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Weg 5 - Nord-Süd-Weg (44 km)

Länge: 44 Kilometer Start: Pölnitzwiesen an der Stadtgrenze zu Zepernick, ÖPNV: S-Bahnhof Röntgental, Bus-Haltestelle Zepernicker Straße Ziel: Marienfelder Feldmark an der Stadtgrenze, Kreuzung mit Berliner Mauerweg, ÖPNV: S-Bahnhof Lichtenrade Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Pankegrünzug Pölnitzwiesen – Naturschutzgebiet Schlosspark Buch – Naturschutzgebiet Karower Teiche – Fischteiche an der Pasewalker Straße – Schlosspark Schönhausen – Bürgerpark – Panke Grünzug Nord – Amtsgericht Wedding – Grünzug Südpanke – Invalidenpark – Charité-Gelände / HU-Campus Nord – Historische Pankemündung in die Spree – Historisches Zentrum mit Reichstag und Brandenburger Tor – Großer Tiergarten – Potsdamer Platz und Tilla-Durieux-Park – Park am Gleisdreieck (Westpark und Ostpark) – Dora-Dunker-Park – Mezitli Park – Hans-Baluschek-Park – Der Insulaner – Mariendorfer-Hafen-Steg – Marienpark Berlin (ehemaliges Gaswerk Mariendorf) – Friedhof Lutherkirchhof – Maximilian-Kaller-Grünzug mit Klosterteich – Freizeitpark Marienfelde – Landschaftsschutzgebiet Wäldchen am Königsgraben – Marienfelder Feldmark Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Hinweis zum Verlauf am HU Campus Nord in Mitte: Der Zugang zum Geländer des HU Campus Nord an der Reinhardtstraße ist aufgrund einer Baustelle seit Februar 2025 bis voraussichtlich Anfang 2029 gesperrt. Eine Umleitung führt über die angrenzende Albrechtstraße, die Schumannstraße (vorbei am Deutschen Theater Berlin) und die Luisenstraße bis zum Robert-Koch-Platz. Dort trifft die Umleitung wieder auf die reguläre Wegführung. Auf der ersten Streckenhälfte begleitet der Nord-Süd-Weg die Panke von der nördlichen Stadtgrenze im Pankower Ortsteil Buch bis zur historischen Mündung der Panke in die Spree gegenüber dem Bahnhof Friedrichstraße. Die Panke ist Berlins drittlängster Fluss. Auf ihrem Weg durch den Bezirk Pankow , der ihr seinen Namen verdankt, quert der Weg verschiedene Parkanlagen wie den Schlosspark Buch , den Schlosspark Schönhausen und den Bürgerpark Pankow. . Die Südpanke beginnt südlich der Brücke über die Schulzendorfer Straße. Dort wurde die Panke künstlich in den Nordhafen geführt. Der ursprüngliche Panke-Verlauf zwischen Schulzendorfer Straße und Spree wird heute Südpanke genannt und liegt an einigen Stellen leider unter der Erde. Nach der Mündung der Südpanke in die Spree verläuft der Nord-Süd-Weg durch das historische Zentrum Berlins inklusive Reichstag , Brandenburger Tor und Potsdamer Platz . Über die Parkanlagen am Gleisdreieck , dem Dora-Dunker-Park und dem Hans-Baluschek-Park , die entlang der S-Bahn-Trasse angelegt wurden, erreicht man den Teltowkanal am Hafen Mariendorf. Nach der Teltowkanal-Querung folgt man der S-Bahn-Trasse nach Lankwitz, wo der Nord-Süd-Weg mehrere kleine Grünzüge und den Freizeitpark Marienfelde durchquert, der auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet wurde. Südlich des Wäldchens am Königsgraben erreicht man schließlich die Marienfelder Feldmark , wo der Nord-Süd-Weg an der Stadtgrenze am Berliner Mauerweg endet.

Stehende Gewässer Landkreis Lüchow-Dannenberg

Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen und Teiche. Erfassung wasserbehördlicher Teichdaten. Erfassungsgrundlage ist die genehmigte Teichaufsicht-Zeichnung. Bei fehlender Genehmigung wurde amtliche Karteneintragungen oder/und Luftbilder zu Hilfe genommen. Die Daten sind als Polygon erstellt.

Bebauungsplan 380/1

Vollständiger Titel: Bebauungsplan 380/1 - für das Gebiet zwischen der Bremervörder Straße, der Schützenstraße und der Straße An den Fischteichen

Entwicklung einer umweltschonenden Alternativmaßnahme zum Antibiotikaeinsatz in der Bekämpfung der Furunkulose bei Fischen

Zielsetzung: Bei der Furunkulose handelt es sich um eine weltweit vorkommende und in Deutschland zunehmende Relevanz bekommende Infektionskrankheit zahlreicher Fischarten, verursacht durch das Bakterium Aeromonas salmonicida subsp. salmonicida. Eine Infektion kann zu hohen Verlusten in Teichwirtschaften und ökologischen sowie kommerziellen Fischhaltungen führen. Unbehandelt führt die akute Erkrankungsform häufig zum Tod der Fische, aber auch die chronische Form schließt eine weitere Nutzung der Tiere als Lebensmittel bedingt durch krankheitsverursachte Veränderungen in der Haut und Muskulatur in der Regel aus. Zur Therapie der Erkrankung werden Antibiotika eingesetzt, deren Einsatz aber vor dem Hintergrund einer Resistenzselektion, des Umweltaustrags aus Teichwirtschaften sowie einer beschriebenen Multiresistenz des Erregers kritisch bewertet werden muss. Um dieses Problem zu lösen, soll im vorliegenden Projekt die Applikation von natürlich in der Umwelt vorkommenden Bakteriophagen zur Bekämpfung des Erregers der Furunkulose angewendet werden. Dazu werden Phagen isoliert und aufkonzentriert, ihre Effektivität gegen den Erreger unter unterschiedlichen Bedingungen getestet, sowie eine Sicherheitsbewertung durchgeführt. Durch eine Überprüfung von Kombinationen werden synergistische Effekte der Phagen ermittelt. Die Applikation findet anschließend sowohl bei erkrankten Fischen, die aus Teichwirtschaften zur Verfügung gestellt werden, sowie an Fischen in Haltungen mit bakterienversetztem Wasser statt, um das therapeutische und prophylaktische Potential zu ermitteln. Auch Praxistest in Teichwirtschaften sollen nach erfolgreicher Erprobung erfolgen. Für das Projekt haben sich Vertreter/innen aus den Bereichen Lebensmittel, Fischkrankheiten, Fischbestandsbetreuung und -diagnostik sowie von Teichwirtschaften zusammengeschlossen, um diese alternative Maßnahme zur Antibiotikaanwendung zu erproben, um einem Verwurf von Fischen aus der Lebensmittelnutzung vorzubeugen und den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren. Fazit: Insgesamt konnten in der Projektphase erste vielversprechende Phagen isoliert und charakterisiert werden, die zur Lyse von A. salmonicida, dem Erreger der Furunkulose und weiterer Aeromonas spp. geeignet erscheinen. Somit hat die Entwicklung der Alternativmaßnahme einen der Projektphase entsprechenden Fortschritt im Berichtszeitraum erzielen können.

Herstellung von zwei Hochwasserüberlaufscharten und Errichtung von zwei Teichen an der Fischteichanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1303, 1426, 1427 und 1428 der Gemarkung Weinried

Mit Schreiben vom 23.04.2018 und Unterlagen der Klinger Ingenieure, Dietmannsried, vom 11.04.2018 und 01.08.2025 beantragte Frau Hilde Scheufele die wasserrechtliche Gestattung für die Errichtung von zwei Hochwasserüberlaufscharten am Damm des Teiches 1 und des Teiches 2 und die nachträgliche Genehmigung für die vorhandenen Teiche 3 und 4 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1303, 1426, 1427 und 1428 der Gemarkung Weinried. Die Dämme der Teiche 1 und 2 sowie des Schlammfangs riegeln den Talquerschnitt ab und liegen somit im Hauptschluss des Waldgrabens.

Naturschutzgebiete im Landkreis Oldenburg

Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor

Verfüllung eines Fischteichs auf dem Grundstück mit der FlNr. 680 der Gem. Willhof (Gemeinde Altendorf)

Herr Hubert Uschold verfüllt einen Fischteich. Das Vorhaben dient der Vergrößerung der Weidefläche für Pferde. Mit der geplanten Maßnahme kann eine optimale Nutzung des Planungsgebietes ermöglicht werden. Als Ausgleichsmaßnahme für die Auffüllung sollen auf dem Flurstück 680 zwei Obstbäume gepflanzt werden. Die Beseitigung des Gewässers erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG.

Optimierung der Bewirtschaftungsstrategien für die Teichwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Klimawandel, Teilprojekt B

Optimierung der Bewirtschaftungsstrategien für die Teichwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Klimawandel

Optimierung der Bewirtschaftungsstrategien für die Teichwirtschaft im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Naturschutz und Klimawandel, Teilprojekt A

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