des Forschungsdesigns gab. Dabei ging es um die Frage, inwieweit die Prüfungen der Nachrüstfilter auf Grundlage der technischen Anforderungen erfolgen sollten, wie sie in der Anlage 26 zur StVZO niedergelegt sind. Diese Anlage, deren Entwurf die beiden zuständigen Ministerien BMU und BMVBS bereits am 31.10.05 vorgelegt hatten, war zwar zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft, ihre Verabschiedung durch den Bundesrat am 16.12.05 war jedoch absehbar. Das BMU wies im Frühjahr 2006 das UBA darauf hin, den Forschungsauftrag auf der Basis der Anlage 26 zu erteilen. Dies bestätigte der Vizepräsident des UBA, Herr Dr. Holzmann, in der Sitzung des Umweltausschusses am 12.12.2007  Denn nur die technischen Anforderungen dieser Anlage sind für die Zulassung und deren Widerruf rechtsverbindlich. Der Vorwurf der Lüge entbehrt jeder Grundlage.

Teilvorhaben: DB Netz AG

Das Projekt "Teilvorhaben: DB Netz AG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DB Netz AG durchgeführt. Das Projekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: 1.) Redesign des Bediensystems der Leittechnik. Wesentlich dabei ist eine Standardisierung der Schnittstellen zwischen der Sicherungsebene, Leittechnik und Bediener auf funktionaler Ebene. Ergebnis ist eine URS (User Requirement Specification) für das zukünftige Bedien- und Leitsystem. Weiterhin werden Vorarbeiten zu Testspezifikationen durchgeführt. 2.) Optimierung der Zulassungsprozesse für die Leit- und Sicherungstechnik. Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise, die von den beteiligen Instanzen akzeptiert wird. Dazu werden Interpretationsspielräume und behördlich geforderte Dokumente identifiziert. Es werden Maßnahmen ausgearbeitet, die eine einheitliche, verbindliche Anwendung von Normen beschreiben. Diese werden zur Umsetzung mit dem EBA vorbereitet. Zur Entwicklung des Bedien- und Diagnosekonzeptes werden die Anforderungen aus Betriebsführungssicht aufgenommen und mit den Herstellern evaluiert. Zur Entwicklung des Testkonzeptes werden DB Netz und DLR Testfallanforderungen und Testfälle entwickeln. Zur Optimierung der Zulassungsprozesse wird die DB Netz mit den Herstellern Nachweismethoden für die Sicherheit im Zulassungsprozess aufnehmen. Für die Zulassung werden bestehende Regelwerke qualifiziert. Es wird zum Umgang mit CENELEC-Normen ein einheitliches Vorgehen erarbeitet. Zudem werden Konzepte zur Zulassung von Hybriden, technischen Plattformen und Standardindustriekomponenten mit bahnunspezifischer Zulassung entwickelt.

Teilvorhaben: Scheidt & Bachmann System Technik GmbH

Das Projekt "Teilvorhaben: Scheidt & Bachmann System Technik GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Scheidt & Bachmann System Technik GmbH durchgeführt. Das Projekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: 1.) Redesign des Bediensystems der Leittechnik. Wesentlich dabei ist eine Standardisierung der Schnittstellen zwischen der Sicherungsebene, Leittechnik und Bediener auf funktionaler Ebene. Ergebnis ist eine URS (User Requirement Specification) für das zukünftige Bedien- und Leitsystems. Weiterhin werden Vorarbeiten zu Testspezifikationen durchgeführt. 2.) Optimierung der Zulassungsprozesse für die Leit- und Sicherungstechnik. Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise, die von den beteiligten Instanzen akzeptiert wird. Dazu werden Interpretationsspielräume und die behördlich geforderten Dokumente identifiziert. Es werden Maßnahmen ausgearbeitet, die eine einheitliche, verbindliche Anwendung von Normen beschreiben. Diese werden zur Umsetzung mit dem EBA vorbereitet. Funkwerk IT plant, die Oberflächengestaltung des Bedien- und Leitsystems mit Hilfe von Erfahrungen aus Projekten mit der BEST Simulation zu unterstützen. Dafür kann Funkwerk IT auf rund 20 Jahre Erfahrung mit rund 10 europäischen Systemen der Leit-und Sicherungstechnik aufsetzen. Zum Umgang mit CENELEC-Normen liegt bei Funkwerk IT umfangreiche Erfahrung bei europäischen Bahnen vor. Funkwerk IT setzt ausschließlich Standardindustriekomponenten ein und erwirkt dafür bahnspezifische Zulassungen.

Zulassung und Ausuebung des Bergbaus bei Kollisionen mit anderen oeffentlichen Interessen

Das Projekt "Zulassung und Ausuebung des Bergbaus bei Kollisionen mit anderen oeffentlichen Interessen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Clausthal, Institut für deutsches und Internationales Berg- und Energierecht durchgeführt. Untersuchung ueber die Regelung des Verhaeltnisses zwischen Bergrecht und Umweltschutzrecht i.w.S. durch den Regierungsentwurf eines Bundesberggesetzes vom 8.12.1977, speziell ueber die Bedeutung der 'Unberuehrtheits-Klausel' (Paragraph 47 RegE BBergG). Ergebnis: Der bergbehoerdliche Abwaegungsspielraum bei der Versagung von Bergbauberechtigungen und der Zulassung von Betriebsplaenen wegen entgegenstehender oeffentlicher Interessen (Paragraphen 11 Nr. 8, 54 Abs. 1 Nr. 8 a RegE BBergG) ist durch Paragraph 47 i.S. einer strikten Bindung an die Umweltschutzvorschriften eingeschraenkt.

Teilvorhaben: Scheidt & Bachmann GmbH

Das Projekt "Teilvorhaben: Scheidt & Bachmann GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Scheidt & Bachmann GmbH durchgeführt. Das Projekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: 1. Redesign des Bediensystems der Leittechnik. Wesentlich dabei ist eine Standardisierung der Schnittstellen zwischen der Sicherungsebene, Leittechnik und Bediener auf funktionaler Ebene. Ergebnis ist eine URS (User Requirement Specification) für das zukünftige Bedien- und Leitsystems. Weiterhin werden Vorarbeiten zu Testspezifikationen durchgeführt. 2. Optimierung der Zulassungsprozesse für die Leit- und Sicherungstechnik. Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise, die von den beteiligten Instanzen akzeptiert wird. Dazu werden Interpretationsspielräume und die behördlich geforderten Dokumente identifiziert. Es werden Maßnahmen ausgearbeitet, die eine einheitliche, verbindliche Anwendung von Normen beschreiben. Diese werden zur Umsetzung mit dem EBA vorbereitet.. Die Analyse und Bewertung der Bedürfnisse der Betriebsführung und der Diagnose wird vorbereitet und im Konsortium abgestimmt und durchgeführt. Anhand der Ergebnisse erfolgt die Mitwirkung bei der Erstellung der URS. Es werden Zuarbeiten erbracht, um bestehende Regelwerke zu allgemein anerkannten Regeln der Technik zu qualifizieren. Zum Umgang mit CENELEC-Normen wird auf Basis eigener Erfahrungen ein einheitliches Vorgehen erarbeitet. Aus Sicht von Scheidt & Bachmann gilt dabei die Konzentration auf ein Konzept zur Zulassung von Hybriden aus Alt- und Neutechnik sowie der Entwicklung technischer Plattformen und Standardindustriekomponenten mit bahnunspezifischer Zulassung.

Teilvorhaben 3: Scale up der Herstellung

Das Projekt "Teilvorhaben 3: Scale up der Herstellung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIOCARE Gesellschaft für biologische Schutzmittel mbH durchgeführt. Ziel dieses Verbundprojektes ist die Verwendung nachwachsender Rohstoffe zur Entwicklung von Produkten auf Basis mikrobieller Antagonisten, mit denen der Zuckerrübennematode bzw. pilzliche Wurzelbranderreger an Zuckerrübe bekämpft werden können. Im Teilprojekt 4 soll ein Scale up der Herstellung, Anzucht, Formulierung und Trocknung des nematophagen Pilzes H. rossiliensis und Pseudomonas ssp. zur Kapselkonstruktion, Verkapselung und Trocknung der Antagonisten sowie Saatgutbehandlung von anderen Saatgutarten erfolgen. Ein die Forschungen begleitend erstellter Business Plan soll die Realisierung der Forschungsziele sicher stellen. Die Laborergebnisse werden im Sale up Maßstab auf die Anzucht, Verkapselung und Trocknung übertragen. Anhand des begleitend erstellten Business Plans werden die Auswirkungen der Arbeitsergebnisse auf die Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Ergebnisse des Verbundprojektes sollen bei der Firma BIOCARE dazu genutzt werden, die erarbeiteten biologischen Schädlingsbekämpfungsmittel im technischen Maßstab herzustellen und eine Zulassung anzustreben.

Untersuchungen zur Ausgestaltung und möglichen Vereinfachungen des Zulassungsprozesses für Kessel und Brennstoffe nach Paragraph 3 Gruppe 8 der 1. BImSchV

Das Projekt "Untersuchungen zur Ausgestaltung und möglichen Vereinfachungen des Zulassungsprozesses für Kessel und Brennstoffe nach Paragraph 3 Gruppe 8 der 1. BImSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH durchgeführt. Die Ausgestaltung der aus der 1.BImSchV resultierenden Aufgaben für die Antragsteller und Genehmigungsbehörden steht zwei Jahre nach Inkrafttreten der 1.BImSchV noch aus. Die unklare Rechtssituation in Verbindung mit den sehr hohen Kosten für die geforderten Nachweise hat sich als massives Hemmnis für den Ausbau der Nutzung von alternativen biogenen Brennstoffen herausgestellt. Ziel des Projekts ist es zur Ableitung eines Vorschlags zur Ausgestaltung des Brennstoffbegriffs des Paragraph 5 (3) 1. BImSchV an den LAI zwei Prüfbrennstoffe vorzuschlagen, zu produzieren und damit eine Kesselfamilie zu testen. Als Ergebnis wird die Zulassung der Kesselfamilie und damit eine legale Nutzung von Nr. 8 Brennstoffen im Geltungsbereich der 1. BImSchV angestrebt. Die Herausforderungen, die Nr. 8 Brennstoffe an die Feuerungstechnik stellen, sollen mit den Prüfbrennstoffen sicher überprüft werden können. Nach der Beschaffung geeigneter Rohstoffe (durch den Unterauftragnehmer TLL) sollen diese charakterisiert, die Prüfbrennstoffe durch Mischung und Pelletierung hergestellt werden und dazu ein angepasstes QM-System entwickelt werden. Die Kessel werden mit diesen Prüfbrennstoffen und zum Vergleich mit Praxisbrennstoffen getestet und auf die Zulassungsprüfung vorbereitet. Diese wird bei einer notifizierten Feuerstättenprüfstelle als Unterauftrag durchgeführt. PCDD/F-Messungen werden durch eine Paragraph26-Messstelle durchgeführt. Ein Kesselhersteller wird im Rahmen einer Angebotsaktion eingebunden.

Teilvorhaben: Siemens AG

Das Projekt "Teilvorhaben: Siemens AG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Siemens AG durchgeführt. Das Projekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: 1.) Redesign des Bediensystems der Leittechnik. Wesentlich dabei ist eine Standardisierung der Schnittstellen zwischen der Sicherungsebene, Leittechnik und Bediener auf funktionaler Ebene. Ergebnis ist eine URS (User Requirement Specification) für das zukünftige Bedien- und Leitsystems. Weiterhin werden Vorarbeiten zu Testspezifikationen durchgeführt. 2.) Optimierung der Zulassungsprozesse für die Leit- und Sicherungstechnik. Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise, die von den beteiligten Instanzen akzeptiert wird. Dazu werden Interpretationsspielräume und die behördlich geforderten Dokumente identifiziert. Es werden Maßnahmen ausgearbeitet, die eine einheitliche, verbindliche Anwendung von Normen beschreiben. Diese werden zur Umsetzung mit dem EBA vorbereitet. Aus einer Analyse der funktionalen und betrieblichen Anforderungen wird ein Konzept zur Bedienung und Oberflächengestaltung des Bedien- und Leitsystems für Stellwerke erstellt. Die URS soll mittels formaler Beschreibung dokumentiert werden. Anforderungen an künftige Testverfahren werden aufgenommen. Für die Neugestaltung der Zulassung von technischen Systemen auf Plattformbasis, von Hybriden aus Alt- und Neutechnik und Komponenten mit bestehender IEC 61508 Bewertung wird ein Maßnahmenkatalog für einheitliche und verbindliche Anwendung der CENELEC-Norm ausgearbeitet. Abschließend erfolgen eine rechtliche Bewertung und die Vorbereitung der Umsetzung mit den zuständigen Behörden.

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