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GK 25 PR A - Geologische Karte von Preussen 1:25.000 (analog)

Der Geologische Dienst NRW vertreibt die Blätter des analogen Kartenwerkes im Landesgebiet Nordrhein-Westfalens. Ihre geologische Aufnahme erfolgte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Demzufolge entsprechen Topografie, stratigrafische Einstufung und Terminologie dem damaligen Stand und weichen teilweise erheblich von denen der heutigen Bearbeitungen ab. Kartenblätter mit einem großen Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen enthalten agronomische Einschreibungen, zahlreiche Karten des Ruhrgebiets beinhalten auch Flözkarten (FK). Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor. Inhaltsschwerpunkte der beigefügten Erläuterungshefte sind neben einer geografisch-geologischen Übersicht vor allem die Schichtenfolge und der Gebirgsbau. Bedeutsame Lagerstättenvorkommen, die Wasserversorgung sowie die Böden und ihre Nutzung werden in weiteren Kapiteln behandelt.

UMTHES® Umwelt-Thesaurus des Umweltbundesamtes

Umweltthesaurus UMTHES® mit über 50.000 untereinander vernetzten Begriffen (Deskriptoren und Nicht-Deskriptoren) einschließlich englischsprachiger Entsprechungen. (Stand: Februar 2018).

Semantischer Netzwerk Service - SNS (Semantic Network Service)

Der Semantische Netzwerk Service (SNS) des Umweltbundesamtes bietet Dienste zur Unterstützung bei allen Fragen der Umwelt-Terminologie einschließlich der dort gebräuchlichen geographischen Namen. SNS beinhaltet ein zweisprachiges (deutsch/englisch) semantisches Netz, das aus drei Komponenten besteht: * dem Umweltthesaurus UMTHES® * dem Geo-Thesaurus-Umwelt (Deutsche Geonamen) * der Umweltchronologie (Ereignisse)

4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik 4.1 Der Matrose muss in der Lage sein, die Führung des Fahrzeugs in Fragen der Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik zu unterstützen, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. bei der Überwachung der Antriebsmaschinen und Antriebssysteme Unterstützung zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Grundsätze von Antriebssystemen. Kenntnis der verschiedenen Arten von Antriebsmaschinen sowie ihrer Konstruktion, Leistung und Terminologie. Kenntnis von Funktion und Betrieb der Luftzufuhr, Kraftstoffzufuhr, Schmiermittel, Kühlung und des Abgassystems. Kenntnis der Haupt- und Hilfsmaschinen. Fähigkeit, grundlegende Prüfungen durchzuführen und ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Antriebsmaschinen sicherzustellen. 2. die Hauptmaschinen und die Hilfseinrichtungen für den Betrieb vorzubereiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Anlasssysteme der Hauptmaschinen, Hilfseinrichtungen und der hydraulischen und pneumatischen Systeme gemäß Anweisungen. Kenntnis der Grundsätze des Umsteuerns des Antriebes. Fähigkeit, die Maschinen im Maschinenraum gemäß der Prüfliste für die Abfahrt vorzubereiten. Fähigkeit, das Anlasssystem und die Hilfseinrichtungen gemäß Anweisungen zu verwenden, z. B. die Steuerungsausrüstung. Fähigkeit, die Hauptmaschinen gemäß den Anlassverfahren anzulassen. Fähigkeit, die hydraulischen und pneumatischen Systeme zu benutzen. 3. angemessen auf Funktionsstörungen der Antriebsmaschinen zu reagieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Steuerungs- und Überwachungsanlagen im Maschinenraum und der Meldeverfahren für Funktionsstörungen. Fähigkeit, Funktionsstörungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen im Falle von Funktionsstörungen zu ergreifen, einschließlich der Meldung an die Führung des Fahrzeugs. 4. die Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, zu bedienen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des sicheren Betriebs und der Steuerung der Maschinen im Maschinenraum, in Ballastzellen und Bilgen entsprechend den Verfahren. Fähigkeit, die sichere Funktion und den Betrieb der Maschinen im Maschinenraum zu kontrollieren und das Bilge- und Ballastsystem instand zu halten, einschließlich: Meldung von Zwischenfällen im Zusammenhang mit Umpumpvorgängen und Fähigkeit, Tankfüllstände korrekt zu messen und zu melden. Fähigkeit, das Abschalten der Maschinen nach dem Einsatz vorzubereiten und durchzuführen. Fähigkeit, Bilge-, Ballast- und Ladungspumpensysteme zu bedienen. 5. Unterstützung bei der Überwachung elektronischer und elektrischer Geräte zu leisten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis elektronischer und elektrischer Systeme und Komponenten. Kenntnis von Gleich- und Wechselstrom. Fähigkeit, Kontrollinstrumente zu überwachen und auszuwerten. Kenntnis des Magnetismus und des Unterschieds zwischen natürlichen und künstlichen Magneten. Kenntnis des elektrohydraulischen Systems. 6. die Generatoren vorzubereiten, einzuschalten, anzuschließen und zu wechseln und ihre Systeme und den Landanschluss zu überprüfen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Kraftanlage. Fähigkeit, die Schalttafel zu benutzen. Fähigkeit, den Landanschluss zu benutzen. 7. Funktionsstörungen und häufige Fehler zu definieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung zu beschreiben; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Maßnahmen bei Funktionsstörungen außerhalb des Maschinenraums und der Maßnahmen zur Schadensverhütung. Fähigkeit, häufige Fehler zu erkennen und Maßnahmen zur Schadensverhütung an mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen zu ergreifen. 8. die erforderlichen Werkzeuge zur Gewährleistung der allgemeinen technischen Sicherheit einzusetzen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Eigenschaften und Grenzen der zur Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung eingesetzten Prozesse und Materialien. Fähigkeit, bei der Wartung und Instandsetzung von Maschinen und Ausrüstung sichere Arbeitsmethoden anzuwenden. 4.2 Der Matrose muss in der Lage sein, Wartungsarbeiten an der Ausrüstung in den Bereichen Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik durchzuführen, um die allgemeine technische Sicherheit zu gewährleisten. Der Matrose muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die täglichen Wartungsarbeiten an den Hauptmotoren, Hilfsmaschinen und Regelungs- und Steuerungsanlagen durchzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der für die Wartung und Instandhaltung des Maschinenraums, des Hauptmotors, der Hauptmaschinen, der Hilfseinrichtungen und der Regelungs- und Steuerungsanlagen zu befolgenden Verfahren. Fähigkeit, Hauptmotoren, Hilfseinrichtungen und Regelungs- und Steuerungsanlagen zu warten. 2. die täglichen Wartungsarbeiten an den Maschinen, einschließlich Pumpen, Rohrleitungssystemen, Bilge- und Ballastsystemen, durchzuführen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der täglichen Wartungsverfahren. Fähigkeit, Pumpen, Rohrleitungssysteme, Bilge- und Ballastsysteme zu warten und instand zu halten. 3. die erforderlichen Werkzeuge zur Gewährleistung der allgemeinen technischen Sicherheit einzusetzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einsatzes der an Bord befindlichen Wartungsmaterialien und Instandsetzungsausrüstungen, einschließlich ihrer Eigenschaften und Grenzen. Fähigkeit, die an Bord befindlichen Wartungsmaterialien und Instandsetzungsausrüstungen auszuwählen und einzusetzen. 4. die Wartungs- und Instandsetzungsverfahren zu befolgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Handbücher und Anweisungen für Wartung und Instandsetzung. Fähigkeit, Wartungs- und Instandsetzungsverfahren gemäß den geltenden Handbüchern und Anweisungen durchzuführen. 5. technische Informationen zu nutzen und technische Verfahren zu dokumentieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Dokumentation und Handbücher. Fähigkeit, Wartungsarbeiten zu dokumentieren. Stand: 07. Dezember 2021

Semantic Network Service - Relaunch after 15 Years

Im Juni dieses Jahres (2016) startete das Umweltbundesamt den Semantic Network Service (SNS https://sns.uba.de) neu, ein Dienstprogramm für Beschlagwortung von Texten und Suchunterstützung (Retrieval). Die SNS-Entwicklung begann vor 15 Jahren, um die Umweltterminologie (Umweltthesaurus UMTHES) im Web zugänglich zu machen, die von öffentlichen Informationssystemen genutzt werden kann. Warum jetzt ein Relaunch? Es gibt zwei Hauptgründe: Änderungen der Indexierungsanwendungsmuster und Entwicklung von Technologie und Standards. Wir konzentrieren uns im Beitrag auf Erfahrungen rund um SNS und seine Terminologie, und beschreiben dann kurz die neue Technologie und Standards.

Antwort der BGE an das Nationale Begleitgremium NBG (PDF)

BUNDESGESELLSCHA.FT FÜR ENDLAGERUNG BGE mbH 1Willy-Brandt-Straße 5 l 38226 Salzgitter Geschäftsstelle des NationalenBundesgesellschaft für BegleitgremiumsEndlagerung mbH Bismarckplatz 1 Willy-Brandt-Straße 5 14193 Berlin 38226 Salzgitter T +49 30 18333-7000 poststelle@bge.de www.bge.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Ansprech pa rtner BGEA0663/0l D u rchwahlE-Mail -p oststelle@bge.de 11. Juli 2018 Beantwortung von Fragestellungen aus dem Workshop am 03.02.2018 Sehr geehrte Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums, sehr geehrte Mitarbeiter der Geschäftsstelle, im Rahmen Ihres Workshops am 03.02.2018 ergaben sich einige an uns gerichtete Fragestellungen bezüglich der Anwendung der Ausschlusskriterien, die wir wie folgt beantworten: Frage 1: Warum werden „nur" Hebungsraten und keine Senkungsraten bei der Standortauswahl berücksichtigt? Mit dem §22 des Standortauswahlgesetzes {StandAG) sind die anzuwendenden Ausschlusskriterien für uns vorgegeben. Gemäß Abs. 1 ist ein Gebiet nicht als Endlagerstandort geeignet, wenn mindestens eines der Ausschlusskriterien nach Abs. 2 in diesem Gebiet erfüllt ist. Das Ausschlusskriterium „großräumige Vertikalbewegungen" legt fest, dass Gebiete mit einer zu erwartenden geogenen Hebungsrate von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren auszuschließen sind. Die Betrachtung großräumiger Senkungen geogener Herkunft ist nicht Gegenstand der Ausschlusskriterien. Die Wahrung der Verfahrenskonformität gemäß geltenden Standortauswahlverfahrens erfordert von uns eine stringente Anwendung der im StandAG aufgeführten Kriterien und Anforderungen. In der BGE werden selbstverständlich Überlegungen zu weiteren sicherheitsrelevanten geologischen Gegebenheiten angestellt und, sofern diese gegen eine günstige geologische Gesamtsituation sprechen können, in der Bewertung berücksichtigt. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth · Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89 25g9 1066 8082 4990 00, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLAGERUNG Für diesen konkreten Fall ist es wichtig, dass Regionen mit einer erhöhten Senkungsrate nicht ausgeschlossen werden, so dass bei den erwähnten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen eine Berücksichtigung erfolgen kann. Nach unserer Auffassung bedürfen Änderung der im StandAG aufgeführten Kriterien oder Anforderungen eine Novellierung des heute geltenden StandAG. Frage 2: Anwesende Mitglieder der Endlagerkommission weisen darauf hin, dass die im Bericht der Endlagerkommission aufgeführten Ausschlusskriterien oft eine Prognose über eine zeitliche Entwicklung enthalten („Großräumige Hebungsraten" und „vulkanische Aktivität"). Sofern Prognosen zu den o.g. Kriterien bei den geologischen Diensten vorliegen, sind wir an diesen Inf ormationen interessiert und fragen diese mit ab. Nach derzeitigem Stand der Rückmeldungen auf unsere Datenabfrage ist erkennbar, dass nur ein geringer Umfang von relevanten Daten existiert. Prognosen, über den Nachweiszeitraum von 1 Million Jahren sind nicht verfügbar. Es ist die Aufgabe von uns, diese Prognosen anhand der dafür notwendigen Daten, die nach Sachlage noch zu erheben sind, zu erstellen. Über das notwendige vorgehen beraten wir uns derzeit. Frage 3: Einschränkungen der C14-Methode? Für die Einordnung des. Grundwasseralters wurden u.a. Daten zum Cl4-Gehalt abgefragt, da dieses Isotop weit verbreitet in geogenen Prozessen vorkommt und daher häufig für Altersbestimmungen genutzt wird. Es wurde daher angenommen, dass die Landesämter über Daten zu C14 verfügen. Aufgrund der Halbwertzeiten der abgefragten Isotope ergibt sich naturgemäß eine Limitierung des datierbaren Zeitraums. Nach derzeitigem Stand der Datenlieferungen ist erkennbar, dass Informationen zum Grundwasseralter nur punktuell verfügbar sind und in diesen Fällen auch häufig die höheren Grundwasserstockwerke betreffen (also nicht den interessierenden Tiefenbereich von 300 m bis 1500 m unter Geländeoberkante). Frage 4: Wie alt dürfen Daten sein? Generell mindert das Alter einer geologischen Information oder von Geodaten nicht deren Qualität oder Aussagekraft, d.h. es gibt kein pauschales „Verfallsdatum". Die Vergleichbarkeit von Daten mit hohem Unterschied im Zeitpunkt der Datengewinnung, kann in einigen Fällen nicht oder nur mit erhöhten Aufwand durchgeführt werden. Beispielsweise sind unterschiedliche Messmethoden angewendet worden oder die Nomenklatur (Terminologie) hat sich gravierend geändert. Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE] Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Braunschweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 2 BUNDESGESELLSCHAFT FÜR ENDLACiERUNCi In diesem Zusammenhang ist z.B. zu hydrochemischen und geochemischen Daten zu erwähnen, dass auch Hintergrundinformationen, z.B. zu Messmethoden, Laborzertifizierung, Fehlerbereich, Reproduzierbarkeit, etc. relevant sind. Bei der lsotopenbestimmung beispielsweise führt eine verbesserte Messtechnik zu einer besseren Bestimmbarkeit, da viele Isotope so selten sind, dass innerhalb einer Probe nur minimale Spuren vorhanden sind. Unabhängig vom Alter der Daten müssen wir für die Anwendung der Kriterien und Anforderungen eine in sich konsistente und widerspruchsfreie Datengrundlage aufbauen und pflegen. Es ist daher zum einen vorgesehen, in regelmäßigen zeitlichen Abständen die Datengrundlage auf Aktualität zu überprüfen, d.h. ob eventuell neu erhobene Daten und Erkenntnisse vorliegen. Diese neuen Daten werden hinsichtlich ihrer Konsistenz mit den älteren Daten überprüft. Sofern sich relevante Abweichungen zeigen, sind weitere Betrachtungen erforderlich und es können Untersuchungen notwendig werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass alle Kriterien und Anf orderungen für die gesamte Dauer des Verfahrens gültig sind und bei einer geänderten Datengrundlage wiederholt zu überprüfen sind. Grüßen Hinweis: Diese Email bzw. Bundesgesellschaft dieses Schreiben sowie die für Endlagerung mbH Rückantworten veröffentlicht werden ggf. und dem auf einer Bundesamt Internetpräsenz für der kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt. Sollten Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Die BGE ist zudem über die Behindertengleichstellungsgesetz" „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (Barrierefreie-lnformationstechnik-Verordnung-BITV 2.0) nach dem verpflichtet, Dokumente in barrierefreier Form zu veröffentlichen. Bitte beachten Sie den Aspekt der Barrierefreiheit schon bei der Erstellung Ihrer Dokumente. Informationen über die Erstellung barrierefreier Dokumente werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt: https://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/bitv-2.0.html Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Dr. Ewold Seeba (komm. Vors.), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, Dr. Thomas Lauts ch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Brau ns chweiger Privatbank - IBAN DE89269910668082499000, BIC GENODEFlWOB Steuernummer: 38/210/05728 E-Mail-Adresse: poststelle@bge.de 3

GS 33 - Szenarienanalysen im Rahmen des Nachweises der Langzeitsicherheit von Endlagern für radioaktive Abfälle (PDF, nicht barrierefrei)

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH Szenarienanalysen im Rahmen des Nachweises der Langzeitsicherheit von Endlagern für radioaktive Abfälle GRS - A - 2633 Gesellschalt IOr Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)mbH Szenarienanalysen im Rahmen des Nachweises der Langzeitsicherheit von Endlagern für radioaktive Abfälle November 1998 Auftrags-Nr.: 85483 Anmerkung : Bundesamt für Strahlenschutz zentralblbllothek Salzgitter 1111111\lllllllillllllllll III~ 10013435 Dieser Bericht ist von der GAS im Auftrag des BMU im Rahmen des Vorhabens SR 2220 ers1ellt worden. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte vor. Insbesondere darf dieser Bericht nur mit seiner Zu- stimmung zitiert, ganz oder teilweise vervielfältigt werden bzw. Dritten zugänglich gemacht werden . Der Bericht gibt die Auffassung und Meinung des Auftragnehmers wieder und muß nicht mit der Meinung des Auftraggebers übereinstimmen. GRS-A-2633 Kurzfassung Eine adäquate Szenarienanalyse ist wesentlich für die Durchführung einer belastbaren Langzeitsicherheitsanalyse für Endlager radioaktiver Abfälle. In den verschiedenen Endlagerprogrammen kommen methodisch sehr unterschiedliche Ansätze zur Szenarienentwicklung zur Anwendung. Als Beitrag zur Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses zu diesem Thema in Deutschland führte die GAS eine Reihe von Workshops mit Vertretern von in der Endlagerung engagierten deutschen Institutionen durch. Gegenstand der Workshops waren Fragen der Terminologie, des Vergleichs von Methoden sowie der Betrachtung zukünftiger menschlicher Handlungen. Der vorliegende Bericht gibt die Ergebnisse der Workshops wieder. Abstract An adequate performance of scenario analysis is essential for the performance of a long-term safety analyses for radioactive waste repositories. Within the several programmes for final disposal of radioactive waste, different approaches to scenario development are being applied. As a contribution to the development of a common understanding concerning this subject, GRS organised a series of workshops with participants from German organisations which are involved in the final disposal of radioactive waste. Questions of terminology, the comparison of methodologies, and the consideration of future human actions have been subjects of the workshops. The report presented here presents the results obtained during the workshops.

Ökologie der Stehgewässer

Die Stehgewässer (Seen) stellen, im Gegensatz zu Fließgewässern, ein geschlossenes Ökosystem dar und sind durch ein vergleichsweise großes Gesamtwasservolumen mit langen Wasseraufenthaltszeiten gekennzeichnet. Je nach der Entstehung des Sees spricht man von künstlich angelegten Seen (Abgrabungsseen, bzw. Baggerseen) oder natürlich entstandenen Seen. Ein See umfasst grundsätzlich die Freiwasserzone (Pelagial) und die Bodenzone (Benthal). Das Pelagial umfasst eine obere, durchlichtete trophogene Zone (Epilimnion), eine Sprungschicht mit einem Temperaturgradienten (Metalimnion), und eine untere tropholytische Wasserschicht (Hypolimnion). Das Benthal lässt sich wiederum in eine durchlichtete Uferzone (Litoral) und eine Tiefenzone (Profundal) unterteilen. Diese Zonen stellen Lebensräume für die unterschiedlichen Biozönosen des Sees dar und sind geprägt von verschiedenen abiotischen Faktoren (Wassertemperatur, pH-Wert, Lichtverfügbarkeit, Nährstoffe, Sauerstoff). Dem Lebensraum entsprechend lassen sich die Lebewesen des Ökosystems See in folgende Kategorien unterteilen: Plankton, Nekton, Neuston/ Pleuston und Benthos. Die autochthone Primärproduktion eines Sees umfasst in erster Linie die photoautotrophe Produktion des Phytoplanktons im Pelagial und der Makrophyten, des Phytobenthos und des Periphytons im Benthal. Im Nahrungsnetz der Ökosystems See schließen sich die Primär- und Sekundärkonsumenten an (z.B. im Pelagial vorkommende Fische und Insektenarten, benthische Makrozoobenthosarten). Tiefere Seen sind in der Regel dimiktisch, das heißt der Wasserkörper unterliegt zweimal im Jahr einer Zirkulation (Frühjahres- und Herbstzirkulation). In Abhängigkeit der Jahreszeit ändert sich die Temperatur des Sees. Im Winter kommt es aufgrund der Dichteanomalie des Wassers zu einer sehr kalten, zum Teil eisbedeckten oberflächennahen Schicht und einer wärmeren, tieferen Schicht von 4 °C am Grund des Sees. Damit ist das Überleben der Fische in den tieferen Wasserschichten des Sees im Winter sichergestellt. Im Frühling setzt eine Frühjahrszirkulation ein und die beiden Wasserschichten mischen sich. Nach der Vollzirkulation hat der See eine konstante Wassertemperatur und ähnliche Sauerstoff- und Nährstoffverhältnisse. Während der Sommerstagnation erwärmt sich das Oberflächenwasser auf über 20 °C, während das Wasser in den tieferen Schichten des Hypolimnions kälter ist. Die im Herbst einsetzenden Stürme führen erneut zu einer Herbstzirkulation und die beiden Wasserschichten durchmischen sich. Ein Team des LANUV bei der Seeuntersuchung, Foto: LANUV/FB 55 Das LANUV NRW – hier der Fachbereich 55 „Ökologie der Oberflächengewässer“ - führt regelmäßig biologische Untersuchungen in 23 Seen und 24 Talsperren mit einer Fläche von mehr als 50 ha durch. Die Seen in NRW sind bis auf 2 natürlich entstandene Altarme des Rheins (Altrhein Bienen-Prast und Altrhein Xanten) durch Menschenhand geschaffene Abgrabungsseen der Kies- und Sandindustrie oder des Braunkohletagebaus und damit gemäß Terminologie der WRRL künstliche Gewässer. Talsperren sind aufgestaute und damit erheblich veränderte Fließgewässer, die mit ihren limnischen Eigenschaften stehenden Gewässern am ähnlichsten sind. Grundlage für diese Gewässeruntersuchungen ist die im Jahr 2000 beschlossene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die in Deutschland rechtlich durch die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2011, 2016) umgesetzt ist. Nach diesen Regelungen soll der gute Gewässerzustand erhalten bleiben und – wo dies nicht mehr der Fall ist – soll schrittweise spätestens bis zum Jahr 2027 der gute Zustand erreicht werden. Erheblich veränderte und künstliche Gewässer müssen das gute ökologische Potenzial erreichen. Foto: LANUV/FB 55 Foto: LANUV/FB 55 Gewässerüberwachung Die Untersuchung und Bewertung der Flora und Fauna liefert wesentliche Grundlagen z.B. zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt, des Gewässerschutzes und des Erholungs- und Freizeitwertes der Seen und Talsperren in NRW. Tiere und Pflanzen sind wichtige Bioindikatoren. In der Zusammensetzung der Arten und der Häufigkeit ihres Vorkommens spiegeln diese Organismen die Lebensbedingungen über einen längeren Zeitraum wider und geben Auskunft über eine längerfristige Belastungssituation. Chemische Analysen beschreiben lediglich eine Momentaufnahme. Für die Stehgewässer ist das Phytoplankton die wichtigste biologische Qualitätskomponente. Biologische Qualitätskomponenten

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportküstenschifferschein

Sie sind hier: ELWIS Sportschifffahrt Sportbootführerscheine Fragenkatalog SKS Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportküstenschifferschein (Antriebsmaschine und unter Segel) Stand: 01. Juli 2006 Herausgegeben vom: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Deutschen Motoryachtverband, dem Deutschen Segler-Verband. Präambel Dieser Katalog stellt eingedenk des Ziels der Sportseeschifferscheinverordnung, einen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den Küstengewässern, küstennahen Seegewässern und auf der hohen See zu leisten, eine Hilfe zur Ausbildung und Prüfung zum Sportküstenschifferschein dar. Der Fragenkatalog enthält verbindliche Fragen mit Musterantworten. Die Antwort des Bewerbers braucht nicht wörtlich mit dem Antwortvorschlag übereinzustimmen. Die Bewertung der Beantwortung der Frage richtet sich danach, in welchem Umfang die gegebene Antwort mit dem sachlichen Inhalt, der Vollständigkeit und der fachlichen Terminologie der Musterantwort übereinstimmt. Der Rahmen des Inhalts der Prüfungsfächer bestimmt sich nach Anlage 1 zu den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein. Fragen- und Antwortenkatalog Sportküstenschifferschein (SKS) Navigation (Interner Link) (Frage 1 bis 118) Seekarten und weitere nautische Publikationen Ortsbestimmung, Navigieren Gezeiten Elektronische Navigation Allgemeines (Ausrüstung, Gerätekunde) Schifffahrtsrecht (Interner Link) (Frage 1 bis 110) KVR SeeSchStrO Allgemeines (Schiffspapiere, SUG, Flaggen-/Hoheitsrecht) MARPOL, besondere Verkehrs- und Befahrensregeln Wetterkunde (Interner Link) (Frage 1 bis 101) Allgemeine Begriffe aus der Wetterkunde Wolken Druckgebilde Land- und Seewind Anwenden von Seewetterberichten Wichtige Wetterregeln Nebel Seegang Meteorologische Messinstrumente Seemannschaft I (Interner Link) (Frage 1 bis 163) Antriebsmaschine und unter Segel Yacht- und Bootsbau Takelung, stehendes und laufendes Gut Segel Ausrüstung (allgemein) Kenntnisse über Segelstellung, Stabilität und Rumpfgeschwindigkeit Antriebsmaschine (Betrieb und Wartung) Umgang mit Tauwerk Bootspflege, Instandhaltung Führen einer Segelyacht, Vorbereitung, Allgemeines Manöver im Hafen und auf See Manöver bei schwerem Wetter Manöver in strömenden Gewässern Mensch-über-Bord-Manöver Sicherheitsausrüstung Seetüchtigkeit Maßnahmen bei Notfällen Ankern Seeschiffe, Manövrierverhalten/Eingeschränkte Sicht Seemannschaft II (Interner Link) (Frage 1 bis 146) Antriebsmaschine Yacht- und Bootsbau Ausrüstung (allgemein) Kenntnisse über Stabilität, Trimm und Rumpfgeschwindigkeit Antriebsmaschine (Betrieb und Wartung) Umgang mit Tauwerk Bootspflege, Instandhaltung Führen einer Motoryacht, Vorbereitung, Allgemeines Manöver im Hafen und auf See Manöver bei schwerem Wetter Manöver in strömenden Gewässern Mensch-über-Bord-Manöver Sicherheitsausrüstung Seetüchtigkeit Maßnahmen bei Notfällen Ankern Seeschiffe, Manövrierverhalten/Eingeschränkte Sicht Download Fragen- und Antwortenkatalog (PDF, intern) für den amtlichenSportküstenschifferschein Stand: 01. Juli 2006 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportküstenschifferschein (Antriebsmaschine und unter Segel)

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportküstenschifferschein (Antriebsmaschine und unter Segel) Stand: 01. Juli 2006 Herausgegeben vom: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Deutschen Motoryachtverband, dem Deutschen Segler-Verband. Präambel Dieser Katalog stellt eingedenk des Ziels der Sportseeschifferscheinverordnung, einen Beitrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in den Küstengewässern, küstennahen Seegewässern und auf der hohen See zu leisten, eine Hilfe zur Ausbildung und Prüfung zum Sportküstenschifferschein dar. Der Fragenkatalog enthält verbindliche Fragen mit Musterantworten. Die Antwort des Bewerbers braucht nicht wörtlich mit dem Antwortvorschlag übereinzustimmen. Die Bewertung der Beantwortung der Frage richtet sich danach, in welchem Umfang die gegebene Antwort mit dem sachlichen Inhalt, der Vollständigkeit und der fachlichen Terminologie der Musterantwort übereinstimmt. Der Rahmen des Inhalts der Prüfungsfächer bestimmt sich nach Anlage 1 zu den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein. Fragen- und Antwortenkatalog Sportküstenschifferschein ( SKS ) Navigation (Interner Link) (Frage 1 bis 118) Seekarten und weitere nautische Publikationen Ortsbestimmung, Navigieren Gezeiten Elektronische Navigation Allgemeines (Ausrüstung, Gerätekunde) Schifffahrtsrecht (Interner Link) (Frage 1 bis 110) KVR SeeSchStrO Allgemeines (Schiffspapiere, SUG , Flaggen-/Hoheitsrecht) MARPOL , besondere Verkehrs- und Befahrensregeln Wetterkunde (Interner Link) (Frage 1 bis 101) Allgemeine Begriffe aus der Wetterkunde Wolken Druckgebilde Land- und Seewind Anwenden von Seewetterberichten Wichtige Wetterregeln Nebel Seegang Meteorologische Messinstrumente Seemannschaft I (Interner Link) (Frage 1 bis 163) Antriebsmaschine und unter Segel Yacht- und Bootsbau Takelung, stehendes und laufendes Gut Segel Ausrüstung (allgemein) Kenntnisse über Segelstellung, Stabilität und Rumpfgeschwindigkeit Antriebsmaschine (Betrieb und Wartung) Umgang mit Tauwerk Bootspflege, Instandhaltung Führen einer Segelyacht, Vorbereitung, Allgemeines Manöver im Hafen und auf See Manöver bei schwerem Wetter Manöver in strömenden Gewässern Mensch-über-Bord-Manöver Sicherheitsausrüstung Seetüchtigkeit Maßnahmen bei Notfällen Ankern Seeschiffe, Manövrierverhalten/Eingeschränkte Sicht Seemannschaft II (Interner Link) (Frage 1 bis 146) Antriebsmaschine Yacht- und Bootsbau Ausrüstung (allgemein) Kenntnisse über Stabilität, Trimm und Rumpfgeschwindigkeit Antriebsmaschine (Betrieb und Wartung) Umgang mit Tauwerk Bootspflege, Instandhaltung Führen einer Motoryacht, Vorbereitung, Allgemeines Manöver im Hafen und auf See Manöver bei schwerem Wetter Manöver in strömenden Gewässern Mensch-über-Bord-Manöver Sicherheitsausrüstung Seetüchtigkeit Maßnahmen bei Notfällen Ankern Seeschiffe, Manövrierverhalten/Eingeschränkte Sicht Download Fragen- und Antwortenkatalog (PDF, intern) für den amtlichenSportküstenschifferschein Stand: 01. Juli 2006

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