Dieser WMS (Web Map Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS) stellt Daten zu Tempo-30-Zonen in Hamburg dar, die durch das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) begrenzt werden. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der WFS (Web Featrue Service) enthält die Straßenabschnitte in Hamburg, auf denen nachts (22-6h) aus Lärmschutzgründen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet ist. Die Abschnitte werden durch das Verkehrszeichen Nr. 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Nr. 1040-30 (22-6h) und dem Verkehrszeichen Nr. 1012-36 (Lärmschutz) angekündigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt Daten zu Tempo-30-Zonen in Hamburg, die durch das Verkehrszeichen Nr. 274.1 (Beginn einer Tempo-30-Zone) bzw. 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) begrenzt werden zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Sie finden die Strecken mit Tempo 30 nachts nun im Datensatz "Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Hamburg" im Layer Sonderregelungen zulässige Höchstgeschwindigkeiten.
Dieser Datensatz wird nicht mehr gepflegt. Sie finden die Tempo-30-Zonen nun im Datensatz "Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Hamburg" im Layer Tempo-30-Zonen.
Der Datensatz enthält die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für das Hamburger Straßennetz sowie zusätzliche Informationen zu Tempo-20- und Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigten Bereichen und Sonderregelungen, wie zeitliche Beschränkungen (Tempo 30 nachts aus Lärmschutzgründen, Tempo 30 tagsüber vor sensiblen Einrichtungen) oder Beschränkungen für bestimmte Fahrzeuge. Diese Zusatzinformationen sind zum einen in ergänzenden Layern und zum anderen in den Attributen des Layers Zulässige Höchstgeschwindigkeiten enthalten. Außerdem sind in den Attributen weitere Grundinformationen zu den einzelnen Straßenabschnitten enthalten. Für die Visualisierung in den Portalen / im WMS wurden teilweise mehrere Geschwindigkeiten zu einer Klasse zusammengeführt, um die Übersichtlichkeit und Erkennbarkeit zu verbessern. Dies betrifft vor allem niedrige Geschwindigkeiten unter 30km/h und hohe Geschwindigkeiten über 80km/h (auf Autobahnen). Die Visualisierung wurde so gewählt, dass alle Layer zusammen verwendet werden können. Bei Strecken mit zeitlichen Sonderregelungen wird im Layer zulässige Höchstgeschwindigkeit die Geschwindigkeit dargestellt, die zur Hauptverkehrszeit gefahren werden darf. Die abweichende Geschwindigkeit ist in den Attributen vermerkt. Quelle der Daten ist die Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB). Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben.
Tag gegen den Lärm 2016: Drei von vier Deutschen fühlen sich durch Lärm gestört Ob Straßenverkehr, Nachbarn oder Luftverkehr: Drei von vier Menschen in Deutschland fühlen sich durch Lärm gestört oder belästigt. Ein Hauptproblem sind die stark befahrenen Straßen in den Innenstädten. Hier ließe sich der Geräuschpegel effektiv senken, indem mehr und ausgedehntere Tempo 30-Zonen eingeführt werden. Wer langsamer fährt, fährt auch leiser: Der Schallpegel sinkt bei einem Auto, dass 30 km/h statt 50 km/h fährt, um zwei bis drei Dezibel. Mit Tempo 30 wird es nicht nur leiser, sondern auch sicherer. Tempo 30 ist nicht nur in Wohngebieten sinnvoll, sondern auch an städtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Lärmbelastung sinkt und damit wird die Lebensqualität in Städten erhöht. Weitere Maßnahmen gegen Lärm sind leisere Autos und Busse – zum Beispiel dank geräuscharmer Reifen – oder leisere Fahrwege mit modernem lärmarmen Asphalt. Außerdem sind strengere Lärmgrenzwerte nötig: für Autos, Flugzeuge und Schienenfahrzeuge, aber auch für Gebrauchsgegenstände, wie zum Beispiel Rasenmäher. So wird Lärm direkt an der Quelle gemindert – das ist effektiver als lokale Maßnahmen wie Lärmschutzwände oder -fenster. Und natürlich kann auch jeder einzelne etwas tun und weniger Lärm machen. Zum Beispiel, indem man auf das Fahrrad umsteigt oder zu Fuß geht, anstatt mit dem Auto zu fahren. Der Verkehr ist eine der Hauptlärmquellen. Lärm macht krank und mindert die Lebensqualität. Herz-Kreislauf Erkrankungen und psychische Beschwerden bis hin zu Depressionen können Folge dauerhafter Lärmbelastung sein. Bei Kindern kann zu viel Lärm die Sprachentwicklung und die mentale Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Und: Lärm kostet. So schätzt die Europäische Kommission die durch den Verkehrslärm in der EU verursachten Kosten auf rund 40 Milliarden Euro pro Jahr. 90 Prozent davon entstehen durch den Straßenverkehrslärm, beispielsweise durch hohe Gesundheitskosten oder Wertverluste von Immobilien. Anlässlich des diesjährigen Tags gegen den Lärm unter dem Motto „So geht leise!“ erklärt das Umweltbundesamt in einem anschaulichen Film Ursachen und Folgen von Lärm, welche Maßnahmen gegen Lärm helfen – und was jeder einzelne gegen Lärm tun kann.
Umweltbundesamt legt Grundzüge einer Fußverkehrsstrategie vor Über ein Fünftel aller Wege werden in Deutschland ausschließlich zu Fuß zurückgelegt. Zu Fuß gehen ist emissionsfrei, leise und braucht wenig Platz. Das Umweltbundesamt (UBA) will den Fußverkehr weiter stärken und hat nun Grundzüge für eine bundesweite Fußverkehrsstrategie vorgestellt. Die Ziele sind: Mehr Menschen legen mehr Wege zu Fuß zurück, der Fußverkehr wird sicherer und barrierefrei, das Thema wird mit festen Zuständigkeiten in Verwaltungen von Bund, Ländern sowie Kommunen verankert und die Aufenthaltsqualität für zu Fuß-Gehende steigt. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Fußgängerinnen und Fußgänger sind die blinden Flecken der Verkehrspolitik. Dabei ist Gehen die natürlichste und grundlegendste Form der Mobilität. Unser Konzept zeigt, wie wir den Fußverkehr stärken können - für mehr Umweltschutz und lebenswertere Städte. Wir brauchen eine bundesweite Strategie zum Fußverkehr, wie es sie bereits in mehreren europäischen Ländern gibt.“ Wer läuft, hat in Deutschland oft unter Abgasen, Lärm und Enge zu leiden und ist stark unfallgefährdet: Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Verkehrstoten innerorts waren zu Fuß unterwegs. Zudem ist das Potenzial des Fußverkehrs längst noch nicht ausgeschöpft. Ein Fünftel aller Wege, die mit dem Auto zurückgelegt werden, ist kürzer als zwei Kilometer. Die meisten dieser Wege könnten problemlos zu Fuß zurückgelegt werden. Um zu Fuß gehen attraktiver zu machen, hat das UBA verschiedene Vorschläge entwickelt: beispielsweise die Verankerung der fußläufigen Erreichbarkeit im Planungsrecht, die Einführung der Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts, Erhöhung der Bußgelder für fußgängerfeindliches Verhalten oder die Festlegung baulicher Mindeststandards für Fußwege oder Ampelschaltungsphasen, bei denen die Zu-Fuß-Gehenden nicht das Nachsehen haben. Forschungsprogramme und Förderinstrumente der Bundesressorts Verkehr, Bau, Umwelt, Gesundheit, Bildung und Forschung sollten gezielt mehr Projekte zum Ausbau und zur Förderung des Fußverkehrs aufnehmen. Der Fußverkehr ist ein Querschnittsthema und interministerielle Aufgabe vieler Ressorts. Eine bundesweite Fußverkehrsstrategie könnte deutlich machen: Qualitäten liegen nicht nur in der Fortbewegung selbst, sondern zusätzlich im Aufenthalt und sozialen Miteinander. Als konkrete Zielvorgabe auf Bundesebene für 2030 wäre die Steigerung des Fußverkehrsanteils an den Wegen der Deutschen um die Hälfte sinnvoll: von derzeit durchschnittlich 27 Prozent in Kernstädten auf 41 Prozent und von durchschnittlich 23 Prozent in ländlichen Kreisen auf 35 Prozent bis 2030. Das europäische Ausland hat die Bedeutung des Fußverkehrs längst erkannt. Länder wie Österreich, Schottland und Wales sowie Finnland und Norwegen fördern den Fußverkehr durch nationale Fußverkehrsstrategien. Eine bundesweite Strategie kann dazu beitragen, den maßgeblich für den Fußverkehr zuständigen Kommunen von Seite des Bundes in ihren Aufgaben zu helfen. Das Papier „Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie“ wird auf dem 2. Deutschen Fußverkehrskongress am 12. Oktober 2018 öffentlich vorgestellt und in einem Zukunftsgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und Kommunen diskutiert. 2. Deutscher Fußverkehrskongress am 11. und 12. Oktober 2018 in Berlin „Geht doch!“ ist das Motto des Kongresses, bei dem sich zwei Tage lang alles um das Thema Fußverkehr dreht. Das Umweltbundesamt (UBA) lädt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ), dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), der Bergische Universität Wuppertal und dem Gastgeberland Berlin ein. Erwartet werden über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Planung und Wissenschaft sowie Politikerinnen und Politiker. Eine Walk-Parade durch die Berliner Innenstadt sorgt am Abend des ersten Kongresstages dafür, öffentlich Aufmerksamkeit für die grundlegendste Art der Fortbewegung zu erzeugen. Start ist am 11.10. um 17 Uhr an der Kalkscheune.
Nach der flächendeckenden Ausweisung von Tempo-30-Zonen im Nebennetz wenden nun immer mehr Kommunen Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen an. Gründe sind meist eine höhere Verkehrssicherheit, besserer Lärmschutz, Luftreinhaltung und auch häufig die Förderung von Fuß- und Radverkehr sowie eine höhere Aufenthaltsqualität. Vielerorts bestehen Unsicherheiten über die tatsächlichen Auswirkungen einer Tempo-30-Anordnung. Diese Broschüre stellt die wichtigsten Erkenntnisse aus Messungen der Tempo-30-Wirkungen zusammen. Veröffentlicht in Broschüren.
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