Vogel des Jahres 1989 ist der Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus).
Das Projekt "Phaenologie, Physiologie und Oekologie heimischer Wildtiere" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Fachbereich 08, Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Tierphysiologie durchgeführt. Das Projekt untersucht die Perspektiven ausgewaehlter Wildtiere ausserhalb von Schutzzonen und Reservaten. Einerseits werden Daten zu ihrer Trivialbiologie gesammelt wie Verbreitung und Abundanzen, ihren Nahrungsbeduerfnisse gesammelt und ihre Ethoekologie erforscht. Andererseits wird die Auswirkung ihrer Wechselwirkung mit dem Menschen und seinen Anspruechen untersucht. Ferner werden methodische Instrumentarien zur Datenerhebung und Strategien zur Modellierung erarbeitet.
Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen ( LAG VSW 2017 ). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann ( LAG VSW 2021 ). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Die hier herunterladbare Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte “ Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht ” bietet zahlreiche Anregungen. Viele weitere Informationen erhält man auf der Webseite der Vogelwarte . Verschiedene Markierungen werden im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft in einem Flugtunnel mit wildlebenden Vögeln getestet. Für diese werden die Testberichte publiziert und in einem zusammenfassenden Faltblatt (Folder) werden Markierungen dargestellt, herunterladbar auf ihrer Webseite . Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse ). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft ). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan ( LAG VSW 2021 ). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge 2 Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab 5 Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren.“ Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Weitere Anregungen liefert die Broschüre der Schweizerischen Vogelwarte. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können. Schweizerische Vogelwarte zu Vogelschlag an Glas Wiener Umweltanwaltschaft zu Vogelschlag an Glas Wiener Umweltanwaltschaft zu Lichtverschmutzung BUND Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude
Das NSG “Eiskeller und Spandauer Luchwald” ist Teil des großen Havelländisches Luchs. Luch bedeutet vermoorte Niederung. Als Kohlenstoffspeicher kommt Mooren eine besondere klimatische Bedeutung zu. Das NSG beherbergt vielfältige Lebensräume. Die Feucht- und Magerwiesen, Erlen- Eschen-, Moor- und Eichenwälder sind Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Nicht wenige sind europaweit geschützt, wie zum Beispiel Biber, Fischotter, Kammmolch, Kranich, Eisvogel und Mittelspecht. Den westlichen Zipfel des Gebietes bildet der Eiskeller artenreiche Wiesen und Pferdekoppeln. Er gilt im Winter als der kälteste Ort Berlins, im Sommer kann es dagegen heißer als in der Umgebung werden. Südöstlich schließt sich das Waldgebiet Große Kienhorst an. Der Spandauer Luchwald im Jagen 69 und 70 ist eine Besonderheit. Besonders im Frühjahr zeigt sich der Eichen-Hainbuchenwald mit Flatter-Ulmen und Eschen mit üppiger blütenreicher Krautschicht aus Busch-Windröschen, Nickendem Perlgras, Einbeere, Wald-Ziest, Großem Hexenkraut, Goldschopf-Hahnenfuß und Breitblättrigem Stendelwurz. Viele Vogelarten sind im Luchwald heimisch, wie Hohltaube, Mittelspecht, Kleinspecht, Schwarzspecht, Pirol und Zwergschnäpper. Bis in den Frühsommer ist die charakteristische Stimme der hier brütenden Waldschnepfe in der Morgen- und Abenddämmerung zu hören, wenn die im Flug balzenden Schnepfenmännchen langsam entlang der Waldsäume die Weibchen verfolgen. An den Luchwald schließen sich im Norden Wiesen an. Vorherrschend sind es Frischwiesen mit eingestreuten Kalk- und Sandmagerraseninseln. Sie gehen bei zunehmender Feuchte in wechselfeuchte Pfeifengraswiesen über. Wendehals, Braunkelchen, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Heidelerche und Sumpfrohrsänger brüten hier. Im Übergangsbereich von Luchwald und Wiesen hat sich eine artenreiche Lebensgemeinschaft aus seltenen Pflanzen- und Tierarten angesiedelt. Dazu gehören tagaktive Schmetterlinge wie Eisvogel, Schwalbenschwanz, Heufalter, Kaisermantel und Blutströpfchen. Ein guter Standort für die Vogelbeobachtung ist der Laßzinssee, eine ehemalige Kiesgrube. Er wird u.a. von verschiedenen Entenarten bevölkert. Rohrammer, Drossel- und Teichrohrsänger verstecken sich in der Ufervegetation. Die im Umfeld brütenden Greifvögel lassen sich hier ebenso sehen wie eine Vielzahl der im Wald und auf den Wiesen lebenden Singvögel. Das NSG besteht aus mehreren Teilflächen und befindet sich an der nördlichen Stadtgrenze. Es wird über eine längere Strecke vom Berliner Mauerweg und dem Spandauer Weg begleitet, weshalb sich eine Erkundung des NSG z.B. bei einer Fahrradtour anbietet. Es ist aber auch direkt von der Schönwalder Allee aus erreichbar. Der Eiskeller hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich, lange Zeit war er eine Exklave West-Berlins und konnte nur von einem kleinen Personenkreis betreten werden. Durch einen Gebietsaustausch mit der DDR wurde die Grenze zugunsten West-Berlins auch im Bereich von Eiskeller arrondiert und das Waldgebiet Große Kienhorst im Südosten von Eiskeller kam zu West-Berlin. Der weiter östlich im Jagen 69/70 gelegene Luchwald ist ein artenreiches Kleinod und besonders von Frühjahr bis Frühsommer einen Besuch wert. Nördlich des Jagens 68 bietet sich am Laßzinssee die Möglichkeit, auf Aussichtsplattformen in das Vogelschutzgebiet hineinzusehen und eine Vielzahl von Vögeln zu beobachten. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Das ist ein Motto, das Berlin sich wortwörtlich zu Eigen macht: mit dem Programm zur Erhaltung und Neuansiedlung von Röhrichten. An mindestens einem Drittel der Ufer von Spree-, Dahme- und Havelseen soll das gelingen. Das hilft nicht nur gegen Erosion und sorgt für eine bessere Wasserqualität, es erfreut auch den Naturfreund. Viele Tierarten, darunter Vögel, Fische, Würmer, Krebse und Insekten sind für die neuen Wohnungen und Brutplätze, die sie im Röhricht finden, dankbar. Aufgrund der hohen Bedeutung für den Naturhaushalt sind Röhrichte in Berlin gesetzlich geschützt. Betrachtet man allein die Anzahl der Pflanzenarten, aus denen Röhrichte bestehen, erscheinen sie wie artenarme Lebensräume. Mit nur wenigen Pflanzenarten, manchmal auch nur einer, sind sie so etwas wie natürliche Monokulturen. Vorherrschend ist fast immer das Schilfrohr, das der Selbstreinigung der Gewässer dient. Die Klärfunktion übernimmt aber nicht die Pflanze selbst, sondern die Algen und Kleintiere auf den Stängeln. Und hier ist richtig was los. Über Wasser entsteht die hohe Artenvielfalt durch die vielen Wirbellosen, wie Blattläuse, Käfer, Zikaden, Milben, Spinnen, Libellen, Gallmücken, Fliegen und Schmetterlinge. Auf Tauchstation sieht es ähnlich aus: Kleinkrebse, Käfer und Larven verschiedener Insekten, Algen und Kleintiere, die an den Halmen der Pflanzen haften, dienen Schnecken, Jungfischen und Kaulquappen als Nahrung. Fische und Amphibien finden zwischen den Halmen einen Laichplatz. Für die Musik sorgen die im Röhricht lebenden Vögel. Rohrammer, Rohrschwirl, Teichrohrsänger, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger, Wasserralle und Blessralle finden im Röhricht geeignete Nistplätze und nutzen die Halme auch als Sitzwarte, Schlafplatz oder Nahrungsreservoir. Bis 2015 waren die Ufer des Wuhleteichs wenig natürlich, steil abfallend und teilweise mit Betonplatten befestigt. Klar, dass da nur wenig Platz für die Entwicklung eines Röhrichtgürtels blieb. Nun entsteht am Westufer sukzessive ein neues, 1.500 m² großes Röhrichtgebiet. Ziel ist es, die Röhrichtflächen am Wuhleteich in den kommenden Jahren insgesamt auf 2.000 bis 3.000 m² zu erweitern. Schon in den 1960er Jahren wurde klar, dass Röhrichte an den Ufern der Berliner Flüsse und Seen aufgrund der intensiven Nutzung stark beeinträchtigt waren. Als Antwort beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 1986 das Berliner Röhrichtschutzprogramm. Seit 1995 wurden viele neue Schilfgürtel angepflanzt. Zwischen 1990 bis 2010 wuchs die Röhrichtfläche in Berliner Gewässern so um 23 Prozent. Heute sind von 210 km Ufern wieder etwa 56 km mit Röhricht bestanden, 23 km der Ufer werden durch Palisaden vor Wellenschlag geschützt. Der Rückgang des Röhrichts und die damit einhergehende Erosion der Ufer konnte durch diese Maßnahmen gestoppt werden. Röhricht und dessen Schutz
Weite Bereiche dieser vermoorten Niederung wurden durch zurückliegende Nutzungen entwässert, nur ein größeres freies Gewässer verblieb im Gebiet. Heute brüten 35 Vogelarten im NSG, besonders häufig ist der Teichrohrsänger. Eindrucksvoll sind die im April stattfindenden Balzflüge der Rohrweihe. Zum Schutz der acht hier vorkommenden Amphibienarten wurde der gebietsquerende Hauptweg für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Besonders bemerkenswert ist ein ganz kleiner Bewohner des Luchs: die in Berlin vom Aussterben bedrohten Gelippte Tellerschnecke. Naturschutzfachlich wertvoll sind vor allem die Röhrichte und Sumpfseggensümpfe des NSG mit Ästigem Igelkolben, Zweizeiliger Segge und Wasser-Schierling. 343 verschiedene Farn- und Blütenpflanzen machen das Gebiet für Pflanzenfreunde interessant. Das NSG erreicht man am besten von der Tram-Wendeschleife Falkenberg kommend. Nördlich von ihr führt ein unbefestigter Weg – der Lindenberger Korridor – nach Wartenberg. Von hier aus überblickt man den südlichen Bereich des Wartenberger Luchs. Östlich der Wendeschleife führt der befestigte “Hauptweg” an Kleingärten vorbei durch die beiden Luchgebiete. Ist man an den ersten Gärten der Anlage “Am Hechtgraben” vorbei, sieht man rechter Hand hinter einer alten Hecke aus Apfelbäumen den von Schilf gesäumten Reiherpfuhl. Kurz danach geht rechts ein Trampelpfad ab, der direkt an der Grenze des NSG entlang führt. Von hier kann man das Falkenberger Luch einsehen. Wer sich einen Eindruck von diesem NSG verschaffen möchte, verbindet die Wanderung am besten mit einer Tour durch die nordöstlich anschließende Falkenberger Feldmark und das NSG Falkenberger Rieselfelder , das für Besucher weit besser erschlossen ist.
LAU 12/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (DE 4737-401) Natura 2000–Gebiet: SPA0025 Das EU SPA „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ (NSG0253_). Für das Vogelschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (DE 4737-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere betroffene Arten und/oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd“ (NSG0253_) [VO v. 08.11.2010 (Amtsblatt des Landes- verwaltungsamtes Sachsen-Anhalt) - 12(2010)]. (1) Das Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd“ als Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Querfurter Platte“. In diesem in weiten Bereichen strukturarmen Naturraum stellen die Bergbaufolgelandschaften sowohl strukturell, als auch aufgrund ihrer Fauna, Flora und Habitate sehr wertvolle Lebensräume dar. Teile der offenen und halboffenen Bereiche konnten sich dabei zu bedeutenden Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiete für Arten des Anhangs I der VSchRL entwickeln. Ein besonderer Wert des Gebietes besteht in der bisher wenig gestörten Suk- zession. Zukünftig bedarf allerdings die Erhaltung des bisherigen offenen Landschaftscharakters eines Managements. Der teilweise zum Naturschutzgebiet gehörende See ist ein geeignetes Rastplatz und Nahrungshabitat für zahlreiche Wasservögel, darunter verschiedene bestandsbedrohte Arten sowie Arten des Anhangs I sowie nach Art. 4 Abs. 2 der VSchRL. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung unterliegt der See noch dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Bis zum Erreichen des endgültigen Wasser- spiegels werden die Uferbereiche einer gewissen Dynamik unterworfen bleiben. Langfristig können sich danach die wertvollen Röhrichte wieder ausbreiten. (2) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in der Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes: 1. der Habitat- und Strukturfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL, 2. des überdurchschnittlich vielgestaltigen Landschaftsausschnittes mit der Möglichkeit der von menschlichen Aktivitäten weitgehend unbeeinflussten und lediglich unter der Beweidung durch pflanzenfressende Großsäuger als Maßnahme zur Offenlanderhaltung stehenden Gebiets- entwicklung zur Gewährleistung der Lebensraumfunktionen für Vogelarten nach der VSchRL, 3. des strukturreichen standörtlichen Mosaiks auf überwiegend nährstoffarmen Substraten als Voraussetzung zur spontanen Entstehung, Entwicklung und Erhaltung von naturschutzfachlich wertgebenden Sekundärlebensräumen sowie für das Vorkommen entsprechender Arten und Artengemeinschaften, 4. der charakteristischen Vogelgemeinschaft der halboffenen Kulturlandschaft, insbesondere der Bestände der Arten nach Anhang I VSchRL Sperbergrasmücke, Heidelerche und Neuntöter sowie der Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL Raubwürger und Wendehals unter Erhaltung und Entwicklung von Offenlandflächen mit stellenweise vegetationsarmen Bereichen im Komplex mit dominierenden Dornstrauchgebüschen, Kleingehölzen und strukturreichen Vorwäldern, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 12/10 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 5. der Vogelgemeinschaft von Rieden und Röhrichtbeständen, insbesondere des Rohrweihen-, Rohrdommel- und Blaukehlchen- Bestandes (Anh. I VSchRL) und der Zugvogelart Drossel- rohrsänger nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, 6. der Bestände von Rotmilan und Schwarzmilan einschließlich der Erhaltung und Entwicklung abgeschirmter Altholzbestände als Bruthabitat und des störungsarmen Offenlandes als Nahrungshabitat, 7. des Brachpieper-Bestands unter Erhaltung und Pflege von großflächig trockenen Offenland- bereichen mit lichter, niedriger Vegetation und weiten vegetationslosen Bereichen, 8. der Bestände von an Steilwände gebundenen Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL wie Uferschwalbe, Bienenfresser und Wendehals, 9. hinsichtlich der Funktion des Gebietes als Zugrastgebiet für Zwergsäger, Sumpfohreule, Fischadler und Kornweihe (Anhang I VSchRL) und für Arten nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL, insbesondere Pfeif-, Schell-, Tafel-, Reiher- und Stockente, Saat-, Bless- und Graugans, Blesshuhn, Gänsesäger, Kormoran, Sturm-, Silber- und Lachmöwe, Hauben- und Zwergtaucher und Bekassine, 10. der weitgehend unbeeinflussten aquatischen und Offenland-Lebensräume für die sonstige dem Artenwandel unterzogene Flora und Fauna und als Rückzugshabitat für gefährdete Arten des Umlandes. (3) Der Schutzzweck der Bergbaufolgelandschaft Kayna-Süd, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Vogelarten nach der VSchRL Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit dem Namen Natura 2000 ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflege- maßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Rohrdommel (Botaurus stellaris, Code A021), Zwergsäger (Mergus albellus, Code A068), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Fischadler (Pandion haliaetus, Code A094), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzmilan (Milvus migrans, Code A073), Sumpfohreule (Asio flammeus, Code A222), Bruchwasserläufer (Tringa glareola, Code A166), Blaukehlchen (Luscinia svecica, Code A272), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Brachpieper (Anthus campestris, Code A255) und Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), 2. Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der VSchRL, hierzu zählen insbesondere: Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis, Code A004), Haubentaucher (Podiceps cristatus, Code A005), Pfeifente (Anas penelope, Code A050), Reiherente (Aythya fuligula, Code A061), Schellente (Bucephala clangula, Code A067), Tafelente (Aythya ferina, Code A059), Sturmmöwe (Larus canus, Code A182), Lachmöwe (Larus ridibundus, Code A179), Silbermöwe (Larus argentatus, Code A184), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233), Bienenfresser (Merops apiaster, Code A230), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Bekassine (Gallinago gallinago, Code A153), Blässhuhn (Fulica atra, Code A125), Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus, Code A 298), Sumpfrohrsänger (Acrocephalus palustris, Code A296), Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus, Code A297). Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Zu den wichtigsten Beobachtungsprogrammen in Hessen gehören das Monitoring der häufigen und seltenen Brutvogelarten, das Monitoring in den EU-Vogelschutzgebieten (SPA-Monitoring , SPA: special protection area) und das Monitoring rastender Wasservögel. Ziel dieser landesweit laufenden Programme ist es, fundierte Aussagen zur Bestandsgröße und Entwicklung der hessischen Vogelwelt treffen zu können, insbesondere in den EU-Vogelschutzgebieten. Die Vogelschutzwarte arbeitet im Rahmen aller Programme intensiv sowohl mit amtlichen als auch mit ehrenamtlichen Vogelkundlern zusammen. So wird beispielsweise das Monitoring häufiger Brutvögel (MhB) in Kooperation mit der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V. (DDA) durchgeführt. Die Daten werden hierbei von ehrenamtlichen Ornithologen und Ornithologinnen mit sehr guter Artenkenntnis erhoben. Die Daten aus den Monitoringprogrammen ermöglichen es, Aussagen über die Trends und den Erhaltungszustand vieler hessischer Brut- und Zugvogelarten zu treffen, die nicht zuletzt die Grundlage zur Aktualisierung der Roten Liste und zur Erfüllung der EU-Berichtspflicht gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) bilden. Vogelarten und ihre Bestandsentwicklungen werden darüber hinaus auch als Indikatoren für die Artenvielfalt in ihrem jeweiligen Lebensraumtyp herangezogen. So spielen die Bestandsentwicklungen von Rebhuhn ( Perdix perdix ), Feldlerche ( Alauda arvensis ) & Co eine entscheidende Rolle für die Berechnung des bundesweiten Nachhaltigkeitsindikators „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ für den Teilbereich „Agrarland“, in dem sie die Güte des Lebensraums „Feldflur“ in Hessen wiederspiegeln sollen. In Hessen gibt es insgesamt 154 der einen Quadratkilometer großen MhB-Probeflächen, von denen aktuell 105 bearbeitet werden (Stand: Dezember 2022). Die Probeflächen wurden ursprünglich vom Statistischen Bundesamt gezogen und sollen sechs Lebensraumtypen der Landschaft repräsentieren (Wald, Grünland, Ackerland, Siedlung, Sonderbiotope und Sonderkulturen, Südbeck et al. 2005). Mit den entlang einer festen Kartierstrecke erhobenen Daten kann die Bestandsentwicklung häufiger Vogelarten in den jeweiligen Landschafts- und Lebensräumen berechnet werden. Über das Monitoring seltener Brutvögel (MsB) wird das Artspektrum abgedeckt, das über das MhB nicht ausreichend erfasst werden kann. Diese Vogelarten sind zu selten oder regional verbreitet, um über die zufällig verteilten Probeflächen des MhB erfasst zu werden. Für eine ausreichende Datensammlung wird eine ganze Reihe unterschiedlicher Erfassungsmethoden eingesetzt. Aufgrund der besonderen Anforderungen an das MsB werden die Kartierungen meist durch erfahrene Expertinnen und Experten und in Form einer Beauftragung durch die Vogelschutzwarte ausgeführt - so auch im MsB "Wanderfalke". In den letzten Jahren, seit 2017, sind jedoch auch einfachere, bundesweit einheitliche Erfassungsmodule für die MsB-Arten entwickelt worden, bei denen sich auch Neulinge in der Vogelbeobachtung (MsB-Modul „Wendehals“) oder fortgeschrittenen Vogelkundlerinnen und -kundler (MsB-Modul „Binnengewässer“) beteiligen können. Diese beschränken sich meist auf wenige Arten oder Lebensräume. Ziel des MsB ist die kontinuierliche Überwachung der Bestandsentwicklungen seltener Brutvogelarten in Hessen, um negative Veränderungen frühzeitig identifizieren und, wenn möglich, gegensteuernde Maßnahmen ergreifen zu können. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer separaten Rubrik: Natura2000 - Vogelschutzrichtlinie Monitoring Ein Großteil der in Hessen beobachteten wandernden Wasservogelarten stattet Deutschland nur eine Stippvisite auf dem Weg in den Süden oder zurück in ihre Brutgebiete ab. Um die Bedeutung der hessischen Gewässer und Feuchtgebiete für die wandernden und dabei hier rastenden Wasservögel ermitteln zu können, werden jedes Jahr in den Herbst- bis Frühjahrsmonaten die Bestände dieser Zug- und Wintergäste im Rahmen des Monitorings rastender Wasservögel (MrW) erfasst. Bundesweit wird dieses, auch als „Wasservogelzählung“ bezeichnete, Monitoring Mitte jeden Monats von September bis April an ausgewählten Rastgewässern durchgeführt. Dabei können Bestandsmaxima im Herbst und Frühjahr beobachtet werden, die stark witterungsabhängig und häufig artspezifisch sind. In Hessen werden die Zählungen bereits seit dem Winter 1965 durchgeführt. Die Anzahl der Zählgebiete stieg dabei von ursprünglich 11 auf 30 im Winter 1985. Die 30 auch heute noch gültigen Zählgebiete sind inzwischen in z.T. zahlreiche Teilgebiete untergliedert, um eine orts- bzw. gewässerspezifische Auswertung zu ermöglichen. Diese regelmäßigen Zählungen helfen dabei die Gesamtbestände der wandernden Wasservogelarten jährlich zu schätzen und so die Entwicklung dieser Rastbestände zu überwachen. Auch zur allgemeinen Verbreitung und zum jahreszeitliche Auftreten können Aussagen getroffen sowie Veränderungen beobachtet und dargestellt werden. Die Informationen ermöglichen es einerseits neue Erkenntnisse zu den Arten und ihrem Verhalten zu ermitteln, andererseits können darüber die bedeutendsten Rastgebiete identifiziert und somit gezielte Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen eingeleitet werden. Auch im internationalen Kontext spielen die im Rahmen des MrW erhobenen Daten eine Rolle. Über den DDA werden die im Januar erfassten deutschlandweiten Bestände an Wetlands International übermittelt und auf internationaler Ebene analysiert. Sie tragen somit auch zum internationalen Schutz von Wasservogelpopulationen und ihrer Lebensräume bei. Deutschland und Hessen haben sich zum Artenschutz verpflichtet. Diesem Ziel dienen die nationale wie die hessische Biodiversitätsstrategie. Die biologische Vielfalt ist auch neues Schwerpunktthema der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Der Indikator für die Artenvielfalt stellt die Bestandsentwicklung von repräsentativen Vogelarten nach Landschafts- und Lebensraumtypen dar. Damit stellt dieser einen wissenschaftlich abgesicherten Anzeiger aus dem Spektrum der Biodiversität dar und gibt Auskunft über die Auswirkungen der Landnutzung auf die Landschaftsqualität und Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt. Die ausgewählten Arten reagieren sensibel auf Veränderungen der Flächennutzungen und lassen deshalb Aussagen zur Nachhaltigkeit der Nutzung zu. Die Daten werden von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON) und der Staatlichen Vogelschutzwarte gemeinsam erhoben, ausgewertet und jährlich fortgeschrieben. Die Trendberechnungen erfolgen durch den Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte. In Hessen gehen die Bestandsentwicklungen von 36 für die verschiedenen Lebensraumtypen repräsentativen Vogelarten in den Indikator ein. Die hessischen Daten gehen auch in die Berechnung des Bundesindikators ein. Die Bestandsentwicklungen folgender Vogelarten gehen in Hessen in die Berechnung der Indikatoren ein Agrarland: Braunkehlchen, Bekassine, Feldlerche, Goldammer, Kiebitz, Neuntöter, Rebhuhn, Rotmilan, Steinkauz Wälder: Grauspecht, Hohltaube, Kleiber, Mittelspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise Siedlungen: Dohle, Gartenrotschwanz, Girlitz, Hausrotschwanz, Haussperling, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Türkentaube Binnengewässer: Eisvogel, Haubentaucher, Knäkente, Rohrammer, Teichrohrsänger, Wasseramsel, Wasserralle, Zwergtaucher Eine ausführliche Beschreibung des Nachhaltigkeitsindikators für die Artenvielfalt als auch die Entwicklung des Indikators (auch für die Teil-Indikatoren Agrarland, Wälder, Binnengewässer, Siedlungen) können Sie dem jeweils aktuellen Fortschrittsbericht der Landesregierung entnehmen: https://statistik.hessen.de/publikationen/thematische-veroeffentlichungen/nachhaltigkeitsstrategie-hessen EG-Richtlinie 2009/147/EG vom 30.11.2009, S. L 20/7. EU-Verordnung 2019/1010/EU vom 5. Juni 2019, S. L 170/115. Südbeck, P., Andretzke, H., Fischer, S., Gedeon, K., Schikore, T., Schröder, K. & Sudfeldt, C. (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – 792 S.; Radolfzell. Sudfeldt, C., Dröschmeister, R. Wahl, J., Berlin, K., Gottschalk, T., Grüneberg, C., Mitschke, A. & Trautmann, S. (2012): Vogelmonitoring in Deutschland – Programme und Anwendungen. – Nat.schutz Biol. Vielfalt, 119; Münster. Monitoring häufiger Brutvögel Dr. Kostadin Georgiev Tel.: 0641 - 200095 37 Monitoring seltener Brutvögel Janina Klug Tel.: 0641 - 200095 31 Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten Dr. Manuela Merling de Chapa Tel.: 0641 - 200095 36 Monitoringberichte können Sie per E-Mail bei der Staatlichen Vogelschutwarte anfragen. Für Datenanfragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat N4 . Zur Möglichkeit der Teilnahme an den Monitoringprogrammen sowie zu den Programmen selbst informieren auch die HGON und der DDA auf ihren Internetseiten.
Noch ehe die Dämme und Deiche an der Gehobenen Hase zwischen Gehrde und Quakenbrück erneuert werden, legt der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) eine neue Biotopfläche an. „In der kommenden Woche beginnen die Arbeiten“, kündigte Michael Willems vom NLWKN in Cloppenburg an. Der NLWKN plant die Erneuerung der nicht mehr standsicheren Stauanlage; mit der Genehmigung wurden auch die Maßnahmen zum Naturschutz festgelegt. Eine 8000 Quadratmeter große Fläche mit Röhricht und zwei Stillgewässern, die auf einer ehemaligen Ackerfläche unmittelbar an der Hase entsteht, bietet zukünftig Lebensräume für Amphibien, Insekten und den Teichrohrsänger. Ähnliche Lebensräume gehen bei der notwendigen Verbreiterung der Dämme verloren. „Durch die Umsiedelung von kräftigen Schilfpflanzen aus der Umgebung wird sichergestellt, dass bereits in der nächsten Brutsaison neue Flächen mit Röhrichtbestand insbesondere für den Teichrohrsänger verfügbar sind“, betont Willems. Zusätzlich werden weitere 2.500 junge Kulturpflanzen eingesetzt. Das neue Biotop liegt direkt neben einem Feuchtbiotop in der Samtgemeinde Artland, das jetzt zusätzlich aufgewertet wird. Durch einen historischen Rieselwasserzulauf wird Wasser aus der gehobenen Hase zugeleitet; so werden Teile der mit Schafen beweideten Grünlandfläche vernässt. Mithilfe einer Stauanlage kann der Wasserspiegel in der Naturschutzfläche zukünftig gesteuert werden, um diese Fläche herum wird ein neuer Graben angelegt, damit die angrenzenden Ackerflächen nicht unter Staunässe leiden. Das gesamte Projekt, das noch in diesem Jahr abgeschlossen wird, kostet rund 120.000 Euro.
Über 90 % der Fläche Deutschlands werden intensiv genutzt. Hinzu kommen flächendeckend stoffliche Einflüsse. Der Indikator beschreibt zusammenfassend, wie sich diese Einflüsse auf die biologische Vielfalt der nicht besonders geschützten „Normallandschaft" auswirken und wie sich der Landschaftszustand über die Zeit verändert hat und weiter verändert. Die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten zeigt, stellvertretend für die Bestandsentwicklung vieler anderer Arten, die Qualität von Biotopen und die Eignung der Landschaft als Lebensraum an. Als zentraler Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft ist dieser Indikator nach intensiver fachlicher Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund auch als „Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt" als ein Indikator der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen worden. Dargestellt wird die quantitative Bestandsentwicklung von repräsentativen Arten, die diese „Normallandschaft" bewohnen, d.h. es wurden Arten ausgewählt, deren Bestandsentwicklung in der Regel nicht durch besondere Artenschutzmaßnahmen beeinflusst ist und die repräsentativ sind für die wichtigsten Lebensräume der Normallandschaft: Agrarlandschaft (Acker, Grünland), Wald, Siedlung und Binnengewässer. Für jeden dieser Lebensräume wird ein Teilindikator gebildet (arithmetisches Mittel der Indizes der einbezogenen Arten). Der Gesamtindikator setzt sich aus den Teilindikatoren, gewichtet nach ihrem Flächenanteil im Land, zusammen. Letzte Aktualisierung der Grafik: 22.10.2019 Es wurden Arten ausgewählt, die auf Veränderungen der Flächennutzungen sensibel reagieren und deshalb Aussagen zur Nachhaltigkeit der Nutzung zulassen. Die meisten Arten sind weit verbreitet. Für jeden Hauptlebensraum wurden sowohl für das ökologische Spektrum als auch hinsichtlich der Raumstruktur Arten ausgewählt, die für verschiedene Untertypen charakteristisch sind. Wichtig für die Auswahl der Arten war, dass die laufenden Monitoringprogramme statistisch belastbare Daten liefern. Folgende Kernarten wurden für Sachsen-Anhalt ausgewählt. Dabei wurden nach Möglichkeit Arten gewählt, die Bestandteil des LiKi-Kernindikatorensets sind. Agrarland: Dorngrasmücke, Rotmilan, Neuntöter, Braunkehlchen, Feldlerche, Goldammer, Grauammer Wald: Baumpieper, Buntspecht, Fitis, Kernbeißer, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Kleiber, Sumpfmeise, Tannenmeise, Weidenmeise, Waldlaubsänger Siedlung: Feldsperling, Girlitz, Grünfink, Hausrotschwanz, Gartenrotschwanz, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Haussperling Binnengewässer: Blaukehlchen, Rohrdommel, Rothalstaucher, Teichrohrsänger Die Indikatorarten sollen bis zum Jahr 2030 einen Indexwert von 100 % erreichen. Über diesen internen Link zu den Berichten des LAU ist als Heft 5/2015 eine Bericht zum Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2014 zu finden. Letzte Aktualisierung der Textpassagen und weiterführenden Informationen: 10.04.2018