Das vorliegende Forschungsvorhaben "Kurzfassungen der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme nach der ELER-Verordnung - Fortschreibung und Aktualisierung" (FKZ 807 88 030) aktualisiert die Ergebnisse zweier vorhergehender Vorhaben. Eine Aktualisierung war notwendig, weil die ELER-Verordnung der Europäischen Union, die die neue Förderperiode einleitete, einen völlig neuen Rahmen für die EU-kofinanzierten Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme vorgegeben hat. Allein dieser Umstand führte zu erheblichen Veränderungen in den Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammen, die in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur von den Bundesländern gestaltet werden. Gleichzeitig haben die Bundesländer bei der Überarbeitung ihrer Programme auf die Ergebnisse der Evaluierungen, auf positive wie negative Erfahrungen (Akzeptanz, Effizienz etc.) sowie auf veränderte finanzielle Spielräume reagiert. In Kapitel 2 erfolgt eine Definition bzw. Abgrenzung derjenigen Maßnahmen, die in die vorliegende Datenbank aufgenommen wurden. Kapitel 3 enthält eine aktuelle Übersicht über die Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme der Bundesländer, die in der Regel als Richtlinien vorliegen. Eine Übersicht über die konkreten Inhalte dieser Richtlinien und die einzelnen Maßnahmen enthält Teil II dieses Berichts (tabellarische Kurzfassungen). Kapitel 4 gibt einen differenzierten Überblick welche Maßnahmen die Bundesländer in den Bereichen Ökologischer Landbau, Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Grünland, Schutz der Genressourcen, Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren, Teichwirtschaft sowie bei den Pflege- und Naturschutzprogrammen (Erhalt des natürlichen Erbes) anbieten und wie sich die Gestaltung der Maßnahmen weiterentwickelt. Kapitel 5 fasst die Entwicklung sowie ihre Ursachen und Hintergründe zusammen, bewertet die Entwicklung und versucht einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu geben.
Vollständiger Titel: Bebauungsplan 380/1 - für das Gebiet zwischen der Bremervörder Straße, der Schützenstraße und der Straße An den Fischteichen
Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen und Teiche. Erfassung wasserbehördlicher Teichdaten. Erfassungsgrundlage ist die genehmigte Teichaufsicht-Zeichnung. Bei fehlender Genehmigung wurde amtliche Karteneintragungen oder/und Luftbilder zu Hilfe genommen. Die Daten sind als Polygon erstellt.
© LANUV/P.Schütz: Fischotter Der Halterner Mühlenbach im Münsterland ist zur neuen alten Heimat des Fischotters geworden. Der 31 km lange, typische Flachlandbach, der in seinem Oberlauf als Heubach bezeichnet wird, entspringt bei Coesfeld und mündet nach 31 km bei Haltern in den Halterner Stausee. Mühlenbach und Halterner Stausee bekamen diese Woche Besuch aus Düsseldorf: NRW-Umweltminister Johannes Remmel informierte sich Mittwoch, den 12. August über die Rückkehr des Fischotters nach NRW. Denn der in NRW seit den 1950er Jahren ausgestorbene Fischotter ist wieder zurück. Hauptsächlich der Gewässerausbau, die Gewässerverschmutzung und letztendlich auch die Jagd hatten ihm den Garaus gemacht. Der Nachtaktive kam recht heimlich zurück: 2009 wurden zunächst zwei toteTiere gefunden, eines davon an der A?43 bei Dülmen. Dann mehrten sich seine Spuren und letztendlich tappte der Fischotter in Foto- und Filmfallen. Heute besiedeln wieder 25 – 30 Tiere das westliche Münsterland, so auch den Halterner Mühlenbach bzw. Heubach und die Stever. Ohne die Hilfe des Menschen gelang der Weg zurück nach NRW. Die aktuellen Zuwanderungsmöglichkeiten entlang der Gewässer aus Ostdeutschland und aus westlicher Richtung aus den Niederlanden reichten ihm aus, um NRW wieder zu besiedeln. Entscheidend für die erfolgreiche Rückkehr ist die Verbesserung der NRW-Bäche- und Flüsse. Das betrifft sowohl die Wasserqualität als auch die Gewässerstruktur. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV: „Um Arten wie dem Fischotter die Rückkehr zu ermöglichen brauchen wir saubere und von ihrer Gestalt her naturnahe Bäche. Dazu wirken wir an der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit, denn sie gibt europaweit vor, Flüsse und Bäche in einen „guten Zustand“ zu versetzen. Mit Erfolgen wie z.B. der Rückkehr der Fischotter sagt die Natur hier so etwas wie „Dankeschön“.“ Über Halterner Mühlenbach: Der Halterner Mühlenbach sammelt das Wasser aus einem 296 Quadratkilometer großen Einzugsgebiet mit vorwiegend sandigen Böden. Er entspringt als Heubach zwischen Coesfeld und der kleinen Ortschaft Hochmoor in einer Region, die heute noch Reste des ehemals größten münsterländischen Hochmoors, des Weißen Venn enthält. Bis zur Ortschaft Maria-Veen ist der Heubach gradlinig ausgebaut um die Umgebenden Flächen bestmöglich zu entwässern. Ab Maria-Veen fließt er weniger gradlinig in einem naturnäheren Bett. Bei Hausdülmen tangiert er die Dülmener Fischteiche. Im Sythener Ortsteil Stockwiese fließt der Bach, der nicht mehr Heubach sondern Halterner Mühlenbach heißt, mäandrierend dem Halterner Stausee zu. Wichtige Naturschutzgebiete am Heubach bzw. am Halterner Mühlenbach sind das Kuhlenvenn , die Fürstenkuhle , die Wildpferdebahn und die Teiche in der Heubachniederung und natürlich die Heubachwiesen. Mehr zum Fischotter: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/saeugetiere/kurzbeschreibung/6567 http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/gruppe/saeugetiere/kurzbeschreibung/6567 Mehr zu Gewässern in NRW: http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Hauptseite http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/Hauptseite Downloads Pressemitteilung Foto: Fischotter ©LANUV/P.Schütz: Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei.
Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor
Ermittelt werden: 1. Merkmale über die befischten Gewässer und den Fischfang 2. Merkmale über die fischwirtschaftlich genutzten Anlagen, die Erzeugung und die Futtermittel 3. Merkmale über die Betriebszweige, die Vermarktung, den Erwerbscharakter, die Rechtsstellung des Betriebsinhabers und die Arbeitskräfte nach Personengruppen
Die Messstelle uh Fischteich Moosmühle (Messstellen-Nr: 10940) befindet sich im Gewässer Moosach. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle uh. Fischteiche (Messstellen-Nr: 103324) befindet sich im Gewässer Anhauser Bach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle 750 m oh. Naab, Waldrand Fischteiche (Messstellen-Nr: 4550) befindet sich im Gewässer Tirschenreuther Waldnaab. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Platkower Mühlenfließ von der Quelle bis Diedersdorf (einschließlich Fischteiche), Lietzener Graben
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