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Leitfaden für den Umgang mit Bodenmaterial und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung

Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN FÜR DEN UMGANG MIT BODEN­ MATERIAL UND UNGEBUNDENEN/GEBUNDENEN STRASSENBAUSTOFFEN HINSICHTLICH VERWERTUNG ODER BESEITIGUNG Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Friedrich-Ebert-Ring 14-20 • 56068 Koblenz Tel.: 0261 3029-0 www.lbm.rlp.de Titelbild:Bodenstabilisationsfräse, LBM Layout:LfU/LBM 3. Auflage überarbeitet © LfU/LBM Juli 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Mitglieder der Arbeitsgruppe zu vorbereitenden Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung Sven ElberskirchLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Obmann) Gerrit GeutingStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord Kevin HandkeLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dirk LorigSAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria MeiserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Sascha Müller Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Dr. Thomas MüllerBaustoffprüfstelle Bingen (beim LBM Rheinland-Pfalz) Dr. Wilhelm NonteLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Marc RauhutLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Magnus ReutterLandesbetrieb Mobilität Speyer Christoph SchladtMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Axel Schröder Landesbetrieb Mobilität Worms Uwe Schroeder Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Carsten WeingartenLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 3 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis6 1Vorwort zur 3. Auflage8 2Geltungsbereich8 3Glossar8 4Regelwerke und Zuständigkeiten14 4.1Allgemeines14 4.2Anwendungsbereiche der Verordnungen 4.2.1 Technische Bauwerke 4.2.2 Bodenähnliche Anwendung14 14 14 4.3Zuständigkeiten 4.3.1 Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des LBM RP 4.3.2 Zuständigkeiten außerhalb des Geschäftsbereichs des LBM RP 4.3.3 Gemeinsame Zuständigkeiten15 15 15 15 4.4Vorgehensweise15 5 6 7 Aufgabenstellung der Planung und Bauausführung16 5.1Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Planung 5.1.1 Verdachtsfälle für mögliche Bodenbelastungen/belastete Straßenbaustoffe16 16 5.2Art und Vorgehensweise der Untersuchung 5.2.1 Probenahme Planung17 18 Einstufung der im Straßenbau anfallenden Abfälle22 6.1Ersatzbaustoffverordnung22 6.2Abgrenzung gefährlich / nicht gefährlich22 6.3Abfallverzeichnisverordnung23 Verbleib von Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen als unangetastete Schicht vor Ort 7.1 7.2 4 23 Verbleib von „nicht gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (≤ Klasse 3)23 Verbleib von „gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (> Klasse 3)23 8Verwendung von Bodenmaterial (BM, BM-F) am Herkunftsort24 9Verwertung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken25 9.1Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 0 (BM-0, BG-0)26 9.2Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 326 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 9.3Alternative Einbaumaßnahmen mit behördlicher Erlaubnis28 9.4Anzeigepflichten29 10Sonstige Verwertung von Bodenmaterial30 11Beseitigung von Ausbaustoffen31 12 11.1Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse ≤ 332 11.2Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse > 332 Zeitweilige Lagerung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen (inkl. Bodenmaterial)33 12.1Zeitweilige Lagerung bis zur Einsammlung von Ausbaustoffen33 12.2Behandlung von Ausbaustoffen am Entstehungsort33 13Oberboden („Mutterboden“)34 14Hinweise zum Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer35 15Besonderheiten im Leistungsverzeichnis36 16Dokumentations-, Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung von Abfällen36 16.1Dokumentationspflichten bei Verwendung nach EBV36 16.2Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV36 16.3Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV38 Überwachung der Abfalltransporte durch den AG (LBM RP)39 17 Vorschriften, Technische Regelwerke, Literatur 40 Anlagenverzeichnis41 Anlage 1: Auszug aus der BBodSchV (Vorsorgewerte)42 Anlage 2a: Untersuchungsumfang nach EBV und Zuordnungswerte43 Anlage 2b: FAQ Deponien47 Anlage 2c: Abgrenzung gefährlicher / nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer Bauabfall – Vollzug der Abfallverzeichnisordnung Schreiben des MKUEM vom 11.01.202349 Anlage 2d: Entscheidungshilfe des LfU für die Festlegung von Feststoffwerten bei der Entsorgung von Boden bzw. mineralischem Bauabfall auf Deponien der Klassen I und II 55 Anlage 3: Beispiele zur Abfalleinstufung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)59 Anlage 4: Erleichterung bei der Führung von Registern für nicht gefährliche Abfälle62 Anlage 5: Schaubilder Einbauweisen64 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV96 Anlage 7: Leitfaden Grundwasser EBV – BBodSchV97 Anlage 8: Positionspapier „Zukünftige Entsorgung von teerhaltigen Sraßenaufbruch in Rheinland-Pfalz“108 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 5

(Bemessungs)Grundwasserstand, künstliche Grundwasserdeckschichten und Hintergrundwerte im Grundwasser

Leitfaden mit Erläuterungen im Rahmen der ErsatzbaustoffV und BBodSchV in Rheinland-Pfalz [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] (BEMESSUNGS)GRUNDWASSERSTAND, KÜNSTLICHE GRUNDWASSERDECKSCHICHTEN UND HINTERGRUNDWERTE IM GRUNDWASSER Leitfaden mit Erläuterungen im Rahmen der ErsatzbaustoffV und BBodSchV in Rheinland-Pfalz IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Bearbeitung: Unterarbeitsgruppe Grundwasser der Arbeitsgruppe vorbereitende Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung: Erich Jaeger (SGD Nord), Jürgen Decker (SGD Süd), Dr. Wilhelm Nonte (LfU), Dr. Karlheinz Brand (vormals LfU), Kevin Handke (LfU) Titelbild: Grundwasseroberfläche von Rheinland-Pfalz, Landesamt für Geologie und Bergbau RLP; in der Karte ist die Grundwasser­oberfläche dargestellt. Niederungen/Flussauen (hohe Grundwasser­ stände) sind in Blautönen, grundwasserferne Standorte in Brauntönen dargestellt. Redaktion und Layout: Stabsstelle Planung und Information 2. Auflage April 2024 © Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 2023 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Inhalt Einleitung und Problemstellung4 (Bemessungs)Grundwasserstand4 Begriffsbestimmung und Zielsetzung4 Grundsätzliches Vorgehen zur Ermittlung des BGWS5 Messreihen und Messdaten zur Ableitung des BGWS5 Kartenwerke zur Einschätzung des BGWS6 Schichtenwasser6 Anthropogene Eingriffe6 Ermittlung des BGWS nach Merkblatt BWK-M87 Die Herstellung künstlicher Grundwasserdeckschichten gemäß EBV8 Hintergrundwerte im Grundwasser8 Anhang 1: Checkliste: Übersichtstabelle der Daten zur Abschätzung des „höchsten zu erwartenden Grundwasserstands“ / Bemessungsgrundwasserstands 9 Anhang 2: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug) 10 Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) Rheinland-Pfalz10 Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd11 Wasserportal Rheinland-Pfalz11 Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR)11 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)11 Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV 3 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG Im Rahmen des Inkrafttretens der Mantelverordnung am 01.08.2023 und der darin enthaltenen Arti- kel 1 Ersatzbaustoffverordnung (EBV1) und Artikel 2 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV2) sollen die darin beschriebenen Anforderungen zum Grundwasserschutz durch diesen Leitfaden mit Erläuterungen konkretisiert werden. Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur vorbereitenden Arbeiten für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung wurden somit für die Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes – Bemessungsgrundwasserstand, zu Herstellung künstlicher Grundwasserdeckschichten und Hinweise zu Hintergrundwerten im Grundwasser Erläuterungen ver- fasst, die dem Anwender und der Anwenderin Hilfestellung geben können. (BEMESSUNGS)GRUNDWASSERSTAND Begriffsbestimmung und Zielsetzung Höchster zu erwartender Grundwasserstand ist gemäß § 2 Nr. 35 ErsatzbaustoffV „der höchste ge- messene oder aus Messdaten abgeleitete sowie von nicht dauerhafter Grundwasserabsenkung unbe- einflusste Grundwasserstand“. Im Folgenden wird er als Bemessungsgrundwasserstand (BGWS) bezeichnet. Entsprechend der Begründung zur Ersatzbaustoffverordnung ist unter dem BGWS der Grundwasser- höchststand zu verstehen, der sich witterungsbedingt und unbeeinflusst von jeglicher Grundwasser- absenkung einstellen kann. Hierzu ist zu ermitteln, auf welcher Höhe das Grundwasser üblicherweise steht und wie hoch es nor- malerweise steigen kann. Seltene Fälle, wie z. B. Hochwasser mit voraussichtlichem Wiederkehrinter- vall von seltener als 100 Jahre, können dabei in der Regel unberücksichtigt bleiben. Der Prognose künftiger Grundwasserstände ist als Beurteilungszeitraum mindestens die voraussichtliche Nutzungs- dauer der technischen Bauwerke sowie höchstens 200 Jahre zugrunde zu legen3. Unter dem „höchsten zu erwartenden Grundwasserstand“ gemäß § 2 Nr. 35 ErsatzbaustoffV ist der freie Grundwasserspiegel (ungespannte Verhältnisse) zu verstehen. Gespannte Grundwasserverhält- nisse sind für die Regelungen der ErsatzbaustoffV nicht relevant, solange die wasserundurchlässigen Schichten, welche die gespannten Verhältnisse bedingen, intakt sind und somit die Druckpotenziale nicht zu einem Einstau des zu beurteilenden Einbaubereichs führen. 1 EBV 2021: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bau- werke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV), Artikel 1 der Mantelverordnung, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 43, 16.07.2021 2 BBodSchV 2021: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Artikel 2 der Mantelverordnung, Bundesgesetz- blatt Teil I, Nr. 43, 16.07.2021 3 Die Beschränkung auf 200 Jahre basiert auf dem der EBV zugrunde liegenden Modell-Zeitraum und hat eher klarstel- lenden Charakter ( BT-Drucksache 19/29636 2021, Begründung zur EBV, S. 221). 4 Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV Grundsätzliches Vorgehen zur Ermittlung des BGWS Zur Ermittlung des BGWS in anthropogen unveränderten Bereichen wird folgende allgemeine Vorge- hensweise vorgeschlagen: Ersteinschätzung, ob mit Grundwasser zu rechnen ist. Recherche und Sichtung aller vorhandener In- formationen und Unterlagen, die für ein Projektgebiet vorliegen. Dies sind zum Beispiel Grundwasser- messstellen, Ganglinien, Grundwassergleichenpläne, hydrogeologische Kartierungen oder eingemes- sene Grundwasserstände bei Erkundungen im Gelände.  Ermittlung des maximalen Grundwasserstandes anhand der vorliegenden Informationen und Unterla- gen. Dazu kann beispielsweise der aktuelle Wasserstand am Standort mit demjenigen in nahegele- genen Grundwassermessstellen im gleichen Grundwasserleiter und den dortigen maximalen Ständen verglichen werden.  Der BGWS ergibt sich aus dem ermittelten maximalen Grundwasserstand.  In anthropogen veränderten Bereichen sind zusätzlich zu den v. g. Schritten die grundwasserrele- vanten Eingriffe zu erfassen und deren Auswirkungen auf die aktuellen und die künftigen Grundwas- serstände zu berücksichtigen. Weitergehende Informationen zur Vorgehensweise können den folgenden Abschnitten entnommen werden. Messreihen und Messdaten zur Ableitung des BGWS Sofern langjährige Messungen (mindestens 30 Jahre) oder hydrologische Berechnungen vorliegen, kann als Bemessungsgrundwasserstand ein Grundwasserstand herangezogen werden, der statistisch gesehen alle 10 Jahre überschritten wird. Messdaten zu den Grundwassermessstellen können dafür im Wasserportal RLP abgefragt werden, das Landesamt für Umwelt stellt diese Daten bereit (siehe Anhang). Der Beobachtungszeitraum sollte Abfolgen mehrerer Jahre mit Trockenperioden und Nassperioden umfassen, damit die kennzeichnende Schwankungsbreite der Grundwasserhöchst- und Grundwasser- niedrigstände hinreichend sicher erfasst werden kann. Weiterhin sind aufgrund zu erwartender saiso- naler Schwankungen oder Veränderungen der Grundwasserneubildungsraten aufgrund des Klimawan- dels auch mögliche Prognosen mit einzubeziehen. Bei Ableitung des BGWS ist immer auch die Aussagekraft der vorhandenen Werte in Abhängigkeit von der Länge der Messreihe, dem Messintervall und dem Abstand zum Einbauort anzugeben und zu be- rücksichtigen. Hierfür kann die im Anhang 1 (im Internet downloadbare) hinterlegte Checkliste oder eine dazu gleichwertige Übersichtstabelle genutzt werden. Leitfaden Grundwasser EBV - BBodSchV 5

Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg Layout:LfU 2. Auflage November 2024 © LfU 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“ Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb) Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann) Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals) Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Glossar8 Vorwort16 1Vorerkundung17 2Umwelttechnische Untersuchung18 2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18 2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19 2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20 2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22 2.5Entsorgungswege und Untersuchungen 2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung 2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers 2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs 2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22 23 24 25 25 2.6Darstellung und Auswertung26 3 4 6 Entsorgungskonzept28 3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30 3.2Straßenaufbruch 3.2.1 Ausbauasphalt 3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch 3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31 32 32 32 3.3Bodenmaterialien 3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht 3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen 3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken 3.3.4 Verwertung auf Deponien32 40 40 41 3.4Mineralische Bauabfälle42 3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung 42 3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien 42 3.5.2 Wiederverwendung – Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen 43 3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44 3.6Zwischenlagerung und Behandlung44 3.7Entsorgung von Kleinmengen46 34 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 4 5 Ausschreibung und Beauftragung 48 4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen 48 4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen 50 4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52 4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport 53 4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten 4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV 4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV 4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV 54 54 55 56 Praxisbeispiele 5. 1 Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer innerstädtischen Straße 58 58 5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am Beispiel des Neubaus einer Großbrücke 59 5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene Hintergrundwerte)59 Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60 5.4 6Behörden und Aufgaben Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht Bereich Immissionsschutzrecht Bereich Bodenschutzrecht Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62 62 62 62 62 63 7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64 8Verzeichnis der Anlagen67 Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68 Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73 Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74 Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75 Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem kommunalen Tiefbau85 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87 Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88 Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 5

Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz H Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Herstellung: LfU Bearbeitung: Florian Knappe, Nadine Muchow, Joachim Reinhardt, Corvin Veith – ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz Bildquelle: Titelgrafik: © ifeu; Seite 3: © LfU © LfU, Mainz, Januar 2023 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Vorwort Bodenschutz ist Klimaschutz. Mit dem im Boden enthaltenen Kohlenstoff sind große Mengen des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid fixiert und gelangen nicht in die Atmosphäre. Gesunde Böden sichern aufgrund ihres Wasserspeichervermögens und ihrer Ertragsfunktion zukünf- tige Ernten und somit die landwirtschaftliche Nutzung. Intakte Böden sind widerstandsfähig gegen- über Erosion und können auch im Rahmen der Hochwasservorsorge einen wichtigen Beitrag beim Rückhalt von Wasser leisten. Durch die Kühlleistung wirken Böden wie Klimaanlagen, die das Stadtkli- ma positiv beeinflussen. Deshalb gilt es, mit Böden besonders sorgsam umzugehen und beim Eingriff in Böden, Bodenaushub soweit wie möglich zu vermeiden. Im Bereich der Kreislaufwirtschaft stellen Böden mit einem jähr- lichen Aufkommen von ca. 4,8 Millionen Tonnen/Jahr laut dem rheinland-pfälzischen Abfallwirt- schaftsplan den mit Abstand größten Mengenstrom an nicht gefährlichen Abfällen dar. Deshalb gilt es insbesondere hier, die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vermeidung vor Verwertung vor Beseitigung) zu erreichen. Dadurch werden CO2-Emissionen durch Transporte vermieden und wert- voller Deponieraum erhalten. Mit Hilfe eines Bodenmanagements können früh alle notwendigen Daten erfasst sowie bilanziert und die verschiedenen Akteure (Planer, Bauherren, Architekten, Bau- wirtschaft, Kommunen, Transporteure, Verwerter, Entsorger, etc.) vernetzt werden, um die o. g. Ziele zu erreichen. Dem Klimaschutz, der Nachhaltigkeit, dem Erhalt von natürlichen Böden oder zumin- dest der hochwertigen Verwertung der Böden wird somit Rechnung getragen. Die im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität erstellte Landesstra- tegie soll allen Akteuren Wege aufzeigen, wie sie aktiv zur Vermeidung von Bodenaushub beitragen können. Sie informiert auch über Möglichkeiten, nicht vermeidbare Bodenmassen hochwertig zu verwerten, Bodenfunktionen zu erhalten oder wiederherzustellen und damit durch verminderte CO2- Emissionen unsere Umwelt und unser Klima zu schützen. Dr. Frank Wissmann Präsident des Landesamtes für Umwelt Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 3 Inhalt 4 1Aufgabenstellung6 2Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung der Landesstrategie für Bodenmanagement8 3Vermeidung von Bodenaushub10 4Hochwertige Verwertung von Böden12 5Verwertung von Böden durch Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen14 6Verwertung und Beseitigung von Böden auf Deponien16 Literaturverzeichnis17 Bodenmanagement in Rheinland-Pfalz Abkürzungsverzeichnis BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung) DIN Deutsches Institut für Normung EBV Verordnung über die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung) LBM Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz LfU Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz MKUEM Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz KrWG Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) RC-Baustoff Recyclingbaustoff TL Technische Leitlinien ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz 5

Recycelte Baustoffe werden attraktiver

Bild: Michael Gaida auf Pixabay Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn: "Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln. Doch wir wollen noch weitergehen: Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver. Keine Gemeinde will zum Beispiel einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen. Deswegen brauchen wir im nächsten Schritt eine weitere Verordnung, die bestimmt, wann mineralische Stoffe nicht mehr als Abfall gelten." Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. In mineralischen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können. Diese Recycling-Baustoffe kommen schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei sogenannten technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert und die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen gemacht. Zugleich ist dies ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und zu stärken, wurde im Jahr 2021 die Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung tritt auch eine erste Änderung in Kraft. Mit der ersten Änderung werden für den Vollzug wichtige Details angepasst, wie die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung sogenannter Güteüberwachungsgemeinschaften. Durch diese Kriterien wird die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe gestärkt. Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherr:innen, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen. Das Bundesumweltministerium bereitet nun auf dieser Basis den nächsten Schritt vor: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe sollen nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Das BMUV beabsichtigt, in diesem Jahr hierzu einen Entwurf vorzulegen. Die Ersatzbaustoffverordnung und das angestrebte Ende der Abfalleigenschaft sind wichtige Schritte zur praktischen Umsetzung der in den SLP-Projekten INTEGRAL und WieBauin entwickelten Ansätze zur Wiederverwertung von Baumaterialien und Bauteilen. Quelle: BMUV Pressemitteilung Nr. 126/23 | Kreislaufwirtschaft

Von Hochwasser- bis Rebhuhnschutz: RAMONA erkundet Wolfschlugen

Logo des Vorhabens RAMONA Vergleichsweise glimpflich kam der Südwesten durch die diesjährige Überschwemmungskatastrophe. Dennoch führen uns die aktuellen Bilder aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz drastisch vor Augen, wie fragil unsere Siedlungsstrukturen bei Starkregenereignissen sind. Auf die Suche nach vorsorgenden Schutzmaßnahmen verknüpft mit Aufwertungen von Natur und Landschaft begab sich am 22. Juli 2021 das Stadt-Land-Plus Verbundvorhaben RAMONA . Ziel der fachkundlichen Exkursion war die Fildergemeinde Wolfschlugen. Bürgermeister Matthias Ruckh schlug den Bogen zum Jahr 2008, in dem Wolfschlugen von Starkregen heimgesucht wurde, wie er im Mittel alle 500-600 Jahre vorkommt. In der in einer Mulde gelegenen Kommune kam es zu Schäden in Millionenhöhe an Gebäuden und Infrastruktur. Die Kanalisation konnte die Wassermassen eines ableitenden Grabens nicht mehr aufnehmen. Um künftig besser gegen starke Regenereignisse gewappnet zu sein, ließ die Gemeinde in Folge ein Hochwasserschutzkonzept erstellen – mit dem ausdrücklichen Ziel, nicht nur ein technisches Bauwerk zum Rückhalt des Wassers zu errichten, sondern landschaftsverträglichen ökologischen Hochwasserschutz mit der Schaffung von Naherholungsflächen zu verbinden. In den Riederwiesen konnte die Exkursionsgruppe anschaulich nachvollziehen, wie ein Graben aufgeweitet, ein kleiner Damm angelegt, die intensive landwirtschaftliche Nutzung in Grabennähe zurückgenommen und dadurch großflächige natürliche Retentionsflächen geschaffen wurden. Gleichzeitig laden Wege zum Spazieren ein und Informationstafeln klären über die Hochwasser- und Naturschutzmaßnahmen auf. Finanziert wurden die Maßnahmen durch die Zusammenlegung der Mittel für den Hochwasser-schutz mit Zuschüssen des Verbands Region Stuttgart zur Anlage des Naturerlebnispfades sowie Mitteln für den baurechtlichen Ausgleich eines nahegelegenen Neubaugebietes. Und genau diese Kombination macht die Maßnahme so interessant für RAMONA: Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt geht der Frage nach, wie bau- und artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen nachhaltig und so umgesetzt werden können, dass sie auch anderen Belangen dienen, wie z.B. dem Hochwasserschutz oder der Naherholung. Im dicht besiedelten Raum wie der Region Stuttgart ist der Druck auf die unbebauten Flächen hoch. Die landwirtschaftliche Produktion regionaler Nahrungsmittel, Natur- und Landschaftsschutz, der Wunsch nach Erholungsraum sowie der Bedarf an Entwicklungsflächen für städtische Nutzungen konkurrieren stark miteinander. Flächen für die Kompensation baulicher Eingriffe zu finden, wird immer schwieriger. RAMONA sucht neue Wege, Kompensation im Stadt-Land-Kontext mit anderen Nutzungsansprüchen zu verbinden, Akteure zu vernetzen und Win-Win-Situationen zu schaffen. Die angeregte Diskussion der 17 Exkursionsteilnehmer*innen aus kommunaler Planung, Naturschutz und Wissenschaft in Wolfschlugen drehte sich deshalb um Fragen wie Kommunikation und Information, vorausschauende Planung und die Vereinbarkeit verschiedener Nutzungen auf der knappen Ressource Land. Prof. Dr. Christian Küpfer von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zeigte am Nachmittag Wege auf, Lebensräume für seltene Arten zu schaffen, ohne die landwirtschaftliche Produktion aufgeben zu müssen. Am Beispiel von Rebhuhnflächen auf für die Produktion ungünstig geschnittenen Flurstücken diskutierten die Teilnehmer*innen Chancen und Herausforderungen dieser sogenannten produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen. „Wir nehmen viel mit über die vorausschauende Planung und die Relevanz frühzeitiger Einbeziehung aller betroffenen Akteure, damit gegenseitiges Verständnis für unterschiedliche Sichtweisen entsteht und gute Kompromisse gefunden werden“, schloss Christiane Humborg, Projektleiterin von RAMONA, die Veranstaltung und bedankte sich bei Bürgermeister Ruckh und Prof. Küpfer für die praxisnahen Einblicke. Projektpartner des BMBF-Vorhabens RAMONA – „Stadtregionale Ausgleichsstrategien als Motor einer nachhaltigen Landnutzung“ sind die Landeshauptstadt Stuttgart, die Stadt Filderstadt, der Verband Region Stuttgart, die Flächenagentur Baden-Württemberg, der NABU Stuttgart, die Universität Hohenheim und die RWTH Aachen. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Vorhabens.

Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden, Teil II: Modellierung der Stoffmigration und Erarbeitung eines DV-gestützten Leitfadens

Ziel des Vorhabens ist die Evaluierung, Weiterentwicklung und Anwender-orientierte Aufbereitung der bisher in der Ableitungssystematik der Ersatzbaustoffverordnung eingesetzten Bewertungsverfahren sowie deren Implementierung in ein Datenbank-basiertes Anwendungstool (Teil II: Datenbanken mit Material- und Stoffparameterkatalogen, materialspezifischen Stofffreisetzungskurven und bauwerksspezifischen Inputkatalogen für die Technischen Bauwerke der EBV). Hierzu sind das vorliegende Datenmaterial (Mineralische Ersatzbaustoffe, Freisetzungseigenschaften, mittlere Sickerwasserraten und Verdünnungsfaktoren) sowie die eingesetzten Modellwerkzeuge Datenbank-mäßig aufzubereiten und der Modellansatz zu erweitern (u.a. Berücksichtigung des Abklingverhaltens der Stofffreisetzung, eines zeitlich begrenzten Quellterms). Schließlich soll ein DV-gestützter An-wendungsleitfaden für eine Boden-/Grundwasserschutz-verträgliche Verwertung von mineralischen Abfällen und Produkten im offenen und geschlossenen Einbau erarbeitet werden.

Interreg Alpine Space AlpES, Alpine Ecosystem Services - mapping, maintenance and management (AlpES)

Ecosystems and their services go beyond national borders and need a transnational approach for their dynamic protection, sustainable use, management and risk prevention. As a basis for joint action, public authorities, policy makers, NGOs, researchers and economic actors - the AlpES target groups - need a common understanding of ecosystem services, comparable information on their status and support in using appropriate tools for integrating them in their fields of work. The AlpES project's overall objective is to introduce ecosystem services as a regional/transnational environmental governance framework. Different key actors from the Alpine Space will be involved in the project development. In close collaboration with stakeholders, AlpES will - develop an Alpine ecosystem services concept, - carry out a mapping and assessment of ecosystem services for the Alpine Space area, - make the results available on the internet to the stakeholders for analytical purposes, and - ensure a multi-level and cross-sectoral transfer of AlpES results to the stakeholders via innovative, tailored and transferable learning tools and targeted activities. In order to accomplish these goals, AlpES develops an interactive, internet based Geographic Information System (WebGIS), integrates the already existing Wiki WIKIAlps into the project, and organizes workshops. Ten partner institutes from 6 Alpine countries, led by the European Academy of Bolzano (EURAC), participate in the AlpES project. The Institute for Interdisciplinary Mountain Research is responsible in the AlpES project for the development of an interactive and interoperable WebGIS and for providing technical structure and support for updating WIKIAlps. The IGF also contributes to the technical development of an e-learning tool in the AlpES project.

Workshop - Verwertung ressourcenrelevanter Stoffe aus dem anthropogenen Lager

Ausgangslage: Im so genannten anthropogenen Lager sind erhebliche Mengen an Rohstoffen gebunden. Allein die Baustoffe im deutschen Wohngebäudebestand werden auf 10,1 Mrd. t geschätzt. Aufgrund der enormen Stoffflüsse im Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden, technischen Bauwerken und Infrastrukturen kommt dem anthropogenen Lager eine besondere Bedeutung für eine nachhaltige Ressourcennutzung zu. Im Auftrag des BMU ließ das UBA in den vergangenen Jahren die Wissensbasis über das anthropogene Rohstofflager, insbesondere von mineralischen Baustoffen, erweitern und Ressourceneffizienzpotenziale durch eine optimierte Nutzung von Sekundärrohstoffen aus dem Bestand untersuchen. Hierbei wurden u.a. die Zusammensetzung des anthropogenen Lagers und die Gehalte an recyclingrelevanten Materialien spezifiziert, der praktische Einsatz von Recycling-Baustoffen erprobt, die Dynamik im Gebäudebestand aufgrund der demografischen Entwicklungsprognosen abgebildet, Hemmnisse und Rahmenbedingungen für die Akzeptanz und Nutzung dieser Stoffe des anthropogenen Lagers recherchiert, Szenarien und Potenziale zur Erschließung und Nutzung von Sekundärrohstoffen, insbesondere durch Optimierung von Abbruch und Rückbau, dargestellt sowie rechtliche und technische Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz untersucht und weiterentwickelt. Zielstellung: In einem eintägigen Workshop sollen die vorhandenen Forschungsergebnisse einer erweiterten Fachöffentlichkeit in einer Zusammenschau präsentiert werden. Ausgewählte ReferentInnen werden die Erkenntnisse der abgeschlossenen Forschungsvorhaben vorstellen. Auf dieser Grundlage sollen in einem abschließenden Diskussionsblock übergreifende Problemlagen evaluiert sowie zukünftige Handlungsoptionen und -bedarfe zur optimierten Nutzung des anthropogenen Lagers als Rohstoffquelle erörtert werden.

Begrünung von Spritzbetonmauern an den Zufahrtsstraßen des Brenner-Basistunnels

Spritzbetonmauern entlang Verkehrsstraßen haben den Zweck eine ausreichende Böschungsstabilität bei gleichzeitig möglichst geringem Platzbedarf zu gewährleisten. Neben der notwendigen technischen Funktionalität der Standsicherheit beherbergen derartige Infrastrukturelemente zusätzlich auch ein landschaftsästhetisches und mikroklimatisches Potential. Durch die Kombination der technischen Bauwerke mit biologischen Komponenten (Vegetation) kann dieses vorhandene Potential voll ausgeschöpft werden. Die Herausforderung hinsichtlich einer Begrünung besteht darin, ein geeignetes Begrünungssystem zu entwickeln und anschließend für die lokal extremen Klimabedingungen geeignete Vegetationsstrukturen zu initiieren, sowie sie trotz starker Beanspruchung nachhaltig und kostenextensiv zu etablieren.

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