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Potenzielle Standorteignung für Erdwärmekollektoren (Einbautiefe 1,2 - 1,5 m) in Niedersachsen 1 : 50 000

In der Karte „Potenzielle Standorteignung für Erdwärmekollektoren (Einbautiefe 1,2 - 1,5 m)“ zur Beheizung von Gebäuden sind folgende vier Eignungsklassen ausgewiesen: • gut geeignet, • geeignet, • wenig geeignet, • nicht geeignet (Fels, Festgestein). Die Auswertung basiert auf den Daten von bodenkundlichen Karten, den zugehörigen Beschreibungen der Bodenprofile, den Angaben zum Grundwasserstand sowie der Bewertung von Bodenarten und Festgesteinen. Erdwärmekollektoren nutzen die im Boden gespeicherte Energie aus solarer Einstrahlung und atmosphärischen Einträgen (Niederschlag). Sie werden unterhalb des winterlichen Bodenfrostbereichs eingebaut, bei Flächenkollektoren üblicherweise in einer Tiefe von 1,2-1,5 m. Die beste Energieeffizienz beim Wärmeentzug wird beim Einbau in feuchte, wasserspeichernde, dicht gelagerte, sandreiche Böden erreicht. Trockene, locker gelagerte Böden weisen geringe Entzugsleistungen auf. Beim Auftreten von Festgesteinen mit geringer Verwitterungsmächtigkeit kann der Einbau von Erdwärmekollektoren in der erforderlichen Tiefe schwierig bzw. unwirtschaftlich sein. Erdwärmekollektoren eignen sich sowohl zur Beheizung als auch zur Kühlung von Gebäuden und technischen Bauwerken. Die Daten dienen einer ersten Einschätzung zur potenziellen Standorteignung für Erdwärmekollektoren und ersetzen nicht die konkrete Überprüfung im Rahmen des Anlagenbaus anhand der örtlich angetroffenen Verhältnisse. Weitere Informationen zu rechtlichen und technischen Grundlagen sind im „Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ (GeoBerichte 24) und in „Erstellung von Planungsgrundlagen für die Nutzung von Erdwärmekollektoren“ (GeoBerichte 5) zu finden.

Bauabfall

Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen. Hinweis: Bilanzdaten sowie weitere Informationen zu gefährlichen Bauabfällen sind unter Gefährliche Abfälle – Sonderabfall enthalten. Video: Nachhaltigkeit in der Berliner Bauwirtschaft Ersatzbaustoffverordnung Wichtige Anpassungen / Hinweise zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV im Land Berlin Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle Einstufung von Bauabfällen durch die Behörde Merkblätter zur Entsorgung zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Am 26.05.2023 wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die erste Version eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Aktualisierung mit weiterführenden Fragen und Antworten ist als Version 2 unter folgendem Download abrufbar: Geänderte Einstufungspraxis bzgl. Fußnote 3 Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV für BM-0 und BG-0 Im Land Berlin erfolgte bisher die Einstufung von Bodenmaterial BM-0 bzw. Baggergut BG-0 unter Berücksichtigung der Fußnote 3 angelehnt an die LAGA FAQ Version 2 Stand: 13.07.2023 (siehe S. 63 Rd.-Nr. 2). Im Rahmen der weiteren Diskussion auf Länderebene zur Erarbeitung der LAGA FAQ Version 3 wird hinsichtlich der Auslegung der Fußnote 3 aus Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV die Einschränkung zur Höhe des betreffenden Eluatwerts auf max. BM-F0* bzw. BG-F0* in der Version 3 gestrichen. Ab sofort gelten bei der Einstufung von Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) in eine Materialklasse nach ErsatzbaustoffV die Eluatwerte der Anlage 1 Tabelle 3 (ErsatzbaustoffV) nur dann, wenn die korrespondierenden Feststoffwerte für BM-0 bzw. BG-0 überschritten sind. Sofern für einen Parameter kein korrespondierender Feststoffwert vorliegt (Beispiel Sulfat) ist der betreffende Eluatwert zur Bewertung heranzuziehen. Schwellenwertüberschreitungen gemäß Vollzugshinweise (s. unten) führen weiterhin zur Einstufung als gefährlicher Abfall (Ausnahmen bestehen zu Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit). Im Land Berlin wird die entsprechende Anpassung zu Fußnote 3 im Gleichklang mit Brandenburg umgesetzt, da die Veröffentlichung der derzeit erarbeiteten FAQ Version 3 erst im 1. Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF) Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV handelt es sich bei den Parametern pH-Wert und eLF um „Stoffspezifische Orientierungswerte“ (vgl. Anlage 1 Tab. 1 Fußnote 1+2 bzw. Tab. 3 Fußnote 4) und nicht um Grenzwerte, so dass diese Parameter bei der Festlegung einer Materialklasse auch bei Bodenmaterial bzw. Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) keine Berücksichtigung finden. Daraus erfolgt keine Umstufung der Materialklasse gemäß ErsatzbaustoffV. Da im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutzverordnung niedrige pH-Werte je nach Standortbedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. Anlage 1 Tabelle 1 Fußnote 3 bis 6 BBodSchV), ist in diesen Fällen im Vorfeld eines beabsichtigten Einbaus eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde/Wasserbehörde notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nach § 7 oder § 8 BBodSchV hingewiesen. Dazu ist im Land Berlin das Formblatt „Vollzugshilfe Musterformular BBodSchV § 6 Abs. 7 und 8“ zur Anwendung empfohlen. Gemäß § 22 ErsatzbaustoffV gelten ab dem 01.08.2023 unter bestimmten Bedingungen Anzeigepflichten für den Einbau der folgenden Ersatzbaustoffe: Sofern das Gesamtvolumen des Einbaus mehr als 250 m³ beträgt, gilt die Anzeigepflicht für Ersatzbaustoffe, für die gemäß § 20 Absatz 1 ErsatzbaustoffV Mindesteinbaumengen vorgegeben sind sowie für Baggergut, Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe der Klasse 3 (BG-F3, BM-F3 und RC-3) Unabhängig vom Einbauvolumen gilt die Anzeigepflicht für die Verwendungen von mineralischen Ersatzbaustoffen in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten (mit Ausnahme der Materialklassen BM-0, BG-0, SKG und GS-0). Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters ist der vorgesehene Einbau der Abfallbehörde als katasterführende Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen. Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, können Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden. Das ausgefüllte Formular ist anschließend der katasterführenden Behörde schriftlich oder digital zu übermitteln. Die Formulare wurden vom Land NRW bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotlaufs bietet die Abfallbehörde als digitale Lösung die Nutzung über den Provider ZEDAL an. ZEDAL-Teilnehmende können die Anzeigen – alternativ zur Verwendung der Excel-Formate – innerhalb der ZEDAL-internen Kommunikation direkt an die katasterführende Behörde übermitteln. ZEDAL-Behördenadresse: 007357@21 Zur Einreichung von Unterlagen ist das allgemeine E-Mail-Postfach der Abfallbehörde Abt. I B 2 bauabfall@senmvku.berlin.de zu nutzen. Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Bewertungsansätze für eine schadlose Verwertung mineralischer Abfälle in Technischen Bauwerken neu geregelt, womit die bisherigen Technischen Regeln der LAGA abgelöst werden. Die ErsatzbaustoffV trifft hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen keine Regelungen. Die zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweise setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche auch nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ wurden zum 1. Januar 2023 neu gefasst ( siehe unten ). In Anlage V wurde eine Tabelle zum verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter ergänzt. Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV am 01.08.2023 besteht für Betreiber von Recycling-Anlagen für mineralische Abfälle durch die erfolgte Ablösung der Technischen Regeln der LAGA in vielen Fällen durch nicht vergleichbare Elutions-Verfahren eine Diskrepanz zwischen im Genehmigungsbescheid für Inputmaterial festgelegten LAGA-Werten (10:1 Eluat) zu den nach Anlage V Tab. 1 der Vollzugshinweise bei der Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen (2:1 Eluat). Die zuständige Immissionsschutzbehörde Abt. I C strebt gegebenenfalls erforderliche Anpassungen von Genehmigungsbescheiden an die neuen Anforderungen im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber an. Um kostenintensive Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Anlagenbetreiber bis zur erfolgten Umstellung auf die nachfolgende Gleichwertigkeitstabelle zurückgreifen. Diese ermöglicht einen Abgleich der vor einer beabsichtigten Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen mit den gemäß Anlagengenehmigung bestehenden Anforderungen. Mit der Darstellung der Gleichwertigkeit gemäß nachfolgender Tabelle werden die entsprechenden Materialklassen jeweils einer Zeile als gleichwertig angesehen. Auf die Vorlage zusätzlicher LAGA-Untersuchungen sollte weitestgehend verzichtet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSW als „nicht wassergefährdend“ (nwg) sollte – in Ermangelung einer an die ErsatzbaustoffV angepassten AwSV – die nachfolgende „Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV“ der Wasserbehörde Anwendung finden. Bei Vorlage von Deklarationsuntersuchungen gemäß der im Land Berlin geltenden Vollzugshinweise kann so bei Einhaltung der auf S. 2/3 der Vollzugshilfe formulierten Anforderungen für Recycling-Baustoffe der Nachweis „nicht wassergefährdend“ (ehemals Z 1.1. nach LAGA) erbracht werden. Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Zu den aktuellen Anforderungen geben wir nachfolgend einen Überblick. Veränderungen gegenüber früheren Berliner Regelungen werden damit transparent dargestellt. Verbindlich gültig sind jeweils die in den Merkblättern dargestellten Verfahrensweisen. Die verbindlichen Abfalleinstufungen erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbehörde nur in zu begründenden Einzelfällen bzw. auf vorherige Anforderung der Behörde. Außerdem kann die Abfallwirtschaftsbehörde bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden , welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen sind dem überarbeiteten Merkblatt 7 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise gegenüber früheren Regelungen ist, dass Abfalleinstufungen nun durch das mit der Planung der Rasterfeldbeprobung zu beauftragende, fachkundige Ingenieurbüro erfolgen und der Abfallbehörde relevante, damit verbundene, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen sind. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen . Der Abfallwirtschaftsbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4 ) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Anfragen und Anträge sind über das allgemeine Postfach bauabfall@senmvku.berlin.de einzureichen. Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin bereitgestellt:

Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Deiche

Der LHW unterhält die dem Land zugeordneten wasserwirtschaftlichen Anlagen, wie Schöpfwerke, Wehre, Stauanlagen, Siele und die Deichanlagen an Gewässern I. Ordnung in einem guten technischen Zustand, der die Funktionsfähigkeit jederzeit sichert. Die Pflege der Hochwasserschutzdeiche erfolgt teilweise durch die Beweidung mit Schafen, wobei der Zustand des Deiches als technisches Bauwerk entscheidend für die Einschätzung der Funktionssicherheit ist.

Toilettenanlage am Emssperrwerk wird vorläufig geschlossen

Gandersum/Aurich . Verstopfte Toiletten, beschmierte Brillen, Fäkalien auf dem gesamten Fußboden: Zuletzt bot sich den Reinigungskräften der Toilettenanlage am Emssperrwerk immer öfter ein alles andere als appetitlicher Anblick. Die Zunahme insbesondere des Reisebusaufkommens am beliebten Halt auf dem Weg zur Küste macht sich laut Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) deutlich bemerkbar – und hat nun Konsequenzen: Ab dem 03. März bleibt die Toilettenanlage vorläufig geschlossen. Im Hintergrund sucht der Landesbetrieb nach Lösungen – und den Kontakt zu den Reiseveranstaltern. Verstopfte Toiletten, beschmierte Brillen, Fäkalien auf dem gesamten Fußboden: Zuletzt bot sich den Reinigungskräften der Toilettenanlage am Emssperrwerk immer öfter ein alles andere als appetitlicher Anblick. Die Zunahme insbesondere des Reisebusaufkommens am beliebten Halt auf dem Weg zur Küste macht sich laut Niedersächsischem Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) deutlich bemerkbar – und hat nun Konsequenzen: Ab dem 03. März bleibt die Toilettenanlage vorläufig geschlossen. Im Hintergrund sucht der Landesbetrieb nach Lösungen – und den Kontakt zu den Reiseveranstaltern. „Wir betreiben hier keinen Rastplatz, sondern eine Küstenschutzanlage, die in erster Linie Menschen und Werte vor Sturmfluten schützen soll“, unterstreicht der fürs Sperrwerk in Gandersum zuständige Landesbetrieb in Aurich. Da das eindrucksvolle technische Bauwerk dennoch immer wieder auch das Interesse von Besuchern anzieht, hatte der NLWKN trotzdem vor 23 Jahren dem Wunsch nach einer kleinen Sanitäreinrichtung am Standort entsprochen. Doch zwischen Becken und Brille herrschen hier aus Sicht des NLWKN inzwischen oftmals unhaltbare Zustände. Verursacher seien dabei weniger die allein reisenden Besucherinnen und Besucher: Denn beim Emssperrwerk machen in der Hauptsaison heute zwischen fünf und zehn Reisebusse täglich halt. „Die Busfahrer kennen die Anlage und nutzen diese wie eine kostenlose Autobahntoilette auf dem Weg an die Küste, um ihre eigenen Bordtoiletten zu entlasten. Hier hat sich ein Stück weit auch eine Mitnahmementalität entwickelt“, heißt es beim NLWKN. Bis zu 500 Passagiere am Tag allein aus Reisebussen besuchen demnach die Toiletten, die für eine solche Frequenz eigentlich nie ausgelegt waren. „Es ist den Steuerzahlenden nur schwer vermittelbar, dass wir als für den Küsten- und Hochwasserschutz zuständiger Landesbetrieb tausende Euro pro Monat für die Reinigung einer Toilettenanlage aufwenden müssen, weil sich offensichtlich immer mehr Leute auf dem WC nicht zu benehmen wissen“, so die Küstenschützer. Regelmäßig müssen demnach auch die nebenan tätigen Sperrwerkstechniker ausrücken, um Verstopfungen an den Sanitäranlagen zu beseitigen. Der N LWKN sucht deshalb akribisch nach Lösungen und steht zum Problem inzwischen mit den regionalen Tourismuspartnern in engem Kontakt. Eine Idee ist es, die Reiseunternehmen an den erheblichen Reinigungskosten zu beteiligen. Dazu müssen diese allerdings zunächst identifiziert werden – und gesprächsbereit sein. „Es wäre für alle anderen Besucher, die sich wirklich für die Anlage und die hier verrichtete wichtige Arbeit interessieren und nicht nur eine Biopause machen wollen, sehr schade, wenn wir die öffentlichen WCs am Ende dauerhaft schließen müssten“, betont der NLWKN. Bis eine Lösung gefunden ist, wird die Toilettenanlage zunächst ab dem 03. März vorläufig geschlossen bleiben.

Leitfaden für den Umgang mit Bodenmaterial und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung

Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN FÜR DEN UMGANG MIT BODEN­ MATERIAL UND UNGEBUNDENEN/GEBUNDENEN STRASSENBAUSTOFFEN HINSICHTLICH VERWERTUNG ODER BESEITIGUNG Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Friedrich-Ebert-Ring 14-20 • 56068 Koblenz Tel.: 0261 3029-0 www.lbm.rlp.de Titelbild:Bodenstabilisationsfräse, LBM Layout:LfU/LBM 3. Auflage überarbeitet © LfU/LBM Juli 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Mitglieder der Arbeitsgruppe zu vorbereitenden Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung Sven ElberskirchLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Obmann) Gerrit GeutingStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord Kevin HandkeLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dirk LorigSAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria MeiserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Sascha Müller Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Dr. Thomas MüllerBaustoffprüfstelle Bingen (beim LBM Rheinland-Pfalz) Dr. Wilhelm NonteLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Marc RauhutLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Magnus ReutterLandesbetrieb Mobilität Speyer Christoph SchladtMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Axel Schröder Landesbetrieb Mobilität Worms Uwe Schroeder Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Carsten WeingartenLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 3 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis6 1Vorwort zur 3. Auflage8 2Geltungsbereich8 3Glossar8 4Regelwerke und Zuständigkeiten14 4.1Allgemeines14 4.2Anwendungsbereiche der Verordnungen 4.2.1 Technische Bauwerke 4.2.2 Bodenähnliche Anwendung14 14 14 4.3Zuständigkeiten 4.3.1 Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des LBM RP 4.3.2 Zuständigkeiten außerhalb des Geschäftsbereichs des LBM RP 4.3.3 Gemeinsame Zuständigkeiten15 15 15 15 4.4Vorgehensweise15 5 6 7 Aufgabenstellung der Planung und Bauausführung16 5.1Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Planung 5.1.1 Verdachtsfälle für mögliche Bodenbelastungen/belastete Straßenbaustoffe16 16 5.2Art und Vorgehensweise der Untersuchung 5.2.1 Probenahme Planung17 18 Einstufung der im Straßenbau anfallenden Abfälle22 6.1Ersatzbaustoffverordnung22 6.2Abgrenzung gefährlich / nicht gefährlich22 6.3Abfallverzeichnisverordnung23 Verbleib von Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen als unangetastete Schicht vor Ort 7.1 7.2 4 23 Verbleib von „nicht gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (≤ Klasse 3)23 Verbleib von „gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (> Klasse 3)23 8Verwendung von Bodenmaterial (BM, BM-F) am Herkunftsort24 9Verwertung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken25 9.1Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 0 (BM-0, BG-0)26 9.2Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 326 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 9.3Alternative Einbaumaßnahmen mit behördlicher Erlaubnis28 9.4Anzeigepflichten29 10Sonstige Verwertung von Bodenmaterial30 11Beseitigung von Ausbaustoffen31 12 11.1Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse ≤ 332 11.2Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse > 332 Zeitweilige Lagerung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen (inkl. Bodenmaterial)33 12.1Zeitweilige Lagerung bis zur Einsammlung von Ausbaustoffen33 12.2Behandlung von Ausbaustoffen am Entstehungsort33 13Oberboden („Mutterboden“)34 14Hinweise zum Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer35 15Besonderheiten im Leistungsverzeichnis36 16Dokumentations-, Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung von Abfällen36 16.1Dokumentationspflichten bei Verwendung nach EBV36 16.2Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV36 16.3Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV38 Überwachung der Abfalltransporte durch den AG (LBM RP)39 17 Vorschriften, Technische Regelwerke, Literatur 40 Anlagenverzeichnis41 Anlage 1: Auszug aus der BBodSchV (Vorsorgewerte)42 Anlage 2a: Untersuchungsumfang nach EBV und Zuordnungswerte43 Anlage 2b: FAQ Deponien47 Anlage 2c: Abgrenzung gefährlicher / nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer Bauabfall – Vollzug der Abfallverzeichnisordnung Schreiben des MKUEM vom 11.01.202349 Anlage 2d: Entscheidungshilfe des LfU für die Festlegung von Feststoffwerten bei der Entsorgung von Boden bzw. mineralischem Bauabfall auf Deponien der Klassen I und II 55 Anlage 3: Beispiele zur Abfalleinstufung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)59 Anlage 4: Erleichterung bei der Führung von Registern für nicht gefährliche Abfälle62 Anlage 5: Schaubilder Einbauweisen64 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV96 Anlage 7: Leitfaden Grundwasser EBV – BBodSchV97 Anlage 8: Positionspapier „Zukünftige Entsorgung von teerhaltigen Sraßenaufbruch in Rheinland-Pfalz“108 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 5

Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg Layout:LfU 2. Auflage November 2024 © LfU 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“ Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb) Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann) Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals) Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Glossar8 Vorwort16 1Vorerkundung17 2Umwelttechnische Untersuchung18 2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18 2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19 2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20 2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22 2.5Entsorgungswege und Untersuchungen 2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung 2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers 2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs 2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22 23 24 25 25 2.6Darstellung und Auswertung26 3 4 6 Entsorgungskonzept28 3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30 3.2Straßenaufbruch 3.2.1 Ausbauasphalt 3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch 3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31 32 32 32 3.3Bodenmaterialien 3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht 3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen 3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken 3.3.4 Verwertung auf Deponien32 40 40 41 3.4Mineralische Bauabfälle42 3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung 42 3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien 42 3.5.2 Wiederverwendung – Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen 43 3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44 3.6Zwischenlagerung und Behandlung44 3.7Entsorgung von Kleinmengen46 34 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 4 5 Ausschreibung und Beauftragung 48 4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen 48 4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen 50 4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52 4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport 53 4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten 4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV 4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV 4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV 54 54 55 56 Praxisbeispiele 5. 1 Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer innerstädtischen Straße 58 58 5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am Beispiel des Neubaus einer Großbrücke 59 5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene Hintergrundwerte)59 Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60 5.4 6Behörden und Aufgaben Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht Bereich Immissionsschutzrecht Bereich Bodenschutzrecht Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62 62 62 62 62 63 7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64 8Verzeichnis der Anlagen67 Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68 Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73 Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74 Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75 Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem kommunalen Tiefbau85 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87 Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88 Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 5

(Bemessungs)Grundwasserstand, künstliche Grundwasserdeckschichten und Hintergrundwerte im Grundwasser

Leitfaden mit Erläuterungen im Rahmen der ErsatzbaustoffV und BBodSchV in Rheinland-Pfalz [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] (BEMESSUNGS)GRUNDWASSERSTAND, KÜNSTLICHE GRUNDWASSERDECKSCHICHTEN UND HINTERGRUNDWERTE IM GRUNDWASSER Leitfaden mit Erläuterungen im Rahmen der ErsatzbaustoffV und BBodSchV in Rheinland-Pfalz IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Unterarbeitsgruppe Grundwasser der Arbeitsgruppe vorbereitende Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung: Erich Jaeger (SGD Nord), Jürgen Decker (SGD Süd), Dr. Wilhelm Nonte (LfU), Dr. Karlheinz Brand (vormals LfU), Kevin Handke (LfU) Titelbild: Grundwasseroberfläche von Rheinland-Pfalz, Landesamt für Geologie und Bergbau RLP; in der Karte ist die Grundwasser­oberfläche dargestellt. Niederungen/Flussauen (hohe Grundwasser­ stände) sind in Blautönen, grundwasserferne Standorte in Brauntönen dargestellt. Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information 2. Auflage April 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2023 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt Einleitung und Problemstellung4 (Bemessungs)Grundwasserstand4 Begriffsbestimmung und Zielsetzung4 Grundsätzliches Vorgehen zur Ermittlung des BGWS5 Messreihen und Messdaten zur Ableitung des BGWS5 Kartenwerke zur Einschätzung des BGWS6 Schichtenwasser6 Anthropogene Eingriffe6 Ermittlung des BGWS nach Merkblatt BWK-M87 Die Herstellung künstlicher Grundwasserdeckschichten gemäß EBV8 Hintergrundwerte im Grundwasser8 Anhang 1: Checkliste: Übersichtstabelle der Daten zur Abschätzung des „höchsten zu erwartenden Grundwasserstands“ / Bemessungsgrundwasserstands 9 Anhang 2: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug) 10 Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz10 Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd11 Wasserportal Rheinland-Pfalz11 Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR)11 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)11 Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV 3 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG Im Rahmen des Inkrafttretens der Mantelverordnung am 01.08.2023 und der darin enthaltenen Arti- kel 1 Ersatzbaustoffverordnung (EBV1) und Artikel 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV2) sollen die darin beschriebenen Anforderungen zum Grundwasserschutz durch diesen Leitfaden mit Erläuterungen konkretisiert werden. Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur vorbereitenden Arbeiten für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung wurden somit für die Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes – Bemessungsgrundwasserstand, zu Herstellung künstlicher Grundwasserdeckschichten und Hinweise zu Hintergrundwerten im Grundwasser Erläuterungen ver- fasst, die dem Anwender und der Anwenderin Hilfestellung geben können. (BEMESSUNGS)GRUNDWASSERSTAND Begriffsbestimmung und Zielsetzung Höchster zu erwartender Grundwasserstand ist gemäß § 2 Nr. 35 ErsatzbaustoffV „der höchste ge- messene oder aus Messdaten abgeleitete sowie von nicht dauerhafter Grundwasserabsenkung unbe- einflusste Grundwasserstand“. Im Folgenden wird er als Bemessungsgrundwasserstand (BGWS) bezeichnet. Entsprechend der Begründung zur Ersatzbaustoffverordnung ist unter dem BGWS der Grundwasser- höchststand zu verstehen, der sich witterungsbedingt und unbeeinflusst von jeglicher Grundwasser- absenkung einstellen kann. Hierzu ist zu ermitteln, auf welcher Höhe das Grundwasser üblicherweise steht und wie hoch es nor- malerweise steigen kann. Seltene Fälle, wie z. B. Hochwasser mit voraussichtlichem Wiederkehrinter- vall von seltener als 100 Jahre, können dabei in der Regel unberücksichtigt bleiben. Der Prognose künftiger Grundwasserstände ist als Beurteilungszeitraum mindestens die voraussichtliche Nutzungs- dauer der technischen Bauwerke sowie höchstens 200 Jahre zugrunde zu legen3. Unter dem „höchsten zu erwartenden Grundwasserstand“ gemäß § 2 Nr. 35 ErsatzbaustoffV ist der freie Grundwasserspiegel (ungespannte Verhältnisse) zu verstehen. Gespannte Grundwasserverhält- nisse sind für die Regelungen der ErsatzbaustoffV nicht relevant, solange die wasserundurchlässigen Schichten, welche die gespannten Verhältnisse bedingen, intakt sind und somit die Druckpotenziale nicht zu einem Einstau des zu beurteilenden Einbaubereichs führen. 1 EBV 2021: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bau- werke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV), Artikel 1 der Mantelverordnung, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 43, 16.07.2021 2 BBodSchV 2021: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Artikel 2 der Mantelverordnung, Bundesgesetz- blatt Teil I, Nr. 43, 16.07.2021 3 Die Beschränkung auf 200 Jahre basiert auf dem der EBV zugrunde liegenden Modell-Zeitraum und hat eher klarstel- lenden Charakter ( BT-Drucksache 19/29636 2021, Begründung zur EBV, S. 221). 4 Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV Grundsätzliches Vorgehen zur Ermittlung des BGWS Zur Ermittlung des BGWS in anthropogen unveränderten Bereichen wird folgende allgemeine Vorge- hensweise vorgeschlagen: Ersteinschätzung, ob mit Grundwasser zu rechnen ist. Recherche und Sichtung aller vorhandener In- formationen und Unterlagen, die für ein Projektgebiet vorliegen. Dies sind zum Beispiel Grundwasser- messstellen, Ganglinien, Grundwassergleichenpläne, hydrogeologische Kartierungen oder eingemes- sene Grundwasserstände bei Erkundungen im Gelände.  Ermittlung des maximalen Grundwasserstandes anhand der vorliegenden Informationen und Unterla- gen. Dazu kann beispielsweise der aktuelle Wasserstand am Standort mit demjenigen in nahegele- genen Grundwassermessstellen im gleichen Grundwasserleiter und den dortigen maximalen Ständen verglichen werden.  Der BGWS ergibt sich aus dem ermittelten maximalen Grundwasserstand.  In anthropogen veränderten Bereichen sind zusätzlich zu den v. g. Schritten die grundwasserrele- vanten Eingriffe zu erfassen und deren Auswirkungen auf die aktuellen und die künftigen Grundwas- serstände zu berücksichtigen. Weitergehende Informationen zur Vorgehensweise können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Messreihen und Messdaten zur Ableitung des BGWS Sofern langjährige Messungen (mindestens 30 Jahre) oder hydrologische Berechnungen vorliegen, kann als Bemessungsgrundwasserstand ein Grundwasserstand herangezogen werden, der statistisch gesehen alle 10 Jahre überschritten wird. Messdaten zu den Grundwassermessstellen können dafür im Wasserportal RLP abgefragt werden, das Landesamt für Umwelt stellt diese Daten bereit (siehe Anhang). Der Beobachtungszeitraum sollte Abfolgen mehrerer Jahre mit Trockenperioden und Nassperioden umfassen, damit die kennzeichnende Schwankungsbreite der Grundwasserhöchst- und Grundwasser- niedrigstände hinreichend sicher erfasst werden kann. Weiterhin sind aufgrund zu erwartender saiso- naler Schwankungen oder Veränderungen der Grundwasserneubildungsraten aufgrund des Klimawan- dels auch mögliche Prognosen mit einzubeziehen. Bei Ableitung des BGWS ist immer auch die Aussagekraft der vorhandenen Werte in Abhängigkeit von der Länge der Messreihe, dem Messintervall und dem Abstand zum Einbauort anzugeben und zu be- rücksichtigen. Hierfür kann die im Anhang 1 (im Internet downloadbare) hinterlegte Checkliste oder eine dazu gleichwertige Übersichtstabelle genutzt werden. Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV 5

Umweltminister Krischer: Müssen uns in Klimakrise besser gegenüber Extremwetter und Hochwasser stärken

Durch die Klimakrise werden Extremwetter-Ereignisse häufiger und intensiver. Die großräumigen Winter-Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und jetzt die schweren Hochwasser im Süden und Südwesten Deutschlands haben erneut gezeigt, wie wichtig funktionierende Schutzanlagen im Gelände und moderne Hochwasserüberwachungs- und Informationssysteme sind. „Extremwetter und Hochwasser werden unser Land durch die Menschen verursachte Klimakrise künftig noch häufiger und intensiver treffen – daher ist es existenziell, dass wir uns gegenüber solchen Katastrophen weiter stärken. An vielen Gewässerpegeln wurden in den vergangenen Jahren historische Höchstwerte überschritten – wir müssen uns darauf einstellen, dass das Extreme das neue Normal wird“, sagte Umweltminister Oliver Krischer zum Auftakt seiner diesjährigen #Thementour2024. „Dazu müssen wir Hochwasserschutzanlagen auf den aktuellen Stand der Technik halten und mit natürlichen Aue-Lebensräumen und Wasserspeichern kombinieren. Zudem sind funktionierende Mess- und Informationssystem essentiell, um die Bevölkerung möglichst frühzeitig auf Gefahren hinweisen zu können.“ Leitschnur für Nordrhein-Westfalen ist der 10-Punkte-Plan des Umweltministeriums zur Stärkung des Hochwasserschutzes im Klimawandel. Laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen (LANUV) hinterlässt der Klimawandel in Nordrhein-Westfalen deutliche Spuren: „In den letzten Jahren haben wir mehrere Dürrejahre mit gleichzeitigen katastrophalen Starkregenereignissen zum Beispiel im Jahr 2021 erlebt. Unsere Daten zu den Folgen des Klimawandels unterstreichen die Tendenz, dass Wetterextreme häufiger und intensiver werden. Das Jahr 2023 war in Nordrhein-Westfalen das nasseste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Es fielen in der Summe rund 1.204 Liter pro Quadratmeter Niederschlag. Das sind im Vergleich zum langjährigen Mittel 42 Prozent mehr“, so Elke Reichert, Präsidentin des LANUV. Um rechtzeitig auf drohendes Hochwasser reagieren zu können, sind Informationen über die aktuellen Wasserstände und deren Entwicklung von entscheidender Wichtigkeit. Im Auftrag des Umweltministeriums erweitert das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) daher derzeit das vorhandene Pegelnetz. Insgesamt stehen im Land bislang 103 Messpegel des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Hochwasserinformationsmeldungen zur Verfügung. Dieses Netz soll um 25 neue Pegelstandorte erweitert werden. Um sich über die Fortschritte zu informieren, besucht Minister Krischer im Rahmen der Thementour das Pegelbauwerk Oestinghausen an der Ahse, der als erster neuer Hochwassermeldepegel durch das LANUV in Betrieb genommen wurde. „Der neue Pegel wurde mit modernster Mess- und Datenübertragungstechnik ausgestattet. Dabei stand neben der Messgenauigkeit vor allem die Ausfallsicherheit im Vordergrund. Auch bei Ausfall der Solarversorgung kann der Pegel noch über 14 Tage mit seiner unabhängigen Stromversorgung in vollem Umfang weiter betrieben werden, seine Daten übermitteln und die Überschreitung von Hochwassermeldewerten melden. Der neue Hochwassermeldepegel wird zukünftig gemeinsam mit den Pegeln Westtünnen an der Ahse und Süddinker am Salzbach die Vorhersage für die Ortschaften an der Ahse sowie die Stadt Hamm verbessern und die Vorwarnzeiten verlängern“, erläuterte der Fachbereichsleiter Hydrologie, Roland Funke vom LANUV NRW. Ein weiterer zentraler Baustein ist die Prüfung und Verbesserung der Funktionalität der Hochwasserschutzanlagen. Insgesamt gibt es in Nordrhein-Westfalen über 500 Kilometer Hochwasserschutzanlagen an den größeren Flüssen des Landes. Auf Veranlassung des Umweltministeriums wird zurzeit eine aktuelle Erhebung zum Sanierungserfordernis dieser Hochwasserschutzanlagen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen wurde ein landesweites Kataster für Hochwasserschutzanlagen (Deichkataster) aufgebaut, in dem die Lage, die Eigenschaften und der Zustand der Hochwasserschutzanlagen in Nordrhein-Westfalen systematisch erfasst werden. Auf dieser Basis soll im darauf aufbauenden Schritt ein Priorisierungskonzept erarbeitet werden, in dem die Maßnahmen an den sanierungsbedürftigen Hochwasserschutzanlagen entsprechend eines risikobasierten Vorgehens bewertet werden. Nach vorläufiger Auswertung der Daten besteht etwa bei der Hälfte der Hochwasserschutzanlagen an den größeren Flüssen des Landes Handlungsbedarf. Zum Ausbau und zur Modernisierung stellt das Land umfangreiche Mittel zur Unterstützung der Hochwasserschutzpflichtigen (Kommunen, Deichverbände) bereit. Betrugen die Fördermittel zur Unterstützung der Hochwasserschutzpflichtigen im Jahr 2015 noch rund 30 Millionen Euro, wurden diese entsprechend der Mittelbedarfe der Hochwasserschutzpflichtigen in den Jahren 2023 und 2024 auf jeweils über 80 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Beispiel ist die Deichsanierung Wallach des Deichverbandes Duisburg-Xanten in Rheinberg, die Minister Krischer ebenfalls im Rahmen der Thementour besichtigt. Diese umfasst eine Länge von über 4,6 Kilometer und ist unterteilt in zwei Bauabschnitte. Die Sanierungsmaßnahme schließt die Lücke zwischen den bereits sanierten Deichen „Orsoy-Land“ im Süden und „Wesel-Büderich“ im Norden. Da das Gebiet unter Senkungseinfluss des Salzbergbaus liegt, werden zusätzlich rund zwei Meter Vorsorgehöhen zur Kompensation der voraussichtlich eintretenden Bergsenkungen eingeplant. Neben Deichen und technischen Bauwerken haben natürliche Auen und Wasserspeicher eine wichtige Funktion für den Hochwasserschutz. Wie diese optimiert werden können, besichtigt Minister Krischer im Rahmen der Thementour an der Emscher in Oberhausen. Dort möchte die Emschergenossenschaft wieder einen natürlichen Lauf der Emscher und die Entwicklung von Auen-Lebensräumen ermöglichen. Hierzu ist eine Deichrückverlegung geplant, die Raum für Fluss und Natur schafft. Mehr als eine Millionen Kubikmeter Wasser soll das etwa 40 Hektar große Areal künftig fassen können. Wichtige natürliche Wasserspeicher sind Moore. Kürzlich haben Umweltministerium und LANUV ein Naturschutz-Fachkonzept zur Wiederherstellung von Mooren in Nordrhein-Westfalen erstellt. Hierzu wird in Kürze eine eigene Thementour von Minister Krischer stattfinden. Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über Hochwassergefahren zu informieren, hat das LANUV das Hochwasserportal.NRW entwickelt. Es informiert unter anderem über die Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstellen des LANUV. Darüber hinaus können beispielsweise Hochwassergefahrenkarten mit der Darstellung möglicher Überflutungen angezeigt werden. Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig Lageberichte zur hydrologischen Bewertung der Wettersituation und der Entwicklung der Wasserstände in den Gewässereinzugsgebieten unseres Landes zur Verfügung gestellt. Über die App NINA werden in Nordrhein-Westfalen bei drohendem oder eingetretenem Hochwasser regionsbezogene Hochwasserinformationen für 17 Flusseinzugsgebiete bereitgestellt. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv über vorliegende Hochwasserinformationen benachrichtigt. Alle Smartphones, welche die App installiert und entsprechend eingestellt haben, erhalten eine Benachrichtigung, wenn im entsprechenden Gebiet Hochwasserinformationen des LANUV im Hydrologischen Lagebericht bereitgestellt werden. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer wahlweise den aktuellen Standort abonniert haben und sich im betroffenen Einzugsgebiet befinden, oder sie werden über die Hochwassergefahr an einem unter „Meine Orte“ abonnierten Ort informiert, wenn dieser im betroffenen Einzugsgebiet liegt. Wichtig ist dabei, dass in den Einstellungen von NINA unter Hochwasserwarnungen die Einstellung „Benachrichtigungen erhalten“ aktiviert wird. Die Informationen des LANUV dienen auch den zuständigen Kreisen und Gemeinden für die Warnung der Bevölkerung. Eine Fotogalerie zur #Thementour2024 werden wir fortlaufend unter folgendem Link aktualisieren: https://www.umwelt.nrw.de/bildergalerie/thementour-2024 https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service zurück

LSG Elbetal - Prettin

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt zwischen der Stadt Prettin und der Elbe an der südöstlichen Landesgrenze zu Sachsen. Im Nordwesten verläuft die Gebietsgrenze durch ein großflächiges Kiesabbaugebiet. Das LSG umfaßt einen Ausschnitt aus der Landschaftseinheit Dessauer Elbetal zwischen Elbestrom und Ackeraue. Die offene Elbelandschaft mit dem Fluß, den Überflutungswiesen, einigen Altwassern und Kleingewässern und den innerdeichs liegenden Ackerfluren prägt den Charakter des Gebietes. Im südöstlichen Bereich des LSG kontrastiert die große, mit Kiefernforsten bestandene Sanddüne stark mit dem angrenzenden Überflutungsgrünland. Die Silhouette der Altstadt von Prettin mit ihrer vom Kirchturm und der Lichtenburg überragten Ansicht tragen wesentlich zum ästhetischen Wert dieser Landschaft bei. Vom Stadtgebiet Prettin liegen Teile der Altstadt, die in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht, ebenso wie die überbaute mittelalterliche Burganlage ”Schlößchen”, Stadtmauerreste, eine mittelalterliche Ortswüstung Löbnitz sowie ein ur- und frühgeschichtliches Gräberfeld im LSG. Im Nordwestteil des Gebietes dominiert jedoch die Nachfolgelandschaft des großflächigen Kiesabbaus mit den großen Wasserflächen, die teilweise von Maschinen und technischen Bauwerken umstanden sind. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der überwiegende Teil des LSG ist durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Während das Überflutungsgrünland an der Elbe als Rinderweide und zum Teil als Schafweide genutzt wird, werden auf den fruchtbaren Ackerflächen vor allem Weizen und Zuckerrüben angebaut. Eine Strukturverarmung wurde durch die Schaffung von großen Schlaggrößen hervorgerufen. An der Straße nach Großtreben wurde bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine Ziegelei betrieben. Auch der Kiesabbau im Bereich der heutigen Baggerseen westlich Prettin war zu diesem Zeitpunkt schon im Gange. Die Landschaft eines Teils des Landschaftsschutzgebietes wird durch den seit 1960 betriebenen großflächigen Kiesabbau mit einer Verarbeitungs- und Transportbandanlage geprägt. In der Folge des Abbaus der mächtigen Kiesvorkommen, der bis heute anhält, entstand ein System großer Abbauseen mit nur wenigen naturnahen Buchten, Halbinseln und Flachwasserbereichen. Größere Flächen sind auch heute noch kahl oder weisen nur Initialstadien an Vegetation auf. Diese Kiesseen werden teils zur Ausübung der Angelfischerei, teils als Bade-, Camping- und Bungalowstandorte genutzt. Das Gebiet wird in Richtung Elbe von einer Straße gequert, die zur Anlegestelle einer Gierfähre führt, welche die Verbindung mit der linkselbischen Stadt Dommitzsch herstellt. Ein aus dem LSG ausgegliederter Bereich wird als Wasserübungsplatz der Bundeswehr genutzt und ragt von der Elbe her in das Gebiet hinein. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das ausdrucksschwache Relief des Gebietes wird durch seine Lage im ehemaligen Lausitzer Urstromtal geprägt, einem Teilabschnitt des Breslau-Bremer Urstromtals. Es entstand während des Warthestadiums der Saalekaltzeit vor den Eisrandlagen des Flämings. Seitdem ist der Raum eine Flußlandschaft. Während der Weichselkaltzeit nutzte der stark verästelte Lausitzer Strom das alte Urstromtal und schotterte die Sande und Kiese der Niederterrasse auf. Aus ihr wurden feinere Bestandteile durch westliche Winde ausgeblasen und zu Flugsanddecken und Dünen aufgeweht. Sie beleben kleinflächig östlich von Prettin als bewaldete Hochlagen (bis 85,9 m über NN) die Niederung. Meist aber wird das Gebiet durch Ablagerungen der holozänen Elbe bestimmt. Von zahlreichen Laufverlegungen zeugen die durch den Deichbau abgeschnittenen Altwasser des Flusses sowie die im Untergrund verbreiteten jungen Sande und Kiese. Nur selten treten diese grobkörnigen Sedimente an die Oberfläche, zum Beispiel am Fährhaus. Meist sind sie durch eine Decke von Auenlehm verhüllt, der im Holozän bei den zahlreichen, oft katastrophalen Elbehochwassern zur Ablagerung kam und für Ziegeleizwecke genutzt wurde. In der Pretzsch-Torgauer Elbeaue dominieren Gley-Vegas aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über Sand beziehungsweise Schotter. Im Randbereich der Elberinne sind Paternien bis Gleye aus lehmigem Auensand über Sand verbreitet. Östlich Lichtenburg ist ein Dünenzug erfaßt, der eine langgestreckte Insel in der Auenlandschaft bildet. Auf den Dünen sind Regosole und Acker-Regosole, in unbeeinflußten Bodenprofilen auch Podsole bis Gley-Podsole ausgebildet. Durch die Eindeichung und die Festlegung des Stromstrichs der Elbe durch den unweit von hier einsetzenden Buhnenbau ist die Ablagerung der Auensedimente weitgehend unterbunden und findet nur noch im schmalen Deichvorland statt. Die Hydrographie des LSG wird durch die wechselnden Wasserstände der Elbe beeinflußt, so daß sich der Standort durch Grundwassernähe auszeichnet. Lediglich am Dünenstandort südöstlich Prettin sind Unterflurabstände über 5 m vorzufinden. Die Grundwassernähe führte auch zur Bildung der großen Kieswerkseen bei Prettin von mehr als 130 ha Wasserfläche, von denen ein größerer Teil im LSG liegt. Ansonsten sind einige wenige Altwasser der Elbe vorhanden, die jedoch in manchen Jahren kein Wasser mehr führen. Das Gebiet gehört zum Klimagebiet „Stark kontinental beeinflußtes Binnentiefland“, das durch eine mittlere Niederschlagsmenge (um 500 mm), eine hohe Sommerwärme und mäßig kalte Winter gekennzeichnet ist. Die weiten unbebauten Acker- und Grünlandgebiete sind potentielle Kaltluftentstehungsgebiete, die ebene Elbeaue ein Kaltluftabflußgebiet. Pflanzen- und Tierwelt Das Überflutungsgrünland wird von mesophilem Wirtschaftsgrasland (mit Wiesen-Fuchsschwanz, Wiesen-Rispengras, Deutsches Weidelgras und anderen) beherrscht, das infolge der bisherigen intensiven Nutzung artenarm ist und nur einen geringen Anteil blühender Pflanzen, meist nur Löwenzahn, aufweist. Besonders an den Deichböschungen kommen auch Grünlandgesellschaften trocknerer Ausbildung vor. Der unmittelbare Saumbereich der Elbe weist in Abhängigkeit vom Wasserstand des Flusses vegetationsfreie Sand- und Schlammbänke beziehungsweise annuelle Uferfluren oder Hochstaudenfluren auf wie zum Beispiel Zweizahn-Wasserpfeffer-Gesellschaft, Elbe-Spitzkletten-Uferflur oder Hirschsprung-Gesellschaft. Auf dem Dünenstandort stocken gegenwärtig nur monotone Kiefernforste unterschiedlichen Alters. An Wegrändern oder in einer aufgelassenen Abgrabung kommen einzelne Arten der Trockenrasenvegetation vor, besonders Silbergras. Die Uferbereiche der Kiesseen wurden meist mit nicht standortgerechten bzw. ausländischen Gehölzen bepflanzt (unter anderem Eschen-Ahorn und Hybridpappeln). Die Gewässer selbst sind pflanzenarm, nur die Ufer werden von Arten der initialen Ufervegetation, wie Sumpf-Simse, zunehmend besiedelt. Die wenigen im Gebiet vorhandenen Altwasser weisen kleinere Röhrichte vorwiegend aus Schmal- und Breitblättrigem Rohrkolben und Froschlöffel sowie Wasserschweber-Gesellschaften aus Teich- und Wasserlinsen und vereinzeltem Schwimmfarn sowie naturnahe Ufergehölze aus Silber-, Grau- und Mandel-Weide, Stiel-Eiche und Eingriffligem Weißdorn auf. In einem kolkartigen Gewässer nahe der Abbaufläche wurden noch nach 1990 einzelne Exemplare der Wassernuß gefunden. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen kommen nur ubiquitäre Arten der Segetalvegetation, besonders die der Vogelmieren-Windhalm-Gesellschaft, vor. Während im LSG von den Säugetieren neben dem Biber, der ein Revier im Kiessee und weitere an der Elbe besiedelt, nur einige Mausarten und vereinzelt Feldhase sowie jagende Fledermäuse aus der Stadt Prettin festgestellt wurden, sind auf dem Gelände des Kieswerkes 48 Brutvogelarten bekannt. Von den Wasservögeln kommen Höckerschwan, Stockente und Bleßralle vor, die senkrechten Uferwände werden von der Uferschwalbe besiedelt, auf den kiesigen Flachufern brütet der Austernfischer. In den geringmächtigen Röhrichten leben Teich- und Sumpfrohrsänger sowie Rohrammer, im feuchten Ufergehölz Nachtigall und Beutelmeise. Die trockenen Gebüsche werden von Neuntöter, Dorn- und Zaungrasmücke bewohnt, auf den Bäumen brüten Turmfalke, Nebelkrähe, Pirol und Wacholderdrossel sowie Star und Feldsperling. Auf den Ruderal- und Ödlandflächen leben Fasan, Rebhuhn, Braunkehlchen, Haubenlerche und Steinschmätzer. Die Kiesseen haben auch Bedeutung für die Rast durchziehender Wasservögel, insbesondere Saat- und Bleßgänse, Stock-, Tafel- und Reiherenten, Gänsesäger und Bleßrallen. In Prettin und in Hohndorf brütet der Weißstorch. Die Elbeniederungen, aber auch die Flachwasserbereiche und Feuchtgrünlandsäume der Auskiesungsgewässer sind Nahrungsgebiet der außerhalb des LSG nistenden Weißstörche. Die Lurche und Kriechtiere sind durch Erdkröte, Teichfrosch und Zauneidechse vertreten. Die Fischfauna wird durch angelfischereiliche Besatzmaßnahmen geprägt. Die Wiesen werden u.a. von Heuschrecken und in Abhängigkeit vom Anteil blühender Kräuter auch von Tagfaltern bewohnt, die Altwasser von den auentypischen Libellenarten. Entwicklungsziele Hauptentwicklungsziel für das Landschaftsschutzgebiet ist eine naturverträgliche Erholungsnutzung, insbesondere im Altteil der Kiesseen. Dazu ist eine Erschließung durch einen angelegten Rundwanderweg dringend erforderlich. Durch eine schrittweise Umwandlung der Gehölzstrukturen in standortgerechte Gehölze beziehungsweise durch natürliche Sukzession ist eine weitere Aufwertung des Gebietes möglich. Die militärischen und industriellen Bereiche sind durch gestufte Reihengehölze abzuschirmen. Die Grünlandbereiche, insbesondere im schmalen Überflutungsbereich, sollten durch extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege wieder in artenreichere Bestände zurückgeführt werden. In den größeren innendeichs gelegenen Ackergebieten, die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollten, muß durch das Anlegen von Baumreihen, Rainen und Hecken neben einem abwechslungsreichen Landschaftsbild auch eine Verbesserung des Angebots an Habitatstrukturen erreicht werden. Die Kiefernforste der Sanddüne bei Prettin sind langfristig in naturnahe Waldbestände der trockenen Stieleichen-Hainbuchenwälder zu überführen. Die attraktive Altstadt-Silhouette mit der Lichtenburg sollte in keiner Weise verbaut oder in den Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. Exkursionsvorschläge Ausgehend von der sehr sehenswerten, denkmalgeschützten Altstadt Prettin mit dem Schloß Lichtenburg, dem Wachturm am Lichtenburger Tor als Rest der Stadtmauer und der Kirche kann das LSG über einen Weg im Südteil des Gebietes erreicht und durchwandert werden. Dabei bietet ein hoher, mit schütterer Vegetation bewachsener Hügel einen guten Überblick sowohl über das Kiesseengebiet als auch über die weite Elbeaue bis nach Pretzsch und Torgau und bis zur bewaldeten Hügelkette der Dübener Heide. Besuch des Schlosses Lichtenburg Die Stadt Prettin, 965 urkundlich erwähnt, liegt an der Elbe zwischen Lutherstadt Wittenberg und Torgau. Ausgangs des 16. Jahrhunderts erbaute Kurfürst August von Sachsen das Renaissanceschloß Lichtenburg an der Stelle, wo im 14. bis 16. Jahrhundert ein Antoniterkloster stand. Dieses Schloß diente von 1574 bis 1717 den sächsischen Kurfürstinnen als Wohnsitz. In der Zeit von 1811 bis 1929 wurde das Schloß als Zuchthaus genutzt, von 1933 bis 1939 als Konzentrationslager mißbraucht. 1965 wurde eine Mahn- und Gedenkstätte eingeweiht und ab 1974 ein Kreismuseum eingerichtet. Neben der dargestellten Stadtgeschichte von Prettin mit Exponaten zum Handwerk, zur Landwirtschaft und zur mittelständischen Industrie gibt ein ”Brodtgewölbe” einen Einblick in eine alte Backstube. Ebenso wird eine alte Küche mit einem Herd mit Oberfeuerung und eine Ausstellung zum Weinbau im Jessener Gebiet gezeigt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

LSG Elsteraue

Gebietsbeschreibung Das LSG erstreckt sich im nordöstlichen Teil des Burgenlandkreises über etwa 10 km von Südwesten nach Nordosten und umfaßt die Talaue der Weißen Elster nördlich der Stadt Zeitz bis zur Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bei Profen. Es repräsentiert den südlichen Teil der Landschaftseinheit Weiße- Elster-Tal. Die Höhendifferenz des Gebietes von zirka 17 m (ca. 148 m über NN im Südosten bei Zeitz und zirka 131 m über NN bei Lützkewitz) ist klein. Somit steht der Weißen Elster auf der Fließstrecke durch das LSG nur ein geringes Gefälle zur Verfügung. Letzteres ist auch die Ursache für den im Gebiet weitgehend unbegradigten und ausgeprägt mäandrierenden Verlauf des Flusses. Die Weiße Elster hat sich in die Auensedimente eingeschnitten und bildet ein breites Sohlental. Die Aue der Weißen Elster wird im Gebiet im Wesentlichen aus Grünland gebildet, das bisher intensiv genutzt wurde. Teile der Aue sind zu Ackerland umgewandelt worden, so daß diese im LSG bis auf wenige Auengehölze waldfrei ist. Der landschaftliche Reiz dieses Teils der Elsteraue liegt auf der einen Seite in dem charakteristischen Relief, das durch die sowohl markanten als auch harmonischen Siedlungsansichten von Bornitz, Predel oder Profen noch verstärkt wird. Auf der anderen Seite findet sich ein Äquivalent in dem Mikrorelief der eigentlichen Aue, verursacht durch die zum Teil trocken gefallenen Altwasser, aber insbesondere durch die ausgeprägte Mäandrierung der Weißen Elster von Ostrau bis Profen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Auenlandschaften mit ihren alljährlichen Hochwasserereignissen wurden in der frühen Siedlungszeit nur zögerlich besiedelt, so auch die Elsteraue. Durch die Überschwemmungen kam es zur Ablagerung von Auenlehm und dadurch stellenweise zu Erhöhungen. Auf diesen kleinen Hügeln, sogenannten Warften, die bei Hochwasser trocken blieben, liegen die alten Siedlungen, so zum Beispiel mehrere Weilergehöfte und die Waalburg in der Ortschaft Göbitz und die auf einem Turmhügel stehende Wasserburg Etzoldshain. Die im Überflutungsbereich liegenden Siedlungsteile sind heute durch ein differenziertes Deichsystem in Verbindung mit der die Abflußspitzen dämpfenden Talsperre im Oberlauf nur noch wenig gefährdet. Die Landschafts- und Nutzungsgeschichte des Gebietes wird durch großflächige Waldrodungen mit anschließender Ackernutzung geprägt. Die verbreitetste Form der Bodennutzung vom Hochmittelalter bis in das 18. Jahrhundert war die Dreifelderwirtschaft, das heißt der Wechsel von Wintergetreide, Sommergetreide und Brache. Teilweise wurde der Boden auch schon intensiver genutzt. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts säte man in die Brache Futterkräuter, vor allem Klee, für die Stallfütterung ein. Der Rittergutsbesitzer Johann Christian Schubart demonstrierte auf seinen Gütern bei Zeitz diese vorteilhafte Neuerung, worauf er 1784 von Joseph II. anerkennend den österreichischen Adelstitel „Edler von Kleefelde“ verliehen bekam. Vom verstärkt durchgeführten Braunkohlenabbau, besonders auch in der Umgebung von Profen, blieb lediglich das engere Tal der Weißen Elster verschont, wenn es auch durch Grundwasserabsenkung und Abwassereinleitung in die Weiße Elster stark beeinträchtigt wurde. Verschiedene Nutzungsansprüche wie Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, Kiesabbau und Trinkwassergewinnung werden an das LSG gestellt und stehen oft im Widerspruch zu den Schutzzielen. Zur Kultur- und Technikgeschichte gehören auch die im 16. Jahrhundert angelegten Kanalbauten, zu denen der Zeitzer Floßgraben zählt. Ein Teilabschnitt verläuft unmittelbar hinter der nordwestlichen Gebietsgrenze. Er diente als Transportweg für Holz in die Städte Leipzig, Pegau, Zeitz und Halle. Mit dem Wasser des Grabens wurden auch Triebwerke und Mühlen betrieben. Dieser Floßgraben ist als technisches Bauwerk bedeutsam. 81 hölzerne und steinerne Brücken queren ihn, darunter die am Nordrand des LSG gelegene ”Märzenbrücke” bei Profen. Zu den bemerkenswerten Punkten gehört auch die Fallflut unmittelbar westlich des Schutzgebietes bei Bornitz. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Bei Zeitz erreicht die Weiße Elster die durch mächtige Tertiär- und Quartärablagerungen gekennzeichnete Leipziger Tieflandsbucht. Der tiefere Untergrund besteht aus Gesteinen des Buntsandsteins. Darüber lagern diskordant terrestrische und marin beeinflußte Sedimente aus dem Eozän und dem Oligozän mit eingeschalteten Braunkohlenflözen. Die ältesten quartären Bildungen im LSG sind frühelsterkaltzeitliche Schotter der Weißen Elster. Sie sind auf der rechten Talseite außerhalb der Aue unter dem rezenten Auenniveau erhalten. Darüber folgen verbreitet zwei durch Schmelzwasserbildungen getrennte Elster-Grundmoränen, von denen die mächtige untere Grundmoräne den südöstlichen Talhang aufbaut. Auf der linken Talseite beginnt das Quartär bei Zangenberg mit spätelster-kaltzeitlichen Schmelzwassersanden und -kiesen und fraglichen holsteinwarmzeitlichen Seesedimenten. Im Verbreitungsgebiet der frühsaalekaltzeitlichen Hauptterrasse der Weißen Elster sind die älteren quartären Ablagerungen teilweise erodiert oder völlig ausgeräumt. Der Schotterkörper ragt nur wenig über das rezente Auenniveau hinaus und ist auf der linken Talseite, zwischen Tröglitz und Traupitz auch auf der rechten Seite, erhalten. Links der Weißen Elster dominieren saalekaltzeitliche Bildungen, die örtlich auch auf der gegenüberliegenden Talseite das elsterglaziäre Stockwerk, eine Grundmoräne und Schmelzwassersedimente, überdecken. Das LSG befindet sich im Bereich der Maximalausdehnung des Saale-Inlandeises. Den hangenden Profilabschluß bildet die weichselkaltzeitliche Lößdecke. Im Auenbereich sind keine älteren quartären Bildungen erhalten geblieben. Hier lagern die holozänen Auensedimente über der weichselkaltzeitlichen Niederterrasse und dem Präquartär, das heißt Tertiär, im Süden Buntsandstein. In diesem Abschnitt der Elsteraue dominieren Vegas, in tieferen Lagen treten Gley-Vegas und sehr selten Gleye auf. Die Ablagerungen in den Auen sind sehr jung und lassen sich wie folgt gliedern: Rezent wird jüngster Auenlehm meist in Flutrinnen abgelagert und bildet Humusgleye. Im Mittelalter und früher entstand der jüngere Auenlehm, aus dem sich Vegas und Vegagleye bildeten. In der Jungsteinzeit/Bronzezeit entstand der ältere Auenlehm mit Bodenbildungshorizont sowie Holzresten und Stücken von verkohltem Holz. Aus dem Spät-Pleistozän und Holozän stammen tonige-schluffige Mudde von zirka 0,6 m Mächtigkeit sowie Sande und Kiese der holozänen Terrasse und Reste der Niederterrasse. Sande und Kiese haben sowohl als Grundwasserleiter als auch als Rohstofflagerstätte Bedeutung. Die Auenlehme der Elsteraue sind karbonatfrei. Die hydrologische Situation ist gekennzeichnet durch einen relativ hohen Grundwasserstand, durch den eingedeichten, zum größten Teil naturnahen, teilweise aber auch begradigten Flußlauf der Weißen Elster, den naturnahen Ostrauer Mühlbach, den Mühlgraben bei Profen, den Maibach-Vorfluter und mehrere Entwässerungsgräben sowie temporäre Altwasser. Das LSG liegt in einer Übergangslage am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten. Das Klima des LSG ist wärmebegünstigt mit einem langjährigen Mittel von 8,6°C Jahrestemperatur und relativ niederschlagsarm. Das langjährige Mittel beträgt 575 mm Niederschlag. Pflanzen- und Tierwelt Im Gebiet des LSG ist die kolline Ausbildung des Traubeneichen-Hainbuchenwaldes die potentiell natürliche Vegetation. Die ursprüngliche Vegetation erfuhr jedoch tiefgreifende Veränderungen durch Waldrodung, intensive Landwirtschaft, Bergbau und verarbeitende Industrie. Die Ufer beziehungsweise Auen der Weißen Elster wurden ursprünglich von Auenwäldern eingenommen, die gegenwärtig nur noch vereinzelt anzutreffen sind. Heute ist die Elsteraue gekennzeichnet durch inhomogene Pflanzengesellschaften der Wälder und Gebüsche, überwiegend durch die intensive Nutzung geprägte artenärmere Fettwiesen nasser bis frischer Ausbildung, nitrophytische Hoch- beziehungsweise Uferstaudenfluren und Ruderalgesellschaften sowie kleinflächige Wasserpflanzen- oder Röhrichtgesellschaften. Im einzelnen sind dies Pappel-, Weiden- und Erlengehölze und Weidengebüsche sowie Erlen-Eschenbestände als Fragmente beziehungsweise Ersatzgesellschaften des Silberweidenauenwaldes. Diese entlang von trockengefallenen Altwassern, Wegen und vor allem in den Mäanderschleifen stockenden Auengehölze, überwiegend aus Hybrid- oder Balsam-Pappel, Silber-Weide, Esche, Rot-Erle, Eiche und Winter-Linde sowie Strauchweiden, wie Purpur-Weide, Korb-Weide und Bruch-Weide, sind nur mäßig naturnah ausgebildet und unterliegen meist einer Unterweidung, so daß sich eine zusammenhängende Strauch- und Krautschicht nur in wenigen Fällen ausbilden konnte. Als Ersatzgesellschaft des frühjahrsgeophytenreichen Eichen-Ulmen-Hartholz-Auenwaldes wird der Bestand südwestlich von Zangenberg angesehen. Charakteristische Arten für die Kraut- und Strauchschicht sind zum Beispiel Hasel, Faulbaum, Holunder, Seidelbast, Einbeere, Aronstab und Vielblütige Weißwurz. Die intensiv genutzten Wiesenbereiche sind derzeit als relativ artenarm einzustufen, erst bei extensiverer Bewirtschaftung weisen die Auenwiesen eine dem Standortcharakter entsprechende Artenvielfalt auf. Feuchtlebensräume beziehungsweise Gewässerbiotope wie Altarme oder -wasser, Gräben oder Tümpel mit zeitweiliger oder ständiger Wasserführung sind potentiell durch eine vielfältige Vegetation mit Wasserpflanzen- und Verlandungs-Gesell-schaften wie Röhrichte und Großseggenriede geprägt. Floristische Besonderheiten oder Arten der „Roten Liste“ sind derzeit kaum vertreten, was auf die zu intensive landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist. Hervorzuheben sind Feldlöwenmaul und Herbstzeitlose sowie Schwanenblume, Hohe Schlüsselblume und Braunstieliger Streifenfarn. Das Mosaik der Auengehölze in Verbindung mit den Auenwiesen und den unterschiedlichen Gewässerstrukturen bietet einer mannigfaltigen Fauna Lebensraum. Von den Säugetieren wurden unter anderem nachgewiesen: Waldspitzmaus, Zwergspitzmaus, Wasserspitzmaus, Gartenspitzmaus, Feldspitzmaus, Maulwurf, Feldhase, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Braunbrustigel, Zwergmaus, Mauswiesel, Iltis und Dachs. An Vögeln sind insbesondere die charakteristischen Arten Rot- und Schwarzmilan und Eisvogel zu erwähnen. Von überregionaler Bedeutung ist das Vorkommen des vom Aussterben bedrohten Steinkauzes im LSG. Wie das Rebhuhn ist auch der bedrohte Feldhase ein Indikator für den Strukturreichtum des Gebietes. Zahlreiche Mollusken wie zum Beispiel Große Schwarze Wegschnecke und Weinbergschnecke bewohnen den meist feuchten Bodenbereich. Hervorhebenswert ist weiterhin das Vorkommen des stark bedrohten Hirschkäfers und des in Sachsen-Anhalt vom Aussterben bedrohten Ufer-Laufkäfers. Von den Libellenarten werden Gebänderte Prachtlibelle, Glänzende Binsenjungfer und Gemeine Winterlibelle aufgeführt. Auch eine artenreiche Schmetterlingsfauna kommt in Abhängigkeit vom Blütenangebot im LSG vor: Gelbwürfliger Dickkopffalter, Rostfleckiger Dickkopffalter, Schwalbenschwanz, Aurorafalter, Zitronenfalter, Tagpfauenauge, Admiral, Distelfalter, Kleiner Fuchs, C-Falter, Landkärtchenfalter, Kaisermantel, Schachbrett, Schornsteinfeger, Gemeines Wiesenvögelchen und Faulbaum-Bläuling sind einige der Arten. Die trotz der Gewässerbelastung noch relativ reiche Fischfauna der Weißen Elster ist erwähnenswert. Dazu gehören: Döbel, Hasel, Karausche, Moderlieschen sowie Schmerle. Als Folge der Gewässerbeeinträchtigungen, beispielsweise durch Ausbaumaßnahmen, Beweidungen der Ufer, Nährstoffeintrag durch angrenzende Ackerflächen oder Abwassereinleitungen in Siedlungsnähe, entspricht das vorkommende Artenspektrum jedoch keineswegs dem potentiell möglichen. Dennoch muß diesen Fischbeständen als Besiedlungspotential der Elster große Bedeutung geschenkt werden. Entwicklungsziele Ein wichtiges Entwicklungsziel ist die Extensivierung der Wiesennutzung zur Gewährleistung der standörtlichen Naturhaushaltsfunktionen sowie zur Erhöhung der Lebensraumqualität und damit der Artenvielfalt. Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung beziehungsweise Regenerierung artenreicher, strukturierter Feucht- und Naßwiesen unter anderem durch Festsetzung entsprechender Mahdtermine und Weidenutzung mit geringem Viehbesatz. Schließlich sollte langfristig auch die Umwandlung aller im Überflutungsbereich gelegenen Ackerflächen in Wiesenflächen gewährleistet werden, um die Funktion als Retentionsraum zu sichern. Ein weiteres Ziel für die Entwicklung des gesamten Auenbereiches sind auch der Erhalt bzw. die Aktivierung des natürlichen Flußabschnittes der Weißen Elster zwischen Ostrau und Profen sowie die Etablierung der Weichholz-Silberweidenaue in geeigneten Teilbereichen. Wesentlich ist auch die Erhaltung und Förderung des typischen Artenspektrums der Fischfauna, besonders durch die Herstellung der ökologischen Durchlässigkeit auf der Länge der gesamten Fließstrecke und Verbesserung der Wasserqualität durch Verhinderung von Einträgen belastender Stoffe. Eine Aufwertung des Landschaftsbildes, speziell der Uferzonen, wird durch naturnahe standortheimischer Gewässerbegleitgehölze erreicht. Die Erhaltung der Altwasser in ihrer auentypischen Arten- und Standortsvielfalt ist Pflege- und Entwicklungsziel dieses Teilbereiches, da sie unter anderem als Lebensraum zahlreicher Pflanzen- und Tierarten innerhalb des Biotopverbundes wichtige Funktionen besitzen. Die Gehölze sind schrittweise in standortgerechte naturnahe Bestände der Hartholzaue mit dominanter Esche, Eiche und Ulme umzuwandeln. Dazu gehört auch die Neuanlage beziehungsweise sinnvolle Erweiterung der vorhandenen Streuobst- und Kopfbaumbestände. Feldgehölze, Baumreihen und Einzelbäume stellen neben ihrer prägenden Bedeutung für das Landschaftsbild auch wichtige Trittsteine im Biotopverbund zwischen den einzelnen Naturraumelementen als Lebensräume zahlreicher Tierarten dar. Exkursionsvorschläge Bei einer Wanderung durch das LSG, teils in Ufernähe der Weißen Elster, teils durch die Wiesenlandschaft, können sowohl die landschaftlichen Besonderheiten als auch, mit Geduld und Ruhe, einige charakteristische Vertreter der Tierwelt des Gebietes erlebt und beobachtet werden. Abgerundet werden kann diese Wanderung mit dem Besuch der Wasserburg Etzoldshain und des Weilerdorfes Göbitz mit seiner kleinen Waalburg. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

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