Das Projekt "Bewertung von Umweltwirkungen bei Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO unter Beruecksichtigung von Artenschutz- und Gebietsschutzaspekten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen - Fachbereich 06 Rechtswissenschaft durchgeführt. Der SRU stellt in seinem Jahresgutachten 1998 erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich oekologischer Wirkungen von GVO fest. Er empfiehlt u.a., Bewertungsmassstaebe des Naturschutzes zu beruecksichtigen. Auch in der Koalitionsvereinbarung wird gefordert, die Sicherheits- und Risikoforschung auf dem Gebiet der Gentechnik zu verstaerken und Freilandversuche und das Inverkehrbringen wegen der langfristigen Auswirkungen des Anbaus transgener Pflanzen in einem Langzeitmonitoring wissenschaftlich zu begleiten. Zur Umsetzung der Empfehlungen des SRU und der Forderungen der Koalitionsvereinbarungen soll eine Fachtagung durchgefuehrt werden. Im Rahmen des Vorhabens sollen fachliche Ueberlappungen zu Fragestellungen des Naturschutzes, die insbesondere in folgenden Bereichen gesehen werden, zur inhaltlichen Vorbereitung der Fachtagung aufgearbeitet werden: - Klaerung der Beruecksichtigung von geschuetzten Arten im Hinblick auf den Gesetzesvollzug (Genehmigung von Freisetzungen und Inverkehrbringen; Bewertung der Einbindung von GVO in die Nahrungskette), - Bewertung der Auskreuzung von Fremdgenen in Populationen der Wildflora und -fauna unter Artenschutzaspekten (u.a. auch Terminatorgene), - Klaerung der Notwenigkeit und Umsetzungsmoeglichkeit von Standorten ohne gentechnisch veraenderte Organismen im Hinblick auf den Arten- und Naturschutz und als Referenzflaechen fuer ein Monitoring, - Klaerung der Notwendigkeit von gesonderten Bestimmungen fuer Schutzgebiete, d.h. Verbot des Ausbringens von GVO in Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiete, Biosphaerenreservate). Das Vorhaben soll in fachlicher Kooperation zwischen UBA und BfN durchgefuehrt werden. Die genannten Fragestellungen sollen vorbereitet, auf einer Fachtagung vom 27.-29.11.2000 auf der Insel Vilm diskutiert und Handlungsempfehlungen fuer den Bund daraus abgeleitet werden. Die Auswertung soll in einem Tagungsband schriftlich dokumentiert werden.