Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
COSMOS-Studie spricht nicht für eine Erhöhung des Hirntumor-Risikos durch Mobiltelefone Kein Zusammenhang zwischen langjähriger und intensiver kopfnaher Nutzung von Mobiltelefonen und Hirntumor- Risiko COSMOS ( The Cohort Study on Mobile Phones and Health ) ist eine internationale Langzeitstudie zur Untersuchung gesundheitlicher Auswirkungen von Mobiltelefonnutzung. Mit über 260.000 Teilnehmer*innen ist COSMOS die größte prospektive Kohortenstudie , die speziell zu dieser Fragestellung initiiert wurde. Sie umfasst Daten aus Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich. In der vorliegenden Veröffentlichung wurde das Auftreten von Hirntumoren (Gliome, Meningeome und Akustikusneurinome) im Zusammenhang mit Mobiltelefonnutzung untersucht. Dabei wurde kein Zusammenhang zwischen Nutzungsdauer oder -intensität von Mobiltelefonen und dem Auftreten dieser Hirntumorarten gefunden. Die Ergebnisse des ersten Follow-Up sprechen dafür, dass eine langjährige und intensive kopfnahe Nutzung von Mobiltelefonen das Risiko für Hirntumoren bei Erwachsenen nicht erhöht. Wesentliche Verzerrungsquellen von Fall-Kontroll-Studien wurden im Studiendesign von COSMOS vermieden („ Recall Bias “ Erinnerungsverzerrung) bzw. reduziert (nicht-differentielle Fehlklassifikation des Expositionsstatus). Für Akustikusneurinome und zu einem gewissen Grad für Meningeome ist die Aussagekraft jedoch durch eine geringe Fallzahl eingeschränkt. Die Ergebnisse der COSMOS-Studie untermauern den aktuellen wissenschaftlichen Stand, dass es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass von Mobiltelefonen hervorgerufene elektromagnetische Felder das Risiko für Hirntumoren beim Menschen erhöhen. Hintergrund Die Nutzung von Technologie, die hochfrequente elektromagnetische Felder ( HF - EMF ) aussendet, hat seit den 1950er Jahren stetig zugenommen und umfasst Anwendungen in der Medizin, der Industrie, im Haushalt, beim Militär und insbesondere in der Telekommunikation. Seit den späten 1990er und frühen 2000er Jahren, als sich die Nutzung von Mobiltelefonen in der Öffentlichkeit stark verbreitete, gab es Bedenken über mögliche gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunktechnologie. Ohne Freisprecheinrichtung war das Telefonieren damals mit vergleichsweise hohen Expositionen des Kopfes verbunden. Im Fokus des wissenschaftlichen Interesses stand daher insbesondere ein möglicher Zusammenhang mit Tumoren des Kopfes ( u.a. Gliome, Meningeome und Akustikusneurinome). Im Zuge dessen wurden eine Reihe von epidemiologischen Studien angestoßen, um die möglichen langfristigen Wirkungen von Mobiltelefonen auf das Risiko für Hirntumoren zu untersuchen. Einschränkungen vorheriger epidemiologischer Studien Das Design von Fall-Kontroll-Studien mit einer retrospektiven Expositionserfassung über Selbstangaben in einem Fragebogen, kann zu einem sog. „ Recall Bias “ (Erinnerungsverzerrung) und damit zu einer Verzerrung des beobachteten Risikos führen. Des Weiteren können die Ergebnisse einer Fall-Kontroll-Studie durch einen „ Selection Bias “ (Stichprobenverzerrung) beeinflusst werden [ 12 , 13 , 14 ] . Aufgrund der vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer dieser Technologie in vorherigen Studien wie INTERPHONE oder der dänischen Kohortenstudie [ 3 , 15 , 16 ] war es zudem nicht möglich, eine belastbare Aussage zum Krebsrisiko nach mehr als 15 Jahren Handynutzung zu treffen. Prospektive Kohortenstudie COSMOS Um die beschriebenen methodischen Limitationen zu adressieren und verbliebene Unsicherheiten eines möglichen Hirntumorrisikos auch nach langjähriger und intensiver Nutzung auszuräumen, wurde 2007 die COSMOS-Studie (The Cohort Study on Mobile Phones and Health) initiiert. COSMOS ist eine internationale prospektive Kohortenstudie , die zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und gesundheitlichen Auswirkungen aufgesetzt wurde. Einer solchen Studie wurde durch die WHO und die Europäische Kommission ein hoher Stellenwert beigemessen [ 17 ] . Im Folgenden wird das Studiendesign der COSMOS-Studie beschrieben, wesentliche Ergebnisse zu Hirntumoren und Nutzung von Mobiltelefonen vorgestellt und eine Bewertung der Ergebnisse aus Sicht des BfS vorgenommen. COSMOS-Studie: Ergebnisse stützen mehrheitlich Ergebnisse anderer epidemiologischer Studien Die Ergebnisse der COSMOS-Studie stützen mehrheitlich die Ergebnisse anderer epidemiologischer Studien zum Risiko zu Hirntumoren und Nutzung von Mobiltelefonen. Die Befunde decken sich mit Ergebnissen aus zwei früheren Kohortenstudien aus Dänemark und dem Vereinigten Königreich [ 3 , 4 , 7 ] , in welchen ebenfalls kein Zusammenhang von der Nutzung von Mobiltelefonen und Krebs beobachtet wurde. Die Autor*innen von COSMOS haben zusätzlich die Daten von COSMOS mit den Daten von zwei früheren Kohortenstudien kombiniert und gemeinsam bezüglich Gliomrisiko ausgewertet. Basierend auf insgesamt 764 Fällen mit einer Nutzungsdauer von ≥10 Jahren zeigte sich ein relatives Risiko von 0,94 (95 % CI 0,84-1,04) und somit ebenfalls kein erhöhtes Gliomrisiko. In weiten Teilen sind die Ergebnisse der COSMOS-Studie kongruent mit den Ergebnissen der größten Fall-Kontroll-Studie INTERPHONE [ 1 , 2 ] . Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie zeigen jedoch ein erhöhtes Risiko für Gliome und Akustikusneurinome bei Personen mit einer selbstberichteten kumulativen Gesprächszeit von ≥1.640 Stunden. In der INTERPHONE-Studie wurde das Ausmaß der Mobiltelefonnutzung retrospektiv durch Interviews, die nach der Diagnose eines Hirntumors durchgeführt wurden, erfasst. Diese Vorgehensweise ist anfällig für einen Recall Bias , insbesondere da der Tumor und seine Behandlung das Gedächtnis und die Kognition beeinflussen können. Des Weiteren deuten Validierungsstudien darauf hin, dass gesunde Kontrollen dazu neigen, die Dauer ihrer Telefonate zu überschätzen. Zusätzlich wurde beobachtet, dass Personen mit intensiver Nutzung zur Überschätzung und Personen mit weniger intensiver Nutzung zur Unterschätzung tendieren [ 13 ] . Eine solche Überberichterstattung wurde in COSMOS nicht beobachtet. Die Inkonsistenz zwischen den Ergebnissen von Intensivnutzern in der INTERPHONE-Studie und den COSMOS-Ergebnissen stärken die Vermutung, dass das bereits von den Autor*innen der INTERPHONE-Studie kritisch diskutierte geringfügig erhöhte Risiko in der Gruppe der intensivsten Mobiltelefonnutzer*innen in der INTERPHONE-Studie auf einen Informationsbias zurückzuführen sein könnte. Fazit Die COSMOS-Studie ist die aktuell größte internationale prospektive Kohortenstudie , die spezifisch zur Untersuchung eines möglichen Zusammenhangs zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und möglichen gesundheitlichen Auswirkungen initiiert wurde. Die veröffentlichten Ergebnisse des ersten Follow-ups geben keine Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen langjähriger oder intensiver Nutzung von Mobiltelefonen und einem erhöhten Risiko für Gliome, Meningeome oder Akustikusneurinome. Die Aussagekraft der Ergebnisse für Meningeome und Akustikusneurinome ist zwar durch die geringe Fallzahl limitiert, die Befunde zu diesen zwei Hirntumorarten stimmen aber mit den vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnissen überein, die keinen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und der Entwicklung dieser Tumore nahelegen. Damit haben sich die bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten in dieser Fragestellung deutlich verringert. Literatur [1] Interphone Study Group. Brain tumour risk in relation to mobile telephone use: results of the INTERPHONE international case–control study. International Journal of Epidemiology . 2010;39(3):675-94. [2] Interphone Study Group. Acoustic neuroma risk in relation to mobile telephone use: Results of the INTERPHONE international case–control study. Cancer Epidemiology. 2011;35(5):453-64. [3] Frei P, Poulsen AH, Johansen C, Olsen JH, Steding-Jessen M, Schüz J. Use of mobile phones and risk of brain tumours: update of Danish cohort study . Bmj. 2011;343:d6387. [4] Schüz J, Steding-Jessen M, Hansen S, Stangerup SE, Cayé-Thomasen P, Poulsen AH, et al. Long-term mobile phone use and the risk of vestibular schwannoma: a Danish nationwide cohort study . Am J Epidemiol. 2011;174(4):416-22. [5] Benson VS, Pirie K, Schüz J, Reeves GK, Beral V, Green J. Mobile phone use and risk of brain neoplasms and other cancers: prospective study . Int J Epidemiol. 2013;42(3):792-802. [6] Benson VS, Pirie K, Schüz J, Reeves GK, Beral V, Green J. Authors’ response to: The case of acoustic neuroma: comment on mobile phone use and risk of brain neoplasms and other cancers. International Journal of Epidemiology . 2013;43(1):275-. [7] Schüz J, Pirie K, Reeves GK, Floud S, Beral V. Cellular Telephone Use and the Risk of Brain Tumors: Update of the UK Million Women Study . J Natl Cancer Inst. 2022;114(5):704-11. [8] Hardell L, Carlberg M, Mild KH. Case-control study of the association between the use of cellular and cordless telephones and malignant brain tumors diagnosed during 2000-2003 . Environ Res. 2006;100(2):232-41. [9] Hardell L, Carlberg M, Hansson Mild K. Case-control study on cellular and cordless telephones and the risk for acoustic neuroma or meningioma in patients diagnosed 2000-2003 . Neuroepidemiology. 2005;25(3):120-8. [10] Hardell L, Carlberg M, Hansson Mild K. Pooled analysis of case-control studies on malignant brain tumours and the use of mobile and cordless phones including living and deceased subjects. Int J Oncol. 2011;38(5):1465-1474. [11] Ahlbom A, Feychting M, Green A, Kheifets L, Savitz DA, Swerdlow AJ. Epidemiologic evidence on mobile phones and tumor risk: a review. Epidemiology . 2009;20(5):639-52. [12] Turner MC, Sadetzki S, Langer CE, Villegas PR, Figuerola J, Armstrong BK, et al. Investigation of bias related to differences between case and control interview dates in five INTERPHONE countries. Annals of Epidemiology . 2016;26(12):827-32.e2. [13] Vrijheid M, Armstrong BK, Bédard D, Brown J, Deltour I, Iavarone I, et al. Recall bias in the assessment of exposure to mobile phones. J Expo Sci Environ Epidemiol. 2009;19(4):369-81. [14] Vrijheid M, Deltour I, Krewski D, Sanchez M, Cardis E. The effects of recall errors and of selection bias in epidemiologic studies of mobile phone use and cancer risk . J Expo Sci Environ Epidemiol. 2006;16(4):371-84. [15] Johansen C, Boice J, Jr., McLaughlin J, Olsen J. Cellular telephones and cancer--a nationwide cohort study in Denmark . J Natl Cancer Inst. 2001;93(3):203-7. [16] Schüz J, Jacobsen R, Olsen JH, Boice JD, Jr., McLaughlin JK, Johansen C. Cellular telephone use and cancer risk: update of a nationwide Danish cohort . J Natl Cancer Inst. 2006;98(23):1707-13. [17] Feychting M, Schüz J, Toledano MB, Vermeulen R, Auvinen A, Harbo Poulsen A, et al. Mobile phone use and brain tumour risk – COSMOS, a prospective cohort study. Environment International. 2024;185:108552. [18] Reedijk, M., Portengen, L., Auvinen, A., et al., 2024. Regression calibration of self reported mobile phone use to optimize quantitative risk estimation in the COSMOS study . Am. J. Epidemiol. In press. Stand: 18.03.2025
Aktion Glasfaser - Ausbaugebiete Breitband im Kreisgebiet Leer
Abschnitt A - Zu den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union in ihrer jeweils geltenden Fassung A.I Zur Richtlinie 2009/45/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe Wattfahrt 1.1 Fahrgastschiffe in der Wattfahrt, die der Richtlinie 2009/45/EG unterliegen und deren Einsatz innerhalb der Klasse D auf Fahrten in diesem Gebiet beschränkt ist, dürfen wegen der besonderen Bedingungen ihres Fahrtgebietes die Anforderungen der Vorschriften mit gleichwertigem Ersatz erfüllen. 1.2 Als gleichwertiger Ersatz gelten alle Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen oder Geräte oder sonstige Vorkehrungen, wenn durch Erprobungen oder auf andere Weise anerkannt wurde, dass die betreffenden Einrichtungen, Werkstoffe, Vorrichtungen oder Geräte oder der betreffende Typ oder die betreffende Vorkehrung mindestens ebenso wirksam wie die in diesen Vorschriften vorgeschrieben sind. 1.3 Unbeschadet der Nummern 1.1 und 1.2 müssen neue Fahrgastschiffe in der Wattfahrt die Bestimmungen des Anhangs zu dieser Anlage erfüllen. Karten der Seegebiete Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie stellt die Seegebiete für Inlandfahrten im Sinne des Artikels 2 Buchstabe p und des Artikels 4 der Richtlinie, in denen Fahrgastschiffe der Klassen B, C und D von Deutschland aus eingesetzt werden dürfen, jeweils kartographisch und in Koordinatenform dar und veröffentlicht diese Darstellungen im Verkehrsblatt. Es macht die Internet-Adresse in den Nachrichten für Seefahrer und dem Verkehrsblatt bekannt. Lecksicherheit im Helgolandverkehr Die im Verkehr nach und von der Insel Helgoland eingesetzten Fahrgastschiffe müssen - vorbehaltlich des Verfahrens nach Artikel 9 der Richtlinie - einen Unterteilungsfaktor F ≤ 0,5 aufweisen. A.II Zur Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord bestimmter Schiffe befindlichen Personen Zuständige Stellen 1.1 Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ist mit Ausnahme von Fällen einer komplexen Schadenslage im Sinne von § 1 Absatz 4 der Bund/Küstenländer-Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos (VkBl. 2003 Seite 31) zuständige Stelle im Sinne des Artikels 2, die für Such- und Rettungsmaßnahmen verantwortlich ist oder mit der Aufarbeitung eines Unfalls befasst wird. In den Fällen einer komplexen Schadenslage ist zuständige Stelle im Sinne des Artikels 2 das Havariekommando. 1.2 Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation ist zuständig für die Entgegennahme der Benennungen von Fahrgastregisterführern nach Artikel 8 Absatz 1, die Herabsetzung der in Artikel 5 genannten Grenze von 20 Seemeilen nach Artikel 9 Absatz 1, die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen im Sinne des Artikels 6 Absatz 3 und des Artikels 9 Absatz 2, 4 und 5 sowie die Sicherstellung, dass Gesellschaften gemäß Artikel 10 Absatz 1 über Verfahren für die Datenregistrierung verfügen. A.III Zur Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr 1.1 Fahrgastschiffe der Fahrgastschiffsklasse D im Sinne des Artikels 4 Absatz 4 der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe (ABl. L 161 vom 25. Juni 2009, Seite 1) sind von der Ausrüstungspflicht mit Schiffsdatenschreibern im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Abschnitt II der Richtlinie ausgenommen; es sei denn, in einer Richtlinie nach § 6 Absatz 1 wird etwas anderes bestimmt. 1.2 Nummer 1.1 gilt für Fahrgastschiffe der Fahrgastschiffsklassen B und C, sofern diese mit Datenaufzeichnungsgeräten ausgerüstet sind, die mindestens die amtlich bekannt gemachten Leistungsanforderungen für Datenaufzeichnungsgeräte in der Inlandfahrt vom 09. April 2003 (VkBl. 2003 Seite 567) erfüllen, entsprechend. Stand: 30. November 2024
Die Daten zeigen die Steuerkabel der Kernstadt Einbeck und weiteren Ortsteilen. Die Daten sind nicht einsehbar, sie werden bei berechtigtem Interesse im PDF-Format abgegeben.
Ver- und Entsorgungsnetze, wie beispielsweise Entwässerungs-, Wasserversorgungs- und Gasversorgungssysteme sowie Kabelnetze für Telekommunikation und Stromversorgung, sind wesentlicher Bestandteil der urbanen Infrastruktur und unabdingbare Voraussetzungen der modernen Zivilisation. Im innerstädtischen Bereich bzw. in dicht besiedelten Gebieten (Wohngebiete, Stadtzentren) regelt die DIN 1998 ( )die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen in öffentlichen Flächen, d.h. im Straßenquerschnitt, wobei die Art, Anzahl und Verteilung der Leitungen in erster Linie von ortsspezifischen Gegebenheiten, wie Straßenbreite, Art der Energieversorgung, Entwässerungsverfahren, Anlieger und Bebauung abhängig sind. Die heute gängige Praxis der Verlegung basiert auf der Einzelverlegung und einer in DIN 1998 (i)geregelten Parallelanordnung der Leitungen im gesamten zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitt (Gehweg-, Radweg- und Fahrbahnbereich sowie evtl. Parkflächen und Grünstreifen). Beispiele für die Unterbringung verschiedener Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb eines Straßenquerschnittes gemäß DIN 1998 (i)nach dem Prinzip der Horizontalanordnung zeigt Abbildung 1 1. Abwasserkanäle werden grundsätzlich unterhalb der Fahrbahn angeordnet, während die Versorgungsleitungen soweit wie möglich unter den Gehwegen zur Bebauung hin orientiert sind. Ihre Unterbringung erfolgt in den in Abbildung 1 2 dargestellten Leitungszonen. Mit dieser heute üblichen, parallelen Anordnung der Leitungen in getrennten Leitungszonen sind zahlreiche Nachteile und Probleme verbunden, wie Praxiserfahrungen von Kommunen und Leitungsnetzbetreibern zeigen. Hier sind u.a. zu nennen: - Die meisten unterirdischen Leitungen bilden Netzsysteme, d.h. sie sind nur als Einheit voll funktionsfähig. Störungen an einer Stelle wirken sich unter Umständen auf ganze Gebiete aus. - Die einzelnen unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen unterliegen je für sich bestimmten Planungs- und Trassierungsgrundsätzen. Da sie sowohl parallel als auch kreuzend verlegt werden, kommt es stets zu Berührungspunkten. Außerdem beeinflussen sich einzelne Anlagen gegenseitig nachteilig (z.B. Starkstromkabel - Gasleitungen - Fernwärmeleitungen), so dass diesen Gesichtspunkten bei der Planung besondere Beachtung zu schenken ist. Der Raumbedarf der einzelnen unterirdischen Anlagen ist sehr unterschiedlich. Dort, wo sehr große Bauten untergebracht werden müssen, ist der Raum für die übrigen unterirdischen Anlagen stark eingeschränkt. Sorgfältigste Abstimmung ist daher notwendig. - Alle unterirdischen Anlagen sind komplizierte Ingenieurbauwerke. Nachträgliche Veränderungen, z.B. Reparaturen, Erneuerungen und Ergänzungen, aber auch die Maßnahmen der Wartung und Inspektion sind meist nur mit großem Aufwand möglich. Jede Veränderung bedingt Beeinträchtigungen im Verkehrsraum. usw.
Ziel des Projektes ist, Zusammenhaenge und Wechselwirkungen zwischen dem Verkehrsverhalten von Personen und ihrem Kommunikationsverhalten zu erforschen. Insbesondere sollen Aussagen darueber getroffen werden, welchen Beitrag verschiedene Telekommunikationstechniken zur Loesung unserer heutigen Verkehrsprobleme leisten koennen. Dabei ist zu beruecksichtigen, dass sich bereits vorhandene oder auch neue Technologien der Telekommunikation nicht nur auf den Bereich der geschaeftlichen Kommunikation erstrecken, sondern dass auch im privaten Bereich vermehrt Anwendungen dieser Technologien zu finden sind. Gerade fuer den privaten Bereich sind allerdings bisher kaum empirische Erhebungen ueber Auswirkungen, Anwendungsmoeglichkeiten und Diffusionsraten der Technologien durchgefuehrt worden, so dass gesicherte Aussagen ueber das individuelle Aktivitaeten- und Kommunikationsverhalten von Personen nicht moeglich sind. Mit einer von unserem Institut entwickelten Erhebungsmethode sollen naehere Aufschluesse ueber gegenwaertige Aktivitaeten und Kommunikationsverhalten von Personen gewonnen werden, um anschliessend Aussagen ueber die Anwendungsmoeglichkeiten moderner Kommunikationstechnologien zur Loesung unserer heutigen Verkehrsprobleme zu treffen.
Inhaltsverzeichnis des Textteils des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: I Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild der Region II Überfachliche Grundsätze und Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Gebietskategorien und Raumstruktur 2.2 Grundsätze und Ziele für die regionale Siedlungsentwicklung 2.3 Zentrale Orte 3 Regionale Freiraumstruktur 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Grundsätze und Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der regionalen Freiraumstruktur und des Naturhaushaltes 3.3 Freiraum und Siedlung 3.5 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft III Fachliche Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung 4 Regionale Wirtschaftsstruktur 4.1 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe 4.2 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung des Handels 4.3 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft 4.4 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 4.5 Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung von Tourismus und Erholung 5 Bereiche der Daseinsvorsorge 6 Verkehr und Nachrichtenwesen 6.1 Grundsätze und Ziele zur Entwicklung des Verkehrswesens in der Region 6.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 6.3 Schienenverkehr 6.4 Straßenverkehr 6.5 Ziviler Luftverkehr 6.6 Radverkehr 6.7 Telekommunikation und Postwesen 7 Technische Infrastruktur und Umwelttechnik 7.1 Wasser 7.2 Energie 7.3 Abfallwirtschaft
Erstellung des 'Atlas der Schweiz', des thematischen Nationalaltlasses der Schweiz. Zur Zeit: Ausarbeitung eines neuen Konzepts zur Abloesung der alten, gedruckten Ausgabe: Ersatz durch Multimedia und Printteil.
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