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Ausbaugebiete Breitband (Landkreis Leer)

Aktion Glasfaser - Ausbaugebiete Breitband im Kreisgebiet Leer

Steuerkabelnetz der Stadtwerke Einbeck GmbH

Die Daten zeigen die Steuerkabel der Kernstadt Einbeck und weiteren Ortsteilen. Die Daten sind nicht einsehbar, sie werden bei berechtigtem Interesse im PDF-Format abgegeben.

Textteil Regionalplan, rechtskräftig (Region Südwestsachsen)

Inhaltsverzeichnis des Textteils des rechtskräftigen Regionalplanes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.08.2007: I Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung 1 Leitbild der Region II Überfachliche Grundsätze und Ziele zur Entwicklung der Raumstruktur 2 Regionale Raum- und Siedlungsstruktur 2.1 Gebietskategorien und Raumstruktur 2.2 Grundsätze und Ziele für die regionale Siedlungsentwicklung 2.3 Zentrale Orte 3 Regionale Freiraumstruktur 3.1 Leitbilder für Natur und Landschaft 3.2 Grundsätze und Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der regionalen Freiraumstruktur und des Naturhaushaltes 3.3 Freiraum und Siedlung 3.5 Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft III Fachliche Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung 4 Regionale Wirtschaftsstruktur 4.1 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe 4.2 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung des Handels 4.3 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft 4.4 Grundsätze und Ziele zur räumlichen Entwicklung der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe 4.5 Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung von Tourismus und Erholung 5 Bereiche der Daseinsvorsorge 6 Verkehr und Nachrichtenwesen 6.1 Grundsätze und Ziele zur Entwicklung des Verkehrswesens in der Region 6.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 6.3 Schienenverkehr 6.4 Straßenverkehr 6.5 Ziviler Luftverkehr 6.6 Radverkehr 6.7 Telekommunikation und Postwesen 7 Technische Infrastruktur und Umwelttechnik 7.1 Wasser 7.2 Energie 7.3 Abfallwirtschaft

Telekommunikationsleitungsnetz der EWE NETZ GmbH (Ems-Elbe)

Unser rund 34 000 Kilometer langes Telekommunikationsnetz bildet zum einen die Basis für unsere moderne Informations- und Leittechnik, um unsere Strom- und Erdgasnetze zu steuern und zu überwachen. Zum anderen dient das TK-Netz als Infrastruktur für die vielfältigen Telekommunikations-, Internet- und IT-Dienstleistungen der EWE-Konzerntochterunternehmen und bietet die Möglichkeit für den kompletten Telefonanschlusswechsel zu einer EWE TK-Tochter Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der EWE NETZ GmbH können Leitungsauskünfte über die fachlich verantwortliche Stelle oder den folgenden Link eingeholt werden. https://www.ewe-netz.de/privatkunden/service/leitungsplaene-abrufen

Vorhaben 5 & 5a BBPlG: Höchstspannungsleitung Wolmirstedt - Isar und Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar

ID: 4849 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als Sued­Ost­Link bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erd­kabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netz­entwicklungs­plans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hoch­spannungs-Gleich­strom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Ein­speisungen aus Wind­energie und Photovoltaik im Norden mit Last­schwer­punkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungs­punkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bunde­fachplanungs- als auch Plan­feststellungs­verfahren geben. Die Vorhaben­träger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Land­kreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundes­fach­planung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.07.2023 Datum der Entscheidung: 18.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-A2 sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-A2) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt A2) 50 Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2023 Enddatum der Auslegung 17.10.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 04.11.2024 Enddatum der Auslegung 03.12.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Ständehaus Merseburg Merseburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.11.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben5-a2 Erörterungstermin

Bauliche Anlagen

Bauliche Anlagen i.S.d. § 62 Berliner Wassergesetz (BWG) sind grundsätzlich alle Bauwerke, die sich im, über, unter und am Gewässer befinden. Das Wasserrecht gilt demnach für die Bauwerke an Gewässern, die sich bis zu einem Abstand von 10 m bei Gewässern 1. Ordnung und bei Gewässern 2. Ordnung bis zu einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. In jedem Fall muss geprüft werden, ob sie einer Genehmigung bedürfen. Soweit nichts anderes ausdrücklich erwähnt wird, werden die Genehmigungen von der Wasserbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erteilt; ein entsprechendes Hinweisblatt für Antragsteller (3) steht Ihnen auf unserer Downloadseite zur Verfügung. Befinden sich die baulichen Anlagen in einer Bundeswasserstraße, ist zusätzlich eine bundesrechtliche strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung bei der zuständigen Bundeswasserstraßenverwaltung, dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin), Mehringdamm 129, in 10965 Berlin, zu beantragen. Zu den baulichen Anlagen zählen u. a. die folgenden Anlagen: Sportbootstege werden ausschließlich für das Anlegen und Liegen von Sportbooten zugelassen. Die wasserrechtliche Genehmigung erteilt das jeweilige Bezirksamt. Sonstige Stege sind alle Stege, die nicht für Sportboote bestimmt sind (z.B. Versorgungs- oder Aussichtsstege). Dazu gehören auch die Anlegestellen (Anlegestege, -brücken, -plattformen) der Fahrgastschifffahrt und die für Restaurant-, Theater- oder Kabinenschiffe ebenso wie die für die Berufsschifffahrt. Plattformen hauptsächlich als zusätzlicher Aufenthaltsort auf/am Gewässer genutzt. Sie können aus Holz, Stahl oder Schwimmkörpern gebaut werden und ständig oder zeitweise im Gewässer sein. Dalben -Pfahlbündel- werden an Uferwänden und in Häfen insbesondere als Anlege- oder Abweisepfähle genutzt. Uferbefestigungen sowie jegliche Umgestaltung von Ufern an Gewässern (z.B. Betonmauern, Spundwände, Pfahlreihen, Schrägböschungen) sowie auch der Neu- oder Umbau von bestehenden Uferbefestigungen ist genehmigungsbedürftig. Einleit- und Entnahmebauwerke dienen der Einleitung von Wasser bzw. der Entnahme von Wasser zu verschiedensten Zwecken (als Kühlwasser, Brauchwasser, für die Bewässerung usw.). Die Bauwerke können ge-mauert sein oder aus Rohren oder Fertigteilen bestehen. Das Bauwerk und die Benutzung des Gewässers sind zu genehmigen bzw. zu erlauben. Durchlässe sind Bauwerke, die dem Durchleiten eines kleinen Fließgewässers durch einen Damm dienen. Auf dem Damm können ein Weg, eine Straße, Schienen o. ä. sein. Gewässerkreuzungen können ober- oder unterirdisch Gewässer kreuzen. Unterirdisch wird meist mittels Düker gekreuzt, in dem sich die entsprechenden Medien (z.B. Wasser, Abwasser, Gas, Telekommunikation) befinden. Brücken kreuzen die Gewässer oberirdisch. Kleine private Brücken, Stege und z.B. Rohrbrücken werden von der Wasserbehörde zugelassen. Öffentlich zugelassene Brücken genehmigt die Brückenbauverwaltung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Häfen / Marinas können dem Güterumschlag oder als Liegefläche für Sportboote (Marina) dienen. Hafentypische Einrichtungen (Be-, Entladungseinrichtungen, Service usw.) müssen vorhanden sein. Für die Neuerrichtung eines Hafens muss in der Regel ein förmliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, das auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beinhaltet. Für Neubauten an Bundeswasserstraßen ist in der Regel die Bundeswasserstraßenverwaltung Genehmigungsbehörde. Slipanlagen sind bauliche Anlagen am/im Gewässer, die dem Ein- und Aussetzen von Schiffen dienen. Je nach Schiffsgröße haben sie einen unterschiedlichen Aufbau. Bojen sind kugel-, kegel- oder tonnenförmige Schwimmkörper, die in der Regel auf dem Gewässergrund verankert sind und verschiedene Funktionen erfüllen. Sie können als Takel-, Anker- oder Absperrbojen benutzt werden. Als Anlagen im Gewässer sind sie genehmigungspflichtig.

Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung

Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Die Überwachung der Stoffströme erfolgt über das abfallrechtlich geregelte Nachweisverfahren. Dabei werden die Entsorgungsdaten mit Hilfe des behördlichen EDV-Systems ASYS bearbeitet und ausgewertet. Dazu sind z.B. für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und Makler jeweils behördliche Nummern zu vergeben und mit den betrieblichen Stammdaten in ASYS zu verknüpfen. Für das elektronische Nachweisverfahren wurde in Zusammenarbeit der Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ZKS-Abfall eingerichtet. Hier werden u.a. die elektronischen Abfalldaten zwischen dem Absender und dem vorgesehenen Empfänger vermittelt. Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ulf Berger unter der Tel.: (030) 9025-2192 E-Mail: ulf.berger@senmvku.berlin.de . Ferner steht Ihnen folgend die Mitteilung 27 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zur Verfügung: Zu der am 01.04.2010 in Kraft getretenen elektronischen Nachweisführung (eANV) stehen Ihnen hier gesonderte Informationen zur Verfügung. Behördliche Nummernvergabe für Erzeuger, Entsorger, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen diese Nummern werden durch die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vergeben. Altfahrzeugentsorgung Batterieentsorgung Entsorgungsfachbetriebe Grenzüberschreitende Abfallverbringung Die Bearbeitung erfolgt durch die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH . Abfalleinstufung und Bauabfallüberwachung Diese Thematik wird von unserem Abfallüberwachungsteam bearbeitet. Sie erreichen es unter der folgenden E-Mail Adresse: E-Mail: bauabfall@senmvku.berlin.de . Ferner liegen zum Thema Abfalleinstufung für Sie Merkblätter zum Download bereit. Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln Zentrale Telefaxnummer für alle oben aufgeführten Arbeitsgebiete: (030) 9025-2979 Seit 01. April 2010 macht die Abfallnachweis-Verordnung die elektronische Nachweisführung zur Pflicht. Dies gilt für Abfallerzeuger, -entsorger, -beförderer und die zuständigen Behörden. Das Verfahren ist seitdem elektronisch zu führen und Daten sind in vorgegebener Form zu übermitteln. Um den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren zu gewährleisten, haben die 16 Bundesländer die Zentrale Koordinierungsstelle ( ZKS-Abfall ) eingerichtet. Die ZKS-Abfall richtet bei sich Postfächer für die Beteiligten ein. Diese rufen von dort für sie bestimmte Datensätze ab. Die erforderlichen Formulare im Nachweisverfahren können mit einer eigenen (gekauften) Software am Firmen-PC erstellt, signiert und an die ZKS-Abfall versandt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das vom Bundesumweltministerium vorgegebene Datenformat BMU-xml durch die genutzte Software verwandt wird. Private Dienstleistungsunternehmen, sog. Provider, bieten für den professionellen Entsorgungssektor Systemlösungen an, die über den Basisstandard im Länder-eANV hinausgehen und zudem individuell auf die Erfordernisse des Betriebes zugeschnitten werden können. Da die Papierform künftig nicht mehr zulässig ist, entfällt die handschriftliche Unterschrift. Abfallrechtliche Belege, Formulare und Dokumente sind nunmehr mit einer qualifizierten elektrischen Signatur zu versehen. Dafür ist eine Signaturkarte erforderlich, mit der eine rechtssichere elektronische Unterschrift geleistet reden kann. Weiterhin ist für den Einsatz der Signaturkarte ein Kartenlesegerät, in der Regel mit Signatursoftware versehen, erforderlich. Sie sollten sich … über die Rechtslage informieren . entscheiden , wie die Beteiligung am elektronischen Nachweisverfahren gestaltet werden soll. In welchem Umfang wurde bisher am Entsorgungsnachweis- und Begleitscheinverfahren teilgenommen? Es ist nicht zwingend erforderlich am elektronischen Nachweisverfahren teilzunehmen, wenn man als Erzeuger nur am Sammelnachweisverfahren beteiligt ist und bei der Entsorgung der Abfälle einen Übernahmeschein erhält. mit Entsorgern in Verbindung setzen , wenn Sie nur wenige Entsorgungsnachweise und Begleitscheine zu führen haben, um ggf. von dort Unterstützung zu erhalten. Hardware beschaffen , um Signaturkarten und Kartenlesegeräte mit entsprechender Software einsetzen zu können. Signaturkarten sind ausschließlich personengebunden. Die Beantragung bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (z .B. D-Trust, Telekom u.a.) erfolgt im Post-Identverfahren.Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie auf den Seiten der Anbieter im Internet ausfüllen. bei der ZKS-Abfall mit Ihrem Betrieb registrieren bzw. anmelden . Sofern Sie nicht die Dienste eines Providers nutzen und Sie im Rahmen der Eigenerstellung oder des Länder-eANV am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen wollen, stellen Sie Ihren Registrierungsantrag über das Internet-Portal www.zks-abfall.de . Ihr Antrag geht hier elektronisch zur Prüfung ein und wird nach erfolgter Bearbeitung direkt der ZKS mit einem Registrierungsauftrag übermittelt. Nachdem Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben, können Sie online die erforderlichen Eintragungen zum Entsorgungsnachweis oder Begleitschein erfassen und versenden. die Zentrale Koordinierungsstelle die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH das Bundesumweltministerium GADSYS – Gemeinsame Abfall DV-Systeme mit Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Vorhaben 1 BBPlG: Höchstspannungsleitung Emden Ost – Osterath (A-Nord) Abschnitt NRW1: Abschnitt südlich der Bundesländer­grenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen bis zur Kreis­grenze Borken/Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln

ID: 4863 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der rund 70 Kilometer lange Abschnitt NRW1 beginnt im Bereich der Städte Bad Bentheim im Land­kreis Grafschaft Bentheim und Ochtrup im Kreis Steinfurt. Die plan­festgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nord­westlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und schwenkt in Richtung Süd­westen. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, führt anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flug­platzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden behält die Trasse die Richtung westlich von Südlohn bis in das Stadt­gebiet von Borken bei. Dort passiert sie östlich Borken-Burlo sowie süd­östlich Rhede und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen und südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.10.2023 Datum der Entscheidung: 25.02.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw1) • per E-Mail an Beteiligung1@BNetzA.de (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1). Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024 Eröffnungsdatum der Auslegung 18.12.2023 Enddatum der Auslegung 17.01.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Wettringen Ort der Erörterung Bürgerhalle Wettringen Unter den Linden 6a 48493 Wettringen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Erörterungstermin war am 2. und 3. Juli 2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=1 Entscheidung über Zulassung

Vorhaben 44 BBPlG: Höchstspannungsleitung Schraplau/Obhausen (Sachsen-Anhalt) — Wolkramshausen (Thüringen) — Vieselbach (Thüringen), Abschnitt Süd: Wolkramshausen — Vieselbach

ID: 4855 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 44 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vom Raum Schraplau/Obhausen westlich von Halle (Saale) über Wolkrams­hausen in Thüringen bis zum Erfurter Orts­teil Viesel­bach ist eine neue 380-kV-Frei­leitung geplant. Diese soll in Teilen in der Trasse einer bestehenden 220-kV-Leitung verlaufen. Anschließend ist der Rückbau der alten Leitung geplant. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben44s Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.08.2022 Datum der Entscheidung: 17.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben44-s) • per E-Mail an vorhaben44@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 806, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 44 Abschnitt Süd) 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet abrufbar sein. Eröffnungsdatum der Auslegung 14.02.2024 Enddatum der Auslegung 13.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Sondershausen Ort der Erörterung Sondershausen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben44-s

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt E2 (Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz)

ID: 4245 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilot­projekt für die verlustarme Über­tragung hoher Leistungen über weite Ent­fernungen. Der Abschnitt zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und dem Punkt Koblenz ist ein etwa 44 km langes Teilstück des Vorhabens. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.06.2024 Datum der Entscheidung: 31.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2. Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 07.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-e2

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