Teilfortschreibung zum Straßenbauvorhaben B 87n Leipzig (A14) - Landesgrenze Sachsen /Brandenburg Im Verfahren zum Regionalplan Westsachsen 2008 erwies sich die Berücksichtigung des Straßenbauvorhanbens B 87n auf Grund des Planungsstandes der Fachplanung während der Abwägung als Konfliktpunkt. Eine angenmessene und rechtssichere Integration war mit dem beabsichtigten Inkrafttreten des Regionalplanes sätestens zum 31.07.2008 nicht mehr vereinbar. Aus diesem Grund wurde unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss zum Regionalplan Westsachsen eine Teilfortschreibung zum Straßenbauvorhaben B 87n eingeleitet, dass das Vorhaben B 87n befördert und die speziell auf das Vorhaben bezogenen regionalplanerischen Erfordernisse in weiteren Verfahren berücksichtigt werden können. Die Teilfortschreibung gilt nur in Verbindung mit dem Regionalplan Westsachsen 2008 und zeigt ausschließlich Änderungen und Ergänzungen in Bezug zu diesem an. Im Rahmen der Teilfortschreibung erfpolgte eine Strategische Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 SächsUVPG. DEr Uweltbericht ist gesonderter Bestandteil der Begründung. Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen hat am 8. April 2011 die Satzung über die Teilfortschreibung des Regionalplans Westsachsen zur B 87n beschlossen. Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Sächsischen Staatsministerium des Innern hat mit Bescheid vom 13. September 2011 den genannten Plan unter dem Aktenzeichen 41-3432.72/16 gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174) genehmigt.