Gemeinsame Presseerklärung von WBGU, UBA und SRU anlässlich der UN-Klimakonferenz in Durban Klimaberater der Bundesregierung setzen weiter auf UN-Klimaprozess - Fortschrittsallianzen sollen Klimaschutz stärken Keine Entwarnung beim Klimawandel: Die weltweiten Treibhausgasemissionen haben einen neuen Höchststand erreicht - nie wurde in der Menschheitsgeschichte so viel Kohlendioxid (CO2) aus fossilen Brennstoffen in die Atmosphäre entlassen, wie im Jahr 2010. Ein politischer Kraftakt ist notwendig, um bei der UN-Klimakonferenz in Durban wirksame Regeln zur Emissionsminderung zu vereinbaren. Das Kyoto-Protokoll, der bislang einzige internationale Vertrag mit verbindlichen Minderungszielen, läuft Ende 2012 aus. Wichtige Emittenten wie die Vereinigten Staaten haben das Kyoto-Protokoll nie unterzeichnet. Führende Klimaberater der Bundesregierung setzen dennoch weiter auf den UN-Klimaprozess: Nur mit einem rechtsverbindlichen Abkommen unter dem Regime der Vereinten Nationen lasse sich der Klimawandel in den Griff bekommen, sagten hochrangige Vertreter von UBA, WBGU, SRU und PIK auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Start der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmen-Konvention im südafrikanischen Durban. Zugleich sollte die EU unverzüglich ihre Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die zu einem raschen Übergang in Richtung einer klimaverträglichen Wirtschaft bereit sind, forcieren. Nur durch erfolgreiche Fortschrittsallianzen können die Verweigerer des Klimaschutzes unter Zugzwang gesetzt werden. Zudem sollte die EU mit gutem Beispiel vorangehen und mit der Zusage nach Durban fahren, bis 2020 die Treibhausgase um 30 Prozent zu reduzieren. Dazu sind verbindliche Energieeffizienzziele und verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erforderlich. „In Durban müssen die Weichen für eine schnelle Trendumkehr bei den globalen Klimagas-Emissionen gestellt werden. Dazu muss der Abschluss eines neuen umfassenden und rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens auf den Weg gebracht werden, damit es auch nach 2012 weltweit verbindliche Ziele im Klimaschutz gibt“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Der Prozess dahin ist langwierig und schwierig. Wir müssen die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre aber langfristig auf einem Niveau stabilisieren, das die Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt. Das kann nur mit beherzten Schritten erreicht werden“, so Flasbarth. „Wir müssen die Vereinbarungen der Klimakonferenz von Cancún zügig umsetzen. Schon heute gibt es konkrete Ansatzpunkte: Etwa beim Waldschutz in Entwicklungsländern, beim klimaverträglichen Umbau unserer Energieversorgung und bei der Umlenkung von Investitionen in klimaverträgliche Infrastrukturen. Wichtig ist es, einen bruchlosen Übergang vom geltenden Kyoto-Protokoll zu einem neuen umfassenden Klimavertrag zu gewährleisten “, sagte Flasbarth. Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) betont: „Der Klimaverhandlungsprozess droht in eine ziellose Routine abzugleiten. Deshalb ist es wichtig, dass in Durban ambitionierte Beschlüsse angesteuert werden. Ein Signal wäre es, festzulegen, bis wann die Trendumkehr bei den Emissionen erreicht werden soll.“ Messner unterstreicht die Bedeutung, die Transformation zur Klimaverträglichkeit zu beschleunigen: „Das globale Energiesystem kann so transformiert werden, dass eine Begrenzung auf zwei Grad Celsius möglich ist. Investitionen in den Klimaschutz zahlen sich langfristig in den Industrie- und Entwicklungsländern aus. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzmarkt- und die Klimakrise nur gemeinsam gelöst werden können. Nachhaltiges Wachstum, nachhaltige Finanzsysteme und der Übergang zu einer klimaverträglichen Weltwirtschaft gehören zusammen“. „Wer das Zwei-Grad-Ziel für richtig hält, und hierzu hat die internationale Staatengemeinschaft sich bekannt, der muss anerkennen, dass dieses Ziel auch eine feste Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen bedeutet“, sagte Wolfgang Lucht vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Hieran gemessen genügen die bislang vorliegenden Zusagen für eine Verringerung der Emissionen keineswegs. Bliebe es dabei, wäre weltweit mit zunehmend einschneidenden Folgen des Klimawandels zu rechnen. Ein Anstieg des Meeresspiegels, tiefgreifende Veränderungen bei Ökosystemen und eine Abnahme der landwirtschaftlichen Produktivität in wichtigen Regionen können durch effektive Klimaschutzmaßnahmen vermieden werden.“ Sinnvoll wäre, wenn die Staatengemeinschaft für jedes Jahrzehnt bis 2050 Emissionsmengen festlegen und verteilen würde. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), betont: „Für Europa ist eine sichere Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, technisch möglich und langfristig die kostengünstigste Option. Die EU sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen. Wichtig ist daher: Ein 30 Prozent-Klimaschutzziel für 2020, verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz und einen weiteren Fahrplan zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030. Wer im Klimaschutz voranschreitet, wird auch industriepolitisch gewinnen“. Die zunächst hohen Investitionen für die erneuerbaren Energien lösen Innovationen aus, sind eine wirksame Gegenmaßnahme gegen die sich abzeichnende Rezession in Europa und vermeiden zudem Energie- und Umweltfolgekosten. In Durban wird auch über die Weiterführung des Kyoto-Protokolls mit neuen Zielen für die Zeit nach 2012 verhandelt. Zwar hat nur ein Teil der Industrieländer signalisiert, sich bereits in Durban für die Zeit nach 2012 weiter zu verpflichten. Dennoch darf die politische Bedeutung des Protokolls nicht unterschätzt werden. Viele Staaten haben sich bereits freiwillig eigene Ziele zur Emissionsbegrenzung gesetzt und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Diese reichen in der Summe allerdings nicht aus, um mehr als zwei Grad Celsius Erwärmung zu vermeiden. Der WBGU hat dargelegt, dass hierfür bis Mitte des Jahrhunderts nicht mehr als 750 Milliarden Tonnen CO2 aus fossilen Quellen emittiert werden sollten. Für die Erreichung der zwei Grad Celsius-Grenze ist deshalb entscheidend, dass auch die freiwillig angebotenen Emissionsminderungen aller Staaten erhöht werden. Letztlich geht jedoch kein Weg an einem rechtsverbindlichen, ausreichend ambitionierten Abkommen vorbei, das alle Staaten einschließt. Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz bergen die Gefahr, dass langfristig notwendige Emissionsminderungen nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand erreichbar sein werden. Ein fortschrittlicher Klimaschutz muss sich auch auf neue Allianzen und Klimaschutzinstrumente wie die Einführung regionaler Emissionshandelssysteme stützen. Diese zeigen, dass Staaten ambitionierte Klimaschutzstrategien umsetzen können und eine klimaverträgliche Entwicklung ohne erhebliche Wohlstandseinbußen möglich ist. Berlin/Dessau-Roßlau, 24.11.2011
Umweltbundesamt vergibt Stipendien zu künstlerischer Forschung Wie können wir durch das Zusammenspiel von Kunst und Wissenschaft aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen artikulieren? Wie Transformationsprozesse kritisch begleiten und wie den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen? Mit diesen Fragen hatte das Umweltbundesamt (UBA) Kunstschaffende eingeladen, sich in einem Tandem-Stipendium für eine Zusammenarbeit mit Fachleuten des UBA zu bewerben. Unter den knapp 90 Einreichungen wählte eine Jury vier junge Kunstschaffenden aus, die ab Herbst zu konkreten Fragen gemeinsam mit ihrem wissenschaftlichen Part aus dem Amt arbeiten werden. Das Stipendium ist Bestandteil des dreijährigen Forschungsprojekts Neue Ansichten. Mit diesem Projekt will das UBA einen Dialog zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik anstoßen. Künstlerische Forschung soll als Beitrag zur Entwicklung einer Kultur der Nachhaltigkeit , die neue Perspektiven für die Lebensformen und Denkweisen einer zukunftsfähigen Gesellschaft entwirft, gefördert werden. Kunstschaffende konnten sich konkret für die Zusammenarbeit mit einem nominierten Wissenschaftler oder mit einem der fachlichen Experten-Teams des UBA bewerben. Das vierwöchige Stipendium ist mit 2.000 Euro dotiert. Folgende Bewerber wurden von einer Jury, bestehend aus dem Konzeptkünstler Julius von Bismarck, der Professorin für Designtheorie Anke Haarmann und der Künstlerin und Professorin für Bildende Kunst Susanne Lorenz, ausgewählt: Clara Wieck wird mit einer Nutztierwissenschaftlerin des Fachgebiets „Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, und Internationaler Bodenschutz“ an der Frage arbeiten, welche Haltung wir zu Nutztieren haben. Nina Kuttler wird sich mit einem Biologen des Fachgebiets „Binnengewässer – Umweltprobenbank“ mit der Zukunft der Umweltprobenbank des Bundes beschäftigen. Veronika Aumann wird sich gemeinsam mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker der Fachgebiete „Informationssysteme Chemikaliensicherheit und Wassergefährdende Stoffe – Ökotoxikologielabor“ fragen, ob Wassergefährdungsklassen ein gesellschaftlich relevantes Thema sind. Julian Sagert wird sich mit einem Experten-Team, bestehend aus einem Soziologen, einer Psychologin, einer Geografin und einem Nachhaltigkeitsforscher, rund um Umweltfragen und Nachhaltigkeitsstrategien mit „Postwachstum“ und „Suffizienz“ beschäftigen. Zur kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit liegen derzeit noch geringe theoretische und praktische Ansätze vor. Mit dem Forschungsprojekt Neue Ansichten will das UBA einen Dialog anstoßen zwischen Kunstpraxis und Kulturpolitik sowie Wissenschaft und Nachhaltigkeitspolitik. Ziel des Vorhabens ist es, neue Kommunikationsformate zur Kultur der Nachhaltigkeit im Sinne der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der von den Vereinten Nationen beschlossenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ zu entwickeln und Anknüpfungspunkte kultureller Diskurse und künstlerischer Praxis an die Nachhaltigkeitspolitik aufzuzeigen. Jurystatements zu den Stipendiaten Susanne Lorenz über Clara Wieck „Clara Wieck ist Ethnologin und Filmemacherin und untersucht in Form einer Filmcollage den Weg des Steppenschafs Karakul, dessen Pelz seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Persianermänteln zu prestigereicher Anwendung kam. Sie folgt dem Tier von Zentralasien über den Haustiergarten des landwirtschaftlichen Instituts Halle (Saale) in die ehemalige deutsche Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute: Namibia) und zeichnet an seinem Beispiel die deutsche Wirtschafts- und Kolonialgeschichte nach. Das Karakul ist für Wieck beispielhaft für ‚Machtbeziehungen zwischen Menschen und Nutztieren, Männern und Frauen, Modemachern und Fashion Victims‘. Im Tandem mit der Nutztierwissenschaftlerin des Umweltbundesamts in Dessau plant Wieck, die Geschichte des Karakuls in Beziehung zu gegenwärtigen Haltesystemen zu setzen und das gemeinsame Reflektieren in der Videoarbeit zum Ausdruck zu bringen. Die Jury erwartet eine qualitativ hochwertige Trias aus ethnologischer Recherche, künstlerischer Arbeitsweise und wissenschaftlichem Blick zu der ethischen Frage: Welche Haltung haben wir zu Nutztieren? Anke Haarmann über Nina Kuttler „Nina Kuttler hat Philosophie und Bildende Kunst studiert. Wenn verschiedene Fachbereiche und unterschiedliche Blickwinkel zusammenkommen, wird es für sie spannend. Die Umweltprobenbank des Bundes im Hochsauerland, mit der Kuttler zusammenarbeiten will, fordert ihre künstlerische Neugier und Widerrede heraus. Die Umweltprobenbank ist ein Spiegel des Anthropozän, indem dort seit 30 Jahren Umweltproben aus ganz Deutschland gesammelt und konserviert werden. Kuttler aber fragt sich und die Wissenschaftler des UBA eine ebenso theoretisch wie ästhetisch reizvolle Frage: Wie würde eine Umweltprobenbank aus der Perspektive des Blasentangs aussehen? Was passiert, wenn wir die anthropozentrische Sichtweise umwenden? Die filmische und installative Arbeitsweise von Kuttler, die sich immer wieder an der Grenze von künstlerischer und wissenschaftlicher Perspektive aufhält, prädestiniert sie für ein Tandem-Stipendium des UBA.“ Anke Haarmann über Veronika Aumann „Zusammen mit einem Umwelttechniker und einem Informatiker am Versuchsfeld des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfelde wird die Textildesignerin und künstlerische Forscherin Veronika Aumann der Fiktion nachgehen, das Unsichtbare sichtbar zu machen: Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein! Aber was wäre, wenn Stoffe und Gemische sich im Wasser entsprechend ihrer Gefährdungsstufen durch eine materielle Veränderung des Wassers selbst anzeigen würden? Aumann ist erfahren im ästhetisch-experimentellen Umgang mit analogen wie digitalen Materialien, flüssigen Stoffen und zähflüssigen Gelen. Bei ihren bisherigen Arbeiten zu textilen Bildschirmen oder responsiven Stoffen hat sie mit Fraunhofer-Instituten, der Stiftung Bauhaus Dessau und den Technischen Sammlungen Dresden zusammengearbeitet. Ihre experimentelle Gestaltungsweise verspricht neue Impulse zu setzen.“ Susanne Lorenz über Julian Sagert „Der ausgewählte Stipendiat Julian Sagert absolviert ein Doppelstudium Bildende Kunst und Psychologie (Schwerpunkt Umweltpsychologie) und steht in beiden Studiengängen kurz vor dem Abschluss. Sein Interesse gilt der Wirkung von Kunsterfahrung im Hinblick auf nachhaltiges Verhalten. Charakteristisch für seinen Ansatz ist die Sichtbarmachung von subtilen Prozessen, die von ökologischer Bedeutsamkeit sind. Eine Kraft der Kunst sieht Sagert darin, dass sie ökologisch relevantes Geschehen sinnlich und emotional in der Gegenwart erfahrbar machen könne. Im Austausch und in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des UBA leiten Sagert die Fragen: Wie können Postwachstum und Suffizienz neue Wirksamkeit entfalten? Wie lassen sich die Folgen von Konsum auf eine Weise erfahrbar machen, die subtil irritiert und eigenes Fragen auslöst? Auf welcher Haltung zur Natur könnte ein suffizienter Lebensstil basieren? Die Jury sieht die spannende Herausforderung im Rahmen des Tandem-Stipendiums darin, bereits angewendete Strategien multiperspektivisch zu betrachten und aus der fundierten Kenntnis künstlerischer und wissenschaftlicher Prozesse gemeinsam an neuen, wirkungsvolleren Ansätzen zu arbeiten.“ Kurzbiografien Stipendiaten Clara Wieck *1982, lebt und arbeitet als Medienkünstlerin und Filmemacherin in Leipzig, 2003–2010 Studium der Ethnologie, Soziologie, Religionswissenschaft, Kommunikations- und Medienwissenschaften und Indologie in Tübingen und Leipzig, 2014 Arbeitsstipendium der Kulturstiftung Sachsen. Nina Kuttler *1993, lebt und arbeitet in Hamburg, 2013–2018 Studium der Bildenden Kunst an der HfBK Hamburg, Studium der Philosophie, Auslandssemester China Academy of the Arts, Hangzhou, Residenzen in Lettland und Litauen. Veronika Aumann *1985, lebt und arbeitet in Berlin, 2007–2013 Studium Textil- und Flächendesign an der Weißensee Kunsthochschule Berlin, Auslandssemester am Chelsea College of Art & Design London, Mitarbeit am Design Research Lab und Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut. Julian Sagert *1983, lebt und studiert in Berlin, seit 2015 Studium der Psychologie mit Schwerpunkt Umweltpsychologie in Potsdam, seit 2012 Meisterschüler Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin, Auslandssemester am Central Saint Martins London. Kurzbiografien Jury Julius von Bismarck ist ein deutscher Künstler, er lebt und arbeitet in Berlin. Von Bismarck hat an der Universität der Künste Berlin und dem Hunter College in New York studiert. Seine Arbeiten, die sich zwischen Kunst, Wissenschaft und Technologie ansiedeln lassen, sind insbesondere Auseinandersetzungen mit der Wahrnehmung, Manipulation und Dokumentation des urbanen Raums. Anke Haarmann ist Professorin für Designtheorie und Designforschung an der HAW Hamburg. In ihrer theoretischen wie ästhetischen Praxis arbeitet Haarmann zur künstlerischen Forschung sowie Designforschung und hat zahlreiche Publikationen hierzu veröffentlicht. Haarmann hat Philosophie und Kunst in Hamburg, Berlin und Maastricht studiert, an der Universität Potsdam promoviert, u.a. an der Universität Lüneburg unterrichtet bevor sie an die HAW kam, wo sie derzeit das „Zentrum für Designforschung“ aufbaut. Susanne Lorenz ist Bildende Künstlerin und seit 2010 Professorin für Bildende Kunst an der Universität der Künste Berlin. Dort leitet sie die Grundlehre für Studierende der Bildenden Kunst und die Lehramtsstudiengänge mit dem Kernfach Bildende Kunst. Von 2006 bis 2010 war Susanne Lorenz Professorin an der Hochschule für Bildende Künste in Hamburg, weitere Lehrtätigkeiten führten sie u. a. als Visiting Artist an die School of the Art Institute of Chicago, USA und an das Goethe-Institut in Taschkent, Usbekistan. Die künstlerischen Arbeiten von Susanne Lorenz zeugen von einem raumbezogenen und interdisziplinären Ansatz.
Wissenschaftliche Untersuchungen zur Genese fruchtbarer, Schwarzerde-artiger Böden im Amazonasgebiet (Terra Preta) lassen auf eine anthropogene Entstehung schließen. Die stoffliche Zusammensetzung der Terra Preta wird auf die aerobe und anaerobe biochemische Umsetzung organischer Siedlungsabfälle zurückgeführt. Der hohe Anteil stabiler Kohlenstoffverbindungen kann der Zugabe von Holzkohlen zugeschrieben werden. Sie werden als wesentliche Ursache für den günstigen Humus-, Nährstoff- und Wasserhaushalt dieser Böden angeführt. Hieraus resultieren Bestrebungen in Deutschland und vielen anderen Ländern, Technologien zur Herstellung und Anwendung organischer Bodenhilfsstoffe (bzw. Bodenverbesserungsmittel) zu entwickeln und in die Praxis einzuführen. So sollen in ähnlicher Weise Böden mit stabilen organischen Verbindungen angereichert und in ihren Bodenfunktionen, insbesondere ihrer Fruchtbarkeit verbessert werden. Anhand zahlreicher Veröffentlichung sollten die Chancen (Stand der technischen Herstellung, Verwendungswege, Wirkung auf Boden und Pflanzen) und Risiken (Gehalte von Schadstoffen, negative Effekte auf Boden und Pflanze, ökonomische Risiken, Gesamtökobilanz) und die rechtlichen Regelungen dargelegt werden. Veröffentlicht in Texte | 04/2016.
Kohlendioxid als Kältemittel verringert Ausstoß an Treibhausgasen Dass die bisher in Autoklimaanlagen enthaltenen synthetischen Kältemittel unser Klima schädigen, ist inzwischen weltweit anerkannt. Im Juni beraten Experten auf zwei internationalen Treffen in den USA erneut über Alternativen zu den bisher in Klimaanlagen verwendeten klimaschädlichen Kältemitteln. Die klimafreundlichste Lösung ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) der Ersatz der synthetischen Kältemittel - wie R134a - durch das natürliche Kältemittel Kohlendioxid (R744). „Um die Atmosphäre wirksam zu entlasten, reicht eine europäische oder gar deutsche Insellösung mit Kohlendioxid nicht aus. Wir müssen weltweit handeln”, betont UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Das UBA unterstützt diese klimaschonende Technik, indem es ein Fahrzeug mit einer R744-Klimaanlage ausrüsten lässt, um die Praxistauglichkeit der innovativen Technik zu demonstrieren. Weltweit verfügen schon heute 400 Millionen Fahrzeuge über eine Klimaanlage. Bis zum Jahr 2015 sollen es nach Schätzungen von Klimafachleuten fast eine Milliarde Fahrzeuge sein. Im Jahr 2015 werden allein deren Klimaanlagen nach Schätzungen des Weltklimarates Kältemittel im Umfang von mindestens 270 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten in die Atmosphäre emittieren und damit den Treibhauseffekt weiter verstärken. Bisher kommt in Klimaanlagen als Kältemittel das stark klimawirksame fluorierte Treibhausgas Tetrafluorethan, das den Handelsnamen R134a trägt, zum Einsatz. An Alternativen zu den fluorierten Kältemitteln forschen die Entwickler und Ingenieure bereits seit Anfang der neunziger Jahre. Dabei entdeckten sie ein natürliches, bereits seit über 100 Jahren bekanntes Kältemittel neu: Kohlendioxid (R744). R744 ist 1300-mal weniger klimaschädlich als R134a, hat eine gute Kälteleistung, ist ungiftig, bereits heute weltweit preisgünstig verfügbar und wird direkt aus der Luft gewonnen. Strittig in der internationalen Fachwelt ist immer wieder der Energieverbrauch der Klimaanlagen mit Kohlendioxid, der höher als sein soll als bei Anlagen mit R134a. Erfahrene Entwickler der Kohlendioxid-Klimaanlagen belegen dagegen mit Messungen sogar einen verringerten Verbrauch. Das UBA wird unabhängige Messungen durchführen, um zu prüfen, ob R744-Klimaanlagen auch energetisch vorteilhaft sind. Erste Ergebnisse erwartet das Amt im Herbst 2008. Vom 10. bis 12. Juni 2008 veranstaltet die Gesellschaft der Fahrzeugingenieure (SAE) in der Nähe von Phoenix, USA, das neunte internationale Symposium zu alternativen Kältemitteln für Pkw. Am 13. Juni 2008 findet am selben Ort auch das diesjährige Treffen zu Pkw-Klimaanlagen der US-Umweltbehörde EPA statt. Die Fachleute beraten dort über Alternativen zum Kältemittel R 134a, wobei sie neben R744 auch andere synthetische Kältemittel mit kleinem Treibhauspotential in Erwägung ziehen. In Europa ist der Weg zum Ersatz der hoch treibhauswirksamen, fluorierten Kältemittel vorgezeichnet. Nach der EU-Richtlinie 2006/40/EG dürfen ab 1. Januar 2011 Hersteller neue Pkw-Typen nur noch verkaufen, wenn die Klimaanlage Kältemittel enthält, die deutlich weniger klimaschädlich sind als R 134a: Das neue Kältemittel darf maximal eine 150-fach stärkere Treibhauswirkung im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid haben. Die deutschen Automobilhersteller beschlossen bereits im Herbst 2007, die Klimaanlagen neuer Pkw-Typen auf Kohlendioxid als Kältemittel umzustellen. Wegen des notwendigen produktionstechnischen Vorlaufs arbeiten die deutschen Pkw-Hersteller und ihre Zulieferfirmen schon heute mit Hochdruck an der Umstellung der Serienproduktion zum Jahr 2011. Mit einer weltweiten Umstellung auf R744 würden gleich mehrere Ziele erreicht: Die Automobilhersteller hätten eine langfristige, nachhaltige und einheitliche technische Lösung, die den Beitrag der Pkw zum Treibhauseffekt weltweit deutlich verringern würde. Wegen der technischen Besonderheiten einer R 744-Anlage bestünde - im Gegensatz zu diskutierten synthetischen Kältemittelalternativen – keine Gefahr, dass im Leckagefall wieder stark klimaschädliche Kältemittel in die Anlage eingefüllt würden.
Im Gutachten werden in der Vorgängerstudie benannte offene Fragen sowie weitere Gesichtspunkte, die die momentanen umweltrelevanten Themen bei der Schiefergasgewinnung widerspiegeln, in mehreren Einzelbeiträgen (Arbeitspaketen) betrachtet. Im Einzelnen sind dies: Entwicklung eines Grundwassermonitoringkonzeptes, Bewertung der Möglichkeit eines bundesweiten Frackingchemikalienkatasters, Bewertung einer umweltverträglichen Entsorgung von Flowback, Aufbereitung des Forschungsstandes zur Emissions-/Klimabilanz, Untersuchung hinsichtlich potenzieller Gefährdung durch induzierte Seismizität, Aufzeigen und Bewertung der raum- und flächenrelevanten Aspekte sowie der Auswirkungen auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt. Zielsetzung des vorliegenden Gutachtens ist die technische und wissenschaftliche Bewertung der oben aufgeführten Gesichtspunkte sowie der damit einhergehenden Risiken. Darüber hinaus werden die sich ergebenden offenen Fragen und Wissenslücken benannt sowie Ansätze und Vorschläge zur Lösung dieser erörtert. Das Gutachten enthält Empfehlungen, die ins Fachrecht umgesetzt werden können. Veröffentlicht in Texte | 53/2014.
Am 26. Januar 2017 wurde das Forschungslabor für Turbulenz und Windenergiesysteme (WindLab) der Universität Oldenburg eingeweiht. Herzstück des Neubaus mit 2.300 Quadratmetern Nutzfläche ist ein turbulenter Windkanal, mit dessen Hilfe das Zusammenspiel von atmosphärischen Strömungen mit Windparks, Windenergieanlagen und ihren Komponenten untersucht werden soll. Ziel sind exakte Daten über das Betriebsverhalten von Windenergieanlagen und großen Offshore-Windparks. Das vierstöckige WindLab bietet Platz für Physiker, Meteorologen, Ozeanographen und Ingenieurswissenschaftler. Im Vergleich zu Windkanälen, wie sie beispielsweise in der Luftfahrt genutzt werden, lassen sich in dem turbulenten Oldenburger Windkanal Windfelder simulieren, wie sie in der Natur vorkommen. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die Effizienz von Windparks zu steigern und technische wie finanzielle Risiken zu vermeiden.
In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht
In den kommenden 40 Jahren sind in der Europäischen Union etwa 11 000 t metallisches Quecksilber zu beseitigen, das in der Chlor-Alkali-Industrie nicht mehr genutzt wird oder bei der Nichteisenmetallproduktion sowie der Gasreinigung anfällt. Eine Option zur Beseitigung ist die dauerhafte Ablagerung in Untertagedeponien (UTD) im Salzgestein. Bislang war metallisches Quecksilber als Flüssigkeit von einer Ablagerung in UTD ausgeschlossen. Vor einer Zulassung ist es notwendig, die besonderen Herausforderungen zu untersuchen, die sich aus den spezifischen Eigenschaften des metallischen Quecksilbers (flüssiger Zustand, Bildung toxischer Gase, aufwendige Reinigung kontaminierter Flächen) für die Entsorgungspraxis ergeben. Auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ist eine sichere Dauerlagerung von metallischem Quecksilber in Untertagedeponien im Salzgestein grundsätzlich machbar. Im Normalbetrieb der UTD ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Betriebssicherheit zu rechnen. Es sind jedoch zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Risiko einer Freisetzung flüssigen und gasförmigen Quecksilbers im Zuge von Unfällen zu minimieren. Eine Beeinträchtigung der Betriebssicherheit sollte nicht zu besorgen sein. Empfohlene Maßnahmen beinhalten eine für die Betriebsphase störfallsichere Auslegung der Transport- und Lagerbehälter und eine Auslagerung der stofflichen Eingangskontrolle zum Abfallerzeuger. Empfohlen werden zudem eine kampagnenweise Einlagerung von Behältern und der unverzügliche Verschluss von Einlagerungsabschnitten. Nach Verschluss der gesamten Untertagedeponie gehen bei planmäßiger Entwicklung des UTD-Gesamtsystems vom abgelagerten Quecksilber keine spezifischen Umweltrisiken aus. Im hypothetischen Fall eines Lösungszuflusses wirkt die niedrige Löslichkeit reinen metallischen Quecksilbers als innere Barriere. Quelle: Forschungsbericht
Das UFOPLAN-Forschungsvorhaben "Internationaler Vergleich oder Bestandsaufnahme der Methoden und Verfahren für Monitoring, Berichterstattung und Verifizierung in Emissionshandelssystemen" (FKZ: 371241505) untersucht und vergleicht die Vorgaben zu Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) von Treibhausgasemissionen in ausgewählten Emissionshandels- und Monitoingssystemen. Im Zentrum der Analysen stehen dabei die organisatorisch-operative Ausgestaltung des Berichtszyklus sowie die methodisch-technischen Vorgaben zur Herleitung der jährlich zu berichtenden Emissionsmengen. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden zentrale technische und systemische Risiken bei der regelmäßigen Überwachung von Treibhausgasemissionen identifiziert und Minimumkriterien für die Ausgestaltung von MRV-Systemen definiert, die zur Risikominimierung beitragen und eine Vergleichbarkeit der Systeme hinsichtlich Transparenz, Genauigkeit und Vollständigkeit der Überwachung ermöglichen. Insbesondere vor dem Hintergrund potentiell in der Zukunft angestrebter Verknüpfungen von Einzelsystemen zu einem gemeinsamen Markt (Linking), ist die spezifische Ausprägung dieser Kriterien entscheidend für systemübergreifende Akzeptanz der individuell etablierten Überwachungsstandards. Das Forschungsvorhaben liefert dabei fundierte Rückschlüsse, ob im Kontext von MRV qualitative und/oder quantitative Barrieren für ein erfolgreiches Linking von Emissionshandelssystemen existieren würden. Diese Publikation enthält die Studie, die in diesem Forschungsschwerpunkt entstanden ist. Das Forschungsvorhaben trägt vor diesem Hintergrund zu den umfangreichen Studien mit Blick auf Linking von Einzelmärkten bei, fokussiert sich dabei jedoch spezifisch auf das Thema MRV. Quelle: Forschungsbericht
Seit einigen Jahren steigt die Anzahl von smarten Elektrogeräten und vernetzten Systemen im Alltag und den Haushalten rasant an. Damit nimmt auch das Risiko von Softwareobsoleszenz zu, das heißt, der Verkürzung der Nutzungs- und Lebensdauer eines technisch funktionalen Geräts aufgrund von Software. Verkürzte Produktlebensdauern stellen wiederum ein Umweltproblem dar, daher ist umweltpolitisches Handeln geboten. Das Projekt â€ÌAnalyse der softwarebasierten Einflussnahme auf eine verkürzte Nutzungsdauer von Produktenâ€Ì hat sich im Auftrag des Umweltbundesamts mit dem Phänomen Softwareobsoleszenz, seinen Ursachen, der aktuellen Verbreitung sowie der Marktentwicklung von vernetzten Geräten befasst. Mit dem Fokus auf Obsoleszenzrisiken im Bereich Kompatibilität, Funktionalität und Sicherheit wurden sowohl empirische Fälle von Softwareobsoleszenz als auch exemplarische Fälle unterschiedlicher Wirkungszusammenhänge von Software und Hardware untersucht. Es zeigt sich, dass Softwareobsoleszenz öffentlich bereits wahrgenommen wird, aber noch nicht weit verbreitet ist. Dennoch zeigen Trendanalysen, dass vor allem SmartHome-Systeme und damit komplexe Obsoleszenzrisiken in den nächsten Jahren zunehmen werden. Die größte Herausforderung besteht jedoch nicht in technisch-physikalischer Hinsicht, sondern vor allem in den wirtschaftlichen und organisationalen Bedingungen, die zum frühzeitigen Ausfall der Software sowie ganzer Produktsysteme führen, wie das Einstellen von technischem Support oder die fehlende Kompatibilität verschiedener Systeme. Regulatorische Maßnahmen, wie die Definition von Mindestanforderungen an Software für den Marktzugang und die Verpflichtung zu Transparenz auf Seiten der Anbieter, sind somit genauso nötige wie wirkungsvolle politische Instrumente. Gleichzeitig besteht weiterhin Forschungsbedarf, vor allem im Hinblick auf technische, wirtschaftliche und rechtliche Folgenabschätzungen. Quelle: Forschungsbericht
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