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LSG Flechtinger Höhenzug Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt westlich der Stadt Haldensleben. Der wesentliche Teil des Schutzgebietes liegt in der Landschaftseinheit Ohre-Aller-Hügelland, die südlichöstlichen Ausläufer reichen bis in die Magdeburger Börde, die südwestlichen bis in das Börde-Hügelland. Das LSG hat in nordwest-südöstlicher Richtung von Kathendorf bis Ackendorf eine Ausdehnung von über 28 km und in südwest-nordöstlicher Richtung von 5 bis 8 km. Bei Everingen grenzt das LSG unmittelbar an das LSG „Harbke-Allertal“. Der sanfte Höhenrücken des Flechtinger Höhenzuges hat den Charakter eines Rumpfschollengebirges, das sich nur wenig von der Umgebung abhebt. Durch zahlreiche Wasserläufe wird die Rumpffläche mehr oder weniger zerteilt. Sanfte Geländeformen herrschen vor, flache Kuppen und Rücken wechseln sich mit breiten, flachen Tälern und Senken ab. Vor allem nördlich der Straße Ivenrode-Haldensleben wird die Landschaft nur von wenigen Verkehrstrassen zerschnitten. Die großflächigen Wälder werden bei Damsendorf, Hilgersdorf, Altenhausen und Süplingen von größeren Rodungsinseln unterbrochen. Die unterschiedlichen Standortbedingungen spiegeln sich in einer differenzierten Flächennutzung und Vegetation wieder. Auf den sandigen Pleistozänstandorten dominieren großflächige Nadelholzforste, hauptsächlich mit Kiefer, daneben mit Fichte und Lärche. Auf den Kuppen und Rücken des Flechtinger Höhenzuges sind in den Forsten naturnahe Buchenwälder mit einem hohen Flächenanteil vertreten. Daneben sind Kiefern-Eichen-Mischwälder, eichenreiche Buchenwälder und Eichen-Hainbuchenwälder vorhanden. Ein dichtes Netz von kleinen, meist nur flachen Bachtälchen durchzieht das Gebiet. Sie sind mit schmalen Erlen-Eschenwäldern bestanden oder werden als Grünland genutzt. Der Wechsel von großflächigen Wäldern und schmalen Wiesentälern verleiht der Landschaft einen besonderen Reiz. Die Bäche sind im Bereich der Wälder noch naturnah mit mäandrierendem Verlauf und unverbauten Ufern. Wertvolle Bäche sind insbesondere Krummbeck, Belgenriethe, Große und Kleine Renne, Sägemühlenbach, Bülstringer Bäck, Bullengraben mit seinem Quellgebiet Krähenfußwiese, Grundriethe und Schenkenriethe. Das Gebiet ist arm an Stillgewässern, einige entstanden als Stauteiche oder in aufgelassenen Steinbrüchen, zum Beispiel bei Süplingen und Hundisburg. Charakteristisch für das Gebiet sind die großen Steinbrüche, in denen bei Flechtingen Kalkstein und bei Bebertal Porphyrit abgebaut wird. Der Gesteinsabbau ist mit einer großflächigen Veränderung der Landschaft und einer Immissionsbelastung der angrenzenden Wälder verbunden. Am Nordrand des Flechtinger Höhenzuges gehört ein Teil der Spetzeniederung zum LSG. Diese Niederung ist ein weites Tal zwischen den Calvörder Bergen und dem Flechtinger Höhenzug. Es handelt sich um ein pleistozänes Urstromtal, das der Endmoräne der Calvörder Berge vorgelagert war. Die ehemals vernäßte, teilweise von Niedermoor geprägte Niederung ist melioriert und durch intensiv genutztes, strukturarmes Grünland geprägt. Die Spetze wurde zu einem naturfernen Vorfluter ausgebaut. Am Südrand des Flechtinger Höhenzuges liegt das Bregenstedter Ackerland. Diese größere Rodungsinsel um die Orte Ivenrode, Bregenstedt, Altenhausen und Emden entstand schrittweise zwischen dem Mittelalter und dem 18. Jahrhundert. Die Landschaft ist offen, strukturarm und flachwellig. Die Bachtäler sind flach eingesenkt. Nördlich von Altenhausen begleitet die ”Rittmeisterallee” aus alten knorrigen Eichen die Straße. Im Süden des Ohre-Aller-Hügellandes verläuft das Tal der Beber, in dem die Beber nach Osten der Ohre zufließt. Der Bach entspringt im Erxlebener Forst und trennt den Höhenzug von der südlich anschließenden Magdeburger Börde. Bis Emden verläuft die Beber in einer flachen Geländemulde. Mit Eintritt in das LSG tieft sich das Tal zunehmend in die umgebenden Platten ein und bildet ein Durchbruchstal durch den Flechtinger Höhenzug und die überlagerten pleistozänen Lockergesteine. Zwischen Emden und Bebertal fällt der Bach zweimal bei der Querung verwitterungsresistenter geologischer Schichten eine meterhohe Stufe hinunter. Genutzt wurden diese Engpässe zum Anstau von Fischteichen. Der Bachlauf wird an mehreren Stellen von naturnahen Erlen-Eschenwäldern oder Kopfweidenreihen gesäumt, meist sind die Ufer jedoch gehölzfrei und der Bach ist begradigt. Die Aue ist überwiegend in Grünlandnutzung. Bei Bebertal ist das Durchbruchstal rund 30 m in den Porphyrit eingeschnitten. Die steilen Hänge, von hainbuchenreichem Hangwald und von artenreichen Trockenrasen bestanden, sind als Naturschutzgebiet „Wellenberge-Rüsterberg“ geschützt. Südlich des Bebertals ist zwischen Nordgermersleben und Hundisburg ein Teil der Magdeburger Börde Bestandteil des LSG. Die Landschaft wird durch weite und strukturarme Ackerflächen geprägt. Zwischen Rottmersleben und Hundisburg verläuft hier der Bachlauf der Olbe. Das Bachtälchen schneidet sich nach Norden zunehmend in die umgebenden Ackerplatten ein und bildet auf den letzten drei Kilometern vor der Mündung in die Beber ein steilhängiges und 10 bis 20 m tiefes Tal. Auf den Hängen kommen artenreiche Trockenrasen vor. Die Bachaue befindet sich in Grünlandnutzung oder ist in ungenutzten Bereichen von einer dichten Weiden-Weichholzaue bewachsen. Am Unterlauf ist der Bach von Kopfweidenreihen gesäumt. Der Flechtlinger Höhenzug war nur im südöstlichen Bereich zwischen Flechtingen-Bülstringen und Rottmersleben besiedelt. Die ältesten Funde im Landschaftsschutzgebiet stammen aus Hundisburg, sie sind 200 000 Jahre alt. Neben Werkzeugen wurden auch Reste von Mammuten, Wollnashörnern, Wisenten und Pferden gefunden. Auf die Fundstelle ”Parkkiesgrube” weist eine Schautafel hin, die über geologische, paläontologische und archäologische Funde informiert. Eindrucksvolle Zeugnisse der Menschheitsgeschichte sind auch die etwa 5 500 Jahre alten Großsteingräber im Haldenslebener Forst, die von den Ackerbauern der Tiefstichkeramikkultur zu Ehren der Toten errichtetet wurden. In der sogenannten historischen Quadratmeile befinden sich insgesamt 84 dieser jungsteinzeitlichen Grabstätten. Die Dichte des Vorkommens der Hünengräber ist einmalig in Mitteleuropa. Das ”Königsgrab” besteht aus insgesamt 60 Findlingen. Etwa die Hälfte der Großsteingräber fiel im Verlauf der letzten 100 Jahre dem Kalksteinabbau zum Opfer. Die Großsteingräber befinden sich zwischen Haldensleben, Süplingen, Emden, Bebertal und Hundisburg. Sie bestehen aus rechteckigen, bis zu 10 m langen Grabkammern, die aus paarweise einander gegenübergestellten Wandsteinen und bis zu sechs Tonnen schweren Decksteinen errichtet sind und von einer trapezförmigen Einfassung aus Steinen umschlossen werden. Diese Grabanlage konnte durch einen Gang an der südlichen Längsseite betreten werden. Am Eingang fanden sich Opfergaben an die Verstorbenen. Die Steinkammern waren mit Hügeln überwölbt, die aufgrund des langrechteckigen Grundrisses langovale Formen besitzen. Daß derartige Anlagen auch noch zu späteren Zeiten kultische Verehrung genossen, belegen unter anderem Hortfunde der jüngeren Bronzezeit, die an diesen, der Volkssage nach von Riesen erbauten Hünenbetten vergraben wurden. Die Großsteingräber verteilen sich auf das gesamte Waldgebiet und belegen damit, daß der Haldenslebener Forst in der Jungsteinzeit weitgehend waldfrei war. Siedlungen der Tiefstichkeramikkultur fanden sich bei Haldensleben dreimal, zwei davon liegen außerhalb des LSG, sowie bei Emden und Hundisburg. Sollte sich eine bei Hundisburg entdeckte Befestigung als dieser Kultur zugehörig erweisen (bislang liegen von dieser Stelle nur stichbandkeramische Funde vor), dann hätten auch die Bauern der Tiefstichkeramikkultur wie ihre südlichen Nachbarn der Baalberger und Salzmünder Kultur ihre Siedlungen befestigt. Anstelle der Schnurkeramikkultur trat im LSG die Schönfelder Kultur auf, von der Siedlungen bei Altenhausen, Emden, Bebertal, Hundisburg und Haldensleben bekannt wurden. Eine Besiedlung des Gebietes zeichnet sich für die mittlere Bronzezeit anhand von Grabfunden ab, die aus Grabhügeln bei Emden und Haldensleben stammen. Auffallend sind dabei Gräber mit Pfeilspitzen, wobei Spitzen aus Feuerstein für das Totenritual mit Bronze übergossen wurden. Bronzehortfunde sind bei Bebertal und Haldensleben zum Vorschein gekommen. Vom letzten Fundort liegen sechs Ensemble vor. Drei davon wurden im Neuhaldenslebener Moor entdeckt und stellen Opferfunde dar. Die Deponierung fand von der mittleren bis in die jüngere Bronzezeit statt. Sie zeugen vom Reichtum, den die Bauern der Gegend um Haldensleben während der Bronzezeit ansammelten. Während der frühen Eisenzeit zählte das Gebiet südlich der Ohre zum nördlichen Rand der Besiedlung durch die Hausurnenkultur. Grabfunde liegen von Bülstringen, Haldensleben, Hundisburg sowie von Großrottmersleben vor, wo auch eine Hausurne entdeckt wurde. Die fruchtbaren Böden der Börde südlich von Hundisburg dürften bereits seit der Jungsteinzeit waldfrei gewesen sein. Die von Staunässe geprägten Böden des Flechtinger Höhenzuges waren dagegen weniger attraktive Ackerstandorte, der Wald blieb weitgehend erhalten. Allerdings wurden auch hier noch im 18. Jahrhundert Waldflächen gerodet, so östlich Altenhausen und nördlich Flechtingen. Andere ehemalige Ackerflächen wurden wieder dem Wald überlassen. Wölbäcker in den Wäldern bei Bodendorf, Hilgesdorf, Bebertal und Belsdorf bezeugen die ehemalige Ackernutzung. Bis in das 19. Jahrhundert hinein wurden die Wälder zur Gewinnung von Stallstreu und zur Waldweide genutzt, womit eine Degradierung der Waldbestände und auch der Böden einherging. Seit der Einführung der modernen Forstwirtschaft haben sich die Wälder wieder weitgehend erholt. Allerdings prägen meist nicht natürliche Laubmischwälder, sondern zum großen Teil schnellwachsende Koniferen, vor allem Kiefern, das Waldbild. Der Flechtinger Höhenzug gehört zum nordwestlichen Teil eines tektonischen Bauelements, der sogenannten Flechtingen-Roßlauer Scholle, der nordöstlichsten Aufragung des Rhenoherzynikums. Sie ist eine von Nordwest nach Südost streichende Hebungsstruktur des saxonischen Bruchschollenbaues. Im Nordosten wird diese von einer geologisch, jedoch nicht morphologisch markanten Verwerfung, der Haldenslener Störung, begrenzt. Diese Störung trennt die Flechtingen-Roßlauer Scholle von der nördlich angrenzenden, von eiszeitlichen Sedimenten verhüllten Calvörder Scholle. Geologisch weniger deutlich ist die Südwestbegrenzung der Flechtingen-Roßlauer Scholle zur Weferlingen-Schönebecker Scholle durch nur sehr geringe Absenkungsbeträge an den Verwerfungen zwischen Emden und Nordgermersleben. Paläozoische Gesteine des Grundgebirgsstockwerkes (vorwiegend Geosynklinalablagerungen) und Molasseablagerungen des Übergangsstockwerkes bilden die Flechtingen-Roßlauer Scholle. Im LSG sind die marinen Grauwacken als älteste Gesteine aufgeschlossen, die früher als Baustein genutzt wurden, zum Beispiel westlich Hundisburg nahe der Kirchenruine ”Nordhusen”. Die Molassesedimentation begann an der Grenze Stefan-Unterrotliegendes mit der Süplingenformation (Grauwacken, Sandstein, andesitoide Tuffe, Kalksteine). Flysch und Süplingenformation sind zum Teil kontaktmetamorph verändert. Die durch Älteren Andesitoid I kontakmetamorph beeinflußte Süplingenformation sind unmittelbar an der Alten Schmiede bei Süplingen aufgeschlossen. Das Molassestockwerk unterteilt sich in Vukanite und Sedimentite. Der Eruptivkomplex der Flechtingen-Roßlauer Scholle beginnt mit den effusiven Älteren Andesitoiden I und II, die durch die Sedimentite der Bodendorfer Schichten getrennt werden. Die Älteren Andesitoide werden heute noch in den Steinbrüchen Bodendorf und Dönstedt/Eiche zur Schotter- und Splittherstellung genutzt. Danach folgt als Hauptteil der Vulkanite das explosive Ignimbritstadium (rhyolithische Ignimbrite - genutzt im Steinbruch Flechtingen). Bei den Ignimbriten unterscheidet man einen Typ Holzmühlental und einen Typ Steinkuhlenberg. Die anschließenden Jüngeren Andesitoide besitzen nur eine ganz lokale Verbreitung. Das Hauptverbreitungsgebiet der jüngsten rhyolithischen Laven liegt im Nordwestteil des LSG bei Klinze, Eickendorf, Maschenhorst, Belsdorf. Die feinklastischen Bebertaler-Schichten schließen das Unterrotliegende (Autun) ab. Mit einer Wechsellagerung von Sandstein mit Silt- und Tonstein und Konglomerat wird das Oberrotliegende gebildet. In der stratigraphischen Abfolge folgen die Erxlebener Schichten mit dem Unteren Konglomerat und dem Bausandstein (gleichkörnig, schräggeschichtet) - einer vermutlich äolischen Ablagerung, den Eisleben-Schichten mit dem Oberen Konglomerat und rundkörnigen und grobkörnigen Sandsteinen, Sandsteinschiefer sowie sandigem Schluffstein. Die Schichten des Oberrotliegenden wurden und werden im Bereich Emden und der sogenannten „Hünerküche“, einem Geotop bei Bebertal, genutzt. Darüber beginnt der Zechstein mit dem Kupferschiefer, der Gegenstand von Bergbauversuchen bei Emden gewesen ist. Baryt wurde bei Bebertal und silberhaltiger Bleiglanz in der Silberkuhle bei Bodendorf abgebaut. Die paläozoischen Gesteine werden im LSG lokal von tertiären Schluffen und Sanden, vorrangig jedoch von pleistozänen Bildungen (Sande, Geschiebmergel) und lokal von pleistozänem Beckenschluff (ehemals genutzt in der Ziegelei Hundisburg) des Hüllstockwerks (warthe- und drenthestadiale Bildungen der Saale-Vereisung) überdeckt. Das LSG umfaßt die Bodenlandschaften des nördlichen Bördevorlandes mit dem Flechtinger Höhenzug, der lehmigen Grundmoränenplatte von Etigen, die südlichen Bereiche der Calvörder Endmoräne und im Süden bei Bebertal Randbereiche der Magdeburger Börde. Entsprechend vielgestaltig ist das Inventar der Bodenformen. Im Flechtinger Höhenzug dominieren über paläozoischen Gesteinen podsolige Braunerden, Braunerden und Ranker aus skeletthaltigen sandigen bis lehmsandigen meist geringmächtigen Decksedimenten über Schutt aus Rhyolith und Rhyodacit. Im westlichen Randbereich kommen über tertiären Tonen und saalekaltzeitlichen Geschiebemergeln Pseudogleye vor. An stärker vernäßte Mulden und Rinnen sind lokal Humus- bis Anmoorgleye aus Lehm, seltener flache Niedermoore, gebunden. Im Norden dominieren bei Etingen Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm beziehungsweise -mergel, an die sich nach Nordosten auf der Niederterrasse bei Wegenstedt Gleye aus lehmigem Sand bis Niederungssand anschließen. Bei Süpplingen sind es die typischen Böden der Altmoränenlandschaften: podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole, seltener Podsole aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand auf den Ausläufern der Calvörder Endmoräne und Pseudogley-Braunerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Auf Lößdecken im Randbereich der Magdeburger Börde sind südwestlich Berbertal Fahlerden und erodierte Fahlerden entwickelt. Bei Hundisburg sind aus mächtigeren Lößauflagen Griserden und Schwarzerden entstanden. Auf flachgründigen Lößdecken an den Hangkanten zum Olbetal sind auch Rendzinen vorhanden. In den Bachniederungen sind Gleye entwickelt. Das Gebiet liegt im Bereich der Wasserscheide zwischen Elbe und Weser. Norden und Westen entwässern über die Spetze und Nebenbäche, wie Krummbek und Große Renne, zur Aller, die wiederum der Weser zufließt. Osten und Süden entwässern über Bäche wie Grundriehe, Bullengraben, Bäck und Beber einschließlich der Zuflüsse Olbe und Röthegraben zur Ohre, die bei Rogätz in die Elbe mündet. Der relativ dichte, tonige Untergrund behindert die Versickerung des Wassers, das zum Großteil an der Oberfläche abfließt. Das LSG liegt im Übergangsbereich zwischen dem atlantisch beeinflußten Nordwestdeutschland und dem subkontinental getönten mitteldeutschen Trockengebiet. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8°C, das Julimittel bei 18°C und das Januarmittel bei -1°C. Die Niederschläge nehmen von etwa 600 mm im Westen des Gebietes auf 525 mm im Osten bei Haldensleben ab. Der klimatischen Übergangsstellung des Flechtinger Höhenzuges entspricht auch eine florengeographische. Viele Pflanzen erreichen hier ihre nordwestliche Verbreitungsgrenze. Beispiele sind Märzenbecher, Frühlings-Adonisröschen, Bienen-Ragwurz, Purpur-Königskerze, Felsen-Goldstern, Fransen-Enzian und Weiße Braunelle. Die potentiell natürliche Vegetation wird überwiegend vom Flattergras-Buchenwald gebildet. Staunasse Senken würden einen bodensauren Geißblatt-Eichen-Hainbuchenwald und bei Lößeinfluß einen reicheren Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald tragen. In den Bachtälchen wären flächendeckend der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und Walzenseggen-Erlenbruchwald ausgebildet. Steile Hänge des Beber- und Olbetals würden den Feldulmen-Hainbuchen-Hangwald tragen. Auf den Lößschwarzerden der Börde stellt der Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwald die potentiell natürliche Vegetation dar. Entsprechend der geologischen Vielfalt ist auch die aktuelle Vegetation differenziert. Die weniger stark zur Vernässung neigenden Buntsandsteinstandorte tragen bei Flechtingen noch großflächig naturnahe Flattergras-Buchenwälder. Diese dunklen Buchenhallenwälder sind arm an Sträuchern. In der Krautschicht dominieren Arten mit mäßigen Nährstoffansprüchen wie Maiglöckchen, Vielblütige Weißwurz, Wald-Flattergras, Hain-Sternmiere, Einblütiges Perlgras, Busch-Windröschen und andere. Der Buche sind in geringen Anteilen Hainbuche und Stiel- oder Trauben-Eiche beigesellt. Die staunassen Standorte auf den Tonen des Röt werden von reichen Stieleichen-Hainbuchenwäldern eingenommen, in denen der Feld-Ahorn häufig ist. Die flachgründigen Porphyrböden tragen ärmere Traubeneichen-Hainbuchen-Winterlindenwälder, in denen auch Elsbeere und Wild-Apfel vorkommen. Wo der Porphyr von einer Lößdecke überdeckt ist, wie im NSG „Wellenberge -Rüsterberg“, stockt ein artenreicher Hainbuchen-Feldulmen-Hangwald. Es dominieren Feld-Ulme, Hainbuche, Stiel- und Trauben-Eiche, Berg- und Spitz-Ahorn. In der Strauchschicht treten Pfaffenhütchen, Hasel, Schwarzer Holunder und Eingriffliger Weißdorn auf. Am Hangfuß wachsen in diesem Wald zahlreiche Frühlingsgeophyten, wie Hohler Lerchensporn, Mittlerer Lerchensporn, Wald-Goldstern, Aronstab, Wald-Primel, Gelbes Windröschen und Wald-Bingelkraut. Die feuchtesten Standorte der Hangfüße werden von einem Moschuskraut-Bergahornwald mit höherem Anteil an Berg-Ahorn bedeckt Die sandigen, nährstoffarmen Substrate werden heute von großflächigen Kiefernforsten eingenommen. Teilweise sind hier auch Eichen-Birkenwälder vorhanden. In der Krautschicht dominieren Säurezeiger wie Draht-Schmiele, Sand-Reitgras und Schattenblümchen. Bei hoch anstehendem Grundwasser sind auch Pfeifengras, Keulen-Bärlapp und Kleines Wintergrün zu finden. Kleinflächig sind an den Bachläufen Erlen-Eschenwälder und Erlenbruchwälder entwickelt. Ein Beispiel sind Feuchtwälder im Bereich des Forsthauses „Eiche“ bei Süplingen. In den trockeneren Ausbildungsformen des Erlen-Eschenwaldes treten neben Schwarz-Erle und Esche einzelne Moor-Birken, Stiel-Eichen und Hainbuchen auf. In der Strauchschicht finden sich Faulbaum, Roter Hartriegel, Hasel und Gemeiner Schneeball. Die nassen Ausbildungsformen leiten mit Sumpf-Dotterblume, Wasserdost, Kohldistel, Schwertlilie, Sumpf-Segge und Sumpf-Labkraut zu dem Erlenbruchwald über. Trockener stehen die reichen Schuppenwurz-Stieleichen-Hainbuchenwälder, in denen Busch-Windröschen, Scharbockskraut und Waldmeister auftreten. An die Wälder grenzt eine von einem Bach durchflossene, feuchte Wiese an, auf der Sibirische Schwertlilie, Geflügelte Braunwurz und Geflecktes Knabenkraut vorkommen. Floristische und vegetationskundliche Besonderheiten sind die artenreichen Trockenrasen an den Steilhängen des Bebertals im NSG „Wellenberge-Rüsterberg“ und am Olbetal. Auf flachgründigen, steinigen Hängen siedelt der Grasnelken-Rauhblattschwingelrasen mit Ohrlöffel-Leimkraut, Kartäuser-Nelke, Felsen-Goldstern und Mauerpfefferarten. Bei stärkerer Lößüberdeckung ist der Trockenrasen des Walliser Schwingels und Haarpfriemengrases ausgebildet. Neben den namengebenden Arten treten Blaugrünes Labkraut, Frühlings-Adonisröschen, Pupur-Königskerze und Illyrischer Hahnenfuß auf. Von faunistischer Bedeutung sind insbesondere die kleinen Bachtälchen und Quellen in den Wäldern mit ihren Amphibienvorkommen. Vor allem die Vorkommen von Springfrosch und Feuersalamander unterstreichen den Wert dieser Lebensräume. An einigen Teichen, so am Flechtinger Schloßteich, kommt der Laubfrosch vor. Andere Lurch- und Kriechtierarten des LSG sind Kammolch, Ringelnatter und Zauneidechse. Vogelarten der Bäche sind Gebirgsstelze und Eisvogel. Der Weißstorch brütet in den an die Ohreniederung und den Drömling angrenzenden Dörfern. Weitere Vogelarten des Landschaftsschutzgebietes sind Rotmilan, Sperber, Habicht, Grau-Schwarz- und Mittelspecht. In landwirtschaftlich genutzten Bereichen brüten Braunkehlchen sowie Neuntöter. Die Säugetierfauna ist im LSG mit Rot-, Dam- und Schwarzwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fuchs, Dachs, Steinmarder, Iltis, Hermelin und Waschbär vertreten. Eine Besonderheit sind die Herden des eingebürgerten Muffelwildes in den Wäldern um Flechtingen. Insgesamt wurden 12 Fledermausarten nachgewiesen, von denen insbesondere Mopsfledermaus, Bartfledermaus und Mausohr genannt seien. Aus der Insektenfauna sind die Vorkommen von Großem Heldbock und Hirschkäfer aus alten Eichen, so im Park Bischofwald, bekannt. Aus der Krummbek sind die seltenen Vorkommen der Helm-Azurjungfer und des Kleinen Blaupfeils als vom Aussterben bedrohte bzw. stark gefährdete stenöke Libellen-Arten hervorzuheben. Auf den forstwirtschaftlichen Flächen sind die Koniferenforste in standortgerechte Laubmischwälder aus standortheimischen Arten umzuwandeln. Vor allem die Buche ist als dominierende Art der potentiell natürlichen Waldgesellschaften zu fördern. Die kleinen Wiesen- und Ackerflächen innerhalb der Wälder sind als landschaftsprägend zu erhalten. Das gilt auch für die historischen Rodungsinseln um Hilgesdorf, Damsendorf, Bodendorf und Ellershausen. Die naturnahen Fließgewässer in den Wäldern sind zu schützen, Entwässerungsgräben sind rückzubauen. Ein Randstreifen ist von forstwirtschaftlicher Nutzung freizuhalten. Die Tagebaufolgelandschaften sind zu sanieren und teilweise aufzuforsten. Dabei ist die Erhaltung offener Felswände anzustreben. Die landwirtschaftliche Nutzung könnte auf den kleinflächigen Rodungsinseln im Wald extensiv gestaltet werden. Im Randbereich zu Wäldern, Gehölzen und Trockenrasen sind Ackerrandstreifen anzulegen. Auch an den Bachläufen sollte ein Schonstreifen extensiv genutzt oder ganz aus der Nutzung genommen werden. In den Bachtälern von Beber und Olbe sollten die landwirtschaftlichen Flächen ausschließlich als Extensivgrünland genutzt werden. Bachbegleitende Gehölze an Beber, Olbe und anderen Fließgewässern des Offenlandes sind zu schützen. Die offene Ackerlandschaft der Börde ist durch alleeartige Bepflanzung der Wegränder mit Obstbäumen und durch Anlage von Hecken und Feldgehölzen stärker zu gliedern. In der Spetzeniederung sind Ackerflächen auf hydromorphen Böden in Grünland umzuwandeln. Darüber hinaus könnte die Niederungslandschaft stärker durch Kopfweiden- und Erlenreihen gegliedert werden. Die Fließgewässer sind durch Rückbau von Verrohrungen, Stauen und Sohlabstürzen ökologisch durchgängiger zu gestalten. Stark begradigte Abschnitte sind durch Anlage eines geschwungenen Laufs und gehölzbestandener Randstreifen zu renaturieren. Zur Entwicklung einer naturbezogenen Erholung sind die historischen Parkanlagen durch geeignete Pflege zu erhalten. In den bestehenden Schwerpunkten der Erholungsnutzung bei Haldensleben, Flechtingen und Süplingen ist durch Anlage von Rad- und Wanderwegen eine naturbezogene Erholungsnutzung weiterzuentwickeln. Die Übernutzung der Steinbruchseen bei Süplingen durch Camping- und Badebetrieb sollte verhindert werden. Sensible Bereiche der Wälder, die Quellbereiche und Bachtäler sollten dem Natur- und Landschaftsschutz vorbehalten bleiben, zum Beispiel ist die Zugänglichkeit von Teilen des Bodendorfer Forstes durch besucherlenkende Maßnahmen zu regeln. Zeugen der Kulturgeschichte sind im LSG und an seinen Grenzen insbesondere in Flechtingen, Altenhausen, Haldensleben, Alt-Haldensleben und Hundisburg zu finden. Am Ortsrand von Flechtingen erhebt sich auf einem Porphyrfelsen die malerische Burg. Sie wird von einem künstlich angestauten Schloßsee umgeben. Zwischen 1307 und 1853 residierte hier das Geschlecht derer von Schenck, eine der ältesten Familien der Region. Das aus Vor- und Kernburg bestehende Bauwerk wurde 1860 bis 1897 im neugotischen Stil ausgebaut, ohne jedoch die alten Bestandteile völlig zu verändern. Schon im 14. und 15. Jahrhundert wurden nach einem Brand Fachwerkgeschosse auf die alten Mauern gesetzt. Die Kernburg ist in reizvoller Weise um einen dreieckigen Innenhof gruppiert. Über eine Brücke erreicht man von der Burg aus einen weiträumigen Landschaftspark. In der Dorfkirche von Flechtigen befinden sich die Grabstätten der Familie Schenck. In Altenhausen war die traditionsreiche Familie von der Schulenburg ansässig. Bereits im 11. und 12. Jahrhundert wurde die Burg auf einer noch älteren Grundlage erbaut. Die heute erhaltenen Gebäude stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert. Ende des 19. Jahrhunderts wurden ein Herrenhaus und der Bergfried hinzugefügt. Die Anlage wird von einem weitläufigen Park umgeben. Unweit von Alt-Haldensleben thront eine Rundburg aus dem 12. Jahrhundert über dem Bebertal. Sie war eine wichtige Feste der Erzbischöfe von Magdeburg gegen die Mark und gegen Braunschweig. Die Ringmauer und der Zwinger sind relativ gut erhalten. Nach Zerstörungen im Dreißigjährigen Krieg wurde die Anlage als Barockbau wiedererrichtet. Sie wurde im Jahre 1945 durch einen Brand teilweise zerstört. Im vergangenen Jahrhundert ließ der Tonwarenhersteller Nathusius an der Beber am Ortsrand von Hundisburg einen englischen Garten mit verschlungenen Wegen und schattigen Alleen anlegen. Haldensleben Die Stadt Haldensleben wurde im Jahre 1938 aus den Ortsteilen Alt-Haldensleben und Neu-Haldensleben zusammengefügt. Alt-Haldensleben wurde im Jahre 966 erstmals genannt und entstand auf einem mittelalterlichen Burgwall an der Beber. 1228 wurde ein Zisterziensernonnenkloster eingerichtet. Im Klostergut richtete der Tonwarenhersteller Johann Gottlob Nathusius im 19. Jahrhundert eine Musterlandwirtschaft ein. Neu-Haldensleben wurde vermutlich von Heinrich dem Löwen im 12. Jahrhundert gegründet. Ende des 13. Jahrhunderts wurde eine Stadtmauer mit drei Stadttoren errichtet, wovon noch das Bülstringer Tor im Nordwesten und das Stendaler Tor im Norden stehen. An der Kreuzung zweier Hauptstraßen wurde ein Marktplatz angelegt, an dem ein Roland zu Pferde aufgestellt wurde. Das Original steht heute im Museum. Das Rathaus ist ein Barockbau aus dem 18. Jahrhundert, der Anfang des 19. Jahrhunderts klassizistisch überformt wurde. Sehenswert ist auch die Pfarrkirche St. Marien, eine dreischiffige flachgedeckte Bruchsteinbasilika, die vermutlich zwischen 1370 und 1414 errichtet wurde. In späteren Jahrhunderten wurde sie mehrfach verändert. Das hölzerne Gewölbe im Mittelschiff stammt aus dem 19. Jahrhundert, der Altaraufsatz und die Kanzel entstanden 1666. Flechtingen und die umgebenden Wälder Flechtingen stellt mit seiner Burg, dem Schloßsee und den südlich angrenzenden naturnahen Wäldern ein lohnendes Ausflugsziel dar. Im Ort kann die alte Burganlage besichtigt werden. Ein Gasthaus am Schloßsee bietet einen schönen Blick über die Wasserfläche auf die Burg. Von Flechtingen in südlicher Richtung liegen ausgedehnte Buchenwälder, insbesondere zur Blütezeit der Frühjahrsgeophyten ein floristisches Erlebnis. Bebertal Das Bebertal kann zwischen den Orten Bebertal und Alt-Haldensleben auf einem neu angelegten Radweg durchfahren werden. Direkt am Ortsrand von Bebertal bietet das Naturschutzgebiet „Wellenberge-Rüsterberg“ eine Möglichkeit, die Erdgeschichte und naturnahe Pflanzengesellschaften des Nordrandes der Magdeburger Börde zu studieren. Der Beberlauf ist zum Teil von Kopfweiden bestanden und zieht sich durch ein landschaftlich schönes Tal. Oberhalb von Hundisburg steht auf der linken Talkante die Ruine eines mittelalterlichen Gebäudes. Direkt daneben bietet ein Steinbruchsee mit mehrere Meter hohen Abbruchkanten einen Einblick in den geologischen Untergrund. Im weiteren Verlauf der Radtour bietet die Hundisburg ein sehenswertes Ziel. Unterhalb des Ortes Hundisburg führt der Weg durch den von Nathusius angelegten englischen Park. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Naturschutzgebiete im Landkreis Oldenburg

Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor

Fließgewässermessstelle uh. Fischteiche, Anhauser Bach

Die Messstelle uh. Fischteiche (Messstellen-Nr: 103324) befindet sich im Gewässer Anhauser Bach in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

LSG Leinewehtal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt südwestlich von Osterfeld in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Es stellt das Bachtälchen der Leineweh einschließlich der näheren Umgebung unter Schutz. Im Norden grenzt es an das LSG „Saale“. Prägend für das Gebiet ist das meist kleinräumig strukturierte Bachtälchen der Leineweh mit einem überwiegend naturnahen Gewässerlauf und bachbegleitenden Ufergehölzen. Im nördlichen Teil des LSG gibt es vor allem Grünland, Staudenfluren und Bachauengehölze und in den weniger reliefierten Bereichen intensive Acker- und Grünlandnutzung. Nördlich von Goldschau befindet sich ein Feuchtgebiet mit ehemaligen Fischteichen, Röhrichten und Erlengehölzen. Der mittlere LSG-Teil ist durch den Wechsel von Laub- Laubmisch- und Mischwald, Streuobstbeständen, Grünland, Acker, Staudenfluren, Gärten sowie durch kleinere Deponie- und Abgrabungsflächen stärker strukturiert. Etwas ausgedehntere Bachauenwälder und größere Mischwald- und Laubmischwaldflächen an den Hangbereichen kennzeichnen den südlichen LSG-Bereich. Beeinträchtigungen des Gebietes erfolgten durch Schadstoffeinträge aus den intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und durch den Kiesabbau westlich von Haardorf. Eine zerschneidende Wirkung hat die das Gebiet in West-Ost-Richtung querende Straße Osterfeld-Goldschau. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse wurde das Gebiet relativ früh besiedelt, wovon verschiedene ur- und frühgeschichtliche Funde zeugen. In den ersten Jahrhunderten u.Z. siedelten hier germanische (Hermunduren, Thüringer), später (ab 600) slawische Stämme (Sorben; das Gebiet gehörte zum Gau Tucharin), die im Burgwall von Osterfeld ihren Mittelpunkt besaßen. Im 10. Jahrhundert wurde das Gebiet von den sächsischen Herrschern erobert und dem Reich einverleibt. Aus dem Gebiet südöstlich Goldschau ist die Existenz einer Wüstung Eichlitz belegt. Neben den Wettinern und Askaniern erlangten später auch die Klöster der Prämonstratenser und Zisterzienser zeitweise größere Bedeutung in der Region. Nach ausgedehnten Waldrodungen war die Dreifelderwirtschaft vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert eine häufige Form der Bodennutzung. An den Hängen wurden Obst- und teilweise auch Weinbau betrieben. Einige ehemals als Fischteiche genutzte Gewässer befinden sich nördlich Goldschau. Zur Zeit wird das Gebiet überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Zwei Trinkwasserschutzgebiete liegen im LSG. Im Einzugsgebiet der Leineweh stehen triassische, tertiäre und quartäre Gesteine an. Am Prallhang auf der rechten Talseite sind Ton-, Schluff- und Sandsteine mit Gips- und Dolomitbänkchen des Oberen Buntsandsteins angeschnitten. Im Bereich des Haardorfer Berges und unmittelbar nördlich des LSG wird der Buntsandstein von eozänem Sand und Kies überlagert. In weniger geneigtem Gelände sind die älteren Gesteine meist durch quartäre Deckschichten verhüllt, das heißt durch eine Grundmoräne und Schmelzwasserablagerungen der elsterkaltzeitlichen Vergletscherung und links des Leinewehbaches auch durch weichselkaltzeitlichen Löß. Der Talboden ist mit holozänen Auensedimenten ausgekleidet. Die Böden werden aus Löß, Lößlehm, Berglöß und Berglehm über Buntsandstein und Geschiebelehm aufgebaut. Aus diesen Lagerungsverhältnissen ergibt sich die Neigung zur Stauvernässung, so daß in diesem Gebiet auf den Hochflächen Pseudogley-Braunerde in weiter Verbreitung vorhanden ist. An den Hängen dominieren meist Pseudogley-Braunerden aus skeletthaltigem Lehm über skeletthaltigem Ton. Im Leinewehtal gibt es Gley-Kolluvisiole aus Kolluviallöß. Das Gebiet wird durch die Leineweh und einen von Haardorf kommenden kleinen Zufluß geprägt, es entwässert über die Wethau in Richtung Saale. Von besonderer hydrologischer Bedeutung sind auch die beiden Quellgebiete des Klink- und des Bernhardsbrunnens südlich von Goldschau. Stillgewässer sind mit den Goldschauer Fischteichen im LSG ebenfalls vorhanden. Klimatisch befindet sich das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8 °C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 583 mm. Die Vegetation der Wälder des Gebietes ist vor allem durch rotbuchenreiche Eichen-Hainbuchenwälder, kleinere Eschen-Ahorn-Schluchtwälder sowie Bachauenwälder mit Weidengehölzen und Erlen-Eschenbeständen gekennzeichnet. Zum Teil weisen die Wälder eine artenreiche Strauchschicht mit Hasel, Faulbaum, Rotem und Schwarzem Holunder auf. In der Krautschicht sind unter anderem Einbeere, Türkenbund-Lilie und Aronstab zu finden. Bemerkenswert und gesondert als Flächenhaftes Naturdenkmal geschützt ist ein größerer Märzenbecherbestand südlich von Goldschau. Reine Nadelholzbestände mit Kiefer und Lärche sind nur kleinflächig vorhanden. Im Bereich der Goldschauer Fischteiche stocken kleinere Erlenbestände mit Bruchwaldcharakter. Die intensiv genutzten Wiesenbereiche sind relativ artenarm und werden von Glatthafer dominiert. Erst bei extensiverer Nutzung weisen sowohl die feuchteren Wiesen der Bachaue als auch die trockeneren Rasen der Hangbereiche einen höheren Artenreichtum auf. Erwähnenswert sind Vorkommen von Sumpf-Dotterblume, Hoher und Wiesen-Schlüsselblume, Stengelloser Kratzdistel, Kleinem Odermennig und Bärenschote. Das Gebiet weist aufgrund seiner vielfältigen Biotopausstattung auch eine artenreiche Fauna auf, darunter eine Reihe gefährdeter Tierarten. Unter anderem gehören zu den im Gebiet vorkommenden Säugetieren Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, Wasserspitzmaus, Feldhase, Mauswiesel, Dachs und Iltis. Der Strukturreichtum des Geländes spiegelt sich auch in der Brutvogelfauna wider, so konnten 1994 insgesamt 74 Brutvogelarten festgestellt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Nachweise von Rotmilan, Rohrweihe, Rebhuhn, Wachtel, Gebirgsstelze, Wendehals, Grauspecht, Sommergoldhähnchen, Raubwürger und Braunkehlchen. In der Leineweh, einem flachen, schnell fließenden Gewässer mit sandig-kiesigem Substrat, ist die Schmerle zu finden. Ein Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Groppe konnte aktuell nicht bestätigt werden. Lurche und Kriechtiere wie Grasfrosch, Erd- und Kreuzkröte, Teich- und Bergmolch, Blindschleiche, Wald- und Zauneidechse finden hier einen geeigneten Lebens- und Fortpflanzungsraum. Um den Struktur- und Artenreichtum des Gebietes zu sichern und zu fördern, sind die Fließgewässer in ihrer naturnahen Struktur zu erhalten beziehungsweise der Zufluß zur Leineweh im nördlichen Gebiet durch Renaturierungsmaßnahmen wie Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen aufzuwerten. Ein ausreichend breiter Gewässerrandstreifen mit Ufergehölzen, Grünland und Staudenfluren sollte erhalten beziehungsweise angelegt werden. Dazu ist zum Teil auch eine Flächenumnutzung von Acker in Grünland auf Teilflächen anzustreben. Die Bachauenwälder sollten ebenso wie die potentiell natürliche Vegetation der entsprechenden Schluchtwälder und Eichen-Hainbuchenwälder erhalten werden. Kleinflächig vorhandene Monokulturen mit Pappel, Kiefer oder Lärche könnten in standortgerechte Bestände umgebaut werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Schutz des Märzenbecherbestandes zu lenken. Das Landschaftsmosaik mit Wechsel zwischen Gewässern, Wald, Feldgehölzen, Grünland und Streuobstbeständen ist zu erhalten. Noch vorhandene Beeinträchtigungen durch Abgrabungen, Abfallablagerungen oder Abwassereinleitungen sind weiter zu reduzieren. Der Strukturreichtum aufgrund des wechselnden Reliefs und der reichen Biotopausstattung innerhalb einer sonst überwiegend agrarisch geprägten Landschaft bietet Erholungssuchenden ein abwechslungsreiches Landschaftsbild. Ein Wanderwegenetz ist zwar nicht ausgeschildert, durch die Nutzung vorhandener Wege ist das Gebiet aber gut erlebbar. Sehenswert sind vor allem im Frühjahr die Blüten der geschützten Märzenbecher und die Obstblüte der Streuobstwiesen. Ganzjährig laden das Bachtälchen, die Quellen am Klink- und Bernhardsbrunnen, einschließlich der angrenzenden Waldbestände, zu Spaziergängen ein. Klink- und Bernhardsbrunnen Die Quellgebiete mit dem Klink- und Bernhardsbrunnen wurden bereits 1968 durch Beschluß des Rates des Kreises Zeitz als hydrologische Naturdenkmale in einem Umkreis von jeweils 10 m um den Quelltopf unter Schutz gestellt. Der Klinkbrunnen ist eine Quelle, die an der westlichen Talseite im Laubmischwald aus einem Rohr mit einer Steinfassung zutage tritt. Am Bernhardsbrunnen tritt das Wasser innerhalb eines gemauerten Gewölbes aus. Beide Brunnen sind historisch bedeutsam aufgrund ihrer Nähe zur Wüstung Eichlitz, von der sich noch Fundamente oberhalb des Bernhardsbrunnens befinden sollen. Die Brunnen wurden früher auch als Pferdetränken genutzt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Umbau einer bestehenden Fischteichanlage, Ortsteil Großziegenfeld-Erhardsmühle, Stadt Weismain

In zwei bestehende Teiche soll je ein Aufzuchtbecken errichtet und die restlichen Teichflächen mit vorhandenem Erdmaterial bis Erdgleiche verfüllt werden. Als Ausgleich für diesen Eingriff wird in einem nördlich gelegenen, größeren Teich ein Amphibienlaichgewässer geschaffen. Dieses wird zur restlichen, der Fischzucht dienenden Teichfläche durch einen Damm abgegrenzt und erhält einen separaten Mönch und Ablauf. Des Weiteren wird noch ein Bruthaus mit acht runden Brutbecken errichtet, das bereits baurechtlich genehmigt wurde und nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Die vorhandenen Zu- und Ablaufleitungen bleiben bestehen und werden nur geringfügig an die neuen Bauwerke angepasst.

Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zur Sanierung der Stauanlage Wagenhauser Weiher, Bad Saulgau

Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

Bufo bufo (Linnaeus, 1758) Erdkröte Amphibien Ungefährdet

In allen Landschaften Deutschlands kommt die Erdkröte flächendeckend, wenn auch mit unterschiedlicher Häufigkeit, vor. Entsprechend der Vielfalt der von ihr bewohnten Großlandschaften sind auch die in den einzelnen Bundesländern bewohnten Lebensräume sehr unterschiedlich. In Deutschland kommt die Erdkröte von Meerespiegelhöhe bis auf 1.720 m ü. NHN vor. Sie ist neben dem Grasfrosch die häufigste Amphibienart Deutschlands (Kriterienklasse „sehr häufig“). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 72,15 %. Die scheinbare Abnahme der Anzahl besetzter Raster im Zeitraum 2000 bis 2018 ist ein typisches Phänomen bei der Erfassung sehr häufiger und weit verbreiteter Arten (vgl. Geiger et al. 2016). Von etlichen der unbesetzten Rasterfelder liegen Nachweise z. B. aus Protokollen von Amphibienschutz-Zaunanlagen vor. Teilweise befinden sich darunter auch große Populationen, diese Daten werden durch die Betreuer und Betreuerinnen der Amphibienschutzanlagen jedoch häufig nicht in den relevanten Datenbanken hinterlegt, sodass Meldedefizite entstehen. Die Bestandstrends sind nicht leicht abschätzbar. Sicher hat sich die Beseitigung vieler stehender Kleingewässer (vor ca. 1980) stark negativ ausgewirkt. Die dadurch verursachten Rückgänge wurden durch das Neuanlegen von Abgrabungen, Fischteichen, Gartenteichen sowie von Kleingewässern im Rahmen von Naturschutzprogrammen der Länder nur teilweise kompensiert. Der langfristige Trend wird deshalb als „mäßiger Rückgang“ eingeschätzt. Grundlage für die Beurteilung des kurzfristigen Bestandstrends bilden Zählungen an Amphibienschutzanlagen (insbesondere an stark befahrenen Straßen) und langjährige Beobachtungen von Experten und Expertinnen. Auch wenn lokal festgestellte zeitweilig starke Rückgänge als Ausdruck der arttypischen Fluktuationen interpretiert werden und unberücksichtigt bleiben, ist über die vergangenen 20 Jahre eine mäßige Abnahme erkennbar. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Der kurzfristige Bestandstrend wurde von zuvor „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) in die Kriterienklasse „mäßige Abnahme“ hochgestuft. Die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“ ändert sich dadurch nicht. Die Erdkröte ist regional gefährdet durch: Verluste durch den Straßenverkehr, verstärkt durch Straßenausbau und zunehmenden Verkehr, auch auf Nebenstrecken. Dadurch wird zudem eine Trennung von Teillebensräumen bewirkt, die zur Fragmentierung und Isolation der Vorkommen beitragen; Beseitigung von Gewässern und Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Intensivierung der Nutzung und großflächige Monotonisierung der forst- und landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise durch Nadelwaldmonokulturen, vor allem in Mittelgebirgen bis hin zu Hoch- und Kammlagen, oder die Beseitigung von Hecken- und Saumstrukturen in den Ackerlandschaften. Notwendige Maßnahmen für den Schutz der Erdkröte sind: Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen und Maßnahmen gegen die Landschaftszerschneidung, die der Sicherung der saisonalen Erdkrötenwanderung und dem Erhalt der Jahreslebensräume dienen; bei fest verbauten Querungshilfen müssen die Unterhaltungspflichtigen neben den jährlichen Reinigungsarbeiten auch kontrollieren, ob die technischen Voraussetzungen für die ökologische Funktion (Reck et al. 2019) gegeben sind. Dazu gehören Zustand und Dichtigkeit der Leit- und Sperreinrichtungen, der Zustand des Bodensubstrates, das Beseitigen neu erkannter Barrieren, z. B. Ausspülungen, an Leit- und Sperreinrichtungen und im Umfeld der Schutzanlagen. Die Anforderungen und Aufgaben werden im „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ detailliert beschrieben (FGSV 2008). Eine überarbeitete Fassung dieses Regelwerks, welche die Inhalte des „Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen“ (BMVBS 2000) integriert und aktualisiert, steht kurz vor der Veröffentlichung.

Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) Rana lessonae Camerano, 1882 Kleiner Wasserfrosch Amphibien Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Der Kleine Wasserfrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana lessonae Camerano, 1882 genutzt. Das deutsche Teilareal repräsentiert mehr als 10 % des Gesamtareals und liegt im Arealzentrum (Plötner 2005). Somit ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Der Kleine Wasserfrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen. Seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Mittel- und Süddeutschland. In weiten Teilen Nordwestdeutschlands kommt P. lessonae nicht vor (Günther 1996 b). Die aktuelle Bestandssituation (TK25-Q Rasterfrequenz 2000 – 2018: 10,18 %, Kriterienklasse „selten“) ist aufgrund defizitärer und teilweise fehlerbehafteter Daten nur schwer einschätzbar. Bei vielen der gemeldeten P. lessonae-Beobachtungen dürfte es sich nämlich um P. esculentus gehandelt haben, da triploide Teichfrösche (sogenannte LLR-Genotypen) oft lessonae-ähnliche Merkmale (Gelbfärbung der Flanken und Oberschenkel, helle Schallblasen, großer und hoch gewölbter Fersenhöcker) aufweisen (Plötner 2010). Andererseits wird P. lessonae, der in Deutschland immer syntop mit dem Teichfrosch vorkommt, auch häufig übersehen, vor allem in Vorkommen, die nur geringe lessonae-Anteile aufweisen. Aufgrund der Bestimmungsproblematik (z. B. Tecker et al. 2017) wurde bei vielen Amphibien-Erfassungen erst gar nicht zwischen Teich- und Kleinem Wasserfrosch differenziert, so dass sich hinter „Wasserfrosch“-Nachweisen mitunter auch P. lessonae verbergen kann. Trotz dieser Einschränkungen erscheint das Ergebnis der Rasterfrequenzanalyse plausibel. Beim langfristigen Bestandstrend wird von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes ausgegangen. Ein Rückgang kann aus dem zum Teil massiven Verlust von lessonae-typischen Laichgewässern (kleinere, pflanzenreiche, schwach saure bis saure, oligotrophe bis mesotrophe Gewässer mit moorigem Einzugsbereich) seit den 1960er Jahren abgeleitet werden. Dies ist beispielsweise für die Toteiskessel des Alpenvorlandes gut dokumentiert (Zahn et al. 2019). Lokale Populationsabnahmen sprechen dafür, dass auch der kurzfristige Bestandstrend bundesweit negativ ist, das genaue Ausmaß der Abnahme ist jedoch nicht bekannt. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste wird die aktuelle Bestandssituation mit „selten“ und der kurzfristige Bestandstrend mit „Abnahme unbekannten Ausmaßes“ beurteilt (2009: „mäßig häufig“ und „gleich bleibend“). Die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie ,,Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ ändert sich dadurch nicht. Der Kleine Wasserfrosch ist vor allem durch den Verlust und die Verschmutzung seiner Laich- und Wohngewässer sowie durch deren Nutzungsänderung (Fischbesatz, Umwandlung in Fischteiche) gefährdet (Plötner 2010, Zahn 2019). Gewässerverluste sind auf Meliorations- und Baumaßnahmen, sowie beschleunigte Sukzession bis zur Verlandung infolge hoher Nährstoffeinträge und in jüngerer Zeit auch infolge des Klimawandels zurückzuführen. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dürfte der regelmäßige Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln nicht unerheblich zum Rückgang der Art beitragen. Negative Effekte hat zudem die Umwandlung von artenreichen Wiesen in strukturarmes Grün- oder Ackerland. Eine Verdrängung durch den Teichfrosch im Zusammenhang mit dessen hybridogenetischen Reproduktionsmodi (Übersicht bei Plötner 2005) und der großen ökologischen Plastizität der Hybridform wird ebenfalls als potenzieller Gefährdungsfaktor diskutiert (Günther 1990, Plötner 2018). Der konsequente Schutz der Laich- und Wohngewässer ist zweifellos die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Art. Oft sind wenige Gewässer mit optimalen Bedingungen für die Reproduktion (besonnt, reich an submerser Vegetation, ohne Fischbesatz) für die Existenz einer Metapopulation entscheidend. Bei Amphibien-Erfassungen sollten solche Gewässer identifiziert (Quantifizierung des Reproduktionserfolgs) und in den Fokus von Schutzmaßnahmen gestellt werden. Auf den strengen Schutz individuenreicher Wasserfroschpopulationen mit hohen Anteilen des Kleinen Wasserfroschs sollte deshalb besonders geachtet werden (Günther 1996 b). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserbilanz zu nutzen. Keinesfalls dürfen die Gewässer über mehrere Jahre vollständig austrocknen. Verlandungstendenzen sind durch gezielte Maßnahmen, wie Anstauen der Gewässer, Entschlammung und Entlandung, entgegenzuwirken. Die Besonnung der Laichplätze sollte insbesondere bei kleineren Gewässern in Wäldern verbessert werden. Bei Anlage neuer Kleingewässer sind die artspezifischen Habitatansprüche zu berücksichtigen (Zahn 1996, Zahn 1997, Zuppke & Seyring 2015 a). Die Einrichtung von Pufferzonen um die Gewässer, in denen keinerlei Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln erfolgen darf, und die Umwandlung von Äckern in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland tragen zur Verbesserung der Qualität der terrestrischen Lebensräume bei. Generell sollten Landlebensräume, die unmittelbar an Laichgewässer grenzen, nur extensiv bewirtschaftet werden. In Agrarlandschaften sollten Wanderkorridore (Weg- und Ackerrandstreifen, Gräben, Hecken) zwischen Gewässern und Wäldern (Überwinterungsgebieten) gefördert werden (Zahn 2019).

Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten

<p> Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten <ul> <li>Kaufen Sie Fisch mit ⁠Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen.&nbsp;</li> <li>Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft</li> <li>Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen</li> <li>Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF</li> <li>Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein.</li> </ul> Gewusst wie <p>Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl.</p> <p><strong>Mit Siegel einkaufen</strong>: Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber &nbsp;trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten &nbsp;vorzuziehen. &nbsp;</p> <p>Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind.</p> <p><strong>Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: </strong>Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/fischratgeber">Verbraucherzentrale</a> und des <a href="https://fischratgeber.wwf.de/">WWF</a>. Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/nicht_zu_empfehlender_wildfang_0.jpg"> </a> <strong> Auszug aus dem Fischratgeber der Verbraucherzentrale </strong> Quelle: Fischratgeber der Verbraucherzentrale (2022) <p><strong>Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln:</strong> Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kaufen Sie im Supermarkt nur Fisch und Meeresfrüchte, deren Herkunft und Fangmethode auf der Verpackung gekennzeichnet ist.</li> <li>Erfragen Sie diese Informationen bei Frischfisch an der Theke, falls diese Informationen nicht erkenntlich sind.</li> <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Tipps zu Biolebensmitteln</a>.</li> <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Tipps zu Lebensmittelverschwendung</a>.</li> <li>Essen Sie Fisch bewusst und probieren Sie auch vegetarische Alternativen aus.</li> <li>Beachten Sie dazu auch unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">Tipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>.</li> </ul> Hintergrund <p>Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert.</p> <p>Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs &nbsp;ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OSPAR#alphabar">OSPAR</a>⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023).</p> <p>Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt, &nbsp;kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021).</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Cashion T., Le Manach F., Zeller D., Pauly D. 2017. Most fish destined for fishmeal production are food-grade fish. Https://doi.org/10.1111.faf.12209</li> <li><a href="https://openknowledge.fao.org/items/11a4abd8-4e09-4bef-9c12-900fb4605a02">FAO 2022. The State of World Fisheries and Aquaculture. Towards Blue Transformation. Rome, FAO.</a>&nbsp;</li> <li>FAO 2018. The state of world fisheries and aquaculture: Meeting the sustainable development goals. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Rome: FAO.</li> <li>DAVIES RWD, et al. 2009. Defining and estimating global marine fisheries</li> <li>bycatch. Marine Policy, doi:10.1016/j.marpol.2009.01.003Oceancare 2021. <a href="https://www.oceancare.org/wp-content/uploads/2023/07/ChangingMarket_2021.pdf">Überfischung: Wildfisch als Fischfutter in Aquakulturen – Schweizer Detailhändler im Vergleich</a></li> <li>OSPAR QSR 2023: https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/</li> <li><a href="https://www.wcl.org.uk/docs/assets/uploads/WCL_EFRA_Committee_Marine_Mammal_inquiry_response1.pdf">WLC 2022</a></li> </ul> </p><p> Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten <ul> <li>Kaufen Sie Fisch mit ⁠Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen.&nbsp;</li> <li>Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft</li> <li>Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen</li> <li>Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF</li> <li>Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl.</p> <p><strong>Mit Siegel einkaufen</strong>: Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber &nbsp;trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten &nbsp;vorzuziehen. &nbsp;</p> <p>Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind.</p> <p><strong>Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: </strong>Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/fischratgeber">Verbraucherzentrale</a> und des <a href="https://fischratgeber.wwf.de/">WWF</a>. Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/nicht_zu_empfehlender_wildfang_0.jpg"> </a> <strong> Auszug aus dem Fischratgeber der Verbraucherzentrale </strong> Quelle: Fischratgeber der Verbraucherzentrale (2022) </p><p> <p><strong>Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln:</strong> Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kaufen Sie im Supermarkt nur Fisch und Meeresfrüchte, deren Herkunft und Fangmethode auf der Verpackung gekennzeichnet ist.</li> <li>Erfragen Sie diese Informationen bei Frischfisch an der Theke, falls diese Informationen nicht erkenntlich sind.</li> <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Tipps zu Biolebensmitteln</a>.</li> <li>Beachten Sie unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Tipps zu Lebensmittelverschwendung</a>.</li> <li>Essen Sie Fisch bewusst und probieren Sie auch vegetarische Alternativen aus.</li> <li>Beachten Sie dazu auch unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">Tipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert.</p> <p>Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs &nbsp;ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OSPAR#alphabar">OSPAR</a>⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023).</p> <p>Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt, &nbsp;kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021).</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Cashion T., Le Manach F., Zeller D., Pauly D. 2017. Most fish destined for fishmeal production are food-grade fish. Https://doi.org/10.1111.faf.12209</li> <li><a href="https://openknowledge.fao.org/items/11a4abd8-4e09-4bef-9c12-900fb4605a02">FAO 2022. The State of World Fisheries and Aquaculture. Towards Blue Transformation. Rome, FAO.</a>&nbsp;</li> <li>FAO 2018. The state of world fisheries and aquaculture: Meeting the sustainable development goals. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Rome: FAO.</li> <li>DAVIES RWD, et al. 2009. Defining and estimating global marine fisheries</li> <li>bycatch. Marine Policy, doi:10.1016/j.marpol.2009.01.003Oceancare 2021. <a href="https://www.oceancare.org/wp-content/uploads/2023/07/ChangingMarket_2021.pdf">Überfischung: Wildfisch als Fischfutter in Aquakulturen – Schweizer Detailhändler im Vergleich</a></li> <li>OSPAR QSR 2023: https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/</li> <li><a href="https://www.wcl.org.uk/docs/assets/uploads/WCL_EFRA_Committee_Marine_Mammal_inquiry_response1.pdf">WLC 2022</a></li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

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