Durch den Klimawandel steigt der Bedarf an Komfortklimakälte auch in Deutschland stetig an. Viele Bestandsgebäude werden mit Klimatechnik auf- oder nachgerüstet, Neubauten im Nichtwohngebäudebereich werden selten ohne maschinelle Klimatisierung errichtet. Der Bedarf wird meist gebäudeindividuell ermittelt und die entsprechende Technik installiert. Durch den Anschluss an ein Fernkältenetz entfallen wesentliche Komponenten wie Kältemaschine(n) und Rückkühlwerk, was nicht nur den Raum zur Aufstellung dieser einspart, sondern die Kunden auch von der Einhaltung der damit verbundenen Verordnungen (z.B. 42. BImSchV, F-Gas-V) befreit. Ähnliches gilt analog für Fernwärmenetze. Durch die zentrale Bereitstellung von Kaltwasser ergeben sich mehrere positive Umwelt- und Wirtschaftlichkeitseffekte: Der aggregierte Energiebedarf ist abzüglich der Leitungsverluste ca. 40-50% niedriger gegenüber der gebäudeindividuellen Lösung. Die Spitzenlast eines Fernkältenetzes ist niedriger als die der Gebäude mit eigenem System aufsummiert, dementsprechend fällt die installierte Leistung niedriger aus (Ressourcen- und Investitionskostenersparnis). Lastverschiebungen durch Eisspeicher sind in zentralen Einrichtungen mit dem nötigen Fachpersonal einfacher und effizienter zu betreiben als in den einzelnen Gebäuden. Weiterhin sind in Fernkältezentralen oftmals verschiedene Techniken zur Deckung des Kältebedarfs (Kompressionskälte, Absorptionskälte, Nutzung von natürlicher Kälte (Flüsse, Stadtbäche, Seen, Brunnenkühlung)) installiert, die je nach Situation nahe am optimalen Betriebspunkt eingesetzt werden können. Die Hürden, Kältemaschinen mit umweltfreundlichen natürlichen Kältemitteln wie z.B. Ammoniak und Kohlenwasserstoffe einzusetzen, sind in Fernkältezentralen deutlich niedriger als in den Einzelgebäuden (insbesondere im Bestand).
<p>Wäschetrockner: Bei Kauf und Nutzung auf Energieeffizienz achten</p><p>Wie Sie am besten umweltschonend Ihre Wäsche trocknen</p><p><ul><li>Kaufen Sie einen Wäscheständer oder eine Wäscheleine: Das ist die energieeffizienteste Form der Wäschetrocknung.</li><li>Bei einem elektrischen Wäschetrockner: Kaufen Sie ein Gerät mit niedrigem Stromverbrauch (A+++-Geräte).</li><li>Schleudern Sie die Wäsche mit möglichst hoher Drehzahl.</li><li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Sparsame Geräte:</strong> Bei Wäschetrocknern gibt es große Unterschiede im Energieverbrauch. Die Stromkosten summieren sich – je nach Modell und Nutzungshäufigkeit – auf über 1.000 Euro im Laufe von 15 Jahren. Die sparsamsten Geräte tragen aktuellhaben seit 2021 die Energieeffizienzklassen A++ oder A+++ (<strong>EU-Label</strong>). Es handelt sich dabei um elektrische Kondensationstrockner mit Wärmepumpentechnologie. Die sparsamen Geräte der besten Effizienzklasse sind in der Anschaffung zwar teurer, verbrauchen aber nur die Hälfte der Energie eines Geräts der Effizienzklasse B. Aber auch innerhalb der A-Kategorie gibt es noch große Unterschiede. Im günstigsten Fall spart das laut Stiftung Warentest nach zehn Betriebsjahren 570 Euro Stromkosten.</p><p><strong>Die richtigen Handgriffe:</strong> Wichtig ist, dass Sie die Wäsche möglichst trocken aus der Waschmaschine holen. Wählen Sie hierzu die höchstmögliche Schleuderdrehzahl Ihrer Waschmaschine (Richtwert: 1.400 Umdrehungen). Je höher die Schleuderdrehzahl, desto stärker wird die Wäsche entfeuchtet und desto weniger Energie benötigt der Trocknungsgang im Trockner. Der Energieverbrauch für die höhere Schleuderzahl ist dabei zu vernachlässigen.</p><p><strong>So lange wie möglich nutzen:</strong> Für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und Haushaltskasse lohnt es sich, Wäschetrockner so lange wie möglich zu nutzen und bei Bedarf zu reparieren. Ausnahmen gelten nur für sehr intensiv genutzte Bestandsgeräte, die sehr viel Strom verbrauchen: Nur bei intensiv genutzte Ablufttrocknern der Effizienzklasse D (alte Klassen bis 2021) oder schlechter und Kondensationstrocknern mit elektrischer Widerstandsheizung der Effizienzklasse C oder schlechter lohnt sich der Austausch eines funktionierenden Gerätes. Das gilt für das Klima ebenso wie für die Haushaltskasse.</p><p>Auch die meisten Reparaturen lohnen sich finanziell und für das Klima. Bei einem defekten Wäschetrockner lohnt sich die Reparatur meist sowohl finanziell als auch ökologisch.</p><p>Für das Klima lohnt der Austausch nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse C oder schlechter, und für die Haushaltskasse nur bei einem intensiv genutzten Gerät der Effizienzklasse B oder schlechter (alte Klassen vor 2021) und wenn zudem die Reparatur mindestens 320 Euro kostet. Weitere Informationen finden Sie in der Abbildung.</p><p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Wäschetrocknern ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte lohnt meist nicht. Ausnahmen: intensiv genutzte Ablufttrockner (Effizienzklasse D oder schlechter) und Kondensationstrockner mit Widerstandsheizung (Klasse C oder schlechter; alte Klassen vor 2021) – hier lohnt der Austausch ökologisch und finanziell. Reparaturen lohnen meist. Ausnahmen: ökologisch bei intensiv genutzten Geräten ab Klasse C, ökonomisch ab Klasse B bei Reparaturkosten von mind. 320 €. Verglichen wird mit einem Gerät der Klasse A+++ (Preis: 1.033 €, Label bis Juli 2025). Intensive Nutzung = ab 705 kg/Jahr, normale = 407 kg/Jahr.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Wäschetrockners und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Neue, effiziente Wäschetrockner haben stets eine Wärmepumpe, die die Luft zum Trocknen aufheizt. Die feuchte Luft kondensiert an der kalten Seite der Wärmepumpe. Ältere Geräte sind oft noch Ablufttrockner oder widerstandsbeheizte Kondensationstrockner. Bei Ablufttrocknern wird wird die feuchte Abluft über einen Schlauch nach außen – meist durch ein offenes Keller- oder Badezimmerfenster – an die Umwelt abgegeben. Dadurch wird auch Luft aus dem Haus nach außen befördert, so dass der Raum im Winter mehr geheizt werden muss. Bei Kondensationstrocknern wird wie bei modernen Wärmepumpentrocknern die Feuchtigkeit im Gerät kondensiert und in einem Behälter aufgefangen. Die Luft wird jedoch nicht mit einer Wärmepumpe, sondern wie ein Föhn mit einer Widerstandsheizung erwärmt.</p><p>Trockner mit Wärmepumpe verwenden als Kältemittel häufig teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit hohen Treibhauspotenzialen, z. B. R-134a oder R-407C. Durch illegal entsorgte Trockner können diese Stoffe unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen. Die meisten aktuellen Geräte haben inzwischen halogenfreie Kältemitteln. Meistens ist dies Propan (R-290). Dieser halogenfreie Kohlenwasserstoff hat nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial. Vor einigen Jahren gab es noch gasbeheizte Ablufttrockner, die inzwischen jedoch für den privaten Gebrauch nicht mehr angeboten werden.</p><p>Neben Wäschetrocknern gibt es noch Waschtrockner. Das ist eine Kombination aus Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gerät. Diese Kombinationsgeräte sind jedoch weniger effizient als die Waschmaschine und Wäschetrockner als Einzelgeräte.</p>
<p>Beim Gefrierschrank den Stromverbrauch im Auge behalten</p><p>Welche Umwelttipps Sie bei Gefriergeräten beachten sollten</p><p><ul><li>Kaufen Sie Gefriergeräte mit niedrigem Stromverbrauch (auf EU-Energielabel achten).</li><li>Stellen Sie Gefriergeräte nicht neben warme Geräte wie Herd, Spülmaschine, Waschmaschine oder in die Sonne. </li><li>Öffnen Sie Gefrierschrank und -truhe jeweils nur kurz, damit möglichst wenig warme Luft einströmt.</li><li>Entsorgen Sie Ihre Altgeräte sachgerecht bei der kommunalen Sammelstelle oder beim Neukauf über den Händler.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Sparsame Geräte:</strong> Gefriergeräte laufen rund um die Uhr und gehören wie Kühlgeräte zu den größten Stromfressern im Haushalt. Die Stromkosten bewegen sich – je nach Modell und Alter – zwischen 30 und 80 Euro im Jahr. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt dies Stromkosten in Höhe von 450 bis zu 1.200 Euro. Der jährliche Stromverbrauch ist auf dem EU-Energielabel in Kilowattstunden (kWh) angegeben, das Sie im Elektromarkt und online bei jedem Gerät finden. Mit Einführung des neuen EU-Energielabels im Jahr 2021 erfolgte die Einordnung auf Basis des Energieverbrauches bzw. der Energieeffizienz in die Klassen A (geringster Verbrauch) bis G (höchster Verbrauch). Aufgrund neuer Messmethoden finden sich die aktuell effizientesten Geräte in Klasse A oder B.</p><p><strong>Neukauf </strong><strong>oder weiternutzen und reparieren? </strong>Kühl- und Gefriergeräte sollten in der Regel so lange wie möglich genutzt werden. Ein funktionierendes Gefriergerät gegen ein neues Gerät der Effizienzklasse A auszutauschen, lohnt sich nur bei sehr ineffizienten Geräten. Auch eine Reparatur lohnt in den den meisten Fällen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie ihr vorhandenes Gerät weiterbetreiben oder bei einem Defekt reparieren lassen sollten, dann messen Sie den Verbrauch mit einem Energiekosten-Messgerät. Nur wenn Ihr Gefrierschrank mehr als rund 430 kWh im Jahr verbraucht, wäre es klimafreundlicher, ihn gegen ein neues A-Gerät auszutauschen. Bei einer Kühl-Gefrier-Kombination lohnt der Austausch ab rund 340 kWh im Jahr. Im Fall einer Reparatur lohnt sich der Austausch schon bei einem etwas geringeren Jahresverbrauch. Für die Haushaltskasse lohnt der Austausch erst bei noch höheren Werten für den Stromverbrauch. Weitere Hinweise finden Sie in der Abbildung weiter unten.</p><p>Die Grafik zeigt, ob sich der Weiterbetrieb oder die Reparatur von Kühl- und Gefriergeräten ökologisch und ökonomisch lohnt – betrachtet über 10 Jahre. Ein Austausch funktionierender Geräte gegen Klasse-A-Modelle lohnt meist nicht. Ausnahmen: Kühlschrank ab 460 kWh (ökonomisch) bzw. 240 kWh (ökologisch), Kühl-Gefrier-Kombi ab 560 kWh/340 kWh, Gefrierschrank ab 570 kWh/430 kWh. Reparaturen lohnen in der Regel, außer bei hohem Verbrauch: Kühlschrank ab 360 kWh/220 kWh, Kühl-Gefrier-Kombi ab 450 kWh/320 kWh, Gefrierschrank ab 460 kWh/420 kWh. Berechnungen basieren auf 10-jähriger Nutzung nach Reparatur (Kosten: 365 €) und einem Klasse-A-Neugerät. Verbrauch lässt sich mit Strommessgerät ermitteln; Größe und Effizienz sind unabhängig.</p><p><strong>Die richtige Größe:</strong> Bei Gefriergeräten gilt die Erfahrung, dass sich das Einfrierverhalten der Gerätegröße anpasst: Je größer das Gerät, umso größer wird die persönliche Vorratshaltung. Früher galt der Grundsatz, dass mit der Größe des Gerätes der Stromverbrauch steigt. Bei den aktuellen Geräten gilt das nicht mehr. Die Stiftung Warentest gibt als Faustregel für das Gefriervolumen 40 bis 80 Liter pro Person an. Wichtig: Bei separatem Gefriergerät ist ein Gefrierfach im Kühlschrank überflüssig. Wenn möglich, sollte das Gefriergerät an einen kühlen Ort (z. B. Keller) gestellt werden.</p><p><strong>Richtig entsorgen:</strong> Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung Ihres Gefriergerätes und anderer Elektroaltgeräte finden Sie in unserem UBA-Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">"Alte Elektrogeräte richtig entsorgen"</a>.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Seit 1995 ist es in Deutschland verboten, vollhalogenierte, die Ozonschicht schädigende Kohlenwasserstoffen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>) als Kälte- und Schäumungsmittel in Kühlgerätenzu verwenden. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen in der EU auch keine Haushaltskühl- und gefriergeräte mehr in Verkehr gebraucht werden, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) mit einem Treibhauspotenzial von 150 oder mehr enthalten. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen gar keine Geräte mehr in Verkehr gebracht werden, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren sind aber immer noch viele Geräte mit HFKW oder sogar FCKW im Einsatz. Durch illegal entsorgte Gefrierschränke können FCKW oder HFKW unkontrolliert in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen und zur weiteren Zerstörung der Ozonschicht und zur Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen.</p><p>In Haushaltsgeräten wird heute zumeist Isobutan (R 600a) als Kältemittel und Pentan (R 601) als Schäumungsmittel eingesetzt. Diese halogenfreien Kohlenwasserstoffe haben kein Ozonabbaupotenzial und nur ein sehr geringes Treibhauspotenzial.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p>
<p>Treibhausgas-Emissionen in Deutschland </p><p>Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 48,2 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990.</p><p>Emissionsentwicklung</p><p>In Deutschland konnten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">Treibhausgas-Emissionen</a> seit 1990 deutlich vermindert werden. Die in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a> umgerechneten Gesamt-Emissionen (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) sanken bis 2024 um rund 603 Millionen Tonnen (Mio. t) oder 48,2 %. Für das Jahr 2024 wurden Gesamt-Emissionen in Höhe von 649 Mio. t berichtet. Die Emissionen sinken um 3,4 % gegenüber dem Jahr 2023.</p><p>Die deutlichsten Minderungen gab es in der <em>Energiewirtschaft</em>, was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren sinkende Emissionen im <em>Verarbeitenden Gewerbe</em>, Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. Deutliche Minderungen gab es auch in den <em>Industrieprozessen</em> und bei <em>Haushalten und Kleinverbrauchern</em> (siehe folgende Abbildung und Tabellen).</p><p>Entwicklung der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid</p><p>Die <em>Kohlendioxid</em> (CO2)-Emissionen werden fast ausschließlich durch Verbrennungsprozesse verursacht (> 90 %). Insgesamt sanken die geschätzten Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024: die Am stärksten sanken die Emissionen in der Energiewirtschaft (-9,0 % gegenüber dem Vorjahr). Bei den Haushalten und Kleinverbrauchern (-2,0%), dem im Verkehr (-1,5 %) und in der Landwirtschaft (-6,3 %) sanken die Emissionen. Beim Verarbeitenden Gewerbe (+0,1 %) und den Industrieprozessen (+1,0 %) stiegen die Emissionen nach einem schwachen Vorjahr leicht, blieben aber deutlich unter dem Niveau des vorletzten Jahres.</p><p>Die <em>Methan</em> (CH4)-Emissionen wurden zwischen 1990 und 2009 etwa halbiert. Die Emissionen sanken seit 1990 fast jedes Jahr, bis auf 43,9 Millionen Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a> im Jahr 2024. Grund für den starken Rückgang ist vor allem die seit 1990 stark fallende Trends der Diffusen Emissionen (-95 %) und der Abfallwirtschaft (-90 %). Die große verbleibende Quelle ist die Landwirtschaft mit fast 76 % Anteil an den Gesamtemissionen des Jahres 2024.</p><p><em>Die Emissionen von Distickstoffoxid</em> (N2O) sanken bis 2024 geschätzt um ca. 54,4 %. Hauptverursacher waren im Jahr 1990 zu 47 % die Landwirtschaft und zu 40 % die Industrieprozesse. Die massive Reduktion der industrielen Lachgas-Emissionen zwischen 1990 und 2024 (-98,2 %) führt dazu, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren die Gesamt-Emissionen dominiert (77,0% Anteil) (siehe Abb. „Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid“).</p><p>Entwicklung der F-Gase – (teil-)fluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid</p><p>Die Emissionen der <em>fluorierten Treibhausgase</em> sind seit 1995 gesunken. Im Jahr 1995 überstiegen die Emissionen bei der Herstellung die aus der Verwendung um nahezu das Doppelte. Zwischen 1995 und 2000 sind die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen deutlich gemindert worden. Die Emissionen sind von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, welche die Verwendung der F-Gase limitieren<strong>.</strong> Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht wird. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) Nr. 517/2014</a> weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Dies wird sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben werden jetzt kontinuierlich sinken (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen“ und Tab. „Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid gegenüber dem Vorjahr“).</p><p>Treibhausgas-Emissionen nach Kategorien</p><p>Die mit 83,4 % im Jahr 2024 bedeutendste Quelle von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien“). Insgesamt nahmen die <em>energiebedingten Emissionen</em> aller Treibhausgase zwischen 1990 und 2024 um 48 % ab. Die darin enthaltenen <em>Diffusen Emissionen aus Brennstoffen</em> sanken im gleichen Zeitraum sogar um 92 %.</p><p>Die <em>Industrieprozesse</em> sind mit einem Anteil an den Gesamt-Emissionen von ca. 7 % die bedeutendste der anderen Kategorien. Die Emissionen des Jahres 2024 sanken gegenüber 1990 um knapp 50 %.</p><p>Die <em>Landwirtschaft</em> liegt in der gleichen Größenordnung (Anteil 8,3 %), die Emissionen des Jahres 2024 sanken gegenüber 1990 jedoch nur um 26,8 %.</p><p>Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen (-87,1 %) trat in der <em>Abfallwirtschaft</em> auf, so dass der Anteil an den Gesamt-Emissionen 2024 nur noch 0,8 % betrug.</p><p>Nationale und europäische Klimaziele</p><p><strong>Informationen zu den deutschen Klimazielen finden Sie hier:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands">https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-d...</a><br><strong>Informationen zu den europäischen Klimazielen finden Sie hier:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele">https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele</a></p><p>Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2023 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet, bevor sie am 15. April an die UN gingen.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/114292"><i></i> Pressemitteilung: Finale Daten für 2023: klimaschädliche Emissionen sanken um zehn Prozent</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-10"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-10"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention 2025</a></p><p>Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung und die am 15.03.2025 an die EU berichteten Tabellen</p><p> <a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&fs%5B0%5D=Themen%2C0%7CKlima%23CLIMATE%23&pg=0&fc=Themen&bp=true&snb=14&df%5Bds%5D=ds-dc-release&df%5Bid%5D=DF_CLIMATE_EMISSIONS_GHG_TRENDS&df%5Bag%5D=UBA&df%5Bvs%5D=1.0&dq=.A.1_ENERGY%2B1A%2B1A1%2B1A2%2B1A3%2B1A3b%2B1A4%2B1A4a%2B1A4b%2B1A5%2B1B%2B1B1%2B1B2%2B2_INDUSTRY%2B2A%2B2B%2B2C%2B2D%2B2G%2B3_AGRICULTURE%2B3B%2B3D%2B3G%2B3H%2B3I%2B3J%2B4_LULUCF%2B4A%2B4B%2B4C%2B4D%2B4E%2B4G%2B5_WASTE%2B5A%2B5B%2B5D%2B5E%2BTOTAL%2BMEMO%2BTOTAL_WITHOUT_LULUCF.GHG.KT_CO2_EQ&pd=1990%2C2024&to%5BTIME_PERIOD%5D=false&ly%5Bcl%5D=TIME_PERIOD&ly%5Brw%5D=D_SOURCE_CATEGORIES"><i></i> Inventar atmosphärischer Treibhausgas-Emissionen 1990-2023 (UBA DataCube)</a> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/govreg/inventory/colz4yinw/envz9ha0a/"><i></i> CRT-Tabellen 1990-2023</a><a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/govreg/annex_esr_lulucf/colz4yjeg/"><i></i> ESR & LULUCF Annexe 1990-2023</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/2025_01_14_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990-2023</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_liste_2025_brennstoffe_und_industrie_final.xlsx">CO2-EF-Liste 1990-2023</a> </p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br> Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar"><i></i> Pressemitteilung: Klimaziele bis 2030 erreichbar</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pressehintergrundinformationen.pdf"><i></i> Pressehintergrundinformation Emissionsdaten</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&fs%5B0%5D=Themen%2C0%7CKlima%23CLIMATE%23&pg=0&fc=Themen&bp=true&snb=14&df%5Bds%5D=ds-dc-release&df%5Bid%5D=DF_CLIMATE_EMISSIONS_GHG_TRENDS_KSG&df%5Bag%5D=UBA&df%5Bvs%5D=1.0&dq=.A.ENERGIEWIRTSCHAFT%2B1A1%2B1A3e%2B1B%2BINDUSTRIE%2B1A2%2B2A%2B2B%2B2C%2B2D%2B2E%2B2F%2B2G%2BGEBAEUDE%2B1A4a%2B1A4b%2B1A5%2BVERKEHR%2B1A3a%2B1A3b%2B1A3c%2B1A3d%2BLANDWIRTSCHAFT%2B1A4c%2B3A%2B3B%2B3D%2B3G%2B3H%2B3I%2B3J%2BABFALLWIRTSCHAFT_SONSTIGES%2B5A%2B5B%2B5D%2B5E%2BLULUCF%2B4A%2B4B%2B4C%2B4D%2B4E%2B4G%2BTOTAL%2BTOTAL_WITHOUT_LULUCF.GHG.KT_CO2_EQ&pd=2010%2C2024&to%5BTIME_PERIOD%5D=false&ly%5Bcl%5D=TIME_PERIOD&ly%5Brw%5D=D_KSG_SECTOR"><i></i> Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2024 (UBA DataCube)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/datentabelle_zu_den_treibhausgas-emissionen_2024.xlsx"><i></i> Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2024 (MS Excel)</a> </p><p>Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2022 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet, bevor sie am 15. April an die UN gingen.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/detaillierte-treibhausgas-emissionsbilanz-2022"><i></i> Detaillierte Treibhausgas-Emissionsbilanz 2022: Emissionen sanken um 40 Prozent gegenüber 1990 – EU-Klimaschutzvorgaben werden e</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-9"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen von Paris 2024</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-9"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change 2024</a></p><p>Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2024_04_15_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2022 (UNFCCC-Submission)</a> </p><p> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/govreg/inventory/envzfm0va/"><i></i> CRF-Tabellen 1990-2022 (EU-Submission)</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_liste_2024_brennstoffe_und_industrie_final.xlsx">CO2-EF-Liste 1990-2022</a> </p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br> Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaemissionen-sinken-2023-um-101-prozent"><i></i> Pressemitteilung: Klimaemissionen sinken 2023 um 10,1 Prozent</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-ergebnisse-kompakt"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2024_03_13_em_entwicklung_in_d_ksg-sektoren_thg_v1.0.xlsx">Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2023</a> </p><p>Die deutschen Treibhausgas-Emissionen für die Jahre 1990 bis 2021 wurden am 15. Januar vorab an die EU berichtet.<br> Am 15. März 2023 wurden ergänzend dazu vorläufige Emissionsdaten für das Vorjahr 2022 berichtet, diese dienen als Basis für die Mechanismen des Bundesklimaschutzgesetzes.<br> Nach Abschluss aller Arbeiten wurden alle Daten sowie der Nationale Inventarbericht (NIR) zum 15. April 2023 an die UN übermittelt.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/finale-treibhausgasbilanz-2021-emissionen-sanken-um"><i></i> Pressemittelung: Finale Treibhausgasbilanz 2021: Emissionen sanken um 39 Prozent gegenüber 1990</a> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envzbhjra/"><i></i> CRF-Tabellen 2023, MMR-Anhänge & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)</a><a href="https://unfccc.int/ghg-inventories-annex-i-parties/2023"><i></i> Nationale Inventarberichte (NIR) auf Seiten der UNFCCC: National Inventory Submissions 2023</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-8"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-8"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2023</a></p><p>Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung sowie alternativ nach den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2023_01_16_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2021 (Stand: UNFCCC-Submission)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2023_03_15_em_entwicklung_in_d_ksg-sektoren_pm.xlsx">Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2022</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_liste_2023_brennstoffe_und_industrie_final.xlsx">CO2-EF-Liste 1990-2021 (korrigiert)</a> </p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br> Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/uba-prognose-treibhausgasemissionen-sanken-2022-um"><i></i> Presseinformation: Treibhausgasemissionen sanken 2022 um 1,9 Prozent</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2023_03_15_em_entwicklung_in_d_ksg-sektoren_pm.xlsx">Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2022</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/vjs_2022_-_begleitbericht_final_kurzfassung.pdf">Kurzer Begleitbericht</a> </p><p>Der Nationale Inventarbericht wird in der Reihe Climate Change in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.<br> Eine Kurzfassung für die EU ist ebenfalls verfügbar, inkl. EU-spezifischer Anhänge.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-7"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2022</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-7"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2022</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/eu-nir_germany_2022.pdf">EU-NIR 2022</a> </p><p>Die folgenden Daten-Tabellen zeigen die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in den Kategorien der Emissionsberichterstattung sowie alternativ nach den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2022_01_12_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2020 (Stand: EU-Submission)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2021-01-12_em_entwicklung_in_d_thg_sektoren_v1.0_0.xlsx">Emissionsübersichten nach KSG-Sektoren</a> </p><p> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envyis0nw/index_html"><i></i> CRF-Tabellen 2022, MMR-Anhänge & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)</a> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/IR_annex_X_ESD_emissions/"><i></i> MMR-Anhang X (EU-Submission, externer Link)</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_liste_2022_brennstoffe_und_industrie_final.xlsx">CO2-EF-Liste 1990-2020 (korrigiert)</a> </p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br> Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/treibhausgasemissionen-stiegen-2021-um-45-prozent"><i></i> Presseinformation: Treibhausgasemissionen stiegen 2021 um 4,5 Prozent</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2022_03_15_trendtabellen_thg_nach_sektoren_v1.0.xlsx">Emissionsübersichten in Sektoren</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/220310_vjs_2021_-_begleitender_bericht_-_sauber_vbs_korr_kurzfassung.pdf">Kurzer Begleitbericht</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/kurzdoku_uba-ci_final.pdf">Kurzdoku</a> </p><p>Der jährliche Begleitbericht zur deutschen Treibhausgas-Berichterstattung erscheint in der Reihe Climate Change und liegt in deutscher und englischer Sprache vor.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-6"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2021</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-6"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2021</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2020_12_08_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v0.9k.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2019 (Stand: EU-Submission)</a> </p><p> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envx7gqa/"><i></i> CRF-Tabellen 2021, MMR-Anhänge & weitere Materialien (EU-Submission, externer Link)</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_nir_2021_brennstoffe_und_industrie_out.xlsx">CO2-Emissionsfaktorenliste 1990-2019</a> </p><p>Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.<br> Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/treibhausgasemissionen-sinken-2020-um-87-prozent"><i></i> Presseinformation: Treibhausgasemissionen sinken 2020 um 8,7 Prozent</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2021_03_10_trendtabellen_thg_nach_sektoren_v1.0.xlsx">Emissionsübersichten in den Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/2021_03_10_vjs_2020_kurzdoku_uba.pdf">Methodenband zur Veröffentlichung der Emissionsdaten</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-5"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2020</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-5"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2020</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2019_01_15_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v0.6.1_f-gase.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2018 (Stand: EU-Submission)</a> </p><p> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envxh8awg/"><i></i> CRF-Tabellen 2020 & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_brennstoffe_und_industrie_nir_2020.xlsx">CO2-Emissionsfaktorenliste 1990-2018</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2018_12_19_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.1_0.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2017</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-4"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2019</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-4"><i></i> Submission under the United Nations Framework Convention on Climate Change and the Kyoto Protocol 2019</a></p><p> <a href="https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envxiohmw/"><i></i> CRF-Tabellen 2019 & weitere Materialien (EU-Resubmission, externer Link)</a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_nir_2019_brennstoffe_industrie_zusammen_korr.xlsx">CO2-Emissionsfaktorenliste für Energie & Industrieprozesse</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-3"><i></i> NIR 2018 (deutsch)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-3"><i></i> NIR 2018 (englisch)</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2017_12_18_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Trendtabellen Treibhausgase 1990-2016</a> </p><p> <a href="https://unfccc.int/process-and-meetings/transparency-and-reporting/reporting-and-review-under-the-convention/greenhouse-gas-inventories-annex-i-parties/submissions/national-inventory-submissions-2018"><i></i> CRF-Tabellen 2018 & weitere Materialien (UNFCCC-Submission, externer Link)</a> </p><p>Hans-Dieter Haenel, Claus Rösemann, Ulrich Dämmgen, Ulrike Döring, Sebastian Wulf, Brigitte Eurich-Menden, Annette Freibauer, Helmut Döhler, Carsten Schreiner, Bernhard Osterburg</p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_2018_komplett.xlsx">CO2-Emissionsfaktorenliste für Energie & Industrieprozesse</a> </p><p>Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2017<br> Nationaler Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2015</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-2"><i></i> NIR 2017 (deutsch)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-2"><i></i> NIR 2017 (englisch)</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/2017_01_23_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.0.xlsx">Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 – 2015</a> </p><p> <a href="http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envwhvj6g/"><i></i> Detaillierte Berichtstabellen CRF 2017 (bei der EEA)</a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/361/dokumente/co2_ef_nir_2017_komplett_0.xlsx">Tabellarische Aufstellung der abgeleiteten Emissionsfaktoren für CO2: Energie & Industrieprozesse</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-1"><i></i> NIR 2016 (deutsch)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-1"><i></i> NIR 2016 (englisch)</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/nationale_trendtabellen_fuer_die_deutsche_berichterstattung_atmosphaerischer_emissionen_1990-2014.xlsx">Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 – 2014</a> </p><p> <a href="http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envvpj0sg/index_html?&page=1"><i></i> Detaillierte Berichtstabellen CRF 2016</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/kohlendioxid-emissionsfaktoren_fuer_die_deutsche_berichterstattung_atmosphaerischer_emissionen_energie-_und_industrieprozesse.xlsx">Kohlendioxid-Emissionsfaktoren für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen: Energie und Industrieprozesse</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/co2-emissionsfaktoren-fuer-fossile-brennstoffe"><i></i> CO2-Emissionsfaktoren für fossile Brennstoffe </a></p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention-0"><i></i> NIR 2015 (deutsch)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework-0"><i></i> NIR 2015 (englisch)</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/nationale_trendtabellen_fuer_die_deutsche_berichterstattung_atmosphaerischer_emissionen_1990-2013_1.xlsx">Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 - 2013</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/deu_2015_12102015_115659_submitted.zip">Detaillierte Berichtstabellen CRF 2015</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/kohlendioxid-emissionsfaktoren_fuer_die_deutsche_berichterstattung_atmosphaerischer_emissionen_1990-2013_energie_und_industrieprozesse.xlsx">Emissionsfaktoren für CO2: Energie u. Industrieprozesse 1990-2013</a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-der-klimarahmenkonvention"><i></i> NIR 2014 (deutsch)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/submission-under-the-united-nations-framework"><i></i> NIR 2014 (English)</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/2013_11_25_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1_2_0.xlsx">Nationale Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen 1990 - 2012</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/germany-2014-v1.1_noxml.zip">Detaillierte Berichtstabellen CRF 2014</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/co2_faktoren_brennstoffe_nir_2014.xls">Emissionsfaktoren für CO2: Energie und Industrieprozesse </a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/2012_12_13_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.2.0.zip">Emissionsentwicklung 1990 - 2011 - Treibhausgase</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-klimarahmenkonvention-2"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2013</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/germany-2013-v1.1.zip">CRF 2013</a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/dokumente/co2_faktoren_brennstoffe.xls">Energie & Industrieprozesse</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/2011_12_14_em_entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_v1.2.0.zip">Emissionsentwicklung 1990 - 2010 - Treibhausgase</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-klimarahmenkonvention-1"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2012 </a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/germany-2012-v1.2.zip">CRF 2012</a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/entwicklung_in_d_trendtabelle_thg_1990-2009_v1.6.0.zip">Emissionsentwicklung 1990 - 2009 - Treibhausgase</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/berichterstattung-unter-klimarahmenkonvention-0"><i></i> Berichterstattung unter der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und dem Kyoto-Protokoll 2011</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/419/dokumente/deu-2011-crf-15apr.zip">CRF 2011</a> </p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/agrarklimaschutz/arbeitsbereiche/emissionsinventare"><i></i> Seite Emissionsinventare auf www.thuenen.de</a> </p>
<p>Emissionen fluorierter Treibhausgase („F-Gase“) </p><p>Fluorierte Treibhausgase werden in der Regel gezielt hergestellt und als Arbeitsmittel in verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Die Emissionen sind von 2003 bis 2016 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, die die Verwendung der F-Gase limitieren. Der Artikel stellt die aktuellen Emissionen dieser Stoffgruppe vor.</p><p>Entwicklung in Deutschland seit 1995</p><p>Zu den fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) zählen die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).</p><p>Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht worden ist (siehe Abb. „Emissionen fluorierter Treibhausgase“, Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“ und Abb. „Quellen der Emissionen fluorierter Treibhausgase“).</p><p>In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) 2024/573</a> weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen, was sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken wird. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben stiegen bis 2019 und werden jetzt kontinuierlich sinken.</p><p>Bedeutung von F-Gasen</p><p>Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) wirken sich je nach Substanz sehr stark auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> aus, der Effekt ist bis zu 23.500 (5.AR) bzw. 24.300 (6.AR) mal höher als bei Kohlendioxid. F-Gase sind daher Teil des Kyoto-Protokolls und der Nachfolgeregelungen.</p><p>Herkunft von F-Gasen</p><p>Während die klassischen Treibhausgase meist als unerwünschte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nebenprodukte#alphabar">Nebenprodukte</a> freigesetzt werden, zum Beispiel bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe, werden fluorierte Treibhausgase zum überwiegenden Teil gezielt produziert und eingesetzt. Sie werden heute in ähnlicher Weise verwendet wie früher <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>, die die stratosphärische Ozonschicht zerstören. <br><br>Fluorierte Treibhausgase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen, Treibmittel in Schäumen und Dämmstoffen und als Feuerlöschmittel verwendet. Um die Emissionen dieser Stoffe zu vermindern, ist es neben technischen Maßnahmen vor allem zielführend, die Stoffe gezielt zu ersetzen oder alternative Technologien einzusetzen.</p><p>Rechtsvorschriften</p><p>Fluorierte Treibhausgase unterliegen wegen ihres hohen Treibhauspotenzials europäischer und nationaler Reglementierung. Auf europäischer Ebene ist das Inverkehrbringen und die Verwendung fluorierter Treibhausgase in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-verordnung-ueber-fluorierte-treibhausgase">Verordnung (EU) 2024/573</a> und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/eu-richtlinie-zu-emissionen-aus-pkw-klimaanlagen">Richtlinie 2006/40/EG</a> geregelt.</p><p>Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/nationale-regelungen-zu-fluorierten-treibhausgasen">Treibhausgase</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/91231https%3A//www.umweltbundesamt.de/node/91231#Chemikalien-Klimaschutzverordnung">Chemikalien-Klimaschutzverordnung</a>).</p>
<p>Gegen die Hitze: Das können Sie im Sommer für kühle Räume tun</p><p>Wie Sie Ihr Zuhause kühl halten und der Hitze trotzen</p><p><ul><li>Halten Sie mit dem richtigen Verhalten die Hitze draußen.</li><li>Bauliche Maßnahmen tragen dazu bei, dass Räume kühl bleiben.</li><li>Wenn nichts mehr hilft: klimafreundliches und geräuscharmes Klimagerät anschaffen und sparsam betreiben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Heiße Sommertage bringen oft Innentemperaturen über 30 °C mit sich. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Die dichte Bebauung in Städten führt tags und nachts zu höheren Temperaturen. Aber auch Mängel am Gebäude und das Nutzerverhalten tragen ihren Teil zur Überhitzung von Räumen bei.</p><p><strong>Mit ihrem Alltagsverhalten</strong> beeinflussen Sie, wie stark sich Ihre Wohnung erwärmt. Ist die Temperatur in der Wohnung erst einmal hoch, ist es schwer, die Raumtemperatur wieder zu senken. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Wohnung erst gar nicht aufheizt.</p><p><strong>Bauliche Maßnahmen </strong>begrenzen die Wärmeströme nach innen und sind die Voraussetzung für das richtige Verhalten im Alltag. Sie sollten deshalb bereits bei der Planung eines Neubaus oder einer Sanierung mit den beteiligten Planer*innen besprochen und durchgerechnet werden. Gute Voraussetzungen für angenehme Sommertemperaturen bieten Wohnungen mit folgenden Eigenschaften:</p><p><strong>Wenn sich ein Raum immer noch überhitzt,</strong> sollten Sie ein klimafreundliches Klimagerät auswählen und es möglichst sparsam nutzen:</p><p><strong>Bewegliche Klimageräte vermeiden:</strong> Sie sind ineffizient und sollten, wenn überhaupt, nur ausnahmsweise genutzt werden.1 Sie kühlen nicht effektiv, da die warme Abluft nach draußen gefördert wird und die nachströmende Luft den Aufstellraum sogar noch mehr aufheizt. Seit 2020 sind für solche Geräte nur noch Kältemittel mit Treibhauspotenzial (GWP) < 150 zulässig, i.d.R. wird das umweltfreundliche Kältemittel Propan genutzt.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong></p><p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland zeigt, dass die Außentemperaturen infolge des Klimawandels auch in Deutschland zunehmen. Trotz aller Bemühungen beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> ist damit zu rechnen, dass beispielsweise die Sommertage (ab 25 °C) um 40 % häufiger werden und die Hitzetage (ab 30 °C) sich verdoppeln können.2 Deswegen werden Lösungen für Gebäudekühlung bereits stärker nachgefragt. Statt aktiver Klimaanlagen, die Energie verbrauchen und Treibhausgasemissionen verursachen, sollten vor allem passive Kühlmaßnahmen wie Sonnenschutz oder Nachtlüftung genutzt werden, die fast ohne Energie auskommen.</p><p>2023 verbrauchten die Klimageräte in Haushalten laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen 1,3 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=TWh#alphabar">TWh</a> Strom. Das entspricht einem Prozent des Stromverbrauchs aller Haushalte.3 Nicht-Wohngebäude zu kühlen verbrauchte 12,6 TWh Strom. Insgesamt entfielen 2023 in Deutschland 2,8 Prozent des Stromverbrauchs auf die Klimatisierung von Gebäuden.</p><p>Klimaanlagen tragen nicht nur durch den Stromverbrauch, sondern auch durch freigesetzte Kältemittel (mittlerweile bei Neugeräten im Wesentlichen R‑32, GWP=675 gemäß viertem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IPCC#alphabar">IPCC</a> Assessment Report) zur Erderwärmung bei. Das GWP (<em>Global Warming Potential</em>) ist ein Maß für die Treibhauswirksamkeit eines Stoffes. Der GWP für CO2 beträgt 1, sodass im Falle von R-32 die Treibhauswirksamkeit 675mal so groß ist wie die von CO2. Daher haben auch relativ kleine Mengen, die in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entweichen, eine hohe klimaschädliche Wirkung. Der Blaue Engel für Raumklimageräte zeigt für Klimageräte, wie es besser geht.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong></p><p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__14.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass der Sonneneintrag in Neubauten durch einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz begrenzt werden muss. Allerdings bezieht sich dieses Kriterium auf das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> der Vergangenheit. Damit blendet es die seither eingetretene und in den nächsten Jahrzehnten noch zu erwartende Klimaerwärmung aus. Für bestehende Gebäude oder für Gebäudesanierungen gelten keine Anforderungen. Es ist daher ratsam, bei Neubau und Sanierung das zukünftige Klima zu berücksichtigen, um Überhitzung auch in den nächsten Jahrzehnten vorzubeugen.</p><p>Die <a href="http://data.europa.eu/eli/reg/2012/206">Verordnung (EU) Nr. 206/2012</a> bewirkt mit den Ökodesign-Anforderungen, dass die ineffizientesten und lautesten Klimageräte bis 12 kW Nennkälteleistung in der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung nach <a href="http://data.europa.eu/eli/reg_del/2011/626">Verordnung (EU) Nr. 626/2011</a> macht Energieeffizienz und Lautstärke der Klimageräte beim Kauf erkennbar.</p><p>Bestimmte Klimageräte dürfen gemäß Anhang IV der F-Gas-Verordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0573&qid=1706009169366">Verordnung (EU) Nr. 2024/573</a>) nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Seit 2020 zählen hierzu bereits bewegliche Klimageräte mit einem GWP des Kältemittels ≥ 150. Ab dem Jahr 2029 gilt dieser GWP-Grenzwert auch für Split-Klimageräte ("Luft-Luft-Splitsysteme") bis 12 kW Nennkälteleistung. Außerdem wird gemäß Anhang VII die Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, z.B. R-32), die auf den europäischen Markt kommt, schrittweise reduziert und bis 2050 auf null gesenkt.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong></p><p>Die <strong>Wirkung von Sonnenschutz</strong> beschreibt der so genannte Abminderungsfaktor FC gemäß DIN 4108-2. Um effektiv vor Überhitzung zu schützen, sollte er, je nach Bauart des Raums und Größe des Fensters, bei höchstens 0,2-0,1 liegen, also 80 bis 90 Prozent der Sonneneinstrahlung abhalten. Außenliegender Sonnenschutz wie Jalousien, Rollläden, Fensterläden oder durchscheinende Textilscreens erreichen solche Werte problemlos. Zum Vergleich: Innenliegende Rollos halten nur 5 bis 45 Prozent der Sonneneinstrahlung ab – ein entscheidender Unterschied!</p><p>Zwei Arten von Klimageräten sind besonders häufig:</p><p><strong>Split-Klimageräte</strong> bestehen aus zwei Teilen: Das Außengerät mit Kompressor und Kondensator verflüssigt ein Kältemittel, das zum Innengerät geleitet wird, dort verdampft und so dem zu kühlenden Raum Wärme entzieht. Der erwärmte Dampf strömt zurück zum Außengerät, wo die Raumwärme an die Umgebung abgeleitet wird. Die am Innengerät kondensierende Raumfeuchte muss entweder aufgefangen oder mit neu zu verlegenden Kondensatleitungen abgeleitet werden können. Die Kühlwirkung von Split-Geräten ist im Allgemeinen gut. Die Stiftung Warentest rechnet für den Betrieb eines Klimageräts mit Stromkosten über 10 Jahre von 400-560 Euro (1.000-1.400 kWh mit 40 Cent/kWh).</p><p>In Deutschland werden seit dem Jahr 2019 etwa 200.000 Monosplit-Klimageräte jährlich verkauft. Installiert sind fast 1,6 Millionen Geräte, ein Teil davon auch in privaten Haushalten. Diese Zahlen werden im Rahmen der Treibhausgasberichterstattung zur Klimarahmenkonvention (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a>) ermittelt und stützen sich auf Erhebungen der japanischen Kälte/Klima-Fachzeitschriften JARN (<em>Japan Air Conditioning, Heating and Refrigeration News</em>) und des Verbandes JRAIA (<em>Japan Refrigeration and Air Conditioning Industry Association</em>) sowie Expertenschätzungen. </p><p>Bei <strong>beweglichen Klima-</strong> <strong>oder Mono(block)geräten </strong>sind alle Bauteile in einen Apparat integriert. Die Geräte können daher ohne Installationsaufwand nahezu überall eingesetzt werden. Weil sie aber die heiße Abluft über einen Luftschlauch durch ein geöffnetes Fenster ausblasen, strömt im Gegenzug warme Luft von außen in den Raum. Die Folge: Der restliche Raum kann noch wärmer werden, die Kühlwirkung ist vergleichsweise gering, der Stromverbrauch relativ hoch.</p><p>In Deutschland werden jährlich ca. 90.000 mobile Klimageräte verkauft. Der Bestand in allen Sektoren beläuft sich auf etwa 840.000 Geräte.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p> </p><p><strong>Quellen:</strong></p><p>1 <a href="https://www.test.de/Klimageraete-im-Test-4722766-0/">Klimageräte im Test</a>, Stiftung Warentest, 2023</p><p>2 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_14-2023_kuehle_gebaeude_im_sommer.pdf">Kühle Gebäude im Sommer</a>, Umweltbundesamt, 2023</p><p>3 <a href="https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/anwendungsbilanzen/">Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Anwendungszwecken</a>, Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen</p>
Die nationale Treibhausgas (THG)-Emissionsberichterstattung im Rahmen der Klimarahmenkonvention schließt auch fluorierte Kohlenwasserstoffe ein, die überwiegend als Kältemittel in Wärmepumpen, Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt werden. Berichtspflichtig ist auch Schwefelhexafluorid (SF6), das u.a. in elektrischen Betriebsmitteln zum Einsatz kommt. Neben den Emissionen, die beim Befüllen von Anlagen und während des Betriebes auftreten, müssen auch Entsorgungsemissionen erhoben werden. Für die Berechnung der Emissionen geben die IPCC Guidelines u.a. Rückgewinnungsfaktoren vor, von denen nur bei guter Begründung abgewichen werden kann. Aufgrund der Entsorgungspraxis bei Kälteanlagen in D besteht der Verdacht, dass zwischen den aktuell genutzten und den tatsächlichen Werten erhebliche Diskrepanzen bestehen. So werden z.B. kaum Monosplit-Klimageräte von Fachfirmen deinstalliert, was auf eine Rückgewinnungsrate von nur ca. 10% hinweist, im deutschen THG-Inventar werden aktuell Werte zwischen 38 bis 56% genutzt. Hinweise auf höhere Entsorgungsemissionen gibt es auch bei mobilen Klimaanlagen von Fahrzeugen, insbesondere bei Pkw, und bei elektrischen Betriebsmitteln. Aus diesen Gründen sollen die in D verwendeten Faktoren zur Berechnung der Entsorgungsemissionen einem Realitätscheck unterworfen, im Hinblick auf neue Erkenntnisse geprüft und dem Stand der Technik angepasst werden. Zur Informationsbeschaffung sollen neben der Sichtung der einschlägigen Literatur Fachgespräche und Interviews mit Sachverständigen, wie z.B. Gasehändlern, Entsorgungsfirmen, und Kälte/Klima-Fachbetrieben, durchgeführt werden. Für SF6 sind Interviews mit Betreibern und Entsorgern zu führen. Die Arbeiten sollen für eine peer reviewed Publikation in internationalen Fachzeitschriften aufbereitet werden, um auf dieser Grundlage in die IPCC-Datenbank für Emissionsfaktoren aufgenommen und zukünftig bei der Erstellung neuer bzw. Überarbeitung bestehender IPCC Guidelines berücksichtigt zu werden.
Teil der Statistik "Luftemissionsrechnung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Luftemissionsrechnung (EVAS-Nr. 85111). 1.2 Geltungsbereich Mensch und Umwelt stehen zueinander in einer dynamischen Beziehung. Zum Beispiel nutzt der Mensch einerseits Ressourcen der Umwelt, wie zum Beispiel fossile Energieträger und andere Rohstoffe, für die Herstellung von Konsum- und Investitionsgütern. Zugleich werden durch die Verarbeitung und Nutzung von Materialien auch Rest- und Schadstoffe wie etwa Treibhausgase (THG), Schwefeldioxid (SO2) oder Feinstaub an die Umwelt abgegeben. Das Leistungspotential der Umwelt als Senke für Schadstoffe ist jedoch begrenzt und die Abgabe von Emissionen in die Luft hat Auswirkungen auf das globale Klima und auf die Gesundheit der Menschen. Die Luftemissionsrechnung ist Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen in die Luft verursachen. Die UGR sind ein auf einheitlichen Definitionen und Grundsätzen basierendes Konten- und Tabellensystem zur umfassenden Quantifizierung der Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umwelt. Detaillierte Informationen dazu bietet der Qualitätsbericht der UGR, der unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physische Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden jeweils für ganze Kalenderjahre berechnet und veröffentlicht. 1.6 Periodizität Die Luftemissionsrechnung wird jährlich erstellt. Die Ergebnisse werden als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Gemäß der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) der Europäischen Union Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang I, werden jeweils Ende September auch Daten aus der Luftemissionsrechnung an Eurostat übermittelt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Das konzeptionelle Rahmenwerk der Luftemissionsrechnung ist durch das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF) festgelegt. Dieses ist der internationale statistische Standard der Vereinten Nationen für die UGR. Auf europäischer Ebene wurde diese Methodik im entsprechenden Handbuch (Manual for air emissions accounts, European Commission 2015) umgesetzt. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die Methodik der Luftemissionsrechnung für Deutschland entspricht im Wesentlichen den europäischen Empfehlungen. Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (SF-MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung Die Datengrundlage der Luftemissionsrechnung besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Luftemissionsrechnung gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen (THG) und Schadstoffen in die Luft verursachen. Zu den für den Klimawandel verantwortlich gemachten sogenannten Treibhausgasen zählen gemäß Kyoto-Protokoll die Stoffe Kohlendioxid (CO2), Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) und Methan (CH4) sowie die flourierten Treibhausgase (F-Gase). Dazu gehören die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Diese Emissionen entstehen vorwiegend bei der Verbrennung fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Weitere bedeutsame Quellen sind spezifische industrielle Prozesse, landwirtschaftliche Aktivitäten, die Abfallbehandlung und der Umgang mit Lösungsmitteln. Die Treibhausgase tragen nach dem nahezu einhelligen Stand der Wissenschaft maßgeblich zur Erderwärmung bei. Das gesamte Treibhausgasaufkommen wird in sogenannten CO2-Äquivalenten als Maß für den Treibhausgaseffekt der einzelnen Gase dargestellt. Grundlage für die Ermittlung der Gesamttreibhausgasemissionen sind die Angaben für die einzelnen Schadstoffe, gemessen in Tonnen (t), die mittels Äquivalenzkennziffern entsprechend ihrem Schädigungspotential für die Umwelt auf eine Einheit Kohlendioxid umgerechnet werden. Sonstige Luftschadstoffe, die wegen des Auftretens von gesundheitsgefährdenden Immissionskonzentrationen unter Beobachtung sind, sind primär Schwefeloxide (gemessen als Schwefeldioxid), Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikeln (PM10 und PM2.5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid. Hinzu kommen noch die Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. Es sind dies vor allem die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) ohne Methan sowie Stickoxide. Sie sind darüber hinaus auch wegen ihrer vielfältigen negativen Effekte etwa auf Biodiversität und Grundwasser relevant. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Luftemissionsrechnung stellt die Emissionen gegliedert nach Wirtschaftszweigen und privaten Haushalten dar. Dies ersetzt die Darstellung nach Produktionsbereichen in früheren Publikationen. Wesentlicher Unterschied ist hierbei, dass die Emissionen aus Industriekraftwerken dem entsprechenden Wirtschaftszweig zugeordnet werden ((z. B. WZ 20 "Herstellung von chemischen Erzeugnissen"), während sie nach dem Prinzip der Produktionsbereiche bisher der Energieversorgung (WZ 35) zugerechnet wurden. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Daten zu THG- und Schadstoffemissionen werden entsprechend dem Inländerkonzept dargestellt. Dementsprechend werden die Emissionen von im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten berücksichtigt, unabhängig davon, wo die Emissionen entstehen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Die Basisdaten für die Berechnung der Luftemissionen stammen aus dem "Zentralen System Emissionen", einer Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA), die umfangreiche Informationen zu Emissionen für Deutschland enthält. Den UGR wird hieraus vom UBA der für die Luftemissionsrechnung notwendige Teil jährlich zur Verfügung gestellt. Dabei werden jeweils vollständige Zeitreihen ab 1990 übermittelt, da sich Revisionen auch auf zurückliegenden Jahren auswirken können. Diese teilweise revidierten Daten werden bei der Weiterverarbeitung durch die UGR vollständig berücksichtigt. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnungen werden in den UGR zunächst die Daten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Emissionen im Inland (Territorialkonzept) gegliedert nach Emittentengruppen genutzt. Diese Daten werden jährlich erhoben und berichtet und entsprechen den Vorgaben des Pariser Abkommens bzw. des Kyoto-Protokolls sowie der Klimarahmenkonvention des Vereinten Nationen in den Vorjahren. Weiterhin werden Angaben zum emissionsrelevanten Energieverbrauch aus der Energiegesamtrechnung der UGR, gegliedert nach Wirtschaftszweigen, zur Aufteilung verwendet. Diese Daten beruhen ihrerseits im Wesentlichen auf den Energiebilanzen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und Ergebnissen der Energiestatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Darstellung der Ergebnisse der Luftemissionsrechnung folgt dem Inländerkonzept. Dadurch trägt sie zum einen der Tatsache Rechnung, dass inländische Akteure auch im Ausland Umweltwirkungen verursachen, etwa durch den Straßenverkehr. Zum anderen ermöglicht sie den direkten Vergleich mit Ergebnissen der Energiegesamtrechnung sowie mit monetären Kennzahlen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die analog abgegrenzt sind. Die Zahlen der UGR sind zu den entsprechenden vom UBA veröffentlichten Angaben nach Emittentengruppen voll kompatibel und lassen sich unter Berücksichtigung der quantifizierbaren Konzeptunterschiede ineinander überführen. In den Fällen, bei denen ein Konzeptunterschied zwischen Inländer- und Territorialkonzept besteht, ist der Übergang am Tabellenende dargestellt (abzüglich Emissionen der Inländer im Ausland, zuzüglich Emissionen der Ausländer im Inland). Bei den Treibhausgasen fließen bei der Berichterstattung gemäß Pariser Abkommen (gemäß Kyoto-Protokoll in den Vorjahren) bei den Treibhausgasen Emissionen aus "Land Use, Land-Use Change and Forestry" (LULUCF), also aus "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" mit in die Summe ein. In den betreffenden Tabellen dieser Veröffentlichung ist dies durch eine weitere Übergangszeile dargestellt. Weiterhin erfolgt mit der Ausweisung einer "Statistischen Differenz" die Überleitung zur Gesamtsumme der Emissionsberichterstattung des UBA, in der beim Straßenverkehr anstelle eines auf tatsächlichen Fahrleistungen basierendem Territorialkonzeptes der Inlandsabsatz von Kraftstoffen als Berechnungsgrundlage verwendet wird. Außerdem sind in der Berichterstattung des UBA beim Schiffsverkehr die Bunkerungen der Hochseeschifffahrt und beim Flugverkehr die internationalen Flüge nicht eingerechnet. Eine detaillierte Methodenbeschreibung finden Sie über www.destatis.de/ugr unter "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Methoden". 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Die UGR stellen bisher nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen Da die Daten zur Berichterstattung entsprechend der Klimarahmenkonvention vom Umweltbundesamt jährlich für den kompletten Zeitraum seit 1990 revidiert werden, werden auch die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung jährlich für alle Berichtsjahre revidiert. Neben diesen laufenden Revisionen sind anlassbedingte Revisionen möglich. Sie ergeben sich zum Beispiel daraus, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verfügbar ist und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es also auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahresveröffentlichung werden in Abschnitt 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit genauer erläutert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Zu einem gegebenen Berichtsjahr wird im übernächsten Jahr Bericht erstattet. Da die Datenquellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar sind und die Zusammenführung aufwendig ist, ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Frist. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Luftemissionsrechnung wird entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der Luftemissionsrechnung durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Revision der Luftemissionsrechnung 2025 erfolgte lediglich für die Jahre ab 2006. Ältere Jahre blieben unverändert und sind nach wie vor in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Die mit der Revision einhergehenden Anpassungen aufgrund geänderter oder neuer Datenquellen und Methodenänderungen ab 2006 können jedoch in der Zeitreihe zu Brüchen zwischen den Jahren 2005 und 2006 führen. Zwischen den Jahren 2013 und 2014 liegt bei den Werten zu den Emissionen im Straßenverkehr ein Bruch vor. Ab dem Berichtsjahr 2014 wird mit feiner differenzierten Quelldaten gerechnet. Die grundsätzliche Berechnungsmethodik bleibt unverändert. Die Verteilung von Luftemissionen aus Energieverwendung im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen erfolgt auf Basis entsprechender Verteilungen von Energiemengen in der Energiegesamtrechnung der UGR. Diese Verteilungen weisen bei einigen Wirtschaftszweigen ebenfalls Brüche zwischen den Jahren 2013 und 2014 auf, die sich auch bei einigen Luftemissionsarten abbilden. Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von Ergebnissen der Luftemissionsrechnung über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden unter www.destatis.de/ugr sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen dafür abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Form eines Statistischen Berichts veröffentlicht, der im Excel-Format unter www.destatis.de/ugr auf der Themenseite "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Publikationen" zur Verfügung steht. Online-Datenbank: Ergebnisse zur Luftemissionsrechnung können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85111 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der Luftemissionsrechnung werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methode der Luftemissionsrechnung sowie der Qualitätsbericht der UGR können unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine der Luftemissionsrechnung sind nicht im Veröffentlichungskalender enthalten. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Teil der Statistik "Luftemissionsrechnung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Luftemissionsrechnung (EVAS-Nr. 85111). 1.2 Geltungsbereich Mensch und Umwelt stehen zueinander in einer dynamischen Beziehung. Zum Beispiel nutzt der Mensch einerseits Ressourcen der Umwelt, wie zum Beispiel fossile Energieträger und andere Rohstoffe, für die Herstellung von Konsum- und Investitionsgütern. Zugleich werden durch die Verarbeitung und Nutzung von Materialien auch Rest- und Schadstoffe wie etwa Treibhausgase (THG), Schwefeldioxid (SO2) oder Feinstaub an die Umwelt abgegeben. Das Leistungspotential der Umwelt als Senke für Schadstoffe ist jedoch begrenzt und die Abgabe von Emissionen in die Luft hat Auswirkungen auf das globale Klima und auf die Gesundheit der Menschen. Die Luftemissionsrechnung ist Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen in die Luft verursachen. Die UGR sind ein auf einheitlichen Definitionen und Grundsätzen basierendes Konten- und Tabellensystem zur umfassenden Quantifizierung der Wechselwirkungen zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umwelt. Detaillierte Informationen dazu bietet der Qualitätsbericht der UGR, der unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden kann. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physische Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden jeweils für ganze Kalenderjahre berechnet und veröffentlicht. 1.6 Periodizität Die Luftemissionsrechnung wird jährlich erstellt. Die Ergebnisse werden als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Gemäß der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) der Europäischen Union Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang I, werden jeweils Ende September auch Daten aus der Luftemissionsrechnung an Eurostat übermittelt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Das konzeptionelle Rahmenwerk der Luftemissionsrechnung ist durch das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF) festgelegt. Dieses ist der internationale statistische Standard der Vereinten Nationen für die UGR. Auf europäischer Ebene wurde diese Methodik im entsprechenden Handbuch (Manual for air emissions accounts, European Commission 2015) umgesetzt. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die Methodik der Luftemissionsrechnung für Deutschland entspricht im Wesentlichen den europäischen Empfehlungen. Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (SF-MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung Die Datengrundlage der Luftemissionsrechnung besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Luftemissionsrechnung gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang welche inländischen wirtschaftlichen Akteure Emissionen von Treibhausgasen (THG) und Schadstoffen in die Luft verursachen. Zu den für den Klimawandel verantwortlich gemachten sogenannten Treibhausgasen zählen gemäß Kyoto-Protokoll die Stoffe Kohlendioxid (CO2), Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) und Methan (CH4) sowie die flourierten Treibhausgase (F-Gase). Dazu gehören die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Diese Emissionen entstehen vorwiegend bei der Verbrennung fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas. Weitere bedeutsame Quellen sind spezifische industrielle Prozesse, landwirtschaftliche Aktivitäten, die Abfallbehandlung und der Umgang mit Lösungsmitteln. Die Treibhausgase tragen nach dem nahezu einhelligen Stand der Wissenschaft maßgeblich zur Erderwärmung bei. Das gesamte Treibhausgasaufkommen wird in sogenannten CO2-Äquivalenten als Maß für den Treibhausgaseffekt der einzelnen Gase dargestellt. Grundlage für die Ermittlung der Gesamttreibhausgasemissionen sind die Angaben für die einzelnen Schadstoffe, gemessen in Tonnen (t), die mittels Äquivalenzkennziffern entsprechend ihrem Schädigungspotential für die Umwelt auf eine Einheit Kohlendioxid umgerechnet werden. Sonstige Luftschadstoffe, die wegen des Auftretens von gesundheitsgefährdenden Immissionskonzentrationen unter Beobachtung sind, sind primär Schwefeloxide (gemessen als Schwefeldioxid), Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikeln (PM10 und PM2.5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid. Hinzu kommen noch die Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon. Es sind dies vor allem die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) ohne Methan sowie Stickoxide. Sie sind darüber hinaus auch wegen ihrer vielfältigen negativen Effekte etwa auf Biodiversität und Grundwasser relevant. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Luftemissionsrechnung stellt die Emissionen gegliedert nach Wirtschaftszweigen und privaten Haushalten dar. Dies ersetzt die Darstellung nach Produktionsbereichen in früheren Publikationen. Wesentlicher Unterschied ist hierbei, dass die Emissionen aus Industriekraftwerken dem entsprechenden Wirtschaftszweig zugeordnet werden ((z. B. WZ 20 "Herstellung von chemischen Erzeugnissen"), während sie nach dem Prinzip der Produktionsbereiche bisher der Energieversorgung (WZ 35) zugerechnet wurden. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Daten zu THG- und Schadstoffemissionen werden entsprechend dem Inländerkonzept dargestellt. Dementsprechend werden die Emissionen von im Inland ansässigen Wirtschaftseinheiten berücksichtigt, unabhängig davon, wo die Emissionen entstehen. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Die Basisdaten für die Berechnung der Luftemissionen stammen aus dem "Zentralen System Emissionen", einer Datenbank des Umweltbundesamtes (UBA), die umfangreiche Informationen zu Emissionen für Deutschland enthält. Den UGR wird hieraus vom UBA der für die Luftemissionsrechnung notwendige Teil jährlich zur Verfügung gestellt. Dabei werden jeweils vollständige Zeitreihen ab 1990 übermittelt, da sich Revisionen auch auf zurückliegenden Jahren auswirken können. Diese teilweise revidierten Daten werden bei der Weiterverarbeitung durch die UGR vollständig berücksichtigt. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnungen werden in den UGR zunächst die Daten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Emissionen im Inland (Territorialkonzept) gegliedert nach Emittentengruppen genutzt. Diese Daten werden jährlich erhoben und berichtet und entsprechen den Vorgaben des Pariser Abkommens bzw. des Kyoto-Protokolls sowie der Klimarahmenkonvention des Vereinten Nationen in den Vorjahren. Weiterhin werden Angaben zum emissionsrelevanten Energieverbrauch aus der Energiegesamtrechnung der UGR, gegliedert nach Wirtschaftszweigen, zur Aufteilung verwendet. Diese Daten beruhen ihrerseits im Wesentlichen auf den Energiebilanzen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) und Ergebnissen der Energiestatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Darstellung der Ergebnisse der Luftemissionsrechnung folgt dem Inländerkonzept. Dadurch trägt sie zum einen der Tatsache Rechnung, dass inländische Akteure auch im Ausland Umweltwirkungen verursachen, etwa durch den Straßenverkehr. Zum anderen ermöglicht sie den direkten Vergleich mit Ergebnissen der Energiegesamtrechnung sowie mit monetären Kennzahlen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die analog abgegrenzt sind. Die Zahlen der UGR sind zu den entsprechenden vom UBA veröffentlichten Angaben nach Emittentengruppen voll kompatibel und lassen sich unter Berücksichtigung der quantifizierbaren Konzeptunterschiede ineinander überführen. In den Fällen, bei denen ein Konzeptunterschied zwischen Inländer- und Territorialkonzept besteht, ist der Übergang am Tabellenende dargestellt (abzüglich Emissionen der Inländer im Ausland, zuzüglich Emissionen der Ausländer im Inland). Bei den Treibhausgasen fließen bei der Berichterstattung gemäß Pariser Abkommen (gemäß Kyoto-Protokoll in den Vorjahren) bei den Treibhausgasen Emissionen aus "Land Use, Land-Use Change and Forestry" (LULUCF), also aus "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" mit in die Summe ein. In den betreffenden Tabellen dieser Veröffentlichung ist dies durch eine weitere Übergangszeile dargestellt. Weiterhin erfolgt mit der Ausweisung einer "Statistischen Differenz" die Überleitung zur Gesamtsumme der Emissionsberichterstattung des UBA, in der beim Straßenverkehr anstelle eines auf tatsächlichen Fahrleistungen basierendem Territorialkonzeptes der Inlandsabsatz von Kraftstoffen als Berechnungsgrundlage verwendet wird. Außerdem sind in der Berichterstattung des UBA beim Schiffsverkehr die Bunkerungen der Hochseeschifffahrt und beim Flugverkehr die internationalen Flüge nicht eingerechnet. Eine detaillierte Methodenbeschreibung finden Sie über www.destatis.de/ugr unter "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Methoden". 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Die UGR stellen bisher nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen Da die Daten zur Berichterstattung entsprechend der Klimarahmenkonvention vom Umweltbundesamt jährlich für den kompletten Zeitraum seit 1990 revidiert werden, werden auch die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung jährlich für alle Berichtsjahre revidiert. Neben diesen laufenden Revisionen sind anlassbedingte Revisionen möglich. Sie ergeben sich zum Beispiel daraus, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verfügbar ist und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es also auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahresveröffentlichung werden in Abschnitt 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit genauer erläutert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Zu einem gegebenen Berichtsjahr wird im übernächsten Jahr Bericht erstattet. Da die Datenquellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfügbar sind und die Zusammenführung aufwendig ist, ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Frist. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Luftemissionsrechnung wird entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der Luftemissionsrechnung durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Revision der Luftemissionsrechnung 2025 erfolgte lediglich für die Jahre ab 2006. Ältere Jahre blieben unverändert und sind nach wie vor in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Die mit der Revision einhergehenden Anpassungen aufgrund geänderter oder neuer Datenquellen und Methodenänderungen ab 2006 können jedoch in der Zeitreihe zu Brüchen zwischen den Jahren 2005 und 2006 führen. Zwischen den Jahren 2013 und 2014 liegt bei den Werten zu den Emissionen im Straßenverkehr ein Bruch vor. Ab dem Berichtsjahr 2014 wird mit feiner differenzierten Quelldaten gerechnet. Die grundsätzliche Berechnungsmethodik bleibt unverändert. Die Verteilung von Luftemissionen aus Energieverwendung im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen erfolgt auf Basis entsprechender Verteilungen von Energiemengen in der Energiegesamtrechnung der UGR. Diese Verteilungen weisen bei einigen Wirtschaftszweigen ebenfalls Brüche zwischen den Jahren 2013 und 2014 auf, die sich auch bei einigen Luftemissionsarten abbilden. Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von Ergebnissen der Luftemissionsrechnung über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Luftemissionsrechnung werden unter www.destatis.de/ugr sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen dafür abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Form eines Statistischen Berichts veröffentlicht, der im Excel-Format unter www.destatis.de/ugr auf der Themenseite "Energieflüsse, Emissionen" im Abschnitt "Publikationen" zur Verfügung steht. Online-Datenbank: Ergebnisse zur Luftemissionsrechnung können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85111 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der Luftemissionsrechnung werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methode der Luftemissionsrechnung sowie der Qualitätsbericht der UGR können unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine der Luftemissionsrechnung sind nicht im Veröffentlichungskalender enthalten. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Siehe Angaben zum Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 52 |
| Land | 4 |
| Weitere | 12 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
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